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23.05.2022
BFH Kommentierung
Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das in § 12 Abs. 2 Nr. 11 Satz 2 UStG im nationalen Recht angeordnete Aufteilungsgebot für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, mit Unionsrecht vereinbar ist (Anschluss an den BFH Beschluss vom 26.05.2021 - V R 22/20, BFH/NV 2021, S. 1316).
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