Fachbeiträge & Kommentare zu Zahlungsverzug

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / A. Ziele des Gesetzes

Die Bundesregierung sieht Inkassokosten im Verhältnis zum Aufwand zumeist als deutlich zu hoch an. Es gebe teilweise noch unnötige Kostendoppelungen und mangelnde Rechtskenntnisse der Schuldner würden ausgenutzt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte einerseits sowie Inkassodienstleister andererseits würden teilweise noch unterschiedlich behandelt, ohne dass dies sachgerecht s...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Muster: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug

Rz. 137 Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Muster 31.32: Kündigungsschreiben des Vermieters bei Zahlungsverzug Da Sie mit mehr als zwei aufeinander folgenden Mietzinsraten in Verzug sind, kündige ich das zwischen uns bestehende Mietverhältnis über die Wohnung _____ fristlos. Sie haben daher die Mieträume bis spätestens zum _____ geräumt an mic...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 5. Muster: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug

Rz. 139 Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug Muster 31.33: Räumungsklage nach fristloser Kündigung bei Zahlungsverzug An das Amtsgericht _____ – Mietabteilung – _____ Klage in dem Rechtsstreit _____ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte _____ gegen_____ – Beklagter – wegen: Räumung Streitwert: _____ Namens und in Vollmacht des Klägers erhebe...mehr

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§ 18 Grundstücksrecht / 3. Zahlungsverzug

Rz. 17 Im Falle des Zahlungsverzuges ist gem. § 288 BGB ein Verzugszins in Höhe von 5 bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu zahlen.mehr

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§ 15 Familienrecht / ee) Bei Endentscheidung rückwirkende Abänderung nur bei Auskunfts- oder Zahlungsverzug des Schuldners

Rz. 518 Beachten! Bei einem Unterhaltsbeschluss kann vom Gläubiger gemäß § 238 Abs. 3 S. 1 FamFG Abänderung nur für die Zeit ab Rechtshängigkeit verlangt werden. Es gibt grds. keine rückwirkende Abänderung. Aber Besonderheit gemäß § 238 Abs. 3 S. 2 FamFG i.V.m. § 1613 Abs. 1 BGB für Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt:[876] War der Schuldner zur Unterhaltszahlung gemahnt ...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / b) Erschwerung des Zahlungsverzugs (Einkauf-AGB)

aa) Typischer Sachverhalt Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden. bb) Rechtliche Grundlagen Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt dir...mehr

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§ 28 Leasing / 2. Checkliste: Kündigung wegen Zahlungsverzugs beim Verbraucherleasing

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§ 28 Leasing / 1. Gründe, insb. Kündigung des Leasinggebers wegen Zahlungsverzugs

Rz. 107 Das Recht, einen Leasingvertrag vor Ablauf der vereinbarten Zeit zu kündigen, richtet sich nach § 543 BGB analog. Von dessen Voraussetzungen kann auch im unternehmerischen Verkehr in AGB nicht zum Nachteil des Leasingnehmers abgewichen werden.[174] Als wichtige Gründe für eine außerordentliche Kündigung durch den Leasinggeber kommen hiernach in Betracht:mehr

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§ 27 Kaufrecht / 13. Anmerkungen zum Muster

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / d) Muster: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB)

Rz. 159 Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) Muster 2.31: Umfassender Eigentumsvorbehalt (Verkauf-AGB) (1) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. (2) Dem Auftraggeber ist es gestattet, den Liefergegenstand zu verarbeiten oder umzubild...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Ergänzender typischer Sachverhalt

Rz. 61 Der Verkäufer möchte mit einem Eigentumsvorbehalt sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Käufers einen dinglichen Herausgabeanspruch hat und zudem gegen etwaige Pfändungen beim Käufer besser geschützt ist.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 134 Gem. § 543 BGB kann jede der Vertragsparteien das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt dabei vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältni...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Rechtliche Grundlagen

Rz. 146 Der AGB-Prüfungsmaßstab ist auch im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern § 308 Nr. 1a BGB, welcher § 271a BGB ergänzt. § 308 Nr. 1a BGB erfordert eine (Gesamt-)Interessenabwägung auf generalisierender Ebene[240] und gilt direkt auch für den unternehmerischen Verkehr (siehe § 310 Abs. 1 S. 1 BGB), soweit es sich nicht um Verträge handelt, in die die Vergabe- und Ver...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / Literaturtipps

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Entkoppelung von Rücknahme und Rücktritt

Rz. 156 Gegenüber Unternehmern ist, anders als gegenüber Verbrauchern, eine Entkoppelung der Rücknahme der Ware von der vorherigen/gleichzeitigen Rücktrittserklärung nicht unangemessen. Dies setzt jedoch ein pflichtwidriges Verhalten des Auftraggebers voraus, z.B. Zahlungsverzug.[264] Eine Fristsetzung vor Rücknahme ist nicht erforderlich.[265]mehr

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§ 8 Bankrecht / IV. Muster: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB)

Rz. 14 Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Muster 8.1: Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag mit gebundenem Sollzins (ohne verbundene Verträge gem. §§ 358, 359 BGB) Zwischen _____ (Name der Bank, Ort und Adresse der Geschäftsstelle) – nachstehend "Bank" genannt – und _____ (Name und Adresse des ...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

Rz. 78 Macht ein – ggf. nur werdender – Wohnungseigentümer sich einer schweren Pflichtverletzung[195] schuldig (§ 18 Abs. 1 WEG a.F. = § 17 Abs. 1 WEG n.F., Generalklausel), insbesondere auch durch erheblichen Zahlungsverzug mit Wohngeld (früher: in einer 3 % des Einheitswertes seines Wohnungseigentums übersteigenden Höhe über mehr als drei Monate, vgl. § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / bb) Checkliste

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 149 Der Auftragnehmer als Verkäufer[247] möchte in seinen Verkauf-AGB einen möglichst umfassenden Eigentumsvorbehalt vorsehen; zudem möchte er sicherstellen, dass er bei Zahlungsverzug des Auftraggebers die Sache schnell wieder zurückverlangen kann, ohne zum Rücktritt vom Vertrag gezwungen zu sein.mehr

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§ 31 Miete und Pacht / 3. Fristlose Kündigung

Rz. 22 Bei Vorliegen bestimmter wichtiger Gründe kann gem. § 543 BGB jedes Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt danach vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortset...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 71 Die Regelungen über Zahlungsbedingungen gehören nicht zu den unabdingbaren Regeln des Verbrauchsgüterkaufs (siehe §§ 474 ff. BGB).[166] Die Zahlung des vollständigen Kaufpreises bei Lieferung entspricht zudem der gesetzlichen Regelung des § 433 BGB i.V.m. § 320 BGB, die gerade keine Vorleistungspflicht des Verkäufers begründen.[167] Daher ist die erwähnte Zahlungsbedi...mehr

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§ 15 Familienrecht / 19. Sonderbedarf und dauernd erhöhter Bedarf

Rz. 332 Wenn neben dem laufenden, üblichen Lebensbedarf besondere Kosten entstehen, kann der Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Zahlungen verlangen. Die Rechtslage unterscheidet sich danach, ob die Mehrkosten unregelmäßig (dann Sonderbedarf) oder ständig (dann dauernd erhöhter Bedarf) anfallen. Selbst wenn sich der Schuldner nicht in Zahlungsverzug befand ...mehr

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§ 8 Bankrecht / 8. Sicherheitenverwertung

Rz. 47 Bei der Sicherheitenverwertung[91] kommt es im konkreten Fall auf die Besonderheiten der jeweils einschlägigen Kreditsicherheit an.[92] Die Verwertung einer Sicherheit setzt grds. die Fälligkeit der gesicherten Forderungen voraus. In jedem Fall tritt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers die Verwertungsreife ein, da nicht fällige ...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / 3. Außerordentliche Kündigung

Rz. 40 Wegen der analogen Anwendung des § 89a HGB ist die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund generell zulässig,[107] wenn aufgrund objektiver Tatsachen dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist. Es sind alle Umstände bei der Bewertung zu berücksichtigen, wobei ein Verschulden nicht erforderl...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / II. Muster: Wohnraummietvertrag

Rz. 38 Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Muster 31.1: Wohnraummietvertrag Mietvertrag zwischen _____, – Vermieter – und _____, – Mieter – § 1 Mieträume Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die im Hause _____ in _____-Geschoss (rechts/links/Mitte) belegene Wohnung, bestehend aus _____ Zimmern, _____ Küche, _____ Diele, _____ Flur, _____ Bad/Dusche, _____ WC. Die Wohnfläch...mehr

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§ 31 Miete und Pacht / IV. Muster: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal)

Rz. 40 Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Muster 31.2: Gewerberaummietvertrag (Mietvertrag über ein Ladenlokal) Mietvertrag zwischen der Firma _____, – Vermieterin – und der Firma _____, – Mieterin – § 1 Mietobjekt Die Vermieterin vermietet an die Mieterin zum Betriebe eines Einzelhandelsgeschäftes das in dem Hause _____ belegene Ladenlokal, besteh...mehr

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§ 15 Familienrecht / 4. Unterhalt für die Vergangenheit

Rz. 370 Wenn es einen Unterhaltsbeschluss im Scheidungsverbund gibt, so muss bei ausreichend hoher Titulierung nichts unternommen werden. Das Gleiche gilt, wenn der Unterhalt gemäß §§ 119, 49 ff. FamFG im Scheidungsverfahren durch einstweilige Anordnung geregelt worden ist, da dieser Titel über die Ehescheidung hinaus weitergilt (§ 56 FamFG).[607] Gemäß § 1585 Abs. 2 BGB gilt...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / 5. Muster: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung

Rz. 728 Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung Muster 4.82: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Zahlung An das Arbeitsgericht _____ Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Rubrum wie Muster Rdn 727) wegen: Zahlungsanspruch Wir bestellen uns zu Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers. Namens und im Auftrag des Ant...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / aa) Typischer Sachverhalt

Rz. 145 Der Auftraggeber wünscht, dass ihm möglichst lange Zahlungsfristen eingeräumt werden.mehr

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§ 28 Leasing / A. Typischer Sachverhalt

Rz. 1 Die A als Leasinggeberin schließt mit der B-GmbH einen Leasingvertrag über ein Neufahrzeug zur geschäftlichen Nutzung. Der Vertrag wird als "Leasingvertrag mit Kilometer-Abrechnung" bezeichnet und hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Neben einer zu Beginn des Vertrages fälligen Sonderzahlung von 10.000 EUR hat die B-GmbH monatliche Leasingraten von 363,59 EUR zu zahlen. V...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / dd) Muster: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB)

Rz. 148 Muster 2.30: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB) Muster 2.30: Aufschub der Zahlungsfälligkeit (Einkauf-AGB) Die Vergütung des Auftragnehmers wird _____ Tage nach _____ (Lieferung bzw. Abnahme der Gesamtleistung) fällig. Gesetzliche Regelungen zu Abschlagszahlungen bleiben unberührt.mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / cc) Checkliste

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§ 28 Leasing / 3. Einbeziehung Dritter als Mithaftende oder Bürgen

Rz. 33 Die nach § 506 Abs. 1 BGB entsprechend anwendbaren Vorschriften zum Verbraucherdarlehen sind auf diejenigen Personen zu erstrecken, die als Verbraucher (§ 13 BGB) eine Mithaftung für die Erfüllung der Pflichten aus dem Leasingvertrag übernehmen, sei es durch Schuldbeitritt, Schuldübernahme, Restwertgarantie oder als zweiter Leasingnehmer.[35] Falls ein Unternehmer und...mehr

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§ 53 Vertragshändlerrecht / D. Muster: Vertragshändlervertrag

Rz. 57 Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Muster 53.1: Vertragshändlervertrag Vertragshändlervertrag zwischen der Firma (Money GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Hersteller genannt – und die Firma (Schlau GmbH), vertreten durch (ihre Geschäftsführung) – nachfolgend Vertragshändler genannt – _____ (bei Bedarf kurze Vorstellung des Herstellers und des Vertr...mehr

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§ 8 Bankrecht / VIII. Anmerkungen zum Muster

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§ 4 Arbeitsrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 652 Der Entgeltanspruch für den Zeitraum ab Ausspruch der Kündigung ergibt sich aus § 615 BGB i.V.m. §§ 393 ff. BGB, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen funktionsfähigen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt hat, obwohl der Arbeitnehmer leistungsfähig und leistungsbereit war und das Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung beendet worden ist. Soweit Ansprüche a...mehr

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§ 28 Leasing / 1. Finanzierungsleasingvertrag als entgeltliche Finanzierungshilfe gem. § 506 Abs. 1 u. 2 BGB

Rz. 25 Der Umfang des Anwendungsbereichs der Verbraucherdarlehensregelungen ist mit dem im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie am 11.6.2010 in Kraft getretenen § 506 Abs. 1 BGB neu bestimmt worden. § 506 BGB befasst sich mit dem Zahlungsaufschub und sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfen. Anders als in den §§ 499 Abs. 2, 500 BGB a.F. werden F...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zulässigkeit verschiedener Formen des Eigentumsvorbehalts

Rz. 150 Gegenüber einem Unternehmer kommen mit Blick auf die Üblichkeit im kaufmännischen Geschäftsverkehr verschiedene Sonderformen des Eigentumsvorbehalts[248] in Betracht: Rz. 151 Gegenüber Unternehmern ist der sog. Kontokorrent-Vorbehalt in Verkauf-AGB umfassend zulässig.[249] Dabei ist ein Kontokorrentverhältnis i.S.d. § 355 HGB nicht erforderlich. Obwohl § 449 Abs. 3 BG...mehr

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§ 2 Allgemeine Geschäftsbed... / (1) Zahlungsbedingungen und -verzug

Rz. 140 Die vom Verwender als Auftragnehmer gewünschte "Beschleunigung" von Zahlungen und des Zahlungsverzugs wird zum einen durch eine entsprechende Zahlungsbedingung mit "frühen" und möglichst umfangreichen Zahlungspflichten bewirkt. Dazu kommt vor allem die Forderung möglichst hoher Abschlagszahlungen in Betracht. Im hier relevanten unternehmerischen Verkehr ist § 309 Nr....mehr

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§ 21 Insolvenzrecht / 2. Rechtliche Grundlagen

Rz. 56 Für das Eröffnungsverfahren ordnet § 112 InsO an, dass eine Kündigung durch den Vermieter/Verpächter wegen eines Zahlungsverzugs, der vor Insolvenzantragstellung eingetreten ist, und wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters oder Pächters nicht möglich ist. Das Kündigungsverbot dient dem Zweck, die für die evtl. Betriebsfortführung erforderlic...mehr

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§ 4 Rechtliche Grundlagen / hh) Renten- und Wohnrechtsvermächtnis

Rz. 102 Im Rahmen der Zuwendung von Rentenvermächtnissen muss stets beachtet werden, ob die Zuwendung in Form einer dauernden Last (steuerlich günstig für den Rentenverpflichteten) oder in Form einer Leibrente (steuerlich günstig für den Rentenberechtigten) erfolgen soll. Im Rahmen der Anordnung eines Rentenvermächtnisses besteht zudem die Möglichkeit, die wiederkehrenden Le...mehr

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§ 31 Kostenrecht / e) Einfach gelagerte Fälle

Rz. 18 Ist in einem einfach gelagerten Schadensfall – z.B. bei Beschädigung von Autobahneinrichtungen durch Kraftfahrzeuge – die Haftung nach Grund und Höhe derart klar, dass aus der Sicht des Geschädigten kein Anlass zu Zweifeln an der Ersatzpflicht des Schädigers besteht, so ist für die erstmalige Geltendmachung des Anspruchs gegenüber dem Schädiger bzw. seiner Versicherun...mehr

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§ 22 Erfüllung und Aufrechnung / IV. Sonstiges

Rz. 13 Bereits nach früherer Auslegung des § 270 BGB war die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld zu verstehen. Daran ist auch nach der der Zahlungsverzugs-Richtlinie[22] festzuhalten. Diese sollte nach den im Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU angeführten Erwägungen die Rechtsstellung von Verbrauchern nicht verschlechtern.[23] Geldschulden si...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.3 Erinnerung, Zusammenarbeit mit dem Verbrauchsmitgliedstaat

Rz. 64 Die dem BZSt im MOSS-Verfahren zustehenden Aufgaben und Befugnisse, die über den Erlass der Bescheide nach § 18h Abs. 2 und Abs. 4 UStG hinausgehen, ergeben sich aus § 18h UStG nicht. Das Unionsrecht enthält dazu allerdings nähere Bestimmungen. Dem Identifizierungsmitgliedstaat (und damit für Deutschland dem BZSt) obliegt nach Art. 60a Abs. 1 S. 1 MwStVO die Aufgabe, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / i) Spezielles Erfordernis (Abs. 2): Zahlungsverzug (§§ 39, 40)

Rz. 43 Die in Abs. 2 zusammengefassten Vergütungsansprüche des Anwalts gegen die Staatskasse bestehen gleichsam nur hilfsweise. Der Anwalt soll sich zunächst an die von ihm vertretenen Personen halten und dort Befriedigung suchen (§§ 39, 40; vgl. auch § 47 Abs. 1 S. 2). Deshalb sind diese Ansprüche gegen die Staatskasse aufschiebend bedingt konzipiert. Der Zahlungsverzug des...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Zahlungspflicht

Rz. 91 Der Mandant braucht trotz Aufforderung die Vergütung nicht zu bezahlen. Der Auftraggeber kann sich passiv verhalten und braucht nichts zu veranlassen. Er kann insbesondere nicht in Zahlungsverzug geraten;[79] eine Verzinsung kann nicht eintreten. Zahlt der Mandant allerdings ohne ordnungsgemäße Mitteilung der Kostenberechnung, kann er seine Leistung nicht nach § 812 BG...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Erstattungsfragen

Rz. 15 Die Geschäftsgebühr der VV 2301 ist unter denselben Voraussetzungen zu erstatten wie die der VV 2300. Es besteht allerdings auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen keine Veranlassung, das Mandat auf ein Schreiben einfacher Art zu beschränken. Der BGH hat hierzu nochmals ausdrücklich klargestellt, dass bei Zahlungsverzug des Schuldners auch in rechtlich einfach gel...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 45 regelt den Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse. Die Vergütung besteht gem. § 1 Abs. 1 S. 1 aus Gebühren (VV Teile 1–6) und Auslagen (VV Teil 7; vgl. ausf. § 1 Rdn 5, 147 ff.). Der Umfang des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse ist in § 48 geregelt, die Gebührenhöhe ergibt sich für Wertgebühren aus § 49. De...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Treuhandvertrag – wichtige Regelungspunkte aus Sicht des Steuerberaters

Der Steuerberater sollte vor jeder Übernahme einer Treuhandschaft den Deckungsschutz seiner Berufshaftpflichtversicherung erfragen/einholen bzw. das übernommene Risiko gesondert versichern. Er kann sich den entsprechenden Beitrag – sicherheitshalber ausdrücklich zu vereinbaren – vom Treugeber erstatten lassen. Unter Umständen ist es sinnvoll, den Entwurf eines Treuhandvertra...mehr