Fachbeiträge & Kommentare zu Abrechnung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VIII. Verjährung, §§ 194 ff. BGB

Rz. 108 Die Vorschrift des Abs. 1 S. 2 stellt darüber hinaus klar, dass die Abrechnung auf den Ablauf der Verjährung keinen Einfluss hat. Auch dann, wenn der Anwalt nicht abrechnet, beginnt also die Verjährung zu laufen. Es kann daher vorkommen, dass die Vergütung des Anwalts verjährt ist, bevor sie jemals einforderbar war. Beispiel: Der Auftrag war am 22.11.2017 erledigt. A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa)1. Fallgruppe

Rz. 78 Der Gegner (zumeist ein Versicherer) erkennt Einzelpositionen an und bezahlt diese oder er erkennt den Schaden der Höhe nach an, wendet aber ein Mitverschulden in bestimmter Höhe ein und zahlt nur in Höhe der anerkannten Quote. Nach zutreffender Ansicht handelt es sich in diesen Fällen lediglich um eine "Abrechnung", die keine Einigungsgebühr auslöst.[49] Eine solche A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / h) § 34 Abs. 2

Rz. 81 Nach § 34 Abs. 2 ist eine Beratungsgebühr – unabhängig davon, ob es sich um eine vereinbarte Gebühr (§ 34 Abs. 1 S. 1) oder um eine Gebühr nach BGB (§ 34 Abs. 1 S. 2) handelt – auf die Vergütung einer nachfolgenden Angelegenheit anzurechnen. Die Anrechnung ist grundsätzlich in voller Höhe vorzunehmen (zu den hier auftretenden Problemen siehe § 34 Rdn 124 ff.). Beispie...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Der Gegenstand der nachfolgenden Angelegenheit ist umfangreicher

Rz. 67 Ist der Gegenstand des nachfolgenden Verfahrens umfangreicher, wird dennoch nur die Gebühr aus dem geringeren Wert angerechnet, da der Anwalt nur insoweit vorher tätig war. Beispiel: Der Anwalt macht außergerichtlich für den Auftraggeber eine Forderung in Höhe von 8.000 EUR geltend. Die Sache ist umfangreich und schwierig. Der Schuldner zahlt nicht. Der Anwalt erhebt ...mehr

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Vorbemerkung zu VV Teil 5 / II. Vorschuss

Rz. 62 Wird ein Vorschuss geltend gemacht, ist grundsätzlich die Mittelgebühr angemessen.[16] Da es nicht um eine Abrechnung geht, sind die Kriterien des § 14 Abs. 1 nur bedingt einschlägig. Die Angemessenheit eines Vorschusses bestimmt der Rechtsanwalt nach billigem Ermessen. Er hat sich daran zu orientieren, welche Gebühren voraussichtlich anfallen werden. Insoweit ist der...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das RVG unterscheidet zwischen Die Vergütung entsteht mit der ersten Tätigkeit des Anwalts, also i.d.R. mit der Entgegennahme der Information (vgl. VV Vorb. 3 Abs. 2; VV Vorb. 2.3 Abs. 3; VV Vorb. 4 Abs. 2). Fällig wird die Vergütung dagegen erst mit der Erledigung des Auft...mehr

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Anhang II. Einstweiliger Re... / aa) Überblick

Rz. 75 Wird gegen einen im Beschlussweg ergangenen Arrest oder eine im Beschlussweg ergangene einstweilige Verfügung nur zum Teil Widerspruch eingelegt, entstehen nach Widerspruch die Gebühren nur aus dem geringeren Wert des Abänderungsantrags. Die zuvor aus dem höheren Wert verdienten Gebühren bleiben dagegen erhalten. Hier kann es zu Stufenwerten kommen. Rz. 76 Für die Abre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Die Vergütung ist aufgrund eines Formfehlers nach § 4b unverbindlich und damit nicht einforderbar

Rz. 74 In diesem Fall bleibt die Vergütungsvereinbarung wirksam.[52] Der Anwalt kann jedoch nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangen. Rz. 75 Im Gegensatz zur Unwirksamkeit der Vergütungsvereinbarung, bei der der Anwalt darauf angewiesen ist, erst einmal eine ordnungsgemäße Berechnung der gesetzlichen Gebühren vorzulegen (siehe Rdn 73), braucht und darf er dies nicht...mehr

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Anhang I. Verbundverfahren / 5. Mehrvergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Rz. 52 Wird eine Einigung über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, entsteht keine gerichtliche Einigungsgebühr nach Nr. 1500 FamGKG-KostVerz., so dass es auch keiner Wertfestsetzung bedarf. Auch für die Anwaltsgebühren bedarf es keiner Wertfestsetzung, da sich der Mehrwert aus dem Verfahrenswert der mitverglichenen Gegenstände ergibt. Zur Abrechnung siehe Rdn 88 f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschriften der VV 7001, 7002 gelten zunächst einmal bei Abrechnung nach der gesetzlichen Vergütung. Rz. 4 Hat der Anwalt mit seinem Mandanten eine Vergütungsvereinbarung getroffen, die sich nicht an der gesetzlichen Vergütung orientiert, so muss der Vereinbarung durch Auslegung nach §§ 133, 157 BGB entnommen werden, ob zusätzlich zu der vereinbarten Vergütung die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 75 Ein besonderes Anrechnungsproblem ergab sich, wenn mehrere Gebühren aus verschiedenen einzelnen außergerichtlichen Angelegenheiten auf eine einheitliche Verfahrensgebühr anzurechnen waren. Nach einer Auffassung, die vom BGH[26] vertreten wurde, sollten alle Gebühren bis zur Höhe der Gebühr angerechnet werden, auf die anzurechnen war. Das konnte im Extremfall dazu führ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / VII. Berechnung

Rz. 78 Für das Einfordern des Vorschusses gilt die Vorschrift des § 10 Abs. 1 nicht.[43] Der Vorschuss kann nach dem RVG vielmehr formlos, also auch mündlich, angefordert werden. Es ist insoweit auch noch nicht einmal erforderlich, die Berechnung der Vorschusshöhe zu erläutern. Mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen ist die Auffassung des AG München,[44] die Vorschussan...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Wahlrecht bei der Einforderung

Rz. 50 Der Anwalt kann nach Abs. 1 frei wählen, welche der aufeinander anzurechnenden Gebühren er in voller Höhe einfordert und welche vermindert. Er kann selbstverständlich nicht beide Gebühren unvermindert einfordern. Beispiel: Der Anwalt hatte nach einem Gegenstandswert von 8.000 EUR eine 1,5-Geschäftsgebühr (VV 2300) verdient und anschließend im gerichtlichen Verfahren e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Dritte

Rz. 18 Übernimmt ein Dritter kraft Vereinbarung oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber die Vergütung des Anwalts und wünscht er deshalb eine auf sich ausgestellte Rechnung, darf der Anwalt dem nicht ohne weiteres nachkommen. Vergütungsschuldner ist allein der Auftraggeber, nicht ein Dritter. Wenn der Anwalt also der Bitte nachkommt, die Rechnung auf einen Dritten auszus...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Überblick

Rz. 72 Möglich ist, dass der anzurechnende Gebührensatz in der nachfolgenden Angelegenheit geringer ist als der anzurechnende Gebührensatz. Dann ist die Anrechnung zu begrenzen, da nicht mehr angerechnet werden kann, als an Gebühren entsteht (siehe bb), Rdn 72). Möglich ist auch hier, dass es anschließend zu einer weiteren Angelegenheit kommt, auf die wiederum anzurechnen is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rechnungsadressat

a) Auftraggeber Rz. 17 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein. So kann z.B. im Haftpflichtprozess der Versicherer gemäß § 10 AKB den Auftrag auch im Namen des Fahrers und Halters erteilen. Rechnungsadressat bleibt dann der Haftpflichtversicherer. Name und Anschrift des Auftraggebers müssen genau bez...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Abgabe, Verweisung oder Zurückverweisung an das Empfangsgericht und Verbindung mit einer dort schon anhängigen Sache

Rz. 34 Wird ein Verfahren von einem anderen Gericht verwiesen und mit einem anderen am Empfangsgericht schon anhängigen Verfahren verbunden, gelten hinsichtlich des abgegebenen, verwiesenen und verbundenen Verfahrens die vorstehenden Ausführungen wiederum entsprechend. Ab der Verbindung liegt dann nur noch eine Angelegenheit vor (zur Abrechnung siehe § 15 Rdn 181 ff.). Bis d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Klage und Widerklage

Rz. 77 Das gleiche Problem kann bei Klage und Widerklage auftreten. Auch dann können vorgerichtlich mehrere Geschäftsgebühren angefallen sein, die im Rechtsstreit anzurechnen sind. Auch dann ist Abs. 2 zu beachten. Beispiel: Der Anwalt wird beauftragt, für den Mandanten eine Forderung von 8.000 EUR außergerichtlich gegen den B geltend zu machen. Später erhält er den Auftrag,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Mehrere Beweisverfahren

Rz. 78 Möglich ist eine Anrechnung mehrerer Gebühren auch bei mehreren selbstständigen Beweisverfahren zur selben Hauptsache.[30] Es entstehen dann im den jeweiligen Beweisverfahren die Verfahrensgebühren gesondert. Anzurechnen ist aber wiederum nach Abs. 2 nicht mehr als eine Gebühr aus dem Gesamtwert. Beispiel: Der Anwalt führt zunächst wegen eines Teilgewerkes ein selbsts...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Anrechnung im Verbundverfahren

Rz. 79 Schließlich kann es auch insbesondere in Familiensachen vorkommen, dass der Anwalt vorgerichtlich hinsichtlich verschiedener Gegenstände gesondert beauftragt wird und diese Gegenstände dann in ein einheitliches Verfahren, nämlich ein Verbundverfahren, münden. Beispiel: Der Anwalt war außergerichtlich jeweils gesondert tätig hinsichtlich des Zugewinns (Wert: 20.000 EUR...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Überblick

Rz. 61 Anrechnungsvorschriften gibt es sowohl für Gebühren, deren Höhe sich gem. § 2 Abs. 1 nach dem Gegenstandswert richtet, als auch für Gebühren, deren Höhe sich nach Betragsrahmen richtet. Ausnahmsweise ist auch eine vereinbarte Gebühr anzurechnen (§ 34 Abs. 2). Auch bei Festgebühren ist eine Anrechnung vorgesehen.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Verknüpfung der gerichtlichen Kostenverteilung mit der Verteilung der Anwaltskosten der Streitgenossen

Rz. 97 Die Verknüpfung der Kostenverteilung des Verfahrens mit der Verteilung von gemeinsamen Anwaltskosten beruht auf der Vorstellung, ein erstattungspflichtiger Gegner dürfe darauf vertrauen, bei einem jeden Streitgenossen einen verhältnismäßig gleichartigen Kostenumfang vorzufinden. Deshalb würde es ihn unbillig belasten, wenn Streitgenossen wählen könnten, wer welchen Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Regelungsgegenstand des Abs. 1

Rz. 1 § 3 Nr. 1 StBerG erlaubt die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen explizit auch den Rechtsanwälten. Sie können unter den Voraussetzungen der §§ 50, 50a StBerG Geschäftsführer und Gesellschafter von Steuerberatungsgesellschaften sein. Auch Rechtsanwaltsgesellschaften dürfen nach § 3 Nr. 3 StBerG geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen leisten. Die Abrechnung gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 80 Geht eine einheitliche Angelegenheit in verschiedene gerichtliche Verfahren über, so ist in jedem Verfahren die Gebühr anzurechnen; zu beachten ist aber auch hier, dass die Summe der anzurechnenden Beträge nicht mehr ausmachen darf, als eine Gebühr nach dem höchsten anzurechnenden Satz aus dem Gesamtwert. Es ist dann entweder auf die erste Angelegenheit voll anzurechn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Übergang BRAGO/RVG

Rz. 317 Ist in einem vor dem 1.7.2004 eingeleiteten Verfahren, das sich nach der BRAGO richtet, das Verfahren nach dem 30.6.2004 vom Rechtsmittelgericht zurückverwiesen worden, so richten sich die Gebühren im Verfahren nach Zurückverweisung nach neuem Recht, wenn zwischenzeitlich eine Gesetzesänderung in Kraft getreten ist.[389] Rz. 318 Handelt es sich um ein Verfahren nach V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Aussöhnung und Einigung

Rz. 31 Unklar ist die gesetzliche Regelung, wenn sich die Eheleute in der Ehesache aussöhnen und dabei gleichzeitig eine Einigung über weitere Gegenstände treffen.[38] Rz. 32 Beispiel: Im Scheidungsverfahren (Werte: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.000 EUR) söhnen sich die Eheleute im Termin aus und vergleichen sich nach Verhandlung dahingehend, dass ab sofort Güte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abtretung

Rz. 92 Nach Auffassung des LAG Hamm[81] ist eine Vergütungsforderung auch nicht abtretbar, solange keine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Das dürfte allerdings zu weit gehen, jedenfalls dann, wenn der Abtretende auf eine ordnungsgemäße Rechnung verzichtet hat. Daran ist dann auch der Abtretungsempfänger gebunden.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Einzelfälle

Rz. 27 Abgabe Es gilt das Gleiche wie bei einer Verweisung (Rdn 94). Rz. 28 Anfechtung eines Vergleichs Das Verfahren vor und nach Anfechtung eines Prozessvergleichs ist eine einzige Angelegenheit,[6] da der Streit über die Wirksamkeit in demselben Verfahren ausgetragen wird. Daher bleibt es beim alten Gebührenrecht, wenn der Vergleich vor dem 1.1.2021 geschlossen und nach dem ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Schriftform

Rz. 14 Die Abrechnung der Vergütung muss schriftlich (§ 126 BGB) erfolgen.[9] Die Rechnung muss allerdings nicht auf einem gesonderten Rechnungsblatt erteilt werden. Sie kann vielmehr auch in ein Anschreiben gefasst oder an das Ende eines Anschreibens an den Mandanten gesetzt werden. Möglich ist auch die Erteilung einer Rechnung in einem gerichtlichen Schriftsatz im Honorarp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Aufrechnung

a) Keine Aufrechnungslage Rz. 98 Eine Aufrechnung – sei es außergerichtlich oder als Prozessaufrechnung – ist ebenfalls nicht möglich, solange keine Kostennote mitgeteilt worden ist.[87] Eine Aufrechnung ist nach § 387 BGB nämlich nur dann möglich, wenn der Aufrechnende die ihm gebührende Leistung fordern darf. Daran mangelt es aber, solange keine Kostennote erteilt ist. Die A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Höchstbetrag

Rz. 32 Die Höhe der Pauschale ist auf 20 EUR in jeder Angelegenheit begrenzt und wird daher bereits bei einem Gebührenaufkommen von 100 EUR erreicht.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anwendung des RVG

Rz. 344 Der Rechtsanwalt als Insolvenzverwalter kann über die Verwaltervergütung hinaus nach dem RVG zusätzlich Tätigkeiten abrechnen, wenn er in seiner amtlichen Tätigkeit eine Aufgabe wahrgenommen hat, die besonderer rechtlicher Fähigkeiten bedurfte und daher von einem Verwalter ohne volljuristische Ausbildung bei sachgerechter Arbeitsweise i.d.R. einem Rechtsanwalt hätte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / XI. Anrechnung und Kürzung nach § 15 Abs. 3

Rz. 86 Problematisch ist die Abrechnung, wenn im gerichtlichen Verfahren die Verfahrensgebühr zu unterschiedlichen Sätzen anfällt, sodass eine Kürzung nach § 15 Abs. 3 vorzunehmen wäre, die Geschäftsgebühr aber nur aus einem Teilwert anzurechnen ist. Es stellt sich dann die Frage, ob erst zu kürzen ist und dann anzurechnen oder ob umgekehrt vorzugehen ist. Beispiel: Der Anwa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Mehrfache hintereinander folgende Anrechnungen

Rz. 64 Folgen mehrere Anrechnungsvorgänge hintereinander (sog. "Kettenanrechnungen"), wird zum Teil die Auffassung vertreten, anzurechnen sei nur das nach Anrechnung verbleibende Gebührenaufkommen, da ja nicht mehr angerechnet werden könne, als der Anwalt erhalten habe. Dies ist jedoch unzutreffend und widerspricht dem eindeutigen Wortlaut des § 15a Abs. 1, wonach jede Gebüh...mehr

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Anhang VI. Das Quotenvorrec... / D. Fazit

Rz. 33 Ist der Anwalt im Rahmen seines Mandats auch damit betraut, die Abrechnung mit dem Rechtschutzversicherer vorzunehmen, muss er unbedingt das Quotenvorrecht berücksichtigen. Soweit es zu einer Kostenverteilung kommt, kann der Anwalt für den Mandaten in den meisten Fällen eine nach den ARB vereinbarte Selbstbeteiligung und auch nicht gedeckte Kosten vorab im Wege der Ko...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Entstehung der Vorschrift

Rz. 1 In seiner Entscheidung vom 27.3.2007[1] hatte der BGH zu Recht klargestellt, dass die Geschäftsgebühr (VV 2300) im Rechtsstreit in voller Höhe geltend gemacht werden kann und dass eine Partei nicht darauf beschränkt ist, nur den anrechnungsfreien Teil der Geschäftsgebühr einzuklagen, wie es bis dato unverständlicherweise Praxis war. Der materiell-rechtliche Kostenersta...mehr

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AGS 06/2021, Vergütung für ... / III. Anwaltsvergütung für Testamentsentwurf

1. Gesetzliche Regelung Neben der von den Klägern für richtig gehaltenen Vergütung für eine Beratung nach § 34 Abs. 1 RVG war hier die Berechnung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV denkbar, die der beklagte Rechtsanwalt für zutreffend angesehen hat. Nach Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV entsteht die Geschäftsgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / V. Parteikosten

Rz. 70 Die für Rechtsanwälte nach VV 7002 vorgesehene Möglichkeit, Entgelte für Post- und Telekommunikationsleistungen pauschal geltend zu machen, ist nicht auf Privatpersonen übertragbar.[95] Hier ist eine konkrete Abrechnung erforderlich.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Anrechnung auf mehrere Gebühren

Rz. 84 Auch der umgekehrte Fall ist denkbar, nämlich, dass die Auftraggeber außergerichtlich getrennt vertreten worden sind, im gerichtlichen Verfahren dagegen gemeinsam (siehe hierzu Rdn 76).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Allgemeines

Rz. 90 Entspricht die Kostenberechnung nicht den formellen Anforderungen des § 10, ist die Vergütung nicht einforderbar. Dies wiederum bedeutet Folgendes:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Nachträgliche Änderung der Ermessensausübung durch den Anwalt

Rz. 96 Hat der Anwalt einmal die Bestimmung nach Abs. 1 getroffen, ist er an den gewählten Gebührensatz grundsätzlich gebunden.[187] Es handelt sich bei der Bestimmung um ein Gestaltungsrecht, das nach seiner Ausübung nicht mehr geändert oder widerrufen werden kann.[188] Das wiederum setzt nicht voraus, dass der Rechtsanwalt bereits ausdrücklich eine Schlussrechnung erteilt h...mehr

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Anhang III. Selbstständiges... / 3. Kostenerstattung bei unterschiedlichen Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache

Rz. 45 Zu beachten ist, dass die Kostenentscheidung hinsichtlich Beweisverfahren und Hauptsache unterschiedlich ausfallen kann. Dann kann sich die erstattungsberechtigte Partei nach § 15a Abs. 2 auf die ihr günstigste Variante berufen.[20] Beispiel (unterschiedliche Kostenquoten für Beweisverfahren und Hauptsache): Die Anwälte sind zunächst in einem selbstständigen Beweisverf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Postentgeltpauschale bei mehreren Angelegenheiten

a) Grundsatz Rz. 34 Die Postentgeltpauschale kann der Anwalt in jeder Angelegenheit gesondert berechnen. Dies ist im Gesetz (Anm. zu VV 7002) ausdrücklich geregelt. Soweit das RVG anordnet, dass eine bestimmte anwaltliche Tätigkeit als besondere Angelegenheit anzusehen ist, kann der Anwalt in dieser Angelegenheit also auch eine gesonderte Postentgeltpauschale berechnen. b) Ein...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Liability

Tz. 15 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Eine Schuld (liability) wird in IAS 37.10 als gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens definiert, die aus vergangenen Ereignissen resultiert und deren Erfüllung für das Unternehmen erwartungsgemäß mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen verbunden ist. Diese Definition entspricht wortgleich der allgemeinen Definition fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Unterschiedliche Beteiligung der Auftraggeber (verschiedene Gegenstände)

Rz. 16 Handelt es sich hingegen bei Rdn 17 um "unechte" Streitgenossen, werden also die Gebühren nach § 22 Abs. 1 durch Addition der Gegenstandswerte auf 150.000 EUR (3 x 50.000 EUR) berechnet, weil verschiedene Gegenstände anhängig sind, so würde sich die Verfahrensgebühr des beigeordneten Anwalts ungeachtet der Mehrheit von Auftraggebern gleichwohl nur auf die Höchstgebühr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Verjährungshemmung durch Klageerhebung, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB

Rz. 102 Solange keine ordnungsgemäße Abrechnung erteilt ist, kann der Anwalt selbst den Ablauf der Verjährung, der von der Erteilung der Rechnung unabhängig ist (Abs. 1 S. 2), nicht hindern. Weder eine Klage noch ein Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides noch ein Vergütungsfestsetzungsantrag haben nach § 11 Abs. 7 RVG, § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB verjährungshemmende Wirkung.[92]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Verbindung mehrerer Rechtsstreitigkeiten

Rz. 62 Die Verbindung mehrerer Verfahren nach § 147 ZPO ist eine prozessuale Maßnahme, die Auswirkungen auf die anwaltlichen Gebühren haben kann. Zu prüfen ist zunächst in jedem Fall, ob das Gericht eine echte Prozessverbindung i.S.v. § 147 ZPO, § 93 VwGO vornehmen wollte oder ob es sich nur um eine vorübergehende Maßnahme handeln sollte, die der Vereinfachung des Prozessabl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Kein Zurückbehaltungsrecht

Rz. 101 Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts vor Erteilung einer ordnungsgemäßen Kostenberechnung ist nicht zulässig.[91]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Trennung gemäß § 145 ZPO

Rz. 67 Nach § 145 Abs. 1 ZPO kann das Gericht anordnen, dass mehrere in einer Klage erhobene Ansprüche in getrennten Prozessen verhandelt werden. Gemäß § 145 Abs. 2 ZPO gilt das Gleiche, wenn von dem Beklagten eine Widerklage erhoben worden ist, die nicht in einem rechtlichen Zusammenhang mit der erhobenen Klage steht. Kommt es zu einer derartigen Trennung der Prozesse, so s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Auftraggeber

Rz. 17 Die Rechnung muss an den Auftraggeber gerichtet sein. Dieser muss nicht unbedingt mit dem Vertretenen identisch sein. So kann z.B. im Haftpflichtprozess der Versicherer gemäß § 10 AKB den Auftrag auch im Namen des Fahrers und Halters erteilen. Rechnungsadressat bleibt dann der Haftpflichtversicherer. Name und Anschrift des Auftraggebers müssen genau bezeichnet sein.[13]mehr