Fachbeiträge & Kommentare zu Zwangsvollstreckung

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Güterrecht / 12.2 Alleinige Verwaltung des Gesamtguts

Rz. 279 Wird das Gesamtgut entweder alleine durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet, gelten die Bestimmungen der §§ 1422 ff. BGB. Gemäß § 1422 BGB steht dem Ehegatten, der das Gesamtgut alleine verwaltet, ein umfassendes Verwaltungsrecht zu. Er ist insbesondere berechtigt, die zum Gesamtgut gehörenden Sachen in Besitz zu nehmen und über das Gesamtgut zu verfügen. Allerd...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.2 Verletzungen in Bezug auf die Unterhaltspflicht

Rz. 242 Hierunter fällt regelmäßig die Rückforderung überzahlten Unterhalts. Rz. 243 Eine Pflichtverletzung und damit ein Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung im Rahmen des Unterhaltsrechts kann sich aufgrund einer falschen Auskunft und/oder eines Prozessbetruges ergeben. Hat einer der Ehegatten eine für die Unterhaltsberechnung bedeutende Frage nicht wahrheitsgemä...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VII. Zwangsvollstreckung

1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ers...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 1. Vollstreckung des Auskunftsanspruchs

Rz. 162 Bei der Auskunftserteilung handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die gem. § 888 ZPO durch Verhängung von Zwangsgeld oder Zwangshaft vollstreckt wird. In der Praxis kommt es sehr selten vor, dass wegen einer Auskunftspflicht vollstreckt werden muss. Falls doch, muss diese gem. § 888 Abs. 1 ZPO beim Prozessgericht des ersten Rechtszuges beantragt werden. Ander...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / 2. Vollstreckung der eidesstattlichen Versicherung

Rz. 164 Hat das Gericht – was selten vorkommt – festgestellt, dass die Auskünfte so unsorgfältig erteilt wurden, dass vom beklagten Bevollmächtigten eine eidesstattliche Versicherung (e.V.) verlangt werden darf, sollte dieser Anspruch im Weigerungsfalle auch vollstreckt werden. Rz. 165 Dies ist ein nicht alltäglicher Vorgang, der daher auch nicht an die Fachangestellte mit de...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 44 Verwaltungsvollstreckungsverfahren

1. Allgemeines Rz. 1 Im Verwaltungsvollstreckungsverfahren sind auch für den StB die Gebührenvorschriften des RVG anzuwenden. Zum Verwaltungsvollstreckungsverfahren gehören insbesondere die aus den §§ 249 ff. AO und entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften für Realsteuern sich ergebenden Verfahren (z. B. Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung, § 258 AO; (z...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 23 Sonstige Einzeltätigkeiten

Rz. 1 Die Vorschrift erfasst Angelegenheiten des Verwaltungsverfahrens, soweit diese nicht in den §§ 24–39 geregelt sind. Dabei handelt es sich vor allem um die Berichtigung von Erklärungen und die Stellung von Anträgen (im Allgemeinen schriftlich) bei Behörden. Für alle Tätigkeiten gem. Abs. 1 gilt ausschließlich die Wert-(Rahmen-)gebühr (2/10 bis 10/10 Tabelle A). Ein Ausw...mehr

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Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 5. Höhe der Gebühren

Rz. 5 Im Rahmen des KostRÄG, welches zum 01. 01. 2021 in Kraft getreten ist, wurden nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG angehoben, sondern zugleich die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG. Danach werden weiterhin die Gebühren bis zu einem Streitwert von "bis 4 000 Euro" in der sich aus der Tabelle zu § 13 RVG ergebenden Höhe erstattet. Angehoben wurde allerdings ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2.3 Vollstreckungsmaßnahme (Abs. 1 S. 1 Nr. 3)

Rz. 44 Vollstreckungsmaßnahmen sind die Handlungen, mit denen die Finanzbehörde die zwangsweise Durchsetzung des Zahlungsanspruchs im Vollstreckungsverfahren bewirken will. Die dafür zulässigen Maßnahmen sind in §§ 249ff. AO abschließend bestimmt.[1] Vollstreckungsmaßnahmen führen zur Unterbrechung der Zahlungsverjährung. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die Maßnahme erfolgre...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / b) Verhältnis von Erkenntnisverfahren und Zwangsvollstreckung bei umfassendem Auskunftstitel

aa) Bei umfassendem Auskunftstitel Konkretisierung in der Zwangsvollstreckung Rz. 294 Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret b...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / aa) Bei umfassendem Auskunftstitel Konkretisierung in der Zwangsvollstreckung

Rz. 294 Die Frage, ob ein Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf ergänzende Auskunft über den Nachlassbestand hat, ist von der weiteren Frage zu unterscheiden, ob er bei einem schon vorliegenden Titel auf umfassende Auskunftserteilung noch einmal auf ergänzende Auskunftserteilung über konkret benannte Nachlassbestandteile klagen kann. Eine solche Klage wäre vielmehr unz...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Unbestimmter Auskunftstitel in der Zwangsvollstreckung

a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben i...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 357 Die Zwangsvollstreckung erfolgt nach § 888 ZPO (siehe hierzu im Einzelnen Rdn 281 ff.).mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 73 Die Zwangsvollstreckung erfolgt, wenn Gegenansprüche wegen Verwendungen auf das Grundstück begründet sind, im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 77 Die Zwangsvollstreckung erfolgt im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / c) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 81 Die Zwangsvollstreckung erfolgt im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO.mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / a) Die einzelnen Stufen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 293 Zur Bestimmtheit eines Auskunftstitels hat das OLG Hamburg im Zusammenhang mit einem Auskunftsanspruch nach § 2314 BGB entschieden OLG Hamburg FamRZ 1988, 1213:[321] Zitat Enthält ein Auskunftstitel gem. § 2314 BGB zulässigerweise keine näheren Angaben über Art und Weise der Auskunft, so hat der Gläubiger diese Angaben im Vollstreckungsantrag nachzuholen. In einem solch...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / VII. Zwangsvollstreckung aus dem Auskunftstitel

1. Auskunftserteilung – unvertretbare Handlung Rz. 287 Bei der Verpflichtung des Erben gegenüber dem nicht zum Erben berufenen Pflichtteilsberechtigten zur Auskunftserteilung über den Bestand des Nachlasses durch Vorlage eines Verzeichnisses der Nachlassgegenstände gem. § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs. 1 ZPO zu vollstr...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 5. Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel

a) Unvertretbare Handlung Rz. 424 Die Erteilung der Auskunft über den Bestand eines Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 1 BGB ist auch dann, wenn sie durch Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses (§ 2314 Abs. 1 S. 3, letzter Fall BGB) zu erfolgen hat, eine unvertretbare, nach § 888 ZPO zu vollstreckende Handlung.[475] Die Verpflichtung, durch ein notarielles Verzeichnis Aus...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Fortsetzung der gegen den Erblasser begonnenen Zwangsvollstreckung

Rz. 278 Zu unterscheiden ist nach dem Stadium des Vollstreckungsverfahrens:mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 1. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus demselben Titel

Rz. 548 Hatte im Zeitpunkt des Todes des Schuldners die Zwangsvollstreckung bereits begonnen, so wird sie in seinen Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung muss aus demselben Titel weiter betrieben werden, aus dem sie bereits gegen den Erblasser betrieben worden war. Eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO ist nicht erforderlich. Es kommt auch nicht dar...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / bb) Zwangsvollstreckung

Rz. 165 Die Durchsetzung erfolgt auch hier im Klagewege vor dem Prozessgericht.[204] Die Zwangsvollstreckung erfolgt über § 894 ZPO.[205]mehr

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§ 11 Erbenhaftung / cc) Muster: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 382 Muster 11.26: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.26: Vollstreckungsgegenklage – Einrede des ungeteilten Nachlasses gem. § 2059 BGB, §§ 780, 781, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung An das _________________________geric...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / 3. Muster: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 785, 767 ZPO); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 354 Muster 11.24: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 785, 767 ZPO); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.24: Vollstreckungsgegenklage – noch nicht abgeschlossenes Gläubigeraufgebot – nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, § 305 ZPO (§§ 782, 7...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Muster: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

Rz. 237 Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung Muster 14.39: Drittwiderspruchsklage gegen Verfügungen in der Zwangsvollstreckung An das _________________________-gericht Klage des Herrn _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – wegen Unzul...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / d) Muster: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urteils (§ 2213 Abs. 3 BGB)

Rz. 188 Muster 13.40: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urteils (§ 2213 Abs. 3 BGB) Muster 13.40: Klage eines Nachlassgläubigers gegen Testamentsvollstrecker auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass aufgrund eines gegen den Erben ergangenen Urtei...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / d) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss

Rz. 309 Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Gerichtsbeschluss Muster 11.20: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch G...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / ee) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 392 Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.28: Vollstreckungsgegenklage gegen Pfändung eines Erbteils nach Anordnung der Nachlassverwaltung (§§ 780, 781, 784, 785, 767 ZPO, § 1975 BGB); Antrag auf Einst...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar

Rz. 310 Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar Muster 11.21: Vollstreckungsgegenklage gegen Zwangsvollstreckung des Nachlassgläubigers in das Eigenvermögen des Erben (§§ 781, 785, 767 ZPO) – Nachweis der Dürftigkeit durch Inventar An...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / f) Zwangsvollstreckung bei Zug-um-Zug-Verurteilung

Rz. 118 Die Zwangsvollstreckung erfolgt bei der Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung, wenn Gegenansprüche begründet sind, im Falle einer Zug-um-Zug-Verurteilung (§§ 273 Abs. 2, 274 BGB) nach § 726 Abs. 2 ZPO. Bei der Verurteilung zur Leistung beweglicher Sachen erfolgt die Zwangsvollstreckung des Zug-um-Zug-Urteils nach § 756 ZPO. Der Annahmeverzug, der nach dieser...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Zwangsvollstreckung in das Eigenvermögen des Erben

aa) Einzelzwangsvollstreckung gegen den Erben (1) Erfordernis des Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 ZPO Rz. 268 Wenn ein Nachlassgläubiger im Wege der Einzelzwangsvollstreckung auf das Eigenvermögen des Erben zugreift, so steht dem Erben die beim Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erhebende Vollstreckungsgegenklage nach §§ 781, 784 Abs. 1, 785, 767 ZPO zu, sofern...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / c) Zwangsvollstreckung

Rz. 133 Die Vollstreckung eines obsiegenden Urteils auf Auskunft richtet sich nach § 888 ZPO.mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Unwirksamkeit von Verfügungen in der Zwangsvollstreckung

aa) Rechtliche Grundlagen Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbscha...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / VI. Gegen den Erblasser begonnene Zwangsvollstreckung

1. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus demselben Titel Rz. 548 Hatte im Zeitpunkt des Todes des Schuldners die Zwangsvollstreckung bereits begonnen, so wird sie in seinen Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung muss aus demselben Titel weiter betrieben werden, aus dem sie bereits gegen den Erblasser betrieben worden war. Eine Titelumschreibung gem....mehr

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§ 11 Erbenhaftung / e) Muster: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung

Rz. 225 Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im Ersturteil gem. § 2015 BGB, §§ 305, 782, 785, 767 ZPO; Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung Muster 11.13: Antrag in einer Vollstreckungsgegenklage bei noch nicht abgeschlossenem Nachlassgläubigeraufgebot und nach Vorbehalt im...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / h) Herausgabe des Nachlasses zum Zwecke der Zwangsvollstreckung

Rz. 313 Nach Erhebung der Dürftigkeitseinrede muss der Erbe den Nachlass an den Gläubiger herausgeben zur Befriedigung im Wege der Zwangsvollstreckung. Deshalb ist der Erbe, sobald sich die Dürftigkeit des Nachlasses abzeichnet, gut beraten, frühzeitig eine tatsächliche Trennung des Nachlasses – bspw. durch Lagerung in einem gesonderten Raum – herbeizuführen, damit er dem Gl...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 203 Die Vollstreckung der Sicherheitsleistung erfolgt nach § 887 ZPO.[237] Das Wahlrecht unter verschiedenen Sicherungsmitteln nach § 232 BGB geht dann analog § 264 BGB auf den Nacherben über.[238] Regelmäßig wird aber der Zwangsvollstreckung des Anspruchs auf Sicherheitsleistung der Antrag auf Anordnung der gerichtlichen Verwaltung nach §§ 2128 Abs. 2, 1052 BGB (siehe R...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / dd) Zwangsvollstreckung

Rz. 159 Die Vollstreckung erfolgt in entsprechender Anwendung des § 883 ZPO.[202] Der Gerichtsvollzieher hat die Papiere wegzunehmen und an die Hinterlegungsstelle zu übergeben.mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / cc) Die Handhabung der Schonungseinreden in Prozess und Zwangsvollstreckung beim Grundstücksvermächtnis

Rz. 157 Ein Vorbehalt gem. § 305 ZPO berechtigt den Kläger lediglich zu Sicherungsmaßnahmen nach Arrestrecht (§ 782 ZPO), also bspw. bei einem Grundstücksvermächtnis lediglich zur Eintragung einer Vormerkung, aber nicht zur Eigentumsübertragung, entsprechend § 895 ZPO. Nach Abschluss des Gläubigeraufgebots kann der Erbe beurteilen, ob ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betrach...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / (4) Entbehrlichkeit des Haftungsbeschränkungsvorbehalts

Rz. 272 Ausnahmsweise ist ein Vorbehalt nach § 780 ZPO in drei Fallgruppen nicht erforderlich: (a) Wenn schon das Urteil selbst erkennen lässt, dass sich die Vollstreckung gegen einen Erben richtet. Dies ist gem. § 780 Abs. 2 ZPO in drei Fällen gegeben: Wenn das Urteilmehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / 3. Prozessrechtliche Wirkung des Vorbehalts

Rz. 313 In der Zwangsvollstreckung kann der Erbe dann durch eine Vollstreckungsgegenklage nach §§ 780 Abs. 1, 782, 785, 767 ZPO erreichen, dass der Nachlassgläubiger nur die bei einem Arrest zugelassenen Maßnahmen ergreift, §§ 930–932 ZPO, also reine Sicherungsmaßnahmen und keine Verwertung. Das bedeutet, dass die aufschiebende Einrede nicht die Vollstreckung in das Eigenver...mehr

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§ 14 Vor- und Nacherbfolge / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 227 Die Gläubiger des Vorerben können aus einem gegen den Vorerben erwirkten Titel die Zwangsvollstreckung in den Nachlass betreiben. Dies unabhängig davon, ob es sich bei der zugrunde liegenden Forderung um eine Nachlassverbindlichkeit oder eine Eigenverbindlichkeit des Vorerben handelt.[251] Rz. 228 Jedoch soll der Nacherbe nicht mit der Erbschaft für die persönlichen V...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / bb) Grundsatz: Bei unvollständigem Nachlassverzeichnis eidesstattliche Versicherung

Rz. 295 Grundsätzlich kann der Auskunftsgläubiger nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlangen nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung verwiesen, wenn er meint, das Verzeichnis sei nicht mit der notwendigen Sorgfalt erstellt worden.mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 2. Muster: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche

Rz. 249 Muster 1.7: Übergabe eines Mehrfamilienhauses durch einen Elternteil an unverheiratetes Kind unter Absicherung des Ehegatten des Übergebers; Rentenvorbehalt, Grundschuldbestellungsvorbehalt, Vereinbarung von Rückforderungsansprüchen mit Auflassungsvormerkung und Rückauflassungsvollmacht; Verzicht des nichtübergebenden Elternteils auf Pflichtteilsergänzungsansprüche M...mehr

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§ 13 Testamentsvollstreckung / 2. Passivlegitimation des Testamentsvollstreckers

Rz. 180 Aus § 2213 Abs. 1 BGB ergibt sich, dass ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, sowohl gegen den Erben als auch gegen den Testamentsvollstrecker gerichtlich geltend gemacht werden kann (vgl. Muster Rdn 187). Wegen § 748 Abs. 1 ZPO ist zur Vollstreckung in den Nachlass während der Dauer der Testamentsvollstreckung allerdings ein gegen den Testamentsvollstre...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / a) Unbeschränkte Vollstreckung

Rz. 536 Nach § 781 ZPO bleibt die Haftungsbeschränkung in der Zwangsvollstreckung unberücksichtigt, bis aufgrund der beschränkten Erbenhaftung von dem Erben Einwendungen gegen die Zwangsvollstreckung erhoben werden. Solange nicht die Beschränkung der Haftung aus dem Titel durch richterlichen Ausspruch geklärt ist, weil der Erbe ohnehin nur zur Leistung aus dem Nachlass oder ...mehr

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§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / ee) Wiederholung des Vollstreckungsantrags

Rz. 298 Der Auskunftsgläubiger ist nicht gehindert, seinen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes zu wiederholen, soweit er meint, der titulierte Auskunftsanspruch sei noch nicht erfüllt und er könne ergänzende Auskunftserteilung beanspruchen. Es wird dann zu prüfen sein, ob er die Voraussetzungen eines ergänzenden Auskunftsanspruchs schlüssig dargelegt hat. An einem etwa...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Muster: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung

Rz. 272 Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung Muster 17.24: Klage auf Pflichtteilsergänzung gegen den Beschenkten (Miterben) nach § 2329 BGB bei Schenkung einer Eigentumswohnung An das Landgericht _________________________ Klage des _________________________, wohnhaft ___________________...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / b) Muster: Klageerwiderung (Dreimonatseinrede)

Rz. 217 Muster 11.11: Klageerwiderung (Dreimonatseinrede) Muster 11.11: Klageerwiderung (Dreimonatseinrede) An das Landgericht – Zivilkammer – _________________________ zu Az. _________________________ Klageerwiderung In der Rechtssache des _________________________ – Klägers – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gegen _________________________ – Beklagten – P...mehr

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§ 11 Erbenhaftung / c) Widerspruchsklage gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 542 Hauptfall der an § 771 ZPO anzulehnenden Widerspruchsklage ist die Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben. Hat der Erbe die Haftungsbeschränkung durch ein Nachlassinsolvenzverfahren, eine Nachlassverwaltung, Erschöpfungseinrede, Dürftigkeitseinrede oder Überschwerungseinrede herbeigeführt, so kann er den Zugriff eines Nachlassgläubigers auf sein Ei...mehr