Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnfläche

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Nutzfläche in einem Mietwohngrundstück

Rz. 138 [Autor/Stand] Bei einem Mietwohngrundstück können ebenfalls Nutzflächen vorhanden sein, die nicht Wohnzwecken dienen, wie beispielsweise ein gewerblich genutztes Ladenlokal. Derartige Gebäude gehören dennoch zur Grundstücksart Mietwohngrundstück, solange das Gebäude zu mehr als 80 % berechnet nach der Wohn-/Nutzfläche Wohnzwecken dient und kein Ein- oder Zweifamilien...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wohnflächenverordnung

Rz. 71 [Autor/Stand] Im Zweifel muss die Wohnfläche nach Maßgabe der nachstehend abgedruckten Wohnflächenverordnung [2] berechnet werden. Die Wohnflächenverordnung [3] wurde als Artikel 1 d. V v. 25.11.2003 I 2346 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, dem B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Zubehörräume bei Nutzflächen eines Mietwohngrundstücks

Rz. 143 [Autor/Stand] Irritierend ist der in Anlage 39, Teil I, zum BewG in der Fußnote enthaltene Klammerzusatz. Insoweit wird bei Mietwohngrundstücken mit Nutzflächen darauf hingewiesen, dass die Nutzflächen "ohne Zubehörräume" zu erfassen sind. Bei der Entscheidung, ob Flächen als Wohnfläche zu qualifizieren sind, ist beispielsweise aus bauordnungsrechtlicher Sicht eine m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken

Rz. 76 [Autor/Stand] Eine weitere Festlegung trifft die Finanzverwaltung innerhalb der Ausfüllanleitung zu den Erklärungsvordrucken.[2] Rz. 77 [Autor/Stand] Danach haben die Eigentümerinnen und Eigentümer die Wohnfläche hinsichtlich des Umfangs und der Ermittlung zugrundezulegen, die sich "z. B." aus der Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung ergibt. Auch hier w...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Anwendungsbereich der Zweiten Berechnungsverordnung

Rz. 99 [Autor/Stand] Überleitungsvorschrift, nach der die Wohnfläche bis zum einen 31.12.2003 auch nach der Zweiten Berechnungsverordnung [2] berechnet werden kann, dürfte bei der Grundsteuerwertermittlung von besonderer Bedeutung sein. Denn gerade bei alten Gebäuden, die selbst genutzt werden und bei denen sich in der Vergangenheit keine baulichen Veränderungen ergeben haben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 8. Überschlägige Ermittlung

Rz. 103 [Autor/Stand] In der Praxis wird die Wohnfläche zum Teil auch durch Multiplikation der bebauten Fläche (berechnet nach den Außenmaßen des Gebäudes) mit der Anzahl der zu Wohnzwecken nutzbaren Geschosse und dem Faktor 80 % überschlägig ermittelt. Bei neueren Gebäuden wird der Faktor eher bei 70 % – 75 % liegen, weil wegen der stärkeren Wärmedämmung ein größerer Anteil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Rohertrag als Ausgangsgröße

Rz. 13 [Autor/Stand] Ausgangsgröße der Bewertung im Ertragswertverfahren ist der jährliche Rohertrag. Bei Wohngebäuden wird dieser auf der Grundlage von aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes abgeleiteten durchschnittlichen Nettokaltmieten je Quadratmeter Wohnfläche ermittelt, die in Anlage 39 zum BewG, Teil I. und II., ausgewiesen werden. Dabei erfolgt eine Unter...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Nutzflächen bei Wohngebäuden

Rz. 127 [Autor/Stand] Eine besondere Aufmerksamkeit verdienen Nutzflächen, die sich innerhalb von Wohngebäuden befinden. Hierbei ist beispielsweise an das freiberuflich genutzte Arbeitszimmer zu denken, das sich in einem Einfamilienhaus befindet. Zudem können innerhalb eines Mietwohngrundstücks Räume zu gewerblichen Zwecken vermietet werden, weil Grundstücke immer dann zur G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Abschlag von 10 %

Rz. 100 [Autor/Stand] Nach der Zweiten Berechnungsverordnung war es möglich, bei Ein-/Zweifamilienhäusern einen pauschalen Abschlag von 10 % von der Wohnfläche zu berücksichtigen, um die auf Verkehrsflächen – wie beispielsweise Treppen, Treppenabsätze und Flure – entfallenden Grundflächen abzugelten. Ein derartiger Abschlag ist innerhalb der WoFlV nicht mehr vorgesehen. Rz. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Unbestimmter Begriff

Rz. 113 [Autor/Stand] Das Bewertungsgesetz verwendet den Begriff der Nutzfläche bei der Bestimmung der Grundstücksart (§ 249 BewG). Bei der Ermittlung des Mietansatzes verwendet § 254 BewG lediglich den Begriff der Wohnfläche. Die Nutzfläche wird bei der Ermittlung des Mietansatzes dagegen ausschließlich in Anlage 39 zum BewG genannt. Danach gelten Flächen, die zu anderen al...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Zubehörräume

Rz. 94 [Autor/Stand] Grundsätzlich sind Zubehörräume nicht bei der Ermittlung der Nettokaltmiete zu berücksichtigen. Sie gehören nicht zur Wohnfläche. Dabei handelt es sich insb. um Kellerräume, Abstellräume Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküche, Trockenräume, Bodenräume und Heizungsräume. Rz. 95 [Autor/Stand] Dagegen sind Räume, die zum dauernden Aufenthalt für Wohnz...mehr

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ZErb 09/2022, Update zur Bewertung eines Einfamilienhauses im Vergleichswertverfahren nach § 182 BewG für schenkungsteuerliche und erbschaftsteuerliche Zwecke

Der Beitrag aus dem Juli-Heft wurde aufgrund des aktuellen Grundstücksmarktberichts 2022 aktualisiert, sodass der Vergleich des Grundbesitzwerts mit dem Grundsteuerwert auf den 1.1.2022 auf den Punkt gebracht werden konnte. Im Juli-Heft habe ich mich mit der Frage befasst, ob der als zukünftige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer erstmals auf den 1.1.2022 festzustellende ...mehr

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FF 09/2022, Teilungsverstei... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um die Zulässigkeit einer Teilungsversteigerung. [2] Antragstellerin und Antragsgegner sind Eheleute. Sie heirateten am … 1993 und trennten sich am … 2016. Das Scheidungsverfahren ist beim Amtsgericht Chemnitz – Familiengericht – anhängig. Es dauert aufgrund streitiger Folgesachen an, nach den Ausführungen des Familiengerichts im angegr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Typisierender Ansatz der "Listenmiete"

Rz. 8 [Autor/Stand] Die vom Gesetzgeber realisierte Typisierung bei der Ermittlung des jährlichen Rohertrags des Grundstücks erscheint im Unterschied zu den bisherigen Bewertungen von Grundbesitz aus verfassungsrechtlicher Sicht zumindest couragiert.[2] Denn bei dem Ansatz der Miete ist es nicht entscheidend, welche Miete aufgrund vertraglicher Vereinbarungen und unter Berüc...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Mietniveaustufen

Rz. 160 [Autor/Stand] Die in Anlage 39 zum BewG nach Ländern, Wohnflächen- und Baujahrgruppen unterschiedenen Nettokaltmieten pro Quadratmeter werden durch Zu- und Abschläge nach 7 gemeindebezogenen Mietniveaustufen angepasst. Für die Bewertung von Wohngrundstücken im Ertragswertverfahren ist zur Ermittlung des Rohertrages die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mie...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.4 Angaben zum Erwerber (Zeilen 9 bis 16)

Der begünstigte Erwerber muss das Familienheim unverzüglich zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Hinweis Schuldhaftes Zögern Unverzüglich bedeutet hier ohne schuldhaftes Zögern (R E 13.4 Abs. 2 Satz 4 ErbStR 2019). Befreiungsunschädlich ist es, wenn der überlebende Ehegatte oder überlebende eingetragene Lebenspartner pflegebedürftig wird oder sogar verstirbt. In Zeile 9 ist anzugeben,...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.6.1 Rechtslage bis Inkrafttreten des Jahressteuergesetz 2020

Stehen mit einem steuerbefreiten Familienheim Schulden in wirtschaftlichem Zusammenhang, dann sind diese nicht abzugsfähig (§ 10 Abs. 6 Satz 1 ErbStG). Ein wirtschaftlicher Zusammenhang von Schulden (Lasten) mit dem Familienheim setzt voraus, dass die Entstehung der Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruht, die diesen Vermögensgegenstand betreffen und die Schul...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 1.1 Begünstigte Erwerbe eines Familienheims

Für den begünstigten Erwerb eines Familienheims sieht das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz 3 verschiedene Möglichkeiten vor. 1. Die lebzeitige Übertragung eines Familienheims Die lebzeitige Übertragung ist aber nur begünstigt, wenn es sich beim Erwerber um den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner handelt. Gesetzlich geregelt ist die Steuerbefreiung in § ...mehr

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Erbschaftsteuererklärung: A... / 2.3 Angaben zum Erblasser (Zeilen 3 bis 8)

Die Steuerbefreiung für ein Familienheim ist auch daran geknüpft, dass der Erblasser in diesem Objekt bis zu seinem Tod eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. War der Erblasser an einer Selbstnutzung aus objektiven Gründen wie z. B. "Pflegebedürftigkeit" gehindert, steht dies der Steuerbefreiung nicht entgegen. Praxis-Beispiel Pflegebedürftigkeit Der eingetragene Leb...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Notar im Wohnungseigentum (... / 4.1.4 Gemeinschaftsordnung

Bei der Formulierung sollte der Notar differenzieren, um welche Art von Wohnanlage es sich handelt. Geht es um eine Großanlage, kann es über die Lastenverteilung leicht zum Streit kommen. Praxis-Beispiel Streit um Aufzugskosten Kosten des Aufzugs in einem nicht von allen Miteigentümern genutzten Gebäudeteil. Praxis-Tipp Öffnungsklausel Deshalb sollte jedenfalls eine Öffnungsklau...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.2 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil des Grundstücks ist in der Anlage Grundstück zu erfassen. Einzutragen sind immer jeweils die Bezeichnung, die Wohnfläche und die Nutzfläche des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Bei Gebäuden die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Wohnfläche einzutragen, in den sonstigen Fällen, z. B. bei Geschäftsgrundstücken, ist die Nutzfläche...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 5.2.2 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil, das Bestandteil des Grundstücks ist, ist in der Anlage Grundstück einzeln zu erfassen. Einzutragen sind immer jeweils die Bezeichnung, die Wohnfläche und die Nutzungsfläche des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Bei Gebäuden, die zu Wohnzwecken genutzt werden, ist die Wohnfläche einzutragen, in den sonstigen Fällen, z. B. bei Geschä...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.2 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Bei bebauten Grundstücken ist jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil des Grundstücks in der Anlage Grundstück zu erfassen. Ein bebautes Grundstück liegt vor, wenn sich auf dem Grundstück benutzbare Gebäude befinden. Ein bebautes Grundstück liegt auch vor, wenn sich dort ausschließlich Gebäude befinden, die dem Zivilschutz dienen. Für jedes Gebäude/Gebäudeteil ist i...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.5 Garagen und Nebengebäude

Gehört zu dem Grundstück neben dem Hauptgebäude auch eine Garage oder Nebengebäude (z. B. Gartenhaus), müssen die entsprechenden Flächen nicht in jedem Fall im Rahmen der Erklärung angegeben werden. Gehören Stellplätze in Garagen bzw. Tiefgaragen zu einer Wohnfläche und befinden sie sich in räumlicher Nähe zur Wohnfläche, bleibt die Nutzfläche dieser Stellplätze bis zu insge...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.4 Angaben zu Gebäuden/Gebäudeteilen

Jedes Gebäude bzw. jeder selbständige Gebäudeteil des Grundstücks ist in der Anlage Grundstück zu erfassen. Einzutragen sind immer jeweils die laufende Nummer, die Bezeichnung, die Wohnfläche und die Nutzfläche des Gebäudes bzw. Gebäudeteils. Hinweis Gebäude auf fremden Grund und Boden Eigentümer von Grund und Boden mit fremdem Gebäude brauchen in der Erklärung keine Angaben z...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.1.7 Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung

Wenn die Voraussetzungen für eine teilweise oder umfassende Steuerbefreiung und/oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllt sind, ist im Hauptvordruck ein entsprechendes Häkchen zu setzen und in der Anlage Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung (HmbGrSt 4) sind detailliertere Angaben zu den betroffenen Flächen und Gebäuden/Gebäudeteilen zu machen. Die allgemeinen Ermäßigungen ...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.5 Grundsteuerermäßigung

Angaben bei einheitlicher und vollständiger Grundsteuerermäßigung Wenn für alle steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeteile der wirtschaftlichen Einheit die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl vorliegen, ist lediglich die Nummer der Grundsteuerermäßigung aus dem Erklärungsformular ELSTER einzutragen. Die Grundsteuermesszahlermäßigung kommt für denkmalgeschü...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.8 Einheitliche und vollständige Grundsteuerermäßigung

Sollten alle auf dem Grundstück befindlichen steuerpflichtigen Gebäude/Gebäudeflächen die Voraussetzungen für die Ermäßigung der Grundsteuermesszahl erfüllen, ist nur die Nummer der einschlägigen Ermäßigung anzugeben. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal befindet, die wohnraumgefördert werden, die im Eigentum von Wohnungsbaugesells...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.2.5 Grundsteuerermäßigung

Werden die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl für alle zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Gebäude/Gebäudeteile erfüllt, ist die Nummer der Ermäßigung anzugeben. Die Nummern sind dem Erklärungsformular in ELSTER zu entnehmen. Eine Ermäßigung kommt für Grundstücke in Betracht, auf denen sich ein Baudenkmal nach Denkmalschutzgesetz befindet, die wo...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.2.1 Angaben zum Grund und Boden

Auf der Anlage Grundstück sind zunächst alle zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke immer gemeindeweise zu erfassen. Dabei sind auch diejenigen Flächen anzugeben, die ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit sind. Für jedes Flurstück ist die Angabe des Gemeindenamens, der Fläche in qm, des Gemarkungsnamen, des Flurstückszählers und –nenners (fal...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 6.1.7 Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung

Wird eine teilweise oder vollständige Steuerbefreiung für das Grundstück beantragt oder liegen die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl vor, ist dies entsprechend anzugeben. In der Anlage Grundstück (Ni GrSt 2) sind für die jeweiligen Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile diesbezüglich detaillierte Angaben zu machen. Hinweis Allgemeine Ermäßigung Die allgeme...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 4.2.1 Angaben zum Grund und Boden

Auf der Anlage Grundstück sind zunächst alle zur jeweiligen wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flurstücke zu erfassen. Dabei sind auch diejenigen Flächen anzugeben, die ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreit sind. Für jedes Flurstück ist die Angabe der Fläche in qm, des Gemarkungsnamens, des Flurstückszählers und –nenners (falls kein Nenner vorhanden ist, ist nur di...mehr

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Erklärung zur Feststellung ... / 3.1.7 Angaben zu einer Grundsteuerbefreiung/-ermäßigung

Wenn für den gesamten oder nur für einen Teil des Grundbesitzes die Voraussetzungen für eine Grundsteuerbefreiung oder -ermäßigung erfüllt sind, sind zusätzliche Angaben in der Anlage Grundstück zu machen und ein entsprechendes Häkchen im Hauptvordruck zu setzen. Die Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 % für Wohnflächen wird allerdings automatisch auf Grundlage der Eintragun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Unwirksamkeit abweichender Vereinbarungen

Rz. 5 Unwirksam sind nur die zum Nachteil des Mieters von den §§ 557-561 abweichenden Vereinbarungen (§ 557 Abs. 4). Dies wird bei den einzelnen Vorschriften für alle Mieterhöhungsrechte jeweils nochmals gesondert geregelt. Insoweit kommt es auf die Betrachtung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung an. Nachteilig für den Mieter ist eine Vereinbarung, durch die der V...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4 Wirksame Vereinbarungen

Rz. 17 Vereinbarungen, die zum Vorteil des Wohnraummieters von den Vorschriften der §§ 557–560 abweichen, sind wirksam, wie z. B. eine Vereinbarung, dass die Miete einen bestimmten Betrag unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht übersteigen darf. Ebenso kann – wie bereits ausgeführt (vgl. oben Rn. 11) – die Kappungsgrenze zugunsten des Mieters niedriger vereinbart we...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 1 Vereinbarung des Umlageschlüssels

Rz. 1 § 556a gilt für sämtliche Wohnraummietverhältnisse, auch für Wohnungen, die nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden sind (§ 549 Abs. 2 Nr. 1), für Einliegerwohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 2), für Personen mit dringendem Wohnbedarf angemietete Wohnungen (§ 549 Abs. 2 Nr. 3) und für Wohnraum in einem Studenten- und Jugendwohnraum (§ 549 Abs. 3). § 556a gilt auch fü...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Gesetzlicher Umlagemaßstab

Rz. 39 Haben die Mietvertragsparteien keinen bestimmten Umlagemaßstab vereinbart, so sind die Betriebskosten zwingend – soweit der Verbrauch nicht erfasst wird – nach dem Anteil der tatsächlichen Wohnfläche umzulegen. Der Vermieter kann den Umlagemaßstab nicht mehr wie früher gem. § 315 einseitig bestimmen. Die Umlage der verbrauchsunabhängigen Betriebskosten nach der Wohnfl...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Umsteigen auf verbrauchsabhängige Abrechnung

Rz. 42 Durch § 556a Abs. 2 ist den Vermietern von freifinanziertem und dem Wohnraumförderungsgesetz unterliegenden Wohnraum für den Fall, dass sie etwas anderes vereinbart haben, das Recht eingeräumt worden, verbrauchs- oder verursachungsabhängig erfasste Betriebskosten ganz oder teilweise nach einem Maßstab umzulegen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 5 Abrechnung der Betriebskosten einer vermieteten Eigentumswohnung

Rz. 60 Hinweis WEMoG und Betreibskostenabrechnung Über den neuen Absatz 3 in § 556a, der gem. Art. 18 WEMoG (BGBl. I S.2187) am 1.12.2020 in Kraft getreten ist, wird der im Verhältnis der Wohnungseigentümer jeweils geltende Verteilungsmaßstab nunmehr in die Betriebskostenabrechnung übernommen, wenn nichts anderes vereinbart worden ist. Achtung Geltungsbereich nur Wohnraummiete...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte – Besteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns

Leitsatz 1. Wird ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Reihenhaus innerhalb der zehnjährigen Haltefrist veräußert, ist der Veräußerungsgewinn insoweit nicht gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG von der Besteuerung ausgenommen, als er auf tageweise an Dritte vermietete Räume entfällt. 2. Eine räumliche oder zeitliche Bagatellgrenze für eine unschädliche Nutzungsüberlassun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 6 Muster einer Modernisierungsvereinbarung

Rz. 23 Zwischen Frau/Herrn … (Vor- und Zuname/n des Mieters/der Mieter) … (Anschrift) und Frau/Herrn …. (Vor – und Zuname des Vermieters/der Vermieter) wird anlässlich der geplanten Modernisierungsmaßnahmen für die Wohnung … (genaue Lage im Gebäude) folgendes vereinbart: A. Der Mieter duldet folgende Modernisierungsmaßnahmen:mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / b) Erforderliche Grundlagenbeschlüsse

Rz. 70 Die HeizKV gibt kein festes Abrechnungssystem, sondern einen Rahmen vor, der von der Eigentümergemeinschaft (und nicht vom Verwalter) durch Beschluss ausgefüllt werden muss, soweit nicht schon die Teilungserklärung Vorgaben macht. Welche Entscheidungen getroffen werden müssen, wird nachfolgend erörtert. Rz. 71 Zunächst muss festgelegt werden, zu welchem Anteil die Gesa...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / 2. Ermittlung des Rohertrags

Ausgangsgröße der Bewertung im Ertragswertverfahren ist der jährliche Rohertrag des Grundstücks. Der jährliche Rohertrag des Grundstücks ergibt sich aus typisierten monatlichen Nettokaltmieten. Die Höhe der monatlichen Nettokaltmieten pro qm ist der Anlage 39 zum BewG zu entnehmen. Die Erklärung der tatsächlichen Mieteinnahmen durch den Steuerpflichtigen oder die Ermittlung ...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / 1. Der Verteilerschlüssel und die Möglichkeit seiner Änderung

Rz. 45 Für die Verteilung der gemeinschaftlichen Kosten i.S.v. § 16 Abs. 2 S. 1 WEG auf die Miteigentümer gilt allgemein Folgendes:mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / c) Ablesung und Abrechnung

Rz. 79 Messgeräte unterliegen der Eichpflicht. Wärmemengen- und Warmwasserzähler (nicht aber Heizkostenverteiler) müssen alle 6 Jahre geeicht werden.[147] Um die fristgerechte Eichung oder den Austausch der Messgeräte innerhalb der Eichfristen muss sich – wenn einer beauftragt ist – der Messdienstleister kümmern (→ § 8 Rdn 63). Aber auch die Verwendung ungeeichter Zähler (in...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / VI. Bauliche Veränderungen durch den Bauträger

Rz. 144 Mitunter stammt eine bauliche Abweichung vom Sollzustand des Gebäudes schon vom teilenden Eigentümer, so dass der teilungserklärungswidrige Zustand von Anfang an besteht. Beispiel Auf Wunsch des Erwerbers A baut der Bauträger noch vor dem Bezug des Hauses entgegen der Teilungserklärung den zum Sondereigentum der Wohnung des A gehörenden Dachboden zum Wohnraum aus (Ins...mehr

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§ 8 Rechnungswesen und Fina... / IV. WEG-Jahresabrechnung und Betriebskostenabrechnung bei vermieteter Wohnung

Rz. 117 Der Eigentümer einer vermieteten Wohnung muss gegenüber seinem Mieter jährlich die Betriebskosten abrechnen. Diese millionenfach praktizierte Angelegenheit war bis zur WEG-Reform 2020 nicht immer unproblematisch, sondern teilweise hoch umstritten. Die Probleme sind aber inzwischen im Wesentlichen eliminiert. Die ehedem gravierendste Divergenz zwischen Jahres- und Bet...mehr

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Hauptfeststellung der Grund... / 7. Berechnungsbeispiel Ertragswertverfahren

Beispiel Ein Einfamilienhaus mit Garage in Münster, NRW, ist auf den Stichtag 1.1.2022 zu bewerten. Das Grundstück weist folgende Eigenschaften auf: Grundstück: 730 qm Bodenrichtwert 1.1.2022: 680 EUR/qm Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung: 160 qm Baujahr: 2011 Lösung:mehr