Fachbeiträge & Kommentare zu Zuflussprinzip

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Allgemeine kaufmännische Gr... / 3.1 Die WEG-Verwaltung

Im Gegensatz zur Unternehmensbuchhaltung, deren Vorschriften im HGB und den Steuergesetzen gesetzlich verankert sind und die eine doppelte Buchführung verlangt (siehe oben Kap. 2.1), enthält das WEG keine konkreten Vorgaben zur Buchführung der zu verwaltenden Eigentümergemeinschaften (= Objektverwaltung). Wesentliche Grundlagen einer ordnungsmäßigen Verwaltung sind in § 19 A...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Rz. 75 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Der ArbG muss in der Lage sein, die Berechtigung der von ihm bei der Erstattung von Aufwendungen in Anspruch genommenen Steuerfreiheit gegenüber dem FA zu belegen. Gelingt das zB in einer lohnsteuerlichen > Außenprüfung nicht, besteht die Gefahr der > Haftung für Lohnsteuer. Die Feststellungslast (> Beweislast), ob steuerfreie Erstattung von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst b EStG

Rn. 120 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG regelt die Kindergeldberechtigung von StPfl, die auf ihren Antrag von den FinBeh nach § 1 Abs 3 EStG als unbeschränkt estpfl behandelt werden, BFH v 12.01.2001, VI R 64/98, BFH/NV 2001, 1231. Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland können nach § 1 Abs 3 EStG einen Antrag auf Behandlung als...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.5 Auswirkungen der Rückwirkung auf übertragenden und übernehmenden Rechtsträger

Rz. 53 Übertragende Körperschaft und übernehmender Rechtsträger sind so zu behandeln, als ob der Umwandlungsvorgang zum steuerlichen Übertragungsstichtag wirksam geworden wäre. Der übertragende Rechtsträger gilt mit dem steuerlichen Übertragungsstichtag steuerlich als nicht mehr existent (Verschmelzung, Aufspaltung) oder besteht nur mit vermindertem Vermögen fort (Abspaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Zuflussprinzip

Rn. 190 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 So wie als Einnahmen im Zweifel nur tatsächliche Vermögenszuflüsse gewertet werden können, so ist auch der Begriff der WK idR auf tatsächliche Vermögensabflüsse begrenzt (Ausnahme: WK-Pauschbeträge, § 9a EStG). Zurückgezahlte WK sind Einkünfte aus der Einkunftsart, bei der die WK vorher abgezogen worden waren (BFH BStBl II 1993, 748; 1994, 3...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Begriff

Rn. 37 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der Begriff der Einkünfte ist kein spezifisch steuerrechtlicher Begriff. Er findet sich auch in anderen Gesetzen, zB im BGB (§§ 1088 Abs 1, 1374 Abs 2, 1420, 1442, 1462, 1464, 1478 Abs 2 Nr 2, 1605 Abs 1 BGB). Das EStG prägt ihn jedoch spezifisch steuerlich: Zu den Einkünften iSd EStG gehören nur Nettovermögenszuflüsse (s Rn 16a) aus den in ...mehr

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Geschäftsjahr/Wirtschaftsjahr / 4.4.3 Gewinnzuordnung bei Gewerbetreibenden

Rz. 105 In den Jahren von 1950–1956 wurde auch bei Gewerbetreibenden mit abweichendem Wirtschaftsjahr vorübergehend eine zeitanteilige Zuordnung der Gewinne nach dem Verhältnis der Umsätze vorgenommen.[1] Aktuell sieht § 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG für die Gewinne von Gewerbetreibenden aber keine derartige Aufteilung auf verschiedene Kalenderjahre mehr vor; vielmehr fingiert die No...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 6.2 Erläuterungen zu den Versicherungsmerkmalen

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VII. Entgeltliste und Tabel... / 1 Entgeltliste

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2 Zuflussprinzip

Das zusatzversorgungspflichtige Entgelt ist – unabhängig davon, ob es sich um laufendes Arbeitsentgelt, einmalige Zahlungen oder Nachzahlungen handelt –, in dem Jahr zu melden, in dem es dem Beschäftigten zugeflossen ist. Im Rahmen des Zuflussprinzips ist also nicht der Zeitpunkt ausschlaggebend, in dem die Umlage bzw. der Beitrag bei der Zusatzversorgungseinrichtung eingegan...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.2 Berichtigungsmeldungen im Zuflussprinzip

Berichtigungsmeldungen von bereits abgerechneten Vorjahren sind im Zuflussprinzip lediglich dann notwendig, wenn sich durch Nachzahlungen oder Entgeltverrechnungen die Anzahl der Umlagemonate in den Vorjahren verändert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Monat dann als belegter Umlagemonat gilt, wenn mindestens für einen Tag Aufwendungen aus der Pflichtversicherung (Um...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.5 Nachteilsausgleich

Im Rahmen des Zuflussprinzips werden Nachzahlungen für Vorjahre im Jahr der Auszahlung der Zusatzversorgungskasse gemeldet. Diese gemeldeten Entgelte werden bei der Rentenberechnung in Versorgungspunkte umgerechnet. Bei der Ermittlung der Versorgungspunkte im kapitalfinanzierten Punktesystem werden die gemeldeten Entgelte durch ein gleich bleibendes Referenzentgelt dividiert...mehr

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IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.1 Zuordnung im laufenden Jahr

Laufende Entgeltzahlungen, einmalige Zahlungen und Nachzahlungen müssen dem Jahr zugeordnet werden, in dem diese dem Beschäftigten zugeflossen sind. Sie sind also mit den zusatzversorgungspflichtigen Entgelten des laufenden Abrechnungsjahres zu verrechnen bzw. diesen zuzuschlagen. Dabei müssen für die Berechnung der Umlage und Beiträge dieser Zahlungen der Umlage- bzw. Beitr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.4 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit

Bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit ruht in der Regel das Arbeitsverhältnis, so dass Nachzahlungen bzw. Verrechnungen im laufenden Jahr – auch nach Rentenbeginn – zu berücksichtigen sind. Beispiel: Nachzahlung im laufenden Jahr Ruhen des Beschäftigungsverhältnisses wegen Erwerbsminderung auf Zeitmehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 5.1.2.2 Durchschnittsberechnungsverfahren

Nicht tarifgebundene Arbeitgeber können zudem bei der Pauschalierung der Lohnsteuer nach § 40 b EStG für die Umlagen ein Durchschnittsberechnungsverfahren anwenden. Bei Gruppenversicherungsverträgen kann ein Durchschnittswert aller Beschäftigter zugrunde gelegt werden, wobei Beschäftigte, für die der Arbeitgeber mehr als 2.148,00 EUR pauschal zu versteuernde Umlagen im Jahr ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.3 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses

Aus den Satzungsregelungen ergeben sich keine Einschränkungen bezüglich der Zusatzversorgungspflicht von Entgelten, die nach Ende eines Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden. Einmalige Zahlungen, die aus Anlass oder nach der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses gezahlt werden (z. B. Abfindungen, Urlaubsabgeltungen), gelten aber nicht als zusatzversorgungspflichtig...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.2.6 Zeitwertkonten

In Zeitwertkonten können Beschäftigte Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt einbringen, um damit später eine bezahlte ganze oder teilweise Freistellung zu finanzieren (z. B. um früher in den Ruhestand zu gehen oder um ein Sabbatjahr einzulegen). Zeitwertkonten haben also das Ziel, durch Verzicht auf die Auszahlung bereits erarbeiteten Arbeitsentgelts Wertguthaben für Zeiten der Fr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 2.1.2.1 Monatsgrenze

Umlagen und Beiträge können monatlich maximal bis zum 2,5-fachen Wert der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung aus dem Entgelt des Beschäftigten entrichtet werden. Diese Grenze ist eine Monatsgrenze. Übersteigt das steuerpflichtige Entgelt diesen Grenzbetrag nur während eines Teils des Jahres, dürfen die Monate, in denen der Grenzbetrag nicht errei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
IV. Laufendes Beschäftigung... / 9.3.1 Berichtigungsmeldung

Die Jahresmeldung ist insbesondere dann zu berichtigen, wenn bereits abgerechnete Versicherungsabschnitte für Vorjahre berichtigt werden müssen, z. B. bei Berichtigung des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, der zusätzlichen Umlage, des Zeitraums des jeweiligen Buchungsschlüssels. Zu melden sind jeweils nur die neuen berichtigten Daten bzw. Versicherungsabschnitte. Hinweis Im ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Zusatzversorgung des öffent... / 4.1 Zusatzversorgungspflichtiges Entgelt (ZVE)

Grundlage für die Bemessung der Umlage und auch des Sanierungsgelds ist das ZVE. Das ZVE entspricht im Wesentlichen dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsentgelt. Es gilt das steuerrechtliche Zuflussprinzip, d. h. das ZVE ist dem Monat zuzuordnen, in dem der steuerpflichtige Arbeitslohn dem Beschäftigten zufließt; so ist z. B. ein Nachzahlungsbetrag dem Monat der Auszahlung an den...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Ausnahme für kleinere steuerbegünstigte Körperschaften

Tz. 8.1 Stand: EL 125 – ET: 02/2022 Kleinere steuerbegünstigte Körperschaften unterliegen (ab dem Jahr 2020) nicht mehr dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, wenn ihre Einnahmen nicht mehr als 45 000 EUR betragen (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO, Anhang 1b). Die Ausnahme von dem Mittelverwendungsgebot wurde im Rahmen des JStG 2020 vom 21.12.2020 (BGBl I 2020, 3096) neu in das ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.3 Weitere Beschäftigung (Abs. 3)

Rz. 24 Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezugs von Kug aufgenommenen Beschäftigung, selbständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Angehöriger, ist das Istentgelt nach Abs. 3 um dieses Entgelt zu erhöhen. Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass die Erwerbsarbeit während der Zeit des Arbeitsausfalls au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 106 Nettoe... / 2.1.2 Istentgelt

Rz. 14 Istentgelt ist das in dem Anspruchszeitraum tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers zuzüglich aller ihm zustehenden Entgeltanteile, Abs. 1 Satz 2. Das Istentgelt umfasst Zuschläge, Zulagen und Auslösungen, soweit diese Entgeltbestandteile beitragspflichtig sind (Mutschler, in: NK-SGB III, § 106 Rz. 27). Entgelte für Mehrarbeit sind (leistungsminder...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.1 Zeitpunkt des Wertzugangs

Rz. 10 Bei Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, ist grundsätzlich der Überschuss der tatsächlich zugeflossenen Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu besteuern.[1] Der Zufluss wird durch tatsächliche Zahlung oder einen vergleichbaren wirtschaftlichen Vorgang bewirkt.[2] Auch die wirksame Aufrechnung mit einer Honorarforderun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebseinnahmen nach EStG / 2.3 Abgrenzung zu Wertzugängen i. S. d. § 4 Abs. 3 EStG

Rz. 13 Zugänge von Vermögensgegenständen/Wirtschaftsgütern, die der Steuerpflichtige als Gegenleistung für Betriebsausgaben erhält, sind keine Betriebseinnahmen. Beim Einkauf von Umlaufvermögen wird in der Einnahmenüberschussrechnung nur die Betriebsausgabe[1] erfasst. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern wird die Betriebsausgabe im Wege der Abschreibung auf die Nutzungsdauer v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / II. Zu § 55 AO – Lockerung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Die Pflicht zu zeitnahen Mittelverwendung entfällt für kleinere Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 EUR. Einnahmen i.S.d. Norm sind alle Vermögensmehrungen, die der Körperschaft zufließen, vgl. das Zuflussprinzip nach § 11 Abs. 1 EStG. Dazu zählen die Einnahmen des ideellen Bereichs ebenso wie die Bruttoeinnahmen der Vermögensverwaltung, des Zwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeld für behinderte Kinder; Berücksichtigung eines Teils der Kapitalleistung aus einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag) als Bezug des Kindes im Zuflussjahr

Leitsatz 1. Zu den Bezügen des Kindes gehört der Anteil der Kapitalleistung einer Rentenversicherung mit Gewinnbeteiligung (Altvertrag), welcher von der Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet wurde. Dagegen handelt es sich bei dem Teil der Auszahlung, der auf angesparten Beiträgen beruht, um Vermögen. 2. Die mangelnde Bestimmung eines Bezuges für Unterhaltszwecke muss sich ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 8.1 Rechtsentwicklung und systematische Einordnung

Rz. 315 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 5): Der Ste... / 1. Bisherige Rechtsprechung

Grundsätze: Ausgehend von der Rechtsprechung im Bereich der Anwendung des § 16 EStG [1] haben sich folgende Grundsätze sowohl für Anteile an Kapitalgesellschaften als auch an Mitunternehmerschaften wie folgt in der bisherigen Rechtsprechung etabliert: Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns erfolgt grds. stichtagsbezogen auf den Veräußerungszeitpunkt – und zwar nach dem Realisa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Das Wahlrecht des StPfl im betrieblichen Bereich nach Ansicht der FinVerw

Rn. 135 Stand: EL 154 – ET: 11/2021 Werden Anlagegüter mit Zuschüssen aus öffentlichen oder privaten Mitteln angeschafft/hergestellt, hat der StPfl – nur im betrieblichen Bereich, also nicht bei Überschusseinkünften, glA Schnitter in Frotscher/Geurts, § 7 EStG Rz 194; auch s Rn 136 – nach Ansicht der FinVerw ein Wahlrecht: Anfängliche Zuschüsse Anfängliche Zuschüsse (dh Zuschus...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.3.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 72 Gesetzessystematisch stellt der Betriebsvermögensvergleich die Regelform der Gewinnermittlung dar.[1] Steuerpflichtige, die weder gesetzlich verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, noch freiwillig Bücher führen und Abschlüsse machen, haben das Wahlrecht hiervon abzuweichen und die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG durchzuführen. Di...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 3.3.2.2 Notwendigkeit von Gewinnkorrekturen

Rz. 259 Die Gewinnermittlung nach § 13a EStG verbindet Elemente des Betriebsvermögensvergleichs und der Einnahmenüberschussrechnung. So ermittelt sich der Durchschnittssatzgewinn gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 EStG als Summe aus dem Gewinn der landwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 1), dem Gewinn der forstwirtschaftlichen Nutzung (Nr. 2), dem Gewinn der Sondernutzungen (Nr. 3), den So...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Zugang zum steuerlichen Einlagekonto bei Forderungsabtretung an GmbH

Wann ein Zugang zum steuerlichen Einlagekonto zu erfassen ist, bestimmt sich nach dem Zuflussprinzip. Bei einer Bareinlage des Anteilseigners kommt es damit nicht auf den Zeitpunkt der Verpflichtung zur Einlage (Gesellschafterbeschluss) an, sondern auf den Zeitpunkt des Zuflusses der Finanzmittel bei der Kapitalgesellschaft. Bei Sachleistungen und Forderungsverzichten ist maß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Begriff und Ermittlung der Einkünfte

Rn. 1009 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Als Einkünfte iSd § 32 Abs 4 S 2 EStG aF sind solche iSd § 2 Abs 2 EStG zu verstehen, BFH v 21.07.2000, VI R 153/99, BStBl II 2000, 566, insoweit bestätigt durch BVerfG v 10.01.2005, 2 BvR 167/02, BFH/NV 2005 Beilage 3, 260; BFH v 07.04.2011, III R 72/07, BStBl II 2011, 974. Der Begriff ist weder als "zvE" iSv § 2 Abs 5 EStG noch als "Eink...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) "Für" das Kj

Rn. 885 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Der StPfl, der die Übertragung des Kinderfreibetrags beantragt, muss seiner Unterhaltspflicht "für" das Kj im Wesentlichen nachgekommen sein, dies gilt entsprechend auch für den anderen Elternteil, der seiner Unterhaltspflicht nicht im Wesentlichen nachgekommen ist. Maßgebend ist hinsichtlich der Barunterhaltsleistungen die zivilrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Umgestaltung zum Familienleistungsausgleich

Rn. 8 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Das JStG 1996 v 11.10.1995 (BStBl I 1995, 438) und das JStErgG 1996 v 18.12.1995 (BStBl I 1995, 786) haben den Familienlastenausgleich mit Wirkung ab dem VZ 1996 zu einem Familienleistungsausgleich umgestaltet. § 32 EStG erfuhr eine grundlegende Neugestaltung. Rn. 9 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Es entfällt die Doppelberücksichtigung von Pflegeki...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Begriff u Ermittlung der Bezüge

Rn. 1041 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Zu den Bezügen gehören alle Einnahmen in Geld o Geldeswert, die nicht iRd einkommensteuerrechtlichen Einkunftsermittlung erfasst werden (BFH v 28.05.2009, III R 8/06, BStBl II 2010, 346), dh nicht steuerbare o für steuerfrei erklärte Einnahmen, R 32.10 Abs 2 EStR 2008, H 32.10 EStH 2011. Dazu gehören gem § 32 Abs 4 S 2 EStG aF (seit dem VZ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Ausnahmeregelung bei vorübergehender Besteuerungsinkongruenz (Satz 2)

"Satz 1 gilt nicht, soweit die Besteuerungsinkongruenz voraussichtlich in einem künftigen Besteuerungszeitraum beseitigt wird und die Zahlungsbedingungen einem Fremdvergleich standhalten." Rz. 49 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung vom Abzugsverbot. § 4k Abs. 1 Satz 2 EStG setzt Art. 2 Abs. 9 Unterabs. 1 Buchst. a Satz 2 Ziffer ii ATAD um.[2] Diese Vorschrift sieht eine – sachgere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 10.2 Bei der Veranlagung erfasste Einkünfte

Rz. 63 Bei der Veranlagung erfasst werden diejenigen Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), die der Stpfl. im Laufe des Kj. (Vz) erzielt hat. Rz. 64 Als erfasst gelten auch die nach § 3 Nr. 40 EStG teilweise (ab 2009 zu 40 %) steuerfrei bleibenden Einnahmen (ab 2009 Teileinkünfteverfahren) und die nach § 8b KStG gänzlich steuerfrei bleibenden Einnahmen. Rz. 65 Fallen Einna...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Die verschiedenen Stichtage

Tz. 30 Stand: EL 96 – ET: 06/2019 Wie bereits ausgeführt, ist hr-lich zwischen dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Umwandlung (Zeitpunkt der H-Reg-Eintragung) und dem Umwandlungsstichtag (s § 5 Abs 1 Nr 6, § 126 Abs 1 Nr 6 UmwG) zu unterscheiden. Der Stichtag der hr-lichen Schluss-Bil der Überträgerin ist idR der Tag vor dem Umwandlungsstichtag (hierzu aber s Tz 11). Beisp...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / d) Kann im SGB XII Vermögen zu Einkommen werden? (Zuflusszeitpunkt für Forderungen)

Rz. 82 Das Zuflussprinzip, das für den Rechtscharakter einer Einnahme auf den tatsächlichen Zufluss abstellt, modifiziert diesen Grundsatz auch, wenn es um Forderungen geht. Die Rechtsprechung geht zur Abgrenzung von Einkommen und Vermögen nach dem, was wertmäßig zufließt, und dem, was bereits vorhanden ist, davon aus, dass Einnahmen grundsätzlich aus bereits bestehenden Rech...mehr

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§ 9 Leistungsrecht und Regr... / B. Einkommen

Rz. 5 Fallbeispiel 78: Die sparende Großmutter Die Großmutter G hatte – beginnend 2010 – für ihre damals 12 Jahre alte Enkelin auf deren Namen einen Sparvertrag mit einer monatlichen Sparrate von 250 EUR als "Startkapital für eine erste Aussteuer" abgeschlossen. Eine vorzeitige Verfügung der Enkelin bis zum Laufzeitende 2023 war ausgeschlossen. 2016 zog die Enkelin zu Hause ...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / cc) Nicht bereites Einkommen als Vermögen?

Rz. 79 Im Bedarfszeitraum/Antragszeitraum (für die Grundsicherung) zugeflossene Mittel haben durch die modifizierte Zuflusstheorie grundsätzlich die Qualität als Einkommen. Hinzukommen muss aber die Eigenschaft zur Bedarfsdeckung. Pflichtteilsansprüche können zwar in der Form der Forderung als Einkommen anfallen, werden aber meistens nicht sofort erfüllt, so dass sie im Beda...mehr

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§ 5 Leistungsrecht und Regr... / b) Was bedeutet Antragstellung?

Rz. 35 Was Antragstellung bedeutet, ist zusätzlich weiter zu differenzieren. Als "erste Antragstellung" gilt im Zusammenhang mit einmaligen Einnahmen, wie sie üblicherweise bei einzelnen Ansprüchen aus Erbfall und Schenkung anfallen, nicht der erste Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, der jemals gestellt wurde. Vielmehr dient die Bezugnahme auf den "ersten" Antrag der Kla...mehr

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§ 3 Leistungsrecht und Regr... / bb) Einmalige Zuflüsse und der Sechs-Monats-Verteilzeitraum

Rz. 75 "Normativ" ist etwas anders in § 82 Abs. 7 SGB XII geregelt. Danach werden einmalige Einnahmen, bei denen für den Monat des Zuflusses bereits Leistungen ohne Berücksichtigung der Einnahme erbracht worden sind, im Folgemonat berücksichtigt. Entfiele der Leistungsanspruch durch die Berücksichtigung in einem Monat, ist die einmalige Einnahme auf einen Zeitraum von sechs ...mehr

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§ 6 Grundlagen und Methoden... / 1. Grundlagen zur Bestimmung der finanziellen Überschüsse

Rz. 24 Der Unternehmenswert ergibt sich auf Basis der zukünftigen Nettoeinnahmen, welche die Anteilseigner aus dem Unternehmen entziehen können. Diese Nettoeinnahmen hängen insbesondere von der Fähigkeit des Unternehmens ab, finanzielle Überschüsse zu erwirtschaften.[46] Eine Unternehmensbewertung erfordert daher die Prognose der Höhe und des zeitlichen Anfalls der entziehba...mehr