Fachbeiträge & Kommentare zu Altersrente

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§ 16 Vertragstypen / 1. Dienstvertrag mit leitendem Angestellten

Rz. 141 Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Muster 16.6: Dienstvertrag mit leitendem Angestellten Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Dienstvertrag geschlossen: § 1 Aufgaben und Pflichten (1) Der Arbeitnehmer wird als leitende...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Beginn und Ende des Leistungsbezugs (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 1 EStG)

Rn. 28 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 Nr 3 EStG schreibt vor, dass der Zeitpunkt des Beginns und des Endes des Leistungsbezugs ebenfalls in die Mitteilung aufzunehmen sind. Unter Rentenbeginn ist entweder der Zeitpunkt zu verstehen, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird (BMF vom 19.08.2013, BStBl I 2013, 1087 Rz 220), oder – im Falle von Versicherungsverträgen, p...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Folgerenten (§ 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 2 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 22a Abs 1 S 1 Nr 3 Hs 2 EStG verpflichtet zur Mitteilung auch der Laufzeit vorangegangener Renten (sog Vorzeitraum), falls nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nachfolgen. Dies ist der Fall, wenn mehrere Renten auf ein und demselben Rentenrecht beruhen, zB wenn eine Altersrente einer Erwerbsminderungsrente oder ei...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / d) Nachhaftung des Betriebsveräußerers

Rz. 660 In haftungsrechtlicher Hinsicht hat das BAG in seinem Urt. v. 22.6.1978 (3 AZR 832/76, BB 1978, 1418 = DB 1978, 1795; BAG v. 15.3.1979 – 3 AZR 859/77, NJW 1979, 2533) ausdrücklich klargestellt, dass der Betriebsveräußerer nur noch in den engen Grenzen des § 613a Abs. 2 BGB neben dem Erwerber in Anspruch genommen werden kann. Demnach haftet der Veräußerer nur noch für...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / e) Beitragspflicht

Rz. 1455 Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen den Beitrag zur Rentenversicherung je zur Hälfte. Der Arbeitgeber trägt den Beitrag ausnahmsweise allein, wenn das monatliche Arbeitsentgelt des Auszubildenden 325 EUR monatlich nicht übersteigt. Ist der Arbeitnehmer nur wegen Bezuges einer Altersrente oder wegen Vollendung des 65. Lebensjahres/Überschreiten der Regelaltersgrenze ...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / c) Unterschiedliche Altersgrenzen

Rz. 475 In seiner für die Altersgrenzenproblematik grundsätzlichen Entscheidung im "Barber-Case" (EuGH v. 17.5.1990 – C 262/88, NZA 1990, 775) hat der EuGH zunächst nochmals ausdrücklich bestätigt, dass jegliche Diskriminierung zwischen Männern und Frauen hinsichtlich des Arbeitsentgeltes unzulässig ist. Rz. 476 Dies gilt auch für unterschiedliche Bezugszeitpunkte für betrieb...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / a) Abfindbarkeit sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen

Rz. 163 Eine zulässige Möglichkeit der Abfindung ist die Abfindung sog. Bagatellanwartschaften und -leistungen. Eine abfindbare Bagatellanwartschaft liegt insoweit nur dann vor, wenn die beim Erreichen der vereinbarten Altersgrenze zu zahlende monatliche Altersrente 1 % bzw. bei Kapitalleistungen 120 % der monatlichen Bezugsgröße gem. § 18 SGB IV nicht überschreitet. Ausgehe...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / bb) Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Rz. 94 Zunächst einmal muss die Entgeltumwandlung die allgemeinen, an die steuerliche Anerkennung einer betrieblichen Altersversorgung zu stellenden Anforderungen erfüllen. Hierzu gehören insb. die Beachtung des Mindestalters von 62 Jahren für den Bezug der Altersrente sowie das Verbot der Vererbbarkeit und den insoweit steuerrechtlich geltenden eingeschränkten Hinterblieben...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Inhalt und Umfang des gesetzlichen Auszehrungsverbotes

Rz. 225 Nach § 5 Abs. 1 BetrAVG dürfen die bei Eintritt des Versorgungsfalls festgesetzten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht mehr dadurch gemindert oder entzogen werden, dass sich anderweitige Versorgungsbezüge aus wirtschaftlichen Gründen erhöhen. Rz. 226 Anderweitige Versorgungsleistungen sind alle gesetzlichen Versorgungsleistungen sowie betriebliche Vers...mehr

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§ 19 AGG / II. Mittelbare Benachteiligung

Rz. 34 Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines unzulässigen Differenzierungsmerkmales ggü. anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges sachliches Ziel gerechtfertigt und...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 2. Inhalt und Umfang des gesetzlichen Anrechnungsverbots

Rz. 229 Gem. § 5 Abs. 2 BetrAVG dürfen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung durch eine Anrechnung oder Berücksichtigung anderer Versorgungsbezüge, soweit diese auf eigenen Beiträgen des Versorgungsberechtigten beruhen, nicht gekürzt werden. Damit soll erreicht werden, dass sich der Arbeitgeber nicht durch eine Eigenvorsorge des Arbeitnehmers seiner Versorgungsverpfl...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Muster: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis

Rz. 1685 Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Muster 16.41: Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis Zwischen der Firma _________________________ – nachfolgend "Arbeitgeber" genannt – und Herrn/Frau _________________________ – nachfolgend "Arbeitnehmer" genannt – wird folgender Arbeitsvertrag geschlossen: § 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Inhalt und Ort der Tätigkeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Auswirkungen der geringfügigen Beschäftigung anhand ausgewählter Fallkonstellationen

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§ 31 Sozialversicherungsrec... / c) Sonstige wichtige Gründe

Rz. 49 Das Alter, die Zusage einer Abfindung, das Vorliegen der Voraussetzungen des § 428 SGB III, der Erhalt des Arbeitsplatzes für einen jüngeren Arbeitnehmer stellen allein für sich keinen wichtigen Grund dar. Allerdings hat das Bayerische Landessozialgericht in einem Urt. v. 13.3.2014 – L 9 AL 253/10 ausgeführt, ein wichtiger Grund für den Abschluss der Altersteilzeitver...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 1. Prüfungspflicht

Rz. 325 Nach § 16 BetrAVG trifft die Anpassungsprüfungs- und Entscheidungspflicht ausschließlich den Arbeitgeber als Schuldner der Versorgungsleistungen, und zwar auch dann, wenn die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung nicht über eine unmittelbare Pensionszusage, sondern im Wege der Direktversicherung oder durch Zuschaltung einer Pensions- bzw. Unterstützungskass...mehr

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§ 17 Inhalt des Arbeits-/Di... / b) Verbot überraschender Klauseln, § 305c Abs. 1 BGB

Rz. 756 Nach § 305c Abs. 1 BGB werden Bestimmungen in AGB, die nach den Umständen, insb. nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, nicht Vertragsbestandteil. Diese AGB-rechtliche Vorschrift soll eine Überraschung oder Übertölpelung des Arbeitnehmers bei der Einbeziehung v...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Allgemeine Grundsätze

Rz. 100 Nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB sind Bestimmungen in AGB unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Eine unangemessene Benachteiligung ist nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wir...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / j) Unterschiedliche Höchsteintritts- bzw. Aufnahmealter

Rz. 492 Eine Versorgungsordnung, die eine Gewährung betrieblicher Versorgungsleistungen davon abhängig macht, dass bei Beginn des Arbeitsverhältnisses ein bestimmtes Höchsteintrittsalter noch nicht überschritten war, verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG v. 14.1.1986 – 3 AZR 456/84, NZA 1987, 23; Doetsch, BetrAV 1997, 28). Unzulässig ist dagegen eine Verso...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / aa) Unverfallbarkeitsfrist und Altersdiskriminierung

Rz. 516 Hinsichtlich der Frage der Vereinbarkeit des Mindestalters in der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist hat das BAG mit Urt. v. 18.10.2005 (3 AZR 506/04, DB 2006, 1014) entschieden, dass die seinerzeit in § 1 Abs. 1 S. 1 BetrAVG a.F. normierte Mindestaltersgrenze von 35 Jahren keine unmittelbare Geschlechterdiskriminierung darstellt, da allein auf das Alter bei Aussche...mehr

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§ 19 AGG / V. Alter

Rz. 22 Der Begriff des Alters bezieht sich auf das Lebensalter des Menschen. Eine Benachteiligung liegt demnach immer dann vor, wenn das Lebensalter ungerechtfertigt zu einer Schlechterstellung des Betreffenden führt. Es geht nicht ausschließlich um den Schutz älterer Menschen, sondern auch um den jüngerer Menschen. Rz. 23 Beispiel Eine 46-jährige Bewerberin auf eine unbefris...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / b) Ansparkonten (Wertguthabenvereinbarungen)

Rz. 292 Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf das 67. Lebensjahr und der Wegfall der Förderung der Altersteilzeit Ende 2009 sowie die Abschaffung der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsabsicherung für die Jahrgänge ab 1961 zwingen Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, über Alternativen nachzudenken und rechtzeitig Lösungen vorzuhalten, falls sie einen gleitenden Übergang in den Ruh...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Fälle zum Vorliegen einer betriebsverfassungsrechtlichen Einstellung

Rz. 1119 Ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates besteht beimehr

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§ 28 Altersbedingtes Aussch... / I. Kündigungsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 50 § 8 Abs. 1 AltTZG stellt zunächst klar, dass die Möglichkeit eines Arbeitnehmers zur Inanspruchnahme von Altersteilzeitarbeit weder als eine Tatsache anzusehen ist, die eine verhaltens-, betriebs- oder personenbedingte Kündigung des Arbeitgebers i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG darstellt, noch bei der sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zum Nachteil des Arbeitnehmers b...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / a) Abfindungspoker

Rz. 165 Zentraler Punkt jeder Trennungsverhandlung aufgrund arbeitgeberseitiger Veranlassung ist die Abfindung für den Arbeitnehmer. Daher werden Aufhebungsverträge z.T. auch als Abfindungsverträge bezeichnet. Nach vielfach anzutreffender – aber in dieser Verallgemeinerung unzutreffender – Auffassung soll der Arbeitgeber stets verpflichtet sein, dem Arbeitnehmer eine entspre...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ee) Ausschließliche Arbeitnehmerbelastung

Rz. 1516 Streitig ist, ob Regelungen zulässig sein können, die im Ergebnis ausschließlich eine Belastung des Arbeitnehmers bewirken (vgl. hierzu Richardi/Picker, § 77 Rn 123 ff.). Z.T. wird dies abgelehnt. Man wird eine solche Einschränkung in dieser allgemeinen Form nicht annehmen können (so mit Recht GK/Kreutz, § 77 Rn 362 ff.; MünchArbR/Matthes, § 327 Rn 54). So hat auch ...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Inhalt und Klauseln des Sozialplans

Rz. 1357 Die Betriebspartner haben innerhalb der Grenzen von Recht und Billigkeit darüber zu befinden, in welchem Umfang und in welcher Weise sie die wirtschaftlichen Nachteile der von einer Betriebsänderung betroffenen Arbeitnehmer ausgleichen wollen. Dies können sie in einer individualisierten, aber auch in einer pauschalierenden Weise tun (BAG v. 11.11.2008 – 1 AZR 475/07...mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / e) Gleichbehandlungsgrundsatz – Sozialplanregelungen

Rz. 181 Soweit an mehrere Arbeitnehmer nach einem bestimmten Schlüssel Abfindungen wegen einer betrieblich veranlassten Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gezahlt werden, ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten (vgl. Küttner/Schmidt, Personalbuch 2022, Abfindung, Rn 3). Gleichbehandlung kann allerdings nur verlangt werden, wenn eine vergleichbare Beendigung des Arbeit...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / ff) Verletzung von Informations- und Aufklärungspflichten

Rz. 946 Grundsätzlich hat jede Arbeitsvertragspartei selbst für ihre Interessen zu sorgen. Gesteigerte Hinweis- und Aufklärungspflichten können den Arbeitgeber allerdings dann treffen, wenn eine zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führende Vereinbarung auf seine Initiative hin und in seinem Interesse zustande kommt oder wenn sich aus den Umständen ergibt, dass der Arbeit...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VI. Berufsgruppenlexikon von A–Z

Rz. 1067 Bei der Gestaltung bzw. Prüfung der Zulässigkeit eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages sind stets die Besonderheiten der jeweiligen Berufsgruppe zu berücksichtigen. I.R.d. Gesamtwürdigung kommt nach der Rspr. des BAG v. BSG und BFH der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit erhebliches Gewicht zu, da es keine abstrakten für alle Arbeitnehmer geltenden Kriterien gibt (vgl. u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.9 Altersrenten

Rz. 10 Die nach Beginn einer Teilrente (§ 42) aus der Beitragszahlung berechneten Zuschläge an Entgeltpunkten (§ 76d) sollen dem Versicherten beim Wechsel in die Vollrente in vollem Umfange zugute kommen (BSG, SozR 3 – 2600 § 263 Nr. 1). Dies soll auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nicht verlorengehen.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.5 Beitragszahlung

Rz. 6 Die erstmalige Ergänzung der Vorschrift um Nr. 5 in Abs. 1 Satz 1 war wegen der Regelung in § 187a notwendig. Wenn man es einem Versicherten ermöglicht, bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente die Rentenminderung durch Zahlung von Beiträgen auszugleichen, so ist es konsequent, die allein auf Eigenleistung beruhenden Anteile der Rente dem Berechtigten auch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Finanzierbarkeit der Pensionszusage

Eine Pensionszusage an einen Gesellschafter-Geschäftsführer ist auch dann gesellschaftsrechtlich, nicht betrieblich veranlasst, wenn sie für die Kapitalgesellschaft nicht finanzierbar ist. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde die Kapitalgesellschaft nicht mit einer Verpflichtung belasten, die sie nicht finanzieren kann. Nicht finanzierbar ist eine Pensio...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Invalidenrente

Die einschränkenden Regelungen, die bei einem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer für Pensionszusagen hinsichtlich des Pensionierungsalters gelten, sind auf Invalidenrenten nicht anzuwenden. Wird der beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer arbeitsunfähig, hat er keine andere Wahl, als seine Tätigkeit und damit sein Gehalt aufzugeben und die Rente in Anspruch z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kündigung / 11.7.1 Tarifliche Unkündbarkeit

Für den öffentlichen Dienst (§ 34 Abs. 2 TVöD Tarifgebiet West) ist dieser Bereich immer noch einer der wichtigsten Anwendungsfälle der sozialen Auslauffrist. Dabei wiederum wird dem Bereich der personenbedingten, krankheitsbedingten Kündigung die größte Relevanz zukommen. Bejaht vom LAG Rheinland-Pfalz für den Fall einer Alkoholkrankheit (ordentlich unkündbar + 70 MdE).[1] Nu...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Psychische Belastung am Arb... / 6.2 Fehlzeiten

Psychische Belastung und Fehlbeanspruchung führen nicht nur zu Unwohlsein und Leid bei den einzelnen Betroffenen und ihren Familien. Übermäßige Stressbelastung wirkt sich auch negativ auf Unternehmen und die gesamte Gesellschaft aus: hohe Fehlzeiten von Beschäftigten wegen psychischer Störungen; finanzielle Verluste von Unternehmen durch Lohnfortzahlungen ohne den Gegenwert de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Mensch mit Behinderung / 1.2 Feststellung

Eine Behinderung und der Grad der Behinderung werden aufgrund eines Antrags des behinderten Menschen festgestellt (Statusfeststellung;[1]). Antragsberechtigt ist der Mensch mit Behinderung, der das 15. Lebensjahr vollendet hat (sozialrechtliche Handlungsfähigkeit).[2] Für jüngere Menschen stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag. Der Status wird vom Antragsdatum an festges...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 187a Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Durch das Gesetz zur Förderung eines gleitenden Übergangs in den Ruhestand v. 23.7.1996 (BGBl. I S. 1078) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.8.1996 eingeführt. Durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2000 (BGBl. I S. 403) ist mit Wirkung zum 1.1.2002 Abs. 2 Satz 2 geändert worden. Das Gesetz zur Sicherung der nachhaltigen Finanz...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 58 Anrechn... / 2.7 Ausschluss von Anrechnungszeiten bei Bezug einer Altersrente (Abs. 5)

Rz. 64 Abs. 5 ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. In der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung regelte die Vorschrift den Ausschluss von Anrechnungszeiten für Zeiten des Bezuges einer Altersrente, und zwar unabhängig davon, ob diese als Vollrente oder als Teilrente bezogen worden ist. Dies hatte zur Folge, dass Ze...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 238 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 17 Eine Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute (§§ 40, 238) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet werden, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 ausgeschlossen ist. Nach...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 15 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte (§ 236) kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 3 grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. Komm. z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236a Alter... / 2.5.1 Hinzuverdienstregelungen bis zum 30.6.2017

Rz. 28 Versicherte hatten nach dem bis zum 30.6.2017 geltenden Hinzuverdienstrecht die Möglichkeit, Altersrenten in voller Höhe (Vollrente) oder als Teilrente zu einem Drittel, zur Hälfte oder zu zwei Dritteln der Vollrente in Anspruch zu nehmen (§ 42 Abs. 1 und 2 i. d. F. bis 30.6.2017). Dieses Dispositionsrecht ermöglichte ihnen einerseits einen gleitenden Übergang vom Erw...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 236 Alters... / 2.1 Vertrauensschutzregelung zum Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte

Rz. 5 Durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) ist die Regelaltersgrenze mit Wirkung zum 1.1.2008 von bisher 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben worden (§ 35 Satz 2; beachte hierzu auch die Übergangsregelung zur Anhebung der Regelaltersgrenze gemäß § 235). In Folge dieser Rechtsänderung wurde die in § 36 enthaltene Altersgrenze für einen abschlag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.2 Altersgrenze und vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit ist nach § 237 Abs. 1 Nr. 2 die Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Vollendung eines Lebensalters ist gemäß § 26 SGB X i.V.m § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu datieren. Nach den in diesen Vorschriften enthaltenen Regelunge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 38 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 7 Ein Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann bei Vorliegen der in § 38 Nr. 1 und 2 genannten Voraussetzungen sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grund...mehr

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Jansen, SGB VI § 37 Altersr... / 2.4 Hinzuverdienst

Rz. 9 Ein Anspruch auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 36 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig Versicherte kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Neben dem Bezug einer Altersrente für la...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 40 Altersr... / 2.3 Hinzuverdienst

Rz. 6 Ein Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute kann sowohl für Zeiten vor als auch für Zeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen, da nach bindender Bewilligung einer Rente wegen Alters oder für Zeiten des Bezuges einer solchen Rente ein Wechsel in eine andere Altersrente grundsätzlich ausgeschlossen ist (§ 34 Abs. 2 Nr. 3). Nebe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237 Alters... / 2.1 Anspruchsberechtigter Personenkreis

Rz. 7 Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit gehören Versicherte, welche die materiellen Anspruchsvoraussetzungen des § 237 Abs. 1 erfüllen und die in § 34 Abs. 2 und 3 (i. d. F. bis 30.6.2017) genannten Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreiten. Als formelle Anspruchsvoraussetzung musste darüber hin...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 237a Alter... / 2.2 Altersgrenze und vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente

Rz. 9 Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für Frauen ist – neben den sonstigen Anspruchsvoraussetzungen des § 237a Abs. 1 – die Vollendung des 60. Lebensjahres. Die Vollendung eines Lebensalters ist gemäß § 26 SGB X i. V. m. § 187 Abs. 2, § 188 Abs. 2 BGB auf den Vortag vor dem jeweiligen Geburtstag zu datieren. Praxis-Beispiel Nach den vorgenannten Vorschriften ...mehr