Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Zu- und Abflussprinzip

Die USt ist als Betriebsausgabe in den Fällen des § 4 Abs. 3 EStG erst abziehbar, wenn sie geleistet worden ist (§ 11 Abs. 2 S. 1 EStG). Anders als bei der Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 S. 1, § 5 Abs. 1 S. 1 EStG), innerhalb derer sich etwaig nachzuentrichtende USt ohne weiteres aus der Nacherklärung der verschwiegenen Betriebseinnahmen ergeben würde, erfordert das Zu- und Abflus...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige

Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten Vermögens ermöglicht werden, die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbstanzei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Keine Einziehung des Wertes von Taterträgen bei nicht abgeführter Umsatzsteuer durch unberechtigten Steuerausweis

Wer als faktischer Geschäftsführer einer sog. Servicefirma auftragsgemäß Scheinrechnungen zur Ermöglichung von Schwarzlohnzahlungen durch die jeweiligen Rechnungskäufer erstellt, schuldet die ausgewiesene Umsatzsteuer nach § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Zwar kann in den Fällen der Steuerhinterziehung die verkürzte Steuer das erlangte Etwas i.S.d. § 73 Abs. 1 StGB sein, weil sich der...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / V. Strafverfahrensrecht

1. Vermögensarrest (§ 111e StPO) a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Vermögensarrest (§ 111e StPO)

a) Keine Teilaufhebung wegen möglicher Selbstanzeige Einem u.a. wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs Verurteilten, gegen welchen das Strafgericht eine noch nicht rechtskräftige Einziehungsentscheidung zugunsten des Geschädigten getroffen hat, die durch einen Vermögenarrest gesichert ist, muss nicht im Wege der teilweisen Freigabe des arrestierten Vermögens ermöglicht werden, di...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung von Ehegatten

Im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten ist jeder Ehegatte grds. nur für seine eigenen Einkünfte verantwortlich (zur Problematik des mitwissenden und die Steuererklärung mitunterzeichnenden Ehegatten vgl. ausf. Tormöhlen in Papperitz/Keller, ABC Betriebsprüfung, Fach 5 Stichw. "Ehegattenverantwortlichkeit" Rz. 5.1 ff. [Januar 2021]. Anders ist es aber, wenn er an der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Einbindung in einer Mehrwertsteuerbetrugskette

Ein inländischer Kfz-Händler, der Proforma-Rechnungen über vermeintlich steuerfreie, tatsächlich aber nicht stattgefundene innergemeinschaftliche Fahrzeuglieferungen an in Polen oder Tschechien ansässige Abnehmer gestellt und nach den Weisungen seiner Hintermänner lediglich die Kaufverträge unterschrieben, die Kaufpreise weitergeleitet und die Gelangensbestätigung sowie den ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 244 Abs. 5 S. 2 i.V.m. S. 1 StPO)

Unerreichbar ist ein Zeuge, wenn das Tatgericht unter Beachtung der ihm obliegenden Sachaufklärungspflicht alle der Bedeutung des Zeugnisses entsprechenden Bemühungen zur Beibringung des Zeugen vergeblich entfaltet hat und keine begründete Aussicht besteht, dass der Zeuge in absehbarer Zeit als Beweismittel herangezogen werden kann (vgl. BGH v. 8.3.1968 – 4 StR 615/67, BGHSt...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. Doppelbelastung durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung

Zwar darf der Täter durch Vermögensabschöpfung und Besteuerung nicht doppelt belastet werden (vgl. u.a. BGH v. 5.9.2019 – 1 StR 99/19, wistra 2020, 24; Fischer, StGB, 71. Aufl. 2024, § 73 Rz. 13). Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Tatbeute und zugleich die vom Täter durch nachfolgende Steuerverkürzungen erzielte Ersparnis in Höhe der auf das Erlangte anfallenden Steuern ab...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. Wahl der Gewinnermittlungsart

Für Gewinneinkünfte sieht § 4 Abs. 1 S. 1 EStG grds. die Ermittlung des betrieblichen Gewinns auf Grund Bestandsvergleichs vor (vgl. hierzu Korn in Korn, EStG, § 4 Rz. 160 [März 2021]; Bode in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Aufl. 2023, § 4 Rz. 28). Allerdings hat der Steuerpflichtige, der nicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, Bücher zu führen und regelmäßig A...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Keine Scheinrechnung bei Innenumsätzen eines Unternehmers

Wenn ein Unternehmer mehrere Einzelfirmen betreibt und Rechnungen mit offenem USt-Ausweis an eine andere Firma seines eigenen Unternehmensverbundes stellt, denen kein realer Geschäftsvorfall zugrunde liegt, entsteht insoweit keine Umsatzsteuerschuld. Denn nach § 14c Abs. 2 S. 2 Alt. 2, § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG entsteht die Steuerschuld bei Ausweis von Umsatzsteuer in nicht lei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Mitteilung über verständigungsbezogene Gespräche (§ 243 Abs. 4 StPO)

a) Inhalt der Mitteilung Inhalt und Verlauf von verständigungsbezogenen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten müssen in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Vorsitzende darf sich nicht darauf beschränken, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe. Nach dem Sinn und ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Mitteilungspflicht auch nach Aussetzung der Hauptverhandlung

Der Vorsitzende der Strafkammer hat auch dann die Pflicht, den Inhalt eines etwaigen Verständigungsgesprächs mitzuteilen, wenn es nach der Aussetzung der ursprünglichen Hauptverhandlung (§ 228 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StPO) und deren Neuterminierung zu einer Änderung der Kammerbesetzung gekommen ist und der spätere Vorsitzende nicht an den Erörterungen teilgenommen hatte. Mit der ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / b) Verhältnismäßigkeit eines Vermögensarrestes

Das Übermaßverbot als Teilaspekt des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes muss angesichts des möglichen intensiven Eingriffs in das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 GG von Verfassungs wegen bereits bei der Anordnung sowie auch bei der Fortdauer eines Vermögensarrestes besonders beachtet werden. Von einer Unverhältnismäßigkeit der Arrestanordnung wegen Verfahrensverzöger...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / a) Inhalt der Mitteilung

Inhalt und Verlauf von verständigungsbezogenen Gesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten müssen in der Hauptverhandlung mitgeteilt werden. Der Vorsitzende darf sich nicht darauf beschränken, kundzutun, dass eine Verständigung herbeigeführt worden sei und welche Strafe der Angeklagte im Falle eines Geständnisses zu erwarten habe. Nach dem Sinn und Zweck des § 243 Abs. 4 S...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / c) Verständigung (§ 257c StPO)

Einer staatsanwaltschaftlichen Zusicherung, nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellte Verfahren bzgl. weiterer Steuerstraftaten nicht wieder aufzunehmen, kommt von vornherein nicht die Bindungswirkung einer gerichtlichen Verständigung (§ 257c StPO) zu (vgl. hierzu BGH v. 12.7.2016 – 1 StR 136/16, NStZ 2017, 56; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 257c Rz. 15a;...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / [Ohne Titel]

RA, FAStR Dipl.-Fw (FH) Dirk Beyer[*] Die Neuregelung des § 153 Abs. 4 sieht eine besondere Mitwirkungspflicht vor, welche die (Anschluss-)Außenprüfung und Veranlagung beschleunigen soll, indem nach Meinung des Gesetzgebers der Steuerpflichtige durch diese Norm verpflichtet werde, seine Jahresabschlüsse selbst an die Ergebnisse der vorangegangenen Außenprüfung anzupassen (Ges...mehr

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Praxisfall: Mitwirkungspfli... / 2. Sachverhalt

Unternehmer U hatte im Januar 2020 ein Grundstück samt Immobilie für einen Gesamtkaufpreis von EUR 1 Mio. gekauft. Aufgrund einer eigenen Bewertung der Immobilie hat er den Kaufpreis aufgeteilt, ein jährliches Abschreibungsvolumen (AfA für Gebäude) i.H.v. EUR X errechnet und in den Jahren 2020–2023 jährlich in seiner Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Im Rahmen einer i...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 2. Strafbares Rechnungssplitting

Die Geschäftsführer waren zunächst überrascht, dass Rechnungssplitting strafbar sein soll. Das ist es aber (statt vieler: Heuel in Kohlmann, § 370 AO Rz. 1207 m.w.N.). Im Ergebnis konnten die Ermittlungsverfahren gegen sie nach § 153a StPO beendet werden. Haftungsgefahr: Eine Haftung der A GmbH nach § 70 AO bzw. der Geschäftsführer nach § 71 AO war nicht zu prüfen, weil die K...mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 3. Einstellung des Strafverfahrens – aber ruinöse Ordnungsstrafe?

Nicht ordnungsgemäße Buchführung: Damit war der Fall aber – leider – nicht zu Ende. In dem sichergestellten Datenmaterial wurden seitens der Steuerfahndung weitere Geschäftsvorfälle im Sinne eines Rechnungssplittings gefunden. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 379 AO i.V.m. § 144 AO wurde eingeleitet, weil der Warenausgang nicht ordnungsgemäß aufgezeichnet worden sei....mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / [Ohne Titel]

RA/FAStR Thomas Wenzler[*] Der Tatbestand der Steuergefährdung nach § 379 AO ist keineswegs neu, wird aber gerade von der Finanzverwaltung neu entdeckt. In den sozialen Medien ist im Zusammenhang mit technischen Sicherungseinrichtungen für elektronische Registrierkassen von einer Renaissance der Vorschrift die Rede.mehr

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Praxisfall: Steuergefährdun... / 5. Unternehmensgeldbuße als "kleineres Übel"

Vorgeschlagen wurde von der Verteidigung dann eine Unternehmensgeldbuße nach § 30 Abs. 4 OWiG i.H.v. 480.000 EUR und die Einstellung der Strafverfahren nach § 153a StPO gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 30.000 EUR. Das wurde von der Bußgeld- und Strafsachenstelle akzeptiert. Und auch der Aufteilung der Unternehmensgeldbuße in einen Abschöpfungs- und einen Ahndungst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 8 Einzelne Fallgruppen/ABC des Zu- und Abflusses

Rz. 70 Abgeordnetenbezüge Dem Abgeordneten fließen die Abgeordnetenbezüge auch insoweit zu, als er von seinen Bezügen Sonderbeiträge an seine Partei abgetreten hat, die von der Parlamentsverwaltung unmittelbar an die Partei überwiesen werden. Denn er erlangt auch insoweit die Verfügungsmacht über seine Bezüge.[1] Absetzung für Abnutzung Greifen die Vorschriften über die AfA ein...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 4. Berichtigung – die notwendigen Schritte

Erstellung einer Stornorechnung: Im ersten Schritt ist eine Berichtigung der Rechnung von März 2022 erforderlich. Dies geschieht üblicherweise in der Praxis, indem eine Stornorechnung, also eine kaufmännische Gutschrift, erstellt wird, die inhaltlich der ursprünglichen Rechnung entspricht, aber meist alle Beträge mit Minus ausweist.[15] Die Stornorechnung wird unter aktuelle...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 2 Steuerliche Auswirkungen – Billigkeitsregelungen

Rz. 10 Das Zu- und Abflussprinzip dient in erster Linie einer vereinfachten Ermittlung der Einkünfte, da auf die Erfassung der Bestände verzichtet wird. Im Rahmen einer einfachen Ist-Rechnung werden lediglich die Zu- und Abflüsse von geldwerten Gütern (dabei handelt es sich im Allgemeinen um Geld, deshalb Geldrechnung) erfasst. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 5.2.3 Kurze Zeit vor oder nach dem Jahreswechsel

Rz. 46 Als "kurze Zeit" ist nach st. Rspr. ein Zeitraum von höchstens 10 Tagen anzusehen.[1] Dies gilt für die Zeit vor und auch nach dem Jahreswechsel. Diese Höchstgrenze kann auch in besonderen Einzelfällen nicht erweitert werden.[2] Der Zeitraum gilt sowohl für die Fälligkeit als auch für die Leistung, also den Zeitraum v. 22.12. bis zum 10.1. § 108 Abs. 3 AO ist nicht au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Vorausgezahlte Ausgaben für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus sind zwingend auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet ist, zu verteilen. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB). Nutzungsentgelte sind daher die Gegenleistungen für die Nutzung beweglich...mehr

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 6. Epilog: Uneinbringlichkeit

Der Unternehmer fungiert als Steuereinnehmer der Umsatzsteuer für den Fiskus.[32] Wenn er auch im Rahmen der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten die abzuführende Umsatzsteuer vorfinanzieren muss,[33] so hat dies doch Grenzen, wenn er das Entgelt und die Umsatzsteuer nicht in einer angemessenen Frist vereinnahmen kann.[34] Besteuerungsgrundlage ist die tatsächlich erhalte...mehr

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Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (zu § 15 UStG)

Kommentar In bestimmten Fällen hat der Unternehmer für bezogene Gegenstände ein Zuordnungswahlrecht. Er kann einen Gegenstand ganz, teilweise oder auch gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss in geeigneter Weise dokumentiert werden. Während die Finanzverwaltung früher davon ausging, dass die Zuordnungsentscheidung bis zur gesetzlichen Abgabefri...mehr

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Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 3.6 Sicherheit

Rz. 104 Bilanzpolitische Maßnahmen können hinsichtlich ihrer Durchsetzbarkeit sichere, d. h. unstreitige Maßnahmen sein; das ist etwa bei Wahlrechten und bei den meisten Sachverhaltsgestaltungen der Fall. Es kann sich aber auch um Maßnahmen handeln, die vor ihrer endgültigen Durchsetzung u. U. erst "erkämpft" werden müssen, z. B. im Rahmen der Jahresabschlussprüfung oder anl...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1.3 Steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Vor- und Nachteile

Rz. 7 Das Unternehmenssteuerreformgesetz brachte ab 2008 eine besondere Niedrigbesteuerung für thesaurierte Gewinne von Personengesellschaften und Einzelunternehmen; es handelt sich um den sog. Thesaurierungssteuersatz von 28,25 %. Die Höhe dieses Satzes orientiert sich an der Normalbelastung einer Kapitalgesellschaft, diese beträgt 29,83 % bei einem Gewerbesteuerhebesatz vo...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Säumniszuschläge

Säumniszuschläge stellen steuerliche Nebenleistungen dar[1] und entstehen bei nicht termingerechter Zahlung.[2] Sie sind als Betriebsausgaben abzuziehen, wenn für die Steuer, deretwegen die Erhebung der Säumniszuschläge erfolgt ist, ein Betriebsausgabenabzug zulässig ist. Säumniszuschläge, die sich auf Personensteuern wie Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Kirchensteuer, Lohn...mehr

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Inländische Steuerpflicht von EU-Geldern im Rahmen von Frontex-Einsätzen

Leitsatz Gelder der Europäischen Union, die an einen Polizeibeamten mit Wohnsitz im Inland für dessen Tätigkeit im Rahmen von Frontex-Einsätzen in Griechenland gezahlt werden, unterliegen der inländischen Steuerpflicht. Normenkette § 1 Abs. 1 Satz 1, § 3 Nrn. 13 und 64, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 8 AO, Art. XI Abs. 1 bis 3, Art. XVII Abs. 2 Nr. 1 DBA-Griechenland, Art. ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 7.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft oder eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesell...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Verspätungszuschläge

Verspätungszuschläge aufgrund verspäteter Abgabe der Steuererklärungen[1] sind steuerliche Nebenleistungen. Sie können als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die zugehörige Steuer ebenso als Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann. So stellen Verspätungszuschläge auf betriebliche Steuern, z. B. Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Betriebsausgaben dar, während Ve...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt, sondern die Gesellschafter selbst sind Subjekt der Einkünftebesteuerung (sog. Transparenzprinzip). Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine j...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Steuern

Betriebliche Steuern, wie Umsatzsteuer, betriebliche Kfz-Steuer, Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, sind als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die Grunderwerbsteuer stellt Anschaffungsnebenkosten zum betrieblichen Grundstück dar und ist daher im Rahmen der Abschreibung auf das abnutzbare Gebäude als Betriebsausgabe berücksichtigungsfähig. Private Steuern, wie z. B. Einkom...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2.1 Wohnung gehört bei unentgeltlicher Überlassung zum Privatvermögen

Zum steuerlichen Gesamthandsvermögen i. S. d. § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO einer Personengesellschaft gehörende Wirtschaftsgüter zählen – auch bei zeitweiser privater Nutzung – steuerlich zum notwendigen Betriebsvermögen.[1] Von diesem Grundsatz gibt es eine Ausnahme. Wird ein zum Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft gehörendes Wohngebäude ausschließlich von einem...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.8 Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes Betriebsvermögen oder Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Mitunternehmern

Rz. 71 Die Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen durch Mitunternehmer war in 2012 Gegenstand der BFH-Rechtsprechung: [1] Der IV. Senat des BFH hat mit Urteil v. 19.9.2012 entschieden, dass die teilentgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Personengesellschaft nicht zur Realisierung ...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.4.2 Teilentgeltliche Veräußerung in ein Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters

Wird das Wirtschaftsgut beim Erwerber Betriebsvermögen, liegt keine verdeckte Entnahme in Höhe der Differenz zwischen Teilwert und Veräußerungsgeschäft vor, die zur Gewinnrealisierung führt, weil der Vorgang unter § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG fällt. Praxis-Beispiel Teilentgeltliche Veräußerung in das Betriebsvermögen An der X-GmbH & Co. KG (KG) sind als Kommanditisten A und B zu je ...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.2 Buchführungspflicht nach Steuerrecht

Rz. 13 Nach § 140 AO werden die GmbH und die GmbH & Co. KG verpflichtet, die Buchführungsvorschriften des HGB auch im Interesse der Besteuerung zu erfüllen. Nach § 5 Abs. 1 EStG "ist bei Gewerbetreibenden, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und re...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.2 Gesonderte Feststellungen nach der AO

Rz. 5 Bei den Vorschriften der AO und der Einzelsteuergesetze ist zu unterscheiden zwischen Vorschriften, die bestimmen, welche Besteuerungsgrundlagen gesondert festzustellen sind, und den Verfahrensregelungen zur Feststellung, ihren Rechtswirkungen und der Bekanntgabe des Feststellungsbescheids. Die Verfahrensregelungen sind in §§ 179, 181-183 AO enthalten. Sie gelten für a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 4.1.4 Nichtberücksichtigung des § 171 Abs. 10 AO

Rz. 48 Abs. 5 bestimmt, dass "§ 171 Abs. 10 AO außer Betracht" bleibe. Das Verständnis dieser Bestimmung hat Schwierigkeiten bereitet.[1] Es ergibt sich jedoch aus dem Bezug, den das Wort "hierbei" herstellt. Nach Abs. 5 kann eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden, auch wenn die Feststellungsfrist abgelaufen ist. Voraussetzung ist nur, dass die Festsetzungsfrist de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.1 § 2a Abs. 1 AO

Rz. 16 Nach § 2a Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden[1], andere öffentliche Stellen[2] und nicht-öffentliche Stellen.[3] Die Vorschriften gelten daher insbesondere für Bundesfinanzbehörden...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.2 § 2a Abs. 2 AO

Rz. 23 Die datenschutzrechtlichen Regelungen dieses Gesetzes gelten gem. § 2a Abs. 2 S. 1 AO auch für Daten, die die Finanzbehörden im Rahmen ihrer Aufgaben bei der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs verarbeiten. Nach § 2 Abs. 2 S. 2 AO gelten diese Daten als im Rahmen eines Verfahrens in Steuersachen verarbeitet. Diese Regelungen richten sich an die Zollbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.4 § 2a Abs. 4 AO

Rz. 27 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten[1] gelten nach § 2a Abs. 4 AO die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für diese Vorschrift, die Gegenstand der EU-Richtlinie 2016/68...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 1.2 Rechtsentwicklung der Vorschrift

Rz. 2 § 181 AO wurde durch die AO 1977 eingeführt. Seitdem ist die Vorschrift folgendermaßen geändert worden:[1] Durch Gesetz v. 19.12.1985[2] wurde in Abs. 2 die Verweisung auf andere Vorschriften der AO auf die §§ 134ff. AO erweitert, Abs. 2 neu eingeführt und die bisherigen Abs. 2–4 in Abs. 3–5 umnummeriert. Einige Probleme hinsichtlich der Festsetzungsfrist sind durch das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2 Regelungen des § 2a AO

2.1 § 2a Abs. 1 AO Rz. 16 Nach § 2a Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden[1], andere öffentliche Stellen[2] und nicht-öffentliche Stellen.[3] Die Vorschriften gelten daher insbesondere für Bu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.3 § 2a Abs. 3 AO

Rz. 24 § 2 Abs. 3 AO wurde durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz[1] dahingehend geändert, dass die nach "L 127 vom 23.5.2018, S. 2" die Worte "L 47 vom 4.3.2021" eingefügt wurden. Rz. 25 Nach § 2a Abs. 3 AO finden die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten keine Anwendung, soweit das Recht der Europäischen Union, ...mehr