Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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FoVo 8-9/2015, Pfändbarkeit... / 1 I. Der Fall

Vollstreckung gegen Hafenlotsen Die Gläubigerin betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde. Der Schuldner ist Hafenlotse und als solcher Mitglied der als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierten Drittschuldnerin. Die Hafenlotsen üben ihre Tätigkeit gemäß § 23 BremLotsO als freien, nicht gewerblichen Beruf aus. ...mehr

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FoVo 8-9/2015, Pfändbarkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Richtiges Recht gepfändet? Die Drittschuldnerin macht geltend, der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) sei schon deshalb aufzuheben, weil nicht die zutreffenden Verfahrensvorschriften angewandt worden seien. Hier komme nur eine Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte in Betracht. Dem einzelnen Hafenlotsen stehe an der Geldforderung aller Hafenlotsen gegen die Dr...mehr

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FoVo 8-9/2015, Naturalunter... / 3 Der Praxistipp

Chancen der Entscheidung nutzen Die Entscheidung des BGH ist in einer insolvenzrechtlichen Konstellation ergangen, gilt aber in gleicher Weise in der Forderungspfändung, weil § 4 InsO insoweit auf die Bestimmungen des 8. Buches der ZPO verweist. Sie eröffnet dem Gläubiger neue Möglichkeiten, die Chancen auf einen Vollstreckungszugriff und damit eine Befriedigung der offenen F...mehr

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FoVo 8-9/2015, Kostenentsch... / 2 II. Die Entscheidung

Unzulässige Rechtsbeschwerde eingelegt Die vom Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde ist unzulässig (§ 99 Abs. 1 ZPO), weil sie sich allein gegen die Kostenentscheidung des LG richtet. Aber auch kein Erfolg in der Sache Die Rechtsbeschwerde hätte auch in der Sache keinen Erfolg gehabt. Das OLG hat die gegen die erstinstanzliche Kostenentscheidung eingelegte sofortige B...mehr

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FoVo 8-9/2015, Formerforder... / 2 II. Die Entscheidung

OLG hält an früherer Auffassung fest Die Beschwerde ist nach §§ 71, 73 GBO zulässig, in der Sache aber unbegründet. Die Antragsrücknahme entsprach nicht dem in § 29 Abs. 1 GBO vorgesehenen Formerfordernis (§ 31 Satz 1 GBO) und ist deshalb unbeachtlich geblieben. Der Senat hatte bereits mit Beschluss vom 30.1.1985 – 15 W 41/85 – entschieden, dass die Zurücknahme des Antrags au...mehr

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FoVo 8-9/2015, Aufgebotsver... / 2 II. Die Entscheidung

Die Beschwerde ist gemäß §§ 58 ff., 439 Abs. 3 FamFG zulässig. Sie ist jedoch nicht begründet. Im Ergebnis ist das AG zu Recht davon ausgegangen, dass der Antrag des Antragstellers auf Erlass eines Aufgebots unzulässig ist. Antragsberechtigung ist gegeben Anders als das AG angenommen hat, ist der Gläubiger allerdings antragsberechtigt. Das Sparbuch ist ein sogenanntes hinkende...mehr

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Zerb 8/2015, Zur Anwendbark... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet; sie führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, die von der Klägerin geltend gemachte Darlehensforderung sei verjährt. § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB aF finde keine Anwendung, weil es sich nicht um erbrechtliche Ansprüche handele, sondern um solche aus Darlehensverträgen. Es lägen auch keine rechtsk...mehr

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FoVo 8-9/2015, Verbindlicher Gerichtsvollzieherauftrag kommt

Ermächtigung zum Formularzwang Das Bundesministerium der Justiz wird in § 753 Abs. 3 ZPO ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates verbindliche Formulare für die Beauftragung des Gerichtsvollziehers einzuführen. Dabei können für elektronisch eingereichte Aufträge besondere Formulare vorgesehen werden. Von dieser Möglichkeit hat das Bundesministerium de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Wirksamkeit von Zwangsvollstreckungen (Abs. 3)

Rn 17 Sofern Ansprüche des Schuldners auf zukünftige Bezüge im Wege der Zwangsvollstreckung gepfändet worden sind, schränkt Abs. 3 die zeitliche Wirksamkeit der Pfändung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein. Erfolgte der Beschluss zur Verfahrenseröffnung bis zum 15. Tag eines Kalendermonats, kann der Pfändungsgläubiger nur noch den pfändbaren Teil der Bezüge für den lau...mehr

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FoVo 07/2015, Gütliche Einigung und Vermögensauskunft

Der neue Standardantrag Rund zweieinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung hat sich der Antrag auf gütliche Einigung in Kombination mit dem Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft als eine Art Standardantrag herausgestellt. In der Praxis hat sich insbesondere die Frage als streitig erwiesen, wann die gütliche Einigung die Kostenprivilegierung der Nr....mehr

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FoVo 07/2015, BGH klärt ers... / 2 II. Die Entscheidung

Der Gang zum BGH hat sich gelohnt: Rechtsbeschwerde mit Erfolg Das LG hat zu Unrecht angenommen, Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO seien nach Abgabe einer Vermögensauskunft nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben gemacht habe und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten seien. Nach § 802l Abs....mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(aufgehoben) § 114 a. F. bis zum 30.6.2014: (1) Hat der Schuldner vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine Forderung für die spätere Zeit auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge abgetreten oder verpfändet, so ist diese Verfügung nur wirksam, soweit sie sich auf die Bezüge für die Zeit vor Ablauf von zwei Jahren nach dem Ende d...mehr

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FoVo 07/2015, Beauftragung von Rechtsdienstleistern durch Großunternehmen

In Dortmund begann das Problem … Das Amtsgericht Dortmund hat entschieden, dass bei einem gewerblichen Großvermieter die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes grundsätzlich nicht notwendig sei und die damit verbundenen Kosten deshalb auch nicht als Rechtsverfolgungskosten erstattungsfähig sein könnten (AG Dortmund v. 6.1.2015 – 425 C 6720/14, zfm 2015, 39 = WuM 20...mehr

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AGS 7/2015, Kostenquote bei... / 2 Aus den Gründen

Das Beschwerdegericht hat es für zutreffend erachtet, dass das LG der Gläubigerin den überwiegenden Teil der Kosten des Ordnungsmittelverfahrens auferlegt hat. Zur Begründung hat es ausgeführt: Die Pflicht der Gläubigerin zur Tragung von Kosten ergebe sich aus § 891 S. 3 ZPO i.V.m. § 92 ZPO. Die Gläubigerin habe zwar die Höhe des festzusetzenden Ordnungsgeldes in das Ermessen...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 3 Grundsätzlich sind damit vier Vollstreckungsvoraussetzungen in Bezug genommen, nämlich der Vollstreckungsantrag, der gerichtliche Titel mit vollstreckungsfähigem Inhalt, die Erteilung der Vollstreckungsklausel und die Zustellung einer Ausfertigung des Titels an den Vollstreckungsschuldner. Rz. 4 Der Vollstreckungsantrag ist an das zuständige Vollstreckungsorgan zu richt...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.2 Vollstreckung nach der ZPO

Rz. 11 Ist die Vollstreckung nach der ZPO eröffnet, so kann das gesamte Instrumentarium der Vollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche wie unbewegliche Vermögen einschließlich des Verteilungsverfahrens genutzt werden (§§ 803 bis 882a ZPO). Auch die Regeln der Herausgabe- und Handlungsvollstreckung finden Anwendung (§§ 883 bis 898 ZPO). Rz. 12 Von besonderer Bedeutu...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.5 Rechtsschutzmöglichkeiten der ZPO

Rz. 23 Soweit eine Vollstreckung nach den Vorschriften der ZPO stattfindet, sind auch die dort gegebenen Rechtsschutzmöglichkeiten maßgeblich. Hierbei handelt es sich insbesondere um die Klauselerteilungsklage (§ 731 ZPO), die Erinnerung gegen die Klauselerteilung bzw. die Klage gegen die Vollstreckungsklausel (§§ 732 ZPO, 768 ZPO), die Erinnerung gegen die Art und Weise der...mehr

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 198 Vollstrec... / 2.3 Effektiverer Vollstreckungsweg: Zwangsgeld

Rz. 16 Für die Vollstreckung privatrechtlicher Titel mag dieses Vollstreckungsvorverfahren in der Abwägung der gegensätzlichen Interessen gerechtfertigt sein. Gerade für Gläubiger existenzsichernder Sozialleistungen erscheint dieser Weg allerdings als sehr schwerfällig. Zwar gilt das Erfordernis der Ankündigung der Vollstreckung und der Einhaltung einer Wartefrist nicht, wenn...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstreckung: Ablehnung der Vollstreckung aus einem Prozessvergleich durch den Gerichtsvollzieher

Leitsatz Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert se...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 3 Der Praxistipp

Zwangsvollstreckung beginnt im Erkenntnisverfahren Immer wieder bewahrheitet sich der Satz, dass die Zwangsvollstreckung bereits im Erkenntnisverfahren beginnt. Der Schuldnervertreter kann hier (unüberwindliche) Hindernisse setzen, indem er hohe Anforderungen an die bestimmte Beschreibung der Gegenleistung formuliert. Demgegenüber muss der Gläubigervertreter darauf achten, da...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / Leitsatz

Wird im Rahmen eines gerichtlich protokollierten Vergleichs die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Herausgabe eines Pkws vereinbart, so kann der Gerichtsvollzieher die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht mit der Begründung verweigern, dass auch der Kfz-Brief anlässlich der Zug-um-Zug-Vollstreckung übergeben werden müsse, dies jedoch nicht tituliert sei. AG Sch...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 1 I. Der Fall

Vergleichsvereinbarung Zug-um-Zug Der Antragsteller begehrt die Vollstreckung aus einem nach § 278 Abs. 6 ZPO zwischen den Parteien protokollierten Vergleich. Die zuständige Gerichtsvollzieherin (GV) hat die Vollstreckung nicht durchgeführt, mit dem Hinweis, dass eine Vollstreckung aus dem zugrundeliegenden protokollierten Vergleich, insbesondere Zug-um-Zug gegen Rückgabe ein...mehr

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FoVo 6/2015, Zwangsvollstre... / 2 II. Die Entscheidung

Auszugehen ist allein vom Wortlaut des Titels Die zulässige Erinnerung ist begründet. Allein maßgeblich ist der klare Inhalt des nach § 278 Abs. 6 ZPO gerichtlich protokollierten Vergleichs. Inhalt des Vergleichs ist nach dem klaren Wortlaut (u.a.) die Zahlung einer Geldsumme Zug-um-Zug gegen Rückgabe des Pkw. Wegen des Grundsatzes der Titelklarheit ist die Vollstreckung vorl...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / 3 Der Praxistipp

Keine Rücknahme des Vollstreckungsantrages Der Entscheidung des AG ist zuzustimmen. In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass der Schuldner insbesondere nach einer Kontopfändung mit dem Gläubiger in Kontakt tritt und eine gütliche Erledigung in Form eines Ratenzahlungsvergleiches gefunden wird. Der Abschluss eines solchen Vergleiches ist aber keine Garantie dafür, da...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / IV. § 850d ZPO

In einer für die amtliche Sammlung bestimmten Entscheidung befasst sich der BGH[65] mit der Zwangsvollstreckung wegen Unterhalts durch die Unterhaltsvorschusskasse. Diese kann wegen gemäß § 7 Abs. 1 UVG auf sie übergegangener Unterhaltsforderungen Ansprüche des Schuldners gegen Dritte im Rahmen des § 850d Abs. 1 S. 1 ZPO als privilegierter Gläubiger ohne die sich aus § 850c ...mehr

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FF 6/2015, Die Rechtsprechu... / 1. Beschwerdewert bei Abweisung des Antrags auf Herausgabe des Titels

Der Wert des Beschwerdegegenstands des ausschließlich auf Herausgabe des Titels gerichteten Antrags richtet sich gemäß § 61 FamFG – wie beim Vollstreckungsabwehrantrag – regelmäßig nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung. Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf seine Realisierbarkeit anzusetzen. Die Schätzung des...mehr

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FoVo 6/2015, Wenn die Bank ... / Leitsatz

Hat der Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger geschlossen und hält diese ein, ist die Zwangsvollstreckung einstweilen einzustellen. AG Brandenburg an der Havel, 6.5.2015 – 13 M 1944/07mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / I. Das Problem

Zwei Gläubiger mit Teilerfolg Wie nicht selten, sieht sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung mehrerer Gläubiger gegenüber. G1 pfändet das Bankguthaben des Schuldners nach § 833a ZPO, wobei sich herausstellt, dass auch ein Sparbuch vorhanden ist. Um das Guthaben realisieren zu können, benötigt er nun aber das Sparbuch als Inhaberpapier zur Vorlage bei der Bank. Der zweite ...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 2 II. Die Entscheidung

Streitfrage in Literatur und Rechtsprechung In Rechtsprechung und Literatur ist umstritten, ob ein Gläubiger im Verfahren über die Erteilung einer Vermögensauskunft auf die Übersendung des bereits innerhalb der Sperrfrist des § 802d Abs. 1 ZPO abgegebenen Vermögensverzeichnisses verzichten bzw. den Zwangsvollstreckungsauftrag beschränken kann. Ansicht 1: Keine Dispositionsbefu...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 2 II. Die Entscheidung

Sockelbetrag deckt notwendigen Lebensbedarf Der Antrag ist als unbegründet zurückzuweisen. Der monatlich pfandfreie Sockelbetrag nach § 850k Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 850c Abs. 2a ZPO dient zur Deckung des notwendigen Lebensbedarfes eines Schuldners. Regelmäßige Zahlungen, wie Miete, Strom, Wasser etc., müssen davon beglichen werden. Die von der Schuldnerin vorgetragenen Belastung...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / Schnelles Handeln ist gefragt

Schnelles Handeln ist gefragt Aufgrund des stetig fortschreitenden Schadens des Vermieters und Gläubigers, wenn der Schuldner die genannten Ansprüche nicht befriedigt und auch nicht auszieht, muss der Bevollmächtigte den Räumungsanspruch zeitnah rechtshängig machen. Hinweis Zu beachten ist, dass sich die Räumungsklage gegen alle Personen richten muss, die Mitbesitz an der Sach...mehr

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FoVo 6/2015, Berliner Räumu... / 2. Schritt: Wegschaffen und Verwahren

Wertvolles von Wertlosem trennen Im zweiten Schritt gestattet § 885a Abs. 3 ZPO dem Gläubiger, die beweglichen Sachen wegzuschaffen, verbindet dies aber mit einer entsprechenden Verwahrungspflicht, was zur Begründung eines gesetzlichen Schuldverhältnisses führt (Musielak-Lackmann, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 885a Rn 7). Ausgenommen von der Verwahrung sind nur solche Gegenstände, a...mehr

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FoVo 6/2015, Kostenvorteil:... / 1 I. Der Fall

Bedingte Rücknahme des Antrages auf Vermögensauskunft Die Gläubigerin beauftragte den Gerichtsvollzieher, die aus einer Titelabrechnung ersichtlichen Beträge in Höhe von 211,52 EUR nebst weiteren Kosten und Zinsen im Wege der Zwangsvollstreckung bei der Schuldnerin einzuziehen. Ferner beauftragte sie den Gerichtsvollzieher, von der Schuldnerin die Vermögensauskunft gemäß § 80...mehr

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zfs 6/2015, Voraussetzungen... / 3 Anmerkung:

Ich kann der Entscheidung des OLG Köln nicht in allen Punkten zustimmen. I. Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde Das OLG Köln hat die sofortige Beschwerde der Beigetretenen als "unbedenklich" zulässig angesehen. Diese Auffassung teile ich nicht. Den entsprechenden Kostenfestsetzungsantrag hatten nach dem mitgeteilten Sachverhalt die Kl. eingereicht. Es ist deshalb davon ausz...mehr

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AGkompakt 6/2015, Die Wertf... / 1. Überblick

Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 RVG ist subsidiär Ist das gerichtliche Verfahren gerichtsgebührenfrei, etwa bei einem Vergleich im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Vorbem. 8 S. 1 KV GKG), in Verfahren über eine Räumungsfrist nach den §§ 721, 794a ZPO, oder sind für die Gerichtsgebühren Festwerte vorgesehen, z.B. in bestimmten Beschwerdeverfahren oder in der Zwangsvollstrec...mehr

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FoVo 6/2015, Duplizität der... / II. Die Lösung

§ 836 Abs. 3 ZPO hilft nicht weiter Im zwingend zu verwendenden Formular für den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist auf Seite 8 grundsätzlich die Auskunfts- und Herausgabepflicht des Schuldners nach § 836 Abs. 3 ZPO zu aktivieren. Nach der bereits im Muster vorgesehenen zweiten Auswahlmöglichkeit hat der Schuldner das über das jeweilige Sparguthaben ausgest...mehr

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FoVo 6/2015, Direkte Heraus... / 3 Der Praxistipp

Gläubiger sollte anders verfahren Die Entscheidung begünstigt den Gläubiger, überzeugt dabei aber nicht, so dass dem Gläubiger dem Grundsatz des sichersten Weges folgend eine andere Verfahrensweise nahezulegen ist. Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung nac...mehr

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FoVo 6/2015, Pfändungsgläub... / 3 Der Praxistipp

Pfändungspfandgläubiger ist privilegiert Das Fazit der Entscheidung muss lauten, dass sich ein Gläubiger, der mit dem Schuldner eine gütliche Einigung in Form eines Raten- oder Teilzahlungsvergleiches trifft, absichern muss. Im vorliegenden Fall hat die Schuldnerin einen Teil ihrer Verbindlichkeiten durch entsprechende Ratenzahlungen bedient. Zu Recht geht das AG davon aus, d...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und begründet, soweit sie sich auf die Ablehnung des Gerichtsvollziehers J. beschränkt, die Rechtsanwaltskosten von 50,46 EUR für die zwischen dem Schuldner und der Gläubigerin am 8.3.2012 getroffene Ratenzahlungsvereinbarung als Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben. Der Gerichtsvollzieher J. wird daher insoweit angewiesen, den vorstehenden...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung ist nicht zuzustimmen, da die Voraussetzungen hinsichtlich der Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung nicht vorliegen. Das Gericht hat nicht zwischen Entstehung und letztlich Erstattungsfähigkeit der Gebühren unterschieden. I. Entstehen von Kosten einer Ratenzahlungsvereinbarung Zu Unrecht geht das AG Hamburg-St. Georg davon aus, dass vorliegend eine Einigungs...mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / Leitsatz

Bei Rechtsanwaltskosten für einen Ratenzahlungsvergleich, der nach der Zustellung des Vollstreckungsbescheides zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner getroffen wird, handelt es sich um solche, die i.S.v. § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO notwendig sind, deswegen dem Schuldner zur Last fallen und daher zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben sind. AG Ham...mehr

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FoVo 5/2015, Schuldnermotiv... / 1 I. Der Fall

Gütliche außergerichtliche Einigung vor Eintragung Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung und beantragte die Abnahme der Vermögensauskunft. Dem kam der Schuldner nicht nach, so dass der Gerichtsvollzieher (GV) eine Eintragungsanordnung erließ. Noch bevor diese unanfechtbar wurde, einigten sich die Vollstreckungsparteien auf eine Ratenzahlungsverein...mehr

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FoVo 5/2015, Nähere Angaben über die Vollstreckung gegen den Schuldner erhalten

Unbefriedigendes GV-Protokoll Wird der Gerichtsvollzieher mit der gütlichen Erledigung und der Sachpfändung beauftragt, erhält der Gläubiger nicht selten nur die kurze Mitteilung, dass die Vollstreckung erfolglos verlaufen sei. Das lässt ihn mit der Frage allein, wie sinnvollerweise die Forderungsbeitreibung fortgesetzt werden sollte oder welche Wartefrist möglichst eingehalt...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / Leitsatz

Diejenigen Gläubiger, die einen Vollstreckungstitel erwirkt haben und auf dieser Grundlage die Zwangsvollstreckung betreiben, dürfen auf einen Antrag des Schuldners nicht schlechter stehen als untitulierte Gläubiger, die regelmäßig Tilgungsleistungen des Schuldners erhalten. AG Wolfenbüttel, 29.12.2014 – 23 M 6509/14mehr

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AGS 5/2015, Kosten eines Ra... / 1 Sachverhalt

Die Gläubigerin hat unter dem 12.8.2014 Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichtsvollziehers J. eingelegt, mit der dieser es trotz mehrfacher Aufforderung und ausführlicher Begründung durch die Gläubigerin abgelehnt hat, sämtliche Kosten der Zwangsvollstreckung beizutreiben, insbesondere die Kosten für eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner sowie die Kosten ...mehr

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FoVo 5/2015, Kein Vorschuss... / 1 I. Der Fall

Auftrag zur Pfändung eines konkreten Pkw Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung aus einer vollstreckbaren notariellen Urkunde (Vollstreckungstitel nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Er beauftragte den Gerichtsvollzieher mit der Pfändung des Pkw Ford Focus beim Schuldner unter Angabe des amtlichen Kennzeichens. Die Pfändung sollte so durchgeführt werden,...mehr

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FoVo 5/2015, Aktuell: Pfändungsfreigrenzen steigen zum 1.7.2015

Pfändungsfreigrenzenverordnung 2015 verkündet Jetzt ist es amtlich! Was angesichts der Erhöhung des steuerlichen Existenzminimums in den Jahren 2013 und 2014 von 7.834 EUR (Stand 2012) über 8.130 EUR (ab 1.1.2013) auf jetzt 8.354 EUR (seit dem 1.1.2014) absehbar war, ist jetzt auch amtlich: Im Bundesgesetzblatt wurde am 27.4.2015 (BGBl I, 2015, 618) die "Bekanntmachung zu § 8...mehr

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FoVo 5/2015, Wie wird ein u... / 2 II. Die Entscheidung

Was zu berücksichtigen war: Selbstbehalt … Dem Schuldner ist ein Selbstbehalt in Höhe von 391 EUR zu belassen in Anlehnung an den Sozialhilfebedarf nach dem Sozialgesetzbuch (Zöller, 27. Aufl., Rn 7 zu § 850d; LG Münster v. 29.5.2009 – 5 T 18/09 in Anlehnung an die Rechtsprechung des BGH). … Besserungszuschlag … Ferner ist dem Schuldner ein Besserungszuschlag in Höhe von 25 % (...mehr

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FoVo 5/2015, Pfändung eines... / 2 II. Die Entscheidung

Direktversicherung ist pfändbar Nach der Rechtsprechung des BGH ist der Anspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung der Versicherungssumme aus einer Direktversicherung im Sinne von § 1b Abs. 2 Satz 1 BetrAVG bereits vor Eintritt des Versicherungsfalls als zukünftige Forderung pfändbar (BGH FoVo 2011, 9). Entscheidend: Gesicherte Position vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens Auch...mehr