Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Finanzbehörde

Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu § 386 Rz. 7 f.). Den HZÄ steht die Einleitungskompetenz vor allem bei Zoll- und Verbrauchsteuerdelikten sowie der zollamtlichen Überwachung des Ware...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3 Mittelwertweitergabe (§ 58 Nr 1 AO) an ausländische Körperschaften

Tz. 264 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Regelungen zur Mittelweitergabe (§ 58 Nr 1 u 2 AO) wurden durch das JStG 2020 v 21.12.2020 in § 58 Nr 1 vereinheitlicht. Ausführlich hierzu Tz 98. Tz. 265 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Die Weitergabe eigener Mittel ist an folgende Mittelempfänger unschädlich: inl st-begünstigte Kö, die in § 5 Abs 2 Nr 2 KStG aufgeführten Kö, jur Pers d öff Rec...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.7 Unzulässigkeit zweckfremder Ausgaben und unverhältnismäßig hoher Vergütungen (§ 55 Abs 1 Nr 3 AO)

Tz. 66 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Allgemeines: Nach § 55 Abs 1 Nr 3 AO darf die Kö keine Pers durch zweckfremde Ausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. Die Vorschrift entspr etwa der in § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO für die Mitglieder getroffenen Regelung. Die Ausführungen in Tz 60 zu § 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO gelten daher entspr. Die Vorschrift betrifft uE e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 11.2.2 Zusammenfassung steuerpflichtiger Betätigungen bei gemeinnützigen Betrieben gewerblicher Art; Anwendung des § 64 Abs 2 AO

Tz. 292 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Für die stliche Beurteilung sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3 Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland (§ 51 Abs 2 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise: Schult/Meining, Betätigung dt gemeinnütziger Kö im Ausl, FR 2005, 977; Thömmes/Nakhai, Gemeinnützigkeitsrecht – Förderung der Allgemeinheit und Satzungsbestimmungen zur Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit – Anm zu dem BMF-Schr v 20.9.2005 – IV C 4 – S 0181–9/05, DB 2005, 2259; Martini, Der Gemeinnützigkeitsstatus b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Doppeldeutige Maßnahmen

Rz. 24 [Autor/Stand] Wann eine doppeldeutige, äußerlich neutrale Maßnahme objektiv erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen, lässt sich allgemein verbindlich kaum sagen. Bei zweifelhaften Sachgestaltungen kommt es maßgeblich auf die objektive Deutung von Sinn und Zweck der Maßnahme aus der Sicht eines außenstehenden Dritte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 397 Einleitung eines Strafverfahrens

Schrifttum: Zur Einleitung des Strafverfahrens allgemein wird auf die im Schrifttumsverzeichnis in Band I genannten Lehr- und Handbücher sowie die StPO-Kommentare zu § 152 Abs. 2, §§ 158, 160 StPO verwiesen. 1. Älteres Schrifttum (bis 1999): Arndt, Vorfeldermittlungen, Gruppenverdacht und Sammelauskunftsersuchen, in Festgabe Felix, 1989, S. 1; Beulke, Die Vernehmung des Beschul...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.4 Schädlichkeit von Bestrebungen iSd § 4 BVerfSchG (§ 51 Abs 3 AO)

1.4.1 Inhalt des § 51 Abs 3 AO Tz. 12 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Durch das JStG 2009 v 19.12.2008 (BGBl I 2008, 2794, BStBl I 2009, 74) wurde mit Wirkung ab dem 01.01.2009 § 51 AO auch um Abs 3 erweitert. Durch diese Vorschrift wird der Ausschluss sog extremistischer Kö von der St-Begünstigung geregelt. 1.4.2 Gründe für die Ergänzung des § 51 AO um Abs 3 Tz. 13 Stand: EL 103 – E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Gemeinsame Voraussetzungen für die Steuerbefreiung (§§ 55–63 AO)

Ausgewählte Literaturhinweise: Zu §§ 55–57 AO: Thiel, Die zeitnahe Mittelverwendung – Aufgabe und Bürde gemeinnütziger Kö, DB 1992, 1900; Boochs/Ganteführer, Dotierung und Verwendung der Mittel oder des Stiftungs-Kap einer gemeinnützigen Stiftung am Bsp einer Künstlerstiftung, DB 1997, 1840; Ley, Mittelverwendungsrechnung gemeinnütziger Organisationen, KÖSDI 1998, 11 682; Schauho...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Begriff der Maßnahme

Rz. 17 [Autor/Stand] Wie sich bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, ist der Begriff der "Maßnahme" in der Legaldefinition des § 397 Abs. 1 AO denkbar weit gefasst und damit unbestimmt (zu den Einschränkungen s. Rz. 18). Der Begriff findet sich auch in zahlreichen anderen Vorschriften (vgl. §§ 50, 62 OWiG; §§ 23 ff. EGGVG; § 35 VwVfG). Während die Verwendung dera...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Amtliche Wahrnehmung

Ergänzender Hinweis: Nr. 12, 13 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 12, 13) Rz. 12 [Autor/Stand] Bereits im allgemeinen Strafverfahren besteht die Notwendigkeit, dass die StA auch ohne Veranlassung eines Anzeige erstattenden Dritten auf Basis ihr aus anderen Gründen bekannt gewordener Umstände sog. Initiativermittlungen (RiStBV Nr. 6.1 f. Anlage E) ergreift[2]. Dies gilt erst recht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VI. Steuerliche Rechtsfolgen

Rz. 54 [Autor/Stand] Die steuerrechtlichen Befugnisse der FinB bestehen gem. § 393 Abs. 1 Satz 1 AO unabhängig vom Strafverfahren fort. Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hindert nach überw. Ansicht[2] vor allem nicht weitere Ermittlungen durch die Außenprüfung (s. zur Gegenansicht Nachw. in Rz. 12). Dem Prüfer kann jedoch eine steuerstrafrechtliche Beurteilung allenfa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsfolgen

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Einleitung des Steuerstrafverfahrens hat verschiedene strafrechtlich und steuerrechtlich bedeutsame Folgen. Dabei ist zu differenzieren: Mit Beginn der Strafverfolgung, also mit Einleitung des Strafverfahrens durch eine Maßnahme i.S.d. § 397 Abs. 1 AO hat der Stpfl., gegen den sich der Tatverdacht eines Steuerdeliktes richtet, die Rechtsstellung eines ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Bescheid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Veränderte Rechtsstellung des Steuerpflichtigen

Rz. 50 [Autor/Stand] Der Stpfl. hat im eingeleiteten Strafverfahren die Stellung eines Beschuldigten und erhält alle ihm nach der StPO zustehenden Rechte (s. § 385 Rz. 143 ff.). Zwar bleiben seine steuerlichen Erklärungspflichten (vgl. §§ 149 ff. AO) und Mitwirkungspflichten (§§ 90 ff., § 200 AO) bestehen (§ 393 Abs. 1 Satz 1 AO). Ab der Einleitung des Strafverfahrens dürfen ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Sonstige Stellen

Rz. 16 [Autor/Stand] Auch die Polizei, die StA und ihre Ermittlungspersonen (vgl. § 152 GVG) sowie der Strafrichter sind berechtigt, die Einleitung des Steuerstrafverfahrens vorzunehmen[2]. In der Praxis kommt dies eher selten vor. Aufgrund der eigenen Erkenntnisquellen (s. Rz. 12 ff.) und Kompetenzen erfolgt die Einleitung i.d.R. durch die BuStra oder die Steuerfahndungsste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 49 [Autor/Stand] Die verschiedenen Auswirkungen der Einleitung des Strafverfahrens wurden bereits in Rz. 2 im Überblick dargestellt. Hierbei ist vor allem folgende Differenzierung beachtlich: Rechtsfolgen der Einleitung i.S.d. § 397 Abs. 1 AO (örtliche Zuständigkeit, Rollenwechsel für Behörde und Stpfl., Verwertungsverbote gem. §§ 136, 136a, 163a StPO, § 393 Abs. 1, Abs. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 14.1 [Autor/Stand] Die Einleitungsbefugnis steht nur den in § 397 Abs. 1 AO genannten Strafverfolgungsorganen zu.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Weitergabe von Vermögensgegenständen an inländische Gebietskörperschaften oder inländische gemeinnützige Stiftungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 29 [Autor/Stand] Durch das Kultur- und Stiftungsförderungsgesetz v. 13.12.1990[2] wurde § 29 ErbStG um die Nr. 4 ergänzt. Dadurch sollen Zuwendungen von Schenkungsteuer oder Erbschaftsteuer[3] auch dann freigestellt werden, wenn sie nicht unmittelbar vom Schenker oder Erblasser steuerfrei nach § 13 Abs. 1 Nr. 15, 16 Buchst. ErbStG (s. § 13 ErbStG Rz. 138 ff. und 146 ff.)...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Folgen

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Einleitung eines Strafverfahrens ist dem Beschuldigten spätestens mitzuteilen, wenn er aufgefordert wird, Auskünfte zu geben oder Unterlagen vorzulegen, die mit der Straftat zusammenhängen, auf die der Verdacht sich erstreckt (§ 397 Abs. 3 AO). Da die aus sich heraus erkennbar strafprozessualen Maßnahmen bereits konkludent die "Mitteilung" der Einleit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt den ersten markanten Abschnitt eines Strafverfahrens dar und zieht bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsstellung des betroffenen Verdächtigen ändert sich grundlegend. Als Beschuldigtem[2] steht ihm ein umfassendes und verfassungsrechtlich abgesichertes Schweigerecht zur ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Objektiv erkennbare Maßnahme

Rz. 18 [Autor/Stand] Der weite Begriff der Maßnahme darf nicht uferlos verstanden werden. Eine Einschränkung erfolgt in § 397 Abs. 1 AO durch die Wendung, dass nur eine solche Maßnahme zur Einleitung eines Strafverfahrens führt, "die erkennbar darauf abzielt, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen". Maßgeblich ist die Vornahme der ersten verdacht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Form, Inhalt und Zeitpunkt

Rz. 40 [Autor/Stand] Eine besondere Form ist für die Einleitungsmitteilung nicht vorgeschrieben[2]. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Auch durch tatsächliches Verhalten kann die Verfahrenseinleitung bekannt gegeben werden, z.B. durch eine Durchsuchung oder durch Akteneinsichtsgewährung an den Verteidiger[3]. Rz. 40.1 [Autor/Stand] Dem Inhalt nach muss die Bekanntga...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafrechtliches Vorgehen wegen einer Steuerstraftat

Rz. 19 [Autor/Stand] Ermittlungshandlungen werden erst dann zu Maßnahmen i.S.d. § 397 Abs. 1 AO, wenn sie objektiv erkennbar darauf abzielen, gegen jemanden wegen eines Steuervergehens strafrechtlich vorzugehen. Ob der betreffende Amtsträger in subjektiver Hinsicht einem strafrechtlichen Verdacht nachgeht oder nicht, ist unerheblich[2]. Darauf kann es – speziell in den probl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 ABC der gemeinnützigen Zwecke

Tz. 33 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigung ist g und sb als Teil des Umweltschutzes (s § 52 Abs 2 Nr 8 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eindeutige Maßnahmen

Rz. 23 [Autor/Stand] Als Teil des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens erkennbar sind klassische Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden wie bspw. richterlich angeordnete Durchsuchungen und Beschlagnahmen (§ 94 Abs. 2, § 98 Abs. 1, §§ 102, 103, 105 Abs. 1, § 162 StPO), vorläufige Festnahmen (§ 127 StPO) und Haftbefehl (§ 114 StPO), die Ladung und verantwortliche Vernehmung ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verdacht einer Steuerstraftat

Schrifttum: Ebert, Der Tatverdacht im Strafverfahren, 2000; Kammann, Der Anfangsverdacht, 2003; Schulz, Normiertes Misstrauen, 2001; Haas, Vorermittlungen und Anfangsverdacht, 2003. Ergänzender Hinweis: Nr. 14, 26 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 14, 26) Rz. 5 [Autor/Stand] Voraussetzung ist das Vorliegen eines sog. Anfangsverdachts. Es genügt ein "einfacher" Verdacht, der von dem...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Versehentlich unterlassene oder verzögerte Belehrung

a) Strafprozessuales Verwertungsverbot Rz. 43 [Autor/Stand] Bei einer versehentlich unterlassenen Belehrung des Stpfl. über sein Aussageverweigerungsrecht ergibt sich das Verwertungsverbot aus § 136 Abs. 1, § 163a StPO i.V.m. § 385 Abs. 1 AO (zu den Einzelheiten s. § 393 Rz. 155 ff.)[2]. Darauf kann sich der (anwaltlich vertretene) Beschuldigte aber nur berufen, wenn der Verw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Kenntniserlangung

Schrifttum: Bilsdorfer, Die Anzeige von Steuerstraftaten nach § 116 AO und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, ZRP 1997, 137; Birmanns, Informationsaustausch zwischen Zoll und Steuerverwaltung, NWB Fach 13, 769; Bisle, "Chi-Quadrat-Test" und Zeitreihenvergleich: Keine Schätzung bei ordnungsgemäßer Buchführung, PStR 2012, 15; Blenkers, Chi-Test – oder "Jeder Mensch...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Veränderte Rechtsstellung und Bestimmung der Zuständigkeit des Finanzamts

Rz. 55 [Autor/Stand] Mit dem Übergang des Besteuerungsverfahrens in das Strafverfahren erhält die FinB ihre besondere – der StA bzw. der Polizei entsprechende – Stellung als Ermittlungsbehörde (vgl. § 399 Abs. 1, § 402 Abs. 1 AO). Die Einleitung des Strafverfahrens ist weiterhin maßgeblich für die örtliche Zuständigkeit des FA (§ 388 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 2 AO) und für die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Stand] § 20 GrStG ist mit dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer vom 7.8.1973 entstanden.[2] Bis dahin waren der Wegfall der Steuerpflicht teilweise in § 16 GrStG 1951[3] und im Übrigen in § 226 Abs. 1 und 2 RAO geregelt.[4] Im damaligen Bewertungsrecht gab es keine Vorschrift, die beim Wegfall einer wirtschaftlichen Einheit oder beim Eintritt von Befreiungsgründ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuständigkeit

1. Allgemeines Rz. 14.1 [Autor/Stand] Die Einleitungsbefugnis steht nur den in § 397 Abs. 1 AO genannten Strafverfolgungsorganen zu. 2. Finanzbehörde Rz. 15 [Autor/Stand] Zuständig für die Einleitung des Strafverfahrens sind die in § 386 Abs. 1 Satz 2 AO bezeichneten Behörden: das HZA (§ 12 Abs. 2 FVG), das FA, das Bundeszentralamt für Steuern und die Familienkasse[2] (s. dazu ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Verletzung der Bekanntgabe- und Belehrungspflichten

1. Allgemeines Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung un...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Einleitungsmaßnahme

1. Begriff der Maßnahme Rz. 17 [Autor/Stand] Wie sich bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch ergibt, ist der Begriff der "Maßnahme" in der Legaldefinition des § 397 Abs. 1 AO denkbar weit gefasst und damit unbestimmt (zu den Einschränkungen s. Rz. 18). Der Begriff findet sich auch in zahlreichen anderen Vorschriften (vgl. §§ 50, 62 OWiG; §§ 23 ff. EGGVG; § 35 VwVfG). Währ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bewusste Nichtbelehrung

Rz. 47 [Autor/Stand] Der bewusste Verstoß gegen die Belehrungspflicht hat im Steuerstrafverfahren ein Beweisverwertungsverbot zur Folge. Wenn bspw. der Prüfer wissentlich gegenüber dem Stpfl. die bereits erfolgte Einleitung verschwiegen hat oder wenn ein Prüfer trotz konkreter Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Steuerstraftat die Prüfung unbeirrt fortsetzt, um die nötigen...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Strafanzeige

Rz. 10 [Autor/Stand] Im Regelfall kommen Strafverfahren durch die Erstattung von Strafanzeigen in Gang (s. auch § 385 Rz. 128 ff.). Es handelt sich um die Mitteilung eines Sachverhalts, der nach Ansicht des Anzeigenden den Verdacht einer strafbaren Handlung begründet. Der durch eine Straftat Verletzte oder eine andere Person regt damit die Prüfung an, ob Anlass zur Strafverf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.5 ABC der Zweckbetriebe

Tz. 252 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der ZwB werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, ng = nicht gemeinnützig, sb = spendenbegünstigt, nsb = nicht spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung. Altenheime, Altenwohnheime S § 68 Nr 1 Buchst a AO. Altkleidersammlungen S Tz 215. Alpenvereinshütten Hütten des dt A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 9 [Autor/Stand] In Steuerstrafverfahren bieten zumeist die amtlichen Wahrnehmungen aufgrund eigener Ermittlungen der FinB im Besteuerungsverfahren (vor allem Kontrollmitteilungen, s. Rz. 12.1 f.) sowie amtliche Mitteilungen anderer Behörden oder öffentlicher Stellen (s. Rz. 13 ff.) die Anlässe für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen. Praktisch bedeutsame Erkenntni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Rechtsschutz gegenüber Einleitung und Mitteilung

Rz. 56 [Autor/Stand] Gegen die Einleitung des Verfahrens und die Mitteilung derselben hat der Beschuldigte keine Rechtsbehelfsmöglichkeiten[2]. Prozesshandlungen sind generell nicht beschwerdefähig. Der Beschuldigte kann seine Einwendungen im laufenden Verfahren vorbringen. Unbenommen ist dem Betroffenen die Möglichkeit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, um verwaltungsintern ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Allgemeines

Rz. 14 [Autor/Stand] Ausgehend von der Legaldefinition des § 397 Abs. 1 AO ist ein Strafverfahren eingeleitet, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die FinB, die Polizei, die StA, eine ihrer Ermittlungspersonen oder der Strafrichter treffen eine Maßnahme mit dem objektiv erkennbaren Ziel, gegen jemanden wegen einer Steuerstraftat strafrechtlich vorzugehen.mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Allgemeines und Überblick

I. Bedeutung und Anwendungsbereich Rz. 1 [Autor/Stand] Die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens stellt den ersten markanten Abschnitt eines Strafverfahrens dar und zieht bereits weitreichende Konsequenzen nach sich. Die Rechtsstellung des betroffenen Verdächtigen ändert sich grundlegend. Als Beschuldigtem[2] steht ihm ein umfassendes und verfassungsrechtlic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Anfangsverdacht und Verwertungsverbot

Rz. 13.9 [Autor/Stand] Ob und inwieweit Tatsachen, die einem Beweisverwertungsverbot unterliegen, zur Begründung eines Anfangsverdachts und für weitere Maßnahmen, etwa eine Durchsuchung, herangezogen werden dürfen, betrifft die Frage der Vorauswirkung von Verwertungsverboten[2] und ist im Kontext der der Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten zu verorten[3]. Verfahrensfeh...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Person des Verdächtigen

Rz. 8 [Autor/Stand] Nicht jede Person, die in einem frühen Stadium der Ermittlungen tatverdächtig erscheint, ist sogleich auch Beschuldigter. Neben dem Tatverdacht müssen Tatsachen auf die naheliegende Möglichkeit schließen lassen, dass der Betroffene als Täter oder Teilnehmer gehandelt hat[2]. Grundsätzlich gilt als Beschuldigter derjenige Tatverdächtige, gegen den die Straf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Änderung oder Berichtigung von Grundsteuerbescheiden

Rz. 51 [Autor/Stand] Ein Steuerbescheid darf gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a AO, soweit er nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, nur aufgehoben oder geändert werden, soweit die steuerpflichtige Person zustimmt oder seinem Antrag der Sache nach entsprochen wird; dies gilt jedoch zugunsten des Steuerpflichtigen nur, soweit er vor Ablauf der Ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein Verstoß gegen die strafprozessualen Belehrungspflichten gem. § 136 Abs. 1 Satz 2, § 163a StPO kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen[2]. Bei Verstößen gegen andere Belehrungspflichten, die in ihrem Gewicht dahinter zurückbleiben (z.B. keine qualifizierte Belehrung darüber, dass frühere Aussagen mangels ordnungsgemäßer Belehrung unverwertbar sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Sachliche und persönliche Wirkung

Rz. 53 [Autor/Stand] Die vorstehend unter Rz. 51 und 52 genannten Rechtswirkungen treten aber nur ein, wenn die Bekanntgabe in sachlicher und persönlicher Hinsicht hinreichend konkret bestimmt ist. Die näheren Einzelheiten sind bei § 371 dargestellt. So unterbricht in sachlicher Hinsicht z.B. die Einleitung des Strafverfahrens auf hektografiertem Schreiben mit allgemeinem fo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Ausschluss der Straffreiheit bei der Selbstanzeige

Rz. 51 [Autor/Stand] Die strafbefreiende Selbstanzeige ist nach Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens ausgeschlossen (§ 371 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b AO)[2]. Die interne Einleitung löst damit noch keine Sperrwirkung aus (zum Motiv der Ermittlungspersonen, nach einer Selbstanzeige durch eine Verfahrenseinleitung einen Sperrgrund herbeizuführen, s. Rz. 31).mehr