Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnraum

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Der Begriff "Wohnung"

a) Überblick Rz. 29 [Autor/Stand] Wie schon nach § 32 Abs. 1 Nr. 4 BewDV a.F. kommt auch nach § 75 Abs. 5 BewG dem Wohnungsbegriff für die Einreihung eines Grundstücks in die Grundstücksart Einfamilienhaus entscheidende Bedeutung zu. Der Begriff "Wohnung" wird in einer Vielzahl von Rechtsgebieten verwendet (z.B. in §§ 8 Abs. 2, 9 Abs. 2, 21 Abs. 2 EStG; § 5 Abs. 2 GrEStG; § 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bezugsfertigkeit

Rz. 24 [Autor/Stand] Für den Übergang von einem Grundstück im Zustand der Bebauung zu einem bebauten Grundstück kommt es auf die Bezugsfertigkeit der im Bau befindlichen Gebäude an. Ab Bezugsfertigkeit ist das Grundstück als bebaut entweder im Ertragswertverfahren oder nach § 147 BewG zu bewerten. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es als Grundstück im Zustand der Bebauung. Nach §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart (Abs. 1 Sätze 2 und 3)

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bestimmung der Grundstücksart (vgl. § 75 BewG) beurteilt sich bei allen bebauten Grundstücken nach der tatsächlichen baulichen Nutzung der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag. Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch für das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Bei diesen beiden Rechtsformen muss jedoch berücksichtigt werden, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Tatsächliche Nutzung am Bewertungsstichtag

Rz. 10 [Autor/Stand] Für die Einordnung eines Grundstücks in die Grundstücksarten Mietwohn-, Geschäfts- und gemischtgenutztes Grundstück stellt das Gesetz entscheidend darauf ab, in welchem Umfang das Grundstück Wohnzwecken bzw. eigenen oder fremden gewerblichen/freiberuflichen (§ 96 BewG) oder öffentlichen Zwecken "dient". Entscheidend ist also die tatsächliche Nutzung des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3 Hilfsgeschäfte

Tz. 31 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Hilfsgeschäfte sind Geschäfte, die zur Abwicklung der Zweckgeschäfte und der Gegengeschäfte notwendig sind und die der Geschäftsbetrieb der Gen mit sich bringt (s R 5.11 Abs 6 Nr 3 KStR 2015). Als Hilfsgeschäfte hat der BFH angesehen im Urt des BFH v 10.02.1953 (BStBl III 1953, 81) bei einer Winzergen den Zukauf und den Zusatz von Deckwein zur ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Erfassung des Miteigentumsanteils an vermieteten Wohnungen und sonstigen Räumen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Der auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens für das Wohnungseigentum ermittelte Wert umfasst nicht die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume, die vermietet sind, wie Garagen, Läden, Dachgeschosswohnungen, Wohnungen des Hauspersonals (vgl. Rz. 14). Der Wert dieser im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume ist bei der Bewertung der einzel...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gewerbliche (freiberufliche) Mitbenutzung (Abs. 5 Satz 4)

Rz. 49 [Autor/Stand] Ein Grundstück, das nur eine Wohnung enthält, gilt (Fiktion!) auch dann als ein Einfamilienhaus, wenn es zu gewerblichen (freiberuflichen, § 96 BewG) oder öffentlichen Zwecken mitbenutzt wird und dadurch die Eigenart als Einfamilienhaus nicht wesentlich beeinträchtigt wird (§ 75 Abs. 5 letzter Satz BewG). Das Gesetz bietet damit zwei Abgrenzungskriterien....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abzugsbeschränkung für häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei sog. Notfallpraxis

Leitsatz Ist bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der als Behandlungsraum eingerichtet ist und der nachhaltig zur Behandlung von Patienten genutzt wird, aufgrund seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung eine private (Mit‐)Nutzung praktisch auszuschließen, begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Behandlungsraum nur über einen dem privaten Ber...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Tod des Mieters

Rz. 80 Grundsätzlich ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter verstirbt (§§ 564, 580 BGB). Die Vorschrift gilt allerdings bei Mietverhältnissen über Wohnraum dann nicht, wenn nach § 563 BGB ein Ehegatte, Lebenspartner oder Familienangehöriger bzw. Haushaltsan...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Einsetzung auf bestimmte Gegenstände

Rz. 42 Im BGB gilt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB). Eine Erbeinsetzung auf bestimmte Gegenstände, ohne dass die bedachte Person Gesamtrechtsnachfolger wird, ist daher grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind die Fälle der Sonderrechtsnachfolge. Hierunter fallen die Fälle im Bereich des Höferechts, desgleichen die Vererbung von Anteilen an einer OHG...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Mietverhältnis

Rz. 49 Hatte der Erblasser ein Mietverhältnis über Wohnraum, sind die Spezialregelungen der §§ 563–564 BGB u. § 580 BGB zu beachten. Unterlässt der Erbe es, das Mietverhältnis mit Wirkung für und gegen den Nachlass zu kündigen, haftet er u.U. den – übrigen – Nachlassgläubigern nach § 1978 BGB wegen der von ihm nicht verhinderten Belastung des Nachlasses mit Verbindlichkeiten...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Kündigung

Rz. 4 Entsprechend § 1056 Abs. 2 S. 1 BGB ist der Nacherbe berechtigt, das Miet- bzw. Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen, er ist also an vereinbarte Vertragslaufzeiten oder abweichende vertragliche Kündigungsfristen nicht gebunden.[7] Bei Wohnraum sind allerdings die Kündigungsbeschränkungen durch das soziale Mietrecht zu beachten (...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 4. Entsprechende Anwendung von § 752 BGB

Rz. 32 § 752 BGB Teilung in Natur Die Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt durch Teilung in Natur, wenn der gemeinschaftliche Gegenstand oder, falls mehrere Gegenstände gemeinschaftlich sind, diese sich ohne Verminderung des Wertes in gleichartige, den Anteilen der Teilhaber entsprechende Teile zerlegen lassen. Die Verteilung gleicher Teile unter die Teilhaber geschieht durch ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Nachlassverwaltung, Nachlasssicherung und Nachlassverwahrung

Rz. 59 Das Aufgabenspektrum des Nachlasspflegers bzgl. der Nachlasssicherung und -verwaltung ist groß;[154] bei der Vornahme von Handlungen hat er sich von Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten leiten zu lassen.[155] Dabei hat er seine Entscheidungen pflichtgemäß zu treffen, im Falle eines Pflichtverstoßes haftet er gegenüber dem vertretenen Erben (vgl. § 1833 BGB und § 1985 Rdn 16...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2019 / 5 Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn eine Zerlegung der Gewerbesteuer in Betracht kommt, muss der Steuerpflichtige zusätzlich eine Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags (Vordruck GewSt 1 D) ausfüllen. Voraussetzung für die Zerlegung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrags ist, dass in mehreren Gemeinden Betriebsstätten zur Ausübung des Gewerbes unterhalten werden. Dies ist im Vordruck...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 80a Förder... / 2.2 Umfang der Förderung

Rz. 14 Die Förderung von Jugendwohnheimen kann über direkte Zuschüsse oder über Darlehen erfolgen (Schmidt, in: BeckOK, SGB III, § 80a Rz. 4; Kühl, in: Brand, SGB III, § 80a Rz. 7). Eine Rangfolge (Darlehen vor Zuschuss) besteht nicht (Bolten, in: Gagel, SGB III, § 80a Rz. 15, a. A. Kloster, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu, SGB III, § 80a Rz. 9, der eine vorrangige D...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 3.3 Ermäßigung der Steuermesszahl für bestimmte Wohngrundstücke

Da es sich beim Wohnen um ein existentielles Grundbedürfnis handelt, ist allgemein anerkannt, dass es sich bei der Schaffung und Verfügbarmachung von ausreichendem Wohnraum um einen überragenden Gemeinwohlbelang handelt. Das BVerfG hat in seiner Entscheidung zum Erbschaftsteuerrecht[1] ausgeführt, dass – bei den weiteren sich an die Bewertung anschließenden Schritten – zur Be...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / Zusammenfassung

Überblick Der Bundestag hat nach langem Ringen mit den Ländern am 18.10.2019 den von den Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuerreformgesetz -GrStRefG) in modifizierter Fassung angenommen. Das vom Bundestag verabschiedete Bundes-Modell sieht vor, dass der Wert des Grund und Bo...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 4.2 Die Änderungen im Detail

Gesetzestechnisch ist die Einführung der Grundsteuer C in § 25 Abs. 4 und 5 GrStG verortet. Nach § 25 Abs. 4 Satz 1 GrStG muss der Hebesatz – vorbehaltlich des § 25 Abs. 5 GrStG – jeweils einheitlich sein für die in einer Gemeinde liegenden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und die in einer Gemeinde liegenden Grundstücke. In § 25 Abs. 5 Satz 1 GrStG hat der Gesetzgeber ind...mehr

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Flüchtlingsunterkunft: Keine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit, wenn Bedarf entfällt

Begriff Ein Mietvertrag, den eine Gemeinde abgeschlossen hat, um in dem Mietobjekt ihr zugewiesene Flüchtlinge unterbringen zu können, ist unbeschadet seiner Bezeichnung kein Wohnraummietvertrag i. S. v. § 549 Abs. 1 BGB. Eine in diesem Vertrag enthaltene formularmäßige Klausel, mit der für beide Mietvertragsparteien das Recht zur ordentlichen Kündigung für die Dauer von 60 ...mehr

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Mietvertrag: Kündigung wegen Schriftformmängel soll schwerer werden

Stand: 12. Februar 2020 Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Vorschriften über die Schriftform bei Mietverträgen ab. Der Entwurf zielt darauf ab, die Kündigung langfristiger Gewerbemietverträge wegen Mängeln der Schriftform zu beschränken. Die Bundesregierung kann dem Vorschlag wenig abgewinnen. Das mit dem Entwurf verfolgte Anliegen sei...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Überlassung von Wohnraum im Pflichtteils-ergänzungs- und Ausstattungsrecht

Leitsatz Mit der kostenfreien Überlassung von Wohnraum wird keine Vergütung erspart, die pflichtteilsergänzungsrelevant wäre, wenn der Erblasser einen kleinen Teil des Wohnraums mitbenutzt. Die Vermietbarkeit von Wohnraum ist ganz wesentlich davon geprägt, dass der Mieter ein eigenes, separates, Dritten nicht zugängliches Zuhause nutzt. Gebrauchsüberlassung von Wohnraum stell...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / Leitsatz

Mit der kostenfreien Überlassung von Wohnraum wird keine Vergütung erspart, die pflichtteilsergänzungsrelevant wäre, wenn der Erblasser einen kleinen Teil des Wohnraums mitbenutzt. Die Vermietbarkeit von Wohnraum ist ganz wesentlich davon geprägt, dass der Mieter ein eigenes, separates, Dritten nicht zugängliches Zuhause nutzt. Gebrauchsüberlassung von Wohnraum stellt, selbs...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / 2 Gründe

I. Die zulässige Klage ist teilweise begründet. Die Klägerin hat gegen den Beklagten gemäß §§ 2303 Abs. 1, 2311 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von insgesamt 6.987,22 EUR. Hierzu gilt im Einzelnen das Folgende: 1. Der Pflichtteilsanspruch besteht i.H.v. 6.987,22 EUR. a) Die Kammer legt dabei einen Nachlasswert von 69.872,15 EUR zugrunde. Dieser berec...mehr

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ZErb 01/2020, Kostenfreie Ü... / 1 Tatbestand

Die Klägerin begehrt einen Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch. Die Parteien sind Geschwister. Der Beklagte ist Alleinerbe der am 28.4.2015 verstorbenen Mutter der Parteien, nachfolgend Erblasserin. Neben den Parteien des Rechtsstreits gibt es drei weitere Kinder der Erblasserin. Der Wert des Nachlasses ist im Wesentlichen unstreitig. Die Aktiva bestehen aus eine...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 3. Kritik

Die dargestellte Argumentation verfängt nicht. Der (spätere) Erblasser lässt bei der Überlassung des Wohnraums sein Vermögen gerade nicht brach liegen. Vielmehr wird der Erblasser in dem Augenblick aktiv, in dem er den Wohnraum nicht leer stehen, sondern einem Dritten überlässt. Er ergreift die Chance der Vermögensmehrung, indem er den Wohnraum einer anderen Person überlässt...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / II. Urteil des LG Kaiserslautern vom 4.9.2018

Im Fall vor dem LG Kaiserslautern stritten die Geschwister insbesondere auch um die Relevanz des jahrelangen mietfreien Wohnens des Beklagten und Alleinerben im Haus der Erblasserin. Die Klägerin sah darin eine pflichtteilsergänzungsrelevante Zuwendung oder eine pflichtteilsergänzungsrelevante Ausstattung. Der ursprünglich im Haus bei der Erblasserin wohnende Enkel musste aus...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Pflichtteilsergänzungsrecht

Gerade ein jahrelanges, mietfreies Wohnen, wie hier im Fall vor dem LG Kaiserslautern durch den Beklagten, erscheint ein intensiv gezogener Vorteil zu sein. Diesem die Pflichtteilsergänzungsrelevanz abzusprechen, erscheint nicht hinnehmbar. Wenn in diesem Fall einem Abkömmling unentgeltlich eine Wohnung zur Verfügung gestellt wird, dürfte klar sein, dass der Erblasser insowe...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1

Unsicherheit besteht nach wie vor bei der Frage, welche Relevanz die lebzeitige, kostenlose Überlassung von Wohnraum durch den Erblasser im Pflichtteilsergänzungsrecht und im Ausgleichungsrecht hat. In der Praxis sind nicht selten Konstellationen zu finden, in denen der Erblasser Wohnraum, auch über Jahre hinweg, einem der Abkömmlinge kostenfrei zur Verfügung stellt. In sein...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / 6. "Sonntags- und Nachtbeschluss"

Rz. 64 Zum Schutz des Schuldners dürfen die Pfändungen gem. § 758a Abs. 4 ZPO grundsätzlich nur an Werktagen, also nicht an Sonn- und Feiertagen (wohl aber am Samstag) erfolgen. Muss jedoch an einem Sonn- oder Feiertag oder zur Nachtzeit gepfändet werden, bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Genehmigung durch das Vollstreckungsgericht, das diese nur erteilen wird, wenn v...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 1. Problemstellung

Die unentgeltliche Nutzungsüberlassung von Wohnraum durch den Erblasser ist in erbrechtlicher Hinsicht immer problematisch. Scheidet in diesen Fällen die Pflichtteilsergänzung nach § 2325 BGB aus, weil Ansprüche nach § 2325 BGB nur dann in Betracht kommen, wenn ein Gegenstand aus dem Vermögen des Erblassers weggegeben wird, oder genügt die unentgeltliche Nutzungsüberlassung?[...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / III. Einschätzung

Die Entscheidung des LG Kaiserslautern macht die Unsicherheit in der Frage der Pflichtteilsergänzungsrelevanz bei der kostenfreien Überlassung von Wohnraum durch den Erblasser besonders deutlich. Die im Urteil gefundenen Argumente scheinen das Gericht selbst nicht überzeugt zu haben, da jeweils auch nach Alternativbegründungen gerungen wurde, um die Relevanz des mietfreien W...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 2. Unentgeltliche Gebrauchsüberlassungen und Schenkungen i.S.d. §§ 516, 517 BGB

Für den Einsatz des § 2325 BGB ist grundsätzlich eine Begünstigung durch den Erblasser erforderlich. Eine objektive Bereicherung des Begünstigten wie auch eine Einigung der Vertragspartner über die Unentgeltlichkeit wird genau wie bei der Schenkung vorausgesetzt.[9] Eine nachträgliche Entgeltabsprache ist zulässig und führt zur Nichtentstehung des Ergänzungsanspruchs.[10] Die...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 5. Hinweise zur Relevanz der kostenfreien Wohnraumüberlassung in ausgewählten Entscheidungen

Entscheidungen des BGH, in denen die Frage der Pflichtteilsrelevanz des mietfreien Wohnens in Form der Erhöhung des Pflichtteils im Rahmen der Pflichtteilsergänzung des § 2325 BGB explizit abgelehnt wird, sucht man vergeblich. Die Kommentierungen, die das mietfreie Wohnen aus dem Anwendungsbereich des § 2325 BGB verdrängen wollen, verweisen hierzu nur sehr kurz auf einige Ent...mehr

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ZErb 01/2020, Relevanz des ... / 2. Ausgleichungsrecht

Ungeachtet der offenen Fragestellung zu der Relevanz des mietfreien Wohnens im Pflichtteilsergänzungsrecht verbleibt auch die Frage, inwieweit die Gewährung des mietfreien Wohnens zumindest als eine Ausstattung i.S.d. § 2050 Abs. 1 i.V.m. § 1624 BGB an den Beklagten im Rahmen der Berechnung des Pflichtteils nach §§ 2316 Abs. 3, 2050 ff. BGB sein kann.[55] Eine Ausstattung kom...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / bb) Behinderungsbedingter bzw. räumlicher Mehrbedarf

Rz. 359 Benötigt der Geschädigte – z.B. als Querschnittsgelähmter – verletzungsbedingt die Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung, so hat er Anspruch auf Zahlung aller damit verbundenen Kosten. Deren Höhe richtet sich zum einen nach der Erforderlichkeit und medizinischen Notwendigkeit, zum anderen aber auch nach der Angemessenheit. Ersparte Eigenaufwendungen und der ...mehr

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§ 9 Ersatzansprüche bei Ver... / aa) Unterhaltsbeitrag – vermehrte Bedürfnisse

Rz. 450 Die Haushaltsführung einschließlich Kindererziehung stellt eine eigene Erwerbstätigkeit dar. Sie wird als wirtschaftlich sinnvolle Verwertung der Arbeitskraft für den Familienunterhalt, also als gleichwertige Unterhaltsleistung erbracht. Die Behinderung bei der Hausarbeit findet aber auch bei der Führungs- bzw. Leitungsaufgabe des Verpflichteten statt. Es genügen all...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.4 Ausnahme: Altersvorsorge-Eigenheimbetrag (§ 93 Abs. 1 S. 4 Buchst. d EStG)

Rz. 28 Eine Rückzahlungsverpflichtung nach § 93 Abs. 1 S. 1 EStG entsteht schließlich auch nicht, soweit der Zulageberechtigte gefördertes Kapital nach § 92a Abs. 1 EStG als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag verwendet. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass mietfreies Wohnen im Alter eine der Geldrente vergleichbare Art individueller Altersvorsorge darstellt.[1] Die Beschaffung m...mehr

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§ 21 Behindertentestament u... / Literaturtipps

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§ 17 Die Testamentsvollstre... / 4. Steuerfreier Erwerb/Nachversteuerung Familienwohnheim

Rz. 199 Schulden und Lasten sind nicht abzugsfähig, sofern steuerfrei erworben wird nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 200 § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG stehen unter dem Vorbehalt der Nachversteuerung, sofern der Erwerber innerhalb von zehn Jahren die Selbstnutzung aufgibt und dies nicht durch zwingende Gründe gerechtfertigt ist (Pflegebedürftigkeit; objektive Gründe, die eine e...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 6 Ausschluss des Kündigungswiderspruchs

Ein Kündigungswiderspruch ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, wenn der Mieter gekündigt hat, wenn ein Grund vorliegt, aus dem der Vermieter zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt ist[1], bei Wohnraum, der zu nur vorübergehendem Gebrauch vermietet ist[2], bei möbliertem Wohnraum, der sich innerhalb der Vermieterwohnung befindet, sofern der Wohnraum nicht zu...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / 3.1 Fehlender Ersatzraum

Als Härtegrund ist es kraft Gesetzes anzusehen, wenn angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann.[1] Die tatsächlichen Voraussetzungen dieses Härtegrunds muss der Mieter darlegen und ggf. beweisen. Hinweis Darlegungspflicht des Mieters Der Hinweis auf einen angespannten Wohnungsmarkt genügt dabei für sich allein nicht.[2] Die Rechtsprechun...mehr

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Kündigungswiderspruch (Miete) / Zusammenfassung

Überblick Der Mieter kann der Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum widersprechen und vom Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsmäßige Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter oder seine Familie eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. Gese...mehr

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Wohnfläche (Miete) / 1.1 Grundsätzliches

Bei Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung ist die Wohnfläche zwingend nach den Vorschriften der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) zu berechnen. Bei frei finanziertem Wohnraum können sich die Parteien auf eine bestimmte Berechnungsmethode einigen.[1] Ist in dem Mietvertrag geregelt, dass die §§ 42 ff. II. BV Berechnungsgrundlage sein sollen, sind die Regelung...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 14 Klageerhebung / 1. Sachliche Zuständigkeit

Rz. 20 Die sachliche Gerichtszuständigkeit ist im Wesentlichen im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelt. Die für das Zivilverfahren erster Instanz bedeutsamen Vorschriften sind die §§ 23 ff., 71 GVG. Nach der letztgenannten Vorschrift (§ 71 Abs. 1 GVG) sind die Landgerichte insbesondere für alle Streitigkeiten zuständig, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. Rz. 21 A...mehr