Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Steuerliche Wirkung für die Vergangenheit

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine steuerliche Wirkung für die Vergangenheit ist anzunehmen, wenn sich das Ereignis in der Weise auswirkt, dass nunmehr der veränderte anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhaltes der Besteuerung zugrunde zu legen ist (BFH v. 23.11.2000, IV R 85/99, BStBl II 2001, 122 m. w. N.). Ein nachträgliches Ereignis mit steuerlicher Rückwirk...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verböserungsbefugnis

Tz. 17 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Steuerpflichtigen geändert werden (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Liegen alle verfahrensrechtlichen und materiellrechtlichen Voraussetzungen vor, wird daraus eine Änderungspflicht (BFH v. 17.12.1998, IX R 45/96, BFH/NV 1998, 816). Die fehlerhafte Rechtsanwendung soll sowohl zugunsten als auch zuun...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Bestimmtheit des Regelungsinhalts

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Aus dem Verwaltungsakt muss sich eindeutig und zweifelsfrei der Inhalt der Regelung, also das, was gewollt ist, ergeben. Abzustellen ist zunächst auf den Tenor (Ausspruch) des Verwaltungsakts. Nicht zum "Inhalt" des Verwaltungsakts i. S. des § 119 Abs. 1 AO gehören Datum, Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung, für die § 119 Abs. 1 AO kei...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift betrifft Billigkeitsmaßnahmen im Erhebungsverfahren. Gegenstand des Erlasses aus Billigkeitsgründen können alle Geldansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein (§ 37 Abs. 1 AO; BFH v. 25.11.1997, IX R 28/96, BStBl II 1998, 550). Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Erlass von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Rechtsfolge (Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden)

Tz. 45 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufhebung oder Änderung der unter den Anwendungsbereich der Vorschrift fallenden Bescheide (s. Rz. 1) ist nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern zwingend. Die Finanzbehörde ist von Amts wegen zu Korrektur verpflichtet; der Stpfl. hat einen Rechtsanspruch auf die in § 173 Abs. 1 AO angeordnete Aufhebung oder Änderu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Form und Begründung der Prüfungsanordnung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt, der das Prüfungsverfahren einleitet. Daneben enthält er weitere selbstständige Regelungen zu den zu prüfenden Steuerarten und zum Prüfungszeitraum, die je eigenständige Verwaltungsakte darstellen (h. M., BFH v. 25.01.1989, X R 158/87, BStBl II 1989, 483; BFH v. 19.03.2009, IV R 26/08, BFH/NV ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Allgemein

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 200 Abs. 1 AO ist lex specialis gegenüber § 90 Abs. 1 Satz 1 und § 97 AO (BFH v. 28.10.2009, VIII R 78/05, BStBl II 2010, 455 m. w. N.). Die Mitwirkungspflichten des § 200 AO entstehen deshalb erst mit der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO; Letztere bildet sowohl im Hinblick auf das Prüfungssubjekt als auch den Prüfungsum...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Irrige Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts in einem Steuerbescheid

Tz. 56 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid (s. Rz. 4) muss aufgrund einer irrigen Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts (s. Rz. 8 f.) ergangen sein. Irrige Beurteilung bedeutet, dass sich die Beurteilung eines bestimmten Sachverhaltes nachträglich als unrichtig erweist (z. B. BFH v. 12.02.2015, VI R 38/13, BStBl II 2017, 31; BFH v. 04.02.2016, III R 12/14,...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Kraft Gesetzes

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das Ruhen des Verfahrens tritt kraft Gesetzes ein, wenn der Einspruchsführer sich ausdrücklich auf eine Rechtsbehauptung stützt, wegen der ein Verfahren beim EuGH, beim BVerfG oder bei einem sonstigen obersten Bundesgericht anhängig ist. Dabei ist § 363 Abs. 2 Satz 2 AO nicht auf Musterprozesse beschränkt (so aber Birkenfeld in HHSp, § ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Gegenstand der tatsächlichen Verständigung

Tz. 18 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegenstand der tatsächlichen Verständigung ist die einvernehmliche Festlegung des Sachverhalts, der der Besteuerung zugrunde gelegt werden soll. Die Vereinbarung bezieht sich auf Sachverhaltsfragen und nicht auf Rechtsfragen (u. a. BFH v. 11.04.2017, IX R 24/15, BStBl II 2017, 1155 m. w. N.). Anwendungsmöglichkeiten liegen im Bereich de...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Folgen der Drittwirkung

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die in § 166 AO genannten Personen sind nach Eintritt der Bestandskraft der die Drittwirkung ausübenden Steuerfestsetzung bzw. des der Steuerfestsetzung gleichzusetzenden Bescheides mit Einwendungen gegen Form und Inhalt des Steuerbescheides, also gegen dessen Rechtswirksamkeit und Bestandskraft, ausgeschlossen (BFH v. 19.12.2000, VII R...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 87a AO ist die Grundnorm für die Abwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Finanzbehörden. Sie stellt die Rahmenbedingungen auf, unter welchen Voraussetzungen die Übermittlung elektronische Dokumente im Besteuerungsverfahren Berücksichtigung finden. Zu unterscheiden sind die "einfache" elektronische Kommunikation (z. B. E-Ma...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Kemper, Der neue Sperrtatbestand der Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung in § 371 AO, NZWiSt 2012, 56; Pflaum, Selbstanzeige nach Prüfungsanordnung und Auswirkungen auf die Mitwirkung während einer Außenprüfung, StBp 2013, 217; Harle/Olles, Prüfungsanordnung und Selbstanzeige, NWB 2014, 170. Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Eine wirksame Selbstanzeige kann nach § 371 Abs....mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / F. Rechtsnatur und Anfechtbarkeit der Umdeutung

Tz. 8 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Streitig ist, ob die Umdeutung selbst, wenn sie nicht durch das Gericht vorgenommen wird (BFH v. 27.09.2006, VIII B 138/04, BFH/NV 2007, 272), als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (so Ratschow in Klein, § 128 AO Rz. 8; Fritsch in Koenig, § 128 AO Rz. 10), oder ob nur das Umgedeutete, d. h. die Regelung, in die der fehlerhafte Verwaltu...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Geordnete Aufbewahrung

Tz. 13 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufbewahrung der aufbewahrungspflichtigen Unterlagen muss geordnet erfolgen. Die Art und Weise bleibt im Übrigen dem Stpfl. überlassen. Eine geordnete Aufbewahrung liegt jedoch nur dann vor, wenn einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit das Auffinden der für einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die V...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Entstehung und Wirksamwerden des Steuerverwaltungsakts

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Der Verwaltungsakt wird erst mit der Bekanntgabe an denjenigen, für den er seinem Inhalt nach bestimmt ist oder der von ihm betroffen ist, wirksam (s. § 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Seine Entstehung, die hiervon zu unterscheiden ist, setzt einen rechtlich relevanten Willen und die Äußerung dieses Willens voraus. Beides obliegt dem zuständigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Beschränkung der Haftung auf Betriebsteuern

Tz. 7 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gehaftet wird nur für diejenigen Steuern des Unternehmens, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebsteuern), soweit sie während des Bestehens der wesentlichen Beteiligung (und der Zeit der entsprechenden Zuordnung der Gegenstände zum Betrieb) entstanden sind. Als Betriebsteuern sind nur Steuern a...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Gegenstände der Hingabe an Zahlungs statt

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 An Zahlungs statt zu Eigentum übertragen werden können Kunstgegenstände (Gemälde, Aquarelle, Lithographien, Plastiken, Skulpturen usw.), Kunstsammlungen (eine Mehrheit von Kunstgegenständen, die planmäßig oder auch zufällig zusammengeführt sind), wissenschaftliche Sammlungen (Sammlungen, die die methodische Forschung unterstützen oder ve...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Zulässigkeit des Verfahrens

Tz. 3 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 94 Abs. 1 Satz 1 AO ist Voraussetzung für die Zulässigkeit des Verfahrens, dass die Finanzbehörde die Beeidigung entweder mit Rücksicht auf die Bedeutung der Auskunft oder zur Herbeiführung einer wahrheitsgemäßen Auskunft für geboten hält. Die besondere Bedeutung der Auskunft kann z. B. darin liegen, dass allein durch sie der Gege...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Verwendung von Steuerzeichen und Steuerstemplern

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Ein Steuerbescheid braucht auch nicht zu ergehen, wenn die Steuer aufgrund gesetzlicher Verpflichtung durch Verwendung von Steuerzeichen oder Steuerstemplern zu entrichten ist. Steuerzeichen bzw. Steuerstempler sind vorgesehen bei der Tabaksteuer und der Rennwett- und Lotteriesteuer. Nicht der Erwerb des Steuerzeichens oder der Wertkarte...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Bartone, Gesellschafterfremdfinanzierung – Die Frage der Vereinbarkeit des § 8a KStG mit Verfassungs-, Europa- und Völkerrecht; 2001 (zugl. Diss. Saarbrücken 2000); Grube, Der Einfluss des EU-Beihilfenrechts auf das deutsche Steuerrecht, DStZ 2007, 371; Hummel, Zur innerstaatlichen Bindungswirkung von auf Doppelbesteuerungsabkommen beruhenden Konsultationsvereinbarungen – Betr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Anwendung auf steuerberatende Berufe

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Das normale Auftrags- und Vollmachtsverhältnis, das zwischen einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe und seinem Mandanten besteht (s. § 80 AO), wird von der Vorschrift nicht tangiert. Nur wenn aufgrund besonderer darüber hinausgehender Vereinbarungen dem Steuerberater usw. Verfügungsbefugnisse eingeräumt sind und er diese nach auß...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 9. Sprachschwierigkeiten

Tz. 25 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Sprachschwierigkeiten machen eine Fristversäumnis nicht generell unverschuldet. Vielmehr ist der Betroffene verpflichtet, sich ggf. eine Übersetzung zu beschaffen und die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen (BFH v. 18.09.2001, VII B 133/01, BFH/NV 2002, 209; BFH v. 17.03.2010, X B 114/09, BFH/NV 2010, 1239; FG Ha v. 24.11.2016, 4 K 143/...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Unterbrechenstatbestände

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufzählung der eine Unterbrechung der Verjährung bewirkenden Maßnahmen in § 231 Abs. 1 Satz 1 AO ist abschließend (BFH v. 24.09.1996, VII R 31/96, BStBl II 1997, 259; BFH v. 10.11.2003, VII B 342/02, BFH/NV 2004, 315) und eine sinngemäße Anwendung auf ähnliche Tatbestände kommt nicht in Frage. Allen Unterbrechenstatbeständen ist geme...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Beschwer und Rechtsschutzbedürfnis des Klägers

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Weiter ist erforderlich, dass der Kläger durch die Ablehnung oder Unterlassung des begehrten Verwaltungsaktes, also die Untätigkeit der Behörde, in seinen Rechten verletzt worden ist (Beschwer); hierzu s. § 40 FGO Rz. 9. Darüber hinaus muss ein Rechtsschutzbedürfnis bestehen; dies fehlt insbes., wenn der Kläger sich gegen einzelne Verfah...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / V. Teilnahme; Handeln für einen anderen

Tz. 15 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Abweichend vom allgemeinen Strafrecht wird bei der Beteiligung mehrerer Personen an einer Ordnungswidrigkeit nicht zwischen dem eigentlichen Täter und den verschiedenen Formen der Teilnahme unterschieden. Vielmehr handelt nach § 14 OWiG jeder ordnungswidrig, der sich an der Begehung einer Ordnungswidrigkeit beteiligt, gleichgültig, in w...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift bestimmt den Maßstab für die Aufteilung der Vermögensteuer. Nach Maßgabe von § 270 Nr. 1 bis 3 AO ist auch für die VSt eine "fiktive Einzelveranlagung" durchzuführen, die an sich im VStG nicht vorgesehen ist. Derzeit spielt die Vorschrift indes nur noch für Altfälle eine Rolle, da die VSt nur für Zeiträume bis zum 31.12.19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Inhalt und Zweck der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift stellt in Satz 1 klar, dass die Einleitung eines Einspruchsverfahrens oder die Durchführung eines Finanzprozesses die im Besteuerungsverfahren der Finanzbehörde zustehenden Befugnisse nicht beeinträchtigt. Soweit die Finanzbehörde nach den Vorschriften der AO für die Rücknahme, den Widerruf, die Aufhebung oder Änderung von...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / II. Inhalt des Datensatzes

Tz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 93c Abs. 1 Nr. 2 AO gibt die Pflichtangaben ("muss enthalten") für den Datensatz vor. Es lassen sich drei Anforderungsgruppen unterscheiden, die sich auch denklogisch aus dem Datenübermittlungsprozess ableiten lassen. Die erste Gruppe der Anforderungen betrifft die Identität der mitteilungspflichtigen Stelle bzw. des Datenübermittlers ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Vorsätzliche Fristversäumnis

Tz. 10 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Wer eine Frist bewusst und gewollt verstreichen lässt (z. B. weil er den befristeten Rechtsbehelf für aussichtslos hält), handelt nicht unverschuldet. Ein eventueller Irrtum über den Beweggrund (das Motiv) für diese vorsätzliche Fristversäumnis ist unbeachtlich. Ein Rechtsirrtum kann für die Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / I. Feststellung der angemessenen Gestaltung

Tz. 32 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Es muss diejenige Gestaltung festgestelltwerden, die nach Grund und/oder Höhe den wirtschaftlichen Vorgängen, Umständen und Verhältnissen angemessen ist. Diese Gestaltung ist der Besteuerung im Wege der Tatsachenfiktion zugrunde zu legen (BR-Drs 544/07, 106). Die hier zu lösende Aufgabe bedeutet die Ermittlung und Feststellung tatsächli...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Fristverlängerung nach Anforderung

Tz. 36 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Auch bei einer vorzeitigen Anforderung von Erklärungen ist eine Fristverlängerung möglich. Allerdings beschränkt § 109 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO n. F. die Fristverlängerung auf Fälle, in denen der Stpfl. ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansonsten scheidet eine Fristverlängerung aus. Die Entscheidung über den Fri...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Rechtswidrigkeitszusammenhang

Tz. 14 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zwischen dem Erfolg und dem leichtfertigen Verhalten muss Kausalität und ein Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen (Joecks JJR, § 378 AO Rz. 49 ff.). Kausalität besteht, wenn die konkrete leichtfertige Handlung den Erfolg verursacht hat. Der Rechtswidrigkeitszusammenhang besteht, wenn bei sorgfältigem Verhalten der Erfolg nicht eingetr...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Erörterung vor Erlass der Einspruchsentscheidung

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 § 364a AO gibt dem Einspruchsführer einen Anspruch auf pflichtgemäßes Ermessensentscheidung über Anträge auf mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage. Die Vorschrift findet keine Anwendung im Besteuerungsverfahren. Von der mündlichen Erörterung als besondere Form des rechtlichen Gehörs sollte gleichwohl auch dort Gebrauch gemacht we...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 3. Rechtsbehelfe

Tz. 31 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Gegen die Zinsfestsetzung ist der Einspruch (§ 347 AO) gegeben. Dabei können Einwendungen gegen die zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht im Einspruchsverfahren gegen die Zinsfestsetzung geltend gemacht werden. Gleiches gilt für die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen oder Körperschaftsteuer. Folglich können im Einspruchsverfahre...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Aufwendungen der Finanzbehörden (§ 139 Abs. 2 FGO)

Tz. 6 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Aufwendungen der beteiligten Finanzbehörden werden diesen – gleichgültig, ob sie im außergerichtlichen Vorverfahren oder im Gerichtsverfahren erwachsen sind – auch im Falle ihres Obsiegens nicht erstattet (§ 139 Abs. 2 FGO). Finanzbehörde in diesem Sinne ist jede steuerverwaltende Behörde, also in Abgabenangelegenheiten (§ 33 Abs. 2 ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Zuständigkeit, Entscheidungsart

Tz. 39 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zuständig für die Entscheidung über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist diejenige Finanzbehörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat (§ 110 Abs. 4 AO). In der Regel wird über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zusammenhang mit der Entscheidung über den Rechtsbehelf oder sonstigen befristeten An...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / D. Zulässige Maßnahmen

Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Als zulässige Maßnahmen kommen in Betracht: die einstweilige Einstellung jeglicher Vollstreckungstätigkeit; die Beschränkung des Zugriffs auf bestimmte Vermögenswerte des Schuldners; die Aufhebung von Vollstreckungsmaßnahmen, z. B. die Freigabe gepfändeter Gegenstände; das einstweilige Absehen von der Verwertung gepfändeter Gegenstände (s. ...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / IV. Folgen der Auskunftsverweigerung

Tz. 9 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Macht der Berechtigte von dem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, dürfen daraus grundsätzlich keine negativen Folgerungen für den Stpfl. gezogen werden. Insoweit gilt nichts anderes als bei Aussageverweigerungsrechten von Angehörigen (s. § 101 AO Rz. 9). Ebenso wenig kann es zulasten des Stpfl. gehen, wenn er den Aussageverweigerungsbe...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / B. Tatbestandliche Voraussetzungen

Tz. 2 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nach § 1 LuftFzgG kann ein in der Luftfahrzeugrolle eingetragenes Luftfahrzeug zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, dass der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus dem Luftfahrzeug zu suchen (Registerpfandrecht). § 68 Abs. 1 LuftFzgG bestimmt, dass das Registerpfandrecht auf die...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / E. Geltendmachung der Haftung

Tz. 30 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Zur Geltendmachung der Haftung s. §§ 191, 219 AO. Im Haftungsbescheid müssen die Gegenstände, mit denen gehaftet wird, bezeichnet werden (FG Ha v. 02.10.1980, I 61/79, EFG 1981, 162; s. AEAO zu § 75, Nr. 4.3). Wird nur der Wert des übernommenen Vermögens angegeben, ist der Bescheid zwar inhaltlich hinreichend bestimmt (BFH v. 22.09.1992...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Allgemeines

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Regelung lehnt sich an § 20 VwVfG an. Sie enthält ein absolutes Verbot des Tätigwerdens der von ihr betroffenen Personen. Ausgenommen sind die Fälle der Gefahr im Verzug (§ 82 Abs. 2 AO). Zweck der Vorschrift ist es, Interessenskollisionen zu vermeiden, die der Objektivität des Verwaltungshandelns schädlich sein können.mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Mittelbarer Datenzugriff

Tz. 29 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Finanzbehörde kann, statt wie beim unmittelbaren Datenzugriff selbst tätig zu werden, auch verlangen, dass der Stpfl. oder der von ihm Beauftragte die Daten nach ihren Vorgaben auswertet ("mittelbarer Datenzugriff" (Z2), vgl. BMF v. 14.11.2014, IV A 4-S 0316/13/10003, BStBl I 2014, 1450 Rz. 166). Der Umfang der Zugriffsmöglichkeiten...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / Schrifttum

Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166; Meyer I., Erledigung von Steuerstrafverfahren außerhalb der Hauptverhandlung, DStR 2005, 1477; Krehl/Eidam, Die überlange Dauer von Strafverfahren, NStZ 2006, 1; Richter, Geplante Steuerhinterziehung und ihre effiziente Bestrafung, RWI: Materialien, He...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 6. Feststellungszeitraum

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ist grundsätzlich für den ganzen Besteuerungszeitraum (Kalenderjahr, § 2 Abs. 7 EStG) durchzuführen, und zwar auch dann, wenn aus einer mehrgliedrigen Personengesellschaft ein Gesellschafter während des Besteuerungszeitraums ausscheidet (h. M.; BFH v. 14.03.1996, IV R 86/94, BStBl II 19...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 1. Gebühren

Tz. 28 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Nicht unter den Steuerbegriff fallen die Gebühren. Dabei handelt es sich um Geldleistungen, die als konkrete Gegenleistung für die Inanspruchnahme einer besonderen Leistung – Amtshandlung oder sonstige Tätigkeit – der Verwaltung (Verwaltungsgebühren) oder für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen (Benutzungsgebühren) erhoben werden (...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / 2. Verbindliche Zolltarifauskunft, verbindliche Ursprungsauskunft, Art. 33 UZK

Tz. 11 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Art 33 UZK sieht die verbindliche Zolltarifauskunft für Fragen der Einordnung einer Ware in den Zolltarif und die verbindliche Ursprungsauskunft für die Feststellung des Warenursprungs vor. Beide Auskünfte sind von einem schriftlichen Antrag abhängig, s. dazu im Einzelnen Art. 6 bis 8 ZK-DVO. Tz. 12 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Au...mehr

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Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / C. Rechtsschutz

Rz. 4 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Androhung und Pfändung sind selbständig mit dem Einspruch und ggf. der Anfechtungsklage anfechtbare Verwaltungsakte (§ 347 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 40 Abs. 1 FGO). Rz. 5 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Da die Androhung keinen vollziehbaren Inhalt hat, kann gegen sie vorläufiger Rechtsschutz nur im Wege einer einstweiligen Anordnung (§ 114 FGO) ...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Grundsätzlich muss vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage (§ 40 Abs. 1 FGO) ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Einspruchsverfahren) durchgeführt werden (§ 44 Abs. 1 FGO). § 46 FGO begründet eine Ausnahme vom Vorliegen dieser Sachentscheidungsvoraussetzung (s. § 44 FGO Rz. 1 f.; s. Vor FGO Rz. 30). Die Untäti...mehr

Kommentar aus Kühn, Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung (Schäffer-Poeschel)
Kühn/von Wedelstädt, Abgabe... / A. Bedeutung der Vorschrift

Tz. 1 Stand: 22. Auflage – ET: 10/2018 Die Vorschrift knüpft an den in Art. 108 GG den Finanzbehörden erteilten Auftrag zur Verwaltung der Steuern an und stellt dabei besonders die Grundsätze der Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit bei der Steuerfestsetzung und -erhebung in den Vordergrund. Sie ist als allgemeine Aufgabennorm und allgemeine Verfahrensvorschrift (Seer in Tipke...mehr