Fachbeiträge & Kommentare zu Zahnarzt

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 3 Literatur und Materialien

Rz. 8 Fleischer, Das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): Überblick über die wesentlichen Regelungen des Gesetzes unter Einbeziehung des gesetzgeberischen Willens, jurisPR-ITR 2/2020 Anm. 2. Anlage 32 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä), Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Te...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Versicherte erhalten einen Anspruch gegen Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die elektronische Patientenakte zu befüllen und zu aktualisieren. Die Leistung kann durch die berufsmäßigen Gehilfen der Leistungserbringer ausgeführt werden. Apotheker sind verpflichtet, die Patientenakte um arzneimittelbezogene Daten zu ergänzen. Die Krankenkassen entrichten dafür eine ...mehr

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Sommer, SGB V § 366 Vereinb... / 2.1 Vereinbarung (Abs. 1)

Rz. 3 KZVB und GKV-Spitzenverband vereinbaren in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag (koordinationsrechtlicher Vertrag) die Anforderungen an die technischen Verfahren zur telemedizinischen Videosprechstunde in der vertragszahnärztlichen Versorgung (Satz 1). Sie setzen sich dazu mit der gematik und der DGUV ins Benehmen (Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen...mehr

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Sommer, SGB V § 360 Elektro... / 2.2 Elektronische Verordnungen durch Leistungserbringer (Abs. 2)

Rz. 6 Ärzte und Zahnärzte, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, in Einrichtungen tätig sind, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in zugelassenen Krankenhäusern, Vorsorgeeinrichtungen oder Rehabilitationseinrichtungen tätig sind, stellen Verordnungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln elektronisch aus (Satz 1). Die Verpflichtung beste...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.10 Besonderheiten der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung

Rz. 91 Bereits in der Begründung zum Gesundheitsstrukturgesetz war zum Ausdruck gekommen, dass es bisher nicht gelungen sei, der Zahnerhaltung und der Prävention Vorrang vor den Zahnersatzleistungen einzuräumen. Der Grund dafür wurde damals schon in der vorhandenen Überbewertung der Vergütung der Zahnersatzleistungen gesehen. Betriebswirtschaftliche Gutachten, welche die Reg...mehr

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Sommer, SGB V § 361 Zugriff... / 2.1 Zugriffsberechtigte Personen (Abs. 1)

Rz. 3 Einen Zugriff auf vertragsärztliche elektronische Verordnungen haben bestimmte Berufsgruppen (Satz 1). Sie benötigen dazu die Einwilligung des Versicherten. Für den Zugriff sind ein Heilberufs- oder Berufsausweis sowie eine zusätzliche technische Komponente zur Authentifizierung der Leistungserbringerinstitution (z. B. Praxis, Apotheke, Krankenhaus oder Organisationsei...mehr

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Sommer, SGB V § 359a Elektr... / 2.2 Zugriffsberechtigte (Abs. 2)

Rz. 5 Die Nutzung der Daten ist zweckgebunden ("zu Abrechnungszwecken"). Zugriffsberechtigt sind Ärzte und Zahnärzte sowie Personen, die als deren berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Apotheker sowie Personen, die dort als berufsmäßige Gehilfen oder zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, Verrechnungsstellen, soweit sie im Auftrag der Leistun...mehr

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Sommer, SGB V § 313 Elektro... / 2.1 Betrieb (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik betreibt den elektronischen Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur (Satz 1). Alternativ können Dritte mit dem Betrieb beauftragt werden (Satz 2). Der Dienst kann die Daten enthalten, die für die Suche, Identifikation und Adressierung von Leistungserbringern, organisatorischen Einheiten von Leistungserbringern oder allen anderen Nutzern der Telematikinfra...mehr

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Sommer, SGB V § 378 Finanzi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 1 Nr. 31 des Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG) v. 14.10.2020 (BGBl. I S. 2115) mit Wirkung zum 20.10.2020 in das SGB V eingefügt. Das PDSG hat mit den neuen Kapiteln 11 und 12 die bisherigen Regelungen zur Telematikinfrastruktur übernommen und umfassend n...mehr

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Sommer, SGB V § 346 Unterst... / 2.3 Erstbefüllung (Abs. 3)

Rz. 8 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten (Abs. 1) unterstützen die Versicherten auf deren Verlangen bei der erstmaligen Befüllung der elektronischen Patientenakte ausschließlich im aktuellen Behandlungskontext (Satz 1). Die Krankenkassen haben über den einmaligen Anspruch auf Erstbefüllung zu informieren (§ 343). Der Anspruch besteht zusätzlich zum Unterstützungsanspruch...mehr

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Sommer, SGB V § 341 Elektro... / 2.6 Nachweis der Komponenten und Dienste (Abs. 6)

Rz. 19 Kassenärzte und Kassenzahnärzte haben gegenüber der jeweils zuständigen Kassenärztlichen oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung nachzuweisen, dass sie über die für den Zugriff auf die elektronische Patientenakte erforderlichen Komponenten und Dienste verfügen (Satz 1). Der Nachweis ist bis zum 30.6.2021 zu erbringen (Satz 2). Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbrac...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.9 Honorarbescheid

Rz. 90 Der Vertragszahnarzt erhält von seiner KZV einen Honorarbescheid, der einen Verwaltungsakt i. S. d. § 31 SGB X darstellt und folglich auch mit allen Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt versehen werden kann. Auch die Vorschriften über die Nichtigkeit, die Rücknahme, Aufhebung oder den Widerruf eines Verwaltungsaktes gelten für den Honorarbescheid. Neben dem SGB X komm...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.1 Elektronische Verordnungen (Abs. 1)

Rz. 3 Die gematik hatte bis zum 30.6.2020 die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit vertragsärztliche elektronische Verordnungen für apothekenpflichtige Arzneimittel elektronisch nach § 360 Abs. 1 übermittelt werden können (Satz 1 Nr. 1). Für die flächendeckende Einführung elektronischer ärztlicher Verordnungen sind funktional abgestimmte, interoperable und sichere Ve...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.7 Zugriff ohne Heilberufsausweis (Abs. 5)

Rz. 8 Wenn der Zugriff an Personen ohne elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis delegiert wird (z. B. berufsmäßige Gehilfen von Ärzten oder Zahnärzten), können diese auf die Daten zugreifen, wenn sie hierfür von Personen autorisiert sind, die über einen elektronischen Heilberufsausweis oder entsprechenden Berufsausweis verfügen (alternativ: digital...mehr

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Sommer, SGB V § 312 Aufträg... / 2.3 Zugriffsberechtigung (Abs. 3)

Rz. 9 Die gematik ist beauftragt einem definierten Kreis von zugriffsberechtigten Personen zu ermöglichen, den elektronischen Medikationsplan und die elektronischen Notfalldaten (§ 334 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, 5) über die Telematikinfrastruktur zu nutzen. Zugriffsberechtigt ist der Personenkreis nach § 359 Abs. 1, zu dem u. a. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und die jeweils bei dies...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 2.5 Übermittlungspflichten der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen (Abs. 2)

Rz. 20 Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind verpflichtet, die in Nr. 1 bis 9 abschließend genannten Daten quartalsweise fallbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln (Satz 1). Hintergrund der lediglich fallbezogenen und nicht versichertenbezogenen Übermittlungspflicht ist, dass den Krankenkassen nicht die Führung von versichertenbezogenen Leistungs- und Gesundheitsprofi...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.1 Vertragspartner

Rz. 27 Rechtsgrundlage für die Zahlung der Gesamtvergütung ist die vertragliche Vereinbarung in der normativen Form einer gesamtvertraglichen Regelung. Vertragspartner sind nach § 83 die jeweiligen K(Z)Ven Vereinigungen und die jeweiligen Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Das Recht der Vereinbarung ist damit ein originäres Recht der regionalen Vertragspa...mehr

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Sommer, SGB V § 339 Vorauss... / 2.2 Widerspruch des Versicherten (Abs. 1 i. d. F. ab 15.1.2025)

Rz. 3b Zugriffsberechtigte dürfen für Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin, die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Beschäftigten, die medizinische Diagnostik, die Versorgung oder Behandlung im Gesundheits- oder Sozialbereich oder die Verwaltung von Systemen und Diensten im Gesundheits- oder Sozialbereich auf personenbezogene Daten, insbesondere auf Gesundheitsd...mehr

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Sommer, SGB V § 352 Verarbe... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3b Auf die Daten der elektronischen Patientenakte darf nur mit Einwilligung des Versicherten oder vorbehaltlich eines Widerspruchs des Versicherten (ab 15.1.2025) zugegriffen werden (Satz 1). Rz. 4 Ärzte, Zahnärzte und ihre berufsmäßigen Gehilfen dürfen auf Daten der Patientenakte (§ 341 Abs. 2) zugreifen (Nr. 1 bis 4 der Vorschrift). Der Zugriff ist nur zulässig, wenn er...mehr

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Sommer, SGB V § 295 Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 295 ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Das Gesetz zur Sicherung und Strukturverbesserung im Gesundheitswesen (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG) v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zum 1.1.1993 mit dem neuen Abs. 1 Nr. 1 die gesetzlich normierte Verp...mehr

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Außenprüfung: Prüfung bei B... / 2.4 Heilberufe

Der Berufsstand umfasst insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker und Krankengymnasten. Einkommensteuer, Gewerbesteuer "Heilberufler" unterliegen, sofern sie die Voraussetzungen für Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit[1] erfüllen, nicht der Gewerbesteuer. Die Betriebsprüfung wird daher stets auch einen Blick darauf werfen, ob die Tätigkeit freiberuflich oder ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.1 Begriff Gesamtvergütung (Abs. 1)

Rz. 22 Die KVen und KZVen erbringen aufgrund ihrer in § 75 jeweils normierten Aufträge zur Sicherstellung und Gewährleistung der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung der Mitglieder mit Wohnort im Bezirk der KV/KZV und der mitversicherten Familienangehörigen der gesetzlichen Krankenkassen jeweils eine Gesamtleistung, die in Form der vertrags(zahn)ärztlichen Gesamtvergütungen v...mehr

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Sommer, SGB V § 307 Datensc... / 2.1 Dezentrale Infrastruktur (Abs. 1)

Rz. 3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Komponenten der dezentralen Infrastruktur (§ 306 Abs. 2 Nr. 1) liegt in der Verantwortung derjenigen, die diese Komponenten für die Zwecke der Authentifizierung und zur sicheren Verarbeitung von Daten über die zentrale Infrastruktur nutzen (Satz 1). Zur dezentralen Infrastruktur gehören z. B. die elektronische Gesund...mehr

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Sommer, SGB V § 347 Anspruc... / 2.2 Übermittlung von Daten I (Abs. 1 in der ab 15.1.2025 geltenden Fassung)

Rz. 4a Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer haben Daten der Versicherten in die elektronische Patientenakte zu übermitteln und dort zu speichern (Satz 1). Verpflichtet sind Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen oder in Einrichtungen oder Krankenhäusern tätig sind, die an der vertragsär...mehr

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Sommer, SGB V § 305 Auskünf... / 2.1 Auskunftspflicht der Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 6 Satz 1 begründet einen Auskunftsanspruch der Versicherten gegenüber Krankenkassen auf Antrag (schriftlich, mündlich oder auf sonstige Weise). Inhalt des Auskunftsanspruchs sind die im letzten Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen aller Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheken, Rehabilitationseinrichtungen, Heil- und Hilfsmittelerbringer ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.2.9 Befreiende Wirkung

Rz. 40 Mit der Zahlung der Gesamtvergütung sind alle Vergütungsansprüche der KVen für die vertragsärztliche Versorgung abgegolten (Abs. 1). Der Anspruch auf Gesamtvergütung kann auch durch Aufrechnung der Krankenkassen erlöschen. Die befreiende Wirkung schützt die Krankenkassen vor Nachforderungen (vgl. BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 6 KA 28/11 R). Anspruchsinhaber auf Zahlung ...mehr

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Sommer, SGB V § 85 Gesamtve... / 2.8 Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung (Abs. 4)

Rz. 80 Die Verteilung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung ist mit Wirkung zum 1.1.2012 in § 87b geregelt, so dass Abs. 4 der Vorschrift sich auf die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung beschränkt. Die Verteilung der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung stellt die zweite Stufe im System der Gesamtvergütung dar und ist Teil der zahnärztlichen Selbstverwal...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.1 Ausübung freier Berufe

Rz. 76 § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ermöglicht es Angehörigen der freien Berufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, sich ebenfalls die Berechnung der USt nach vereinnahmten Entgelten gestatten zu lassen. Die Möglichkeit nach § 20 S. 1 Nr. 3 UStG ergibt sich unabhängig von der Höhe der erzielten Umsätze des Unternehmers. Unerheblich ist dabei, ob die freiberufliche Tätigkeit einzeln oder al...mehr

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Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.3 Kammern für Vertrags(zahn)arztangelegenheiten

Rz. 5 Durch das 6. SGGÄndG ist § 12 Abs. 3 in terminologischer Hinsicht angepasst worden, denn durch das Gesundheitsstrukturgesetz v. 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) sind die Begriffe Kassen(zahn)arzt/Kassen(zahn)arztrecht durch Vertrags(zahn)arzt/Vertrags(zahn)arztrecht ersetzt worden. Durch die Ergänzung des Abs. 3 Satz 3 aufgrund des 7. SGB IV-ÄndG zum 1.7.2020 können auch a...mehr

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Jansen, SGG § 123 Keine Bin... / 2.2 Klärung des Klageziels

Rz. 3 Nach § 123 darf das Gericht nur über die vom Kläger erhobenen Ansprüche entscheiden. Auch im sozialgerichtlichen Verfahren wird der erhobene Anspruch als Streitgegenstand nach Inhalt und Umfang allein vom Kläger mit seiner Klage – seinem prozessualen Begehren – bestimmt (vgl. BSG, SozR 3-5555 § 15 EKV-Zahnärzte Nr. 1; BSG, SozR 3-1500 § 96 Nr. 9). Streitgegenstand ist ...mehr

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Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 2.3 Vertragsarztkammern

Rz. 6 Für Angelegenheiten aus dem Vertragsarztrecht (§§ 69 bis 106 SGB V) sind immer sog. Vertragsarztkammern beim Sozialgericht zu bilden. Die Vertragsarztangelegenheiten umfassen die Beziehungen der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Krankenkassen sowie ihrer Vereinigungen, Verbände und gemeinsamen Gremien. Dazu gehören neben sog. Statusangelegenheiten (Zulassung, Erm...mehr

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Jansen, SGG § 141 Materiell... / 2.1.3.5 Materielle Rechtskraft und Streitgegenstand

Rz. 16 Gemäß § 141 Abs. 1 binden rechtskräftige Urteile, soweit über den Streitgegenstand entschieden worden ist. Damit ist die Rechtskraftwirkung bewusst eng auf die Entscheidung über den Streitgegenstand begrenzt (vgl. zu § 121 VwGO: BVerwG, Urteil v. 18.9.2001, 1 C 4.01). Die Bindungswirkung der materiellen Rechtskraft umfasst nur die Urteilsformel und ist auf den darin e...mehr

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ABC der gewerblichen Tätigkeiten

Überblick Die Abgrenzung zwischen gewerblichen und freiberuflichen Einkünften fällt nicht immer leicht. Deshalb ist es verständlich, dass immer wieder Fälle durch die Finanzgerichte entschieden werden mussten oder die Finanzverwaltung ihre Auffassung generell durch Verfügungen regelt. Ein ABC der Tätigkeiten soll daher als Orientierungshilfe dienen, sich im Dschungel der Tä...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4 Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerverzeichnisse (Abs. 4, 4a und 5)

Rz. 10 Die vorgesehenen Arzt-, Zahnarzt- und Apothekerverzeichnisse wurden durch das GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 eingeführt. Damit existieren einheitliche Verzeichnisse für diese Berufsgruppen. Wichtiger Bestandteil sind die Arzt-, Zahnarzt- und Apothekernummern. Hintergrund der Regelung waren Defizite bei der Verwendung von Kennzeichen, zumal diese vor der Gesetzesände...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.1 Arzt- und Zahnarztverzeichnis (Abs. 4)

Rz. 11 Die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung führen jeweils ein bundesweites Verzeichnis der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Zahnärzte sowie Einrichtungen (Satz 1). Durch das PfWG sind mit Wirkung zum 1.8.2008 stationäre Pflegeeinrichtungen i. S. d. § 119b, die regelmäßig nicht ärztlich geleitet sind, in den Anwendungs...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.3 Apothekerverzeichnis (Abs. 5)

Rz. 15 Die Norm trifft für Apotheken eine im Vergleich zu Abs. 4 im Wesentlichen identische Regelung. Die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – erstellt ein bundeseinheitliches Verzeichnis über die Apotheken und stellt dieses dem GKV-Spitzenverband un...mehr

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Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.3 Freiwilliger Inhalt (Abs. 3)

Rz. 37 Die Karte kann weitere Angaben enthalten: Leistungsansprüche aufgrund von Tarifen nach § 53 (Nr. 1), Nachweis zusätzlicher Vertragsverhältnisse (Nr. 2), Ruhen des Leistungsanspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 (z. B. bei Auslandsaufenthalt), Abs. 3a (Beitragsrückstand; Nr. 3). Weitere Angaben zum Versicherten oder zum Versicherungsverhältnis können aufgenommen wer...mehr

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Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 2.4.2 Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt (Abs. 4a)

Rz. 14a Um die Qualität der Kostenstrukturerhebung zu verbessern und um Informationsdefizite bei der Vorbereitung und Durchführung der Erhebung zu beheben, übermitteln die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung dem Statistischen Bundesamt jährlich auf Anforderung für die Wirtschaftsbereiche "Arzt- und Zahnarztpraxen" sowie "Praxen von psychologischen P...mehr

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Sommer, SGB V § 284 Soziald... / 2.1 Zulässige Zwecke (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Die Krankenkasse darf Daten erheben und speichern, die für die Feststellung des Versicherungsverhältnisses und der Mitgliedschaft, einschließlich der für die Anbahnung eines Versicherungsverhältnisses, erforderlich sind (Nr. 1). Der zulässige Rahmen ergibt sich aus §§ 5 bis 10 (versicherter Personenkreis) und §§ 186 bis 193 (Mitgliedschaft). Rz. 6 Ausdrücklich gestattet...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1989 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten und gab den Spitzenverbänden ursprünglich bis zum 1.1.1992 Zeit, die Krankenversichertenkarte bundesweit einheitlich einzuführen und zu gestalten. Nachdem dieses Ziel nicht erreicht worden ...mehr

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Sommer, SGB V § 291 Elektro... / 2.1 Ausstellende Krankenkasse (Abs. 1)

Rz. 3 Die Krankenkassen stellen für jeden Versicherten (Mitglieder und Familienversicherte, §§ 186 ff., § 10) eine elektronische Gesundheitskarte aus. Die elektronische Gesundheitskarte löst seit dem 1.1.2015 die Krankenversichertenkarte ab. Rz. 4 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsär...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 291a Elektr... / 2.1 Zwecksetzung (Abs. 1)

Rz. 22 Die elektronische Gesundheitskarte dient dem Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (Versicherungsnachweis) sowie der Abrechnung mit den Leistungserbringern (Satz 1). Erfasst sind ärztliche, zahnärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen durch Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten (§ 15 Abs. 2)....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 293 Kennzei... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelt die Verwendung von bundeseinheitlichen Kennzeichen für den Verkehr der Krankenkassen mit den anderen Trägern der Sozialversicherung, der Bundesagentur für Arbeit und den Vertragspartnern de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.3.2 Einzelfälle zur Abgrenzung von Teilleistungen

Rz. 63 Ärzte: Die Leistungen eines Arztes sind regelmäßig Teilleistungen entsprechend der Zahl der Konsultationen. Wird nach Quartalen abgerechnet, so liegen quartalsweise erbrachte Teilleistungen vor.[1] Entsprechendes muss auch für die Leistungen von Zahnärzten und Tierärzten gelten. Nach Meinung des Hessischen FG[2] sind aber die einzelnen Leistungen eines Zahnarztes anlä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 4.6.4.2 Konkurrenzschutz

Rz. 34b Der Verstoß gegen eine Konkurrenzschutzklausel in einem Geschäftsraummietvertrag kann einen Mietmangel begründen (BGH, Urteil v. 10. 10. 2012, XII ZR 117/10, ZMR 2013, 101; OLG Brandenburg, Urteil v. 10.6.2009, 3 U 169/08, NZM 2010, 43; KG, Urteil v. 25.1.2007, 8 U 140/06, GE 2008, 541; KG, Urteil v. 16.4.2007, 8 U 199/06; GE 2007, 1551; OLG Brandenburg, Urteil v. 10...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verhängung und Wirkung

Rz. 23 [Autor/Stand] Der Verlust der Amtsfähigkeit und des passiven Wahlrechts muss als Nebenstrafe im Urteil besonders ausgesprochen und gem. § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO begründet werden. Eine Anordnung durch Strafbefehl ist nicht zulässig (§ 407 Abs. 2 StPO). Bei einer Gesamtstrafenbildung tritt die Anordnung neben die Gesamtstrafe, nicht neben die Einzelstrafe.[2] Rz. 24 [Aut...mehr

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Entnahmen und ihre Bewertung / 7 Bewertung von Leistungsentnahmen

Eine Entnahme durch "Leistungen" ist vor allem die Inanspruchnahme von Arbeitnehmern des Betriebs für private Zwecke des Unternehmers, z. B. die Verwendung eines im Geschäftsbetrieb angestellten Arbeiters für die Instandhaltung des Privatgartens[1], die Reinigung der Privatwohnung durch die im Betrieb angestellte Putzfrau, die Reparatur des privaten Einfamilienhauses durch Arbe...mehr

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Einlagen und ihre Bewertung / 14 Einlagen bei Einnahmenüberschussrechnung

Wird der Gewinn nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt, so macht schon die Gegenüberstellung von Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben deutlich, dass außerbetrieblich veranlasste Wertabgänge oder -zuführungen sich auf den Gewinn nicht auswirken dürfen. Auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnu...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.17 Zurverfügungstellung der Plätze zur Ableistung der Vorbereitungszeiten der Ärzte bzw. Zahnärzte (Abs. 8)

Rz. 121 Die Vorschrift bezieht sich auf jenen Teil der Vorbereitungszeit, die jeweils nach § 2 Ärzte/Zahnärzte-ZV bei einem zugelassenen Arzt bzw. Zahnarzt abgeleistet werden muss. Die KVen/KZVen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen (KBV/KZBV) haben gemäß Abs. 8 durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass die zur Ableistung der Vorbereitungszeiten von Ärzten s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.1 Sicherstellung

Rz. 15 Der Sicherstellungsauftrag ist eine der Zentralnormen des Vertrags(zahn)arztrechts, ohne den der Naturalleistungs- oder Naturalverschaffungsanspruch (Sachleistungsprinzip) eines Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse nicht realisiert werden könnte. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vom Sachleistungsprinzip geprägt, was bedeutet, dass die Krankenkassen sämtli...mehr