Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.6 Mehrere Vollstreckungsgläubiger

Rz. 34 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer, sind nur diese berechtigt, aus dem Titel zu vollstrecken. Die Notwendigkeit der für die Tätigkeit ihres Rechtsanwalts im Vollstreckungsverfahren entstehenden Mehrvertretungsgebühr kann daher nicht mit der Begründung verneint werden, die Gebühr wäre nicht angefallen, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft als teil...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.3 Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 31 Die Hebegebühr kann im Einzelfall nicht geltend gemacht werden (AG Osnabrück, DGVZ 2014, 179; AG Freiburg, AGS 2009, 199; AG Cloppenburg, DGVZ 2008, 15; AG Frankfurt/Main, DGVZ 1995, 79; OLG Nürnberg, JurBüro 1992, 107; LG Berlin, Rpfleger 1976, 438; LG Lübeck, DGVZ 1974, 40; AG Flensburg, DGVZ 1974, 13; AG Köln, DGVZ 1986, 75; a. A. AG Bamberg, JurBüro 1995, 605; AG ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Muster – Vollstreckungsabwehrklage des Erben nach § 785 ZPO

Rz. 16 An das Amts-/Landgericht ... per beA Vollstreckungsabwehrklage nach § 785 ZPO Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung! (Klagerubrum einfügen) Streitwert: ... Namens und mit Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen: Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des angerufenen Gerichts vom ... (Az.: ...) in die nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstände ... w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Gebühren – Kosten

Rz. 10 Die Kosten der Beantragung und Erteilung der Urkunde, die sich aus den einschlägigen Verfahrensnormen (z. B. §§ 32, 107 KostO für den Erbschein) ergeben, einschließlich der Gebühren des zu diesem Zwecke eingeschalteten Rechtsanwalts (Nr. 2400 VV RVG) oder Steuerberaters, sind Kosten der Zwangsvollstreckung (§ 788 Abs. 1 ZPO). Ist der Antrag des Gläubigers erfolglos, f...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.4 Form und Frist

Rz. 8 Die sofortige Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts einzulegen, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat (§ 569 Abs. 1 Satz 1, 3 ZPO). Im Parteiprozess besteht kein Anwaltszwang (§ 78 Abs. 3 ZPO). Der Anwaltszwang in einer Unterhaltssache als Familienstreitsache nach § 114 FamFG betrifft auch das diesbezü...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Gerichtsgebühren in Höhe von 30 EUR fallen nur dann an, wenn die sofortige Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird (KV Nr. 2121 Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG). Es besteht die Möglichkeit der Ermäßigung auf oder der Nichterhebung im Falle des Teilerfolgs. Die außergerichtlichen Kosten hat der unterliegende Teil zu tragen (§ 91 ZPO), bei der erfolglos eingelegten Bes...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2.2 Vorpfändung (§ 845 ZPO)

Rz. 30 Erstattungsfähig sind grundsätzlich die Gebühr für Vorpfändung und Vollstreckungsauftrag nach Nr. 3309 VV RVG sowie Auslagen (noch zu § 57 BRAGO: LG Oldenburg, Rpfleger 1991, 218; siehe hier eine Ausnahme bei: OLG Stuttgart, Rpfleger 1984, 117). Die Erstattungsfähigkeit der Kosten der Vorpfändung kommt nur in Betracht, wenn der Gläubiger nach den Einzelfallumständen b...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Muster – Antrag auf Bestellung eines besonderen Vertreters (Absatz 2 Satz 1)

Rz. 9 An das Amtsgericht - Vollstreckungsgericht - ... per beA Az.: ... In der Vollstreckungssache X ./. Y Namens und im Auftrag des Nachlassgläubigers beantrage ich die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 779 Abs. 2 ZPO für die Erben des Nachlasses nach dem am ... in ... verstorbenen ... Begründung Der Antragsteller ist Nachlassgläubiger des Nachlasses des ... Er hat einen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.2 Anwaltskosten

Rz. 27 Die Rechtsanwaltsgebühr für das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fällt erst dann an, wenn die Voraussetzungen zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung vorliegen. Dafür reicht es nicht aus, wenn der Schuldner vor der Vollstreckung Ratenzahlung angeboten und freiwillig an den Gerichtsvollzieher geleistet hat (AG Aalen, DGVZ 2006, 124). Anwalts...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Betriebliches Eingliederung... / 3.5 4. Schritt: Beginn der Gespräche

Nun ist der Weg frei für das eigentliche Eingliederungsmanagement. Außer den Gesprächspartnern, nämlich Arbeitgeber, Interessenvertretung, betroffener Beschäftigter und ggf. die Schwerbehindertenvertretung, regelt das Gesetz nur die Zielsetzung des nun einsetzenden Prozesses, aber keine Einzelheiten, was angesichts der Komplexität und Vielgestaltigkeit der Materie sinnvoll i...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Beitreibung der Kosten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 1 Satz 1 enthält nicht nur eine Kostentragungsregel, sondern auch eine Verfahrensregel. Beigetrieben – vollstreckt – werden die dem Schuldner zur Last fallenden notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung zusammen mit dem zur Zwangsvollstreckung anstehenden Anspruch des Gläubigers (Abs. 1 2. Halbsatz). Damit ist vom Gesetz festgelegt, dass Vollstreckungstitel für d...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Verfahren und einstweilige Anordnung

Rz. 14 Parteien des Verfahrens sind stets der Vollstreckungsgläubiger auf der einen und der Schuldner oder Dritte auf der anderen Seite. Das Beschwerdegericht hat den Beschwerdegegner nur zu hören, wenn es eine ihm nachteilige Entscheidung ins Auge fasst. Rz. 15 Die Beschwerde hat nur dann eine aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Erstattung nach Urteilsaufhebung (Abs. 3)

Rz. 12 Dem Schuldner sind nach dieser Vorschrift die Kosten der Zwangsvollstreckung zu erstatten, wenn das Urteil (oder auch der sonstige Vollstreckungstitel) aufgehoben wird. Die Bestimmung schafft damit eine dem § 717 Abs. 2 ZPO entsprechende Rechtslage (BGH, NJW-RR 2011, 1217; MDR 2001, 1381). Sie findet auch Anwendung bei der Aufhebung eines Urteils durch Vergleich (OLG ...mehr

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AGS 03/2022, Vorschuss - An... / II. Anwalt muss Vorschüsse an den Rechtsschutzversicherer zurückzahlen

Die Revision ist unbeschränkt zugelassen hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Gericht bestätigt den Rückzahlungsanspruch der nicht verbrauchten Gebührenvorschüsse. Der Rückzahlungsanspruch ergibt sich aus dem Anwaltsvertrag, die §§ 675, 667 BGB sind mindestens entsprechend anzuwenden. Der Rechtsanwalt hat über erhaltene Vorschüsse abzurechnen; eine entsprechende vertragli...mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 6 Fall: Der Rechtsanwalt

6.1 Sachverhalt R ist selbstständiger Rechtsanwalt in Regensburg. Zum Geburtstag seines Sohns hat er sich etwas Besonderes ausgedacht: Er möchte seinem Sohn eine Zusammenstellung aller bisher veröffentlichten Songs seiner amerikanischen Lieblingsband schenken. Da in Deutschland nur ein Teil der Lieder auf CD erschienen ist, recherchiert er im Internet und findet das Angebot e...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Bindung des Urkundsbeamten Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht einhelliger Rspr. Es ist Sache des Richters, darüber zu befinden, in welchem Umfang der Anwalt beigeordnet wird. Der Urkundsbeamte hat sich an die Beschlüsse zu halten (§ 48 Abs. 1 RVG). Hat der Richter einen Anwalt zu Unrecht ohne Einschränkung beigeordnet, dann muss die Landeskasse die sich daraus e...mehr

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AGS 03/2022, Goebel, Inkassodienstleistung und Inkassokosten - Ein Praxisleitfaden für Rechtsanwälte, Inkassodienstleister und die Justiz

Von Frank-Michael Goebel. 3. Aufl., 2022. Deutscher AnwaltVerlag, Bonn. 456 S., 49,00 EUR Zum 1.10.2021 sind das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBl. I 2020, 3320) sowie das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (BGBl. I 2021, 3415 – sog. Legal-Tech-Gesetz) in K...mehr

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AGS 03/2022, Gottschalk/Schneider, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, Beratungshilfe

NJW-Schriftenreihe, Band 47. Bearbeitet von Yvonne Gottschalk und Hagen Schneider. 10. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXVII, 482 S., 65,00 EUR Mit der 10. Aufl. hat das Werk wiederum einen Bearbeiterwechsel vollzogen. Anstelle des vormaligen Mitautors Dr. Werner Dürbeck ist nunmehr Hagen Schneider eingesprungen. I.Ü. ist aber die Konzeption des Werkes beibehalten wor...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / II. Beschluss ist maßgebend

Der Richter hatte in seinem Beschluss den Anwalt beigeordnet und keine Einschränkungen ausgesprochen. Ob hier eine Beschränkung auf die Reisekosten eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts geboten gewesen wäre, kann dahinstehen, da eine solche Einschränkung jedenfalls nicht vorgenommen worden ist. Eine solche Einschränkung kann auch nicht mehr nachträglich vorgenomme...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / I. Sachverhalt

Der auswärtige Anwalt war im zugrunde liegenden Verwaltungsverfahren beigeordnet worden, ohne dass eine Einschränkung hinsichtlich seiner Reisekosten ausgesprochen wurde. Nach Abschluss des Verfahrens meldete er seine Reisekosten zur Festsetzung an. Der Urkundsbeamte hat die Reisekosten antragsgemäß festgesetzt. Hiergegen hat der Bezirksrevisor Erinnerung erhoben und geltend...mehr

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zfs 03/2022, Terminsgebühr ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Keine vorgeschriebene mündliche Verhandlung erforderlich Zunächst führt das OVG Rheinland-Pfalz zutreffend aus, der Anfall einer Terminsgebühr für Besprechungen erfordere nicht, dass in dem betreffenden Verfahren überhaupt eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese falsche Rec...mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / III. Kriterien der Rechtsprechung

Nachfolgend wird – entsprechend der Häufigkeit in der Praxis – unterstellt, dass auf Seiten der Ehefrau Anhaltspunkte für eine behandlungsbedürftige Erkrankung in Form einer Depression vorliegen. Der Anwalt der Ehefrau wird sich zunächst auf ein hinreichend aussagekräftiges Attest verlassen; der Anwalt des Ehemannes sollte für seinen Mandanten von diesem "worst case" ausgehe...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / I. Einführung

Eine alltägliche Situation in einer Anwaltspraxis: Die Ehefrau berichtet im Erstgespräch von der gerade vollzogenen Trennung. Befragt nach aktueller Berufstätigkeit, erklärt sie, sie sei schon länger depressiv und könne deshalb nicht arbeiten, zumal sich ihre gesundheitlichen Schwierigkeiten durch die Trennung noch verstärkt hätten. Im Anspruchsschreiben wird vor diesem Hint...mehr

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AGS 03/2022, Baronin von König/Horsky/Bischoff, Kosten in Familiensachen: Gerichts- und Anwaltskosten sowie Kosten der Mediation

Von Renate Baronin von König, Oliver Horsky und Hans-Helmut Bischoff. 3. Aufl., 2022. Verlag Ernst und Werner Gieseking, Bielefeld. XXVI, 377 S., 59,00 EUR Auch hier war eine Neuauflage aufgrund der Änderungen durch das KostRÄG 2021 geboten. Berücksichtigt ist aber auch das sog. Legal-Tech-Gesetz, das sich u.a. auf die Frage der Abrechnung der Erfolgshonorare auswirkt. Ebenfa...mehr

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AGS 03/2022, Korinthenberg, GNotKG - Kommentar zum Gerichts- und Notarkostengesetz

Herausgegeben von Klaus Otto, Dr. Markus Sikora und Werner Tiedtke. 22. Aufl., 2022. Verlag Franz Vahlen, München. XXX, 2.048 S., 169,00 EUR Auch wenn das GNotKG von dem KostRÄG 2021 bis auf die Erhöhung bestimmter Gebührenbeträge verschont geblieben ist, war eine Neuauflage angesichts der umfangreichen Rspr., die seit der Vorauflage des Jahres 2020 ergangen ist, geboten. Die...mehr

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AGS 03/2022, Einigungsgebüh... / Leitsatz

Auch in Verfahren nach § 1666 BGB kann den beteiligten Anwälten eine Einigungsgebühr entstehen. OLG Hamburg, Beschl. v. 1.7.2021 – 2 WF 46/21mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / I. Allgemeines

Das Beratungshilfegesetz (BerHG) wurde am 18.6.1980[1] erlassen. Es handelt sich dabei um den Ausfluss aus dem Prinzip des sozialen Rechtstaates. Das BerHG soll zu anderen rechtlichen Hilfsmöglichkeiten für den Bürger bei der Rechtsdurchsetzung hinzutreten und vor allem dort wirksam werden, wo anderweitige Hilfe hierbei ganz fehlt. Es soll weiter die Chancengleichheit bei de...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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AGS 03/2022, Reisekosten be... / Leitsatz

Hat der Richter einen auswärtigen Anwalt ohne Einschränkung beigeordnet, so sind dessen Reisekosten in voller Höhe aus der Landeskasse zu übernehmen. Der Urkundsbeamte ist an die uneingeschränkte Beiordnung gebunden, auch wenn diese nicht hätte vorgenommen werden dürfen. Eine zu Unrecht erfolgte uneingeschränkte Beiordnung kann weder durch einen einschränkenden Beschluss des...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / III. Zusammenfassung

Auch wenn es um die Beratungshilfe ruhig geworden ist, bleibt eine ungeklärte Streitfrage – nämlich das weite Gebiet der Frage der Anzahl der Angelegenheiten. Diese Frage wirkt sich aber unmittelbar auf die Abrechnungsmodalität der Anwälte aus. Da die Anzahl der Beratungshilfeangelegenheiten aber als einfach-rechtliche Frage deklariert wird, wird es an einer "Klärung" durch ...mehr

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AGS 03/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff mit der Terminsgebühr in Straf- und Bußgeldsachen und bringt sie auf den neuesten Stand (S. 97 ff.). Über die Angelegenheit in der Beratungshilfe liefert Lissner einen Überblick über die derzeit noch relevanten Streitthemen (S. 100 ff.). Ein ständiges Streitthema ist die Frage, ob der Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG auch für Kos...mehr

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AGS 03/2022, Kosten des Glä... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LG Bremen ist hinsichtlich des Sachverhaltes sehr kurz gefasst und hinsichtlich der Begründung nicht überzeugend. Das LG Bremen hat nämlich bereits den Anfall einer gesonderten Vergütung für den Gläubigervertreter für die Fertigung der Anzeige der Lohnabtretung verneint. Deshalb stellt sich aus der Sicht des LG Bremen gar nicht die Frage, ob diese nach s...mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / 2. Fall 2

Rechtsanwalt K hat von dem Kläger A den Auftrag erhalten, eine Werklohnforderung i.H.v. 10.000,00 EUR gegen B einzuklagen. Nach Erhalt des Prozessauftrags schickt Rechtsanwalt K dem B eine Aufforderung, den Betrag zur Vermeidung der Klageerhebung binnen zweier Wochen zu zahlen. Für B meldet sich hieraufhin bei Rechtsanwalt K telefonisch der Rechtsanwalt X. In dem Telefongesp...mehr

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ZErb 03/2022, 2021: Ein erb... / b) Folgerungen für die Praxis

Die besondere Bedeutung dieser für die amtliche Sammlung vorgesehenen Entscheidung verdeutlichen bereits die bemerkenswert zahlreichen – zumeist zustimmenden – Besprechungen.[7] Dies mag auch daran liegen, dass die erfolgte Klarstellung nicht nur für die Fälle des Rücktritts vom beurkundungspflichtigen Erbvertrag, sondern, wie gesehen, über § 2271 Abs. 1 S. 1 BGB auch für de...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / II. Erhöhung der Verfahrensgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 2 VV entsteht die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Vorliegend war dem Prozessbevollmächtigten der Antragsteller eine 1,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV angefallen. In dem Erinnerungsverfahren vor dem VG Berlin ging es darum, ob sich diese Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV erhöht hat...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / II. Streit um die Angelegenheit

Einen Hauptstreitpunkt bei der Beratungshilfe stellt die Beurteilung der Anzahl der Angelegenheiten dar.[5] Dieser Streit ist bislang weder entscheiden noch obergerichtlich geklärt. Er ist einfach-rechtlich zu beurteilen und so bleibt es dabei, dass die verschiedenen Gerichte ein Füllhorn an Entscheidungen zum Thema Beratungshilfe entwickeln. Von Bedeutung ist die Frage der ...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 1. Kriterien der Angelegenheit

Wie oben unter I. dargelegt, bildet das Gerüst aus die Grundlage der Beantwortung der Frage, ob eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen. Liegen diese Voraussetzungen im Einzelfall vor, spricht vieles für ein und dieselbe ...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / c) Trennungsbedingter Auslöser

Vorsicht ist regelmäßig geboten bei dem Einwand der Ehefrau, ihre Depression sei durch das Verhalten des Ehemannes entstanden. Denn nach BGH ist eine solche psychische Erkrankung selbst dann nicht ehebedingt, wenn sie durch die Ehekrise oder Trennung ausgelöst worden ist.[68] Hier ist zu beachten, dass der Ursprung der Erkrankung meist weniger in der Ehe oder der Rollenvertei...mehr

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FF 03/2022, Die Depression ... / a) Aktueller Zustand und Vorgeschichte

Im Erstgespräch wird vom Anwalt regelmäßig nach aktueller Erwerbstätigkeit gefragt. Sofern diese unter Hinweis auf eine psychische Erkrankung verneint wird, sollte die Mandantin nach Einzelheiten gefragt werden (Art und Dauer der Erkrankung, bisherige Behandlungen). Eine EU-Rente entfaltet Indizwirkung, was allerdings geringfügige Erwerbstätigkeit nicht ausschließt.[62] Beste...mehr

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zfs 03/2022, Der Öffentlich... / I. Vorbemerkungen

Es muss dringend Rechtssicherheit über die Frage geschaffen werden, ob das einvernehmliche Vorziehen von Hauptverhandlungen prozessrechtlich zulässig ist. Jeder in Bußgeldsachen tätige Anwalt kennt die folgende Situation: Der Betroffene ist von der Pflicht zum Erscheinen entbunden und Zeugen nicht geladen. Man ist vorzeitig vor Ort, vielleicht weil man bei demselben Richter s...mehr

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AGS 03/2022, Erhöhung der V... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des VG Berlin ist in vollem Umfang zuzustimmen. 1. Anfall der Gebührenerhöhung Treten die Eltern lediglich als gesetzlicher Vertreter für ein eigenes Kind auf, so hat der Rechtsanwalt mit dem Kind nur einen Auftraggeber. Sind die Eltern gesetzliche Vertreter zweier Kinder, so hat der Rechtsanwalt zwei Auftraggeber, sodass sich die Verfahrensgebühr um den Satz ...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / II. Grundsätze für den Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung

Dem Antrag des Angeklagten auf Entpflichtung von Rechtsanwalt R und auf Beiordnung von Rechtsanwalt E als Pflichtverteidiger war nach Ansicht des LG gem. § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO zu entsprechen. Nach § 143a Abs. 2 Nr. 3 StPO ist die Bestellung des Pflichtverteidigers aufzuheben und ein neuer Pflichtverteidiger zu bestellen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Verteidiger ...mehr

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AGS 03/2022, Widerruf der P... / I. Sachverhalt

Gegen den Angeklagten ist ein Verfahren u.a. wegen versuchten Totschlags anhängig. Ihm war zunächst Rechtsanwalt R als Pflichtverteidiger bestellt. Auf Antrag des Angeklagten hat das LG die Bestellung von Rechtsanwalt R aufgehoben und Rechtsanwalt E bestellt.mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / 2. Telefonische Besprechung

Rechtsanwalt K hat nach Erhalt des Prozessauftrags an der von Rechtsanwalt X initiierten telefonischen Besprechung mitgewirkt, die auf die Vermeidung des Rechtsstreits gerichtet war. Hierdurch ist Rechtsanwalt K nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV angefallen. Gem. § 15 Abs. 1 RVG kann Rechtsanwalt K insgesamt nur eine 1,2-Terminsgebühr...mehr

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AGS 03/2022, Pauschgebühr f... / III. Fallbezogene Gesamtwürdigung

Nach diesen Grundsätzen war nach Auffassung des KG die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach der Gesamtwürdigung jedenfalls im Abgeltungsbereich der Grundgebühr und der Verfahrensgebühren durch die gesetzlichen Gebühren nicht zumutbar abgegolten. 1. Hauptverhandlung Die Gebühren für das Verfahren im Rahmen der Hauptverhandlung standen nach Ansicht des KG allerdings nicht außer Verh...mehr

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AGS 03/2022, Fragen und Lös... / II. Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG

Deshalb hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers gegen die gerichtliche Streitwertfestsetzung gem. § 68 Abs. 1 S. 1 GKG Beschwerde einzulegen. Der Beschwerdewert übersteigt auch – wie es § 68 Abs. 1 S. 1 GKG erfordert – 200,00 EUR. Der Kläger wendet sich nämlich gegen die Nachforderung i.H.v. 657,00 EUR. Rechtsanwalt K muss ferner darauf achten, dass er die Streitwertbesch...mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / I. Sachverhalt

Einem Zeugen war vom LG für die Dauer seiner Vernehmung der Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet worden. Der Zeuge wurde in der Hauptverhandlung von 11.06 Uhr bis 11.09 Uhr vernommen und anschließend entlassen. Der Rechtsanwalt hat für seine Tätigkeit die Festsetzung einer Grundgebühr, einer Terminsgebühr und von Auslagen beantragt. Die Rechtspflegerin hat nur eine Verfahre...mehr