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02.09.2013
Wohnungseigentumsrecht
Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass die gemeinschaftlichen Kosten nach der „jeweiligen Wohnfläche“ umgelegt werden sollen, ist dies nichtig, wenn die Flächen der einzelnen Einheiten mit Circa-Werten angegeben sind und die angegebene Gesamtfläche von der Summe der Einzelflächen abweicht.
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