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10.12.2013
Urteil des BAG zur Leiharbeit
Leiharbeiter, die bei einem entleihenden Unternehmen länger als nur vorübergehend tätig sind, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Festanstellung beim Entleiher. Diese Folge sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht vor, so das Bundesarbeitsgericht in einem für Arbeitgeber positivem Urteil.
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