Fachbeiträge & Kommentare zu AfA

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.2 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens

Rz. 48 Bei ihrer Zuführung zum Betriebsvermögen kommt für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens außer den auch in der Handelsbilanz anzusetzenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten (Rz. 27) in der Steuerbilanz auch der "an deren Stelle tretende Wert" (vermindert um die Absetzungen für Abnutzung, erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen, Abzüge nach § 6b EStG und ähnli...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.1 Wertansätze aufgrund steuerlicher Wahlrechte

Rz. 90 Nach § 5 Abs. 1 EStG müssen Gewerbetreibende, die zur Buchführung verpflichtet sind oder die freiwillig Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahrs das Betriebsvermögen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ausweisen. Sie müssen daher die sich aus den GoB ergebenden Bilanzierungs- und Bewertungsgebote befolgen (§ 5 A...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.1 Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 27 Als Vermögensgegenstände sind die Anlagegegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3, 5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB), Anschaffungskostenprinzip. Eine Überschreitung dieser Wertobergrenze verstieße gegen das Verbot des Ausweises nicht realisierter Gewinne. Rz. 28 Bei Anlagegegen...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.5 Wert nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG

Rz. 55 Auch das Steuerrecht kennt den Ansatz eines aktuellen Zeitwerts in der Steuerbilanz. Dieser Zeitwert ergibt sich aufgrund einer Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, AfaA) und ist nicht mit einem Namen belegt. Gegenüber den vorher aufgeführten Zeitwerten ergibt sich die Besonderheit, dass di...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.8 Fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 72 Abnutzbare Gegenstände des Anlagevermögens werden sowohl in der Handelsbilanz als auch in der Steuerbilanz regelmäßig mit den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Als fortgeführte Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die um planmäßige Abschreibungen verminderten historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (= Restbuchwert) zu verst...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.2.1 Abschreibungswahlrechte

Rz. 79 Gesetzlich sind Abschreibungswahlrechte nicht geregelt. Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungwahlrechten nach § 253 Abs. 3 Satz 3 und Abs. 4 HGB a. F. beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 1.1.2010 begonnen haben, können unter Anwendung der für sie in der bisherigen Fassung geltenden Vorschriften fortgeführt we...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.7 Teilwert

Rz. 70 Der Teilwert[1] ist in § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG [2] definiert. Die Teilwertermittlung beruht auf einer Fiktionenkette, in die regelmäßig auch Zukunftserwartungen einfließen. Der Teilwert wird deshalb von Größen beeinflusst, welche erst in der Zukunft realisiert werden. Insbesondere Ertragserwartungen haben einen starken Einfluss auf die Höhe des Teilwerts. Rz. 71 Wegen des...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 4.2.2 Nutzungswert und Erfüllungsbetrag

Rz. 124 Der Nutzungswert (value in use) ist der Barwert der Cashflows oder des sonstigen wirtschaftlichen Nutzens, den ein Unternehmen aus der Nutzung eines Vermögenswerts und seinem endgültigen Abgang zu erzielen erwartet.[1] Der Nutzungswert ist in IAS 36.6 näher definiert als der Barwert der künftigen Cashflows (als Saldo aus Cashinflows, z. B. aus Produktverkäufen, und Ca...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.2 Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Rz. 32 Ebenso wie die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Rz. 27 ff.) sind auch die Umlaufgegenstände höchstens mit den Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach § 253 Abs. 3–5 HGB, anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Rz. 33 Für Umlaufgegenstände besteht ein Abschreibungsgebot, sie mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.9 Zusammenfassung

Rz. 76 Die Regelwertansätze für den Jahresabschluss sind beim nicht abnutzbaren Vermögen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten; für das abnutzbare Vermögen gelten als Regelwertansatz die fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Für den Regelwertansatz besteht regelmäßig kein Unterschied zwischen Handels- und Steuerbilanz. Rz. 77 Ein über dem Regelwertansatz li...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.2.3 Bewertungsvorbehalte für Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 52 Ebenso wie die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Rz. 48 ff.) sind die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens beim Zugang zum Betriebsvermögen mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder mit dem Teilwert bei der Einlage aus dem Privatvermögen anzusetzen (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 1 EStG). Rz. 53 Auch für die Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens besteht nach ...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.3.2 Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert

Rz. 105 Grundsätzlich ist eine Zuschreibung bei gestiegenem Zeitwert nur möglich, wenn in einem vorhergehenden Geschäftsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung wegen eines unter die (fortgeführten) Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesunkenen Zeitwerts vorgenommen wurde. In allen anderen Fällen ist eine Zuschreibung wegen eines gestiegenen Zeitwerts unzulässig.[1] Rz. 106...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 3.2 Aufnahme in besondere Verzeichnisse

Rz. 98 Für die Ausübung der steuerlichen Wahlrechte ist Voraussetzung, dass die Wirtschaftsgüter, die nicht mit dem handelsrechtlich maßgeblichen Wert in der steuerlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden. In diesen Verzeichnissen sind nachzuweisen: der Tag der Anschaffung oder Herstellung, die Anschaffungs-...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 3.2 Bewertung im Regelfall

Rz. 88 Sowohl im Handelsrecht als auch im Steuerrecht existieren Regelungen über die Bewertung im Regelfall. Diese Regelungen sind grundsätzlich zu berücksichtigen, sofern nicht im Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vorgesehen ist. Rz. 89 Vermögensgegenstände sind danach höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen (Wertobergrenze gem. § 253 Abs. 1 Satz 1...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.3 Herstellungskosten der Vermögensgegenstände

Rz. 38 Als Herstellungskosten der Vermögensgegenstände sind zu aktivieren (§ 255 Abs. 2 Sätze 1, 2 HGB) die für ihre Herstellung, Erweiterung oder die zu über ihren ursprünglichen Zustand hinausgehenden wesentlichen Verbesserungen aufgewendeten Materialkosten, Fertigungskosten, Sonderkosten der Fertigung, angemessenen Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.1 Beizulegender Wert

Rz. 13 Das Gesetz lässt sowohl offen, was als beizulegender Wert i. S. d. § 253 Abs. 3 und 4 HGB anzusehen ist, als auch, wie dieser Wert zu ermitteln ist. Die erste Frage ist unter Rückgriff auf betriebswirtschaftliche Überlegungen und die Definition des § 7 Abs. 1 Satz 1 DMBilG schnell zu beantworten: Beim beizulegenden Wert handelt es sich um den Zeitwert eines Vermögensg...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 1.4.1.4 Verbindlichkeiten

Rz. 40 Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag anzusetzen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), damit ist der zur Erfüllung der Verpflichtung aufzubringende Betrag gemeint. Mit der Verwendung des Begriffs "Erfüllungsbetrag" wird ausdrücklich klargestellt, dass in der Zukunft – unter Einschränkung des Stichtagsprinzips – künftige Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen...mehr

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Zeitwert nach HGB, EStG und... / 2.2 Börsenpreis

Rz. 35 Die Börse ist eine Unterart des Markts und unterscheidet sich von diesem dadurch, dass sie durch das Börsengesetz gesetzlich geregelt ist und dem Umsatz bestimmter Massengüter auf der Basis standardisierter Verträge dient. Eine gesetzliche Definition der Börse[1] fehlt jedoch, sieht man von der sehr allgemeinen Definition des § 2 BörsG ab. Der Börsenpreis wird gem. § ...mehr

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Maßgeblichkeitsprinzip: Gru... / 2.1.3.2 Aktivierungswahlrechte

Rz. 71 Damnum Ist bei einem Schulddarlehen der Erfüllungsbetrag (Nennbetrag) höher als der Ausgabebetrag (Verfügungsbetrag), so besteht handelsrechtlich ein Wahlrecht, den Unterschiedsbetrag zwischen Erfüllungsbetrag und Ausgabebetrag zu aktivieren (im Rechnungsabgrenzungsposten, § 250 Abs. 3 HGB). Aus dem Grundsatz, dass aus einem handelsrechtlichen Aktivierungswahlrecht für...mehr

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§ 6 Nutzungsausfall und mer... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 3 Das Berufungsurteil ließ hinsichtlich der zugesprochenen Nutzungsausfallentschädigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Klägerin erkennen. Rz. 4 Das Berufungsgericht war zutreffend davon ausgegangen, dass dem Eigentümer eines privat genutzten Pkw, der durch einen Eingriff die Möglichkeit zur Nutzung verliert, grundsätzlich ein Anspruch auf Ersatz seines Nutzungsausfa...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / b) Aufgabe der betrieblichen Arbeitszimmernutzung EFH 1

Mit Beendigung der Arbeitszimmernutzung zum 1.1.2018 endet auch die Zugehörigkeit des häuslichen Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen mit der Folge, dass der Grundstücksteil unter Aufdeckung der stillen Reserven zu diesem Zeitpunkt mit dem Teilwert zu entnehmen ist. Der hieraus resultierende Gewinn ist wie folgt zu ermitteln:mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 3. Gebäudeabschreibung beim gewerblichen Grundstückshandel

Das BMF geht folgerichtig auch auf die (unzulässige) Abschreibung bei Grundstücken des gewerblichen Grundstückhandels ein, welche wegen der zumindest fingierten Veräußerungsabsicht dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind. Zum Umlaufvermögen gehören nach R 6.1 Abs. 2 EStR 2012 die Wirtschaftsgüter, die zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch angeschafft oder hergestellt w...mehr

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Praxisfall: Mögliche Steuer... / d) Veräußerung von EFH 1

Die Veräußerung des vermieteten EFH 1 zum 1.1.2022 erfolgt bezogen auf die Anschaffung des Grundstücks zum 1.1.2010 außerhalb der Zehn-Jahres-Frist des § 23 EStG und hätte grundsätzlich keine weiteren einkommensteuerlichen Folgen. Allerdings hat A zum 1.1.2018 sein häusliches Arbeitszimmer entnommen und damit die Rechtsfolgen des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG ausgelöst, wonach als...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / 5. Kein Präjudiz der freiwilligen oder "erzwungenen" anfänglichen Aktivierung

Eine von der Systematik der "fictio legis gewerblicher Grundstückshandel" nicht erfasste Argumentationsschiene, die von Seiten der Finanzverwaltung manchmal ins Spiel gebracht wird, ist die selbst vorgenommene oder bspw. i.R. einer Betriebsprüfung zumindest fortgeführte Duldung der Aktivierung eines Grundstücks. Diese Argumentation zielt auf die in einer Bilanz erfolgte Akti...mehr

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Der rückwirkende Entfall ei... / II. Sachverhalt

Im Rahmen der Betriebsprüfung (BP) 2007–2009 (Bericht v. 21.7.2011) wurde das mit Notarvertrag vom 27.8.2009 (Übergang Nutzen und Lasten als steuerrechtlicher Übergang wirtschaftliches Eigentum zum 1.9.2009) vom Steuerpflichtigen (Stpfl.) erworbene Grundstück als zur kurzfristigen Vermietung mit Weiterverkaufsabsicht angeschafft qualifiziert und dem bereits bestehenden gewer...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 3 Die Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) widerspricht dem FG. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen ist keine Anschaffung i. S. v. § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG. Der BFH hob für 2010 und 2013 das FG-Urteil auf und verwies die Sache an das FG zurück. Für 2011 und 2012 wurde die Revision als unbegründet zurückgewiesen, da sich insoweit für X aufgrund der Steuerfestsetzung auf 0 EUR kein...mehr

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Sofortabzug von Sanierungsa... / 2 Das Problem

Streitig war, ob Aufwendungen für Baumaßnahmen an einer aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommenen Wohnung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen oder als anschaffungsnahe Herstellungskosten im Wege der AfA zu berücksichtigen sind. X erzielte als Inhaber einer Hofstelle land- und forstwirtschaftliche Einkü...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.2 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 16 Die Steuerbefreiung gilt für alle Erwerbe von Todes wegen[1] und Schenkungen unter Lebenden.[2] Ferner sind auch Zweckzuwendungen erfasst.[3] Auf die Erbersatzsteuer von Familienstiftungen[4] findet die Steuerbefreiung gleichfalls Anwendung.[5] Rz. 17 Die Steuerbefreiung ist unabhängig vom Wert des Grundstücks möglich. Das Gesetz sieht keinerlei Beschränkung vor. Die S...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Regelmäßige AfA

Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall, dass sich nachträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XIV. Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG)

Schrifttum: Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 125...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Berücksichtigung der Aufwendungen in Form von AfA

Rn. 863 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem bei den Überschusseinkunftsarten geltenden Abflussprinzip des § 11 Abs 2 EStG wären die Aufwendungen für Arbeitsmittel an sich sofort im Jahr der Verausgabung abzugsfähig. In der Tat sind die Aufwendungen für nicht abnutzbare Arbeitsmittel in voller Höhe im VZ der Zahlung anzusetzen. Für den Regelfall abnutzbarer WG, dh WG, deren N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Abschreibungszeitraum bei regelmäßigen Abschreibungen

Rn. 903 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut des § 7 Abs 1 S 2 EStG bemisst sich die Absetzung nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des WG. Da die Überschusseinkünfte kein BV kennen, ist stattdessen auf die voraussichtliche technische oder wirtschaftliche Lebensdauer des WG unter Berücksichtigung der konkreten Nutzungsverhältnisse durch den StPfl abzustellen (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Höhe der Abschreibungen

a) Regelmäßige AfA Rn. 910 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei regelmäßigen Abschreibungen sind die AK/HK über den voraussichtlichen Nutzungszeitraum hinweg zu verteilen. Danach bestimmt sich, welcher Abschreibungsbetrag im jeweiligen VZ angesetzt werden kann. Hinsichtlich der Nachholung unterlassener AfA s § 7 Rn 224–226 (Handzik). Von der Nachholung zu unterscheiden ist der Fall,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Bemessungsgrundlage der Abschreibungen

a) Anschaffung oder Herstellung von WG Rn. 900 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die AK oder HK des jeweiligen WG. Der Begriff der AK und HK ist bei den Überschuss- und Gewinneinkünften gleich auszulegen (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830); er folgt der handelsrechtlichen Legaldefinition in § 255 Abs 1 HGB für die AK und in § 255 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Umwidmung von WG

Rn. 902 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Wird ein bisher privat genutztes WG erstmals als Arbeitsmittel eingesetzt, sind analog § 11d EStDV ebenfalls die ursprünglichen AK/HK maßgebend (BFH v 15.12.1992, VIII R 27/91, BFH/NV 1993, 599). Der Verkehrswert des WG im Zeitpunkt der Umwidmung ist demgegenüber unerheblich (BFH v 14.02.1989, IX R 109/84, BStBl II 1989, 922; BFH v 26.01.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch bei den Überschusseinkünften grun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Unentgeltlicher Erwerb des WG

Rn. 901 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Erwirbt der StPfl ein WG unentgeltlich, etwa durch Schenkung oder Erbschaft, bemessen sich die Absetzungen für Abnutzung nach den AK/HK des Rechtsvorgängers (§ 11d Abs 1 EStDV) zuzüglich ggf vom Rechtsnachfolger aufgewandter nachträglicher HK. Wird das WG im Wege einer gemischten Schenkung teilentgeltlich erworben, ist § 11d EStDV nur auf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Beginn und Ende des Abschreibungszeitraums

Rn. 892 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der Abschreibungszeitraum beginnt im Zeitpunkt der erstmaligen Verwendung des WG iRd Überschusseinkunftsart (BFH v 16.01.1996, IX R 60/94, BFH/NV 1996, 600; v Bornhaupt in K/S/M, § 9 EStG Rz I 80; Thürmer in Brandis/Heuermann, § 9 EStG Rz 488; nach aA ab Anschaffung oder Herstellung: Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 537; Krüger in Sch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (§ 7 Abs 1 S 7 EStG)

Rn. 911 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Tritt bei Nutzung des WG zu Erwerbszwecken eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder eine Einschränkung seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) ein, etwa durch Beschädigung oder Untergang eines Arbeitsmittels, kann der StPfl eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) vornehmen. Die außergewöhnliche "Abnutzung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anschaffung oder Herstellung von WG

Rn. 900 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bemessungsgrundlage für die AfA sind die AK oder HK des jeweiligen WG. Der Begriff der AK und HK ist bei den Überschuss- und Gewinneinkünften gleich auszulegen (BFH v 04.07.1990, GrS 1/89, BStBl II 1990, 830); er folgt der handelsrechtlichen Legaldefinition in § 255 Abs 1 HGB für die AK und in § 255 Abs 2 HGB für die HK. Umfassen die AK nic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Abnutzbare WG

Rn. 59 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abnutzbare WG gehören zwar auch in das PV des StPfl und ein aus ihnen erzielter Veräußerungsgewinn ist (mit Ausnahme von §§ 22 Nr 2 EStG iVm §§ 23, 17 EStG; s Rn 52) nicht der ESt unterworfen. § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG lässt aber ausdrücklich Abschreibungen auf die AK/HK als WK zu (zum Meinungsstreit, ob AK/HK ihrem Wesen nach selbst WK sind u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Sofortabschreibung von GWG (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG)

Rn. 912 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 S 2 EStG erklärt § 6 Abs 2 S 1–3 EStG in den Fällen der Anschaffung oder Herstellung für entsprechend anwendbar. Danach besteht für WG, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren AK/HK den Betrag von 800 EUR zuzüglich USt (bis VZ 2017 410 EUR) nicht übersteigen, ein Wahlrecht, die Aufwendungen im Jahr der Ansc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abschreibungsfähige Wirtschaftsgüter

Rn. 891 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Abschreibungsfähig sind – wie bei den Gewinneinkunftsarten – alle abnutzbaren materiellen oder immateriellen WG, dh dann, wenn sie einem technischen oder wirtschaftlichen Wertverzehr unterliegen (BFH v 26.01.2001, VI R 26/98, BStBl II 2001, 194 für eine 300 Jahre alte Meistergeige; ferner s Rn 875 "Musikinstrument"). Grund und Boden und Kap...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Unterkunftskosten bis zum VZ 2013

Rn. 754 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Unterkunftskosten am Beschäftigungsort waren nach der BFH-Rspr notwendig iSv § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 1 EStG in der bis zum VZ 2013 geltenden Fassung und damit abzugsfähig, wenn sie den Durchschnittsmietzins einer 60 qm-Wohnung am Beschäftigungsort nicht überschritten (grundlegend BFH v 09.08.2007, VI R 10/06, BStBl II 2007, 820; BFH v 06.03.20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 880 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 WK sind nach dem Gesetzeswortlaut des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG auch Absetzungen für Abnutzung und für Substanzverringerung und erhöhte Abnutzungen. Die Rechtsnorm stellt damit klar, dass auch im Bereich der Überschusseinkünfte die Aufwendungen für mehrjährig nutzbare WG nicht im Jahr der Verausgabung in voller Höhe abgezogen werden können, s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Richter, Praxisfragen zum "geringwertigen" Arbeitsmittel bei ArbN, DStR 1984, 680; Costede, Grundfragen der Absetzungsbefugnis wegen Abnutzung, StuW 1986, 263; Alt, Das Überschussvermögen im ESt-Recht, StuW 1994, 138; Krüger, Führen WK zu Überschusserzielungsvermögen?, FR 1995, 633; Kottke, Zum sofortigen WK-Abzug bei Umwidmung bisher privat genutzter WG, DB 1998, 1255; Grube, Ir...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Systematische Bedeutung des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG

Rn. 883 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die zentrale Vorschrift des EStG über Abschreibung von WG, § 7 EStG, steht im Abschnitt "Gewinn" und ist deshalb nach der Gesetzessystematik nur auf die Gewinneinkunftsarten, nicht aber auf die Überschusseinkünfte anzuwenden. Gäbe es die Vorschrift des § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG mit der Verweisung auf die Abschreibungsregelungen nicht, so wäre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Besonderheiten bei Ehegatten

Rn. 29 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei Eheleuten hat der BFH für verschiedene Fallgestaltungen Erleichterungen von dem Abzugsverbot für Drittaufwand anerkannt. Für eingetragene Lebenspartner kann nichts anderes gelten. Die Rechtfertigung dafür liegt in der Anerkennung der Rechtswirklichkeit einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft, bei der es von Zufällen abhängt – und of...mehr