Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsgut

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.8 Lotterien und Ausspielungen

Rz. 141 Lotterien (und Ausspielungen) sind Unterarten der Glücksspiele i. w. S., also Spiele, bei denen der Spieler voll vom Zufall und nicht oder nicht entscheidend von seiner Geschicklichkeit abhängt. Typische Beispiele sind das Zahlenlotto, Klassenlotterien, Fußballtoto, Jahrmarktsverlosungen, Tombolas etc. Geschicklichkeitsspiele sind z. B. Preiskegeln, Preisschießen und...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 21 Nach Auffassung des Berufungsgerichts stand der Klägerin für den gewerblich genutzten Pkw schon dem Grunde nach kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung zu. Beim Ausfall eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bemesse sich der Schaden allein nach dem entgangenen Gewinn, den Vorhaltekosten eines Reservefahrzeugs oder der Miete eines Ersatzfahrzeugs. Da die entgangen...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsurteil hielt revisionsrechtlicher Überprüfung stand. Die Gebrauchsmöglichkeit eines Kraftfahrzeugs stellt nach allgemeiner Rechtsauffassung grundsätzlich ein vermögenswertes Gut dar und ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass sich bei vorübergehender Entziehung ein Vermögensschaden ergeben kann. Dies ergibt sich vor allem daraus, dass die Verfügbarke...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 75 Die Revision hatte keinen Erfolg. Im Ergebnis zu Recht hatte das Berufungsgericht einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung in Höhe von 5.512,50 EUR nebst Zinsen für den Ausfall seines Fahrzeugs in der Zeit vom 22.12.2011 bis 8.8.2012 verneint. Nach den nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts stand für das Revisionsverfa...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 65 Das angefochtene Urteil hielt der revisionsrechtlichen Nachprüfung nicht stand. Die Gebrauchsmöglichkeit des Motorrads, das dem Kläger als einziges Kraftfahrzeug zur Verfügung stand, ist als geldwerter Vorteil anzusehen, so dass der vorübergehende Entzug einen Vermögensschaden darstellt. Der Umstand, dass der Kläger sein Motorrad nur bei günstigen Witterungsbedingunge...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / 7. Keine Nutzungsausfallentschädigung bei ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugen

Rz. 73 BGH, Urt. v. 6.12.2018 – VII ZR 285/17, VersR 2019, 368 Zitat § 249 BGB, § 252 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 634 Nr. 4 BGB 1. Lassen sich bei dem vorübergehenden Entzug der Gebrauchsmöglichkeit eines ausschließlich gewerblich genutzten Fahrzeugs die materiellen Auswirkungen des Ausfalls des Fahrzeugs quantifizieren, kann eine (abstrakte) Nutzungsausfallentschädigung nicht ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Entnahme von Gegenständen (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG)

Rz. 13 § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG regelt die Entnahme von Gegenständen durch einen Unternehmer aus seinem Unternehmen für Zwecke, die außerhalb des Unternehmens liegen. Dieser Tatbestand ist nach dem gesetzgeberischen Willen identisch mit dem, der bis Ende März 1999 in § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a UStG geregelt war mit folgendem Wortlaut: Zitat Eigenverbrauch liegt vor, wenn ei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Mitverpachtung von Betriebsvorrichtungen

Rz. 166 Das deutsche Recht gibt das Unionsrecht nicht ganz zutreffend wieder. Allerdings hat auch der BFH in seinem Urteil v. 28.5.1998[1] für die Überlassung von Versorgungseinrichtungen für Mobilheimplätze auch bei langfristiger Vermietung eine Steuerpflicht angenommen. Bei (steuerfreier) Verpachtung von Grundstücken mit darauf errichteten Betriebsvorrichtungen führe das A...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 3. Gebäudeabschreibung beim gewerblichen Grundstückshandel

Das BMF geht folgerichtig auch auf die (unzulässige) Abschreibung bei Grundstücken des gewerblichen Grundstückhandels ein, welche wegen der zumindest fingierten Veräußerungsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Zum Umlaufvermögen gehören nach R 6.1 Abs. 2 EStR 2012 die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt w...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 6. Folgen der Zuordnung zum Privatvermögen: Versuch eines Ansatzes für die Praxis

Das Grundstück ist in 2009 (i.R.d. Umqualifizierung durch die Betriebsprüfung) de lege bzw. qua fictione legis vorläufig als Betriebsvermögen des gewerblichen Grundstückhandels erfasst worden. Diese Zuordnung hat sich als tatsächlich unzutreffend erwiesen. Fraglich ist jedoch, zu welchem Zeitpunkt und mit welchen ertragsteuerlichen Konsequenzen die Umqualifizierung des Grunds...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 3 Die Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht dem FG. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der BFH hob für 2010 und 2013 das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück. Für 2011 und 2012 wurde die Revision als unbegründet zurückgewiesen, da sich insoweit für X aufgrund der Steuerfestsetzung auf 0 EUR kein...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 1 Leitsatz

Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i. S. d. § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 2 Das Problem

Streitig war, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen an einer aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der AfA zu berücksichtigen sind. X erzielte als Inhaber einer Hofstelle land- und forstwirtschaftliche Einkü...mehr

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Arbeitszimmer: Gemeinsame Anmietung einer Wohnung durch nichteheliche Gemeinschaft

Was gilt hinsichtlich der Höhe des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für das ausschließlich von einem Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft genutzte Arbeitszimmer in einer gemeinsam angemieteten Wohnung? Mit dieser Frage hat sich kürzlich das FG Düsseldorf befasst. Im entschiedenen Fall war der nicht verheiratete Kläger im Streitjahr 2018 als Vertriebsleiter nic...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.1 Überblick

Rz. 144 Der Steuererlass hängt davon ab, ob der Erwerber die Steuer aus seinem verfügbaren Vermögen begleichen kann (§ 28a Abs. 1 S. 1 ErbStG). Der Begriff des "verfügbaren Vermögens" für Zwecke der Verschonungsbedarfsprüfung ist im Gesetz definiert (§ 28a Abs. 2 ErbStG).[1] Die Definition ist abschließend. Rz. 145 Zu dem verfügbaren Vermögen gehören danach 50 % der Summe der...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2 Zugleich übertragenes, nicht begünstigtes Vermögen (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG)

Rz. 153 Das "verfügbare Vermögen" umfasst nach der gesetzlichen Legaldefinition u. a. 50 % des "mit der Erbschaft oder Schenkung zugleich übergegangenen Vermögens, das nicht zum begünstigten Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 gehört" (§ 28a Abs. 2 Nr. 1 ErbStG). Rz. 154 Diese Regelung beruht wohl auf der Vorstellung des Gesetzgebers, dass das zusammen mit dem begünstigten Ver...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.3 Verfassungsrecht

Rz. 25 Die neue Verschonungsbedarfsprüfung wirft zahlreiche (verfassungsrechtliche) Fragen auf.[1] Die Verschonungsbedarfsprüfung beruht auf der (3.) Entscheidung des BVerfG zum ErbStG.[2] Eine steuerliche Verschonung bedarf in größeren Fällen einer individuellen Bedürfnisprüfung. Das BVerfG hat allerdings nicht deutlich gemacht, ob es dafür auf die Größe des Erwerbs oder auf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.3.2 Vermögen des Erwerbers

Rz. 167 Das dem Erwerber "gehörende Vermögen" umfasst das gesamte in- und ausländische, bewegliche und unbewegliche, liquide und illiquide Vermögen (zu 50 %), soweit es nicht zum begünstigten Vermögen gehört. Das Gesetz sieht keinerlei Einschränkungen oder Ausnahmen vor. Bagatellgrenzen, Freibeträge oder Steuerbefreiungen gibt es nicht. Rz. 168 Nach dem Gesetzeswortlaut gehör...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.1 Überblick

Rz. 6 Die Verschonungsbedarfsprüfung gem. § 28a ErbStG ist das Herzstück der Erbschaftsteuerreform 2016. Rz. 7 Eine Bedarfsprüfung war dem deutschen ErbStG bislang fremd (allenfalls mit Ausnahme der Stundungsregelung nach § 28 ErbStG). Die Verschonungsbedarfsprüfung ist eine echte Innovation des deutschen Gesetzgebers. Rz. 8 Die Verschonungsbedarfsprüfung geht zurück auf die E...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.1 Betroffene Vermögensgegenstände

Rn 80 Die Regelung umfasst Gegenstände, die im Falle der Verfahrenseröffnung § 166 unterfallen oder ausgesondert werden können. Demnach fallen darunter zunächst nach § 166 Abs. 1 bewegliche Sachen, an denen ein Absonderungsrecht besteht. Diese Einordnung ist also nach den für Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltenden allgemeinen Vorschriften vorzunehmen, so dass auf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.2 Zuführungen zum Vermögen

Tz. 79 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist aber für den Erhalt der Steuerbegünstigung unschädlich, wenn nachfolgende Mittel dem Vermögen zugeführt werden: Zuwendungen von Todes wegen, wenn der Erblasser keine Verwendung für den laufenden Aufwand der Körperschaft vorgeschrieben hat (s. § 62 Abs. 3 Nr. 1 AO, Anhang 1b; Zuwendungen, bei denen der Zuwendende ausdrücklich erklärt, da...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Beginn des Zustands der Bebauung

Rz. 9 [Autor/Stand] Sobald mit den Abgrabungsarbeiten auf einem Grundstück begonnen wird, stellt dieses ein Grundstück im Zustand der Bebauung dar. Als Beginn der Abgrabungsarbeiten auf dem Grundstück ist der Zeitpunkt anzusehen, in dem mit den Erdarbeiten, z.B. mit dem Ausschachten der Baugrube oder mit dem Planieren als Vorarbeiten für eine Bodenplatte, begonnen wird. Sind...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.2 Einsatz zur Unternehmensfortführung

Rn 84 Spiegelbildlich zu dem Verwertungs- bzw. Einziehungsverbot gegenüber dem Gläubiger kann das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter erlauben, die mit den betreffenden Fremdrechten belasteten Gegenstände zur Fortführung des Schuldnerunternehmens einzusetzen. Der Einsatz dieser Wirtschaftsgüter ist allerdings begrenzt. So spricht die Gesetzesbegründung ausdrücklich da...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Mittelverwendung

Tz. 43 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) schreibt vor, dass Mittel, die der Körperschaft zur Verfügung stehen, ausschließlich für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Durch die Mittelverwendung wird vonseiten des Gesetzgebers sichergestellt, dass eine ausschließliche Verwendung zu satzungsmäßigen Zwecken zu erfolgen hat (...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Minderheitenschutz

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt das in § 245 bis § 246a geregelte Obstruktionsverbot. Während dort sichergestellt wird, dass die Angehörigen einer Gruppe – wenn sie sich innerhalb der Gruppe gegen den Insolvenzplan ausgesprochen haben – die Fiktion ihrer Zustimmung nur dann hinnehmen müssen, falls die Mehrheit der Gruppen zugestimmt hat und zudem eine angemessene Beteiligung am ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7.3.2 Wertersatz

Rn 89 Daneben bestimmt § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 a.E., dass ein durch die Nutzung eingetretener Wertverlust des für die Betriebsfortführung eingesetzten Vermögensgegenstandes durch laufende Zahlungen an den Gläubiger auszugleichen ist. Im Gegensatz zur Nutzungsausfallentschädigung in Form von Zinsen, kann der Ausgleich des durch die Nutzung eingetretenen Wertverlustes ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.7 Anordnungen zu Aus- und Absonderungsrechten (Abs. 2 Satz 1 Nr. 5)

Rn 76 Gemäß Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 kann das Insolvenzgericht anzuordnen, dass Gegenstände, die im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens von § 166 erfasst würden oder deren Aussonderung verlangt werden könnte, vom Gläubiger nicht verwertet oder eingezogen werden dürfen.[211] Sie dürfen darüber hinaus zur Fortführung des schuldnerischen Unternehmens eingesetzt werden, soweit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Haftung (§§ 60, 61)

Rn 32 Wie der spätere Insolvenzverwalter haftet der vorläufige Insolvenzverwalter über die Verweisung in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 für eine schuldhafte Verletzung seiner insolvenzspezifischen Pflichten nach § 60 und bei einer Nichterfüllbarkeit von ihm begründeter Masseverbindlichkeiten nach § 61. Daneben ist aber auch eine Haftung aus allgemeinen Rechtsvorschriften nicht aus...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Allgemeines Verfügungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 45 Neben der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann das Gericht dem Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegen. Dies dürfte die effektivste Maßnahme darstellen, gläubigerbenachteiligende Veränderungen der Vermögenslage des Schuldners kurzfristig und nachhaltig zu unterbinden. Sie führt gemäß § 24 zu einer absoluten Unwirksamkeit der von §§ 81, 82 erfassten Verfüg...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / 2. Gefährdung der Ausgleichsforderung

Die Aufhebung der Zugewinngemeinschaft kann gemäß § 1385 Nr. 2 verlangt werden, wenn Handlungen der in § 1365 oder § 1375 Abs. 2 bezeichneten Art zu befürchten sind und dadurch eine erhebliche Gefährdung der Ausgleichsforderung zu besorgen ist. Gemäß § 1365 kann ein Ehegatte sich nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten verpflichten, über sein Vermögen im Ganzen zu verfügen...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen. Der Begriff "Aufwendungen" wird im Allgemeinen iSv Ausgaben verstanden (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830; Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 Rz 65 mwN). Sie liegen – im Umkehrschluss zur Legaldefinition der Einnahmen in § 8 Abs 1 EStG – vor bei Vermögensabflüssen in Geld oder Geldeswert ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5 Vollstreckungsverbot (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3)

Rn 58 Die Durchführung eines Insolvenzeröffnungsverfahrens berührt die Zulässigkeit von Maßnahmen der Einzelzwangsvollstreckung grundsätzlich nicht. Als weitere Sicherungsmaßnahme kann das Gericht aber gegen den Schuldner laufende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einstweilen einstellen oder die Zwangsvollstreckung während des Eröffnungsverfahrens vollständig untersagen. Damit w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Bewertung eines Grundstücks im Zustand der Bebauung

Rz. 25 [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Grundstücken im Zustand der Bebauung ist zunächst zu unterscheiden, ob das Grundstück vor Beginn der Baumaßnahmen unbebaut oder bereits bebaut war. Die Entscheidung, ob vor Beginn der am Bewertungsstichtag noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahme ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück vorgelegen hat, ist nach der Definition der u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertung eines Erbbaugrundstücks mit einem Gebäude im Zustand der Bebauung

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bewertung von Erbbaugrundstücken mit Gebäuden im Zustand der Bebauung ist ebenfalls durch die Finanzverwaltung im Rahmen der ErbStR 2011 neu geregelt[2] und in die ErbStR 2019 übernommen worden[3]. Demnach stellt der bei Ablauf des Erbbaurechts nicht zu entschädigende und auf den Bewertungsstichtag nach Maßgabe der Anlage 26 zum BewG abgezinste Antei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. ABC der Schuldzinsen

Rn. 370 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschlussgebühr bei Bausparverträgen s "Bausparvertrag". Agio Zahlt der StPfl beim Erwerb von Wertpapieren einen über dem Nennwert liegenden Betrag, ist die Differenz zwischen Kurs- und NennwertTeil der AK, ein WK-Abzug kommt nicht in Betracht (FG Ha v 06.12.2001, VI 114/01, bestätigt durch BFH v 30.07.2002, VIII B 23/02, BFH/NV 2002, 1574; BF...mehr

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.4 Bauleistung

Rz. 24 Vom Steuerabzug sind nur Bauleistungen betroffen. Dies sind alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen (§ 48 Abs. 1 S. 2 EStG). Der Gesetzgeber hat damit die Definition aus § 101 Abs. 2 SGB III übernommen, der durch §§ 1 und 2 Baubetriebe-Verordnung konkretisiert wurde.[1] Das bedeutet jedoch ni...mehr

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Die für den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) begünstigte Nutzung eines Wirtschaftsguts (estb 2022, Heft 10, S. 385)

Darstellung anhand von Praxisbeispielen Dipl.-Finw. Jens Herkens / Dipl.-Finw. Pascal Kees[*] Eine Investition kann nur dann nach § 7g EStG gefördert werden, wenn das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut (WG) in bestimmter Weise genutzt wird. Dies erfordert insbesondere eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folge-Wirtschaftsjahres (WJ) der Anschaffu...mehr

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Die für den Investitionsabz... / 6. Begünstigte Vermietung

Die Vermietung ist wie die eigenbetriebliche Nutzung begünstigt. Beachten Sie: Daher entfällt für die Praxis die Unterscheidung, ob eine Vermietung als originär betriebliche Tätigkeit anzusehen ist.[24] Beispiel 1 Frau B betreibt einen Baumaschinen- und Werkzeugverleih und vermietet u.a. einen Bagger an den Kunden K. Lösung: Die Nutzungsüberlassung des Baggers führt zu einer b...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Hinzurechnung der Miete für Standplätze mobiler Verkaufsstände

Fiktives Anlagevermögen? Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG (Hälfte der Miet- und Pachtzinsen) erfolgt für die Benutzung unbeweglicher Wirtschaftsgüter, wenn diese zum Anlagevermögen des Steuerpflichtigen gehören würden, was sich maßgeblich an der Zweckbestimmung im Betrieb orientiert. Werden die angemieteten Flächen als "Produktionsmittel" ...mehr

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Aktualisiertes BMF-Schreibe... / 1. Begriff der Bauleistung

In Tz. 4 des BMF-Schreibens nimmt das BMF nunmehr auf die Definition des § 101 Abs. 2 S. 2 SGB III Bezug, was den Begriff der Bauleistung anbelangt; vorher war dies § 211 Abs. 1 S. 2 SGB III. Inhaltliche Änderungen sind damit allerdings nicht verbunden. Darüber hinaus wird in Tz. 4 des BMF-Schreibens unter Bezugnahme auf den BFH klargestellt, dass der Begriff des Bauwerks auc...mehr

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Die für den Investitionsabz... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens / Dipl.-Finw. Pascal Kees[*] Eine Investition kann nur dann nach § 7g EStG gefördert werden, wenn das angeschaffte/hergestellte Wirtschaftsgut (WG) in bestimmter Weise genutzt wird. Dies erfordert insbesondere eine mindestens 90%ige betriebliche Nutzung bis zum Ende des Folge-Wirtschaftsjahres (WJ) der Anschaffung/Herstellung des WG. Infolge einer Änd...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Erhebungszeitraum

Rz. 8 Der Ez entspricht grundsätzlich dem Kj. [1] Für diesen Zeitraum wird der GewSt-Messbetrag festgesetzt[2] und die aufgrund des GewSt-Messbetrags festzusetzende GewSt erhoben.[3] Rz. 9 Hat die GewSt-Pflicht nicht während des gesamten Kalenderjahrs bestanden, tritt der Zeitraum der GewSt-Pflicht während des jeweiligen Kalenderjahrs an die Stelle des gesamten Kalenderjahrs....mehr