Fachbeiträge & Kommentare zu Widerspruch

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Nachweisanforderungen

Rn. 230 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Mit BMF vom 06.04.2022, BStBl I 2022, 623 Rz 3 ff, hat die FinVerw Grundsätze für die Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland als ag Belastung formuliert, vgl dazu Hillmoth, INF 2006, 257. Diese Grundsätze sind als norminterpretierende Verwaltungsvorschriften von den FG ausnahmsweise insoweit zu beachten, wie sie ...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / VI. Durchführung des Verfahrens

Rz. 116 Hat der Arbeitgeber seine Mitteilungspflicht ordnungsgemäß erfüllt, besteht für den Betriebsrat Gelegenheit, zu der beabsichtigten Kündigung des Arbeitgebers Stellung zu nehmen. Hat der Betriebsrat gegen die Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber schriftlich mitzuteilen, und zwar bei einer ordentlichen Kündigung spätestens innerha...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / 1. Kündigung des Arbeitgebers

Rz. 5 Der gesetzliche WBA besteht nur bei einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung des Arbeitsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber einem tariflich oder vertraglich unkündbaren Arbeitnehmer außerordentlich mit einer sozialen Auslauffrist, dann ist für Widerspruch und den WBA nach der Rspr. des BAG § 102 Abs. 3, 5 BetrVG entsprechend anzuwenden.[1] Kündigt der Arbeitgeber das...mehr

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FF 04/2024, Sachverhaltserm... / bb) Voraussetzungen

(1) § 115 FamFG erfasst zum Ersten Angriffs- und Verteidigungsmittel, wozu Tatsachenbehauptungen und deren Bestreiten, Einwendungen (z.B. Gestaltungsrechte, Aufrechnung), Beweisanträge und Beweiseinreden gehören.[55] Veränderungen des Verfahrensgegenstandes (auch selbstständige Angriffe genannt) wie Antragserweiterung, Antragsänderung oder Erheben eines Widerantrags fallen e...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3.3 Zeitpunkt der Berichtigung

Rz. 25 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Zeitpunkt der Berichtigung ergibt sich in entsprechender Anwendung des § 17 Abs. 1 S. 8 UStG. Nach Abschn. 14c.1. Abs. 5 S. 3 UStAE ist die Berichtigung des geschuldeten Mehrbetrags für den Besteuerungszeitraum vorzunehmen, in welchem dem Leistungsempfänger die berichtigte Rechnung erteilt wurde; die Rechnungsberichtigung wirkt nicht auf ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.2.7 Zustimmung des Rechnungsempfängers

Rz. 73 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 1 S. 7 UStG sind Rechnungen auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers elektronisch zu übermitteln. Wortgleich fand sich diese Formulierung bislang in § 14 Abs. 1 S. 2 UStG a. F. Der Empfänger hat demnach auch im Anwendungsbereich der Neufassung Anspruch auf eine Rechnung in Papierform und kann einer elektronis...mehr

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§ 13 Weiterbeschäftigungsan... / V. Anspruchsdurchsetzung

Rz. 25 Der Arbeitnehmer kann nach Ablehnung des geltend gemachten Weiterbeschäftigungsverlangens durch den Arbeitgeber den gesetzlichen WBA klageweise und damit im Wege der objektiven Klagehäufung auch im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens oder bei Vorliegen der entspr. Voraussetzungen im Wege der Einstweiligen Verfügung durchsetzen. In diesem Zusammenhang hat der Arbei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Einleitung

Rz. 556 [Autor/Stand] Zur Bedeutung und zum Anwendungsbereich des § 103 Abs. 1 BewG wird zunächst auf die Ausführungen unter Rz. 11 ff. verwiesen. Rz. 557 [Autor/Stand] Schulden und sonstige Abzüge i.S.v. § 103 Abs. 1 BewG stellen diejenigen Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und sonstige Abzugsbeträge dar, die nach § 95 Abs. 1 BewG zum Betr...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / I. Geltungs- und Anwendungsbereich, Abgrenzungen

Rz. 3 Die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 102 BetrVG im Geltungsbereich des BetrVG ist immer dann erforderlich, wenn der Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung beabsichtigt ist, diese Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG erfolgen soll und in dem betroffenen Betrieb des Unternehmens ein funktionsfähiger Betriebsrat zum Zeitpunk...mehr

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FF 04/2024, Altersunterhalt... / 1 Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten haben am 0.0.2007 geheiratet. Zu diesem Zeitpunkt war die Antragstellerin 52 Jahre und der Antragsgegner 51 Jahre alt. [2] Die Trennung erfolgte im Mai 2020 zunächst in der ehelichen Wohnung, einer Doppelhaushälfte, die die Antragstellerin im Zusammenhang mit der Eheschließung nach dem Verkauf ihrer bestehenden Immobilie und zusätzlicher Aufnahm...mehr

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§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / A. Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess

Rz. 1 Die Bedeutung des kündigungsschutzrechtlichen Mandats soll zunächst anhand einiger, leider schon etwas älterer empirischer Daten[1] zu Beendigungen von Arbeitsverhältnissen belegt werden. Diese werden auch Anlass für taktische Überlegungen des Rechtsanwalts sein. Rz. 2 In der Bundesrepublik Deutschland werden in Abhängigkeit von der Konjunkturlage jährlich zwischen 3,5 ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.4 Gemeinschaftsrechtliche Grundlagen und Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 9 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 8 UStG entspricht weitgehend den Vorgaben der Art. 148, Art. 150 und Art. 371 MwStSystRL (Art. 15 Nr. 4–9, Art. 28 Abs. 3 Buchst. a i. V. m. Anhang E Nr. 13, Art. 28 Abs. 3 Buchst. b i. V. m. Anhang F Nr. 23 und 25 der 6. EG-RL). Zur Auslegung von Art. 148 Buchst. a, c und d MwStSystRL durch den Mehrwertsteuerausschuss vgl. die Leitlinien au...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Vorwort zur 6. Auflage

Panta rhei…alles fließt. Der Wandel ist überall, und dies gilt weiterhin ebenso für das Umsatzsteuerrecht. Seit Erscheinen der 5. Auflage im November 2018 hat sich sowohl unionsrechtlich als auch national vieles getan. Zahlreiche weitere Reformvorhaben sind angekündigt oder befinden sich bereits in fortgeschritteneren Umsetzungsphasen. Das im Vorwort zur 5. Auflage erwähnte "...mehr

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§ 30 Einstweiliger Rechtssc... / 1. Betriebsverfassungsrechtlicher Weiterbeschäftigungsanspruch

Rz. 62 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 30.2: Antrag auf einstweilige Verfügung: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 BetrVG Arbeitsgericht _________________________ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung des _________________________ – Antragsteller – gegen _________________________ – Antragsgegner – wegen: Weiterbeschäftigung nach § 102 Abs. 5 B...mehr

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§ 12 Mitbestimmung des Betr... / Literaturtipps

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 6... / 2.1.2 Wechsel des Arbeitsverhältnisses

Rz. 8 Voraussetzung für die Anwendung des § 6 BUrlG ist ein Wechsel des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr. Dabei müssen sich die Arbeitsverhältnisse nicht aneinander anschließen; der Arbeitnehmer kann zwischenzeitlich auch arbeitslos gewesen sein. Wechselt der Arbeitnehmer zum 1.1., findet § 6 BUrlG nie Anwendung. Rz. 9 Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer den Url...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.9 Abgeltung des Ertragsteueraufwands (§ 202 Abs. 3 BewG)

Rz. 373 Zur Abgeltung des Ertragsteueraufwands ist ein positives Betriebsergebnis nach § 202 Abs. 1 oder 2 BewG um 30 % zu mindern.[1] Die Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass das Betriebsergebnis aus Gründen der Rechtsformneutralität um Ertragsteuerzahlungen bzw. -erstattungen korrigiert wird. Da andererseits nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen nur der ausschüttu...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.3 Entscheidung über die Anwendung des vereinfachten Verfahrens

Rz. 325 Aus dem in § 199 Abs. 1 und 2 BewG verwendeten Begriff "kann" wird nahezu einhellig der Schluss gezogen, dass die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens bei Erfüllung seiner tatbestandsmäßigen Voraussetzungen nicht zwingend ist, sondern die Bewertung auch in einem anderen – betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden – Ertragswertverfahren erfolgen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.2.4 Feststellung des Anteils am Wert von Wirtschaftsgütern und Schulden in anderen Fällen (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG)

Rz. 209 § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG betrifft die gesonderte Feststellung in Fällen, in denen Wirtschaftsgüter, die nicht unter die Nrn. 1–3 fallen, oder Schulden mehreren Personen zustehen.[1] Die gemeinsame Rechtszuständigkeit kann sowohl in in Form der Beteiligung an einer rechtsfähigen Personengesellschaft oder Gesamthandsgemeinschaft als auch in Form einer Bruchteilsgem...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.4 Zeitraum der Ausgabenermittlung

Rz. 483 Ein Gegenstand kann sowohl für bestimmte, abgrenzbare Zeiträume für nichtunternehmerische Zwecke oder für den privaten Bedarf des Personals (z. B. der Unternehmer verwendet eine dem Unternehmen zugeordnete Baumaschine für eine private Baumaßnahme) als auch dauerhaft – und parallel zu einer unternehmerischen Nutzung – für nichtunternehmerische Zwecke (wie auch für den...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.2.2 Keine offensichtlich unzutreffenden Ergebnisse

Rz. 323 Nach § 199 Abs. 1 und 2 BewG ist die Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens nur zulässig, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt. Aus welchen Erkenntnisquellen sich der Schluss auf die Unrichtigkeit des Ergebnisses ergeben kann, lässt das Gesetz ebenso offen wie die Frage, unter welchen Voraussetzungen eine sich bei deren Ausschöp...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.7 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 90 Ist der gemeine Wert einer Anzahl von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die einer Person gehören, infolge besonderer Umstände höher als der Wert, der sich aufgrund der Kurswerte[1] bzw. der gemeinen Werte[2] für die einzelnen Anteile insgesamt ergibt, so ist nach § 11 Abs. 3 BewG der gemeine Wert der Beteiligung maßgeblich. Dies kommt nach dem Gesetz insbesondere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.1 Ausgangswert im Allgemeinen

Rz. 341 Nach § 202 Abs. 1 S. 1 BewG ist zur Ermittlung des Betriebsergebnisses von dem Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auszugehen. Die früher in R 99 Abs. 1 S. 4 ErbStR 2003 vorgesehene Anknüpfung an das zu versteuernde Einkommen i. S. d. §§ 7 und 8 KStG kommt nach neuem Recht nicht mehr in Betracht, weil Einzelunternehmen und Personengesellschaften anders als Kapitalge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.1.2.1 Einbeziehung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten (seit dem 1.7.2004)

Rz. 476b Nach § 10 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG ergibt sich seit dem 1.7.2004 die Bemessungsgrundlage für die als entgeltlich geltenden sonstigen Leistungen durch Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Gegenstands aus den bei der Ausführung dieser Umsätze entstandenen Ausgaben. Dazu gehören auch die Anschaffungs- und Herstellungskosten des verwendeten Wirtschaftsguts. Sowei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.1 Beginn der Wartezeit

Rz. 12 Die Wartezeit beginnt mit dem rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das ist regelmäßig der erste Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme. Dieser Tag ist aber auch dann maßgeblich, wenn es zu einer Arbeitsaufnahme nicht kommt, weil es sich um einen Samstag, Sonn- oder Feiertag handelt oder der Arbeitnehmer erkrankt ist oder der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt. Rz. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2.3 Umsätze an das Personal (§ 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG)

Rz. 535 Für die entgeltlichen Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer an sein Personal oder dessen Angehörige[1] aufgrund des Dienstverhältnisses ausführt, gilt nach § 10 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 UStG ebenfalls die Mindestbemessungsgrundlage, wenn die unionsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Grundsätzlich ist die Einbeziehung dieses Personenkreises in die Anwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.11.2 Begriff des durchlaufenden Postens

Rz. 339 Ein durchlaufender Posten ist ein Betrag, den ein Unternehmer im Namen und für Rechnung eines anderen vereinnahmt und verausgabt. Einen durchlaufenden Posten würde das Umsatzsteuerrecht wohl auch bei Nichtunternehmern annehmen. Solche Fälle interessieren jedoch das Umsatzsteuerrecht nicht, da nur Umsätze von Unternehmern und damit Entgelte an Unternehmer zur USt hera...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.7.5.6 Einzelne Abzüge

Rz. 360 Nach § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG sind von dem Ausgangswert abzuziehen: a) Gewinnerhöhende Auflösungsbeträge steuerfreier Rücklagen sowie Gewinne aus der Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG Die Abzugsregelung bildet das Gegenstück zu der Hinzurechnungsregelung von § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Buchst. a BewG. Da gewinnmindernde Zuführungen zu steuerfreien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.6 Börsennotierte Wertpapiere und Schuldbuchforderungen (§ 11 Abs. 1 BewG)

Rz. 80 Nach § 11 Abs. 1 S. 1 BewG werden Wertpapiere und Schuldbuchforderungen, die am Stichtag an einer deutschen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind, mit dem niedrigsten am Stichtag für sie notierten Kurs angesetzt. Entsprechend sind nach § 11 Abs. 1 S. 3 BewG die Wertpapiere zu bewerten, die in den Freiverkehr einbezogen sind. Rz. 81 Wertpapier ist eine U...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 4 Die Bestimmung der Bemessungsgrundlage musste schon immer Kernregelung einer Umsatzsteuergesetzgebung sein, um eine gleichmäßige Erhebung der USt sicherzustellen. So war schon im § 5 UStG 1951 die Bestimmung der Bemessungsgrundlage enthalten. Mit dem UStG 1967 [1] erfolgte dann die Übernahme in die Regelung des § 10 UStG 1967, verbunden mit der Umstellung auf die Besteu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 75 Anerken... / 2.5.3 Rechtsmittel bei Ablehnungsentscheidungen

Rz. 29 Die Entscheidung der öffentlichen Träger über einen Anerkennungsantrag ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann daher Widerspruch eingelegt und sodann Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Wenn die Voraussetzungen des Abs. 2 vorliegen, hat der Träger einen Anspruch auf Anerkennung. Im Falle von Abs. 1 is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Gewässerschutzbeauftragte sind von Gewässerbenutzern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, zu bestellen (§ 64 Abs. 1 WHG). Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auch in bestimmten, gesetzlich normierten Sonderfällen die Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten anordnen (§ 64 Abs. 2 WHG). Gewässerschutzbeauftragte sind nach den gesetz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6 Widerspruch des Betriebsrats gegen eine ordentliche Kündigung

6.1 Gegenstand des Widerspruchsrechts Rz. 66 Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats besteht nur gegen eine ordentliche Kündigung, auch in Form der Änderungskündigung, nicht aber gegen eine außerordentliche Kündigung. Entsprechend anwendbar ist die Norm auf die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist eines aufgrund Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ordentlich nicht mehr kün...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.2 Widerspruch des Betriebsrats

Rz. 88 Der Betriebsrat muss der Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen haben (vgl. Rz. 43 ff., 45 ff.). Nicht erforderlich ist, dass der Widerspruchsgrund wirklich vorliegt.[1] Bestreitet der Arbeitgeber die Begründetheit des Widerspruchs, so ist er gleichwohl zur Weiterbeschäftigung verpflichtet. Eine Befreiung tritt nur unter den Voraussetzungen des Abs. 5 Satz 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.3 Widerspruch des Betriebsrats war offensichtlich unbegründet (Nr. 3)

Rz. 107 Dieser Entbindungsgrund liegt vor, wenn offenkundig ist, dass kein Widerspruchsrecht besteht. Keine Rolle spielt, ob die Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat.[1] Offensichtlich unbegründet ist ein Widerspruch, wenn es keiner besonderen gerichtlichen Aufklärung bedarf, dass der Widerspruchsgrund nicht vorliegt, z. B. weil der Arbeitsplatz, auf dem der Arbeitn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.2 Frist und Form des Widerspruchs

Rz. 79 Der Widerspruch muss dem Arbeitgeber innerhalb der Anhörungsfrist zugehen (vgl. Rz. 45, 47 ff.); bereits vorher ist ein Widerspruchsrecht ausgeschlossen, wenn der Betriebsrat seine Zustimmung zur Kündigung erteilt oder zu ihr abschließend Stellung genommen hat, auch wenn dies nur mündlich erfolgte.[1] Bei lediglich mündlich geäußerten Bedenken kann er die Schriftform ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.3 Mitteilung des erklärten Widerspruchs an den Arbeitnehmer

Rz. 85 Bei fristgerecht und ordnungsgemäß erhobenem Widerspruch ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten (Abs. 4). Diese Mitteilungspflicht besteht auch, wenn das KSchG auf das Arbeitsverhältnis keine Anwendung findet.[1] Die Verletzung der Mitteilungspflicht berührt die Wirksamkeit der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.4 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (Nr. 3)

Rz. 72 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 3 setzt eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers an einem anderen Arbeitsplatz im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens voraus, ggf. auch erst nach zumutbaren Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen oder unter geänderten Vertragsbedingungen. Es kann der Kündigung nicht mit der Möglichkeit der Weiterbeschäfti...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.1 Nicht ausreichende Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte bei der Auswahl des Arbeitnehmers (Nr. 1)

Rz. 68 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 1 gilt nur für betriebsbedingte Kündigungen, weil für andere Kündigungen eine soziale Auswahl nicht in Betracht kommt.[1] Ein Widerspruch nach Nr. 1 ist auch bei gleichzeitiger Rüge der mangelnden Betriebsbedingtheit der Kündigung zulässig[2] sowie bei gleichzeitiger Geltendmachung personenbedingter oder verhaltensbedingter Gründe. Weil ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.6 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach geänderten Vertragsbedingungen (Nr. 5)

Rz. 77 Einen selbstständigen Widerspruchsgrund und zugleich Auffangtatbestand bildet Nr. 5.[1] Auch hier muss eine Einverständniserklärung des Arbeitnehmers mit der Teilnahme an Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen vorliegen. Sie ist Wirksamkeitsvoraussetzung für den Widerspruch. Es genügt, dass sie dem Betriebsrat gegenüber erklärt wurde.[2] Sie kann unter dem Vorbehalt ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.5 Möglichkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nach zumutbaren Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen (Nr. 4)

Rz. 76 Der Widerspruchsgrund nach Nr. 4 überschneidet sich mit Nr. 3 insoweit, als die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen erfordert. Nr. 4 hat aber einen selbstständigen Anwendungsbereich, ist also kein Unterfall der Nr. 3. Der Widerspruchsgrund greift auch ein, wenn der Arbeitgeber die Kündigung mit einer fehlenden Eig...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.2 Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers würde zu einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung des Arbeitgebers führen (Nr. 2)

Rz. 106 Die Unzumutbarkeit ist nach h. M. entsprechend dem Wortlaut der Norm unternehmens-, nicht betriebsbezogen zu ermitteln.[1] Es genügt nicht, dass der Arbeitgeber mit der Entgeltfortzahlung belastet ist. Die unzumutbare wirtschaftliche Belastung muss vielmehr in der Unmöglichkeit oder wirtschaftlichen Sinnlosigkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers bei unveränd...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.4 Verfahren

Rz. 108 Die Befreiung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers durch einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichts. Das Arbeitsgericht entscheidet im Urteilsverfahren. [1] Die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung sind in Abs. 5 Satz 2 abschließend geregelt, sodass der Arbeitgeber nicht zusätzlich einen Verfügungsgr...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.3 Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers – Allgemeines (Nr. 3–5)

Rz. 71 Die in Nr. 3–5 genannten Widerspruchsgründe kommen vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen, aber auch bei einer personenbedingten Kündigung [1] oder sogar einer verhaltensbedingten Kündigung in Betracht[2]. Ein Widerspruchsrecht ist insbesondere anzuerkennen, wenn ein Arbeitnehmer ohne sein Verschulden schlechte Leistungen erbringt, aber auf einem anderen Arbeitspl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 8.6 Weiterbeschäftigung auf der Grundlage des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs

Rz. 111 Außerhalb des Abs. 5 besteht keine Pflicht zur Weiterbeschäftigung, durch die ein vorläufiger Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses verwirklicht wird.[1] Man kann Abs. 5 auch nicht entsprechend anwenden, indem man das Widerspruchsrecht des Betriebsrats auf nicht im Katalog des Abs. 3 genannte Tatbestände, also insbesondere auf die Sozialwidrigkeit einer ordentliche...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, SGB ... / 2.10 Rechtsschutz

Rz. 33 Will sich der Arbeitnehmer ausschließlich gegen die Zustimmungserteilung seitens des Integrationsamtes wenden, muss er keine Klage beim Arbeitsgericht erheben, denn die Kündigung wird rückwirkend unwirksam, wenn die Zustimmung des Integrationsamtes im Verwaltungsgerichtsverfahren aufgehoben wird. Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Zustimmung haben allerdings k...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1 Gegenstand des Widerspruchsrechts

Rz. 66 Das Widerspruchsrecht des Betriebsrats besteht nur gegen eine ordentliche Kündigung, auch in Form der Änderungskündigung, nicht aber gegen eine außerordentliche Kündigung. Entsprechend anwendbar ist die Norm auf die außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist eines aufgrund Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ordentlich nicht mehr kündbaren Arbeitnehmers (vgl. Rz. 87). R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 6.1.2 Verstoß gegen eine Auswahlrichtlinie (Nr. 2)

Rz. 70 Der Betriebsrat kann der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn er durch sie gegen eine Auswahlrichtlinie verstößt, die nach § 95 BetrVG festgelegt ist. Der Widerspruchsgrund greift nur bei betriebsbedingten Kündigungen.[1] Hinweis Die Hinzufügung des § 1 Abs. 4 KSchG durch das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003[2] hat die Bedeutung des Widerspruchsg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, Betr... / 7.1 Voraussetzungen der Weiterbeschäftigungspflicht

Rz. 87 Die Weiterbeschäftigungspflicht des Arbeitgebers tritt nur bei einem Widerspruch aus den in Abs. 3 abschließend genannten Gründen gegen eine ordentliche Kündigung ein. Sie ist nicht bei einer außerordentlichen Kündigung vorgesehen, es sei denn, sie wird als betriebsbedingte Kündigung ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer unter Einhaltung der fiktiven Kündigungsfrist aus...mehr