Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.6 Sicherstellung des deutschen Besteuerungsrechts (S. 7)

Rz. 141x § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 7 KStG konkretisiert die Voraussetzung, dass die Beteiligung an der Organgesellschaft zu einer inl. Betriebsstätte des Organträgers gehören muss, aus der Sicht des internationalen Steuerrechts. Danach liegt eine Betriebsstätte i. S. d. S. 4 nur dann vor, wenn die dieser Betriebsstätte zuzurechnenden Einkünfte sowohl nach innerstaatlichem St...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.5 Verfahrensregelungen (Abs. 5 S. 4, 5)

Rz. 945 Die gesonderte Feststellung ist nach § 14 Abs. 5 S. 4 KStG von dem für die Besteuerung der Organgesellschaft zuständigen FA vorzunehmen. Dies stellt eine Änderung gegenüber der bisherigen Regelung dar, wonach die die Organgesellschaft betreffenden Fragen in dem KSt-Bescheid des Organträgers behandelt wurden. Die Neuregelung bedeutet also eine Verlagerung der Zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.5.7 Fiktion der Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags (Nr. 3 S. 4, 5)

Rz. 445 Die tatsächliche Durchführung des Ergebnisabführungsvertrags hat in der Vergangenheit immer wieder zu Problemen geführt, da schon kleine Fehler bei der Ermittlung des abzuführenden Gewinns dazu geführt hatten, dass der Ergebnisabführungsvertrag nicht durchgeführt worden war. Folge war, dass die Organschaft für das Wirtschaftsjahr, in dem der Fehler aufgetreten war, n...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.3.2.2 Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 249 Ist der Organträger mit 50 % oder weniger der Stimmrechte direkt an der Organgesellschaft beteiligt und wird eine weitere Beteiligung an der Organgesellschaft von einer Personengesellschaft im Gesamthandsvermögen gehalten, an der der Organträger beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob hierdurch eine für die Organschaft ausreichende finanzielle Eingliederung von mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.4 Mehrfachberücksichtigung der negativen Einkünfte

Rz. 511 Weitere Voraussetzung ist, dass die negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft in einem ausl. Staat bei der Besteuerung des Organträgers, der Organgesellschaft oder einer anderen Person berücksichtigt werden. Nach der Fassung der Vorschrift vor der Änderung durch das Gesetz v. 20.2.2013[1] war Voraussetzung, dass das negative Einkommen in einem a...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.3 Wirkung der gesonderten Feststellung (Abs. 5 S. 2)

Rz. 934 Als Wirkung bestimmt § 14 Abs. 5 S. 2 KStG, dass die gesonderte Feststellung für die Besteuerung des Einkommens des Organträgers und der Organgesellschaft bindend ist. Das bedeutet, dass aufgrund der Feststellung der KSt-Bescheid der Organgesellschaft und der des Organträgers an die incidente Feststellung des Bestehens der Organschaft sowie an die Höhe des Einkommens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.2.6 Zurechnung des Einkommens bei Personengesellschaften und natürlichen Personen als Organträger

Rz. 650 Ist der Organträger eine Personengesellschaft, ergeben sich im Grundsatz keine Änderungen gegenüber den bisherigen Ausführungen. Das Handelsbilanzergebnis der Organgesellschaft ist an die Personengesellschaft als Organträger abgeführt worden und damit im Handelsbilanzergebnis der Personengesellschaft enthalten. Es ist daher zu eliminieren, um eine Doppelerfassung zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.2.1 Rechtsform der Organgesellschaft (Grundlagen)

Rz. 178 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG muss die Organgesellschaft eine Europäische Gesellschaft, eine AG oder KGaA sein. Die "Europäische Gesellschaft" wurde durch Gesetz v. 7.12.2006[1] in diese Aufzählung eingefügt. Dieser Begriff ist insoweit mehrdeutig, als auch die SCE eine Europäische Gesellschaft ist, als Genossenschaft aber nicht Organgesellschaft sein kann. Aus der Verw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.2 Feststellung des Einkommens und damit zusammenhängender Besteuerungsgrundlagen (Abs. 5 S. 1)

Rz. 926 Gesondert festgestellt werden das dem Organträger zuzurechnende Einkommen und damit zusammenhängende andere Besteuerungsgrundlagen. Der Feststellungsbescheid enthält damit keine ausdrückliche Feststellung, dass ein steuerlich anzuerkennendes Organschaftsverhältnis vorliegt. Allerdings beruht die verfahrensrechtliche Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.4 Stille Gesellschaft

Rz. 169 Die typische stille Gesellschaft ist keine Gesellschaft in dem Sinn, dass sie Träger steuerrechtlicher Beziehungen sein kann. Sie wird steuerlich als darlehensähnlich behandelt[1] und kann daher nicht Organträger sein. Rz. 170 Die atypische stille Gesellschaft ist steuerlich eine Mitunternehmerschaft und wird daher weitgehend wie eine Personengesellschaft, d. h. als M...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.4.1 Beendigung der Eingliederung und des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 666 Die Organschaft endet, wenn die Wirkungen des Ergebnisabführungsvertrags enden oder die finanzielle Eingliederung nicht mehr besteht. Alle Voraussetzungen der Organschaft müssen zum Ende des Wirtschaftsjahrs der Organgesellschaft, dessen Ergebnis dem Organträger zugerechnet werden soll, vorliegen, die Voraussetzung der finanziellen Eingliederung zusätzlich während de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.3 Notwendiger Inlandsbezug

Rz. 91 Um Organträger sein zu können musste eine Körperschaft bis Vz 2011 nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt stpfl. sein und die Geschäftsleitung im Inland haben. Diese Voraussetzung ist durch Gesetz v. 20.12.2001[1] ab Vz 2001 eingeführt worden; bis Vz 2000 musste es sich bei dem Organträger um ein inl. Unternehmen mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland handeln....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.4.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 120 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann eine Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG Organträger sein, wenn sie eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG ausübt.[1] Die Verweisung auf § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG stellt klar, dass alle Mitunternehmerschaften Organträger sein können. Es handelt sich insbesondere um OHG, KG, GmbH & Co. KG, GbR,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.1 Die Organgesellschaft als Körperschaftsteuersubjekt

Rz. 538 Die Organgesellschaft bleibt zivilrechtlich Rechtssubjekt. Sie ist ein von dem Organträger getrennter Rechtsträger, der lediglich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrags bestimmte Vermögenswerte auf den Organträger überträgt. Organträger und Organgesellschaft bilden nicht in dem Sinn ein einheitliches Unternehmen, dass die gleichen Wirkungen wie bei der Besteuerung e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.2 Die Organtheorie

Rz. 20 Die §§ 14ff. KStG enthalten zwar positivrechtliche Regelungen für die Organschaft, der systematische Grundgedanke, der zu diesen Vorschriften geführt hat, wird aber nicht deutlich. Diese theoretischen Grundlagen für das Organschaftsverhältnis zu erarbeiten, ist Aufgabe der Organtheorie. Im Zuge der Rechtsentwicklung sind die Angestellten-, die Filial- oder Einheits- u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.5 Abführung des Gewinns, Übernahme des Verlusts

Rz. 446 Der Ergebnisabführungsvertrag wird nur dann tatsächlich durchgeführt, wenn der Gewinn auch tatsächlich an den Organträger abgeführt und der Verlust auch tatsächlich von ihm übernommen wird.[1] Dies kann in der Weise geschehen, dass der Gewinn durch eine tatsächliche Zahlung der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt oder der Verlust durch eine tatsächliche Za...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.1 Rechtslage bis Vz 2013

Rz. 923 Verfahrensrechtlich gab es bis zum Inkrafttreten des § 14 Abs. 5 KStG [1] für die Organschaft keine besonderen Bestimmungen. Die KSt-Bescheide gegen die Organgesellschaft und den Organträger waren verfahrensrechtlich nicht miteinander verknüpft. Der KSt-Bescheid gegen die Organgesellschaft war ebenso wenig ein Grundlagenbescheid für die Steuerfestsetzung gegen den Org...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 4.1.3.1.2 Konzernsteuerumlagen

Rz. 562 Bei der Ermittlung des Handelsbilanzergebnisses der Organgesellschaft, und dann entsprechend auch des Organträgers, können Umlagen für bestimmte Steuern berücksichtigt werden, die auf Besteuerungsgrundlagen der Organgesellschaft beruhen, für die jedoch der Organträger der Steuerschuldner ist. In Betracht kommen in erster Linie Umlagen für die Gewerbe- und die USt, ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 1.4.3 Vereinbarkeit mit europäischem Recht

Rz. 45 Innerhalb der EU führen das Erfordernis des Organträgers mit Geschäftsleitung im Inland und der "doppelte Inlandsbezug" bei der Organgesellschaft zu der Frage, ob eine unzulässige Diskriminierung ausl. Tochtergesellschaften vorliegt. Erleidet eine inl. Tochtergesellschaft Verluste und besteht zu der inl. Muttergesellschaft ein Organschaftsverhältnis, kann der Organträ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.2 Gewerbliches Unternehmen

Rz. 84 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 KStG kann nur ein gewerbliches Unternehmen Organträger sein. Während der Unternehmensbegriff nur eine Teilnahme am Wirtschaftsverkehr voraussetzt, also z. B. auch land- und forstwirtschaftliche und freiberufliche Unternehmen erfasst, engt das Merkmal "gewerblich" die Fähigkeit, Organträger zu sein, erheblich ein. Die Frage, ob der Organträger ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.8 Zeitliche Voraussetzungen

Rz. 464 Nach § 14 Abs. 1 S. 2 KStG i. d. F. des Gesetzes v. 16.5.2003[1] muss der Ergebnisabführungsvertrag bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs wirksam geworden, d. h. in das Handelsregister eingetragen worden sein, dessen Ergebnis erstmals dem Organträger zugerechnet werden soll. Europarechtlich ist diese Voraussetzung, die wie eine Ausschlussfrist wirkt, nicht zu beanstanden...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.1.2 Zurechnung der Beteiligung und der Stimmrechte

Rz. 215 Die Beteiligung und die Stimmrechte müssen dem Organträger zuzurechnen sein. Das bedeutet, dass die Anteile in seinem Eigentum stehen und die Stimmrechte ihm, als aus seinem Eigentum fließend, zuzurechnen sein müssen. Das ergibt sich eindeutig aus dem Wortlaut des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KStG, wonach der Organträger in einer Weise an der Organgesellschaft "beteiligt" ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.3 Natürliche Person als Organträger

Rz. 108 Nach § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG kann Organträger auch eine natürliche Person sein. Bis Vz 2011 musste eine natürliche Person unbeschränkt stpfl. sein. Ausl. natürliche Personen konnten unter den Voraussetzungen des § 18 KStG a. F. Organträger sein. Ab Vz 2012 ist das Merkmal der unbeschränkten Stpfl. aufgegeben worden. Stattdessen wird der Inlandsbezug durch § 14 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.6.1 Holding als Organträger

Rz. 143 Eine Holding ist ein Rechtsträger, der keinen eigenen Handels- oder Produktionsbetrieb unterhält, sondern nur Beteiligungen an anderen Unternehmen – regelmäßig an Kapitalgesellschaften, aber auch an Personengesellschaften – besitzt und die sich daraus ergebenden Rechte wahrnimmt.[1] Der Rechtsträger kann eine natürliche Person[2], eine Personengesellschaft, eine Kapi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.4.6.2 Vereinbarkeit mit Art. 3 GG

Rz. 529a Die Vorschrift ruft aus mehreren Gründen Bedenken gegen ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgebot nach Art. 3 GG hervor. Sie enthält ein Sonderrecht für die Organschaft, obwohl die gleiche Problematik des doppelten Abzugs von Verlusten auch bei nicht organschaftlich gebundenen Unternehmen auftreten kann. Praxis-Beispiel Die inl. A-AG unterhält eine Betriebsstätte i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 6.2.1 Allgemeines und Inkrafttreten

Rz. 924 Die verfahrensrechtlichen Schwierigkeiten und die damit verbundene Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen haben den Gesetzgeber veranlasst, durch Gesetz v. 20.2.2013[1] in § 14 Abs. 5 KStG eine gesonderte Feststellung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens vorzuschreiben.[2] Dies dient der Rechtssicherheit sowie der Verfahrensökonomie und trägt der Bedeutung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.1 Allgemeines

Rz. 141a Durch Gesetz v. 20.2.2013[1] wurde der Inlandsbezug des Organträgers in § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 4–7 KStG neu geregelt. Dabei wurden die Unterscheidungen zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht sowie die nach dem Ort der Geschäftsleitung und dem des Sitzes aufgegeben. Entsprechend wurde § 18 KStG ersatzlos aufgehoben. Stattdessen wird der Inlandsbezu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.5.4 Zuordnung bei zwischengeschalteten Personengesellschaften (S. 5)

Rz. 141r § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 5 KStG enthält eine dem S. 4 entsprechende Regelung, wenn der Organträger mittelbar über eine oder mehrere Personengesellschaften an der Organgesellschaft beteiligt ist. Gemeint ist, dass die Personengesellschaft eine Mitunternehmerschaft ist, weil nur dann eine mittelbare Beteiligung an der Organgesellschaft besteht. Ist die zwischengescha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.3.11.5 Aufhebung des Gewinnabführungsvertrags

Rz. 904 Wird der Gewinnabführungsvertrag zwischen Organträger und Organgesellschaft aufgehoben, ohne dass die Beteiligung veräußert wird, stellt sich die Frage nach dem Schicksal der Ausgleichsposten in der Bilanz des Organträgers. Rz. 905 Durch einen aktiven Ausgleichsposten infolge Rücklagenbildung in der Bilanz der Organgesellschaft wurde berücksichtigt, dass dem Organträg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 2.1.2.4 Nicht steuerbefreite Körperschaft

Rz. 105 Eine Körperschaft kann nur Organträger sein, wenn sie nicht nach § 5 Abs. 1 KStG oder anderen Vorschriften subjektiv von der KSt befreit ist. Als Steuerbefreiungen außerhalb des § 5 KStG kommen § 30 Abs. 1 InvStG für Spezial-Investmentfonds, die von der Transparenzoption Gebrauch gemacht haben, und § 16 Abs. 1 REITG für REITs in Betracht.[1] Das Gesetz stellt nur auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 3.3.4.1 Abführung des ganzen Gewinns

Rz. 359 Der Ergebnisabführungsvertrag muss tatsächlich durchgeführt, d. h. der ganze Gewinn der Organgesellschaft an den Organträger abgeführt und der ganze Verlust der Organgesellschaft vom Organträger übernommen werden.[1] Teilgewinnabführungsverträge nach § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG genügen daher nicht für eine Organschaft. Besteht an der Organgesellschaft eine stille Gesells...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 14 ... / 5.1.2 Begriff der Minder- und Mehrabführungen

Rz. 713 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Minder- oder Mehrabführungen. § 14 Abs. 4 S. 6 KStG kann nicht als Legaldefinition für § 14 Abs. 3 KStG herangezogen werden, da Abs. 4 S. 6 eindeutig nur auf Abs. 4 S. 1 verweist, nicht aber auf Abs. 3.[1] Jedoch ist der Begriff "Mehrabführung" bzw. "Minderabführung", der außer in § 14 Abs. 3 und 4 KStG auch in...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 21 Die Regelung zum begünstigten Vermögen wurde in ihrer jetzigen Form erstmals durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [1] eingeführt. Neu war damals vor allem das Konzept des Verwaltungsvermögenstests.[2] Rz. 22 Der Gesetzgeber hat für die Abgrenzung zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen eine eigene Regelung für Zwecke des ErbStG geschaffen. Ziel war e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.7 Form der Poolvereinbarung

Rz. 209 Für die Poolvereinbarung ist grundsätzlich keine besondere Form vorgesehen. Aus Gründen der Nachweisbarkeit (insb. gegenüber der FinVerw) dürfte die Einhaltung der Schriftform jedoch empfehlenswert sein.[1] Darüber hinaus dient eine schriftliche Vereinbarung auch der Streitvermeidung zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft. Rz. 210 Weitergehende Formvorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.1 Übersicht und Entstehungsgeschichte

Rz. 422 Eine Nutzungsüberlassung an Dritte ist steuerunschädlich, wenn "die überlassenen Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleichen Rechte und Bauten zum Betriebsvermögen, zum Betriebsvermögen im Sinne des § 97 Abs. 1a Nr. 1 des Bewertungsgesetzes einer Personengesellschaft oder zum Vermögen einer Kapitalgesellschaft gehören und der Hauptzweck des Betriebs in der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermittler / 6 Nachweis der Steuerbefreiung

Soweit eine Vermittlungsleistung nach § 4 Nr. 5 UStG steuerfrei ist, muss der Vermittler die Voraussetzungen dafür buchmäßig nachweisen. Dieser (Buch-)Nachweis ist materiell-rechtliche Voraussetzung der Steuerbefreiung. Ein Belegnachweis als Voraussetzung der Steuerbefreiung ist gesetzlich nicht besonders geregelt. Insoweit gelten aber die allgemeinen Regelungen der Abgabeno...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.4 Rechtsfolgen bei Überschreiten der 90-%-Grenze

Rz. 295 Bei einer Quote von 90 % oder mehr ist der Wert des begünstigungsfähigen Vermögens "vollständig nicht begünstigt".[1] Damit entfallen sämtliche Verschonungsregelungen, da diese alle vom Vorliegen "begünstigten Vermögens"[2] abhängig sind. Rz. 296 Keine Anwendung findet somit der Verschonungsabschlag von 85 % bzw. 100 %[3], der Vorab-Abschlag von bis zu 30 % bei Famili...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 7.2.1.5.5 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 438 Die Erfüllung des Unternehmenszwecks muss schließlich einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 14 AO)" erfordern.[1] § 14 AO lautet wie folgt: Zitat Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbstständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwaltung hinausgeht. D...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 5 Dennoch Gesamtdokumentation

Die Möglichkeit, nach § 1 Abs. 3 Satz 10 AStG a. F./§ 1 Abs. 3b AStG 22 auf die Transferpaketbetrachtung zu verzichten, ändert nichts daran, dass der Tatbestand einer Funktionsverlagerung erfüllt ist. Insbesondere sind weiterhin die Aufzeichnungspflichten zu beachten. Es sind die Unterlagen vorzulegen, aus denen sich quantifiziert die wirtschaftlichen Gründe für die Funktion...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.5.10 Überlegungen zur Gestaltung von Poolvereinbarungen

Rz. 240 Bei der Gestaltung von Poolvereinbarungen für Zwecke des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts besteht bislang nur wenig Rechtssicherheit. In der Praxis empfiehlt sich (zumindest vorsorglich) eine enge Orientierung am Gesetzeswortlaut und eine frühzeitige Abstimmung mit der FinVerw.[1] Hinweis Bestehende Poolvereinbarungen sollten in jedem Fall daraufhin überprüft werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.5 Erwerb einer Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (§ 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG)

Rz. 50 Nach § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG n. F. ist bei dem Erwerb von Anteilen an einer Personenvereinigung von einem Erwerb der anteiligen Wirtschaftsgüter auszugehen, sodass gem. § 12 Abs. 6, § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BewG nicht der Anteilswert, sondern der Anteil am Wert von Vermögensgegenständen und Schulden festgestellt wird.[1] § 10 Abs. 1 S. 4 ErbStG ist durch Art. 28 Kredit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.4.3 Kapitalgesellschaften im Ausland

Rz. 116 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der Nachfolgeplanung, ErbStB 2016, 177; Corsten/Führich, Europarechtliche Aspekte der Erbschaftste...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2.2 Zurechnungsfragen

Rz. 13 Welche Vermögensgegenstände dem Grunde nach bei der Bewertung des Vermögensanfalls zu berücksichtigen sind, beurteilt sich nach gefestigter Rspr. nach zivilrechtlichen und nicht nach steuerrechtlichen Grundsätzen.[1] Eine Zurechnung von Vermögensgegenständen unter dem Gesichtspunkt eines bloß wirtschaftlichem Eigentums ist damit grundsätzlich ausgeschlossen[2]; § 39 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.2.1 Zu Lebzeiten des Erblassers entstandene Verbindlichkeiten

Rz. 133 Die vom Erblasser herrührenden Schulden sind zunächst solche, die schon zu seinen Lebzeiten entstanden sind. Dazu gehören alle gesetzlichen, vertraglichen und außervertraglichen Verpflichtungen des Erblassers, z. B. aus Kauf, Miete oder unerlaubten Handlungen. Die Verbindlichkeiten müssen dabei zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein. Zu de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.3 Betriebsvermögen im Ausland

Rz. 92 Ausgewählte Hinweise auf weiterführende Literatur: Bachem, Erbschaftsteuer und Kapitalverkehrsfreiheit: eine "never ending story"?, ZEV 2022, 189; Baßler, Beschränkte Erbschaftsteuerpflicht beim Erwerb von Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften, ZEV 2014, 469; Bockhoff, Ausgesuchte internationale Aspekte des neuen ErbStG, ZEV 2017, 186; Bron, Der Brexit in der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Pflichtteil / 2.1 Abzug der Pflichtteilslast beim Verpflichteten (Erben)

Für den Erben ist der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch eine Nachlassverbindlichkeit, die er bei der Ermittlung seines steuerpflichtigen Erwerbs abziehen kann (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Hierbei sind aber die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2020 zu beachten; ferner auch die zum Jahressteuergesetz 2020 ergangenen Gleich lautenden Ländererlasse.[1] Gleich laufend mi...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 3.6 Wegfall der Steuerbefreiung

Werden die Gegenstände im vorgenannten Sinne innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert, so fällt die Steuerbefreiung rückwirkend weg. Gleiches gilt, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innerhalb des 10-Jahreszeitraums entfallen.[1] Die bisherige Steuerfestsetzung wird nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (steuerlich rückwirkendes Ereignis) geändert. Praxis-B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 4.2 Wegfall der Steuerbefreiung

Es kommt aber ebenfalls zum rückwirkenden Wegfall der Steuerbefreiung, wenn das befreite Vermögen innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb veräußert wird. Ebenso, wenn die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung innerhalb des 10-Jahreszeitraums entfallen (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 ErbStG). Die Steuerfestsetzung wird in diesem Fall nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO (steuerlich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuer: Steuerbefr... / 16 Zuwendungen an Pensions- und Unterstützungskassen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG)

Erfüllen Pensions- und Unterstützungskassen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG die für eine Befreiung von der Körperschaftsteuer erforderlichen Voraussetzungen, so bleiben Zuwendungen an diese gem. § 13 Abs. 1 Nr. 13 ErbStG ebenfalls erbschaftsteuerbefreit. Wichtig Anwendungsfälle für die Befreiungsvorschrift Die Steuerbefreiung hat nur Bedeutung für Zuwendungen an eine Pensions-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.3 Erbfallschulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG)

Rz. 170 Als Erbfallschulden sind i. R. d. § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen und geltend gemachten Pflichtteilen und Erbersatzansprüchen abzugsfähig. Zu diesen Verbindlichkeiten gehört auch eine etwaige Erbschaftsteuer, die der Erbe aufgrund entsprechender Anordnung des Erblassers zugunsten von Vermächtnisnehmern oder Pflichtteils- oder E...mehr