Fachbeiträge & Kommentare zu Anschaffungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 2.1.3 Verdeckte Gewinnausschüttungen (S. 2)

Rz. 116 § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG bestimmt, dass zu den sonstigen Bezügen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG auch verdeckte Gewinnausschüttungen gehören. Die Regelung soll sicherstellen, dass offene und verdeckte Gewinnausschüttungen gleich behandelt werden. Rz. 117 Eine verdeckte Gewinnausschüttung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG liegt vor, wenn eine Körperschaft ih...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6 Sonderregeln für Kapitalmaßnahmen (§ 20 Abs. 4a EStG)

Rz. 316 § 20 Abs. 4a EStG enthält Sonderregeln für die steuerliche Behandlung von Kapitalmaßnahmen im Privatvermögen. Die Vorschrift wurde durch das JStG 2009[1] nachträglich eingefügt und durch das JStG 2010[2] teilweise neu gefasst. Weitere Änderungen haben sich durch das AmtshilfeRLUmsG[3], das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 6.3.2 Ausübung eines Gestaltungsrechts

Rz. 330 Eine steuerneutrale Behandlung der Ausübung eines Gestaltungsrechts ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 20 Abs. 4a S. 3 EStG erfüllt sind. Insofern muss zunächst eine sonstige Kapitalforderung i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG vorliegen. Der Begriff der sonstigen Kapitalforderungen umfasst alle auf eine Geldleistung gerichteten Forderungen. Forderungen, die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 11.1.2 Ausnahmen vom Abzugsverbot für Werbungskosten

Rz. 413 Zu beachten ist, dass das Abzugsverbot für Werbungskosten i. S. d. § 20 Abs. 9 S. 1 EStG bereits innerhalb des § 20 EStG eine Reihe von Ausnahmen erfährt. Dies betrifft zunächst negative Einnahmen, die schon begrifflich nicht zu den Werbungskosten gehören, sodass § 20 Abs. 9 S. 1 EStG auf sie keine Anwendung findet. Negative Einnahmen liegen vor, wenn ein Stpfl. aufg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 20... / 8.7 Beschränkung des Verlustausgleichs bei Kapitalverlusten (S. 6)

Rz. 374d Nach § 20 Abs. 6 S. 6 EStG dürfen Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter i. S. d. § 20 Abs. 1 EStG auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern i. S. d. § 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kaufpreis

Rz. 46 [Autor/Stand] Die Frage, ob ein Kaufpreis bereits dann "zustande" gekommen ist, wenn ein Vorvertrag geschlossen wurde, der jedoch letztlich nicht vollzogen wird, ist zu verneinen. Vom Zustandekommen eines Kaufpreises dürfte in der Praxis nur dann auszugehen sein, wenn tatsächlich ein Rechtsträgerwechsel stattgefunden hat. Sofern ein Käufer von einem notariell beurkund...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Konkurrenz zwischen Gutachten und Kaufpreis

Rz. 53 [Autor/Stand] Liegen im Rahmen des Nachweises des niedrigeren gemeinen Werts gleichzeitig ein zeitnah zum Bewertungs-stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommener Kaufpreis und ein Sachverständigengutachten vor, ist der Grundbesitzwertfeststellung nach Tz. 11 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] der Kaufpreis zugrunde zu legen. Nach Auffassung der Finanzve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VIII. Hohe Kaufpreise im Vergleichswertverfahren

1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 B...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Kaufpreis als Nachweis (Abs. 3)

I. Übersicht Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des J...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eines Kaufpreises für ein Grundstück bei der Abwicklung über ein Notaranderkonto

Leitsatz Bei einer Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar. Der Auskehrungsanspruch gegen den Notar ist im Verhältnis zur Kaufpreisforderung als ein Nebenrecht i.S.v. § 401 BGB einzuordnen (Anschluss an BGH DNotZ 2016, 9...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / 3 Der Praxistipp

Abtretungsverbot als Lösung für die Praxis Wer mit einem Bauträger einen Vertrag schließt, unterliegt einem nicht unerheblichen Risiko. Dies gilt insbesondere in der aktuellen Situation steigender Baufinanzierungs- und Baukosten. Vor diesem Hintergrund ist die notarielle Verwahrung des Kaufpreises und dessen anteilige Auszahlung unter zu definierenden formellen Anforderungen ...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / 1 Der Fall

Bauträgervertrag Mit notariell beurkundetem Vertrag veräußerte die Verkäuferin zwei von ihr noch zu errichtenden Eigentumswohnungen nebst den Sondernutzungsrechten an zwei Stellplätzen zu einem Kaufpreis von insgesamt 2.010.000 EUR an den Beteiligten zu 1. In § 3 Nr. 4 des Vertrages wurde die Zahlung von Kaufpreisraten nach Baufortschritt gemäß § 3 Abs. 2 der Makler- und Baut...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / Leitsatz

Bei einer Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto erstreckt sich das mit der Pfändung des Kaufpreisanspruchs entstandene Pfandrecht auf den Auszahlungsanspruch des Verkäufers gegen den Notar. Der Auskehrungsanspruch gegen den Notar ist im Verhältnis zur Kaufpreisforderung als ein Nebenrecht i.S.v. § 401 BGB einzuordnen (Anschluss an BGH DNotZ 2016, 957). Für...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Jahresfrist

Rz. 45 [Autor/Stand] Zunächst wurden von der Finanzverwaltung nur solche Kaufpreise anerkannt, die innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr vor oder nach dem Besteuerungszeitpunkt erzielt wurden. Der BFH hatte dagegen mit Urteil v. 2.7.2004[2] entschieden, dass auch ein Kaufpreis anzuerkennen ist, der innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren vor oder nach dem Besteuerungsze...mehr

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FoVo 05/2024, Pfändung eine... / 2 II. Die Entscheidung

Sachlicher Grund der Auszahlungsverweigerung ist von Amts wegen zu prüfen Der Notar hat sein Tätigwerden nicht ohne ausreichenden Grund verweigert. Die Verweigerung der Amtsausübung durch den Notar ist nur zulässig und damit pflichtgemäß, wenn sie auf einen ausreichenden Grund gestützt werden kann (vgl. § 15 Abs. 1 S. 1 BNotO). Das nach § 15 Abs. 2 BNotO für die Prüfung der V...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Keine Höherbewertung nach § 198 BewG

Rz. 54 [Autor/Stand] Unsicherheiten können sich ergeben, wenn für das zu bewertende Grundstück ein stichtagsnaher hoher Kaufpreis bekannt ist, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Sofern der Kaufpreis höher ist als der Wert, der sich im Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren ergibt, wäre es im Rahmen des § 198 BewG unzulässig, wenn das Finanzamt den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr

Rz. 44 [Autor/Stand] Ein Kaufpreis kann dann als gemeiner Wert angesetzt werden, wenn er im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt worden ist. Das setzt voraus, dass sich der tatsächlich erzielte Kaufpreis durch den Ausgleich widerstreitender Interessen von Verkäufer und Käufer gebildet hat. Das bedeutet, der Handel muss sich nach den marktwirtschaftlichen Grundsätzen von Ang...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung

Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene Kaufpreis für das Grundstück niedriger ist als der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Vorrang von Vergleichspreisen

Rz. 54.7 [Autor/Stand] In diesem Zusammenhang ist jedoch der Vorrang der von den Gutachterausschüssen i.S.d. §§ 192 ff BauGB mitgeteilten Vergleichspreise zu beachten (vgl. § 183 Abs. 1 Satz 2 BewG). Nach dem Urteil des BFH v. 24.8.2022[2] sind bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise heranzuziehen. S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übersicht

Rz. 43 [Autor/Stand] Als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts kommt auch ein Kaufpreis für das zu bewertende Grundstück in Betracht, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Bewertungsstichtag zustande gekommen ist.[2] Dabei wurde vor dem 23.7.2021 von der Finanzverwaltung auch ein Kaufpreis anerkannt, der außerhalb des Jahreszeitrau...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anzahl der Vergleichsfälle

Rz. 54.3 [Autor/Stand] Im Allgemeinen wird ein Vergleichspreis nur dann vorliegen, wenn er aus einem Durchschnitt einer hinreichend großen Anzahl von Vergleichsobjekten abgeleitet worden ist. Zwar ließ die Finanzverwaltung bereits mit Abschn. 12 Abs. 2 Satz 3 GV-Erlass vom 5.5.2009[2] zu, dass ausnahmsweise auch ein einzelner Vergleichspreis genügt, um das Vergleichswertverf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen Verkäufen

Rz. 277 [Autor/Stand] Der gemeine (Unternehmens-)Wert ist primär aus Verkäufen unter fremden Dritten abzuleiten, die, vom Bewertungsstichtag (dazu unten, Rz. 368 ff.) an zurückgerechnet, weniger als ein Jahr zurückliegen. Ausnahmsweise können auch einige Wochen vor dieser Jahresfrist liegende Verkäufe berücksichtigt werden.[2] In Betracht kommen nach der (m.E. zutreffenden) h...mehr

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AGS 05/2024, Kosten für die... / II. Keine Kosten des allgemeinen Bürobetriebs

Die genannten Auslagen sind nach Auffassung des OLG Jena zur sachgerechten Durchführung des Verfahrens seitens der Verteidigung erforderlich. Es handele sich bei den in Rede stehenden Anschaffungskosten auch aus Sicht des OLG nicht um Kosten, die bereits für den allgemeinen Bürobetrieb der Strafverteidiger angefallen seien. Aufwendungen für Computer und EDV-Anlagen zählen nu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stichtagsnähe

Rz. 54.5 [Autor/Stand] In der Praxis dürften wegen des Stichtagsprinzips regelmäßig nur solche Verkaufspreise herangezogen werden, die vor dem Bewertungsstichtag erzielt worden sind. Die Finanzverwaltung kann sich zwar zu Gunsten des Steuerzahlers über das Stichtagsprinzip hinwegsetzen, indem sie auch Kaufpreise zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts anerkennt, die nach...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts zu führen. Dadurch wird eine Bindung der Steuerpflichtigen an eine eventuelle Überbewertung vermieden, die sich durch typisierend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Berichtigung wegen eines rückwirkenden Ereignisses nach dem 22.7.2021

Rz. 50 [Autor/Stand] Dagegen kommt zugunsten des Steuerpflichtigen eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach RdNr. 10 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] in Betracht, wenn für das zu bewertende Grundstück nach der abschließenden Entscheidung des Finanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Bewertungsobjekt

Rz. 47 [Autor/Stand] Für den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch einen Kaufpreis ist es erforderlich, dass das konkrete Bewertungsobjekt veräußert worden ist. Es würde nicht ausreichen, wenn ein Nachbargrundstück veräußert wird. Das gilt selbst dann, wenn das Nachbargebäude mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar ist. Allerdings würde sich in diesem Zusammenhang die ...mehr

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ZErb 05/2024, Kein anteilig... / 2 Anmerkung

Rechtsprechungskehrtwende Mit diesem Urteil weicht der IX. Senat von seiner bisherigen Rechtsprechung (Urt. v. 20.4.2004 – IX R 5/02, BStBl II 2004, 987) und der Auffassung der Finanzverwaltung (BMF, Schreiben v. 14.3.2006 – IV B 2 – S 2242 – 7/06, ZEV 2006, 154 Rn 37, 41–43) ab und gleicht seine Rechtsprechung für die Erbengemeinschaft an die in den Urteilen des X. Senats ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 256 [Autor/Stand] Das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009[2] hat für die Bewertung des Betriebsvermögens aller gewerblichen, gewerblich geprägten und freiberuflichen Unternehmensrechtsträger, unabhängig von deren Rechtsform, den gemeinen Wert zur Bewertungszielgröße erhoben. Der gemeine Wert des Betriebsvermögens ist auf den Bewertungsstichtag (vgl. dazu unten, Rz. 368 ff.)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Entstehung der Vorschrift

Rz. 2 [Autor/Stand] Die Vorschrift entspricht inhaltlich § 138 Abs. 4 BewG, der zunächst die Öffnungsklausel zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts bei der Bedarfsbewertung enthielt. Mit den für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 geltenden Neuregelungen der Grundbesitzbewertung ist die Öffnungsklausel durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in § 198 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt/Zweck der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 198 BewG enthält die Regelungen zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch den Steuerzahler. Die Nachweismöglichkeit stellt zugunsten der Steuerzahler sicher, dass die grundsätzliche Bindung an die pauschalierende Bewertung des Bewertungsgesetzes durchbrochen werden kann. Somit können etwaige Unschärfen in der Bewertung, die ihre Ursache in der P...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Änderung von Bescheiden

1. Änderung nach den Vorschriften der Abgabenordnung Rz. 48 [Autor/Stand] In der Praxis werden Grundstücke, die durch Erbanfall erworben wurden, häufig erst veräußert, nachdem die Bewertungsstelle des Finanzamts den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert erteilt hat und dieser bestandskräftig geworden ist. Sofern der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Berichtigung wegen neuer Tatsachen nach dem 22.7.2021

Rz. 49 [Autor/Stand] Eine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids über die Feststellung des Grundbesitzwerts nach § 173 Absatz 1 Nummer 2 AO kommt nach Tz. 9 der gl. lt. Erl. v. 7.12.2022[2] nur in Betracht, wenn das Grundstück schon vor der abschließenden Entscheidung des Finanzamts über die Feststellung verkauft wurde, der Verkauf dem für die Feststellung zuständigen Bedi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Seit 1.1.2009 maßgebende Rechtslage

Schrifttum: Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung, DStR 2016, 1766; Bachmann/Richter/Wagner, Vergleich des AHW-Standards mit dem vereinfachten Ertragswertverfahren für erbschaftsteuerliche Zwecke, StB 2018, 183; Ballwieser/Franken/Ihlau/Jonas/Kohl/Mackenstedt/Popp/Siebler, Besonderheiten bei der Ermittlung eines objektivierten Unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Vorbemerkung

Rz. 293 [Autor/Stand] Kommt – wie in der Regel – eine Ableitung des gemeinen Werts aus zeitnahen, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr stattgefundenen Verkäufen mangels deren Vorhandenseins nicht in Betracht, so ist der gemeine Wert "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten ... oder einer anderen anerkannten, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Geschossflächenzahl

Rz. 67 [Autor/Stand] Die Ableitung des Bodenrichtwerts kann in der Praxis von verschiedenen Faktoren abhängen. So kann der Gutachterausschuss den Bodenrichtwert in Abhängigkeit von einer Geschossflächenzahl definieren. In diesem Fall ist bei Grundstücken, deren planungsrechtlich zulässige Geschossflächenzahl von der des Bodenrichtwertgrundstücks abweicht, der Bodenwert nach ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 143 [Autor/Stand] Der Steuerpflichtige hat gemäß § 198 BewG die Möglichkeit, abweichend von der Wertermittlung nach § 179 BewG einen niedrigeren gemeinen Wert für die wirtschaftliche Einheit des unbebauten Grundstücks nachzuweisen. Der Nachweis kann anhand eines Wertgutachtens (vgl. § 198 Abs. 2 BewG) oder durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr vereinbarten Kaufpre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bodenrichtwerte werden nach den §§ 195 bis 197 BauGB von den Gutachterausschüssen flächendeckend ermittelt, veröffentlicht und dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt. Als Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte dient die Kaufpreissammlung i.S.d. § 195 BauGB. Sofern die Bodenrichtwerte in bebauten Gebieten zu ermitteln sind, sind sie mit dem We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 121 [Autor/Stand] Gemäß § 109 Abs. 2 Satz 1 BewG ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer der in § 97 BewG genannten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Ermittlung des gemeinen Werts gilt § 11 Abs. 2 BewG entsprechend. Für die Bewertung von Anteilen am Betriebsvermögen der in § 109 Abs. 2 BewG ge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Mindestwert: Substanzwert als Bewertungsuntergrenze

Rz. 351 [Autor/Stand] Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG darf der nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 Satz 2 und 4 BewG ermittelte (Unternehmens-)Wert die "Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) ... nicht (unterschreiten); die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Befugnisse des Gutachterausschusses

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gutachterausschuss hat für die Ermittlung der Bodenrichtwerte die in § 197 BauGB näher beschriebenen Befugnisse. So kann er beispielsweise Auskünfte verlangen, sich Unterlagen vorlegen lassen und darf Grundstücke betreten; – Wohnungen dürfen allerdings nur mit Zustimmung des Wohnungsinhabers betreten werden (§ 197 Abs. 1 Satz 4 BauGB). Grundstückseig...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Verkehrswert von Miteigentumsanteilen

Rz. 141 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Beschluss v. 22.7.2005[2] entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht weniger wert sei, als es dem rechnerischen Anteil am gemeinen Wert des gesamten Grundstücks entspricht. Rz. 142 [Autor/Stand] In dem Klageverfahren hatte die Klägerin im Jahr 2003 von ihrer Mutter den hälftigen Anteil an einem bebauten Grundstück ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Regelungsgegenstand und -zweck des § 109 BewG

Rz. 27 [Autor/Stand] Wie schon dargelegt (oben, Rz. 8 ff.), ist § 109 BewG durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 [2] vollständig neu gefasst worden. Die Änderungen sollen den Vorgaben des BVerfG in dessen Beschluss v. 7.11.2006 – 1 BvL 10/02 [3] Rechnung tragen (vgl. oben, Rz. 4 und 8). Ihnen liegen die durch das Erbschaftsteuerreformgesetz 2009 geschaffenen neuen Prämiss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertung der Anteile an Personengesellschaften und anderen Mitunternehmerschaften i.S.v. § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG

Rz. 161 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG bilden einen Gewerbebetrieb auch alle Wirtschaftsgüter, die den inländischen "Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer. 2, des § 15 Absatz 3, des § 18 Absatz 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes und, wenn sie ihrer Tätigkeit nach einer Gesellschaft im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, des §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entwicklung der Rechtsprechung

Rz. 38 [Autor/Stand] Die Anforderungen an die Qualifikation, die die Nachweisenden aufweisen müssen, um einen erfolgreichen Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts mithilfe eines Sachverständigengutachtens führen zu können, sind mit der Änderung des § 198 BewG und dem für Bewertungsstichtage nach dem 22.7.2021 geltenden Abs. 2 durch das Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz v. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung und Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] § 109 BewG in der bis 1973 geltenden Fassung ist auf die früheren § 31 RBewG 1925, § 50 RBewG 1931 und § 66 RBewG 1934 zurückzuführen. Nach den §§ 31 RBewG 1925 und 50 RBewG 1931 erfolgte seinerzeit die Bewertung des Betriebsvermögens grundsätzlich mit den gemeinen Werten (vgl. § 31 RBewG 1925 i.V.m. §§ 137 Abs. 1, 138 RAO, § 50 Abs. 1 RBewG 1931). Seit d...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.7 Passives Sonderbetriebsvermögen

Neben aktivem Sonderbetriebsvermögen gibt es auch passives/negatives Sonderbetriebsvermögen in Gestalt eines negativen Wirtschaftsguts "Schuld"[1], wobei wie erwähnt auch zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sein kann.[2] Notwendiges passives Sonderbetriebsvermögen sind Schulden, die unmittelbar durch den Betrieb der Gesellschaft oder die Beteiligung an d...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.3 Unterlassene Bilanzierung

Wirtschaftsgüter des notwendigen Sonderbetriebsvermögens sind ohne Einlagehandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen. War nämlich ein Wirtschaftsgut des notwendigen Sonderbetriebsvermögens bislang in der Bilanz nicht aktiviert worden, so hat dies keinen Einfluss auf die rechtliche Beurteilung . Die Zuordnung zum notwendigen Betriebsvermögen entfällt nicht deshalb, weil die Zug...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 3.3.5 Darlehensforderungen des Gesellschafters an die Gesellschaft

Darlehensforderungen des Gesellschafters gegen die Personengesellschaft sind, wenn sie mit dem Gesellschaftsverhältnis wirtschaftlich zusammenhängen, Sonderbetriebsvermögen. Sie sind in der Sonderbilanz des Gesellschafters zu aktivieren und in der Steuerbilanz der Gesellschaft – wie in der Handelsbilanz – korrespondierend als Passivposten auszuweisen. Für die Gesamtbilanz fo...mehr

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Sonderbetriebsvermögen: Aus... / 2.3.4 Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I

Üblicherweise werden folgende Kategorien von Sonderbetriebsvermögen unterschieden: notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen I und notwendiges und gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II. Hinzu kommt das passive/negative Sonderbetriebsvermögen, d. h. die Verbindlichkeiten; soweit erforderlich, kann auch hier zwischen Sonderbetriebsvermögen I und II zu unterscheiden sei...mehr