Fachbeiträge & Kommentare zu Widerrufsrecht

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FoVo 12/2020, Widerrufsrech... / 2 II. Aus der Entscheidung

Titulierung als entscheidende Zäsur Der BGH widerspricht den Vorinstanzen und entscheidet zugunsten der Bank als Gläubiger. Die Titulierung stellt im Ergebnis eine Zäsur dar, die die Option des Widerrufes des Grundgeschäftes entzieht. Es war einmal ein Darlehnsanspruch und ein Widerrufsrecht Die Klägerin schloss den Darlehensvertrag als Verbraucherin, so dass ihr gemäß § 495 Ab...mehr

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FoVo 12/2020, Widerrufsrech... / 1 I. Der Fall kurz und bündig

Vollstreckungsabwehrklage gegen Vollstreckungsbescheid Die Klägerin wendet sich mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung der Beklagten aus einem Vollstreckungsbescheid über eine Forderung aus einem Darlehensvertrag. Die Klägerin und ihr Ehemann schlossen mit der Beklagten 2003 einen Darlehensvertrag. Das Darlehen diente der Finanzierung einer Blockheizkraftwer...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / VI. Folgerung

Aus den oben aufgeführten Schwierigkeiten für die fokussierte Arbeit des Sachverständigen lassen sich direkte Folgerungen für einzelne Verfahren, aber auch allgemeinere Folgerungen für die Rechtsprechung ziehen. Im jeweiligen einzelnen Verfahren sollte seitens des Gerichts mehr Schutz für den Sachverständigen gegeben werden, z.B. im Hinblick auf Begegnungen im Gerichtsflur od...mehr

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§ 11 Die Steuerung des Erb-... / III. Rücktritt vom Erbvertrag

Rz. 11 Ein Erbvertrag ist grundsätzlich nicht widerruflich, es sei denn, der Rücktritt wäre vorbehalten worden bzw. es lägen besondere gesetzliche Rücktrittsgründe vor. Dem Erblasser kann entweder ein vertraglich vereinbartes vollständiges oder teilweises Rücktrittsrecht (§ 2293 BGB) oder ein durch Gesetz gewährtes zustehen (§§ 2294 ff. BGB). An dieser Stelle muss dringend da...mehr

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ZErb 11/2020, Bedarf das St... / 2. Sonstige Argumente (Systematik; Teleologie)

Der historische Gesetzgeberwille bildet, jedenfalls dann, wenn er wie hier, noch sehr frisch ist, ein starkes Argument. Gleichwohl gilt es die übrigen Argumente, die für die Beurkundungsbedürftigkeit ins Feld geführt werden, im Folgenden näher zu beleuchten: Das systematische, auch vom OLG Köln[28] herangezogene Argument, wonach § 311b Abs. 1 S. 1 BGB die gegenüber § 81 Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren

Schrifttum: Bornheim, Tatsächliche Verständigung – Möglichkeiten und Grenzen im Lichte der Rechtsprechung, PStR 1999, 219; Buse, Auswirkungen der Regelungen des Gesetzes zur Verständigung im Strafverfahren auf das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren, Stbg 2011, 414; Eich, Die tatsächliche Verständigung im Steuerverfahren und Steuerstrafverfahren, Diss. 1992; Eich, Die ...mehr

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Bulgarien / 4. Schenkungen

Rz. 94 Zuwendungen zwischen (künftigen) Ehegatten oder Dritter an einen (späteren) Ehegatten behandelt das Gesetz stets als Schenkungen, wenn sie während der Ehe oder im Hinblick auf die Eheschließung gemacht werden (Art. 55 FamKodex). Bei einer Ehescheidung können sie widerrufen und zurückverlangt werden, sofern es sich nicht um übliche, der Sitte entsprechende Schenkungen ...mehr

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / b) Scheidung bei einvernehmlichem Antrag

Rz. 175 Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens der Scheidung bei einvernehmlichem Antrag ist, dass die Ehegatten sich nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen für sich und die Kinder einig sind. Rz. 176 Das Verfahren beginnt mit einem ricorso beim zuständigen Gericht, in dem die Ehegatten ihre bezüglich der Scheidungsfolgen getroffe...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 3.1.3 Arbeitsvergütung

Regelungen zum Arbeitsentgelt sind Inhaltsnormen und werden üblicherweise in Tarifverträgen getroffen. Hierzu zählen nicht nur das Arbeitsentgelt im engeren Sinne, sondern alle geldwerten Leistungen des Arbeitgebers, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehen (Gratifikationen, Treueprämien, Personalrabatte etc.). Regelmäßig richtet sich der Tariflohn der Arbeitnehme...mehr

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ZErb 10/2020, Die kollision... / 2. Der Widerruf letztwilliger Verfügungen in Italien

Anders als die US-Bundesstaaten hat sich der italienische Gesetzgeber im Fall des Hinzukommens von Kindern[22] für eine Regelung entschieden, die auf die Beseitigung[23] eines Testaments gerichtet ist. Nach Art. 687 I c.c. gilt eine letztwillige Verfügung der Gesamt- oder Einzelnachfolge beim Hinzukommen eines Kindes oder infolge der Anerkennung eines nichtehelichen Kindes k...mehr

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ZErb 05/2020, Rezensionen

Anwaltformulare Vorsorgevollmachten Gestaltung, Widerruf, Missbrauch Dr. Claus-Henrik Horn (Hrsg.) zerb verlag, 2020, XXVI, 589 S., 89 EUR ISBN 978-3-95661-087-5 Von Dr. Claus-Henrik Horn als Herausgeber und Mitautor in 1. Auflage ist das Werk "Anwaltformulare Vorsorgevollmachten" Ende 2019 erschienen. Auf fast 600 Seiten orientiert sich das Werk streng an den Bedürfnissen des Pr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 3.2.3 Keine steuerschädlichen Vorbehalte (§ 6a Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 EStG)

Rz. 52 Eine Pensionsrückstellung darf nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG u. a. nur gebildet werden, wenn und soweit die Pensionszusage keinen Vorbehalt enthält, dass die Pensionsanwartschaft oder die Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann (sog. schädliche Vorbehalte; zu den schädlichen Bedingungen vgl. Rz. 46). Ausgenommen sind Vorbehalte, die sich nur auf Tatbestände...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 1.5 Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen

Rz. 12 Ob eine Zusage vor oder nach dem Stichtag erteilt ist, hängt davon ab, wann für den Pensionsberechtigten der Rechtsanspruch aus der Zusage entsteht. Wann der Rechtsanspruch entsteht, ist nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen zu entscheiden (Rz. 41). Danach können Versorgungsverpflichtungen auch ohne ausdrückliche und schriftliche Zusage, z. B. mündlich oder aufgrund bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 2.1.3 Unmittelbare Zusage

Rz. 27 Im Rahmen des dargelegten Bereichs der Altersversorgung erfasst die Regelung des § 6a EStG ausschließlich die sog. unmittelbaren Versorgungszusagen: Der Arbeitgeber verpflichtet sich selbst zur Erbringung der Versorgungsleistungen, der Begünstigte hat nur ihm gegenüber Versorgungsansprüche. Damit ist der Bereich der Pensionsrückstellungen zunächst von der Direktversich...mehr

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EuGH belebt "Widerrufsjoker" bei Immobilienkrediten

Überblick Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil die Widerrufsbelehrung in vielen Immobilienkreditverträgen als intransparent gerügt. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie gekauft hat, könnte mit dem sog. "Widerrufsjoker" gute Chancen haben, den Vertrag zu widerrufen. Hintergrund für das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 26. März (Az. C-66/1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 1.3 Arbeitsrechtliche Situation

Rz. 6 Dieser Bruch in der inneren Systematik der Unterstützungskassen, nämlich Altersversorgung ohne Rechtsanspruch, hat durch die Rspr. der Arbeitsgerichte zu einer zunehmenden Abwandlung in der Rechtspraxis geführt.[1] Zunächst hat das BAG für eine als eingetragener Verein organisierte Unterstützungskasse erkannt, der Ausschluss des Rechtsanspruchs auf die Leistungen in der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4d... / 3.2 Abgrenzung der lebenslang laufenden Leistungen

Rz. 30 Die Abgrenzung der lebenslang laufenden Leistungen von den Leistungen von Fall zu Fall ist wegen der unterschiedlichen Berechnung der Höchstgrenzen sowohl der laufenden Zuwendungen als auch des zulässigen Kassenvermögens wesentlich. Lebenslang laufende Leistungen sind Leistungen, die nach den Verhältnissen bei Beginn der Leistung voraussichtlich auf Lebensdauer des Beg...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 39b ist durch Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) v. 1. 12. 2015 (BGBl. I S. 2114) mit Wirkung zum 8.12.2015 neu eingeführt worden. Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten dadurch einen Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung zu den Leistungen ...mehr

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Sommer, SGB V § 39b Hospiz-... / 2.3 Datenschutz (Abs. 1 Satz 7 und 8)

Rz. 5 Da die Inanspruchnahme des Leistungsangebots freiwillig ist, darf die Krankenkasse personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, wie dies für die individuelle Beratung und Hilfestellung im konkreten Fall erforderlich ist. Die für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen zudem nur dann von der Krankenkasse erhoben, v...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 9.12.1.2.4 Widerrufsrecht

Rz. 209c Gem. § 159 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer ohne Zustimmung des Versicherers widerruflich einen Dritten als Bezugsberechtigten bezeichnen sowie an die Stelle des so bezeichneten Dritten einen anderen setzen. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auf Auszahlung einer Lebensversicherung und des Rechts zur Erklärung des Widerrufs einer Bezugsberechtigung enth...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.20 Sonstige Rechte

Rz. 103 Als Vermögensrechte sind weiter pfändbar z. B.: das vom Aktienbesitz trennbare Bezugsrecht auf neue Aktien (§ 186 AktG); das Widerrufsrecht nach § 178 BGB (MünchKomm/ZPO-Smid, § 857 Rn. 45); das Wiederkaufsrecht nach §§ 497 ff. BGB (MünchKomm/ZPO-Smid, § 857 Rn. 45); Rechte aus Wertpapierverwahrung (vgl. im Einzelnen Stöber, Rn. 1787 bis 1787n); der Anspruch auf Abtretun...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 18.1.2 Gebühren bei fortlaufender Beratung

Vergütungsvereinbarungen nach Aufwand (Stunden)[1] dürften bei der Existenzgründungsberatung für beide Parteien die fairste Lösung sein, weil der Umfang nicht vorhersehbar ist, aber vom Gründer mit beeinflusst werden kann, wenn er sich konzentriert an die Vorgaben des Steuerberaters hält und vieles selbst erledigt. Bei Vergütungsvereinbarungen nach § 4 Abs. 1 StBVV gilt Folge...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Postmortales Widerrufsrecht

Rz. 35 Da die Ehegatten jedoch diese Bindungswirkung beschränken oder ganz ausschließen können, ist es ihnen auch möglich, Widerrufsmöglichkeiten über den Tod des erstversterbenden Ehegatten hinaus vorzusehen. Dies kann bis zu einem völlig freien Widerrufsrecht des überlebenden Ehegatten gehen[70] und kann unbedingt oder unter beliebigen Bedingungen erfolgen, Beispiel: Wiede...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Freies Widerrufsrecht

Rz. 1 Die Möglichkeit des jederzeitigen Widerrufs eines Testaments ist Ausdruck der verfassungsrechtlich garantierten Testierfreiheit, Art. 14 Abs. 1 GG.[1] Mit Ausnahme von wechselbezüglichen Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten (§ 2271 BGB) und vertragsmäßig bindenden Verfügungen in Erbverträgen (§§ 2253, 2289 ff. BGB) kann der Erblasser daher ein Testament oder e...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Vertrag zugunsten Dritter

Rz. 8 Der Vertrag zugunsten Dritter (§§ 328, 331 BGB) ist stets ein Rechtsgeschäft unter Lebenden.[37] Dabei schließen zwei Parteien, der Versprechende (z.B. Bank, Versicherung) und der Versprechungsempfänger (z.B. Schenker), einen Vertrag, in dem sie vereinbaren, dass ein Dritter nach dem Tod des Versprechungsempfängers (z.B. Schenkers) einen eigenen Anspruch auf eine Leist...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Vollziehungsvertrag

Rz. 23 Der Erblasser kann durch einen Vollziehungsvertrag, der Auftrag oder Geschäftsbesorgungsvertrag ist, den künftigen Vollziehungsberechtigten (die Bestimmung zum Vollziehungsberechtigten ist nur in einer Verfügung von Todes wegen möglich und nicht durch Rechtsgeschäft unter Lebenden) verpflichten, die Auflage einmalig oder fortlaufend zu vollziehen. Soll sie fortlaufend...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Grundsätzliches

Rz. 2 Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[1] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. Die §§ 2212 und 2213 BGB sind nicht anwendbar. Ferner kann das Nachlassgericht nicht von Amts wegen tätig werden.[2] Die Zuständigkeit des Nachlassger...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Reichweite der Verwaltungsbefugnis

Rz. 2 Grundsätzlich unterliegt der gesamte Nachlass ausschließlich und ohne Beschränkung dem Verwaltungsrecht durch den Testamentsvollstrecker. Hierdurch werden alle Erben von ihrer Verfügungsmöglichkeit ausgeschlossen. Lediglich durch das Schenkungsverbot aus S. 3 wird die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers eingeschränkt. Ebenso hat er sich an Anordnungen des E...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / II. Allgemeines Widerrufsrecht

Rz. 15 Künftig kann gem. § 8 VVG jeder Versicherungsnehmer grundsätzlich seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung von Versicherungsschein, Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und Belehrung über das Widerrufsrecht widerrufen. Rz. 16 Beachte Das Widerrufsrecht besteht bei einem für den Versicherer nicht nachweisbaren Zugang der vorgenannten Unt...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / I. Beratungs- und Informationspflichten vor Vertragsschluss

Rz. 13 Durch das neue VVG soll das bisher überwiegend praktizierte sog. Policenmodell (§ 5a VVG a.F.) abgeschafft werden, bei dem der Versicherungsnehmer erst mit der Übersendung der Versicherungspolice die Versicherungsbedingungen sowie die erforderlichen Verbraucherinformationen erhielt. Nunmehr ist der Versicherungsnehmer rechtzeitig vor Abgabe seines Versicherungsantrage...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / V. Bindung an die Schlusserbeneinsetzung

Rz. 111 Problematisch ist die Frage, welche Rechtsfolgen die Wiederverheiratung und somit das Inkrafttreten einer Wiederverheiratungsklausel für die auf den Tod des Längstlebenden getroffenen Verfügungen hat. Nach einhelliger Meinung[192] wird, falls nichts Gegenteiliges angeordnet ist, davon ausgegangen, dass mit der Wiederverheiratung und dem Inkrafttreten einer Wiederverh...mehr

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§ 19 Das Ehegattentestament / V. Pflichtteilsklausel bei der Vor- und Nacherbschaft

Rz. 139 Bei der Trennungslösung besteht die Pflichtteilsklausel in dem Ausschluss von der Nacherbfolge und in der Enterbung für den zweiten Todesfall. Eine Pflichtteilsstrafklausel in Form der Jastrow'schen Klausel macht bei der Vor- und Nacherbschaft aber keinen Sinn, da durch die Bestimmung von Vermächtnissen das Vermögen des überlebenden Ehegatten nicht gemindert werden k...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

Rz. 5 Achtung bei einer Einstufung als Fernabsatzvertrag: Mit Urteil[1] vom 23.11.2017 hat der BGH entschieden, dass auch Anwaltsverträge widerrufen werden können, wenn der Vertrag als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde. Denn Anwaltsverträge sind Verträge über die Erbringung einer Dienstleistung und können als solche den Regeln über Fernabsatzverträge unterworfen sein. Dabe...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Widerruf

Rz. 124 Wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher (§ 13 BGB) handelt und der Rechtsberatervertrag in einer Haustürsituation oder als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen worden ist (vgl. Rdn 42 ff.), steht dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.[337] § 355 BGB regelt die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts wie Beginn und die der Widerrufsfrist (14 Tage oder ein Monat),...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) "Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge"

Rz. 44 In Zeiten zunehmenden Wettbewerbs steigender Dienstleistungsorientierung ist es nicht ungewöhnlich, dass der Rechtsanwalt Mandanten auch am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung aufsucht. Darin liegt nicht nur ein Service für den Mandanten. Auch der rechtliche Berater kann davon profitieren, wenn die notwendigen Unterlagen und Belege sogleich verfügbar sind und nicht...mehr

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§ 18 Berufshaftpflichtversi... / II. Ende der Versicherung

Rz. 102 § 9 I AVB entspricht den Anforderungen, die § 11 VVG stellt. Während § 8 VVG a.F. noch Verträge mit festen Laufzeiten bis zu fünf Jahren ohne Kündigungsmöglichkeit zuließ, liegt die Grenze nach der VVG-Reform nur noch bei drei Jahren (§ 11 Abs. 4 VVG). Das Widerrufsrecht für den Versicherungsnehmer ist in § 8 VVG geregelt. Rz. 103 Das Interesse ist noch nicht vollstän...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Nebenpflichten vor und nach der Mandatszeit

Rz. 9 Nach dem Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) kann für den Rechtsanwalt außerhalb der Mandatszeit (nur) eine vor- oder nachvertragliche Nebenpflicht zum Schutz des – künftigen bzw. früheren – Mandanten entstehen, deren schuldhafte Verletzung zu einer Haftung führen kann.[69] Schließt der Anwalt in seiner Kanzlei als Unternehmer (§ 14 BGB) mit einem Verbrauch...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / A. Allgemeine Vertragspflichten des Rechtsanwalts

Rz. 1 Rechtsberater – Rechtsanwälte, Rechtsbeistände und steuerliche Berater (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte) sowie ihre Gesellschaften – haften ihren Auftraggebern (Mandanten) für berufliche Fehler i.d.R. aufgrund eines (Anwalts-, Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer-)Vertrages (zur Haftung aus Gefälligkeit vgl. § 1 Rdn 28 ff.).[1] Rechtsanwälte schließen mit i...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / c) Fernabsatzvertrag

Rz. 45 Verträge mit rechtlichen Beratern (Dienst- oder Werkverträge) können unter den Voraussetzungen von § 312c BGB Fernabsatzverträge sein, mit der Folge besonderer Informationspflichten (§ 312d BGB) und einem Widerrufsrecht (312g BGB).[106] Der Anwendungsbereich der genannten Vorschrift ist auf Verträge zwischen einem Unternehmer (Rechtsberater) und einem Verbraucher besc...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 4. Verbraucherverträge und besondere Vertriebsformen

Rz. 42 Technischer Fortschritt, Wandel des anwaltlichen Berufsbilds und eine verbraucherschutzgetriebene europäische Gesetzgebung haben dazu geführt, dass je nach den Umständen des Vertragsabschlusses unterschiedliche Informationspflichten und Widerrufsrechte zu beachten sind. Die jüngsten, seit 13.6.2014 geltenden Regelungen setzen die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/E...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / Literaturtipps

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / a) Widerrufsrecht

Rz. 33 Aus § 495 BGB ergibt sich unter den aus den Absätzen 2 und 3 dieser Vorschrift ersichtlichen Bedingungen ein umfassendes Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 355 BGB. Hinsichtlich der Ausübung und Abwicklung dieses Rechts darf auf die Ausführungen in § 4 Rdn 1 ff. verwiesen werden.mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 2. Widerrufsrecht

Rz. 100 Die Widerrufsrechte stellen einen zentralen Teil des Verbraucherschutzes im BGB dar. Sie setzen keine Pflichtverletzung des Unternehmers voraus, sondern bieten dem Verbraucher die Möglichkeit, den abgeschlossenen Vertrag über §§ 355 ff. BGB rückabzuwickeln. Rz. 101 Der Widerruf muss gem. § 355 Abs. 1 S. 2 BGB durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgen. Aus der...mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / 4. Widerrufsmöglichkeiten von Verbraucherverträgen

Rz. 108 Grundsätzlich gibt es kein generelles Widerrufsrecht bei sog. Verbraucherverträgen. Dennoch finden sich an verschiedenen Stellen des BGB punktuelle Bestimmungen zum Widerrufsrecht bei Verträgen mit besonderen Vertriebsformen (z.B. Fernabsatzverträge) bzw. bei Verträgen, die eine längerfristige Bindungsdauer bzw. Finanzierungsfunktion zum Inhalt haben. Beispiele hierfü...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 2. Sonderform: Der Verbraucherbauvertrag

Rz. 64 Verbraucherbauverträge sind Verträge, mit denen Unternehmer von Verbrauchern zum Bau eines neuen Gebäudes oder zu erheblichen Umbaumaßnahmen an einem bestehenden Gebäude verpflichtet werden, so die Legaldefinition des § 650i BGB. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen neben Neubauten nur tatsächlich erhebliche Umbaumaßnahmen unter die Neuregelung fallen, wie etwa ein ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kleinunternehmer optiert zur Regelbesteuerung: In Zweifelsfällen muss das Finanzamt nachfragen

Leitsatz In Zweifelsfällen muss das Finanzamt den Kleinunternehmer fragen, welche Besteuerungsform er anwenden will. Zwar hat der Steuerpflichtige durch Abgabe der Jahressteuererklärung 2016 mit Berechnung der Umsatzsteuer nach Allgemeinregeln konkludent auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichtet, jedoch war dieser Verzicht nicht geeignet, erneut die fünfjähri...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.13 Bedenkzeit, Widerrufs- und Rücktrittsrecht

Ein Auflösungsvertrag ist nach Ansicht des BAG nicht allein schon dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weder eine Bedenkzeit noch ein Rücktritts- bzw. Widerrufsrecht eingeräumt hat und ihm auch das Thema des beabsichtigten Gesprächs vorher nicht mitgeteilt hat.[1] Ob jedoch das BAG diese Auffassung auch in Zukunft so uneingeschränkt vertreten werde, war im H...mehr

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zfs 08/2019, Unwirksamkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Kl. kann von der M-Versicherung, die nach wie vor Schuldnerin der Versicherungsleistung bleibt, nach Maßgabe von § 125 VVG, §§ 1, 2, 5, 28 ARB Deckung für die beabsichtigte Geltendmachung von kaufrechtlichen Gewährleistungs- und von Schadensersatzansprüchen verlangen (…)." 2. Der Kl. steht ein Anspruch auf Erbringung der für die Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 4 Berufsrecht: Fernabsatzvertrag und dessen Folgen

Anhand des BGH-Urteils v. 13.11.2017 (Az. IX ZR 204/16) wird sehr deutlich, welche Risiken Steuerberater, Rechtsanwälte und andere Freiberufler eingehen, sofern das Kerngeschäft im großen Stil über die Akquise im Internet und die Kommunikation ohne persönlichen Mandantenkontakt abläuft. Selbst wenn dieser später gesucht wird, heilt diese Tatsache nicht den Tatbestand, dass d...mehr