Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bauträgervertrag: Kostenvor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wollen Wohnungseigentümer nach über einem Jahrzehnt vom Bauträger Vorschuss für Aufwendungen zur Beseitigung von Mängeln an der Bausubstanz des gemeinschaftlichen Eigentums erlangen. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es ...mehr

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Verwalter: Wiederbestellung / 4 Hinweis

Problemüberblick Im Fall will eine Wohnungseigentümerin es erzwingen, dass ein Verwalter nicht wiederbestellt wird. Eine solche Klage hat nur selten Erfolg. Denn dann muss sich das Ermessen der Wohnungseigentümer auf eine "Nichtbestellung" verengt haben. Die Grundlagen Der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Bestellung des Verwalters ist am Maßstab einer ordnungsmäßigen V...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 3.2.2.2 Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten

In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht verleihen insbesondere Regelungen in Gemeinschaftsordnungen Befugnisse zum Dachgeschossausbau. Hiervon unabhängig kann einem Wohnungseigentümer der Dachgeschossausbau auch als Maßnahme der baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 1 WEG gestattet werden. Im Fall erforderlicher Dämmung des Dachs und der Außenwände des Dachgeschosses ist Geme...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 4 Die Entscheidung

Die Leistungsklage hat Erfolg! K sei berechtigt, Einsicht zu nehmen. Er sei ferner berechtigt, seine gegenwärtigen und ehemaligen Mieter zur Ausübung seines Rechtes zu ermächtigen. Der Anspruch aus § 18 Abs. 4 WEG sei kein höchstpersönliches Recht, sodass es grundsätzlich durch Dritte ausgeübt werden könne. Bei der Delegation sei ein Wohnungseigentümer nicht verpflichtet, le...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.4.1 Verpflichteter

Verantwortlich für die Dämmung oberster Geschossflächen ist der Eigentümer. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht zu klären ist demnach, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über § 9a Abs. 2 WEG verpflichtet ist oder der bzw. die Wohnungseigentümer der Dachgeschosswohnung(en). Diese Frage beantwortet § 47 Abs. 1 Satz 1 GEG direkt, indem auf den "Eigentümer eines Geb...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verantwortliche nach GEG / 4.1.2 Gemeinschaft als Eigentümerin

Unzweifelhaft können bestimmte Pflichten des GEG auch die GdWE als Verantwortliche dann treffen, wenn sie Eigentümerin einer Sondereigentumseinheit ist – was freilich nur von untergeordneter Praxisrelevanz ist. Relevant wird ihre Eigenschaft als Verantwortliche insbesondere dann, wenn die in ihrem Eigentum stehende Sondereigentumseinheit einem Drittnutzer z. B. im Rahmen ein...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3.1 Grundsätze

Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von vornherein nicht infrage, wenn ihn persönlich Pflichten nach GEG treffen. Ausnahmsweise könnte dann etwas anderes gelten, wenn er den Verwalter ausdrücklich beauftragt, seine Pflich...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.2 Ausnahmen

§ 47 Abs. 3 GEG – Nachrüstung eines bestehenden Gebäudes (...) (3) 1Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist die Pflicht nach Absatz 1 erst im Fall eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen. 2Die Frist zur Pflichterfüllung beträgt zwei...mehr

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Verantwortliche nach GEG / 4.3 Verwalter

4.3.1 Grundsätze Um als Normadressat des § 8 Abs. 2 GEG infrage zu kommen, müsste der Verwalter im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherrn tätig werden. Als Auftragnehmer des Eigentümers kommt der Verwalter von vornherein nicht infrage, wenn ihn persönlich Pflichten nach GEG treffen. Ausnahmsweise könnte dann etwas anderes gelten, wenn er den Verwalter ausdrücklich beauftra...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es im Kern darum, wann eine Beschlussfeststellungsklage begründet ist. Prüfung der Ordnungsmäßigkeit Der BGH klärt für die Praxis, dass die WEG-Gerichte im Rahmen der Begründetheit einer Beschlussfeststellungsklage nicht nur prüfen müssen, ob ein Beschlussantrag eine Mehrheit gefunden hat, sondern auch, ob der Beschluss, stellte man ihn fest, einer...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall streiten die Verwaltung und ein Wohnungseigentümer, ob, wie und wann dem Mieter des Wohnungseigentümers Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren ist. Einsichtnahme durch Mieter Mieter müssen Nachzahlungen auf Nebenkosten erst dann leisten, wenn ihnen auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewährt wurde. Dem Mieter steht gegenüber der Nach...mehr

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Beschlussfassung: Nachweis ... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beantragen, eine Veräußerungsbeschränkung (§ 12 Abs. 1 WEG) zu löschen. Zum Nachweis des Beschlusses nach § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG legen sie eine Urkunde vor. Dort heißt es: "Auf der Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft ... wurde am 5.7.2022 nachstehender Beschluss gefasst: 1. In den bei dem AG Neukölln gebildeten Wohnungsgrundbüchern...mehr

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Bauträgervertrag: Kostenvor... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Bauträger B im Jahr 2021 auf Zahlung eines Kostenvorschusses zur Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum in Anspruch, das bereits im Jahr 2011 hergestellt worden war. Streitig ist unter anderem, ob K überhaupt zur Klage berechtigt ist. K beruft sich in dieser Frage auf einen an die Wohnungseigentümer übersandten ...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall haben die Wohnungseigentümer der Verwaltung namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch Beschluss Entlastung erteilt. Fraglich ist, ob der Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Entlastungs-Beschluss und Ordnungsmäßigkeit Ein Entlastungs-Beschluss entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn keine Schadensersatzansprüche gegen di...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat keinen Erfolg! Nach überwiegender Auffassung komme der Entlastung die Wirkung eines negativen Schuldanerkenntnisses im Sinne von § 397 Abs. 2 BGB zu. Damit seien zumindest Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer bekannt gewesen seien, ausgeschlossen. Unstreitig widerspreche ein Entlastungs-Beschluss daher jedenfalls dann einer ordnungsmäßig...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 4 Die Entscheidung

Der BGH stimmt dem LG zu! Die Beschlussfeststellungsklage sei entsprechend § 44 Abs. 1 WEG zulässig. Sie sei jedoch unbegründet. Zwar hätten die stimmberechtigten Wohnungseigentümer mehrheitlich für den Beschlussantrag gestimmt. K sei auch nicht gehindert, eine fehlerhafte Beschlussfeststellung geltend zu machen. Der Beschluss widerspreche aber einer ordnungsmäßigen Verwaltu...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt im Dezember 2022 eine Beschlussersetzungsklage. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B soll verurteilt werden, nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG über die Einforderung von Nachschüssen und die Anpassung der beschlossenen Vorschüsse jeweils für die Wirtschaftsjahre 2014 bis 2020 zu beschließen, mit der Maßgabe, dass die von allen Wohnungseigentümern zu...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 3 Das Problem

Zu der Wohnungseigentumsanlage X gehören mehrere Häuser. Die Gemeinschaftsordnung sieht vor, dass sich das Stimmrecht nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile bestimmt. Sofern über Maßnahmen abgestimmt wird, deren Kosten nur von Miteigentümern eines Hauses zu tragen sind, sind nur die hiervon betroffenen Miteigentümer stimmberechtigt. Der zum Sondereigentum des von Wohnun...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist eine Rechtsfrage zu klären. Denn § 49 GKG ist seinem Wortlaut nach nur auf Beschlussklagen anwendbar. Er regelt also nicht, was für Klagen gilt, die wie Beschlussklagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten sind und für die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend gilt. Der BGH schließt sich hier meiner Ansicht an, dass dann auch § 49 GKG a...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine rein prozessuale Frage: Muss ein Wohnungseigentümer wie jeder andere Kläger einen "bestimmten" Antrag stellen oder kann er ausnahmsweise bloß sein Rechtsschutzziel schildern? Die AG-Lösung Das AG meint, der klagende Wohnungseigentümer müssen einen konkreten Antrag stellen, da das Gericht wie die Wohnungseigentümer kein Ermessen habe. Die...mehr

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Sondernutzungsrecht: Gutglä... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, gegen Wohnungseigentümer B, Eigentümer des Wohnungseigentumsrechts Nr. 9, einen Unterlassungs- sowie einen Grundbuchberichtigungsanspruch in Bezug auf eine im Grundbuch als Sondernutzungsrecht eingetragene und von ihm als Sondernutzungsrecht beanspruchte Gartenfläche, die sich vor der Wohnung befindet und in jede Richtung bis zur Grundstüc...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um den Rechtsmittelstreitwert, wenn sich ein Wohnungseigentümer gegen den Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG wendet. Rechtsmittelstreitwert: Maßgeblich ist die Abrechnungssumme Der BGH entscheidet sich dafür, dass für die Beschwer die Abrechnungssumme maßgeblich ist. Diese Sichtweise führt dazu, dass grundsätzlich alle Berufungen zulässig sin...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Die Beschwer des Klägers übersteige tatsächlich 600,00 EUR (§ 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO). Maßgeblich sei nämlich der Anteil des K am "Gesamtergebnis" (= sämtliche Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; Abrechnungssumme). Der Senat habe bereits entschieden, dass das für die Berechnung der Grenzen des § 49 Satz 2 GKG maßgebliche Individualinteresse des Anfechtu...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.1.2 Hydraulischer Abgleich

Nach § 3 Abs. 1 EnSimiMaV sind Gaszentralheizungssysteme in Nichtwohngebäuden ab 1000 m2 beheizter Fläche und in Wohngebäuden mit mindestens 10 Wohneinheiten bis zum 30.9.2023, in Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten bis zum 15.9.2024 hydraulisch abzugleichen (zum Ablauf des hydraulischen Abgleichs siehe auch Probst, Möglichkeiten energetischer Sanierung, Kap. 3.4.2). Di...mehr

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Überlassung eines Grundstüc... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Grundbuchamt habe mit Recht die Vorlage der Genehmigung eines Ergänzungspflegers verlangt. Gemäß § 20 GBO dürfe im Falle der Auflassung eines Grundstückes die Eintragung nur erfolgen, wenn die erforderliche Einigung des Berechtigten und des anderen Teils erklärt sei. Die Vorschrift sei auch auf eine Übertragung zu Miteigentum anwendbar. Ein Minderjähriger be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.4 Anspruch auf Befreiung

Wie bereits ausgeführt, ist die Befreiung nach § 102 Abs. 1 und Abs. 5 GEG zu erteilen, wenn ihre Voraussetzungen vorliegen. Der Behörde ist insoweit kein Ermessensspielraum eingeräumt,[1] weshalb ein Anspruch des Antragstellers auf Befreiung besteht.[2] Wichtige Ausnahme Werden Anträge auf Befreiung auf Grundlage der Innovationsklausel des § 103 Abs. 1 GEG gestellt, ist der...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 5.3 Mehrere Heizungsanlagen im Gebäude oder Quartier

Insbesondere in größeren Gebäuden mit mehreren Wärmeerzeugern kann die Situation eintreten, dass nur ein Wärmeerzeuger ausgetauscht werden muss. Für diesen Fall regelt § 71 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 GEG eine Wahlfreiheit. Wenn beispielsweise die Heizzentrale aus 2 Wärmeerzeugern besteht, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, muss beim Austausch des ersten Wärmeerzeugers ...mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 1 Leitsatz

Bei der Entscheidung über eine Gestaltungsklage, mit der bei fehlender oder bei fehlerhafter Verkündung des Ergebnisses eines Beschlusses der Wohnungseigentümer der wahre Beschlussinhalt geklärt werden soll (Beschlussfeststellungsklage), hat das Gericht einredeweise geltend gemachte Beschlussmängel zu prüfen. Soweit die materielle Rechtskraft eines beschlussersetzenden Gesta...mehr

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Verwalter: Entlastungs-Besc... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K greift mit einer Anfechtungsklage den Beschluss an, mit welchem dem Verwalter Entlastung erteilt wird (Entlastungs-Beschluss). Das AG gibt der Klage statt. Die Entlastung sei bereits deshalb nicht zu erteilen, weil es an dem Vermögensbericht fehle. Hiergegen wendet sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B mit ihrer Berufung. Zur Begründung trägt B ...mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 3 Das Problem

Der vermietende Wohnungseigentümer K erstellt auf Grundlage der Einzeljahresabrechnung 2020 die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2019. Mieter M fordert vor einer Zahlung von K eine Belegeinsicht. Da K die entsprechenden Belege nicht hat, ermächtigt er M, in die Verwaltungsunterlagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht zu nehmen. Die Verwaltung verweigert M ...mehr

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Verwalter: Wiederbestellung / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer bestellen die X-GmbH erneut zur Verwalterin. Gegen diesen Beschluss erhebt Wohnungseigentümerin K einer Anfechtungsklage. K rügt, es habe im Jahr 2020 und später keine Versammlungen gegeben. Ferner seien erst in der Versammlung vom 8.11.2022 die Jahresabrechnungen 2019, 2020 und 2021 beschlossen worden. Die Jahresabrechnung 2018 sei erst jetzt korrigie...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Recht... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" am 20.12.2021 die sich auf der Grundlage der jeweiligen Jahreseinzelabrechnungen der Wirtschaftsperiode 2020 ergebenden Nachschüsse bzw. Anpassungsbeträge gegenüber dem Wirtschaftsplan. Für Wohnungseigentümer K ergibt sich nach seiner Einzeljahresabrechnung eine Nachzahlung von 59,56 EUR. Gegen diesen Beschluss erhebt K insgesamt eine Anfe...mehr

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Gebührenstreitwert: Weitere... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K, anwaltlich vertreten durch die Beschwerdeführerin B, verlangt von den Wohnungseigentümern B1 und B2 (Beklagte) Nach- und Vorschuss. Das AG gibt der Klage, soweit sie nicht teilweise übereinstimmend für erledigt erklärt ist, statt und legt die Kosten den Beklagten auf. Den Gebührenstreitwert setzt das AG bis zum 19.11.2022 auf 13.506...mehr

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Beschlussfassung: Nachweis ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Gem. § 12 Abs. 4 Satz 1 WEG können die Wohnungseigentümer beschließen, dass eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 1 WEG aufgehoben wird. Ist ein solcher Beschluss gefasst, kann die Veräußerungsbeschränkung im Grundbuch gelöscht werden. Zum Nachweis der Beschlussfassung gegenüber dem Grundbuchamt verweist § 12 Abs. 4 Satz 3 WEG auf § 7 Abs. 2 WEG. Danac...mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 4 Die Entscheidung

Die Beschlussersetzungsklage hat keinen Erfolg! Denn die Klage sei bereits unzulässig. Ihrer Zulässigkeit stehe entgegen, dass der Klageantrag die Voraussetzungen des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht erfülle. Es fehle an einem bestimmten Antrag. Sofern die klagende Partei einen Anspruch auf Beschlussfassung habe und bei der Auswahl der zu treffenden Maßnahmen ein Gestaltungsspie...mehr

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Gebührenstreitwert: Weitere... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall hat das LG das falsche Rechtsmittel zugelassen. Der BGH korrigiert das, indem er die Zulassung der nicht statthaften Rechtsbeschwerde in die Zulassung einer statthaften weiteren Beschwerde umdeutet. Das ist gut vertretbar. In der Sache ging es um die Anwendung des § 9 ZPO auf künftiges Hausgeld. Die Beschwerdeführerin hat dabei nach Hinweisen des KG B...mehr

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Berufung: Verlängerung der ... / 3 Das Problem

Ein AG verurteilt Wohnungseigentümer B, an die klagende Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K einen Betrag in Höhe von 1.096,47 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Eine Feststellungswiderklage des B weist es ab. In dem Termin vor dem AG wird B durch einen Rechtsanwalt Z vertreten. Das Urteil wird laut Postzustellungsurkunde ungeachtet dessen nicht Z, sondern B persönlich am 6.8.2020...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Neue Heizungsanlagen (GEG) / 3 Verantwortlicher

Verpflichtet ist der nach § 8 GEG Verantwortliche, also der Gebäudeeigentümer. In mietrechtlicher Hinsicht sind die Vorgaben von den Vermietern zu erfüllen, in wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht treffen die Pflichten die Wohnungseigentümer, die nach § 9a Abs. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu erfüllen sind.[1] Contracting Sofern der Eigentümer die Wärme- ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussfeststellungsklage... / 4 Die Entscheidung

Der BGH ist der Ansicht, der Streitwert sei entsprechend § 49 GKG zu bestimmen. Die Norm sei nämlich auf solche Klagen entsprechend anwendbar, auf die § 44 Abs. 1 WEG entsprechend anwendbar sei (Hinweis auf Toussaint/Elzer, Kostenrecht, 53. Auflage 2023, § 49 GKG Rn. 9). Dies sei bei der Beschlussfeststellungsklage der Fall. Deshalb sei bei der Streitwertbestimmung im Grunds...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Berufung: Verlängerung der ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Berufungsbegründungsfrist beträgt 2 Monate. Sie beginnt gem. § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils, spätestens 5 Monate nach dessen Verkündung, und damit gleichzeitig mit der Berufungsfrist (§ 517 ZPO). Die Berufungsbegründungsfrist kann verlängert werden. Ohne Einwilligung um bis zu 1 Monat, wenn nach freier Überzeugung...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.2 Quartierslösung

Nach § 103 Abs. 3 Satz 1 GEG können Eigentümer und Bauherren – befristet bis zum 31.12.2025 – bei Änderungen an Bestandsgebäuden in einem Quartier eine Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Anforderungen an die Bestimmung des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 48 GEG treffen. Konsequenz ist, dass bezüglich der Vorgabenerfüllung nicht das einzelne Gebäude beurteilt wird, sondern...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Wirtschaftlichkeitsgebot, A... / 3.3.2 Voraussetzungen

Voraussetzung für die Befreiung nach § 102 Abs. 5 Satz 1 GEG ist, dass der Eigentümer zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen eine der vorbezeichneten einkommensabhängigen Sozialleistungen bezogen hat. Die zuständige Behörde hat den Eigentümer dann auf seinen Antrag zunächst für 12 Monate von den Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG zu befreien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Recht... / 1 Leitsatz

Greift ein Wohnungseigentümer einen Beschluss, der auf § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG beruht, mit dem Ziel an, den Beschluss insgesamt für ungültig erklären zu lassen, bemisst sich der Rechtsmittelstreitwert im Falle der Abweisung der Klage in aller Regel nach seinem Anteil am Nennbetrag der Abrechnung (= der Abrechnungssumme) und nicht nach dem von ihm geschuldeten Nachschuss.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Einführung zum GEG 2024 / 2 Überblick

Das GEG ist in 9 Teile gegliedert: Aufbau des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) Teil 1: Allgemeine Vorschriften In einem 1. Allgemeinen Teil (§§ 1 bis 9 GEG) werden zunächst u. a. Ziel und Zweck des Gesetzes in § 1 GEG definiert, sein Anwendungsbereich in § 2 GEG umrissen, der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit in § 5 GEG verankert, eine Verordnungsermächtigung zur Anpassung der Heizk...mehr

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Hausordnung: Lebensbedrohli... / 1 Leitsatz

Auch eine lebensbedrohliche Tierhaar-Allergie eines Wohnungseigentümers zwingt nicht zum Erlass eines generellen Tier- oder Felltierhaltungsverbotes.mehr

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Beschlussersetzungsklage: F... / 1 Leitsatz

Haben die Wohnungseigentümer bei einem Beschluss ausnahmsweise kein Ermessen, genügt für eine Beschlussersetzungsklage nach § 253 Abs. 2 ZPO, § 44 Abs. 1 WEG nicht die bloße Angabe eines Rechtsschutzziels.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 1.1.4.3 Zweier-Gemeinschaften

Handelt es sich um eine Zweiergemeinschaft mit 2 Wohnungen und bewohnt mindestens einer der beiden Eigentümer eine Wohnung, gilt auch im Bereich des Wohnungseigentums die Befreiung des § 47 Abs. 4 GEG (siehe oben Kap. 1.1.3), so der Anwendungsbereich des § 47 Abs. 3 GEG auch für Zweier-Gemeinschaften eröffnet ist.mehr

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Beschlussfeststellungsklage... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt eine Beschlussfeststellungsklage. Fraglich ist, wie der Gebührenstreitwert zu berechnen ist: Nach § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 3 ZPO oder nach § 49 GKG?mehr

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Einsichtnahme in Verwaltung... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, seine Mieter zu ermächtigen, sein aus § 18 Abs. 4 WEG folgendes Einsichtsrecht in die Betriebskostenbelege auszuüben, um auf diese Weise den Anspruch der Mieter auf Belegeinsicht aus §§ 556, 259 BGB zu erfüllen. Die Regelungen der DSGVO stehen dem nicht entgegen; insbesondere ist die Darlegung eines besonderen Interesses des Mieters nic...mehr

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Sondernutzungsrechtsvereinb... / 4 Entscheidung

Das sieht das LG teilweise anders! Die Beschlussersetzungsklagen (§ 44 Abs. 1 Satz 2 WEG) seien begründet. K könne nach § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG ein Einschreiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verlangen. Denn das Gartensondernutzungsrecht erlaube es nicht, das Holzhaus samt Betontreppe zu bauen. Eine Berechtigung zu baulichen Veränderungen ohne Gestattungsbeschluss und...mehr