Fachbeiträge & Kommentare zu Abgeltungsteuer

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Rechtsgrundlagen

Rz. 476 Die zivilrechtliche Sichtweise, nach der es bei einem Formwechsel nur zu einem Wechsel des Rechtskleides ohne Vermögensübertragung kommt, übernimmt das Ertragssteuerrecht nicht. § 9 Abs. 1 Satz 1 UmwStG regelt, dass für den Formwechsel einer Kapital- in eine Personengesellschaft die §§ 3–7 UmwStG Anwendung finden. Durch diesen Verweis wird ein Vermögensübergang fingi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (1) Rechtsgrundlagen

Rz. 458 Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung von "wesentlichen" Anteilen an Kapitalgesellschaften von privaten Anteilseignern gem. § 17 EStG sind nach dem Teileinkünfteverfahren zu besteuern (§ 3 Nr. 40c EStG), also nur zur 60 % bei der Einkommensteuer zu erfassen. Die Beteiligungsgrenze für die Annahme einer "wesentlichen" Beteiligung beläuft sich auf mind. 1 % am Nenn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Entgeltliches Ausscheiden aus der Gesellschaft

Rz. 115 Zwar liegt die Frage, wie das Ausscheiden aus einer Gesellschaft steuerlich behandelt wird, am genau entgegengesetzten Ende einer Gesellschaftsbeteiligung, gleichwohl muss auch bei Gründung berücksichtigt werden, wie das spätere Ausscheiden besteuert wird. Entgeltliche Veräußerungen eines Personengesellschaftsanteils hängen ebenso wie das Ausscheiden gegen Abfindung ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / cc) Überblick über die aktuelle Gesamtbelastung

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Versteuerung offene Rücklagen

Rz. 483 In § 7 UmwStG wird die Vollausschüttung der steuerbilanziellen Gewinnrücklage fingiert. Vereinfacht ausgedrückt gilt das steuerbilanzielle Eigenkapital laut steuerlicher Schlussbilanz der formgewechselten/umgewandelten GmbH abzüglich des Bestands des steuerlichen Einlagekontos und abzgl. des Nennkapitals[847] als ausgeschüttet. Diejenigen Gesellschafter, die der Einl...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Dividenden)

Gem. Art. 10 Abs. 1 DBA Österreich/Deutschland unterliegen Dividenden grundsätzlich der Besteuerung in dem Staat, in dem der Empfänger ansässig ist. Unter den Begriff der Dividenden fallen u.a. auch die Einkünfte des stillen Gesellschafters aus seiner stillen Beteiligung.[45] Der andere Vertragsstaat kann jedoch gem. Art. 10 Abs. 2 Buchst. b DBA Österreich/Deutschland eine A...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Ausschüttungen an ausländische Kapitalgesellschaften als Dividendenempfänger

Rz. 446 Ausschüttungen einer inländischen Kapitalgesellschaft an eine ausländische Kapitalgesellschaft als Dividendenempfänger unterliegen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG dem Kapitalertragsteuerabzug i.H.v. 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag. § 44a Abs. 9 EStG gewährt ohne weitere Voraussetzungen eine Entlastung von 2/5 der einbehaltenen Kapitalertragsteuer, so dass effektiv...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Entnahmerechte für Steuerzahlungen bei Thesaurierung und für anrechenbare Steuern

Rz. 420 Im Gegensatz zu Körperschaften müssen Gesellschafter einer Personengesellschaft im Regelfall (= transparente Besteuerung und keine Option zur Körperschaftsteuer) auch im Thesaurierungsfall Einkommensteuer auf den steuerlichen Gewinnanteil entrichten. Folglich sollte der Gesellschaftsvertrag bei mehreren am Festkapital beteiligten Gesellschaftern Entnahmerechte für St...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / b) Steuerrechtlich

Rz. 187 Praxishinweis Der Forderungsverzicht[372] ist für den Schuldner ein steuerbarer Ertrag.[373] Die Festsetzung eines Gewerbesteuermessbetrages ist auch dann nicht unbillig, wenn der Gewerbeertrag allein durch Forderungsverzichte von Gläubigern entstanden ist.[374] Rz. 188 Wenn der verzichtende Forderungsinhaber zugleich Gesellschafter der schuldenden Kapitalgesellschaft...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 3. Familienstiftung und Familie des Stifters

Rz. 655 Die Familienstiftung ist der Prototyp der privatnützigen Stiftung.[798] Dabei ist allerdings weder die privatnützige Stiftung im Allgemeinen noch die Familienstiftung im Speziellen eine besondere Rechtsform der Stiftung, sondern eine Anwendungsform.[799] Das Charakteristikum der Familienstiftung, das sie von anderen Stiftungen unterscheidet, liegt in ihrem familiären...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / ee) Steuerliche Unterschiede

Rz. 65 Bei der Besteuerung besteht der entscheidende Unterschied zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmen hinsichtlich der zu besteuernden Subjekte:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Besteuerung des laufenden Unternehmensergebnisses

Rz. 106 Für viele Gesellschaften ist die Frage nach der Besteuerung der laufenden Unternehmensergebnisse zunächst vorrangig. Für alle Personengesellschaften kennzeichnend ist das steuerliche Transparenzprinzip. Ertragsteuerlich gibt es die Personengesellschaft nur insoweit, als sie Anknüpfungspunkt einer gesonderten Feststellung bei der Einkunftsart und der Einkünfteermittlu...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / d) Steuerliche Folgen

Rz. 932 Bei entgeltlicher Übertragung[1265] erzielt der Veräußerer einen Veräußerungsgewinn oder -verlust i.H.d. Mehr- bzw. Minderbetrags des Kaufpreises, abzgl. der Veräußerungskosten ggü. dem steuerlichen Kapitalkonto, der nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG besteuert wird.[1266] Wird nur ein Teil der Beteiligung veräußert, entfällt die steuerliche Privilegierung durch die ...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / ee) Zusammenfassung der Belastungsfaktoren nach aktueller Rechtslage

Rz. 196 Für die steuerliche Sinnhaftigkeit der Betriebsaufspaltung ist zu prüfen, ob statt der zusammengesetzten Rechtsform mit einem verbindenden Nutzungsverhältnis die Gestaltungsalternative "reine Kapitalgesellschaft" oder reine Personengesellschaft z.B. als "GmbH & Co. KG" steuerlich vorteilhafter[382] ist (zu Belastungsunterschieden zwischen den Rechtsformen s. § 23 Rdn...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 1. Überlegungen zur Rechtsformwahl und praktische Bedeutung der OHG

Rz. 486 Die OHG ermöglicht echte Mitunternehmerschaft. In den Fällen, in denen ein Handelsgewerbe gleichberechtigt von mehreren Personen ausgeübt werden soll, bietet sie sich daher als Rechtsform besonders an. Insb. kleinen und mittleren Familienunternehmen[777] gewährt sie durch das Prinzip der Selbstorganschaft die nötige Identität zwischen dem Unternehmen und den Familien...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ff) Veräußerungsgewinne

Rz. 270 Unterschiede zwischen einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft bzw. einer Beteilung an einer Personengesellschaft/einer einzelunternehmerischen Tätigkeit können sich auch bei Veräußerung der Beteiligung/des Einzelunternehmens ergeben. Grds. unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung eines Anteils an einer Personengesellschaft bzw. eines Einzelunternehmens in Gänz...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Ausländische Betriebsstätteneinkünfte

Rz. 267 Für unternehmerische Betätigungen im Ausland über dortige Betriebsstätten bzw. Personengesellschaften sehen die zwischen Deutschland und diversen ausländischen Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) häufig eine Freistellung der im Ausland erzielten Unternehmensgewinne von der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer vor.[485] Unter diesen Voraus...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Verallgemeinerte Empfehlungen

Rz. 276 Für profitable, inlandsorientierte Unternehmen, für die nach den vorstehenden Grundsätzen eine Besteuerung nach den Regeln der Körperschaftsteuer vorteilhaft ist, zieht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft häufig außersteuerliche Nachteile im Bereich Offenlegung von Jahresabschlüssen oder unternehmerische Mitbestimmung von Arbeitnehmern nach MitbestG oder Drittel...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / I. Steuerliche Behandlung bei bestehender Betriebsaufspaltung

Rz. 262 Betriebsaufspaltungen treten auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten auf. In der Praxis sind nach dem bisherigen Meinungsbild die folgenden Konstellationen steuerlich bedeutsam. Es wird davon ausgegangen, dass allen Konstellationen eine typische Betriebsaufspaltung zugrunde liegt.mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 337 Die Besteuerung von Wandel- und Optionsanleihen ist insgesamt umstritten.[264] Die damit verbundene Rechtsunsicherheit dürfte sich in vielen Fällen als Hindernis bei der Verwendung als mezzanines Finanzierungsinstrument erweisen. Unstreitig ist, dass der Kapitalnehmer die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzen kann.[265] Gewerbesteuerlich erfolgt eine Gewinnr...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (e) Besteuerung

Rz. 359 Bei der typisch stillen Gesellschaft sind für das zu finanzierende Unternehmen die Zinsaufwendungen als Betriebsausgaben absetzbar. Ihre Besteuerung folgt im Wesentlichen der des Nachrangdarlehens. Im Gegensatz zu den meisten anderen Mezzaninen-Finanzierungsinstrumenten findet bei der typisch stillen Gesellschaft in gewerbesteuerlicher Hinsicht keine Gewinnreduzierun...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / (5) Besteuerung

Rz. 329 Zinsaufwendungen für das Nachrangdarlehen kann das zu finanzierende Unternehmen aufgrund des Fremdkapitalcharakters des Nachrangdarlehens als Betriebsausgabe geltend machen. In gewerbesteuerlicher Hinsicht erfolgt eine Gewinnreduzierung nur um die Hälfte, da es sich regelmäßig um eine langfristige Verbindlichkeit i.S.d. § 8 Nr. 1 GewStG handelt. Darüber hinaus hat da...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Endbesteuerung

Die sog. Endbesteuerung kann neben der Nichtexistenz eines Solidaritätszuschlags ein ertragsteuerliches Motiv für einen Umzug nach Österreich darstellen. Unter der Endbesteuerung ist zu verstehen, dass mit Abzug der vom Schuldner der Kapitalerträge einzubehaltenden Kapitalertragsteuer und Abführung an das Betriebsfinanzamt nach §§ 93 ff. ÖstEStG die Einkommensteuer abgegolte...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 10. Stiftungsbesteuerung

Die Besteuerung von österr. Privatstiftungen erfolgt nach geltender Gesetzeslage auf drei Ebenen. Auf der ersten Ebene werden unentgeltliche Zuwendungen an die Privatstiftung im Rahmen der Stiftungseingangsbesteuerung[25] grundsätzlich mit einem fixen Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dieser Steuersatz kann in den in § 2 Abs. 1 Stiftungseingangssteuergesetz genannten Fällen au...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / a) Haftung für Betriebssteuern

Rz. 278 Die Haftung umfasst nur Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, bei denen sich die Steuerpflicht zwingend auf den Betrieb des Unternehmens gründet (Betriebssteuern). Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Zu den Betriebssteuern gehören insb.: USt, Gewerbesteuer, Verbrauchsteuern bei Herstellungsbetrieben und Rückforderung von ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Kapitalertrag

Rn. 11 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wie schon bisher gilt die Entlastung nur für KapErtr iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG . Begünstigt sind also die Gewinnanteile, Ausbeuten und sonstigen Bezüge aus Aktien, GmbH-Geschäftsanteilen, Anteilen an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften und beteiligungsähnlichen Genussrechten an KapGes. Hierzu gehören auch die Europäische (Aktien-)Gesellsc...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Option zur Körperschaftsteuer bei Personengesellschaften

Rz. 365 Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuergesetzes v. 25.6.2021 wurde die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG eingeführt, die Personengesellschaften die Möglichkeit eröffnet, ertragsteuerlich wie eine Körperschaft behandelt zu werden. Zweck der Vorschrift ist das Bestreben des Gesetzgebers nach einer rechtsformneutralen Besteuerung von Personen...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / VI. Entnahmen/Auszahlungen

Rz. 686 Das Entnahmerecht regelt, welche Auszahlungen der Gesellschafter von der KG zu welchem Zeitpunkt verlangen kann. Der Begriff der "Entnahme" wird vom Gesetz nach wie vor nur in § 172 Abs. 4 HGB verwendet. Im modernen Sprachgebrauch hat sich jedoch der Begriff der "Entnahme" eingebürgert.[1000] Das gesetzliche Entnahmerecht ist nunmehr für alle Gesellschafter in § 122 H...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes

Kommentar Mit Schreiben vom 22.12.2023 veröffentlichte das BMF die Neufassung des AStG-Erlasses, nachdem es am 20.7.2023 bereits eine erste Entwurfsfassung vorgelegt hatte. Auf ca. 250 Seiten und in 1.024 Randnummern stellt die Finanzverwaltung ihre Auslegung des Außensteuergesetzes dar. Nicht im Anwendungserlass enthalten sind Ausführungen zu § 1 AStG. Damit umfasst der Anwe...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften

Leitsatz 1. Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der "Art der Geschäfte" dauerhaft gegeben. 2. Sieht die Satzung einer Holdingkapitalgesellschaft vor, dass die Gesellschaft au...mehr

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Steuerliche Behandlung von Arbeitslohn bei Vorliegen eines DBA

Kommentar 183-Tage-Schreiben der Finanzverwaltung Werden Arbeitnehmer im Ausland tätig oder arbeiten ausländische Arbeitnehmer vorübergehend in Deutschland, muss geprüft werden, ob der Arbeitslohn im Inland steuerpflichtig ist bzw. ob eine Steuerfreistellung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) infrage kommt. Einzelheiten dazu ergeben sich aus dem sogenannten 183-Tage-...mehr

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Der GmbH-Jahresrückblick 20... / 5. Internationale Bezüge

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Die Erbschaft-Steuerberater... / IV. Ausgewählte Verwaltungsanweisungen

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 4 Exkurs: Besondere Regelungen zur KapESt bei Körperschaften

Rz. 28 Ausschüttungen einer Körperschaft unterliegen nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 sowie Nr. 1a EStG der KapESt mit einem Steuersatz von von 25 % zzgl. SolZ, und zwar unabhängig davon, ob der Empfänger der Ausschüttung (Gesellschafter) eine Körperschaft oder eine natürliche Person ist. Rz. 29 Eine Reduktion der KapESt-Abzug kommt in Betracht, wenn die Voraussetzungen des § 43b EStG ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6 Erstattung der KapESt bei EU- und EWR-Gesellschaften (Abs. 5)

6.1 Allgemeines 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.2 Entfallen der Abgeltungswirkung nach Abs. 1

Rz. 10 Das Abgeltungsprinzip gilt nach dem Gesetzeswortlaut des § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG dann nicht, wenn die steuerabzugspflichtigen Einkünfte in einem inl. gewerblichen oder einem inl. land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb anfallen. Unterhält eine beschränkt stpfl. Körperschaft eine inl. Betriebsstätte, zu deren Betriebsvermögen Anteils- oder Forderungsrechte mit steuerab...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.2 Tatbestand des Abs. 5

Rz. 57 § 32 Abs. 5 KStG enthält in S. 1 eine Ausnahme zur Abgeltungswirkung der KapESt nach Abs. 1 für Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG, also für Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften. Die Abgeltungswirkung wird daher nicht für sonstige Fälle des Steuerabzugs, insbesondere also nicht für den Steuerabzug nach § 50a Abs. 1 EStG (z. B. bei Lizenzgebühren), ei...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.2 Vereinbarkeit der Regelung mit den Grundfreiheiten

Rz. 52 Für Inbound-Investitionen von EU- und EWR-Gesellschaften, die Dividenden aus Portfolio-Anteilen (d. h. eine Beteiligung von unter 10 %) bis zum 1.3.2013 erhalten haben, ist eine Erstattung von einbehaltener KESt grundsätzlich nur unter Geltung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 5 KStG möglich. Der EuGH hat indessen entschieden, dass die Regelung mit EU-Recht, namentlic...mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 4.7 Erlöschen der Forderung

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden ausgebucht, wenn sie bezahlt werden oder durch Aufrechnung[1] erlöschen. Erlassverträge gem. § 397 BGB und einseitige Verzichtserklärungen führen ebenfalls zum Erlöschen der Forderungen. Eine steuerliche Auswirkung des Forderungsverzichts beim Gläubiger erfolgt nur dann, wenn der Gegenstand des Verzichts der Einkommensteuer un...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 5 Steuerabzug bei bestimmten Finanztransaktionen (Abs. 3)

Rz. 34 § 32 Abs. 3 KStG stellt eine spezielle Regelung zum Steuerabzug bei Wertpapierleihgeschäften dar und wurde durch Gesetz v. 14.8.2007[1] in das KStG aufgenommen. Vor Einfügung der Regelung war es insbesondere steuerbefreiten Körperschaften möglich, durch Wertpapierleihgeschäfte einen Steuerabzug zu umgehen, der aufgrund der Steuerfreiheit der Körperschaft endgültig gew...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.3 Rechtsfolge und Erstattungsverfahren

Rz. 72 Als Rechtsfolge bei Vorliegen des Tatbestands des § 32 Abs. 5 KStG ist dem Anteilseigner auf (formlosen) Antrag die einbehaltene und abgeführte KapESt zu erstatten. Zu den Voraussetzungen der Erstattung wird weiter auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG [1] verwiesen. Grundlage der Erstattung ist daher die Vorlage der in § 45a Abs. 2, 3 EStG geregelten Steuerbescheinigung. Erstatt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich

Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhoben, bei der Veranlagung aber angerechnet und, da di...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.5 Körperschaftsteuererhöhung

Rz. 27 Die KapESt und andere Abzugsteuern berücksichtigen nicht die KSt-Erhöhung nach § 38 KStG. Sowohl steuerbefreite Körperschaften als auch beschränkt stpfl. Körperschaften haben diese Steuer zusätzlich zur KapESt zu entrichten. Die Abgeltungswirkung des Abs. 1 ist daher über Abs. 2 Nr. 4 insoweit ausgeschlossen. Wegen der Systemumstellung durch § 37 Abs. 4–7 KStG und § 3...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 3.4 Inanspruchnahme des Steuerpflichtigen wegen der Abzugsbeträge

Rz. 26 Den Schuldner der Vergütungen trifft ein steuerliches Haftungsregime, sofern der Steuerabzug vorschriftswidrig nicht vorgenommen oder trotz Einbehaltung nicht an das FA abgeführt wurde. Gesetzesgrundlage ist § 44 Abs. 5 S. 1 EStG [1] für die nicht abgeführte KapESt bzw. § 50a Abs. 5 S. 4 EStG [2] für die Steuer nach § 50a EStG. Demnach gilt für den Abzugsverpflichteten ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 2.2.1 Eintritt der Abgeltungswirkung

Rz. 8 Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen, die weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz im Inland haben, sind mit ihren inl. Einkünften gem. § 2 Nr. 1 KStG steuerpflichtig. Soweit die inl. Einkünfte dem Steuerabzug unterliegen, ist die inl. KSt nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG durch den Steuerabzug abgegolten. In Betracht kommen insbesondere die KapESt,[...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1 Allgemeines

6.1.1 Systematische Stellung und Anwendungsbereich Rz. 49 § 32 Abs. 5 KStG wurde konzipiert, um die EU-Rechtswidrigkeit[1] der bis Februar 2013 geltenden Regelungen zu beseitigen. Nach § 8b Abs. 1 KStG waren Ausschüttungen an Körperschaften nicht im Einkommen zu erfassen. Bei unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseignern wurde die KapESt zwar nach § 43 Abs. 1 S. 3 EStG erhobe...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 32 ... / 6.1.3 Inkrafttreten

Rz. 56 Abs. 5 ist nach § 34 Abs. 13b S. 3 KStG ab Vz 2013 anzuwenden. Für Vz ab 2013 ist die zeitliche Geltung nicht beschränkt, vor allem nicht an § 8b Abs. 4 KStG angepasst, wonach für Zuflüsse nach dem 28.2.2013 die Mindestbeteiligungsgrenze von 10 % gilt. Für Kapitalerträge, die vor Vz 2013 zugeflossen sind, gilt Abs. 5 nach § 34 Abs. 13b S. 4 KStG nur, wenn die Kapitale...mehr