Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / bb) Zeitpunkt des Verzugs

Rz. 165 Der Zeitpunkt bzw. das Datum, ab welchem Zahlung verlangt werden kann, richtet sich nach dem Verzugseintritt des Schuldners. Dafür spielt stets die Fälligkeit der Forderung eine Rolle. Daher muss immer der Zeitpunkt der Fälligkeit festgestellt werden. Es gelten folgende Regeln: Rz. 166 Die Fälligkeit eines Anspruchs bestimmt sich primär nach einer etwaigen Vereinbarun...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Anforderungen

Rz. 212 Die Anforderungen sind streng, z.B. sind bei einer Gesamtforderung, die aus mehreren Einzelforderungen besteht, die jeweiligen Zahlen so zusammenzustellen, dass das Gericht die behauptete Forderung rechtlich und rechnerisch prüfen kann. Rechtsbegriffe, wie z.B. "Werkvertrag", "Eigentum", "Stellvertretung" usw. sind im Zweifel tatsächlich auszufüllen. Je mehr der Bekl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (Abs. 4)

(4) [1] Der Bau- oder Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, der dem übrigen Unternehmen zuzuordnen ist. [2] Diese Zuordnung ist nur dann mit den Rechtsfolgen des § 16 zu ändern, wennmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Allgemeines (§ 30 BsGaV)

[1] Für eine Betriebsstätte, die Bau- oder Montagearbeiten durchführt und nach Abschluss der Bau- oder Montagearbeiten endet (Bau- und Montagebetriebsstätte), gelten die §§ 1 bis 17, soweit in diesem Abschnitt keine abweichende Regelung getroffen wird. [2] Ein Unternehmen, zu dem eine Bau- und Montagebetriebsstätte gehört, ist ein Bau- und Montageunternehmen. Rz. 3601 [Auto...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 8 AS... / 2.6.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 195 Gem. § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG stellt auch die Erbringung von "Dienstleistungen" eine aktive Tätigkeit dar. Ebenso wie in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG wird dieser Grundsatz von zwei Ausnahmen flankiert, von denen aber – insoweit anders als in § 8 Abs. 1 Nr. 4 AStG – nur eine mit einer Rückausnahme verknüpft ist. Dienstleistungen sind entgeltliche Tätigkeiten jeder Art zur Befri...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 3.3.2 Verpflichtung des Verkäufers zur Durchführung der Erschließung

Hat der Verkäufer die Verpflichtung übernommen, das Grundstück im erschlossenen Zustand zu verschaffen, wird das Grundstück in diesem Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, mit der Folge, dass der auf die Erschließung entfallende Teil des Kaufpreises Gegenleistung für den Erwerb des Grundstücks darstellt. Hat sich dagegen der Verkäufer durch eine weitere, rechtlich selbststä...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erschließungs- und Anlieger... / 2.1 Erschließung durch die Gemeinde nach § 123 BauGB

Führt eine Gemeinde die Erschließungsmaßnahmen selbst im eigenen Namen und für eigene Rechnung durch oder bedient sie sich hierfür eines Unternehmers als Erfüllungsgehilfen, z. B. eines Bauunternehmers durch Werkvertrag, wird die Gemeinde hoheitlich und damit nicht wirtschaftlich im engeren Sinne tätig. Zur Deckung des Aufwands von der Gemeinde erhobene öffentlich-rechtliche...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 3.3 Wann ein Vermögensgegenstand als angeschafft bzw. entgeltlich erworben gilt

Aufgrund des handelsrechtlichen Aktivierungswahlrechts für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des steuerrechtlichen Verbots des Ansatzes immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist die Unterscheidung zwischen entgeltlich erworbenen (angeschafften) einerseits und selbst erstellten (hergestellten) Vermögensgegenständen des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielle Vermögensgegen... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Eine GmbH gestaltet Ihre Website neu und lässt einen Internetshop durch eine Internetagentur programmieren

Eine GmbH gestaltet im Jahr 01 ihre Website neu. Der GmbH entstehen dabei die in der folgenden Tabelle aufgeführten Aufwendungen (alle Werte netto).mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.1 Dauerndes Dienstverhältnis

Rz. 4 Anspruchsberechtigt sind alle Dienstverpflichteten, die aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611 BGB) in einem andauernden, d. h. unbefristeten oder über einen längeren Zeitraum befristeten Dienstverhältnis stehen. Der Dienstverpflichtete muss nicht zwingend Arbeitnehmer sein. Letztlich haben aber wohl lediglich Arbeitnehmer (§ 611a BGB) einen Anspruch; die Verpflichtung au...mehr

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Fremde im Betrieb / 4 Gegenüberstellung Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Zeitarbeit)

Tab. 3 zeigt die wesentlichen Unterschiede zwischen Werkverträgen und Arbeitnehmerüberlassungsverträgen.mehr

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Fremde im Betrieb / 2 Einsatz von Fremdfirmen

Werden Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände tätig, ist es wichtig, die Sicherheit und die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter und der Fremdfirmenmitarbeiter zu jeder Zeit zu gewährleisten. Beide Arbeitgeber – Auftraggeber und Fremdunternehmer – sind gemäß Arbeitsschutzgesetz für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und für die Vermeidung arbeitsbedingter Gesund...mehr

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Fremde im Betrieb / 1 Einleitung

Fremde im Betrieb können hauptsächlich in die folgenden Personengruppen unterteilt werden: Besucher (z. B. Lieferanten, Bewerber, Vertreter der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsichtsämter), Fremdfirmen mit Spezialauftrag (z. B. Aufbau einer neuen Maschine, Bauarbeiten, Reinigungsarbeiten, Abwicklung des innerbetrieblichen Transports, Verpackung eines bestimmten Produkts), L...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / Zusammenfassung

Überblick In jedem Betrieb kennt man die Situation, dass sich "Fremde" auf dem Betriebsgelände und in den Gebäuden aufhalten. Ein Teil dieser Betriebsfremden sind Besucher. Der weitaus größere Teil sind i. d. R. jedoch Mitarbeiter von Fremdfirmen, die im Auftrag eines Unternehmens auf dessen Betriebsgelände Arbeiten verrichten, z. B. Wartungs-, Reparatur-, Bau- oder Reinigun...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremde im Betrieb / 2.1.2 Fremdfirma

Fremdfirmen verfolgen das Ziel, durch die Erfüllung von Aufträgen von Auftraggebern Geld zu erwirtschaften. Nicht zuletzt aufgrund eines Preiskampfes mit Mitbewerbern werden häufig Aufträge angenommen, ohne dass die Rahmenbedingungen ausreichend abgeklärt werden. So können z. B. unzureichende Kenntnisse über die Örtlichkeiten im Bereich der auszuführenden Arbeiten zu Folgeko...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremdfirmen / Zusammenfassung

Begriff Werden Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber an einem Arbeitsplatz tätig, müssen die Arbeitgeber hinsichtlich der Durchführung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammenarbeiten. Für die Arbeitgeber besteht außerdem die Pflicht, sich gegenseitig über die bei der Arbeit entstehenden Gefahren zu unterrichten und die Arbeitsschutzmaßnahmen abzustimmen. Gesetze, Vorschrif...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Fremdfirmen / 2 Maßnahmen des Arbeitsschutzes beim Einsatz von Fremdfirmen

Für den häufigen Fall, dass ein Arbeitgeber Fremdunternehmen in seinem Betrieb aufgrund von Werk-, Werklieferungs- oder Dienstverträgen beschäftigt (z. B. Reparatur- und Montagearbeiten) ergibt sich i. Allg. folgende "Aufgabenverteilung" im Arbeitsschutz: Aufgaben des Fremdunternehmens Für die Durchführung und Einhaltung der gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG / 1.2.1 Bewerbung und Einstellung

Der Schutz vor Benachteiligungen setzt nicht erst im bestehenden Vertragsverhältnis ein, sondern zeitlich früher bei der Vertragsanbahnung.[1] Erfasst wird dabei auch die selbstständige Tätigkeit[2], beispielsweise bei Abschluss eines freien Dienstvertrags. Hinweis Einmaliger Leistungsaustausch Handelt es sich um einen einmaligen Leistungsaustausch, wie das z. B. bei einem Wer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Drittaufwand und abgekürzte... / 4. Abgekürzter Vertragsweg

Eine weitere, in der Besteuerungspraxis vorkommende Fallvariante stellt der sog. abgekürzte Vertragsweg dar. In diesem Fall wird der Investitionsaufwand des Vermietungseinkünfte erzielenden Stpfl. nicht nur von einem Dritten beglichen, sondern dieser erteilt hierzu auch den Auftrag. Vertragspartner des Handwerkers ist dann nicht der Stpfl., sondern der Dritte. Ein derartiger...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Recruiting: Wege zu neuem P... / 10 Andere Formen: Ein kurzer Ausblick

Nicht zuletzt ist gut abzuwägen, ob die Lösung in einer oder zwei Personen für eine Stelle liegt oder ob andere Formen zur Bewältigung von Tätigkeiten und Projekten geeignet sein könnten: Crowdsourcing, d. h. Arbeit wird digital für eine Crowd ausgeschrieben (z. B. über clickworker). Wobei Crowdsourcing bislang in Deutschland noch wenig genutzt wird. Dienstverträge mit Freelan...mehr

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Recruiting: Wege zu neuem P... / 7.3 Arbeitnehmerüberlassung

Regelungen zur Arbeitnehmerüberlassung finden sich im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, kurz AÜG. Neben dem juristischen Begriff der Arbeitnehmerüberlassung finden sich umgangssprachlich die Bezeichnungen Zeitarbeit, Personalleasing, Leiharbeit und Fremdarbeit. Die Branche ist durch wenige große Player und ansonsten durch viele kleine Nischenanbieter gekennzeichnet. Über die H...mehr

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Jansen, SGB IV § 28f Aufzei... / 2.2 Besonderheiten im Bau- und Logistikgewerbe (Abs. 1a)

Rz. 35 § 28f Abs. 1a sieht zur Sicherstellung der Nachunternehmerhaftung vor, dass der Nachunternehmer die Entgeltunterlagen und die Beitragsabrechnung so zu gestalten hat, dass eine Zuordnung der Arbeitnehmer, des Arbeitsentgelts und des darauf entfallenden Gesamtsozialversicherungsbeitrags zum Auftraggeber möglich ist (vgl. BT-Drs. 19/14417 S. 13). Diese besondere Aufzeich...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.1 Anwendungsbereich

Rz. 48 Die betriebliche Ordnung, die durch § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG der Mitbestimmung unterworfen wird, umfasst nur allgemeingültige, für die Arbeitnehmer oder für Gruppen von ihnen verbindliche Verhaltensregeln zur Sicherung des ungestörten Arbeitsablaufs und des reibungslosen Zusammenlebens und Zusammenwirkens der Arbeitnehmer im Betrieb.[1] Sofern das Verhalten der Arbeit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. A. Regelungsgehalt und allgemeine Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag.

Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige Gewährleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag.

Rn 10 Der Maklervertrag und der Auftrag unterscheiden sich einerseits im Hinblick auf die Entgeltlichkeit und andererseits dadurch, dass der Beauftragte fremdnützig tätig wird, während der Makler eigennützig handelt (Bremen OLGZ 65, 1965; Grüneberg/Retzlaff Einf § 652 Rz 5). Zum Ausdruck kommt der Unterschied in der fehlenden Verpflichtung des Maklers zur Tätigkeit; dagegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte.

a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 73. Werkvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 71 S.o. Art 4 Rn 11. Maßgeblich ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (Art 19) des Werkunternehmers (Brandbg Urt v 10.11.22 – 12 U 69/22; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 10; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 138; vgl zu der gleich gebliebenen Rechtslage nach ex Art 28 EGBGB Schlesw NJW-RR 93, 314 [OLG Schleswig 04.06.1992 - 2 U 78/91]; Nürnbg IPRspr 93 Nr 31 379...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung: Wirksamer Werkvertrag.

Rn 3 Aus den obigen Erwägungen folgt, dass die Anwendung des § 632 I das Zustandekommen eines Werkvertrages voraussetzt (BGHZ 136, 33). Die Vertragsparteien müssen sich also mit Ausnahme der Vergütung über alle vertragswesentlichen Vertragsbedingungen mit Rechtsbindungswillen geeinigt haben. Insoweit ist die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis (s hierzu § 631 Rn 3) und zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet-Leihvertrag/Werkvertrag.

Rn 23 Beim Miet- oder Leihvertrag schuldet der Leistungsverpflichtete die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Werkvertragsrecht findet allerdings uU dort Anwendung, wo die Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung von weiteren, erfolgsbezogenen Vertragspflichten überlagert ist (zB beim Beförderungsvertrag, Zurverfügungstellung eines Sitzplatzes beim Theaterbesuch; s.a. Rn 1; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Werkvertrages.

Rn 14 Ist der Werkvertrag nichtig, so bestehen wechselseitig keine vertraglichen Erfüllungs- und/oder Mängelansprüche. Vielmehr hat die Abwicklung der auf unwirksamer Vertragsgrundlage gegründeten Rechtsbeziehungen der Beteiligten nach den Grundsätzen der GoA, sonst bereicherungsrechtlich nach Maßgabe der §§ 812 ff zu erfolgen. Geht es dabei um bereits erbrachte Werkleistung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Einzelfälle.

Rn 13 Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h. Rn 14 Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen und Begriff.

Rn 2 Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 I). Er ist ein gegenseitiger Vertrag, auf den zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts anwendbar sind. Vom Auftrag unterscheidet sich der Geschäftsbesorgungsvertrag nicht nur durch die Entgeltlichkeit (Staud/Martinek/Omlor vor §§ 662 ff Rz 9 ff). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Leiharbeitsverhältnis.

Rn 102 Leiharbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen (§ 1 I 1 AÜG) (iE BLDH/Lingemann Kap 10 Rz 1f). Zwischen Verleiher und ArbN besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Entleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag. Zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit bedarf de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen ( essentialia negotii , vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Verweis soll die Einordnung des Behandlungsvertrags als speziellen Unterfall des Dienstvertrags klarstellen (BTDrs 17/10488 S 20). § 630b nimmt damit die bisherige Charakterisierung des Behandlungsvertrags als Dienst- und nicht als Werkvertrag auf (BGHZ 63, 306; 97, 273, 276; Laufs/Kern/Kern § 38 Rz 9, 11 ff; Laufs/Katzenmeier/Lipp/Lipp III Rz 26). Die Qualifikation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 8 Der Werkvertrag ist grds formfrei, die Parteien können jedoch anderes bestimmen. Gemischte oder zusammengesetzte Verträge, bei denen Teile formbedürftig sind (zB nach § 311b), unterliegen demgegenüber insgesamt dem Formzwang, soweit ein einheitlicher Vertrag vorliegt oder jedenfalls das formbedürftige Geschäft von dem Werkvertrag abhängig ist (nicht umgekehrt); zeitlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr