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17.11.2014
Mängel bei Zahnersatz
Weist eine zahnprothetische Brücke so erhebliche Mängel auf, dass sie erneuert
werden muss, muss der Zahnarzt dem Patienten eine Neuanfertigung
anbieten. Unterlässt er dies, kann der Patient den Behandlungsvertrag fristlos
kündigen, schuldet kein Zahnarzthonorar und kann seinerseits Schmerzensgeld
beanspruchen.
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