Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 6. Reihe von Gestaltungen

"Besteht eine Steuergestaltung aus einer Reihe von Gestaltungen, gilt sie als grenzüberschreitende Steuergestaltung, wenn mindestens ein Schritt oder Teilschritt der Reihe grenzüberschreitend im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 ist; in diesem Fall hat die Mitteilung nach Absatz 1 die gesamte Steuergestaltung zu umfassen." Rz. 58 [Autor/Stand] Überblick. Nach § 138d Abs. 2 Satz 2 A...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Tätigkeit in anderem Steuerhoheitsgebiet

"... d) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten gehen in einem anderen Steuerhoheitsgebiet einer Tätigkeit nach, ohne dort ansässig zu sein oder eine Betriebstätte zu begründen; ..." Rz. 47 [Autor/Stand] Auffangbestimmung. Schließlich kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer Tätigkeit in einem anderen Steuerhoheitsgebiet ergeben, ohne dass der betreffe...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Steuergestaltung

„(2) [1] Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist jede Gestaltung, ...” Rz. 31 [Autor/Stand] Weiter Begriff der Steuergestaltung. Der Begriff der Steuergestaltung selbst wird durch die Normengruppe der §§ 138d ff. AO grundsätzlich nicht definiert. Dies korrespondiert mit der Gesetzesbegründung, wonach der Begriff weit zu verstehen ist. Die Gesetzesbegründung erläutert d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Zuwendungsnachweis durch Zuwendungsbestätigung

Rn. 136 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Für Spenden, die dem Empfänger nach dem 31.12.2016 zufließen (§ 84 Abs 2c EStDV) gilt § 50 EStDV idF des Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (BGBl I 2016, 1679). Zuwendungen iSd § 10b EStG dürfen nach § 50 Abs 1 EStDV nur dann als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie durch eine vom Empfänger unter Berücksichtigung des...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / I. Definition marktfähiger Steuergestaltungen (Abs. 1)

"(1) Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung ist marktfähig, wenn sie konzipiert wird, vermarktet wird, umsetzungsbereit ist oder zur Umsetzung bereitgestellt wird, ohne dass sie individuell angepasst werden muss." Rz. 2 [Autor/Stand] Keine individuelle Anpassung. § 138h Abs. 1 AO definiert mit der sog. marktfähigen grenzüberschreitenden Steuergestaltung eine besondere Kat...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Auswirkungen für den Intermediär

Rz. 45 [Autor/Stand] Ermittlungspflicht des Intermediärs? Der Nutzer wird gem. § 138d Abs. 5 AO in Relation zu einer konkreten Steuergestaltung definiert, wobei erst dann von einem Nutzer gesprochen werden kann, wenn wenigstens eines der fristauslösenden Ereignisse des § 138f Abs. 2 AO (bzw. § 138d Abs. 5 AO) gegeben ist (s. Rz. 11 ff.). Gleichzeitig ist von einem Intermediä...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Angelsportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Vereine, deren satzungsmäßiger Zweck die Förderung der nichtgewerblichen Fischerei ist, können grundsätzlich wegen der Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege i. S. d. Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes als gemeinnützigen Zwecken dienende K...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Mehrfach zur Mitteilung verpflichteter Intermediär (Abs. 8)

"(8) Ist ein Intermediär hinsichtlich derselben grenzüberschreitenden Steuergestaltung zur Mitteilung im Geltungsbereich dieses Gesetzes und zugleich in mindestens einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verpflichtet, so ist er von der Mitteilungspflicht nach diesem Gesetz nur dann befreit, wenn er nachweisen kann, dass er die grenzüberschreitende Steuergestaltung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Entstehungsgeschichte

Rn. 7 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BStBl I 2000, 1192 hat in § 10b Abs 1 EStG den S 3 u Abs 1a zu Sonderregelungen für Zuwendungen an Stiftungen eingefügt. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Erweiterung der Entnahmemöglichkeit aus dem BV zum Buchwert ohne die Aufdeckung stiller Reserven (§ 6 Abs 1 Nr...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Angaben zum Intermediär

„(3) [1] Der Datensatz muss folgende Angaben enthalten: 1. zum Intermediär: a) den Familiennamen und den Vornamen sowie den Tag und Ort der Geburt, wenn der Intermediär eine natürliche Person ist, b) die Firma oder den Namen, wenn der Intermediär keine natürliche Person ist, c) die Anschrift, d) den Staat, in dem der Intermediär ansässig ist, und e) das Steueridentifikationsmerkma...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Beschäftigung von Behinderten

Tz. 1 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Zweckbetriebsnorm des § 68 Nr. 3 AO (Anhang 1b) umfasst im Einzelnen folgende Zweckbetriebe: Werkstätten für Behinderte, § 68 Nr. 3 AO, Anhang 1b, Einrichtungen der Beschäftigung und Arbeitstherapie für behinderte Menschen, § 68 Nr. 3 Buchst. b AO, Anhang 1b, Inklusionsbetriebe, § 68 Nr. 3 Buchst. c AO, Anhang 1b. Tz. 2 Stand: EL 128 – ET: 08...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Typologie der Intermediäre

Rz. 17 [Autor/Stand] Typische Gruppen von Intermediären. Der Gesetzeswortlaut benennt keine konkreten Berufsgruppen bzw. Branchen, die regelmäßig als Intermediär in Frage kommen. Die Gesetzesbegründung stellt vielmehr ausdrücklich klar, dass die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe kein konstitutives Merkmal eines Intermediärs ist, sondern allein die o.g. Tätigkeit...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die steuerbegünstigten Zwecke

Rn. 70 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ab dem VZ 2007 ergeben sich die steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich aus den §§ 52–54 AO . Die gemeinnützigen Zwecke sind in § 52 Abs 2 S 1 AO in einem grds abschließenden Katalog aufgeführt, Nach der sogenannten Öffnungsklausel des § 52 Abs 2 S 2 EStG kann jedoch ein Zweck, der nicht unter § 52 Abs 2 S 1 AO fällt, dann für gemeinnützig er...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Andere Sportler

Tz. 13 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Pauschalzahlungen von entstandenen Aufwendungen (450 EUR im Durchschnitt pro Monat bzw. höchstens 5 400 EUR jährlich) können nicht an einen teilnehmenden anderen Sportler (s. § 67a Abs. 3 Nr. 2 AO, Anhang 1b) geleistet werden. Derartige Pauschalzahlungen führen dazu, dass der andere Sportler ohne weitere Bedingungen anlässlich der betreffend...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. "White-List" gesetzlich vorgesehener steuerlicher Vorteile

„ [3] Das Bundesministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder in einem im Bundessteuerblatt zu veröffentlichenden Schreiben für bestimmte Fallgruppen bestimmen, dass kein steuerlicher Vorteil im Sinne der Sätze 1 und 2 anzunehmen ist, insbesondere weil sich der steuerliche Vorteil einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung ausschl...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Gruppen von Kennzeichen

Rz. 2 [Autor/Stand] Zwei Gruppen von Kennzeichen. § 138d Abs. 2 Nr. 3 AO nennt unter Verweis auf § 138e Abs. 1 bzw. Abs. 2 AO zwei Gruppen von Kennzeichen, die sich grundsätzlich in solche mit bzw. ohne Main-Benefit-Test unterteilen lassen.[2] Diese Unterscheidung folgt den europarechtlichen Vorgaben. Die darüber hinaus von der EU-Richtlinie vorgegebenen Kategorien von Kennz...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / c) Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch

"... e) die Gestaltung ist geeignet, Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 2 AO maßgebend. Nach § 138d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e Halbs. 1 AO wird ein grenzüberschreitender Bezug für solche Gestaltungen angenommen,[2] die dazu geeignet sind, Auswirkungen auf den automatischen Informationsaustausch zu ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 14. Sprache der Mitteilung

Rz. 162 [Autor/Stand] Amtssprache ist Deutsch. Aus dem Gesetzeswortlaut geht keine ausdrückliche Sprachregelung hervor. Dementsprechend gilt nach § 87 Abs. 1 AO der Grundsatz, dass die Amtssprache Deutsch ist. Die in der Mitteilung zu treffenden Angaben sind damit in Deutsch zu verfassen.[2] Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung.[3] Von Bedeutung ist dies ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Betroffene Steuern

"... 1. die eine oder mehrere Steuern zum Gegenstand hat, auf die das EU-Amtshilfegesetz anzuwenden ist, ..." Rz. 35 [Autor/Stand] Bezugnahme auf EU-Amtshilfegesetz. Hinsichtlich der potentiell im Rahmen einer Steuergestaltung relevanten Steuern[2] (Abgaben) nimmt § 138d Abs. 2 Nr. 1 AO ausdrücklich Bezug auf das EU-Amtshilfegesetz. Nach § 1 Abs. 2 EUAHiG ist dieses Gesetz ni...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Auch ausländische Steuervorteile erfasst

„ [2] Ein steuerlicher Vorteil liegt auch dann vor, wenn er außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes entstehen soll.” Rz. 89 [Autor/Stand] Ausländischer Steuervorteil. Nach § 138d Abs. 3 Satz 2 AO ist auch dann von einem steuerlichen Vorteil auszugehen, wenn dieser außerhalb des Geltungsbereichs der AO entstehen soll. Das heißt, dass ein steuerlicher Vorteil nicht auf d...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 4. Einzelheiten zu den vorliegenden Kennzeichen

„4. Einzelheiten zu den nach § 138e zur Mitteilung verpflichtenden Kennzeichen, ...” Rz. 85 [Autor/Stand] Einzelheiten zu den vorliegenden Kennzeichen. Nach Nr. 4 der Vorschrift sind Einzelheiten zu den zur Mitteilung verpflichtenden Kennzeichen anzugeben. Der Wortlaut ("Einzelheiten") impliziert zwar, dass die bloße Angabe des Kennzeichens nicht ausreichend ist. So sollen au...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 12. Angabe der Registriernummer- und der Offenlegungsnummer

Rz. 157 [Autor/Stand] Angabe der Registriernummer nicht verpflichtend. Die Finanzverwaltung sieht verschiedene Fälle vor, in denen nach ihrer Auffassung eine bereits erteilte Registriernummer bzw. Offenlegungsnummer mitzuteilen ist. Dies betrifft zunächst den Fall, wenn einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung bereits eine Registriernummer zugewiesen worden ist.[2] Des W...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Sportler des Vereins

Tz. 5 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 An einen Sportler des Vereins, der im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften als unbezahlt gilt, können Pauschalzahlungen für Aufwandsentschädigungen getätigt werden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 32, Anhang 2). Die pauschalen Aufwandsentschädigungen dürfen aber im Monatsdurchschnitt nicht höher als 450 EUR sein und im Kalenderjahr 5 400 EUR nicht übers...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gemeinnützige Zwecke

Rn. 71 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Nach § 52 Abs 1 S 1 AO verfolgt eine Körperschaft gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft ist dann nicht selbstlos tätig, wenn sie die durch Spenden ihrer Gesellschafter erlangten (nicht gebundenen) Vermögensmitt...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Maßgebliche Betriebstättendefinition (Abs. 4)

"(4) Betriebstätte im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und d ist sowohl eine Betriebstätte im Sinne des § 12 als auch eine Betriebstätte im Sinne eines im konkreten Fall anwendbaren Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung." Rz. 111 [Autor/Stand] Zweifache Betriebstättendefinition. § 138d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c und d AO nehmen auf den Begriff der Betrieb...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / VI. Entsprechende Anwendung der für Intermediäre geltenden Regelungen (Abs. 6)

"(6) Hat ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung für sich selbst konzipiert, so sind für ihn auch die für Intermediäre geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden." Rz. 141 [Autor/Stand] Inhouse-Gestaltungen erfasst. Nach § 138d Abs. 6 AO sind die für Intermediäre geltenden Regelungen entsprechend anzuwenden, sofern ein Nutzer eine grenzüberschreitende Steuerge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuer

Tz. 10 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Voraussetzung für die Anwendung der Umsatzsteuerbefreiung ist in § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) nicht die Gemeinnützigkeit der betreibenden Einrichtungen, da das Umsatzsteuerrecht keine allgemeine Befreiung wegen Gemeinnützigkeit kennt. § 4 Nr. 16 UStG (Anhang 5) befreit Einrichtungen zur Betreuung oder Pflege körperlich, geistig oder seelisch H...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / d) Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers

"... oder die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben, und ..." Rz. 51 [Autor/Stand] Kennzeichen nach § 138e Abs. 2 Nr. 3 AO maßgebend. § 138d Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e Halbs. 2 AO geht von einem grenzüberschreitenden Bezug einer Gestaltung aus, wenn diese geeignet ist, Auswirkungen auf die Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers zu haben. Auch hier si...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / II. Keine Informationspflicht des Intermediärs

Rz. 11 [Autor/Stand] Angabepflicht obliegt dem Nutzer. Der (gegenüber dem BZSt) die Steuergestaltung mitteilende Intermediär hat dem Nutzer nach § 138f Abs. 5 AO unverzüglich die vom BZSt zugeteilte Registrier- und Offenlegungsnummer mitzuteilen (s. § 138f AO Rz. 207). Weitergehende Pflichten sehen die §§ 138d ff. AO bzw. konkret § 138k AO in diesem Zusammenhang nicht vor. I...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Amateursportvereine

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Amateursportvereine sind wegen der Förderung des "Sports" gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften und können daher in den Genuss der Steuervergünstigungen wegen Gemeinnützigkeit kommen (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Zur Abgeltung der Aufwendungen des Sportlers kann eine monatliche Aufwandspauschale gezahlt werden. S. "Amateursportler" un...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 13. Keine Ermittlungspflicht des Intermediärs

Rz. 161 [Autor/Stand] Keine Ermittlungspflicht. Es besteht keine Ermittlungspflicht des Intermediärs hinsichtlich der nach § 138f Abs. 3 AO erforderlichen Angaben.[2] Dies ergibt sich insbesondere aus den in § 379 Abs. 2 Nr. 1e AO kodifizierten Sanktionsvorschriften (s. Vor § 138d AO Rz. 71 ff.). Denn hiernach wird nur sanktioniert, wer "zur Verfügung stehende Angaben nicht ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IX. Keine Aktualisierungspflicht

Rz. 311 [Autor/Stand] Keine Aktualisierungspflicht. Nach zutreffender Auffassung der Finanzverwaltung hat die Mitteilung die gesamte Gestaltung zu erfassen (s. auch § 138d AO Rz. 58 ff.). Soweit das BMF jedoch davon ausgeht, dass eine erneute Mitteilung erforderlich sein soll, wenn bspw. bei einzelnen Zahlungen oder anderweitigen Transaktionen im Rahmen der Umsetzung der Ste...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / a) Bezug zu mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... 2. die entweder mehr als einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder mindestens einen Mitgliedstaat der Europäischen Union und einen oder mehrere Drittstaaten betrifft, wobei mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: ..." Rz. 37 [Autor/Stand] Grenzüberschreitender Bezug. Um als grenzüberschreitende Steuergestaltung zu gelten, muss diese wenigstens zwei u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / III. Keine rechtliche Anerkennung mitgeteilter Steuergestaltungen (Abs. 4)

„(4) [1] Das Ausbleiben einer Reaktion des Bundeszentralamts für Steuern, der Generalzolldirektion, des Bundesministeriums der Finanzen oder des Gesetzgebers auf die Mitteilung einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung nach den §§ 138f bis 138h bedeutet nicht deren rechtliche Anerkennung. [2] § 89 Absatz 2 bis 7 bleibt unberührt.” Rz. 21 [Autor/Stand] Keine rechtliche Aner...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 23 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Mit den Leistungen der Integrationsbetriebe hat der Gesetzgeber die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei Zweckbetrieben i. S. d. § 68ff. AO (Anhang 1b) eingeschränkt und im Umsatzsteueranwendungserlass niedergelegt. Mit BMF-Schreiben vom 09.02.2007 (BStBl I 2007, 218) hat sich die Finanzverwaltung eingehend zu den vor 2018 bezeich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Spielertrainer

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Spielertrainer sind Personen, die sowohl anlässlich von Spielen eingesetzt werden können und darüber hinaus auf Grundlage eines zusätzlichen, eigenständigen Vertrags auch eine Trainertätigkeit für den Verein ausüben. Erhält die Person als Vereinssportler gem. § 67a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 AO (Anhang 1b) für ihre Spielertätigkeit nicht mehr als den Ersat...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Blindenfürsorge

Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Förderung der Fürsorge für Blinde ist als Unterfall der Wohlfahrtspflege ein besonders förderungswürdiger gemeinnütziger Zweck, § 52 Abs. 2 Nr. 9 AO (s. Anhang 1b). Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. ist als Wohlfahrtsverband anerkannt gem. § 23 UStDV. Vereine, die die Fürsorge Blinder betreiben, sind unmittelbar (direkt) zum...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Vertrauensschutz des StPfl (§ 10b Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 260 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Der gutgläubige StPfl, der eine Zuwendung zur Förderung eines der in § 10b Abs 1 S 1 EStG genannten steuerbegünstigten Zwecke an einen in der Vorschrift genannten Zuwendungsempfänger erbracht hat, darf grds auf die Richtigkeit der Bestätigungen des Empfängers über die Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, sofern im Falle der Richtigkeit ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Prognose, Verfahrensrecht

Rn. 77 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Ob Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt oder nicht, erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Prognose, ob die vorliegende Betätigung bei realistischer Würdigung aller Umstände voraussichtlich zu einem positiven wirtschaftlichen Gesamtergebnis führen wird. Dabei sind alle objektiv erkennbaren Umstände heranzuziehen (BFH IX R 2...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Informationspflicht des Intermediärs (Abs. 4)

„(4) [1] Der mitteilende Intermediär hat den Nutzer darüber zu informieren, welche den Nutzer betreffenden Angaben er gemäß Absatz 3 an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt hat oder übermitteln wird. [2] Im Fall des Absatzes 3 Satz 2 hat der mitteilende Intermediär die anderen ihm bekannten Intermediäre unverzüglich darüber zu informieren, dass die Angaben gemäß Absa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / bb) Ansässigkeit in mehreren Steuerhoheitsgebieten

"... b) einer oder mehrere der an der Gestaltung Beteiligten sind gleichzeitig in mehreren Steuerhoheitsgebieten ansässig; ..." Rz. 42 [Autor/Stand] Innerstaatliches Recht ausschlaggebend. Ferner kann sich ein grenzüberschreitender Bezug aus einer sog. Doppel- oder Mehrfachansässigkeit ergeben, d.h., ein oder mehrere an der Gestaltung Beteiligte müssen gleichzeitig in mehrere...mehr

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ZErb 08/2022, Abziehbarkeit... / 1 Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten in Bezug auf den Nachlass der am 27.9.2002 verstorbenen Frau L. A. (im Folgenden auch "Erblasserin"). Frau L. A. war die Stiefmutter der Klägerin. Sie war die zweite Ehefrau des am 1.7.1961 verstorbenen Vaters der Klägerin, Herrn F. A. Die Klägerin ist wie ihre Schwester,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / IV. Umfang der zu aktualisierenden Angaben (Abs. 2)

„[...] hinsichtlich der in § 138f Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 6, 9 und 10 bezeichneten Angaben, die nach Übermittlung des Datensatzes nach § 138f Absatz 3 eingetreten sind [...] [2] Dabei sind die Registriernummer und die Offenlegungsnummer anzugeben.” Rz. 26 [Autor/Stand] Zu aktualisierende Angaben. Die zu aktualisierenden Angaben, deren Änderung zugleich "mitteilungspfl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / L. Ausschluss des Sonderausgaben-Abzugs für Mitgliedsbeiträge, die an die in § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden (§ 10b Abs 1 S 8 EStG)

Rn. 168 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Während sämtliche der in den §§ 52–54 AO genannten steuerbegünstigten Zwecke durch – als Sonderausgaben abziehbare – Spenden gefördert werden können, sind nach § 10b Abs 1 S 8 EStG Mitgliedsbeiträge, die an die in dem § 10b Abs 1 S 8 Nr 1–5 EStG genannten Körperschaften geleistet werden, vom Sonderausgaben-Abzug ausgenommen. Es handelt sich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Einnahmen des steuerbegünstigten Empfängers können bei ihm: nicht steuerbare Einnahmen im ideellen Bereich, z. B. Spenden (Zuwendungen); ertragsteuerfreie Einnahmen im Bereich Zweckbetrieb; ertragsteuerpflichtige Einnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sein, wenn der Verein/Verband (aktiv) bei der Werbung mitwirkt; oder ertragsteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 159 – ET: 08/2022 § 10b Abs 1 S 1 EStG enthält die Begriffsbestimmung für den Begriff der "Zuwendung" (= Spenden und Mitgliedsbeiträge) und regelt, dass Zuwendungen in dem durch § 10b Abs 1 S 1 Nr 1 u 2 EStG begrenzten Umfang als Sonderausgaben abgezogen werden können. § 10b Abs 1 S 2 EStG regelt die weiteren Voraussetzungen für den Sonderausgaben-Abzug in Bezu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 3. Angaben zu beteiligten verbundenen Unternehmen

„3. wenn an der grenzüberschreitenden Steuergestaltung Personen beteiligt sind, die im Sinne des § 138e Absatz 3 als verbundene Unternehmen des Nutzers gelten, zu dem verbundenen Unternehmen: a) die Firma oder den Namen, b) die Anschrift, c) den Staat, in dem das Unternehmen ansässig ist, und d) das Steueridentifikationsmerkmal oder die Steuernummer, soweit dem Intermediär dies ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 9. Betroffene Mitgliedstaaten

„9. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die wahrscheinlich von der grenzüberschreitenden Steuergestaltung betroffen sind, und ...” Rz. 131 [Autor/Stand] Steuerliche Auswirkungen entscheidend. Nach Nr. 9 sind die wahrscheinlich betroffenen EU-Mitgliedstaaten zu benennen. Eine Betroffenheit soll nach der Gesetzesbegründung vorliegen, wenn die Steuergestaltung geeignet i...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 5. Inhaltliche Zusammenfassung

„5. eine Zusammenfassung des Inhalts der grenzüberschreitenden Steuergestaltung einschließlich a) soweit vorhanden, eines Verweises auf die Bezeichnung, unter der die Steuergestaltung allgemein bekannt ist, und b) einer abstrakt gehaltenen Beschreibung der relevanten Geschäftstätigkeit oder Gestaltung des Nutzers, soweit dies nicht zur Offenlegung eines Handels-, Gewerbe- oder...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Zweckbetriebseigenschaft

Tz. 4 Stand: EL 128 – ET: 08/2022 Die Begriffsdefinition des Begriffes Werkstatt für Behinderte ist im AEAO zu § 68 Nr. 3 AO TZ 5 (Anhang 2) ausführlich niedergelegt: "Der Begriff Werkstatt für behinderte Menschen bestimmt sich nach § 219 SGB IX. Werkstätten für behinderte Menschen bedürfen der förmlichen Anerkennung einer Behörde. Anerkennungsbehörde ist die Bundesagentur für...mehr