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10.08.2020
Praxis-Tipp (Aktualisierung)
Wird eine selbst bewohnte Immobilie, in der sich ein betrieblich/beruflich genutztes Arbeitszimmer befindet, innerhalb der 10-Jahres-Frist des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG veräußert, stellt sich die Frage, ob der auf das Arbeitszimmer entfallende Veräußerungsgewinn zu versteuern ist.
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