Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / D. Gestaltungsfragen bei gewollter Betriebsaufspaltung

Rz. 99 Im folgenden Abschnitt sollen Gestaltungsfragen behandelt werden, die sich stellen, wenn die Betriebsaufspaltung geplant eingegangen wird. Betroffen sind in diesem Zusammenhang die Ausgestaltung des Pachtvertrages oder Mietvertrages und der Gesellschaftsverträge, da die persönliche Verflechtung während der Lebensdauer der Betriebsaufspaltung durchgängig sichergestellt...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (4) Zeitpunkt der Aktivierung des Ausschüttungsanspruchs oder Zurechnung der Ausschüttung

Rz. 188 Nach der einheitlichen Rspr. von EuGH,[369] BGH[370] und BFH[371] konnten Dividendenansprüche der Gesellschafter handelsrechtlich phasengleich aktiviert werden, wenn:mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gründe für den Wegfall der sachlichen und persönlichen Verflechtung

Rz. 246 Die Beendigung einer Betriebsaufspaltung kann ungewollt oder aber als geplanter Vorgang eintreten. Voraussetzung für die Beendigung ist, dass der einheitliche wirtschaftliche Betätigungswille entfällt, der durch die Merkmale der sachlichen und personellen Verflechtung konkretisiert wird. Ausreichend ist, dass entweder eine sachliche oder eine personelle Entflechtung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Landwirtschaftliche Nutzfläche

Rz. 20 [Autor/Stand] § 169 Abs. 1 BewG stellt auf die regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen ab. Dazu gehören in erster Linie die im Eigentum des Betriebsinhabers stehenden und tatsächlich landwirtschaftlich genutzten Flächen. Rz. 21 [Autor/Stand] Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind bei der Betrachtung ebenso auszuscheiden wie gärtnerisch genutzte Flächen. Obst...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Beiträge der Partner (Finanzierung)

Rz. 40 Bei einem Equity Joint Venture regelt der Joint Venture-Vertrag auch Fragen der Finanzierung. Festzulegen sind mindestens Form und Umfang.[43] Verschiedene Finanzierungsformen stehen zur Auswahl. In aller Regel – bei Kapitalgesellschaften notwendigerweise – leisten die Partner einen Teil der Finanzierung als Eigenkapital. Sodann müssen sie überlegen, ob und in welchem...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Auseinandersetzung

Rz. 8 Die Auseinandersetzung unter den Miterben führt – obwohl eine Betriebsaufgabe auf der Ebene der Mitunternehmerschaft, also der Erbengemeinschaft vorliegt – nicht zu einer Gewinnrealisierung, wenn und soweit die Voraussetzungen für eine gewinnneutrale Realteilung [9] eingehalten sind und Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nicht in das Privatvermögen eines Beteiligten...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Asset Deal

Rz. 89 Da beim Asset Deal nicht der Unternehmensträger selbst, sondern alle oder einzelne Wirtschaftsgüter im Wege der Singularsukzession übertragen werden, kommt der vertraglichen Bestimmung der zu übertragenden Güter besondere Bedeutung zu:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / bb) Behandlung des Formwechsels bei der Kapitalgesellschaft

Rz. 478 Handelsrechtlich ist wegen des Formwechsels als identitätswahrende Umwandlung kein Abschluss auf den Zeitpunkt des Formwechsels notwendig. Demzufolge sieht § 9 Satz 2 UmwStG abweichend von den Rückwirkungsregelungen bei Verschmelzungen in § 2 UmwStG vor, dass für steuerliche Zwecke der Formwechsel auf einen Stichtag zurückbezogen werden kann, der höchstens 8 Monate v...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Abgrenzung zum Schrumpfungsmodell

Rz. 111 Es kann jedoch noch weitgehender vereinbart werden, dass alle Investitionen durch die Betriebsgesellschaft getragen werden und in deren Eigentum übergehen. Hierdurch werden durch Zeitablauf von der Besitzgesellschaft nur noch Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verpachtet, nicht mehr aber ein Betrieb im Ganzen. Dies hat jedoch zur Folge, dass bei Beendigung der Betr...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Aufnahme einer natürlichen Person in ein bestehendes Einzelunternehmen

Rz. 189 Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht bereitet der in der Überschrift bezeichnete Vorgang keine besonderen Schwierigkeiten. Es handelt sich in der Sache um die Gründung einer Personengesellschaft, bei der ein Gesellschafter als Sacheinlage sein Einzelunternehmen und der andere Gesellschafter eine Bar- oder gleichfalls eine Sacheinlage erbringt. Diese Gründung kann nur d...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (3) Weitere Voraussetzungen

Rz. 309 Die Inanspruchnahme von § 6b EStG hat neben einem begünstigten Veräußerungs- sowie Reinvestitionsobjekt nach Maßgabe von § 6b Abs. 1 EStG auch weitere Voraussetzungen, die in § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 1–5 EStG definiert sind. Von besonderer Bedeutung ist dabei u.a. § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG. Danach ist notwendig, dass das betreffende Veräußerungsobjekt mind. sechs J...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Durchführung der Realteilung

Rz. 662 Grundlage der Realteilung ist eine Klausel im Gesellschaftsvertrag oder in Ermangelung entsprechender Regelungen ein Gesellschafterbeschluss, wonach die Gesellschaft ohne Liquidation durch Übertragung des Gesellschaftsvermögens auf die Gesellschafter beendet werden soll. Rz. 663 Es ist sinnvoll, dass die Gesellschafter neben dem Gesellschafterbeschluss noch einen Ause...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Ergänzungsbilanzen

Rz. 246 Schließlich kennt das Ertragsteuerrecht im Zusammenhang mit der Besteuerung von Mitunternehmerschaften noch sog. Ergänzungsbilanzen, die von den Sonderbilanzen der Gesellschafter zu unterscheiden sind. Ergänzungsbilanzen werden erforderlich, soweit handelsrechtlich eine Übernahme der "neuen" steuerlichen Werte in der Handelsbilanz der Gesellschaft nach GoB nicht zulä...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / aa) Verschonungsabschlag

Rz. 35 Neben dem Abzugsbetrag (§ 13a Abs. 2 ErbStG, dazu sogleich unter Rdn 38) sehen die Begünstigungsvorschriften einen Regelverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG) sowie einen Options- oder Vollverschonungsabschlag (§ 13a Abs. 10 Satz 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Beide Abschlagsformen stehen allerdings unter verschiedenen Beschränkungen und erfassen nur noch das begünst...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) Das in § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 des Entschädigungsgesetzes vorgesehene Aufgebotsverfahren wird von dem Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (nachfolgend: Bundesamt) von Amts wegen als Verwaltungsverfahren durchgeführt. (2) Das Bundesamt oder die Stelle, die die Vermögenswerte verwahrt, ermittelt deren Eigentümer oder Rechtsinhaber. Können diese nicht...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (3) Anrechnung

Rz. 75 Gem. § 19 Abs. 4 Satz 3 GmbHG wird der Wert des eingebrachten Vermögensgegenstandes auf die verbleibende Geldeinlagepflicht angerechnet. Die Anrechnung erfolgt kraft Gesetzes und bedarf hierfür weder einer Willenserklärung des Inferenten noch der Zustimmung der anderen Gesellschafter.[292] Die verdeckte Sacheinlage kann aufgrund der Anrechnung (zumindest teilweise) be...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / cc) Gewinnrealisierung

Rz. 122 Aufgrund des Realisationsprinzips darf sich ein Gewinn in der Bilanz erst dann widerspiegeln, wenn er durch ein Umsatzgeschäft verwirklicht worden ist. Schwebende Geschäfte erscheinen nicht in der Bilanz (dazu o. Rdn 121). Das Gesetz lässt allerdings offen, wann ein Umsatzprozess bilanzrechtlich in Erscheinung getreten ist, damit der Grundsatz der Nichtbilanzierung s...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Bilanzierungsanlässe

Rz. 11 Der Gesetzgeber qualifiziert verschiedene Gegebenheiten als Anlass für eine gesetzlich vorgeschriebene Bilanzierung. Im Mittelpunkt des Bilanzrechts steht naturgemäß die ordentliche Jahresabschlussbilanz, doch gibt es eine Vielzahl weiterer gesetzlich vorgeschriebener Bilanzierungsanlässe (vgl. z.B. § 15a InsO; § 98 GenG; §§ 17, 24 UmwG; § 57i GmbHG; § 207 Abs. 3 AktG...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Innen- und Außengesellschaften

Rz. 10 Die bedeutendste Unterscheidung zwischen den einzelnen Formen der GbR ist die zwischen der Innen- und der Außengesellschaft. Von Ersterer sprach man – in Abwesenheit einer Legaldefinition – in den Fällen, in denen die Gesellschafter nur Rechtsverhältnisse untereinander begründen wollten, die Gesellschaft jedoch nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am R...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen

Rn. 141 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Eine vertragliche Übernahme von Pensionsverpflichtungen liegt vor, wenn ein ArbN zu einem neuen ArbG wechselt und dieser vom Vor-ArbG die Pflicht zur Aufrechterhaltung der Pensionsanwartschaft übernimmt. Die vertragliche Übernahme bedarf der Zustimmung des ArbN gemäß § 4 Abs 1 S 1 BetrAVG bei gesetzlich aufrechterhaltenen Anwartschaften und...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / B. Inhalt

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§ 26 Kartellrecht / b) Kontrollerwerb

Rz. 120 "Kontrolle" wird in Art. 3 Abs. 2 FKVO definiert als die "Möglichkeit, einen bestimmenden Einfluss auf die Tätigkeit eines Unternehmens auszuüben". Auch der Kontrollerwerb durch eine natürliche Person, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist, kann unter Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) FKVO fallen, sofern diese Person mindestens ein (anderes) Unternehmen kontrolliert.[199...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Grundstruktur

Rz. 266 Die eigens für den Forderungserwerb gegründete Zweckgesellschaft kauft von dem die Vermögenswerte verbriefenden Unternehmen einen bestimmten Bestand an Vermögenswerten, meist Forderungen, an, der ihr sodann abgetreten wird. Die Zweckgesellschaft sollte keine gesellschaftsrechtliche Verbindung zum Originator besitzen. Sie ist insolvenzfest zu strukturieren, damit sie ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

Rz. 383 Nach §§ 16, 34 EStG begünstigungsfähig ist auch der Gewinn aus der Veräußerung[693] eines Mitunternehmeranteils. Zu den Grundsätzen wird auf Rdn 311 ff. verwiesen. Die zusammengeballte Aufdeckung aller stillen Reserven bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils verlangt, dass die stillen Reserven im Mitunternehmeranteil einschließlich der stillen Reserven in den...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Weitere steuerliche Rechtsfolgen bei der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Rz. 504 Bezüglich der AfA, der bei der Mitunternehmerschaft ausgeübten Bilanzierungsrechte und der Besitzzeiten bei der Rücklage gem. 6b EStG tritt die GmbH in die Rechtstellung der Mitunternehmerschaft (§ 23 Abs. 1 UmwStG), sofern die GmbH den Buchwertansatz wählt. Bei einem Ansatz der übernommenen Wirtschaftsgüter zum Teilwert oder Zwischenwert, gelten die Rechtsfolgen gem...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 3. Gewerbesteuer bei der Betriebsverpachtung

Rz. 79 Die wichtige Besonderheit liegt in der Gewerbesteuerfreiheit der Pachtzinsen beim Verpachtungsbetrieb: Obwohl der Verpächter eines Gewerbebetriebs einkommensteuerlich weiterhin Einkünfte i.S.d. § 15 EStG erzielt, unterliegen diese nach Abschn. 2.2 GewStR 2009 anders als bei der Betriebsaufspaltung nicht der Gewerbesteuer, da keine werbende Tätigkeit i.S.d. Gewerbesteu...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / b) Einnahme-/Überschussrechnung

Rz. 286 Bei der Einnahme-/Überschussrechnung, die nach § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist, soweit keine Buchführungspflicht besteht, handelt es sich dagegen um eine reine Istrechnung nach dem Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, soweit nicht etwa § 4 Abs. 3 EStG hiervon Ausnahmen anordnet, wie z.B. für Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht abnutzbarer Wirtschaftsgüter des A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Begünstige Veräußerungen und Reinvestitionen

Rz. 308 § 6b EStG begünstigt ausschließlich den Gewinn aus der Veräußerung der im Gesetz abschließend aufgeführten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ebenso benennt die Vorschrift die begünstigten Reinvestitionsgüter. Der Anwendungsbereich von § 6b EStG besteht im Wesentlichen auf Transaktionen mit Grundbesitz. Stille Reserven aus der Veräußerung von Grund und Boden kann ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Früherer gewerbesteuerlicher Hintergrund des Steuerberatermodells

Rz. 122 In der gewerbesteuerlichen Belastung durch die Hinzurechnung gem. § 8 Nr. 7 Satz 2 Halbs. 2 GewStG a.F. war die wesentliche Begründung für das frühere Steuerberatermodell zu sehen. Um die Hinzurechnung zu beseitigen, wurden nur einzelne Wirtschaftsgüter überlassen, die keinen Betrieb oder Teilbetrieb bildeten.[250] Im heutigen Regelungsumfeld bestehen diese Vorteile ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / aa) BFH-Urt. v. 27.3.2001 – I R 42/00

Rz. 125 Nach dem BFH-Urt. v. 27.3.2001 [251] kann im Steuerberatermodell der Geschäftswert nicht schematisch dem ursprünglich bestehenden Unternehmen zugeordnet werden. Eine entgeltliche Übertragung des Geschäftswerts auf die Betriebsgesellschaft im Fall der Betriebsaufspaltung kann anzunehmen sein, wenn geschäftswertbildende Faktoren – z.B. eine besonders qualifizierte Arbeit...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Bedingte Kapitalerhöhung

Rz. 434 Den Gesellschaftern steht es auch offen, die GmbH zunächst bar zu gründen und nach der Registereintragung die zu erwerbenden Wirtschaftsgüter im Wege einer Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen auf die GmbH zu übertragen. Diese Einbringungsabrede muss dann in die Urkunde über die Bargründung aufgenommen werden.[1439] Deshalb wird meist sogleich mit der Bargründung die K...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Rechtsfolgen

Rz. 127 Die denkbaren Rechtsfolgen aus dem Übergang des Geschäftswerts sind bei der Begründung des Steuerberatermodells vielfältig:mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / cc) Einbringungen nach § 24 UmwStG

Rz. 537 Bei Einbringung eines (Teil-)Betriebes oder eines Mitunternehmeranteils in eine Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) müssen die eingebrachten Wirtschaftsgüter gem. § 24 Abs. 2 UmwStG ebenfalls grds. mit dem gemeinen Wert angesetzt werden. Wie bei Kapitalgesellschaften kann jedoch auf Antrag das übernommene Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem Zwischenw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Subsidiarität des § 10 BewG

Rz. 14 [Autor/Stand] § 10 Satz 1 BewG in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung sah vor, dass die einem Unternehmen dienenden Wirtschaftsgüter in der Regel mit dem Teilwert anzusetzen waren. Demgegenüber ordnet der ab 1.1.1993 anzuwendende § 10 Satz 1 BewG i.d.F. des StÄndG 1992[2] den Ansatz des Teilwerts nur noch insoweit an, als "nichts anderes vorgeschrieben ist." Dadu...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Anwendungsbereich des § 24 UmwStG

Rz. 401 Die steuerlichen Regelungen zur Einbringung eines Betriebs, Teilbetriebs und eines Mitunternehmeranteils in § 24 UmwStG decken verschiedene Sachverhalte ab:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Verdeckte Mitunternehmer

Rz. 340 Durch ein ausreichendes Maß an Mitunternehmerinitiative und Mitunternehmerrisiko können auch zivilrechtliche Nicht-Gesellschafter eine Mitunternehmerstellung begründen. Zumeist werden schuldrechtliche Austauschverträge zur Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern oder zur Erbringung von Dienstleistungen in ein Gesellschaftsverhältnis umqualifiziert. Die Identifikati...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Besitzeinzelunternehmen

Rz. 220 Seit dem BFH-Urt. v. 7.3.1978 – VIII R 38/74 [432] gehört im Fall einer Betriebsaufspaltung eine Darlehensforderung des Besitzunternehmens in der Rechtsform des Einzelunternehmens gegen die Betriebsgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen des Besitzunternehmens, wenn das Darlehen dazu dient, die Vermögens- und Ertragslage der Betriebsgesellschaft zu verbessern un...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / b. Gewinnfreibetrag

Weiters können natürliche Personen im Rahmen der Gewinnermittlung eines Betriebs nach § 10 ÖstEStG den sog. Gewinnfreibetrag (GFB) geltend machen. Die Ermittlung des GFB erfolgt im Rahmen eines degressiven Stufentarifs. Im Rahmen des GFB kann auf der ersten Stufe ein Betrag i.H.v. max 4.500 EUR p.a. (15 % von 30.000 EUR) vom Gewinn abgezogen werden. Darüber hinaus können die...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Erste Gewinnermittlungsstufe

Rz. 355 In der Steuerbilanz sind Ansatz- und Bewertungswahlrechte einheitlich für die Mitunternehmerschaft auszuüben. Personenbezogene Steuervergünstigungen z.B. nach § 6b EStG sind demgegenüber in den Ergänzungsbilanzen der einzelnen Gesellschafter abzubilden. Die zur Ermittlung des Steuerbilanzgewinns auf der ersten Stufe notwendigen außerbilanziellen Korrekturen (vgl. Rdn...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / cc) Abschreibungen und Verbindlichkeiten

Rz. 309 Sofern Abschreibungen unterhaltsrechtlich anerkannt werden, sind die entsprechenden Tilgungsleistungen für Kreditfinanzierungen der abzuschreibenden Wirtschaftsgüter grds. nicht noch zusätzlich abzusetzen.[733] Wird die Verbindlichkeit aber anerkannt, so hat eine zusätzliche Abschreibung zu unterbleiben.[734] Auch im Bereich von Immobilien, wo Abschreibungen grds. ni...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (3) Abfärbung

Rz. 180 Alle Einkünfte einer Besitzpersonengesellschaft werden aufgrund der Abfärbung gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, die als laufende Einkünfte der Gewerbesteuer unterliegen.[342] Dies gilt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 EStG rückwirkend in allen offenen Fällen auch, wenn im gemischt tätigen Besitzunternehmen für den Bereich der Nutzungsü...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Erbschaftsteuerliche Bewertung

Rz. 805 Anteile an Personen- und Kapitalgesellschaften werden jeweils zum gemeinen Wert bewertet (§ 11 BewG, § 12 Abs. 2 bzw. Abs. 5 ErbStG i.V.m. 109 Abs. 2 bzw. Abs. 1 BewG). Rz. 806 Einbezogen in die Bewertung wird bei Personengesellschaften auch das Sonderbetriebsvermögen (§ 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG), wie etwa die von einem Gesellschafter der KG zur Nutzung überlassene...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / c) Folgerungen für die Gestaltungspraxis

Rz. 142 Es ist daraus abzuleiten, dass es sich um eine dynamische Beziehung zwischen den verschiedenen Bezugsgrößen handelt, die von der Unternehmensentwicklung bestimmt wird. Die Angemessenheitsprüfung lässt sich erst retrograd nach einigen Jahren Pachtdauer durchführen. Entsprechend bedürfen Pachtverträge in der Betriebsaufspaltung stets differenziert ausgestalteter Pachtz...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (2) Umqualifizierung von Einkünften und Verstrickung

Rz. 179 Wichtigste Rechtsfolge der Betriebsaufspaltung ist die Umqualifizierung von Vermietungs- und Verpachtungseinkünften der Besitzgesellschaft oder des Besitz-Einzelunternehmens in Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG, was auch zu deren Belastung mit Gewerbesteuer führt. Damit verbunden ist die Verstrickung der überlassenen Wirtschaftsgüter und der Anteile an der ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 1. Gewährleistung der persönlichen Verflechtung

Rz. 146 Ist eine Betriebsaufspaltung gewollt, muss der einheitliche Beherrschungswille in Gestalt der personellen Verflechtung durchgehend auf der Grundlage der Stimmrechte in beiden Gesellschaften gewährleistet sein. Hierzu sind Stimmrechtsbindungsverträge [296] neben den Gesellschaftsverträgen abzuschließen. Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 1.7.2003 und 30.11.2005 (...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Mittelbare Nutzungsüberlassung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der beherrschende Gesellschafter selbst ein Grundstück mietet und dieses im Rahmen eines Untermietverhältnisses der Betriebs-GmbH zur Nutzung überlässt.[90] Die für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung wird auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Mehrheitsgesellschafter einer Betriebs-G...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Teilwertabschreibung setzt Gesamtbetrachtung der Ertragsaussichten von Besitz- und Betriebsgesellschaft voraus

Rz. 227 Die jüngere BFH-Rspr. eröffnet die Möglichkeit der aufwandswirksamen Teilwertabschreibung auf den Darlehensrückzahlungsanspruch des Besitz- gegen das Betriebsunternehmen nur unter erschwerten Bedingungen. Seit dem BFH-Urt. v. 6.11.2003 ist der Teilwert eines Darlehens, das der Betriebskapitalgesellschaft von der Besitzgesellschaft gewährt worden ist, ist nach denselb...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 8. Spekulationsgeschäfte

Spekulationsgeschäfte sind Veräußerungsgeschäfte von Wirtschaftsgütern, welche nicht einer anderen Einkunftsart zugeordnet werden können, und bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Der Anwendungsbereich des Tatbestands der Spekulationsgeschäfte wurde in den letzten Jahren immer weiter eingegrenzt, zuletzt wurden bspw. auc...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / (1) Anteile an der Betriebsgesellschaft

Rz. 185 Die Anteile eines Besitzeinzelunternehmers an der Betriebsgesellschaft gehören nach der ständigen Rspr. des BFH zum notwendigen Betriebsvermögen seines Besitzunternehmens.[360] Werden die Anteile an der Betriebs-GmbH von Gesellschaftern einer Besitzgesellschaft nicht im Gesamthandsvermögen gehalten, gehören sie zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellscha...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / dd) Beschränkung des Zinsabzugs bei Überentnahmen

Rz. 280 Neben der Zinsschrankenregelung sind Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abzugsfähig, soweit diese auf sog. Überentnahmen zurückgehen. Hintergrund der Norm ist die BFH-Rspr. zu sog. Zwei- oder Mehrkontenmodellen.[506] Der BFH hatte insoweit entschieden, dass Schuldzinsen, die auf die Erhöhung eines negativen Saldos auf einem Bankkonto durch die Zahlung von Betri...mehr