Fachbeiträge & Kommentare zu Akteneinsicht

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.1 Allgemeines

Rn 66 Das Gericht kann den Gläubigerausschuss in seiner Zusammensetzung nachträglich noch verändern. Dabei ist zwar eine sukzessive Besetzung eines Rumpfausschusses je nach gerichtlicher Erkenntnislage unzulässig (s. o. Rdn. 57), nicht aber eine Nachbestellung. Stellt sich nachträglich heraus, dass der Ausschuss nicht hinreichend repräsentativ besetzt ist, oder ein ausgeschi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Akteneinsicht (vor der Hauptverhandlung) in alle relevanten Unterlagen

StPO § 147; GG Art. 103; EMRK Art. 6 Leitsatz 1. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass ein standardisiertes Messverfahren stets zuverlässige Ergebnisse liefert. 2. Ein Betr. hat Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden. 3. Ein Verteidiger kann, soweit dies zur Überprüfung des standardisierten Messverfahrens erforderlich ist, im Vorfeld ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Akteneinsicht (... / 2 Anmerkung:

Neben der mancherorts als "bahnbrechend" betitelten, nahezu zeitgleichen Entscheidung des Saarl. VerfGH (NZV 2018, 275) hat nunmehr auch das KG Berlin die nach vernünftiger Auslegung der BGH-Entscheidungen einzig sinnvolle Interpretation der Rechte des Betr. im Hinblicke auf die Akteneinsicht bei standardisierten Messverfahren getroffen: Der Betr. muss vorgerichtlich in alle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Akteneinsicht (... / 1 Aus den Gründen:

"… Das KG hat den Zulassungsantrag der Betr. gegen das Urteil des AG verworfen." Klarstellend merkt der Senat an: Ob dem von der Betr. beauftragten Sachverständigen Einsicht in “sämtliche Falldateien des Messtags' zu gewähren gewesen wäre oder ob diesem Begehren datenschutzrechtliche oder andere Umstände entgegengestanden hätten, muss dahinstehen. Allerdings erkennt der Senat ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Akteneinsicht (... / Leitsatz

1. Es gibt keinen Erfahrungssatz, dass ein standardisiertes Messverfahren stets zuverlässige Ergebnisse liefert. 2. Ein Betr. hat Anspruch darauf, nur aufgrund ordnungsgemäß gewonnener Messdaten verurteilt zu werden. 3. Ein Verteidiger kann, soweit dies zur Überprüfung des standardisierten Messverfahrens erforderlich ist, im Vorfeld der Hauptverhandlung grds. auch in solche Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Anspruch auf Un... / 3 Anmerkung:

Es ist interessant, dass zum Thema "Akteneinsicht" und "Gehörsverstoß" die rigorose Rechtsprechung des OLG Bamberg nicht einmal erwähnt wird. Wenn man sich Rechtsprechung heraussucht, die "nicht tragend" über die Problematik entschieden hat, muss man natürlich nicht dem BGH vorlegen. Dennoch ist die Entscheidung des OLG Karlsruhe ein ganz wichtiger Baustein für die Argumenta...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2018, Zur Verteilung... / Aus den Gründen

Die Berufung des Klagers ist zulassig, insbesondere frist- und formgerecht eingelegt und begrundet worden (§§ 511, 517, 519 ZPO). In der Sache hat sie zum uberwiegenden Teil Erfolg. I. Das Feststellungsbegehren des Klagers ist zulassig und begrundet. Der Klager ist zu 1/2 unmittelbarer Erbe nach der Erblasserin geworden. 1. Zutreffend hat das Landgericht die Zulassigkeit des F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 4. Verfahren nach Erlass eines Bußgeldbescheids

Rz. 130 Erlässt die Verwaltungsbehörde einen Bußgeldbescheid, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen seit der Zustellung des Bußgeldbescheids Einspruch gem. § 67 OWiG bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, erheben. Eine fristwahrende Übersendung des Einspruchs per Telefax genügt. Der Betroffene kann den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid en...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Besondere Verfahren / 4. Rechtsbehelf/Rechtsmittel

Rz. 160 Erlässt der Richter den Strafbefehl und wird dieser dem Beschuldigten zustellt, hat er die Möglichkeit, Einspruch innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Beschlusses einzulegen (§ 410 StPO). Rz. 161 Versäumt der Beschuldigte die Einlegung des Einspruchs gegen den Strafbefehl, oder legt er den Einspruch verspätet ein, steht der Strafbefehl einem rechtkräftigen Ur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Kosten und Gebühren / V. Vollmacht

Rz. 104 Die üblicherweise zum Nachweis des Auftrags herangezogene Vollmacht ist nicht geeignet, den erteilten Auftrag nachzuweisen. Die Vollmacht wird benötigt, um im Rechtsverkehr kenntlich zu machen, dass der RA den Auftraggeber auch tatsächlich vertritt. Der Gegner kann dies nicht wissen. Fügt der RA daher seinem Erstschreiben (einer Kündigung, einer Mahnung, einer Handlu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senatsrechtsprechung im BFH-Urteil vom 17. Novemb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Terminsvertrete... / 1 Sachverhalt

Der am 22.11.2017 festgenommene Beschuldigte wurde am 23.11.2017 aufgrund des Haftbefehls des AG vom selben Tage in Untersuchungshaft genommen. Dieser Haftbefehl wurde ihm ebenfalls am 23.11.2017 durch das AG verkündet. Der Beschuldigte beantragte im Rahmen dieses Haftbefehlsverkündungstermins, ihm Rechtsanwalt F. als Verteidiger beizuordnen. Dem entsprach das AG noch am selbe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.5 Akteneinsicht bei Gründen gegen Bereitstellung zum Abruf (§ 78 Abs. 2 S. 4 FGO)

Rz. 50 Wenn der Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Inhalts zum Abruf wichtige Gründe entgegen stehen, kann nach § 78 Abs. 2 Satz 4 FGO die Akteneinsicht "in der nach den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Form" auch ohne Antrag gewährt werden. Als wichtige Gründe werden in der Gesetzesbegründung etwa vorübergehende technische Probleme oder besonders hohe Sicherheitserforder...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.2 Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts zum Abruf (§ 78 Abs. 3 S. 2 FGO)

Rz. 64 § 78 Abs. 3 S. 2 FGO soll die Möglichkeiten der Akteneinsicht um die Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf erweitern.[1] Wie nach § 78 Abs. 2 S. 1 FGO wäre es danach grundsätzlich möglich, die Papierakte in ein anderes Format (z. B. PDF) zu übertragen und mittels einer besonders gesicherten Verbindung zur Verfügung zu stellen bzw. auf einem sicheren Übermittl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5 Akteneinsicht in Prozessakten, die in Papierform geführt werden (§ 78 Abs. 3 FGO)

Rz. 56 § 78 Abs. 3 FGO in der seit 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten in Papierform geführt werden, die Papierakte also "führend" ist. 5.1 Akteneinsicht in Diensträumen (§ 78 Abs. 3 S. 1 FGO) Rz. 57 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 3 S. 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Einsichtnahm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.1 Akteneinsicht in Diensträumen (§ 78 Abs. 3 S. 1 FGO)

Rz. 57 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 3 S. 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Einsichtnahme in Diensträumen gewährt wird. Der Begriff "Diensträume" meint dabei wie in § 78 Abs. 2 S. 2 FGO Räumlichkeiten, die vorübergehend oder dauernd dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeiten dienen und über die ein Träger öffentlicher Gewalt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Akteneinsicht in Prozessakten, die elektronisch geführt werden (§ 78 Abs. 2 FGO)

4.1 Prozessakten (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO) Rz. 37 § 78 Abs. 2 FGO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten elektronisch geführt (sog. "führende" elektronische Akte) werden. Eine Verpflichtung, die Prozessakten elektronisch zu führen, besteht für die Gerichte nach § 52b Abs. 1a FGO indes erst ab dem 1.1.2026....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 78 Akteneinsicht

1 Allgemeines Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen,...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.1 Prozessakten (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 37 § 78 Abs. 2 FGO in der ab 1.1.2018 geltenden Fassung befasst sich mit der Art und Weise der Akteneinsicht, wenn die Prozessakten elektronisch geführt (sog. "führende" elektronische Akte) werden. Eine Verpflichtung, die Prozessakten elektronisch zu führen, besteht für die Gerichte nach § 52b Abs. 1a FGO indes erst ab dem 1.1.2026.[1] Rz. 38 Nach dem Wortlaut des § 78 Ab...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.6 Besondere Zuständigkeit (§ 78 Abs. 2 S. 5 und S. 6 FGO)

Rz. 54 § 78 Abs. 2 S. 5 und 6 FGO regeln eine spezielle Entscheidungszuständigkeit für die Entscheidung über die Übermittlung eines Aktenausdrucks oder eines Datenträgers an den Berechtigten, wenn ein solcher Antrag nach § 78 Abs. 2 S. 3 FGO gestellt wurde. Für diese Entscheidung ist der Vorsitzende [1] bzw. der Berichterstatter [2] zuständig. Indes ist nicht nachvollziehbar, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.1 Antrag

Rz. 73 Das Gericht gewährt die Akteneinsicht nicht von sich aus, sondern sie ist, ebenso wie die Erteilung von Abschriften usw., zu beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem gewünschten Einsichtstermin zu stellen, damit sich das Gericht verwaltungsmäßig darauf einstellen kann. Dabei sind sowohl das Verhalten des Beteiligten bzw. der Prozessbevollmächtigten als auch geri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligten, die die Beteiligten insoweit vertreten...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.4 Rechtsmittel

Rz. 82 Zu unterscheiden ist, ob die Akteneinsicht und Übersendung von der Geschäftsstelle oder vom Gericht abgelehnt worden sind.[1] Gegen die ablehnende Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist die Erinnerung gegeben.[2] Ergeht daraufhin eine negative Entscheidung des FG, ist die Beschwerde an den BFH nach § 128 FGO [3] ebenso wie gegen ablehnende Entscheidung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 5.3 Versendung an Prozessbevollmächtigte?

Rz. 66 Die Regelungen zu Art und Weise der Akteneinsicht bei einer führenden Papierakte in § 78 Abs. 3 FGO sind nicht abschließend. Das Akteneinsichtsrecht ist Ausdruck rechtlichen Gehörs und muss dem Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes[1] genügen.[2] Allerdings sind durch die gesetzliche Neuregelung seit 1.1.2018 Ausnahmen von der gesetzlichen Art und Weise der Ak...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.3 Anspruch/Ermessensentscheidung

Rz. 80 Die Entscheidung über Zeitpunkt, Ort und Umfang der Akteneinsicht usw., nicht die Entscheidung darüber, ob überhaupt Akteneinsicht zu gewähren ist, liegt im Ermessen des Gerichts.[1] Der BFH hat eine eigene Ermessensentscheidung zu treffen.[2] Auf die Akteneinsicht selbst besteht ein Rechtsanspruch. Die Entscheidung hängt von dem gestellten Antrag ab. Bezieht sich der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.3 Einsichtnahme in Diensträumen (§ 78 Abs. 2 S. 2 FGO)

Rz. 45 Alternativ kann gem. § 78 Abs. 2 Satz 2 FGO die Akteneinsicht in den Diensträumen gewährt werden, wenn der Berechtigte einen diesbezüglichen Antrag stellt. Eine gesonderte Begründung ist für diesen Antrag nicht erforderlich. Der Begriff "Diensträume" meint dabei Räumlichkeiten, die vorübergehend oder dauernd dem öffentlichen Dienst zur Ausübung dienstlicher Tätigkeite...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.2 Bereitstellung des Inhalts zum Abruf (§ 78 Abs. 2 S. 1 FGO)

Rz. 42 Für die Prozessakten bestimmt § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO als Grundregel, dass die Akteneinsicht durch die Bereitstellung des Akteninhalts zum Abruf erfolgen soll. Um dies zu ermöglichen, soll derzeit ein bundesweites Akteneinsichtsportal für alle Länder und den Bund entwickelt werden.[1] Für diese Art der Akteneinsicht kann die Akte auch in ein anderes Format übertragen (...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4.4 Übermittlung eines Aktenausdrucks oder eines Datenträgers (§ 78 Abs. 2 S. 3 FGO)

Rz. 48 § 78 Abs. 2 Satz 3 FGO sieht als dritte Möglichkeit der Akteneinsicht vor, dass ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akten dem Berechtigten übermittelt wird. Indes handelt es sich hierbei um eine Ausnahme für die Art und Weise der Akteneinsicht, für die ein besonders begründeter Antrag erforderlich und ein berechtigtes Interesse darzulegen ist. Ob...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.2 Einsehbare Akten (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 78 Abs. 4 FGO)

Rz. 15 Das Akteneinsichtsrecht umfasst die vollständigen Gerichtsakten des jeweiligen Verfahrens, an dem die Berechtigten beteiligt sind. Dies sind die Akten, die alle das gerichtliche Verfahren betreffenden Schriftstücke enthalten. Demnach sind auch die Schriftstücke zur Akte zu nehmen, die versehentlich und ohne richterliche Verfügung an die Beteiligten versendet werden.[1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6.2 Entscheidungszuständigkeit

Rz. 74 Streitig ist, wer über den Antrag auf Akteneinsicht entscheidet. Die Entscheidung über das Ob und Inwieweit sowie die Art und Weise ist keine prozessleitende Anordnung i. S. d. § 128 Abs. 2 FGO.[1] Rz. 75 Seit 1.1.2018 hat der Gesetzgeber in § 78 Abs. 2 S. 5 und 6 FGO ausdrücklich geregelt, dass über einen Antrag nach § 78 Abs. 2 S. 3 FGO der Vorsitzende bzw. der Beric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.2 Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Rz. 7 Im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes des Einzelnen gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt[1] ist es bei Vorlagepflicht der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht durch den Beklagten[2], bei Amtsermittlungspflicht des Gerichts[3] und bei Aktenvorlagepflicht sämtlicher Behörden und Gerichte[4] Ausdruck des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Gericht[5]...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 6 Verfahren

6.1 Antrag Rz. 73 Das Gericht gewährt die Akteneinsicht nicht von sich aus, sondern sie ist, ebenso wie die Erteilung von Abschriften usw., zu beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem gewünschten Einsichtstermin zu stellen, damit sich das Gericht verwaltungsmäßig darauf einstellen kann. Dabei sind sowohl das Verhalten des Beteiligten bzw. der Prozessbevollmächtigten als...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.3 Grenzen des Akteneinsichtsrechts

Rz. 27 Nach ständiger Rechtsprechung besteht kein Akteneinsichtsrecht, wenn der Akteninhalt unter keinem Gesichtspunkt geeignet ist, dem Rechtsschutz des Klägers zu dienen, z. B. bei unzulässigen Rechtsmitteln.[1] Das ist bedenklich, weil dem Kläger die Möglichkeit genommen wird, eben dies zu überprüfen.[2] Rz. 28 Nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens – etwa bei Strei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1.1 Kein Akteneinsichtsrecht im Verwaltungsverfahren

Rz. 3 Anders als den Beteiligten eines allgemeinen Verwaltungsverfahrens[1] gewährt die AO den Beteiligten des Finanzverwaltungsverfahrens kein Akteneinsichtsrecht. Die Gewährung von Akteneinsicht steht vielmehr im Ermessen der Finanzbehörden.[2] An einer rechtlichen Begründung für diese gesetzgeberische Entscheidung fehlt es. Allerdings kann die Akteneinsichtnahme infolge §...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 78 FGO regelt das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten und die Erteilung von Abschriften u. Ä. aus den Akten. Die Vorschrift ist Ausdruck der Gewährung rechtlichen Gehörs. Hierfür genügt es, dass die Beteiligten die Gelegenheit erhalten, die Akten (Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten) einzusehen. Ob sie dieses Recht tatsächlich wahrnehmen, bleibt den B...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2 Akteneinsichtsrecht (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO)

2.1 Berechtigter (§ 78 Abs. 1 Satz 1 FGO) Rz. 11 Gem. § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO steht das Akteneinsichtsrecht den Beteiligten des Verfahrens zu, also Klägern, Beklagten, Beigeladenen und beigetretenen Behörden.[1] Diese können ihr Akteneinsichtsrecht bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens geltend machen.[2] Rz. 12 Das Gleiche gilt für die Bevollmächtigten der Beteiligte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Erteilung von Ausfertigungen, Auszügen, Ausdrucken und Abschriften (§ 78 Abs. 1 S. 2 FGO)

Rz. 34 Die Beteiligten können sich durch die Geschäftsstelle des Gerichts[1] kostenpflichtig Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften aus den Gerichts- und den dem Gericht vorgelegten Akten erteilen lassen. Ausfertigungen sind beglaubigte Abschriften von vom FG stammenden Urkunden, die im Rechtsverkehr die Urschrift ersetzen. Von anderen Urkunden können nur Auszüge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Schuldner der A... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG statthaft und zulässig, in der Sache jedoch ohne Erfolg. Insoweit wird zunächst auf die zutreffenden Ausführungen des angegriffenen Nichtabhilfebeschlusses, der als Zurückweisungsbeschluss zu verstehen ist, Bezug genommen. Die Verpflichtung des Beschwerdeführers, die Kosten der Aktenversendung zu tragen, ergibt sich aus § 28 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Schuldner der A... / 1 Sachverhalt

Die Staatsanwaltschaft führt ein Verfahren gegen Unbekannt wegen besonders schweren Fall des Diebstahls aus Kraftfahrzeugen. Die Haftpflichtkasse E. hat als Haftpflichtversicherung des Geschädigten Akteneinsicht beantragt. Hierzu führte sie aus: Hinweis "Sollte eine direkte Übersendung an uns nicht möglich sein, dürfen wir Sie bitten, die Akten an Herrn Rechtsanwalt H., der m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Schuldner der A... / Leitsatz

Beantragt ein Rechtsanwalt für den Haftpflichtversicherer eines Geschädigten gem. § 475 Abs. 2 StPO Akteneinsicht, schuldet die Aktenversendungspauschale Nr. 9003 GKG-KostVerz. gem. § 28 Abs. 2 GKG nur der Rechtsanwalt. Das gilt auch, wenn die Aktenversendung mit entsprechender Duldungsvollmacht des Rechtsanwalts zwar von der Versicherung beantragt wird, aber diese an den Rec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 6/2018, Vorschuss auf P... / 1 Aus den Gründen

Dem Kläger wurde vom BSG für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des LSG Prozesskostenhilfe bewilligt und sein Rechtsanwalt, beigeordnet. Der Rechtsanwalt hat mit Schriftsatz v. 4.4.2018 einen Vorschuss (§ 9 RVG) i.H.v. 856,80 EUR (Verfahrensgebühr gem. Nr. 3512 VV i.H.v. 700,00 EUR, Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV i.H.v. 20,00 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 6/2018, FF 6/2018 / Betreuung und Unterbringung

BGH, Beschl. v. 28.3.2018 – XII ZB 168/17 Wird ein Betroffener in einem Betreuungsverfahren von einem Verfahrensbevollmächtigten vertreten, der Akteneinsicht erhalten hat, muss ihm zur Wahrung rechtlichen Gehörs ein eingeholtes Sachverständigengutachten nicht mehr persönlich ausgehändigt werden (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 7.2.2018 – XII ZB 334/17, FamRZ 2018, 707; v. 22...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.2 Verwaltung durch Landesfinanzbehörden (Abs. 3)

Rz. 4 Abs. 3 befasst sich mit den Auskunfts- und Teilnahmerechten der Gemeinden hinsichtlich ihrer Steuern, die von Landesfinanzverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Kirchen sind in das Informationsverfahren nicht eingeschlossen. Die Gemeinden sind grundsätzlich so gestellt wie die Länder bei den Steuern, die der Bund für die Länder verwaltet (s. Rz 3). Sie haben also da...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2.1 Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden (Abs. 1 und 2)

Rz. 3 Soweit die den Ländern zustehenden Steuern von Bundesfinanzbehörden verwaltet werden, haben die für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zum einen das Recht, sich bei den für die Verwaltung zuständigen Bundesbehörden über die für diese Steuern erheblichen Vorgänge zu unterrichten, Akteneinsicht zu nehmen sowie schriftliche oder mündliche Auskünfte zu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.6 Verfahrensgarantien

Rz. 21 Art. 83 Abs. 8 EU-DSGVO enthält Verfahrensgarantien im Hinblick auf ordnungsgemäße Verfahren und gerichtliche Rechtsbehelfe, die zwar aus den Maßstäben der EU-GrCh herzuleiten sind, aber durch das mitgliedstaatliche Recht auszuformen sind. Der von der Geldbuße Betroffene muss u. a. die Gelegenheit zur Akteneinsicht, zur Stellungnahme und zur Anrufung der Gerichte habe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 2 Rechte der ertragsberechtigten Körperschaften

Rz. 2 Die nach § 21 Abs. 1–3 FVG berechtigen Länder haben das Recht, sich über die für ihre Steuern erheblichen Vorgänge bei der verwaltenden Behörde zu unterrichten. Sie haben das Recht auf Akteneinsicht sowie auf mündliche und schriftliche Auskunft. Ein Recht auf Aktenübersendung ist nicht vorgesehen. § 21 Abs. 1 FVG regelt die Rechte der ertragsberechtigten Länder und § 2...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.2 Verfahren der Auskunftserteilung (Abs. 2)

Rz. 36 Abs. 2 Satz 1 und 2 entspricht § 83 Abs. 1 Satz 2 und 3 a. F. und § 34 Abs. 4 BDSG. Er "dient der rechtssicheren Abwicklung des Auskunftsverfahrens" (BT-Drs. 18/12611). Nach Satz 1 hat die betroffene Person die Art der Sozialdaten näher zu bezeichnen, über die Auskunft erteilt werden soll. Dies schließt aber nicht aus, dass im Einzelfall umfassend Auskunft "über alle ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB X § 83 Auskunft... / 2.4.1 Kein Recht auf Auskunft (Abs. 1)

Rz. 31 Die Beschränkung des Auskunftsrechts nach Abs. 1 dient laut Gesetzesbegründung dem Schutz der sozialen Sicherheit, indem es die in § 35 SGB I genannten Stellen vor unverhältnismäßiger Inanspruchnahme schützt (Art. 23 Abs. 1 Buchst. e i. V. m. Abs. 2 Buchst. c und g DSGVO); sofern die Speicherung ausschließlich der Datensicherung oder Datenschutzkontrolle dient, ist zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 5/2018, Vollständige Akteneinsicht in alle Messunterlagen

Hinweis In der Bußgeldsache gegen (…) beantragt die Verteidigung die Einsicht in nachfolgende Unterlagen: Diese werden von der V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 5/2018, Gegenstandswert... / 2 Aus den Gründen

Das Gericht setzt nach § 33 Abs. 1 RVG den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit durch Beschluss fest. Nach § 30 Abs. 2 RVG kann ein höherer oder niedrigerer Wert festgesetzt werden, wenn der nach § 30 Abs. 1 RVG bestimmte Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Im vorliegenden Fall sieht das Gericht in std. Rspr. (vgl. Beschl. v. 3.2.2017 –...mehr