Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / III. Ergebnis

Die Steuerhinterziehung durch Unterlassen zeichnet sich durch einige Besonderheiten aus. Dennoch ist die Kenntnis des Tatbestandes in der Praxis unabdingbar. Eine genaue Betrachtung des Tatbestandsmerkmals "Unkenntnis" i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hat gezeigt, dass die Finanzverwaltung dann nicht in Unkenntnis gelassen wird, wenn der zuständige Finanzbeamte von den wesentlich...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / [Ohne Titel]

VorsRiLG Helmut Tormöhlen[*] Die beiden Tatbestände des § 370 Abs. 3 S. 2 Nrn. 5 und 6 AO werden in diesem Beitrag einer tiefer gehenden Betrachtung unterzogen. In Nr. 5 AO geht es um die bandenmäßige USt- oder Verbrauchsteuerhinterziehung. Nach Nr. 6 liegt ein besonders schwerer Fall i.d.R. auch dann vor, wenn der Täter eine sog. Drittstaat-Gesellschaft, zur Verschleierung s...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 1. Hilfe durch Verfahrensaussetzung

Um es vorweg zu sagen: Nicht für alle Schnittstellen und Konfliktfelder des Strafrechts zum Steuerrecht gibt es einfache Lösungen. Dennoch lassen sich einige Probleme, wie sie sich z.B. aus den eingangs dargestellten Sachverhalten ergeben, auf Anhieb lösen, will man nicht um jeden Preis nur im eigenen Garten agieren. Wir reden dabei über eine Vorschrift, die weitegehend von ...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 5. Muss die steuerliche Situation geklärt sein?

a) Ermessen bei Verfahrensaussetzung Die Antwort lautet Nein. § 396 AO spricht davon, dass die zur Entscheidung berufene Stelle aussetzen "kann". Es besteht also ein Ermessen (vgl. Harms/Heine in Mellinghoff/Schön/Viskorf (Hrsg.), Steuerrecht im Rechtsstaat, FS für Wolfgang Spindler, 2011, S. 429 ff.). Das Bundesverfassungsgericht spricht von "Vorfragenkompetenz" (BVerfG v. 1...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / b) Ermessensreduzierung?

Wir wollen es an dieser Stelle weitgehend dabei belassen und uns darauf aufbauend mit der Frage befassen, ob es eine Reduzierung auf null gibt. Dies wird mit durchaus beachtlichen Argumenten vertreten (Blumers, DB 1983, 1571; Felix, FR 1985, 31; Isensee, NJW 1985, 1007; Podewils, wistra 2015, 257) So kann etwa das Finanzgericht oder die Finanzbehörde selbst wegen ernstlicher...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / 2. Tatbestandsmerkmale im Einzelnen

a) Aufklärungspflicht Die Pflicht zum Handeln ergibt sich für den Steuerpflichtigen regelmäßig aus den Steuergesetzen. In der Praxis besonders häufig vorkommende Aufklärungspflichten ergeben sich z.B. aus § 18 UStG, §§ 56 bis 60 EStDV, § 49 Abs. 1 KStG, § 25 GewStDV, § 19 VStG, § 31 ErbStG, Art. 79 Abs. 3 UZK bzw. aus der AO (z.B. §§ 134, 135, 138, 139, 150, 153, 200 AO; vgl....mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / [Ohne Titel]

RA Claas Winkler / RA Johannes Hoffmann[*] In der steuerstrafrechtlichen Praxis ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung durch Unterlassen gem. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO gerade im Bereich der Umsatzsteuer(-hinterziehung) von besonderer Bedeutung. Die Autoren nehmen das Urteil des FG Düsseldorf vom 26.5.2021 zum Anlass, um einen systematischen Überblick über den Tatbestand der V...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / I. Einführung

Im dem kleinen und letztlich auch feinen Saarland[1] wurde vor vielen Jahren eine bekannte Unterweltgröße namens Hugo Lacour zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Verurteilung erfolgte wegen Mordes, ohne dass man je die Leiche des Opfers oder die Tatwaffe jemals gefunden hatte.[2] Derartige Szenarien sind im Rechtsalltag keineswegs selten.[3] Sie sind aber ni...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / [Ohne Titel]

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer / Michael Kaufmann, Saarbrücken[*] Der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte im Steuerstrafverfahren mit der Regelung der Aussetzung des Verfahrens nach § 396 AO ist kaum nachvollziehbar. Die Autoren schildern die Vorteile nicht nur für den Beschuldigten, sondern auch für Staatsanwälte und Gerichte.mehr

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§ 2 Urheberrecht / h) Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen

Rz. 363 Im Hinblick auf Gerichte, Behörden, behinderte Menschen, Kirchen und Schulen regeln die §§ 45– 47 UrhG Schranken, die aus deren jeweiligen öffentlichen bzw. sozialem Auftrag folgen.[559] Rz. 364 § 45 UrhG ordnet die Zulässigkeit der Fertigung oder des Fertigenlassens einzelner Vervielfältigungsstücke von Werken zur Verwendung in Verfahren vor einem Gericht, einem Schi...mehr

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§ 4 Medienrecht / b) Allgemeine Informationspflichten

Rz. 349 Vorgeschrieben sind allgemeine und besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen (§ 6 TMG). Die Regelungen weisen gegenüber den Vorläuferbestimmungen des § 6 TDG und § 6 MDStV erhebliche Änderungen auf. Mit diesen Vorschriften wird Art. 5 ECRL umgesetzt, der im Gegensatz zu den Regelungen über die Verantwortlichkeit in §§ 8–11 TDG und §§ 6–9 MDStV...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / I. Umsatzsteuerklausel in Grundstückskaufverträgen

Die aktuelle Rechtsprechung des BFH hat auch Auswirkungen auf die umsatzsteuerlichen Regelungen in Grundstückskaufverträgen. Vertragliche Regelungen orientieren sich zwar grundsätzlich an dem jeweiligen Einzelfall. Allerdings empfiehlt es sich u.a. folgende Aspekte bei bestimmten Grundstückslieferungen, bspw. von einem Immobilien-Projektentwickler, zu beachten. Vollständige O...mehr

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Umsatzsteueroption bei Grun... / b) BFH-Urt. v. 2.7.2021 – XI R 22/19

Auch in diesem Fall entschied der BFH zu einem Sachverhalt, der sich ebenfalls auf die Rechtslage nach Einführung der §§ 9 Abs. 3,13b Abs. 2 Nr. 3 UStG bezieht. In einem notariellen Grundstückskaufvertrag hat der Verkäufer vollständig zur Umsatzsteuer optiert. Zu einem späteren Zeitpunkt hat der Käufer einen Grundstücksteil an eine dritte Partei veräußert, jedoch ohne auf di...mehr

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Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Leitsatz 1. Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertra...mehr

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Inländische Anschlusstransporte bei einem Schifffahrtsunternehmen

Leitsatz Einkünfte aus der Beteiligung eines Schifffahrtsunternehmens an einer inländischen Mitunternehmerschaft, die nationale Anschlusstransporte insbesondere per Bahn organisiert und abwickelt, sind nach dem Schifffahrts-DBA mit der Sonderverwaltungsregion Hongkong nicht von der inländischen Besteuerung freigestellt. Normenkette § 12 Satz 2 Nr. 2 AO, § 2 Nr. 1 KStG, § 15 A...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr

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Einwurf von Grundstücken des Privat- und Betriebsvermögens in ein Umlegungsverfahren

Leitsatz 1. Die Betriebsvermögenseigenschaft eines in das Umlegungsverfahren eingeworfenen Grundstücks setzt sich nur insoweit an dem zugeteilten Grundstück fort, als dieses in Erfüllung des Sollanspruchs gemäß § 56 Abs. 1 Satz 1 BauGB zugeteilt wird (s. BFH-Urteil vom 23.09.2009 – IV R 70/06, BFHE 226, 517, BStBl II 2010, 270). 2. Werden Grundstücke des Privat- und des Betri...mehr

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Direktanspruch in der Umsatzsteuer (zu § 15 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 15.11 UStAE um einen Hinweis auf dieses BMF-Schreiben, inhaltliche Aussagen wurden in den UStAE nicht mit aufgenommen. Vor mehr als 15 Jahren hatte der EuGH [1] entschieden, dass einem Unternehmer ein sog. Direktanspruch gegen die Finanzverwaltung zustehen kann. Wichtig Ein sog. Direktanspruch (Rückzahlung einer rechtsgrundlos a...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1.2 Aufgehobene Ermächtigungsvorschriften

Rz. 13 Von besonderer Bedeutung waren nach § 26 Abs. 4 UStG a. F. in den Zeiten der deutschen Teilung Sonderregelungen zur Begünstigung des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs. Enthalten war eine Ermächtigung, durch Verwaltungsregelungen umsatzsteuerliche Billigkeitsmaßnahmen für den Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 34 § 26 Abs. 3 UStG enthält eine Ermächtigungsvorschrift für das BMF, die USt einzelnen Unternehmern für grenzüberschreitende Beförderungen von Personen im Luftverkehr ganz oder teilweise zu erlassen oder die USt niedriger festzusetzen. Die Regelung ist für inländische wie ausländische Unternehmer daran gebunden, dass in Rechnungen keine USt gesondert ausgewiesen ist. Be...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Verfahren

Rz. 58 Handelt es sich bei dem Unternehmer, der grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr ausführt, um ein Luftverkehrsunternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, kann die USt niedriger festgesetzt oder erlassen werden. Gleiches gilt für die Luftverkehrsunternehmen, die aus Ländern kommen, zu denen Gegenseitigkeit vom BMF festgestellt worden ist (...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Voll- bzw. Optionsverschonung nach Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO

A hatte seinem Sohn GmbH-Geschäftsanteile und Kommanditbeteiligungen geschenkt. Im Schenkungsteuerbescheid wurde die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG i.H.v. 85 % berücksichtigt. Gegen den Steuerbescheid wurde kein Einspruch eingelegt. Streitig ist, ob anlässlich einer Änderung des Schenkungsteuerbescheides nach § 175 AO ein Antrag auf Optionsverschonung nach § 13a Abs....mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe von ab 2019 entstandenen Säumniszuschlägen

Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlich festgelegten Höhe der Säumniszuschläge (§ 240 Abs. 1 S. 1 AO) erscheint – vor dem Hintergrund der Entscheidung des BVerfG v. 8.7.2021 – 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 GmbHR 2021, 995 = GmbH-StB 2021, 272 [zur Verfassungswidrigkeit der Verzinsungsregelung und zu deren Unanwendbarkeit für Verzinsungszeiträume ab 2019 sowie zur eigenstän...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Verfassungsmäßigkeit der Höhe von Säumniszuschlägen

Die Höhe der Säumniszuschläge begegnet jedenfalls für VZ bis einschließlich 2018 keinen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit mit der Norm des § 240 AO auch Zinsvorteile des Steuerpflichtigen ausgeglichen werden sollen. FG Münster v. 12.10.2021 – 12 V 901/20 AO, rkr.mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) GrESt-Anspruch aufgrund Anteilsverminderung im Insolvenzplan

Streitig ist, ob (erst) die Anteilsverminderung i.S.d. § 5 Abs. 3 GrEStG zur insolvenzrechtlichen Begründung des Steueranspruchs führt. Entfällt die für den Übergang eines Grundstücks auf eine Gesamthand gewährte Steuerbefreiung aufgrund der in einem Insolvenzplan bestimmten Anteilsverminderung nachträglich gem. § 5 Abs. 3 GrEStG a.F., handelt es sich bei dem erst hierdurch b...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch gegenüber dem FA

Der Steuerpflichtige hat gegenüber dem Finanzamt einen Anspruch auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO. Er richtet sich auf Überlassung einer Kopie der in Datenbanken gespeicherten Daten, gewährt aber keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Hinsichtlich einzelner Datenbereiche ist die Auskunft nach §§ 32a-32c AO beschränkt. FG München v. 4.11.2021 – 15 K 118/20mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 4. Haftung: Rückzahlung der Corona-Soforthilfe erhöht die Haftungsquote nicht

Grundsatz der anteiligen Tilgung: Welche Anforderungen an eine haftungsbegründende grobe Fahrlässigkeit eines Geschäftsführers (GF) zu stellen sind, kann nicht allgemein beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Besonderheiten des einzelnen Falles. Wenn die GmbH zum Zeitpunkt der Steuerfälligkeit oder danach nicht über ausreichende Finanzmittel verfügt, um sämtliche ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Zuständiges Finanzamt

Rz. 15 Für die Erteilung der USt-IdNr. und die Abgabe der ZM ist ausschließlich das BZSt mit Dienstsitz in Saarlouis zuständig. Insoweit ist eine Sonderregelung für die Fiskalvertretung nicht notwendig. Anders ist es bei der Erteilung der Steuernummer. Da hier eine dezentrale Zuständigkeit vorliegt, musste eine separate Regelung aufgenommen werden, die aber auch der AO zugeo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Im Ausland ansässiger Unternehmer

Rz. 22 Nur ein im Ausland ansässiger Unternehmer kann sich für Melde- und Erklärungspflichten in Deutschland durch einen Fiskalvertreter vertreten lassen. Ist der leistende Unternehmer im Inland ansässig, muss – und kann – er die Pflichten der Anmeldung und Erklärung steuerrelevanter Daten selbst übernehmen. Als Unternehmer i. S. d. § 22a Abs. 1 UStG gilt ein Unternehmer, de...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Untersagung gegenüber Personen nach § 3 StBerG

Rz. 15 Grundsätzlich sind die in § 3 StBerG genannten Personen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Nach § 22a Abs. 2 UStG können diese Personen die Tätigkeit als Fiskalvertreter übernehmen. Auch für diese Personen kommt die Untersagung der Tätigkeit in Betracht. Da allerdings das StBerG eigene Sanktionsmöglichkeiten bei einem Verstoß gegen die sich für d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Ende der Fiskalvertretung

Rz. 54 In § 22a UStG sind weder Voraussetzungen noch Rechtsfolgen für das Ende der Fiskalvertretung geregelt. Die Fiskalvertretung muss nach der gesetzlichen Ausgestaltung der Regelung dann enden, wenn die Voraussetzungen für ihre Anwendung nicht mehr alle gleichzeitig vorliegen. Insbesondere sind dies: Der vertretene ausländische Unternehmer widerruft seine Vollmacht, der ver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Untersagung gegenüber Personen nach § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG

Rz. 7 Die Untersagung der Fiskalvertretung nach § 22e UStG kann nach der ausdrücklichen Anweisung in Abs. 1 der Regelung nur gegenüber den in § 4 Nr. 9 Buchst. c StBerG genannten Personen erfolgen. Dies sind Speditionsunternehmen oder andere gewerbliche Unternehmen (vgl. § 22a UStG Rz. 42). In der Praxis werden dies aber die Personen sein, die typischerweise die Fiskalvertre...mehr

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Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist (Fortführung des Senatsurteils vom 13.12.2016 ‐ X R 4/15, BFHE 256, 392, BStBl II 2017, 786). 2. Di...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / VII. Pflicht zur Vorlage von Belegen (§ 1605 Abs. 1 Satz 2)

Rz. 56 Auskunft und Vorlage von Belegen sind zwei getrennte Ansprüche, so dass der Beleganspruch auch gesondert beantragt werden muss. Vorzulegen sind nach dem Gesetzeswortlaut Belege zur Höhe der Einkünfte. Auf das Vermögen bezieht sich der Beleganspruch nach dem Wortlaut von § 1605 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht, allerdings sind Einkünfte aus diesem Vermögen (Vermögenserträge) wi...mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / II. Auswirkungen auf die steuerliche Veranlagung

Rz. 224 Eheleute, die nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 Abs. 1 EStG zwischen der getrennten Veranlagung gem. § 26a EStG und der Zusammenveranlagung gem. § 26b EStG wählen.[335] Praxistipp:mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.4.1 Allgemeines

Rz. 34 Nach § 2a Abs. 1 AO gelten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung durch Finanzbehörden, durch andere öffentliche Stellen und durch nicht-öffentliche Stellen neben der DSGVO ausschließlich die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze. Dieser Grundsatz wird durchbrochen, soweit die AO ausd...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 4 Klage der Finanzbehörde auf das Bestehen von Mitwirkungspflichten (§ 32i Abs. 3 AO)

Rz. 28 Die Vorschrift des § 32i Abs. 3 AO regelt Fallgestaltungen, in denen die Datenschutzaufsicht einem Dritten gegenüber das Bestehen einer steuerlichen Mitwirkungspflicht ganz oder teilweise verneint. Auch insoweit ist der Finanzrechtsweg gegeben.[1] Erforderlich ist, dass der BfDI bzw. der Landesdatenschutzbeauftragte durch einen rechtsverbindlichen Beschluss entschiede...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.3 Entsprechende Anwendung der AO

Rz. 22 Für andere durch Bundesgesetz geregelte öffentlich-rechtliche Abgaben, Prämien (z. B. Wohnungsbauprämie), Zulagen (z. B. Investitionszulage nach dem InvZulG) und auch Subventionen nach den EG/EU-Marktordnungen gilt die AO nur, soweit die Prämien- und Zulagengesetze oder die EG/EU-Marktordnungen sie für anwendbar erklären. Rz. 23 Bezogen auf die Datenschutzaufsicht sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.3 Geschützte Daten im Sinne des § 30 AO

Rz. 11 Die Rechtswegzuweisung gilt nur in den Fallgestaltungen, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, die zu den geschützten Daten i. S. d. § 30 AO gehören. Hierbei handelt es sich um eine doppelte Einschränkung. Rz. 12 Zunächst kann die Norm nur eingreifen, soweit der Anwendungsbereich der AO betroffen ist. Damit scheiden z. B. die Beschäftigtendaten bereits au...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Anwendung der FGO (§ 32i Abs. 4 AO)

Rz. 38 § 32i Abs. 4 AO bestimmt, dass für alle Verfahren die nach § 32i AO dem Finanzrechtsweg zugeordnet werden, die FGO nur insoweit Anwendung findet, wie sich aus den folgenden Absätzen keine abweichenden Regelungen ergeben. Besonders relevant dürfte insoweit sein, dass die Klage der Finanzbehörde gegen eine Weisung der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO

Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steuerbegriff fallen auch Steuererstattung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6 Örtliche Zuständigkeit (§ 32i Abs. 5 AO)

Rz. 39 Das im Einzelfall örtlich zuständige FG bestimmt sich nach § 32i Abs. 5 AO. Die Vorschrift differenziert nach den unterschiedlichen Klageverfahren. 6.1 Aufsichtsrechtliche Konflikte Rz. 40 Für Anfechtungs- oder Untätigkeitsklagen[1] gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht ist grundsätzlich das FG zuständig, in dessen Bezirk der Sitz der beklagten Dat...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.2.3 Anwendungsbereich der AO

2.2.3.1 Unmittelbare Anwendung der AO Rz. 21 Die Datenschutzaufsicht des BfDI bezieht sich nur auf die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der AO. Diese gilt für alle Steuern[1], die durch Bundesrecht oder das Recht der Europäischen Union geregelt sind soweit sie durch Bundesfinanzbehörden oder durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Unter den Steue...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 9 Verfahrensmäßige Besonderheiten (§ 32i Abs. 10 AO)

Rz. 57 Nach § 32i Abs. 10 AO hat die Klage gegen rechtsverbindliche Beschlüsse der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung. Relevant ist die Regelung insbesondere für die Finanzverwaltung. Rechtsverbindliche Weisungen der Datenschutzaufsicht gegenüber einer Finanzbehörde erwachsen daher erst dann in Rechtskraft, wenn Klagefrist abgelaufen ist und keine Klage erhoben wurde....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 7 Verfahrensbeteiligte (§ 32i Abs. 6 bis 8 AO)

Rz. 49 Die Verfahrensbeteiligten unterscheiden sich je nach Art des jeweiligen Rechtsstreits. Sie werden im Einzelnen in den Abs. 6 bis 8 aufgeführt. Bei allen Verfahren kann eine die oberste Bundes- oder Landesfinanzbehörde, dem Verfahren nach § 122 Abs. 2 FGO beitreten. Rz. 50 Bei aufsichtsrechtlichen Konflikten[1] richten sich die Klagen immer gegen die zuständige Datensch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Datenschutz-Folgenabschätzung (§ 32h Abs. 2 AO)

Rz. 39 § 32h Abs. 2 AO regelt, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung (Rz. 41ff.) für bestimmte Verarbeitungstätigkeiten (Rz. 47) bei einem bundeseinheitlich einzusetzenden Programm nur von der entwickelnden Finanzbehörde erstellt wird und diese dann auch für die übernehmenden Finanzbehörden gilt (Rz. 48ff.). 3.1 Überblick über die Datenschutz-Folgenabschätzung 3.1.1 Begriff ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 3 Klagen gegen die Finanzbehörden (§ 32i Abs. 2 AO)

Rz. 22 § 32i Abs. 2 AO weist datenschutzrechtliche Streitigkeiten zwischen den Finanzbehörden[1] und der betroffenen Person uneingeschränkt dem Finanzrechtsweg zu. 3.1 Gegenstand des Rechtsstreits Rz. 22a Gegenstand des Rechtsstreits sind Klagen wegen (vermeintlichen) Verstößen gegen Bestimmungen der DSGVO. § 32i Abs. 2 S. 2 AO erfasst seit dem 29.12.2020 ebenfalls Klagen wege...mehr