Fachbeiträge & Kommentare zu Amtshilfe

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1 Grundsätzliche Regelung

Rz. 1 Für die Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen hebt § 105 Abs. 1 AO die Verschwiegenheitspflicht auf, soweit es um Auskunfts- und Vorlagepflichten gegenüber den Finanzbehörden geht. Einschränkungen dieses Grundsatzes ergeben sich aus § 105 Abs. 2 AO . Nach den §§ 93, 114 AO kann die Finanzbehörde auch von anderen Behörden[1] oder von sonstigen öffentlichen Stellen, ...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.2 Pflicht zur Amtshilfe

Rz. 5 Der zuständige Rentenversicherungsträger ist verpflichtet zu prüfen, ob der Hilfesuchende dauerhaft voll erwerbsgemindert ist. Dabei darf er – außerhalb eines Rentenverfahrens – nicht von sich aus tätig werden, sondern erst auf Ersuchen des zuständigen Sozialhilfeträgers (Schoch, in: LPK-SGB XII, § 45 Rz. 9; Kreiner, in: Oestreicher, SGB II/SGB XII, § 45 Rz. 6). Dieser...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 2.1 Zuständiger Rentenversicherungsträger

Rz. 3 Welcher Rentenversicherungsträger die medizinischen Voraussetzungen des § 41 Abs. 3 prüft, richtet sich nach § 109a Abs. 4 SGB VI . Anders als Satz 1 vermuten lässt, ist die Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers in § 109 Abs. 4 geregelt. Bei rentenversicherten Antragstellern ist der Rentenversicherungsträger zur Amtshilfe verpflichtet, der Leistungen erbringen mü...mehr

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Jung, SGB XII § 45 Feststel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Um festzustellen, ob der Antragsteller auf Dauer voll erwerbsgemindert ist (§ 41 Abs. 1 Nr. 2), sind 2 Prüfungsschritte erforderlich: Zunächst muss der Gesundheitszustand ermittelt und das Leistungsvermögen des Antragstellers eingeschätzt werden. Dies sind (sozial-)medizinische Fragen, die letztlich nur ein Arzt im Rahmen eines medizinischen Sachverständigengutachtens ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.4.9 Zusammenarbeit der Behörden zur Verhütung von Steuerzuwiderhandlungen

Rz. 121 Bei Zuwiderhandlungen im Rahmen der Inanspruchnahme umsatzsteuerlicher Vergünstigungen aufgrund des NATO-ZAbk sollen die Behörden einer Truppe und eines zivilen Gefolges mit den von den obersten Finanzbehörden der Länder bestimmten deutschen Behörden zusammenarbeiten. Es dürfte im Rahmen der Amtshilfe zulässig sein, die amtlichen Beschaffungsstellen dafür verantwortl...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Beleg- und Buchnachweis

Rz. 163 Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art. 14 Abs. 2 NATO-HQ-ErgAbk sind nachzuweisen. Aufgrund Art. 14 Abs. 2 Buchst. f NATO-HQ-ErgAbk ist mit SHAPE vereinbart worden, dass der Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung der Lieferungen und sonstigen Leistungen anhand eines ordnungsgemäß ausgefüllten Abwicklungsscheins er...mehr

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ZErb 09/2020, Stiftung & Co... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist nicht begründet. 1. Der angefochtene Feststellungsbescheid vom 15.12.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 18.10.2016 ist rechtmäßig und verletzt die Kläger nicht in ihren Rechten (§ 100 Abs. 1 S. 1 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte hat hinsichtlich des im Erbwege übergegangenen Anteils’an der E 3 Stiftung & Co. KG zu Recht ein...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.4.2.1 Spezifisches öffentliches Interesse

Rz. 52 Nach § 2b Abs. 3 Nr. 2 S. 1 UStG liegen bei Leistungen einer jPöR an eine andere jPöR größere Wettbewerbsverzerrungen dann nicht vor, wenn die Zusammenarbeit durch gemeinsame spezifische öffentliche Interessen bestimmt wird. Das Kriterium des spezifischen öffentlichen Interesses erinnert an die Regelungen für interkommunale Kooperationen nach Art. 12 Abs. 4 Buchst. b ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2.1 Ausgangssituation § 2 Abs. 3 UStG

Rz. 8 Das erste deutsche UStG aus dem Jahr 1918 enthielt noch keine Sonderregelung für die Umsatzsteuerbarkeit von entgeltlichen Leistungen der öffentlichen Hand. Die Ausübung öffentlich-rechtlicher Gewalt wurde als von vornherein nicht gewerblich oder beruflich und damit stets nicht steuerbar eingestuft.[1] Ein subjektives Steuerprivileg für öffentliche Einrichtungen war da...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Einführung BewG / bb) Wesentliche Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 vom 13.12.2006 im Einzelnen

Rz. 184 [Autor/Stand] Im Wesentlichen sind durch das Jahressteuergestz 2007[2] die folgenden materiell-rechtlichen Änderungen der Bedarfsbewertung herbeigeführt worden: (1) Abrücken von der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 Rz. 185 [Autor/Stand] Die bislang in § 138 Abs. 1 Satz 2 BewG a.F. angeordnete Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum 1.1.1996 entfiel. Die...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5 Zur Anwendung der Bruttomethode bei der Gewerbesteuer

Tz. 52 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Obwohl § 2 Abs 2 S 2 GewStG nur auf die §§ 14 und 17 KStG verweist und obwohl der Gewerbeertrag von OT und OG separat zu ermitteln ist, bejahen der BFH (s Urt des BFH v 17.12.2014, BStBl II 2015, 1052) und die Fin-Verw (s Schr des BMF v 26.08.2003, BStBl I 2003, 437 Rn 28) – uE zutr – die Anwendung des § 15 S 1 Nr 2 KStG auch auf die Gewerbee...mehr

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Umsatzsteuer-Karussell / 2.1 Übersicht

Eine instruktive Darstellung eines USt-Karussells findet sich in einem Bericht des Bundesrechnungshofes. (Abb. 1): Scheinfirmen traten gegenüber dem FA unterschiedlich in Erscheinung. So waren sie z. B.: steuerlich überhaupt nicht erfasst; steuerlich erfasst, gaben aber keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab; steuerlich erfasst, gaben aber falsche Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab (e...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.6.3 Amtshilfe

Rz. 24 Die Übermittlung der Daten selbst erfolgt im Wege der Amtshilfe. Die Auskunftsstellen sind zur Übermittlung verpflichtet. Dabei gelten für die einzelnen Auskunftsstellen nach § 2 GrSiDAV folgende Grundsätze: Die Bundesknappschaft gleicht die ihr übermittelten Daten mit den bei ihr gespeicherten Daten ab zur Feststellung der Dauer des Bezugs und der monatlichen Höhe der...mehr

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Sauer, SGB II § 52 Automati... / 2.1 Automatisierter Datenabgleich (Abs. 1)

Rz. 10 Abs. 1 betrifft den automatisierten Datenabgleich. Unter einer automatisierten Verarbeitung ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten zu verstehen, wenn sie unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen durchgeführt wird. Es handelt sich um regelmäßige (vierteljährliche) Überprüfungen i. S. v. Routineüberprüfungen (vgl. Oppermann, in: Eicher/Spellbrink...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.1 Amtshilfe

Rz. 2 Unter Amtshilfe versteht man die Hilfe (Unterstützung), die jede Behörde (Gericht – soweit eine Handlung begehrt wird, die nicht Richtern vorbehalten ist) in ihrer Funktion als Behörde einer anderen Behörde oder einem anderen Gericht leistet, um es der ersuchenden Behörde zu ermöglichen oder zu erleichtern, seine Amtshandlungen vorzunehmen. Das ist z. B. die Bereitstel...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und Amtshilfe

1 Allgemeines Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab....mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3 Muster

3.1 Rechtshilfeersuchen im Inland Rz. 8 Sozialgericht Berlin Berlin, ... Sozialgericht Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung de...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2 Rechtspraxis

2.1 Amtshilfe Rz. 2 Unter Amtshilfe versteht man die Hilfe (Unterstützung), die jede Behörde (Gericht – soweit eine Handlung begehrt wird, die nicht Richtern vorbehalten ist) in ihrer Funktion als Behörde einer anderen Behörde oder einem anderen Gericht leistet, um es der ersuchenden Behörde zu ermöglichen oder zu erleichtern, seine Amtshandlungen vorzunehmen. Das ist z. B. d...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zitat § 158 GVG Ablehnung des Ersuchens (1) Das Ersuchen darf nicht abgelehnt werden. (2) Das Ersuchen eines nicht im Rechtszuge vorgesetzten Gerichts ist jedoch abzulehnen, wenn die vorzunehmende Handlung nach dem Recht des ersuchten Gerichts verboten ist. Ist das ersuchte Gericht örtlich nicht zuständig, so gibt es das Ersuchen an das zuständige Gericht ab. § 159 GVG Ent...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / Literaturtipps

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.1 Rechtshilfeersuchen im Inland

Rz. 8 Sozialgericht Berlin Berlin, ... Sozialgericht Düsseldorf Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – jeweils 2-fach – mit der Bitte übersandt, die Vernehmung der Zeugen gemäß Beweisbeschluss v....mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 3.2 Rechtshilfeersuchen im Ausland

Rz. 9 Rechtshilfeersuchen im Ausland Sozialgericht Berlin Berlin, ... Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Embassy of the Federal Republic of Germany Daniel Frisch St. 3 46731 Tel Aviv/Israel Az.: S 8 R 385/18 Manfred Mustermann ./. Deutsche Rentenversicherung Bund Sehr geehrte Damen und Herren, in dem o. g. Rechtsstreit wird anliegendes Rechtshilfeersuchen nebst Anschreiben – je...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.4 Amts- und Rechtshilfe im Ausland

Rz. 7 In sozialgerichtlichen Verfahren ist vielfach Amts- bzw. Rechtshilfe im Ausland erforderlich. Neben der Vernehmung von im Ausland lebenden Zeugen ist die Einholung von Sachverständigengutachten im Ausland oder die Beiziehung medizinischer Unterlagen zu nennen. Da das Haager Übereinkommen v. 1.3.1954 über den Zivilprozess wie auch das Haager Übereinkommen über die Bewei...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.2 Rechtshilfe

Rz. 3 Rechtshilfe ist das Ersuchen an ein (anderes) Gericht mit der Bitte um Durchführung richterlicher Handlungen. Dabei handelt es sich häufig um die Tätigkeit eines Gerichts für ein anderes Gericht. Jedoch fällt unter Rechtshilfe auch das Ersuchen einer Behörde (Versicherungsträgers) an das Sozialgericht, eine Person als Zeugen zu hören, denn insoweit wird um die Durchfüh...mehr

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Jansen, SGG § 5 Rechts- und... / 2.3 Verfahren für Rechtshilfegerichte

Rz. 4 § 5 Abs. 3 bestimmt, dass für das Verfahren der Rechtshilfegerichte die Vorschriften des GVG gelten (§§ 158 bis 160, 164 bis 166, 168). Nach § 158 GVG darf ein Rechtshilfeersuchen nicht abgelehnt werden. Dieser Grundsatz gilt aber uneingeschränkt nur dann, wenn das Ersuchen von einem im Rechtszug übergeordneten Gericht erfolgte. In allen anderen Fällen hat das ersuchte...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 2.5 Steuerliche Ermittlungstätigkeit kraft Auftrags – § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO

Rz. 27 § 208 Abs. 2 Nr. 1 AO begründet die Befugnis der Fahndung, im Weg der internen finanzbehördlichen Amtshilfe für steuerliche Ermittlungen [1] für die sonst zuständigen Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren i. S. v. § 6 AO tätig zu werden. Mit dieser besonderen Aufgabenzuweisung[2] werden die eigenen Kompetenzen der Fahndung festgeschrieben.[3] Während im Bereich der p...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 3.4.1 Allgemeines

Rz. 39 Die Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle (s. Rz. 24) ist eine steuerliche Aufgabe der Fahndung (s. Rz. 25). Die Fahndung hat nach § 208 Abs. 1 S. 2 AO die Ermittlungsbefugnisse, die den FÄ oder Hauptzollämtern[1] im Besteuerungsverfahren zustehen[2], die allerdings durch § 208 AO modifiziert werden (s. Rz. 54). Die Fahndung kann sich demgemäß bei diesen Er...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Amtshilfe

Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Alle Gerichte und Behörden haben die zur Durchführung der Besteuerung erforderliche Amtshilfe zu leisten, zB wenn die Finanzbehörde die Amtshandlung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht selbst vornehmen kann (§§ 111 AO ff). Eine besondere Form der Amtshilfe sind die Mitteilungspflichten nach § 93a AO (vgl. > Mitteilung an das Finanzamt)...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Algerien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Demokratische Volksrepublik Algerien ist flächenmäßig der größte Staat Afrikas. Algerien liegt am Mittelmeer und grenzt an Marokko und die von Marokko beanspruchte Westsahara, an Mauretanien, Mali, Niger, Libyen und Tunesien. Es gilt das Abkommen vom 12.11.2007 (BGBl 2008 II, 1188 = BStBl 2009 I, 382), das am 23.12.2008 in Kraft getreten ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Albanien

Rz. 1 Stand: EL 121 – ET: 03/2020 Die Republik Albanien liegt in Südeuropa auf der Balkanhalbinsel und grenzt an Montenegro, den Kosovo, Nordmazedonien und Griechenland; von Italien ist sie durch die Adria getrennt. Es gilt das Abkommen vom 06.04.2010 (BGBl 2011 II, 1186 = BStBl 2012 I, 292), das am 23.12.2011 in Kraft getreten ist (BGBl 2012 II, 145 = BStBl 2012 I, 305). Das...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz über die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (Außensteuergesetz) v. 8.9.1972 (BGBl. I 1972, 1713 = BStBl. I 1972, 450) Rz. 2 1. Gesetzesleitsätze der Bundesregierung v. 17.12.1970 III. Behandlung wesentlicher Beteiligungen bei Wohnsitzwechsel 1. Gesetzesleitsatz: Bei einer natürlichen Person, die insgesamt zehn Jahre steuerpflichtig war und deren unbeschränkte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 53 Strafvermeidung / II. Wiederholte Verkehrsdelikte

Rz. 23 Dagegen ist eine zweite, in relativ kurzem zeitlichen Abstand zur ersten Tat (hier 30 Monate) begangene Straßenverkehrsgefährdung auch im Lichte der neueren Rechtsprechung disziplinarrechtlich selbst dann zu ahnden, wenn der Beamte dienstlich nicht mit Fahrten betraut ist (BVerwG NJW 2001, 3565). Rz. 24 Achtung: Akteneinsichts- und Verwertungsrecht Die Disziplinarbehör...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Im Ausland begangene V... / II. Rechtshilfe

Rz. 3 Zur Durchführung des im Tatland geführten Verfahrens kann die ausländische Behörde bzw. das Gericht die Hilfe deutscher Stellen, insbesondere der Staatsanwaltschaft in Anspruch nehmen. Aufgrund des Rechtshilfeabkommens der Europäischen Union (BGBl II 2005, 650) leistet die deutsche Staatsanwaltschaft auf Antrag den EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Griechenland, Ital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 71... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die Täterschaft oder Teilnahme an einer Steuerhinterziehung[1] oder einer Steuerhehlerei[2] führt nicht nur zur Strafbarkeit, sondern kann auch bewirken, dass der Täter oder Teilnehmer für die durch sein Verhalten eingetretene Minderung des Steueraufkommens haften muss. Die Vorschrift, die durch Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Modernisierung des Steuerverfahrens v. 18.7....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.3 Abgrenzung zu den Hoheitsbetrieben (Abs. 3, 5)

Rz. 20 Nicht unter die Steuerpflicht fällt das hoheitliche Handeln. Die Einbeziehung der Betriebe gewerblicher Art in die Steuerpflicht dient der Schaffung von Wettbewerbsgleichheit bei vergleichbaren Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Privatrechtssubjekten. Hoheitliches Handeln, das nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern der Erfüllung von ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB VIII § 81 Struktu... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 81 verpflichtet den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihrer Familien auswirkt, zusammenzuarbeiten. Bei der Frage, ob eine Zusammenarbeit aufgenommen oder fortgesetzt werden soll, besteht kein Ermessen. Die Zusammenarbeit ergibt sich aus der konkrete...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 8 Abgeltungssteuer und Hinzurechnung ausländischer Kapitalerträge nach § 15 AStG

Ausländische Kapitaleinkünfte können auch über eine vorgeschaltete Familienstiftung erwirtschaftet werden. Hierbei ist vorab zu prüfen, ob eine unmittelbare Zurechnung zum Anteilseigner möglich ist. Hierzu ist ein Musterverfahren beim BFH unter dem Az. VIII R 23/16 anhängig.[1] Sind die Voraussetzungen der Hinzurechnung nach § 15 AStG erfüllt, stellt sich die Frage der Tarif...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internationales Steuerrecht... / 9 Allgemeiner automatischer Auskunftsaustausch

Das BEPS Projekt der OECD und die sog. Panama Leaks führten zur politischen Forderung auf mehr internationale Transparenz. Im Dezember 2014 nahm der Rat der Europäischen Union dann die Richtlinie 2014/107/EU an, die eine Erweiterung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (die "EU-Amtshilferichtlinie") vorsieht. Die...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.3 Sonderregelung bei Auftragsverwaltung (Abs. 3)

Rz. 3 § 367 Abs. 3 AO trägt der Situation Rechnung, dass eine andere Behörde kraft Gesetzes für die eigentlich entscheidungsbefugte zuständige Finanzbehörde tätig wird.[1] Hier soll die tätig werdende Behörde nicht mit dem aus der Tätigkeit folgenden Einspruchsverfahren belastet werden, sondern die Entscheidungsbefugnis über den Einspruch verbleibt nach § 367 Abs. 3 S. 1 AO ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 02/2020, Die Ausschlag... / a) Amtshilfe

Kein Fall der Unzuständigkeit liegt vor, wenn ein an sich unzuständiges Nachlassgericht vom zuständigen im Wege der Amtshilfe ersucht wird, die Erklärung entgegenzunehmen.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3 Transparenz bei Rulings – BEPS Action 5

Die Änderung des EU-Amtshilfegesetzes setzt die vom Europäischen Rat am 8.12.2015 beschlossene Änderung der EU-Amtshilferichtlinie[1] in das nationale Recht um. Hintergrund sind die Bemühungen um verstärkte Transparenz; danach sollen innerhalb der Europäischen Union sog. Rulings (Vorbescheide und Vorabverständigungen) zwischen den Finanzverwaltungen ausgetauscht werden. Die R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.3.1 Auskunftsaustausch nach BEPS Action 5

Ausgangspunkt des Abschlussberichts der OECD (S. 45 ff.) sind die Arbeiten des Forum on Harmful Tax Practices (FHTP). Dieses schlägt einen spontaner Informationsaustausch nicht nur für individuelle Rulings, sondern auch für Advanced Pricing Agreements (APA), ex-post-Auskünfte und sonstige Verständigungen vor. Adressaten sollen die jeweiligen Ansässigkeitsstaaten sowohl der b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 14 Leisten... / 2.4.2 Leistungsentscheidungsfrist zweitangegangener Rehabilitationsträger (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 65 Erhält ein Rehabilitationsträger von dem erstangegangenen Rehabilitationsträger einen Antrag auf Teilhabeleistungen weitergeleitet, wird er zweitangegangener und damit zugleich "leistender" Rehabilitationsträger (Ausnahme: § 14 Abs. 3; vgl. Rz. 66). Als zweitangegangener Rehabilitationsträger hat er die Teilhabebedarfe (§ 4) und die Leistungsansprüche (§ 5) rehabilitatio...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.1 Aufbau eines deutschen DBA

Die deutschen DBA folgen in ihrem Aufbau regelmäßig dem von der OECD in Paris herausgegebenen Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (OECD-MA). Die einleitenden Bestimmungen grenzen den Geltungsbereich des Abkommens ab und enthalten die für die Anwendung wichtigen Definitionen (wie z. B. Ansässigkeit, Betr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Leitfaden 2019 - Anlage Z / 2.1 Vor Zeilen 1–11

Der Vordruck dient der Feststellung des verbleibenden Zuwendungsvortrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 9 f. KStG. Spenden und Beiträge, die im laufenden Vz wegen Überschreitens der Höchstbeträge nicht bei der Einkommensermittlung abgezogen werden konnten, können zeitlich und betragsmäßig unbeschränkt in künftigen Vz bei der Einkommensermittlung im Rahmen der Höchstbeträge abgez...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Italien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Es gilt das Abkommen vom 18.10.1989 (BStBl 1990 I, 397) nebst Protokoll (Hinweis: das Protokoll zu diesem DBA ist sehr umfassend und sollte allein deshalb bei Befassung mit konkreten Fällen stets beachtet bzw geprüft werden); Zustimmungsgesetz vom 10.08.1990 (BGBl 1990 II, 742 = BStBl 1990 I, 396). Das Abkommen ist am 27.12.1992 in Kraft getr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Russland

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Das Abkommen mit der Russischen Föderation vom 29.05.1996 (BGBl 1996 I, 2710 = BStBl 1996 I, 1490) nebst Protokoll (BGBl 1996 I, 2629) mit Zustimmungsgesetz vom 05.12.1996 ist am 31.12.1996 in Kraft getreten (BGBl 1997 I, 752 = BStBl 1997 I, 363). Es wird seit dem VZ 1997 angewendet. Das DBA folgt weitgehend der seinerzeitigen Fassung des OEC...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Rumänien

Rz. 1 Stand: EL 120 – ET: 12/2019 Seit dem VZ 2004 gilt mit dem mittel- bzw südosteuropäischen Staat das DBA vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1595) nebst Protokoll vom 04.07.2001 (BGBl 2003 II, 1613); Zustimmungsgesetz vom 12.11.2003 (BGBl 2003 II, 1594). Zum Inkrafttreten vgl die Bekanntmachung vom 07.01.2004 (BGBl 2004 II, 102). Für ArbN entspricht das DBA weitgehend der seine...mehr