Fachbeiträge & Kommentare zu Zinssatz

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 2.7.1 Konditionen

Laufzeiten Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Je nach Laufzeit werden 1 bis 5 tilgungsfreie Jahre vereinbart. *Es handelt sich hierbei um ein Endfälligkeitsdarlehen. Während der Laufzeit werden ...mehr

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Mieterhöhung bei Wohnraum –... / 3.2.3 Zinsgünstige Darlehen (§ 559a Abs. 2 BGB)

Werden die Kosten für die Modernisierungsmaßnahme ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus öffentlichen Haushalten gedeckt, ist der Betrag der Zinsermäßigung von den Modernisierungskosten abzuziehen. Die ansatzfähigen Modernisierungskosten verringern sich um den Jahresbetrag der Zinsermäßigung. Hinweis Ermitteln der Zinsermäßigung Dieser wird errech...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Erstattungszinsen nach § 233a AO

Nach § 233a AO sind Steuernachzahlungen und Steuererstattungen unter den dort genannten Voraussetzungen zu verzinsen. Wichtig Zinssätze nach § 233a AO waren verfassungswidrig Die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO ist nach einer Entscheidung des BVerfG verfassungswidrig, soweit der Zinsberechnung für Verzins...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Einlagenzertifikate (Certificates of Deposit/CD)

Von Banken ausgestellte, nicht börsennotierte Zertifikate, die die Einlage von Geld für eine bestimmte Zeit (Laufzeit ein Monat bis mehrere Jahre) zu einem bestimmten Zinssatz bestätigen. Möglich ist sowohl eine Festverzinsung (steuerliche Behandlung s. "Anleihen") als auch eine variable Verzinsung (i. d. R. abhängig vom LIBOR/EURIBOR; steuerliche Behandlung s. "Floater").mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Ratinganleihen

Ratinganleihen sind anfangs mit einer festen Verzinsung ausgestattet. Die Emissionsbedingungen sehen weiterhin vor, dass sich der Zinssatz erhöht, sollte der Emittent von bestimmten Rating-Agenturen herabgestuft werden. Nach Auffassung des BFH ist der hieraus entstehende Veräußerungsgewinn nicht im Rahmen der Marktrendite (Rechtslage bis 2008) steuerbar. Zwar würden die Schu...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Floater (floating rate notes)

Floater sind Schuldverschreibungen, die nicht mit einer festen, sondern mit einer variablen Verzinsung ausgestattet sind. Grundlage für die Verzinsung sind Referenzzinssätze, wie z. B. der LIBOR (London interbank offered rate) oder der in der Euro-Zone einheitliche Referenzzinssatz EURIBOR (Euro interbank offered rate). Die Verzinsung wird i. d. R. alle 3 oder 6 Monate an de...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Umtauschanleihen

Umtauschanleihen sind fest verzinsliche Anleihen, deren Zinssatz unter dem marktüblichen Zins zum Zeitpunkt der Emission liegt. Bei diesen Anleihen hat der Gläubiger bei Fälligkeit der Anleihe ein Wahlrecht, die Rückzahlung des überlassenen Kapitalvermögens zu 100 % oder die Übereignung einer vorher festgelegten Anzahl von bestimmten Aktien zu verlangen.[1] Wandelanleihen (s....mehr

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BEG Wohngebäude Kredit (KfW... / 3.5.2 Zinsen

Zuschuss aus Bundesmitteln Der Zinssatz orientiert sich regelmäßig an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Der hier beschriebene Ergänzungskredit wird aus Bundesmitteln bezuschusst. In der Regel gilt der am Tag der Zusage gültige Produktzinssatz oder der bei Antragseingang günstigere Produktzinssatz. Bei längeren Laufzeiten (siehe zuvor) unterbreitet die KfW vor Ende der Zinsb...mehr

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Kapitalanlagen-ABC / Prozesszinsen nach § 236 AO

Erstattungszinsen aus Steuerstreitigkeiten sind Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.[1] Prozesszinsen zur Einkommensteuer nach § 236 AO fallen unter den Tatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (s. " Verzugszinsen "). [2] Prozesszinsen auf erstattete Grunderwerbsteuer sind ebenfalls den Einnahmen aus Kapitalvermögen (und nicht nach § 20 Abs. 3 EStG den Einnahmen aus Vermietung u...mehr

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Stille Gesellschaft / 1.2 Rechtlicher Status

Die stille Gesellschaft ist eine reine Innengesellschaft. Als solche ist sie nicht rechtsfähig, kann nicht klagen oder verklagt werden. Eine stille Gesellschaft tritt nicht unter ihrem Namen auf und kann auch keine Rechte erwerben oder Verbindlichkeiten eingehen. Aus den geschäftlichen Handlungen des Betriebs ist allein der Inhaber berechtigt und verpflichtet.[1] Nach außen ...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / aa) Zinssätze

Rz. 161 Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen seit dem 29.7.2014 neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 2 BGB, im Übrigen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, § 288 Abs. 1 BGB. Dem Gläubiger bleibt aber unbenommen, aus einem anderen Rechtsgrund, etwa wegen einer besonderen vertraglichen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abzinsung (Altregelung für Wj, die vor dem 01.01.2022 enden)

Rn. 958 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Für Verbindlichkeiten sieht § 6 Abs 1 Nr 3 S 1 EStG eine Abzinsung mit dem Zinssatz von 5,5 % vor. Gegen die Höhe des Zinssatzes bestehen nach Auffassung des FG Hamburg zu Recht ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit, weshalb es in dem entsprechenden Fall vorläufigen Rechtsschutz gewährte (vgl FG Hamburg v 31.01.2019, 2 V 112/18, EF...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.3 Fremdüblichkeit der Höhe nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 2 AStG)

Rz. 252 Zugrundelegung des Unternehmensgruppenratings: Ist der dreistufige Fremdvergleichstest nach der Nr. 1 erfolgreich geführt worden, stellt sich regelmäßig die (Folge-)Frage nach der bestimmung der Höhe der fremdüblichen Zinsen. Bei der Festlegung der Vergütung (Zinssatz) für eine Kapitalüberlassung müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden, wie bspw. der Zweck ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Progressive Nutzungsvergütungen

Rn. 970 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Üblicherweise passen sich die vereinbarten Nutzungsvergütungen dem Abrechnungszeitraum (Wj) in Gestalt von monatlich zu zahlenden Mieten oder Jahreszinsen an. Es lassen sich in der Praxis allerdings auch progressive Nutzungsvergütungen über die Abrechnungsperiode (Gewinnermittlungszeitraum) hinaus feststellen. Beispiel 1 (BFH v 15.07.1998, ...mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / B. § 43d BRAO – Inkasssodienstleistungen

Rz. 2 Zunächst sind beim Forderungseinzug die Voraussetzungen des § 43d BRAO, nämlich die Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen zu beachten. Nach der Gesetzesbegründung[1] zu § 2 Abs. 2 S. 1 RDG betreffen Inkassodienstleistungen Zitat "den Einzug fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen, wenn die Forderungse...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hoffmann, Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen im Konzernverbund, GmbHR 2005, 972. Verwaltungsanweisungen: BMF v 09.12.1999, BStBl I 1999, 1127 (Abzinsungszeiträume bei Rückstellungen für "bergrechtliche" Verpflichtungen); BMF v 26.05.2005, BStBl I 2005, 699 (Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in der steuerlichen Gewinnermittlung nach § 6 Abs 1 Nr ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 8.4 Definition: Finanzierungsbeziehung (§ 1 Abs. 3d S. 2 AStG)

Rz. 256 Finanzierungsbeziehung: Der Terminus "Finanzierungsbeziehung" wird in § 1 Abs. 3d S. 2 AStG näher erläutert: Darunter fallen hauptsächlich, jedoch nicht abschließend ("insbesondere"), Darlehensverhältnisse sowie die Nutzung oder Bereitstellung von Fremdkapital und fremdkapitalähnlichen Instrumenten. Der Gesetzgeber hat die Legaldefinition bewusst offen gelassen, da au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / V. Widerspruch

Rz. 82 Der Antragsgegner kann gegen den Mahnbescheid oder Teile davon schriftlich Widerspruch einlegen, §§ 694, 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO. Ein Widerspruch ist unbedingt einzulegen, soweit die geltend gemachte Forderung wegen zwischenzeitlicher Zahlung erloschen ist. Der Widerspruch kann auch auf die Nebenforderungen, beispielsweise auf die behaupteten vorgerichtlichen Auslagen od...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 6.2 Funktionsverlagerung (§ 1 Abs. 3b S. 1 AStG)

Rz. 204 Nach § 1 Abs. 3b Satz 1 AStG sind folgende Voraussetzungen für eine Funktionsverlagerung erforderlich: Ein verlagerndes Unternehmen überträgt oder überlässt einem übernehmenden Unternehmen Wirtschaftsgüter oder sonstige Vorteile, zusammen mit den zugehörigen Chancen und Risiken, so dass das übernehmende Unternehmen eine Funktion ausüben kann, die zuvor vom verlagernden ...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 9.4 Regelbeispiele von funktions- und risikoarmen (Finanzierungs-)Dienstleistungen (§ 1 Abs. 3e S. 2 AStG)

Rz. 270 Der in § 1 Abs. 3e Satz 2 AStG bestimmte sachliche Geltungsbereich erstreckt sich insbes. auf sog. Treasury-Funktionen innerhalb von multinationalen Unternehmensgruppen, wie auch in Rz. 10.39 ff. der OECD-VPL 2022 näher ausgeführt. Es werden dabei die typischen (Routine-)Dienstleistungen in Bezug auf das Management von Finanzmitteln für die interne und externe Finanz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Ausgangsbewertung

Rn. 951 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Verbindlichkeiten sind nach § 6 Abs 1 Nr 3 EStG unter sinngemäßer Anwendung der Vorschriften der Nr 2 anzusetzen. Damit gelten für Verbindlichkeiten die Regelungen, welche für das nicht abnutzbare AV und UV gelten, spiegelbildlich. Deshalb sind für Verbindlichkeiten als Ausgangsgröße der Bewertung die AK, die HK und der "an deren Stelle tre...mehr

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§ 3 Die Mandatsannahme / I. Fristenberechnung

Rz. 23 Primär ist zu klären, ob der Ablauf von Fristen droht. Rz. 24 Bei den materiell-rechtlichen Fristen ist vor allem die Anfechtung wegen Inhalts- oder Erklärungsirrtums bei der Abgabe einer Willenserklärung, §§ 119, 120, 121 Abs. 1 BGB, wichtig. Es muss unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, angefochten werden. Dem Rechtsuchenden ist aber gestattet, sich umgehend v...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Teilwertabschreibung und Teilwertzuschreibung

Rn. 624 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Über die Regelabschreibung nach Maßgabe einer 15-jährigen Nutzungsdauer (für Praxiswert s § 7 Rn 97ff (Handzik)) hinaus kann eine Teilwertabschreibung "bei voraussichtlich dauernder Wertminderung" und in Folgejahren auch wieder eine Teilwertzuschreibung (hierzu s Rn 505ff) in Betracht kommen. Dies gilt auch nach IAS (IAS 22.55ff), allerding...mehr

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Allgemeine Geschäftsbedingu... / 5 Beispiele unwirksamer Klauseln nach § 309 BGB

Nach § 309 BGB ist u. a. unwirksam: Eine Bestimmung, durch die das Leistungsverweigerungsrecht des Mieters nach § 320 BGB ausgeschlossen oder eingeschränkt wird oder das Zurückbehaltungsrecht des Mieters, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ausgeschlossen oder eingeschränkt, insbesondere von der Anerkennung von Mängeln durch den Vermieter abhängig gemacht wird ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Diskontierung von auf Rentenverpflichtungen beruhenden Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 119 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter Rentenverpflichtungen sind Verpflichtungen zu periodisch wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder in vertretbaren Sachen zu verstehen, die i. d. R. auf vorausgegangenen Leistungen der Rentenempfänger oder Dritter beruhen. Oftmals handelt es sich um Leibrenten (vgl. §§ 759ff. BGB), die Versorgungszwecken dienen, oder um Rent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Anzuwendender Abzinsungssatz (Abs. 2 Satz 4f.)

Rn. 123 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1f. ist zur Diskontierung von langfristigen Rückstellungen ein mit ihrer Restlaufzeit entsprechender durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (sonstige Rückstellungen) bzw. der vergangenen zehn Jahre (Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen) für die Barwertermittlung zu verwenden. Mit de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung

Rn. 69 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei Verbindlichkeiten mit steigender Verzinsung (z. B. bestimmte Sparbriefe) bleibt die Leistung des Gläubigers (Kap.-Überlassung) über die Gesamtlaufzeit unverändert, während sich die Leistung des Schuldners in Form einer steigenden Verzinsung dauernd verändert. Bei steigender Verzinsung wird der Zinssatz i. d. R. so gewählt, dass sich insges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Rückstellungen

Rn. 474 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen nach IFRS ("provisions") sind allg. nach den Regelungen des IAS 37 zu passivieren (zu den Ausnahmen vgl. IAS 37.1ff.), wobei rückstellungsrelevante Leistungen an AN nach den Regelungen des IAS 19 zu bilanzieren sind (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 908ff.). Für die ebenfalls in IAS 37 geregelten Eventualschulden ("contingent liabili...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Unverzinsliche und niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 63 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zu passivieren. Eine Abzinsung der Verbindlichkeiten oder die Bildung eines aktiven RAP ist in der HB grds. nicht zulässig (Ausnahme: Rentenverpflichtungen). Der mit dem Zinsvorteil verbundene Erfolgsbeitrag darf nicht vorzeitig vereinnahmt werden (gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Wertpapiere und Ausleihungen

Rn. 26 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertpapiere des AV (verbriefte Gläubigerrechte mit Dauerbesitzabsicht) sind mit ihren AK zu bewerten (vgl. zur Postenabgrenzung HdR-E, HGB § 266, Rn. 52f.). Die beim Erwerb festverzinslicher Wertpapiere i. d. R. gesondert berechneten Stückzinsen gehören nicht zu den AK, da es sich um dem Verkäufer erstattete zeitanteilige Ertragszinsen handelt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Einzelwertberichtigung

Rn. 313 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Prinzipiell gilt der in § 252 Abs. 1 Nr. 3 kodifizierte Grundsatz der Einzelbewertung. Danach ist jede Forderung unter Berücksichtigung ihrer "individuell anhaftenden Risiken und ggf. der damit zusammenhängenden zukünftigen Aufwendungen" (Beck Bil-Komm. (2020), § 253 HGB, Rn. 567) auf ihre Werthaltigkeit hin zu beurteilen. Rn. 314 Stand: EL 30...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 464 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Wertminderungen können sich bei allen finanziellen Vermögenswerten, die zu fortgeführten AK (AC-Kategorie) oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis (FV/OCI-Kategorie) bewertet werden, ergeben (vgl. IFRS 9.5.2.2 sowie hierzu und nachfolgend ausführlich iGAAP (2019B), S. 452ff.). Hierbei kann es sich nur um schuldrec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Bewertung von Rückstellungen (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 90 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen". Der "Erfüllungsbetrag" ist der Betrag, den der Schuldner aufbringen muss, um seine Verpflichtungen zu begleichen bzw. einen Verpflichtungsüberschuss aus einem schwebenden Geschäft abzudecken (vgl. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Diskontierung von Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 110 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Nach § 253 Abs. 2 Satz 1 sind Rückstellungen mit einer (Rest-)Laufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen. Die Abzinsung hat auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben GJ (bei Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen der vergangenen zehn GJ) unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Rückstellu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über die gesetzlichen Regelungen (Rn. 1–7 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 1 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Innerhalb der handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften beinhaltet § 253 die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung. § 253 gilt rechtsformübergreifend für alle bilanzierenden Kaufleute (KapG und Nicht-KapG). Nach § 298 Abs. 1 ist § 253 auch im KA relevant. Darüber hinaus gilt diese Bewertungsvorschrift, teilweise mit gewissen Einschränkunge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Überverzinsliche Verbindlichkeiten

Rn. 70 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Muss das UN für Verbindlichkeiten vergleichsweise hohe Zinsen zahlen (überverzinsliche Verbindlichkeiten), sind auch diese Verbindlichkeiten mit dem Erfüllungsbetrag (Nominalwert) zu passiveren. Erhält das UN für die hohen Zinsen als Gegenleistung einen einmaligen Vorteil (z. B. in Form der Gewährung eines niedrigeren Kaufpreises), ist der Vor...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Diskontierung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen (Abs. 2 Satz 1f.)

Rn. 115 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn GJ abzuzinsen (vgl. zur Ausschüttungssperre durch den Übergang vom 7-Jahresdurchschnittszins auf den 10-Jahresdurc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste/Verlustabzug / 4.3.4 Liquiditätsvorteil

Durch Änderung des Bescheids wird die Steuerbelastung für das vorangegangene Jahr geringer. War die auf dieses Jahr entfallende Steuer bereits ganz oder teilweise entrichtet, hat der Steuerpflichtige einen entsprechenden Erstattungsanspruch gegen das Finanzamt. Daneben steht ihm ein Anspruch auf Verzinsung des Erstattungsbetrags zu; der Zinslauf beginnt 15 Monate nach Ablauf...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sicherung von Arbeitgeberda... / 2.1 Begriff des Gelddarlehens und Inhaltskontrolle

Das BGB unterscheidet zwischen Geld- und Sachdarlehen – Letztere bleiben nachfolgend mangels praktischer Relevanz unberücksichtigt. Ein Gelddarlehen ist seiner Rechtsnatur nach ein Verpflichtungsgeschäft, aufgrund dessen sich der Darlehensgeber (Arbeitgeber) dem Darlehensnehmer (Arbeitnehmer) gegenüber zur Überlassung eines Geldbetrags verpflichtet. Der Darlehensnehmer ist v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Belegschaftsrabatte: Voraus... / 8 Anwendungsfälle

▪ Aktien/Investmentfonds/Obligationen Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Vermittlung von Aktien oder Wertpapieren an Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber mit diesen Wirtschaftsgütern handelt, sind 4 % Preisabschlag auf den Börsenkurs und der Rabattfreibetrag i. H. v. 1.080 EUR bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zu berücksichtigen. ▪ Energielieferungen von Versorgungs...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.54 § 238 AO (Höhe und Berechnung der Zinsen)

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung / Vorläufige Zinsfestsetzung / Erstattungszinsen / Säumniszuschläge / § 238 AO / 233a AO / § 236 AO / 240 AO Nach dem BMF-Schreiben v. 2.5.2019, BStBl I 2019, 448 ergehen Zinsfestsetzungen vor dem Hintergrund der beim BVerfG anhängigen Verfahren (1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) vorläufig. Nach Abschluss der Verfahren erfolgt dann, sowe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.52 § 233a AO (Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen)

• 2021 Vollverzinsung / Zinssatz von 6 % verfassungswidrig / § 233a AO / § 238 Abs. 1 S. 1 AO Das BVerfG hat mit Beschluss v. 8.7.2021, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 die Verfassungsmäßigkeit der Vollverzinsung nach § 233a AO bestätigt. Es hat allerdings den insoweit geltenden Zinssatz nach § 238 Abs. 1 S. 1 AO ab dem 1.1.2014 als nicht realitätsgerecht und damit als nicht m...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.3 § 8 KStG (Ermittlung des Einkommens)

• 2019 Hinzuschätzungen bei einer Kapitalgesellschaft als verdeckte Gewinnausschüttung / § 8 Abs. 3 KStG Erfolgen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft Hinzuschätzungen, stellt sich die Frage, ob es sich bei der Hinzuschätzung um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Grundsätzlich trifft das FA die objektive Feststellungslast dafür, ob die Voraussetzungen einer verdeckten ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.53 § 237 AO (Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung)

• 2022 Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Aussetzungszinsen / § 237 AO Das BVerfG hat entschieden, dass die Verzinsung nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2014 der Höhe nach verfassungswidrig ist und dem Gesetzgeber aufgegeben, für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume bis zum 31.7.2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu schaffen. Begründet hat da...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.5 § 9 GrEStG (Gegenleistung)

• 2019 Anzahlungen / Notaranderkonten / Forward Purchase Deals / Forward Funding Deals / § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG Fraglich ist, ob beim Kauf einer Immobilie die Vorauszahlung von Kaufpreisteilen die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage erhöht. Die sich daraus ergebenden Kapitalnutzungsvorteile könnten als Leistung i. S. v. § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG anzusehen sein. Werden A...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 8 AStG

• 2019 Nachweis von wirtschaftlichen Gründen für den Abschluss eines Geschäfts unter nicht fremdüblichen Bedingungen/§ 1 AStG Der EuGH hat mit Urteil v. 31.5.2018, C-382/16 entschieden, dass § 1 AStG mit der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist. Geltung hat dies allerdings nur dann, wenn die Norm dem gebietsansässigen Stpfl. die Möglichkeit des Nachweises dafür einräumt, dass...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.54 § 43 EStG (Kapitalerträge mit Steuerabzug)

• 2020 Kapitalertragsteuerabzug / Crowdinvesting / Crowdlending / § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 Buchst. c EStG Das Crowdinvesting ist regelmäßig eigenkapitalbasiert. Es handelt sich um stille Beteiligungen bzw. partiarische Darlehen. Demgegenüber ist das Crowdlending fremdkapitalbasiert. Hier erhalten die Investoren eine Gegenleistung in Form eines gewinnunabhängigen Zinssatzes. Die...mehr