Fachbeiträge & Kommentare zu Zuflussprinzip

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Das Zuflussprinzip (§ 11 Abs 1 S 1 EStG)

1. Zufluss Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchbrechung des Zuflussprinzips

Rn. 56 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Das allgemeine Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG ist nach § 11 Abs 1 S 2 EStG bei regelmäßig wiederkehrenden Einnahmen durchbrochen, sofern die in § 11 Abs 1 S 2 EStG genannten weiteren Voraussetzungen gegeben sind. Es handelt sich um eine eng begrenzte Ausnahmeregelung, vgl BFH vom 09.05.1974, VI R 161/72, BStBl II 1974, 547, die regel...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Giloy, Gehaltsverzicht und lohnsteuerlicher Zufluss, BB 1984, 715; Apitz, Zeitpunkt des Zuflusses im Falle eines zahlungshalber hingegebenen Schecks, FR 1985, 290; Prinz, Der Abfluss von WK, dargestellt am Bsp der Einkünfte aus VuV, DB 1985, 830, DB 1985, 889; Trzaskalik, Zuflussprinzip und periodenübergreifende Sinnzusammenhänge, StuW 1985, 222; Giloy, Verzicht des ArbG auf For...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG bestimmt für die zeitliche Zuordnung von Einnahmen das Zuflussprinzip als allgemeinen Grundsatz und ordnet Einnahmen dem Kj zu, in dem sie dem StPfl zugeflossen sind. § 11 Abs 1 S 2 EStG ordnet in Durchbrechung des Zuflussprinzips regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem StPfl kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Rente

Bei laufenden Rentenzahlungen findet § 11 Abs 1 S 2 EStG Anwendung. Für Altersrentennachzahlungen gilt das Zuflussprinzip, BFH vom 13.04.2011, X R 1/10, BStBl II 2011, 915; BFH vom 13.04.2011, X R 17/10, BFH/NV 2011, 1501. Zum Rentenbeginn bei Erwerbsminderungsrenten nach vorherigem Bezug erstattungspflichtigen Krankengeldes vgl BFH vom 09.12.2015, X R 30/14, BStBl II 2016, 624.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Veräußerungsgewinn

Bei § 17 EStG erfolgt eine Stichtagsbewertung auf den Zeitpunkt der Gewinn -oder Verlustrealisierung gemäß GoB, BFH vom 13.10.2015 , IX R 43/14, BStBl II 2016, 212; das Zuflussprinzip findet ausnahmsweise Anwendung bei wiederkehrenden Leistungen mit Versorgungscharakter BFH vom 20.07.2010, IX R45/09, BStBl II 2010, 969. Veräußerungs- und Aufgabekosten sind nicht im Zeitpunkt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Kindergeld

IRd § 32 Abs 4 S 1 Nr 3 EStG ist eine monatsbezogene Vergleichsrechnung durchzuführen. Die Einkünfte und Bezüge des behinderten Kindes sind, soweit für Gewinneinkünfte nicht das Realisationsprinzip gilt (s dazu BFH vom 22.12.2011, III R 69/09, BStBl II 2012, 888), nach dem Zuflussprinzip des § 11 EStG zu erfassen, BFH vom 16.04.2002, VIII R 76/01, BStBl II 2002, 525; BFH vom...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sonstige Bezüge

Rn. 82 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Bei den sonstigen Bezügen handelt es sich um die Lohnbestandteile, die nicht als laufender Arbeitslohn gezahlt werden, wie dies zB bei dem 13. und 14. Monatsgehalt, einmaligen Abfindungen und Entschädigungen, Gratifikationen und Tantiemen, die nicht fortlaufend gezahlt werden, und Jubiläumszuwendungen der Fall ist (vgl R 39b.2 Abs 2 LStR 202...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss von Einnahmen

Rn. 39 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Hinsichtlich des Begriffs der Einnahme ist auf § 8 Abs 1 EStG zu verweisen. Eine Einnahme ist der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert. Diese Definition der Einnahme gilt auch für § 11 Abs 1 EStG. Rn. 40 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Abfluss von Ausgaben beim StPfl

Rn. 101 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Begriff des Zuflusses korrespondiert mit dem des Abflusses, auch wenn § 11 Abs 1 S 1 EStG vom Zufließen der Einnahmen spricht und § 11 Abs 2 S 1 EStG vom Abfließen von Leistungen; BFH vom 08.10.1985, VIII R 284/83, BStBl II 1986, 481. Die Ausführungen zum Zuflussprinzip gelten entsprechend für das Abflussprinzip, Kister in H/H/R, § 11 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zufluss beim StPfl

Rn. 41 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG setzt grundsätzlich einen Zufluss beim StPfl persönlich voraus, dieser muss in seiner Person, nicht aber notwendig persönlich, die Verfügungsmacht erlangen. Das ist bei einer Einnahme der Fall, welche in den unmittelbaren Verfügungsbereich des StPfl gelangt. Erfolgt die Zahlung an einen Dritten, ist ein Zufluss beim StPfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Sinn und Zweck der Regelung

Rn. 6 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Entsprechend dem Grundsatz der Abschnittsbesteuerung bedarf es Regelungen, die Einnahmen und Ausgaben einem VZ zuordnen. Für den Bereich der Überschusseinkünfte nach § 2 Abs 2 Nr 4–7 EStG sowie bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG (BFH vom 15.11.1990, IV R 103/98, BStBl II 1991, 228; BFH vom 23.09.2003, IX R 65/02, BStBl II 2005, 159)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Arbeitslohn

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Gewährt der ArbG dem ArbN mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einen geldwerten Vorteil, ist dieser grundsätzlich dem ArbN dann zugeflossen, wenn dieser darüber wirtschaftlich verfügen kann, dh bei tatsächlicher Erbringung der Leistung, BFH vom 25.11.1993, VI R 45/93, BStBl II 1994, 254, und nicht bereits mit der Einräumung eines Anspruchs...mehr

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Abfindung: Folgefragen in d... / 1 Fälligkeit der Abfindung

Im Grundsatz gilt § 271 Abs. 1 BGB: Der Anspruch auf Zahlung einer Abfindung wird mangels abweichender Abreden sofort fällig. Schon aus Gründen der Rechtssicherheit und um Folgestreitigkeiten zu vermeiden, ist jedoch eine Fälligkeitsabrede zu empfehlen. Nach der Regelung des § 1a Abs. 1 Satz 1 KSchG hat der Arbeitnehmer im Fall der Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zufluss

Rn. 21 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 11 Abs 1 S 1 EStG stellt auf den Zufluss von Einnahmen ab. Maßgeblich für den Zufluss ist dabei der Zeitpunkt, in dem der StPfl tatsächlich die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die Einnahme erlangt, BFH vom 30.06.2011, VI R 37/09, BStBl II 2011, 923; BFH vom 11.12.2008, VI R 9/05, BStBl II 2009, 385; BFH vom 30.09.2008, VI R 67/05, BSt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Beherrschungskonzeption

(2) 1 Eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1 liegt vor, ... Rz. 167 [Autor/Stand] Beherrschung i.S.d. Abs. 1. § 7 Abs. 2 definiert "eine Beherrschung im Sinne des Absatzes 1" und konkretisiert somit den Grundtatbestand gem. § 7 Abs. 1 Satz 1, in dem es heißt: "Beherrscht ein unbeschränkt Steuerpflichtiger ...". Die Bezugnahme verdeutlicht den Unterschied zwischen der "Behe...mehr

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Verdeckte Gewinnausschüttungen / 4.3 Zeitliche Differenzen zwischen Korrektur bei der Körperschaft und dem Gesellschafter

Die dargestellten Folgen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf Ebene der Körperschaft und des Gesellschafters können, müssen jedoch nicht, zeitgleich greifen. Für den zeitlichen Ansatz der einzelnen Konsequenzen einer verdeckten Gewinnausschüttung gelten folgende Grundsätze: Einkommenskorrektur bei der Körperschaft Hier ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem die verdeckte Ge...mehr

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Sommer, SGB V § 256 Beitrag... / 2.1.3 Beitragsfälligkeit (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 19 In der ursprünglichen Fassung des Gesetzes galt, dass die Beiträge aus den Versorgungsbezügen mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge auch fällig wurden. Dies entspricht dem Zuflussprinzip, das für die Beitragspflicht von Versorgungsbezüge gilt. Die Fälligkeit der Beiträge (bereits) mit der Auszahlung der Versorgungsbezüge verhinderte, dass die Zahlstelle aufgrund ei...mehr

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Sommer, SGB V § 249 Tragung... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Franoschek, Zum Beitragsanspruch aus Arbeitsentgeltansprüchen, die aufgrund arbeitsrechtlicher Ausschlussfristen (Verfallfristen) erloschen sind, Die Beiträge 1994 S. 449. Peters-Lange, Tarifliche Ausschlussfristen und Sozialversicherungsbeiträge, NZA 1995 S. 657. Kauke, Beiträge aus fiktiven Entgeltzahlungen, Die Beiträge 2001 S. 577. Klose, Tarifliche Ausschlussfristen...mehr

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Besteuerung von Anteilsverk... / 4.7 Veräußerungsgewinn

Die Regelung des § 17 EStG stellt die Einkünfte aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften den Einkünften aus Gewerbebetrieb gleich. Dementsprechend ist ein Veräußerungsgewinn in dem Zeitpunkt erzielt, in welchem er bei einer Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich als realisiert gelten würde. Insbesondere ist damit das Zuflussprinzip des § 11 EStG ni...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.1.2 Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit

Rz. 81 Selbständig tätige Antragsteller haben Angaben zum voraussichtlichen Einkommen im Bewilligungszeitraum zu machen und damit ihren Mitwirkungsobliegenheiten zu genügen (BSG, Urteil v. 28.3.2013, B 4 AS 42/12 R). Andererseits sind die Jobcenter gehalten, schon während des Bewilligungszeitraumes die vorläufige Bewilligung abzuändern (vgl. aber § 41a Abs. 3). Rz. 81a Auch n...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.13 Berücksichtigung von Einnahmen nach Abs. 3

Rz. 228 Einmalig sind Einnahmen schon dann, wenn sie in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen. Sie erschöpfen sich in einer einzigen Leistung. Das BSG hat einerseits bestätigt, dass die Berücksichtigungsvorschrift von § 13 Nr. 1 gedeckt ist (BSG, Beschluss v. 23.11.2006, B 11b AS 17/06 B). Ein Verstoß gegen höherrangiges Recht liege nicht vor. Die Regelung führe zu...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt die Berücksichtigung von Einkommen. Sie gehört neben derjenigen über die Leistungen zu den Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22) zu den umstrittensten Vorschriften der Grundsicherung für Arbeitsuchende, soweit sie keine begünstigenden Regelungen für die Leistungsberechtigten trifft. Mehr als 12 Mrd. EUR werden jährlich als Einkommen auf die Bed...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Leasing / 3.1.1.3 Behandlung der Leasingraten

Bei einem Leasingvertrag handelt es sich um ein schwebendes Geschäft, das nicht zu bilanzieren ist. Die Leasingraten sind bei bilanzierenden Unternehmen Betriebseinnahmen im Jahr der Vermietung. Mietvorauszahlungen sind durch einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu neutralisieren und im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Vereinnahmung erfolgswirksam aufzulösen. Werden beim I...mehr

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FAQ zur Inflationsausgleich... / 12. Für welchen Zeitraum gilt die Steuerbefreiung nach § 3 Nummer 11c Einkommensteuergesetz (Begünstigungszeitraum)?

Die Steuerbefreiung einer IAP wurde in dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz vom 19. Oktober 2022 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 1743) neu geregelt. Die Verkündung dieses Gesetzes erfolgte am 25. Oktober 2022, so dass Leistungen ab dem 26. Oktober 2022 bis spätestens zum 31. Dezember 2024 unter den weiteren Vorausset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Jahresarbeitslohn (§ 38a Abs 1 EStG)

Rn. 10 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 In § 38a Abs 1 S 1 EStG wird zunächst bestimmt, dass sich die Jahres-LSt nach dem Arbeitslohn bezieht, den der ArbN im Kj bezieht (s Rn 11ff). Dabei wird gemäß § 38a Abs 1 S 2 und 3 EStG beim Bezug des Arbeitslohns zwischen dem Bezug von laufendem Arbeitslohn (s Rn 20ff) und sonstigen Bezügen differenziert (s Rn 40ff). Durch § 38a Abs 1 S 2 un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitpunkt der Entstehung der LSt (§ 38 Abs 2 S 2 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Gemäß § 38 Abs 2 S 2 EStG entsteht die LSt in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn (s Rn 21f) dem ArbN (s Rn 21) zufließt. Rn. 81 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Die zeitliche Zurechnung des Arbeitslohns ergibt sich aus § 38a EStG. Danach gilt – grds – das Zuflussprinzip iSd § 11 EStG. Weitere Erläut zum Bezug des Arbeitslohns s § 38a Rn 20 ff un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Zeitpunkt des Zuflusses von sonstigen Bezügen

Rn. 47 Stand: EL 165 – ET: 06/2023 Abweichend zum laufenden Arbeitslohn richtet sich die Zuordnung von sonstigen Bezügen ausschließlich nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs 1 S 1 EStG (BFH BStBl II 2012, 415; BFH/NV 1998, 1477; Tillmann in H/H/R, § 38a EStG Rz 21 (Dezember 2020)). Umstritten war, ob § 11 Abs 1 S 2 EStG auf regelmäßig wiederkehrende sonstige Bezüge anzuwenden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit.

Rn 6 Hierzu zählen alle Einnahmen, die einem Arbeitnehmer aus einem bestehenden Dienst- oder Arbeitsverhältnis in Geld oder Geldeswert (§ 8 EStG) gewährt werden. Die Einkünfte müssen nachhaltig erzielt werden. Es gilt das Zuflussprinzip (§ 11 I 3 EStG, gelockert nur durch die Verweisung auf § 38a I EStG). Soweit Zahlungen einmalig erfolgen, sind sie auf einen angemessenen Ze...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Der Umfang jeden Unterhaltsanspruchs hängt maßgeblich von der Ermittlung des Einkommens der am Unterhaltsrechtsverhältnis Beteiligten ab. Das BGB enthält keine Regelung, was bei einer Unterhaltsberechnung als Einkommen zu berücksichtigen ist (eingehend Kleffmann in: Scholz/Kleffmann, Praxishandbuch Familienrecht, Teil G Rz 1 ff). Rn 2 Die Einkommensermittlung erfolgt für...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.2.2 Buchführungs- und Bilanzierungspflicht

Rz. 164 Sofern das Besitzunternehmen in das Handelsregister (auch freiwillig) eingetragen ist oder es ohne Eintragung in das Handelsregister ein Handelsgewerbe betreibt, ist es nach Maßgabe der §§ 238ff. HGB i. V. m. § 140 AO buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Erfüllt das Besitzunternehmen nicht die Kriterien für ein kaufmännisches Gewerbe, ist es handelsrechtlich nic...mehr

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Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.5.2 Berechnung des 12-Monats-Zeitraums

Rz. 49 Maßgebend für die Ermittlung des Brutto-Hinzurechnungsbetrags ist der individuell ermittelte beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen aus den letzten 12 Monaten. Der 12-Monats-Zeitraum endet mit dem letzten Tag des für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde liegenden Entgeltabrechnungszeitraums. Eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen, die für außerhalb der ma...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3.3 Maßgebendes Arbeitsentgelt

Rz. 15 Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei Arbeitnehmenden das im maßgebenden Entgeltabrechnungszeitraum erzielte "laufende" Arbeitsentgelt maßgebend (§ 47 Abs. 2 Satz 1). Laufendes Arbeitsentgelt ist – im Gegensatz zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt – Arbeitsentgelt, das für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt wird. Zu berücksichtigen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 3.3 Entwicklung des steuerlichen Einlagekontos

Rz. 32 Das steuerliche Einlagekonto wird gem. § 27 Abs. 1 S. 2 KStG stichtagsbezogen festgestellt. Hierzu wird als Anfangsbestand auf den zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs festgestellten Endbestand des Vorjahrs zurückgegriffen. Der Vorjahresbescheid ist insoweit bindend für die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos auf den folgenden Stichtag.[1] Dem fest...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 3 Steuerfreier Inflationsausgleich für Arbeitnehmer bis 31.12.2024

Nach § 3 Nr. 11c EStG können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn in der Zeit vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 Leistungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR steuerfrei zukommen lassen. Die Steuerbefreiung einer Inflationsausgleichsprämie wurde in de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 2.1.1 Definitionen

Rz. 6 Das Regelentgelt ist aus dem Gesamtbetrag des regelmäßigen Arbeitsentgelts und des Arbeitseinkommens zu berechnen. Da das Verletztengeld entsprechend § 47 Abs. 1 Satz 6 SGB V kalendertäglich gezahlt wird, ist das regelmäßige Arbeitsentgelt und -einkommen bis zu einem Betrag in Höhe des 360. Teils des Höchstjahresarbeitsverdienstes zu berücksichtigen. Demgegenüber richt...mehr

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FF 04/2023, Nachehelicher U... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die am … geborene Antragsgegnerin und der am … geborene Antragsteller haben am … geheiratet. Aus ihrer Ehe sind die am … geborene Tochter C. und der am … geborene Sohn S. hervorgegangen. Die Antragsgegnerin ist im Mai 2019 aus der Ehewohnung ausgezogen. Sodann entspann sich ein Verhältnis der Antragsgegnerin mit dem Zeugen L., dessen Einzelheiten zwischen den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit

Rn. 108 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Begünstigung nach § 34 Abs 2 Nr 4 EStG iVm § 34 Abs 1 EStG gilt grds auch für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Allerdings ist es bei dieser Einkunftsart nicht ungewöhnlich – zB bei einem RA oder Schriftsteller – dass zwar eine mehrjährige Tätigkeit entlohnt wird, aber dennoch lfd Einkünfte vorliegen. Deshalb hat die Rspr zur Abg...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Forderungen / 1 Anspruch eines Gläubigers

Eine Forderung stellt einen Anspruch des Gläubigers gegen einen Schuldner dar, kraft eines Schuldverhältnisses eine vereinbarte Leistung zu verlangen. Der Leistungsanspruch kann auf eine Geldzahlung gerichtet sein, aber auch in einem Tun oder Unterlassen bestehen. Neben zivilrechtlich begründeten Forderungen, wie z. B. Kaufpreis-, Darlehens- oder Schadensersatzforderungen, ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1.1 Pauschaler Nutzungswert

Rz. 27 Praxis-Beispiel Ein betrieblicher, auch zu Privatfahrten genutzter Pkw mit Verbrennungsmotor hat einen inländischen Listenpreis von 20.000 EUR zuzüglich 1.500 EUR Sonderausstattung und 19 % Umsatzsteuer, zusammen also 25.585 EUR brutto. Der Händler gewährt einen Rabatt von 10 %, sodass der Kunde 23.026,50 EUR zuzüglich Kosten der Überführung und Zulassung zu entrichte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Zeitpunkt der Besteuerung

Tz. 74 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Bei Kap-Ges als Empfänger einer GA gilt das Zuflussprinzip des § 11 EStG nicht, da die Kap-Anlage regelmäßig zu deren BV gehört, die Kap-Erträge iR ihrer gewerblichen Eink anfallen (s § 20 Abs 8 EStG) und der Gewinn nach Bilanzierungsgrundsätzen ermittelt wird. GA sind auf der Ebene des Gesellschafters idR erst (zeitversetzt) bil zu berücksi...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 125 – ET: 02/2021 § 39b Abs 3 EStG gilt für alle ArbN, unabhängig davon, ob sie unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig sind oder ob der ArbG bei ihnen einen betrieblichen LStJA durchführen darf oder ob ein LStJA ausgeschlossen ist; vgl § 42b EStG; > Lohnsteuer-Jahresausgleich Rz 19 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt Stpfl > Beschränkte Steuerpflicht Rz 25...mehr

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 5.2.2 Auswirkungen beim Gesellschafter

Die vGA ist beim Gesellschafter nach den für ihn geltenden steuerlichen Grundsätzen zu erfassen, unabhängig davon, ob sie bei der Gesellschaft erfasst wurde. Es gibt keinen Grundsatz, nach dem Ansatz und Bewertung der vGA beim Anteilseigner von dem Ansatz und der Bewertung bei der Gesellschaft abhängen. Befinden sich die Anteile an der Gesellschaft im Privatvermögen des Gese...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Unterschiede zwischen beitragspflichtigem Arbeitsentgelt und steuerpflichtigem Arbeitslohn

Rz. 25 Stand: EL 133 – ET: 03/2023 Die Höhe der Beiträge richtet sich grundsätzlich nach dem beitragspflichtigen > Arbeitsentgelt (> Rz 8). Steuerpflichtige Zuwendungen an ArbN, die > Arbeitslohn sind, gehören idR auch zum Arbeitsentgelt iSd SozVers (vgl §§ 14 und 17 SGB IV). Deshalb sind LSt und SV-Beitrag grundsätzlich nach der gleichen > Bemessungsgrundlage zu berechnen. R...mehr

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Leitfaden 2022 – Anlage Gen... / 3 Genossenschaften und Vereine i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG

Vor Zeilen 3 ff. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind Genossenschaften sowie Vereine von der Körperschaftsteuer befreit, wenn sie Wohnungen herstellen und erwerben und Mitgliedern aufgrund eines Miet- oder Nutzungsvertrags überlassen (Wohnungsgenossenschaften und -vereine). Ebenfalls begünstigt sind die Herstellung, der Betrieb und die Überlassung von damit zusammenhängenden Geme...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehören der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG und der Hinzurechnungsbetrag nach den §§ 7 ff. AStG. Für den Hinzurechnungsbetrag nach §§ 7ff. AStG ist allerdings zu unterscheiden. Hinzurechnungsbeträge des Jahres 2021, die am 1.1.2022 zufließen, müssen in den Einkünften enthalten se...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 3.2.4.3 Rückwirkung aus steuerlichen Gründen

Rz. 101 Weitere Fälle, in denen der Eintritt eines Tatbestandsmerkmals Rückwirkung entfaltet, ergeben sich aus steuerrechtlichen Vorschriften (steuerliche Rückwirkung). Diese Rückwirkung tritt ein, wenn ein späteres Ereignis nach dem jeweiligen steuerlichen Tatbestand materielle Wirkung auf den Zeitpunkt der steuerlichen Tatbestandverwirklichung entfaltet. Bei diesen Fällen ...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 8. Besteuerung der Entlastungen durch die Gas-/Wärmepreisbremse

Zuordnung zu einer Einkunftsart: Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme[22] v. 31.10.2022 regeln die neuen §§ 123–126 EStG die Besteuerung der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Sofern diese Leistungen nicht direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, ordnet § 123 Abs. 1 S. 1, 2 EStG die Zugehörigkei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Wirtschaftsjahr / 7 Zurechnung der Gewinne und Spendenabzug bei abweichendem Wirtschaftsjahr

Bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn des Wirtschaftsjahrs – einschließlich etwaiger Veräußerungsgewinne – in dem Kalenderjahr als bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet.[1] Praxis-Beispiel Gewinnzurechnung Das Wirtschaftsjahr eines Gewerbebetriebs dauert vom 1.4.2021 bis zum 31.3.2022. Der Gewerbetreibende hat seinen Gewinn dami...mehr