Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Richtsatzsammlung adé? (AO-... / 1. Kritik an der Richtsatzsammlung des BMF als Schätzungsmethode

Jahrzehntelang war die Richtsatzsammlung des BMF eine Art Bibel. Kritik an ihr wurde von Seiten von Betriebsprüfern und Steuerfahndern im schlimmsten Fall als Häresie gewertet. Mit ein wenig Glück wurde man nur mit Gelächter und Kopfschütteln und dem Rat, sich beim BMF zu beschweren, bedacht. Gehört wurde man jedenfalls nicht. Und auch die Frage, ob man denn geprüft habe, ob ...mehr

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Richtsatzsammlung adé? (AO-... / 2. Das Revisionsverfahren

Beteiligung des BMF am Revisionsverfahren: Im Falle des Beitritts wird das BMF etwas auskunftsfreudiger sein müssen. Das gebietet nicht nur der Respekt vor dem Steuerbürger (i.S.v. Souverän) und dem BFH – dieser sieht trotz der Antworten auf die kleine Anfrage weiteren Klärungsbedarf –, sondern auch das Rechtsstaatsprinzip. Rechtsstaatlichkeit erfordert Transparenz. Das ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 7 Verfahren bei einheitlich und gesonderter Feststellung nach § 3a Abs. 4 EStG

Rz. 81 Die Bestimmungen des § 3a Abs. 4 EStG enthalten verfahrensrechtliche Spezialregelungen gegenüber den Vorschriften der AO. Sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a oder b AO gesondert (und einheitlich) festzustellen, hat das zuständige Feststellungs-FA (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO i. ...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / V. Fazit

Im ersten Teil des Beitrags (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde ausführlich herausgearbeitet, dass das Steuergeheimnis wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO nicht der Offenbarung der Tätigkeit als Steuerfahndung entgegensteht. Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist im Rahmen der Konkordanz mit der verfassungsrechtlichen effektiven Strafrechtsverfolgung und ggf. mit der körperliche...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 8 Aufgrund der Aufhebung von § 3 Nr. 66 EStG a. F. waren ab dem Vz 1998 Sanierungsgewinne im Grundsatz ertragsteuerpflichtig. Eine Entlastung war lediglich im Wege der Billigkeitsregelungen nach §§ 163, 222 und 227 AO zu erreichen. Die Finanzverwaltung konkretisierte diese Billigkeitspraxis im Jahr 2003 durch den sog. "Sanierungserlass".[1] Der Sanierungserlass galt vorneh...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / 1. Falsche Dienstbezeichnungen auf Warnwesten: "Land Schleswig-Holstein"

Vereinzelt versuchen Bundesländer, die genaue dienstliche Kennzeichnung der Steuerfahnder während der Durchsuchungsmaßnahme zu verschleiern, dennoch die Situation durch einen Hinweis auf die "Hoheitlichkeit" zu regeln bzw. zu entschärfen. Beispiel Die Steuerfahndung von Schleswig-Holstein trägt als Aufschrift ihrer Warnwesten "Land Schleswig-Holstein". Obliegenheit der Kenntli...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 3. Einstellung nach § 153 Abs. 1 StPO

Nach § 153 Abs. 1 StPO kann ein Ermittlungsverfahren eingestellt werden, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Geringe Schuld: Die Anwendung des § 153 StPO setzt nicht voraus, dass die Schuld nachgewiesen ist. Es genügt vielmehr, dass für sie eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht. Die Schuld wäre...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / c) Offenbarungsbefugnis durch Ermessensentscheidung

Sobald jedoch im Zuge der Vorbereitung der Durchsuchungsmaßnahme die Funktions- oder Durchführungsfähigkeit des verfassungsrechtlich gebotenen strafprozessualen Ermittlungsverfahrens (vgl. Matthes in BeckOK, § 30 AO Rz. 98 [10/2022]) sicherzustellen ist, entsteht aufgrund der herausgearbeiteten Ergebnisse die rechtliche Befugnis zur Offenbarung. Das Ergebnis der Konkordanz sc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 3.1 Zeitliche Anwendung

Rz. 12 Die zeitliche Anwendung des § 3a EStG richtet sich nach § 52 Abs. 4a EStG. Wie die Übergangsregelungen der Finanzverwaltung[1] ist auch die gesetzliche Regelung auf den 8.2.2017 als Tag der Veröffentlichung des Beschlusses des GrS des BFH zum Sanierungserlass ausgerichtet. Entsprechend ist nach § 52 Abs. 4a S. 1 EStG die Vorschrift des § 3a EStG rückwirkend erstmals i...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / I. Einleitung

Im Regelfall liegt es im Interesse des Betroffenen, ein gegen ihn eingeleitetes steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren möglichst zügig und "geräuschlos", also insb. ohne Öffentlichkeit zum Abschluss zu bringen. Vorrangiges Ziel der Verteidigung ist daher in derartigen Fällen die Vermeidung einer Anklageerhebung und damit die Durchführung einer öffentlichen Gerichtsverha...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / [Ohne Titel]

RD a.D. Dr. Henning Wenzel[*] Im ersten Teil (Wenzel, AO-StB 2023, 185) wurde umfassend rechtsmethodisch gezeigt, dass es wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO rechtlich zulässig ist, wenn sich die Steuerfahndung und die Strafsachen- und Bußgeldstelle während eines Durchsuchungseinsatzes auch gegenüber Dritten offenbaren. Das öffentliche Tragen von Dienst-Kennzeichnungen ist dem Grunde ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 3 Pauschale Einkommensteuer

Rz. 6 Auf Antrag des Prämienanbieters kann das FA für den Teil der Prämien, der den Betrag von 1.080 EUR übersteigt und damit ggf. stpfl. ist (Rz. 3–5), die ESt pauschal erheben. Der Antrag muss für alle Prämien gestellt werden, die in einen zukünftigen Zeitraum ausgeschüttet werden sollen (vgl. aber Rz. 2). Wird der Antrag abgelehnt, steht dem Unternehmen der Einspruch und ...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 2. Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO

Maximales Ziel einer außergerichtlichen Verfahrenserledigung ist die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO. Nach dieser Vorschrift stellt die Strafverfolgungsbehörde das Verfahren ein, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht. Ein hinreichender Tatverdacht besteht nicht, wenn aufgrund der Ermittlungen kein genügender Anlass zur Erhebung der Klage bz...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / I. Verfassungsrechtliche Einordnung und Vorgaben

Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung: Das Steuergeheimnis ist Ausfluss der informationellen Selbstbestimmung (vgl. Wenzel, AO-StB 2023, 85), welches sich aus den Grundrechten der Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 2 Abs. 1 GG ableitet (ausf. Schmidt, Grundrechte, 26. Aufl. 2021, Rz. 270 ff.). Es ist als grundrechtliches Abwehrrecht ausgeformt und erfordert den Datenschutz ...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 4. Einstellung nach § 153a StPO

Nach § 153a StPO können Steuerstrafverfahren gegen Auflagen und Weisungen eingestellt werden, wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Einstellung nach § 153a StPO ist in der Praxis der Ahndung von Steuerhinterziehungen sicher die gängigste Art der Verfahrensbeendigung, da sie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 4 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 Aufgrund des Umstands, dass im Rahmen der Erlangung der Steuerfreiheit nach § 3a Abs. 1 S. 1 EStG durch den Verbrauch von Minderungspositionen ein gewisser "Preis" zu zahlen ist, sollten etwaige andere einschlägige Steuerbefreiungen, bei denen dies nicht der Fall ist, vorrangig zur Anwendung kommen.[1] Dies wird bereits im Hinblick auf Steuerfreistellungen auf der Gru...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / II. Offenkundigkeit eines strafprozessualen Handelns

Entsprechend den bislang herausgearbeiteten Ergebnissen ist eindeutig festgestellt worden, dass das "Ob" zur Offenbarung wegen § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO gesetzlich eröffnet ist. Die Steuerfahndung kann in ihrer durchzuführenden Ermittlungstätigkeit äußerlich wahrnehmbare Kennzeichnungen einsetzen. Aufgrund weiterführender Überlegungen stellt sich die Rechtsfrage, ob es durch die ...mehr

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Außergerichtliche Einstellu... / 6. Beschränkung der Strafverfolgung nach § 154a StPO

Der § 154a StPO erlaubt es, abtrennbare Teile einer Tat von der Verfolgung auszunehmen. Es sollen solche Tatteile oder Gesetzesverletzungen ausgeklammert werden, die von vornherein besondere Beweisschwierigkeiten bereiten würden. Beachten Sie: Nach § 154a StPO ausgenommene Tatteile können gem. § 154a Abs. 3 S. 1 StPO in jeder Lage des Verfahrens wieder einbezogen werden. Ein...mehr

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Steuergeheimnis und offenku... / IV. Art der Kenntlichmachung

Dienstkleidung: Den Behörden stehen unterschiedliche Möglichkeiten zu. Die Polizei, der Zoll oder die Ordnungsbehörden kennzeichnen sich über ihre Dienstkleidung und vor allem regelmäßig über einen Aufdruck auf den schusssicheren Westen. Da die Finanzverwaltung bekanntlich keine Uniformen trägt, ist eine andere Form zu suchen. Klettsysteme: Vielfach tragen die Steuerfahndunge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3a... / 8 Unternehmerbezogene Sanierung nach § 3a Abs. 5 EStG

Rz. 84 Die Vorschrift des § 3a Abs. 5 EStG erscheint als eine Art "Kompromiss" der bisherigen Rechtslagen. Während § 3 Nr. 66 EStG a. F. noch eine unternehmerbezogene Schuldbefreiung kannte, war diese unter dem Regime des Sanierungserlasses nicht vorgesehen. Rz. 85 § 3a Abs. 5 EStG stellt auch Betriebsvermögensmehrungen bzw. Betriebseinnahmen in den Grenzen des § 3a Abs. 1 S....mehr

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Anforderungen an den Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung zur elektronischen Einspruchseinlegung

Leitsatz 1. Erwähnt die Rechtsbehelfsbelehrung die elektronische Einlegung im Sinne des § 357 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO), ist ein zusätzlicher Hinweis auf die Möglichkeit einer Einspruchseinlegung mittels E‐Mail nicht erforderlich. 2. Die Rechtsbehelfsbelehrung ist hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs weder unvollständig noch unrich...mehr

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Monatsbezug der Abrechnung über Säumniszuschläge in Kindergeldfällen

Leitsatz 1. Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen; die Abrundung auf den nächsten durch 50 € teilbaren Betrag erfolgt monatsbezogen. 2. Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, dass Familienkassen in den sogenannten Weiterleitungsfällen die Erfüllungswirkung der Weiterleitung...mehr

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Jansen, SGB IV § 14 Arbeits... / 2.10 Aufwandsentschädigungen

Rz. 16 Steuerfreie Aufwandsentschädigungen gelten nach Abs. 1 Satz 3, 1. Alt. a. F., nunmehr inhaltsgleich geregelt in § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 SvEV, nicht als Arbeitsentgelt und sind daher in der Sozialversicherung beitragsfrei. Erfasst sind die in § 3 Nr. 12 EStG genannten Einnahmen, d. h. die aus öffentlichen Kassen geleisteten Aufwandsentschädigungen. Von der Regelung ni...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Regelung übernimmt im Wesentlichen den Inhalt von § 240 der Abgabenordnung . Die Vorschrift über die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Beiträgen (vgl. § 76) ist auch bei der Verhängung des Säunmiszuschlages anzuwenden. Der Zahlungspflichtige hat dafür zu sorgen, dass die Krankenkasse als Einzugstelle spätestens bis zum Ablauf des Fälligkeitstages (vgl. § ...mehr

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Jansen, SGB IV § 24 Säumnis... / 2.6 Niederschlagung oder Erlass der Säumniszuschläge

Rz. 9 § 24 enthält keine Bestimmung, wonach Säumniszuschläge niedergeschlagen oder erlassen werden können. Es bestand daher die Notwendigkeit, zumindest für gewisse Ausnahmefälle, die Möglichkeit für die Niederschlagung oder den Erlass von Säumniszuschlägen zu schaffen. Dafür muss auf § 76 Abs. 2 Nr. 3 verwiesen werden. Diese Vorschrift ist nach der Gesetzesbegründung in Anl...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 6 Haftungsverhältnisse im Datensatz zur elektronischen Übermittlung der Steuerbilanz (E-Bilanz)

Rz. 41 Unternehmen, die ihren Gewinn nach §§ 4 Abs. 1, 5 oder 5a EStG ermitteln, haben gem. § 5b EStG die Verpflichtung, Daten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz – das ist die sog. Taxonomie – der Finanzverwaltung durch Datenfernübertragung zu übermitteln. Das Datenschema umfasst ein Stammdaten-Modul ("GCD-Modul") und ein Jahresabschluss-Modul ("GAAP-Modul").[2] Jedes b...mehr

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Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

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Einfluss von Sonderregelung... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist, er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Mit dem Verkauf des neuen Röntgengeräts führt er eine Lieferung nach § 3 Abs. 1 UStG aus, da er dem Kunden die Verfügungsmacht an dem Gegenstand verschafft. Die Lieferung wird im Rahmen eines Tauschs mit Baraufgabe ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 3 Täter

Rz. 18 Der potentielle Täterkreis ergibt sich primär aus der Bezugnahme auf § 80a AO, bei dem es sich um eine Verfahren handelt, nach dem Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften den Landesfinanzbehörden auf der Grundlage eines amtlich bestimmten Vollmachtformulars die Daten der ihnen von ihren Mandanten erteilten Vollmachten nach amtlich vorges...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3 § 383b Abs. 1 Nr. 2 AO

2.3.1 Widerruf der Vollmacht Rz. 12 Nach § 383b Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber nicht unverzüglich anzeigt. Rz. 13 Ein Widerruf einer Vollmacht liegt vor, wenn die zuvor erklärte Vollmacht zurückgenommen wird. Dieser Widerruf k...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 § 383b Abs. 1 Nr. 1 AO

2.2.1 Unzutreffende Vollmachtsdaten Rz. 8 Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Grundlage ist ein durch die Finanzverwaltung herausgegebenes Vollmachtsformular[1], mit dem der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerda...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.1 Finanzbehörden

Rz. 6 Die Übermittlung der Vollmachtsdaten oder der Widerruf bzw. die Änderung der Vollmacht erfolgt gem. § 80a Abs. 1 AO gegenüber den Landesfinanzbehörden. Durch die Bezugnahme des § 383b Abs. 1 AO auf § 80a Abs. 1 AO sind somit Übermittlungen von Vollmachtsdaten gegenüber Bundesfinanzbehörden vom Tatbestand des § 383b Abs. 1 AO nicht erfasst. Ebenso sind auch Übermittlung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2.2 Übermittlung

Rz. 10 Für die Übermittlung der Vollmachtsdaten schreibt § 80a Abs. 1 S. 1 AO vor, dass die Vollmachtsdaten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Folglich ist die Übermittlung auf diesem Wege auch von § 383b Abs. 1 Nr. 1 AO erfasst. Vor dem Hintergrund, dass statt der elektro...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 8 Verjährung

Rz. 26 Die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten richtet sich gem. § 377 Abs. 2 AO grundsätzlich nach den §§ 31 – 34 OWiG.[1] Zwar enthält § 384 AO eine gegenüber § 31 Abs. 2 OWiG vorrangige Spezialregelung einer fünfjährigen Verfolgungsverjährung für Steuerordnungswidrigkeiten gem. §§ 378 – 380 AO, jedoch wurde § 383b AO in diese Regelung nicht aufgenommen. Auf § 383b AO find...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 4 Subjektiver Tatbestand

Rz. 20 Die Tatbestandsalternativen des § 383b AO können nach dem Wortlaut des § 383b Abs. 1 AO nur vorsätzlich oder leichtfertig begangen werden.[1] Einfache Fahrlässigkeit ist demgemäß nicht ausreichend. Rz. 21 Vorsatz erfordert die Kenntnis aller objektiven Tatbestandsmerkmale, also insbesondere auch der Fehlerhaftigkeit der übermittelten Daten (vgl. Rz. 8 f. und 12 ff.). F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 9 Verfolgungszuständigkeit

Rz. 29 Sachlich zuständig für die Verfolgung von Steuerordnungswidrigkeiten ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. §§ 36 Abs. 1 S. 1 OWiG, 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, die die betroffene Steuer verwaltet. Da es sich bei § 383b AO jedoch nicht um eine betroffene Steuer handelt, sondern um Vollmachtsdaten, findet diese Zuständigkeitsregelung ihrem Wortlaut nach keine Anwendung.[1...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 4 Bei Personen und Vereinigungen, die nach den §§ 3 oder 4 Nr. 11 StBerG befugt sind, geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen zu leisten und die für den Stpfl. handeln, wird gemäß der neuen Fassung des § 80 Abs. 2 S. 1 AO eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vermutet.[1] Satz 2 des Abs. 2 stellt insoweit klar, dass sich die gesetzliche Vermutung der Bevollmächtigung zum Abr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 6 Geldbuße

Rz. 24 Vorsätzliche Zuwiderhandlungen gegen § 383b AO werden mit Geldbußen von 5 EUR bis 10.000 EUR geahndet.[1] Der Höchstbetrag kann allerdings lediglich bei vorsätzlichen Verstößen verhängt werden. Bei Leichtfertigkeit ist die Geldbuße dem Bußgeldrahmen für fahrlässiges Handeln zu entnehmen, da leichtfertiges Handeln ein gesteigerter Grad des fahrlässigen Handelns ist. Di...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2.1 Unzutreffende Vollmachtsdaten

Rz. 8 Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Grundlage ist ein durch die Finanzverwaltung herausgegebenes Vollmachtsformular[1], mit dem der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten erteilt. Nach der auf der Vollm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.2 Änderung der Vollmacht

Rz. 14 Auf Veranlassung des Bundesrates wurde in den § 383b Abs. 1 Nr. 2 AO im Gesetzgebungsverfahren noch die Alternative 2 eingefügt[1], nach der ordnungswidrig handelt, wer pflichtwidrig die Veränderung einer ihm erteilten Vollmacht nicht mitteilt. Dadurch wird dem Umstand Rechnung getragen, dass der Bevollmächtigte nach § 80a Abs. 1 S. 4 AO auch die Veränderung einer ele...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Selbstanzeige

Rz. 25 Da § 383b AO keinen entsprechenden Verweis enthält, ist eine Selbstanzeige i. S. d. §§ 371, 378 Abs. 3 AO bei Pflichtverletzungen anlässlich der Übermittlung von Vollmachtsdaten nicht möglich. Wird das unzulässige Verhalten i. S. d. § 383b AO jedoch nachträglich offenbart, so ist dies positiv bei der Bemessung der Geldbuße bzw. bei der Entscheidung über die Einstellun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5 Versuch

Rz. 23 Gem. § 377 Abs. 2 AO i. V. m. § 13 Abs. 2 OWiG kann eine versuchte Ordnungswidrigkeit nach § 383b AO nicht geahndet werden, da § 383b AO keine entsprechende Regelung enthält.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.3 Übermittelte Vollmacht

Rz. 17 Wie sich aus dem Verweis auf § 80a Abs. 1 S. 1 AO ergibt, stellt § 383b Abs. 1 Nr. 2 AO ausschließlich auf die nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz und über die amtlich bestimmten Schnittstellen elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Vollmachtsdaten ab. Sollten auf einem anderen Wege übermittelte (z. B. schriftliche) Vollmachten widerrufen oder geändert ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die F...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.3.1 Widerruf der Vollmacht

Rz. 12 Nach § 383b Abs. 1 Nr. 2 Alt. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektronisch an die Finanzbehörden übermittelten Vollmacht durch den Vollmachtgeber nicht unverzüglich anzeigt. Rz. 13 Ein Widerruf einer Vollmacht liegt vor, wenn die zuvor erklärte Vollmacht zurückgenommen wird. Dieser Widerruf kann jederzeit und ohne Nennu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 10 Zeitliche Anwendbarkeit

Rz. 32 § 383b AO tritt gem. Art. 20 Abs. 1 S. 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 zum 1.1.2017 in Kraft. Folglich ist die Norm auf tatbestandliche Handlungen nach dem 31.12.2016 anwendbar.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 383b Pflichtverletzung bei Übermittlung von Vollmachtsdaten

1 Grundlagen Rz. 1 § 383b AO wurde durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens v. 17.6.2016 eingefügt.[1] Danach handelt ordnungswidrig, wer entgegen dem ebenfalls neu eingeführten § 80a Abs. 1 S. 3 AO vorsätzlich oder leichtfertig unzutreffende Vollmachtsdaten an die Finanzbehörden übermittelt oder entgegen § 80a Abs. 1 S. 4 AO den Widerruf einer elektroni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.1 Mit der Beschwerde anfechtbare Entscheidungen

Rz. 17 Die Beschwerde ist statthaft gegen Entscheidungen des FG (Senat oder Einzelrichter), des Vorsitzenden oder des Berichterstatters, die nicht Urteile oder Gerichtsbescheide sind. Urteile können nur mit der Revision oder bei nicht zugelassener ­Revision mit der Nichtzulassungsbeschwerde angefochten werden. Gegen Gerichtsbescheide steht der Antrag auf mündliche Verhandlun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.1 Voraussetzungen

Rz. 5 Hat die Beschwerde – in allen nicht von § 131 Abs. 1 S. 1 FGO erfassten Fällen – keine aufschiebende Wirkung, kann das FG, der Vorsitzende oder der Berichterstatter, dessen Entscheidung angefochten wird, von Amts wegen die Vollziehung des angefochtenen Beschlusses einstweilen aussetzen (Abs. 1 S. 2). Die Aussetzung kann von der Beschwerdeerhebung und längstens bis zur ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.4 BFH-Verfahren (Abs. 2)

Rz. 6 Im Verfahren vor dem BFH gilt das Vorstehende entsprechend, Abs. 2. Gegen den Beschluss des BFH ist kein Rechtsmittel gegeben. Der Beschluss des BFH braucht daher nicht begründet zu werden.[1] In Betracht kommt lediglich eine Anhörungsrüge nach § 133a FGO oder – selbstverständlich – die Verfassungsbeschwerde. Da dem BFH grundsätzlich keine Befugnis zur Sachaufklärung zu...mehr