Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 2.2.1.4 Vereinbarkeit mit Europarecht

Rz. 105 Die grenzüberschreitende Sitzverlegung wird erheblich behindert, weil das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik nicht beeinträchtigt werden darf. Daher kann der Sitz, verstanden als Geschäftsleitung (Rz. 89a), in bestimmten Fällen nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Steuerbelastung verlegt werden, wenn Deutschland Besteuerungsrechte dadurch verliert, dass die Körp...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3.2.2 Vereinfachte Zollanmeldung (Art. 166ff. UZK; Art. 145ff. DelVO; Art. 223ff. DVO)

Rz. 98 Das vereinfachte Anmeldeverfahren nach Art. 166 UZK und Art. 145ff. DelVO betrifft nur Waren, die gestellt werden. Die Zulassung zum vereinfachten Anmeldeverfahren ist bewilligungspflichtig (Art. 166 Abs. 2 UZK). Die Bewilligung wird auf schriftlichen Antrag erteilt, wenn die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Bewilligung wird grundsätzlich ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweisungen

Rz. 1 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 – IV C 1 - S 1340 – 32/74 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes), BStBl. I 1974, 442 [Auszug § 2 AStG betreffend] Inhaltsübersicht 2. Wohnsitzwechsel in niedrigbesteuernde Gebiete 2.0 Anwendungsbereich 2.01 Erweiterte beschränkte Steuerpflicht 2.02 Auswirkungen der Doppelbesteuerungsabkommen 2.1 Persönliche Voraussetzungen 2.2 Niedrige B...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge

"... so tritt ... die Steuerpflicht über den dort bezeichneten Umfang hinaus ... ein, ..." Rz. 50 [Autor/Stand] Rechtsfolge. Auf einen nach § 4 steuerpflichtigen Erwerb i.S. von §§ 3, 7 oder 8 ErbStG sind die Bestimmungen des ErbStG anzuwenden.[2] Für den Erwerb durch den Ehegatten gilt unter den entsprechenden Voraussetzungen § 5 ErbStG. Wie bei der beschränkten Steuerpflich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.1 Reichweite der Ermittlungsbefugnisse (Abs. 2 S. 1)

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 208a Abs. 2 S. 1 AO auf die Ermittlungsbefugnisse der FÄ und Hauptzollämter kann sich das BZSt der Möglichkeiten zur Sachverhaltsaufklärung nach der AO bedienen. Anwendbar sind daher namentlich die Vorschriften über den Untersuchungsgrundsatz[1], die Mitwirkungs-[2] und Auskunftspflichten[3] der Beteiligten und anderer Personen sowie die Inanspruch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.10 Strafverfolgungsverjährung

Rz. 167 Der Eintritt der Strafverfolgungsverjährung[1] hindert nach § 78 Abs. 1 StGB die Verfolgung der Straftat[2], deren Ahndung oder die Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung, der Einziehung und die Unbrauchbarmachung. Die Strafverfolgungsverjährung bewirkt ein von Amts wegen in jedem Stadium des Strafverfahrens zu beachtendes und nicht behebbares Verfahrens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.3 Abgeleitete Berichtspflicht inländischer Konzernunternehmen (§ 138a Abs. 4 AO)

Rz. 12 Zudem ist eine inländische Konzerneinheit nach § 138a Abs. 4 S. 1 AO ohne Beauftragung im Regelfall verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht an das BZSt zu übermitteln, wenn die ausländische Konzernobergesellschaft im Inland zur Abgabe eines länderbezogenen Berichts verpflichtet gewesen wäre, aber das BZSt keinen Bericht erhalten hat (sog. "secondary mechanism"). D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 6 Auswertung, Nutzung und Speicherung der Daten (§ 138a Abs. 7 AO)

Rz. 66 Nach § 138a Abs. 7 S. 1 AO leitet das BZSt die Aufgabe die länderbezogenen Berichte, die ihm von den inländischen berichtsverpflichteten Konzerneinheiten übermittelt wurden, an die zuständige inländische Finanzbehörde weiter. Diese können die Berichte zur Risikoeinschätzung nutzen. Nach § 138a Abs. 7 S. 2 AO erfolgt auch die Weiterleitung durch das BZSt an die jeweilig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Aufbewahrung außerhalb des Gemeinschaftsgebiets (§ 14b Abs. 5 UStG)

Rz. 43 Der seit dem 25.12.2008 geltende § 14b Abs. 5 UStG (Rz. 6) verweist für die elektronische Aufbewahrung von Rechnungen außerhalb des Gemeinschaftsgebiets auf den – auch zum 25.12.2008 neu geschaffenen[1] – Abs. 2a des § 146 AO – ab dem 29.12.2020: § 146 Abs. 2b AO (s. Rz. 2). Danach ist die elektronische Aufbewahrung von Büchern und sonstigen Aufzeichnungen, zu denen ü...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3 Eingänge in fremder Sprache (Abs. 2 bis 4)

Rz. 9 § 87 AO begründet für den Beteiligten keine Rechtspflicht, sich gegenüber den Finanzbehörden in deutscher Sprache zu äußern. Zugleich sind aber in fremder Sprache gefasste Erklärungen, Anträge und Rechtsmittel nicht unbeachtlich oder gar unzulässig. Diese begründen nur die nachgelagerte Pflicht, für eine Übersetzung zu sorgen. Allerdings hat die Finanzbehörde zuvor die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 87... / 3.1.1 Verlangen einer Übersetzung (Abs. 2 S. 1)

Rz. 11 Nach § 87 Abs. 2 S. 1 AO kann die Finanzbehörde die Vorlage einer Übersetzung des Dokuments verlangen. Der Behörde ist damit jedoch kein Ermessen zwischen Übersetzungsverlangen und Nichtbeachtung des Schriftstücks eingeräumt. Die Nichtbeachtung widerspräche den allgemeinen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dem Legalitätsprinzip[1] und dem Untersuchungsgr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2.2 Begünstigte Empfänger

Rz. 121 Der Kreis der begünstigten Empfänger umfasst nach § 10b Abs. 1 S. 2 EStG Nr. 1–3: juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine öffentliche Dienststelle, die in einem Mitgliedstaat der EU oder im EWR-Raum[1] belegen ist (Nr. 1), eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse (Nr. 2) oder eine Körperschaft, Per...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Überblick, Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 10b EStG ist durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements v. 10.10.2007[1] neu gefasst worden. Damit werden die steuerbegünstigten Zwecke nunmehr allein in §§ 52–54 AO, die berechtigten Empfänger in der Vorschrift selbst geregelt. §§ 48, 49 EStDV und die Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV sind daher aufgehoben worden. Der bisher gesplittete Hö...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 2.4 Bundeszentralamt für Steuern als zuständige Behörde (§§ 5, 9 ZIV)

Rz. 35 Für die Datenerhebung und die Datenübermittlung bestimmt jeder Mitgliedstaat der EU eine für die Durchführung der ZinsRL zuständige Behörde. Deren Aufgabe ist es, die ihr von den inländischen Zahlstellen übermittelten Daten über im Lauf des vergangenen Kalenderjahrs erfolgte grenzüberschreitende Zinszahlungen zu speichern und einmal jährlich binnen 6 Monaten nach dem ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage Z / 2.1 Vor Zeilen 1–11

Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen Vz bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höchstbeträge abgez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 2 Aufgaben/Befugnisse der Finanzbehörden

Rz. 5 Zwischen den Aufgaben der Finanzbehörde und den ihr zur Aufgabenerfüllung eingeräumten Befugnissen ist zu unterscheiden. § 85 AO ist eine rein deklaratorische Aufgabenzuweisungsnorm.[1] Sie ist keine Befugnisnorm für Rechtseingriffe und vermag deshalb für Beteiligte keine Handlungs- und Duldungspflichten zu begründen. Die für die Aufgabenverwirklichung erforderlichen E...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Vereinbarkeit der Bewertung ausländischen Vermögens mit innerstaatlichem bzw. europäischem Verfassungsrecht

a) Grundrechte und Grundfreiheiten Rz. 73 [Autor/Stand] Die Bewertung von ausländischem Sachvermögen i.S.d. § 31 BewG bzw. die darauf beruhende Besteuerung muss sich im Einzelfall sowohl an dem innerstaatlichen Recht des Grundgesetzes sowie den europarechtlichen Vorschriften als höherrangigem Recht messen lassen. Während sich hinsichtlich des Grundgesetzes grundsätzlich die F...mehr

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Verwaltungsgrundsätze 2020 bei international verbundenen Unternehmen

Kommentar In einem neuen BMF-Schreiben wurden die Verwaltungsgrundsätze 2020 bekannt gemacht. Darin werden die Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen und die Folgen bei Verstößen umfassend dargestellt. Für international verbundene Unternehmen wird die Frage der Dokumentation von Verrechnungspreisen zwischen den Unternehmen immer bedeutsamer. Die Finanzverwaltung hat in de...mehr

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zfs 12/2020, Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen; Umtausch einer tschechischen Fahrerlaubnis; Wohnsitzerfordernis und Wohnsitzverstoß; vom Ausstellungsmitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen, nach denen das Wohnsitzerfordernis nicht eingehalten wurde; Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit, Auskunft: keine Beschränkung auf bestimmte (förmliche) Beweismittel

Richtlinie 2006/126/EG Art. 2 Abs. 1, 7, 12, 15; FeV § 30 § 7 Abs. 1 S. 2 § 28 Abs. 1, 4 S. 1 Nr. 2; ZPO § 418 § 437 Abs. 1; BayVwVfG Art. 26 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 Leitsatz 1. Die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung von durch EU-Mitgliedstaaten erteilten Fahrerlaubnissen gem. Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 2006/126/EG gilt nicht, wenn entweder Angaben im zugehörigen F...mehr

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Sauer, SGB III § 405 Zustän... / 2.6 Zusammenarbeit von Behörden

Rz. 10 Abs. 4 verpflichtet die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit und die Hauptzollämter zur Zusammenarbeit mit den in § 2 Abs. 2 (seit dem 18.7.2019: § 2 Abs. 4) des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) genannten Behörden (insbesondere Sozialversicherungsträger, Finanz- und Arbeitsschutzbehörden, Ausländerbehörden). Rz. 11 Die Regelung beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Aufgabe des Gewerbebetriebes durch Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts (§ 16 Abs 3a EStG)

Rn. 116 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Der Abs 5 wurde durch das JStG 2010 (BGBl I 2010, 1768) an den § 36 EStG angefügt (vgl Beschlussempfehlung des Finanzausschusses des Bundestags v 27.10.2010, BT-Drucks 17/3449 Art 1 Nr 24). Nachdem der Bundestag in seiner Sitzung v 28.10.2010 den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung angenommen hatte, erfolgte am 26.11.2010 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.2.2 Steuerfahndung

Rz. 10 Die örtliche Zuständigkeit der Steuerfahndung ist in den einzelnen Ländern durch Rechtsverordnung geregelt (vgl. Rz. 6). Dabei erstreckt sich der Zuständigkeitsbereich einer Dienststelle regelmäßig über den Bereich mehrerer Finanzamtsbezirke. Innerhalb des Bundeslandes, dem die jeweilige Steuerfahndung angehört, bestehen keine Zuständigkeitseinschränkungen.[1] Ob sie ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Grenzüberschreitende Ermittlungen

Rz. 178 [Autor/Stand] Eine ausführliche Darstellung hierzu findet sich bei § 399 Rz. 700 ff., 1075 ff. Dabei geht es um folgende Themenkomplexe: Rz. 179 [Autor/Stand] Zwischenstaatliche Amtshilfe: s. § 399 Rz. 700 ff. Rz. 180 [Autor/Stand] Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: s. insgesamt § 399 Rz. 885 ff.; zur "Schwedischen Initiative"§ 399 Rz. 979 ff.; zur Europäischen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Unbeschränkte Steuerpflicht des Erwerbers nicht mehr zwingende Voraussetzung

Rz. 22 [Autor/Stand] Eine oft übersehene wesentliche Voraussetzung war bisher, dass der Erwerb[2] unbeschränkt steuerpflichtig sein musste. Dies ergab sich aus der Verweisung auf § 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG , der wiederum auf die unbeschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 ErbStG n.F. verwies (s. § 2 ErbStG Rz. 14). Folglich wurde der Versorgungsfreibetrag auch ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / VII. Steuer-CDs

Schrifttum: Liechtenstein-Affäre: Beyer, Verwertungsverbote im Steuerstrafrecht, AO-StB 2011, 3; Breitenbach, Steuer-CDs: Die Strafbarkeit des Datenhändlers und der beteiligten Staatsorgane, 2016; Bruns, Liechtenstein oder das Beweisverwertungsverbot, StraFo 2008, 189; Eversloh, Kommt die Selbstanzeige noch rechtzeitig?, AO-StB 2008, 95; Flöthmann, Der Zweck heiligt nicht jed...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Steuerklasse bei Schenkung durch eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (Abs. 4)

Rz. 96 [Autor/Stand] Die nur für Zwecke der Steuerberechnung geltende Vorschrift soll Härten mildern, die sich bei Schenkungen einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ansonsten durch Anwendung der Steuerklasse III ergeben würden. Die Gesetzesbegründung betont hierbei, dass die Körperschaften in einschlägigen Fällen materiell und verfahrensrechtlich Schenker bleiben. Da...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Arten der Kenntniserlangung

Ergänzender Hinweis: Nr. 131, 132, 134 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 131 f., 134). Schrifttum: S. das Schrifttum vor § 397 Rz. 9. Rz. 128 [Autor/Stand] Ermittlungsverfahren kommen im allgemeinen Strafrecht i.d.R. aufgrund von Anzeigen in Gang (s. § 397 Rz. 10 f.). Rz. 129 [Autor/Stand] Im Steuerstrafprozess ergeben sich die Verdachtsmomente wegen der besonderen Gegebenheiten abe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 1 Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen hebt § 105 Abs. 1 AO die Verschwiegenheitspflicht auf, soweit es um Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber den Finanzbehörden geht. Einschränkungen dieses Grundsatzes ergeben sich aus § 105 Abs. 2 AO . Nach den §§ 93, 114 AO kann die Finanzbehörde auch von anderen Behörden[1] oder von sonstigen öffentlichen Stellen, ...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.2 Pflicht zur Amtshilfe

Rz. 5 Der zuständige Rentenversicherungsträger ist verpflichtet zu prüfen, ob der Hilfesuchende dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Dabei darf er – außerhalb eines Rentenverfahrens – nicht von sich aus tätig werden, sondern erst auf Ersuchen des zuständigen Sozialhilfeträgers (Schoch, in: LPK-SGB XII, § 45 Rz. 9; Kreiner, in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 45 Rz. 6). Dieser...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.1 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 3 Welcher Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 prüft, richtet sich nach § 109a Abs. 4 SGB VI . Anders als Satz 1 vermuten lässt, ist die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers in § 109 Abs. 4 geregelt. Bei rentenversicherten Antragstellern ist der Rentenversicherungsträger zur Amtshilfe verpflichtet, der Leistungen erbringen mü...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um festzustellen, ob der Antragsteller auf Dauer voll erwerbsgemindert ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 2), sind 2 Prüfungsschritte erforderlich: Zunächst muss der Gesundheitszustand ermittelt und das Leistungsvermögen des Antragstellers eingeschätzt werden. Dies sind (sozial-)medizinische Fragen, die letztlich nur ein Arzt im Rahmen eines medizinischen Sachverständigengutachtens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.9 Zusammenarbeit der Behörden zur Verhütung von Steuerzuwiderhandlungen

Rz. 121 Bei Zuwiderhandlungen im Rahmen der Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Vergünstigungen aufgrund des NATO-ZAbk sollen die Behörden einer Truppe und eines zivilen Gefolges mit den von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten deutschen Behörden zusammenarbeiten. Es dürfte im Rahmen der Amtshilfe zulässig sein, die amtlichen Beschaffungsstellen dafür verantwortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2.1 Spezifisches öffentliches Interesse

Rz. 52 Nach § 2b Abs. 3 Nr. 2 S. 1 UStG liegen bei Leistungen einer jPöR an eine andere jPöR größere Wettbewerbsverzerrungen dann nicht vor, wenn die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Das Kriterium des spezifischen öffentlichen Interesses erinnert an die Regelungen für interkommunale Kooperationen nach Art. 12 Abs. 4 Buchst. b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ausgangssituation § 2 Abs. 3 UStG

Rz. 8 Das erste deutsche UStG aus dem Jahr 1918 enthielt noch keine Sonderregelung für die Umsatzsteuerbarkeit von entgeltlichen Leistungen der öffentlichen Hand. Die Ausübung öffentlich-rechtlicher Gewalt wurde als von vornherein nicht gewerblich oder beruflich und damit stets nicht steuerbar eingestuft.[1] Ein subjektives Steuerprivileg für öffentliche Einrichtungen war da...mehr

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Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.1 Übersicht

Eine instruktive Darstellung eines USt-Karussells findet sich in einem Bericht des Bundesrechnungshofes. (Abb. 1): Scheinfirmen traten gegenüber dem FA unterschiedlich in Erscheinung. So waren sie z. B.: steuerlich überhaupt nicht erfasst; steuerlich erfasst, gaben aber keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab; steuerlich erfasst, gaben aber falsche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab (e...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.1 Amtshilfe

Rz. 2 Unter Amtshilfe versteht man die Hilfe (Unterstützung), die jede Behörde (Gericht – soweit eine Handlung begehrt wird, die nicht Richtern vorbehalten ist) in ihrer Funktion als Behörde einer anderen Behörde oder einem anderen Gericht leistet, um es der ersuchenden Behörde zu ermöglichen oder zu erleichtern, seine Amtshandlungen vorzunehmen. Das ist z. B. die Bereitstel...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und Amtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab....mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3 Muster

3.1 Rechtshilfeersuchen im Inland Rz. 8 Sozialgericht Berlin Berlin, ... Sozialgericht Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung de...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Amtshilfe Rz. 2 Unter Amtshilfe versteht man die Hilfe (Unterstützung), die jede Behörde (Gericht – soweit eine Handlung begehrt wird, die nicht Richtern vorbehalten ist) in ihrer Funktion als Behörde einer anderen Behörde oder einem anderen Gericht leistet, um es der ersuchenden Behörde zu ermöglichen oder zu erleichtern, seine Amtshandlungen vorzunehmen. Das ist z. B. d...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab. § 159 GVG Ent...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.1 Rechtshilfeersuchen im Inland

Rz. 8 Sozialgericht Berlin Berlin, ... Sozialgericht Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung der Zeugen gemäß Beweisbeschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.2 Rechtshilfeersuchen im Ausland

Rz. 9 Rechtshilfeersuchen im Ausland Sozialgericht Berlin Berlin, ... Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embassy of the Federal Republic of Germany Daniel Frisch St. 3 46731 Tel Aviv/Israel Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – je...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.4 Amts- und Rechtshilfe im Ausland

Rz. 7 In sozialgerichtlichen Verfahren ist vielfach Amts- bzw. Rechtshilfe im Ausland erforderlich. Neben der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen ist die Einholung von Sachverständigengutachten im Ausland oder die Beiziehung medizinischer Unterlagen zu nennen. Da das Haager Übereinkommen v. 1.3.1954 über den Zivilprozess wie auch das Haager Übereinkommen über die Bewei...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.2 Rechtshilfe

Rz. 3 Rechtshilfe ist das Ersuchen an ein (anderes) Gericht mit der Bitte um Durchführung richterlicher Handlungen. Dabei handelt es sich häufig um die Tätigkeit eines Gerichts für ein anderes Gericht. Jedoch fällt unter Rechtshilfe auch das Ersuchen einer Behörde (Versicherungsträgers) an das Sozialgericht, eine Person als Zeugen zu hören, denn insoweit wird um die Durchfüh...mehr