Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rechtsanwalt in eigener Sache

Rz. 24 Führt der Rechtsanwalt in einer eigenen Sache den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten, so löst dies keine Verkehrsgebühr aus. Der Anwalt vermittelt hier nicht die Informationen, sondern erteilt sie selbst, so dass begrifflich bereits die Anwendung der VV 3400 ausgeschlossen ist.[13] Dies gilt auch für einen ausländischen Rechtsanwalt, der in eigener Sache den V...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bestimmung durch den Rechtsanwalt

Rz. 114 Die Bestimmung der Betragsrahmengebühr nach Abs. 1 S. 1 erfolgt nach Maßgabe von § 14 Abs. 1 S. 1. Danach hat der Rechtsanwalt die Rahmengebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeiten der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Auftraggebers, nach billi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Prozesskostenhilfe für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Strafsachen

Rz. 8 §§ 397a Abs. 2 und 406h Abs. 3 Nr. 2 StPO sehen anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Adhäsionsverfahren keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH für den Nebenkläger oder den nebenklageberechtigten Verletzten vor. § 397a Abs. 2 StPO erlaubt es lediglich, dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / jj) Anderer Rechtsanwalt

Rz. 106 Auch der Anwalt, der einen anderen Anwalt mit seiner Vertretung vor einem auswärtigen Gericht beauftragt, kann gegebenenfalls Erstattung der Kosten dieses Anwalts verlangen, nicht jedoch zusätzlich eine Korrespondenzgebühr abrechnen,[82] obwohl er bei der Unterrichtung des auswärtigen Anwalts seine Fachkenntnisse verwerten wird. Der Anwalt hat keinen Anspruch darauf,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erstmals mit der Erinnerung beauftragter Rechtsanwalt

Rz. 185 War der Anwalt bislang nicht mit der angefochtenen Vollstreckungsmaßnahme befasst, sondern wird insoweit erstmalig im Rahmen der Vollstreckungserinnerung tätig (z.B. der Anwalt eines Dritten im Rahmen des § 809 ZPO oder des § 840 ZPO), entsteht für ihn zwar eine Verfahrensgebühr nach VV 3500, weil die Vollstreckungserinnerung nicht mehr VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabs...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Telefax: Übermittelnder Rechtsanwalt

Rz. 34 Nach Anm. Abs. 1 S. 2 steht die Übermittlung von Dokumenten durch den Rechtsanwalt per Telefax der Herstellung einer Kopie gleich. Die Gleichsetzung ist erforderlich, weil der absendende Anwalt keine Kopie und keinen Ausdruck herstellt. Allenfalls druckt er das Empfangsbekenntnis oder das Übersendungsprotokoll aus, das jedoch nicht unter VV 7000 fällt. Unklar ist, ob ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsanwälte

Rz. 8 Die Vorschrift der VV 7000 gilt für jeden Anwalt, soweit sich seine Vergütung nach dem RVG bestimmt, unabhängig davon, welcher Art der ihm erteilte Auftrag ist. Der Auslagentatbestand beschränkt sich daher nicht nur auf gerichtliche Verfahren bzw. Prozessverfahren, sondern gilt z.B. auch für außergerichtliche Angelegenheiten, Strafsachen, Tätigkeiten in der Zwangsvolls...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Pflichtgemäßes Ermessen des Rechtsanwalts

Rz. 167 Letztlich bestimmt der Rechtsanwalt damit, welche Dokumente in einer Datei zusammengefasst werden. Zutreffend ist es deshalb, dem Rechtsanwalt bei der Dateianlage einen gewissen Ermessensspielraum einzuräumen.[264] So wird es nicht zu beanstanden sein, wenn jeder Schriftsatz des Anwalts als eigene Datei abgespeichert wird. Der Umstand, dass dasselbe Mandat betreffend...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. EuRAG (Auszug)

Rz. 3 Wer zu den europäischen Rechtsanwälten i.S.d. EuRAG gehört und damit berechtigt ist, nach § 25 EuRAG tätig zu werden, ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 1 EuRAG: Anlage zu § 1 EuRAG Rechtsanwaltsberufe in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt/Beratungshilfe

Rz. 13 VV 7000 ist anwendbar, soweit der Anwalt im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenkostenhilfe oder nach § 11a ArbGG beigeordnet worden ist (§§ 12, 45, 46). Ein kleinlicher Maßstab ist hier nicht angebracht.[8] Gleiches gilt, soweit der Anwalt als Pflichtverteidiger oder sonst gerichtlich bestellt worden ist. Auch in diesen Fällen erhält er seine Auslagen, wozu auch d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Rechtsanwalt eines Drittgläubigers

Rz. 330 Beantragt der Anwalt beim Gerichtsvollzieher unter Beifügung des Vollstreckungstitels die Abnahme der Vermögensauskunft und stellt der Gerichtsvollzieher im Vermögensverzeichnisregister (§ 802k ZPO) fest, dass der Schuldner diese innerhalb der letzten zwei Jahre bereits abgegeben hat, leitet er dem Anwalt des Drittgläubigers gemäß § 802d Abs. 1 S. 2 ZPO einen Ausdruc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 45 Fordert das Gericht vom Antragsgegner zunächst nur eine Anwaltstätigkeit im Prozesskostenhilfeverfahren ein – üblicherweise eine Stellungnahme zum Prozesskostenhilfegesuch des Antragstellers –, erhält der Antragsgegneranwalt dafür nur die Gebühr nach VV 3335.[53] Rz. 46 Ist eine Klage zwar anhängig, wird vom Gericht aber zunächst nur der gleichzeitig eingereichte Proze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beigeordnete/Bestellte Rechtsanwälte, Beratungshilfe

Rz. 9 § 55 gilt für alle gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte (vgl. hierzu auch die Erl. zu § 1 Abs. 1) sowie den Beratungshilfeanwalt (vgl. dazu § 45). Unerheblich ist, in welcher Gerichtsbarkeit oder nach welcher Verfahrensordnung der Anwalt beigeordnet oder bestellt wurde. Auch der im Bußgeldverfahren von der Verwaltungsbehörde bestellte Rechtsanwalt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Rechtsanwalts

Rz. 267 Kündigt der Auftraggeber, ohne dass ein vertragswidriges Verhalten des Anwalts vorgelegen hat, bleibt es bei § 628 Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Abs. 4. Der Anwalt behält die volle Vergütung, die er bis zu diesem Zeitpunkt verdient hat.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift des § 6 betrifft diejenigen Fälle, in denen mehreren Rechtsanwälten jeweils eigene Aufträge erteilt worden sind und die Anwälte diese Aufträge gemeinschaftlich erledigen sollen. Beispiele: Der Angeklagte bestellt im Strafverfahren drei Verteidiger. In einem Zivilrechtsstreit zieht der Mandant zu seinem "Hausanwalt" einen "Spezialisten" hinzu. Rz. 2 In solc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Pflichtverteidiger und beigeordnete Rechtsanwälte

Rz. 11 Für den Pflichtverteidiger und den beigeordneten Rechtsanwalt gilt VV 4142 ebenso, was sich daraus ergibt, dass auch für ihn die 1,0-Gebühr vorgesehen ist.[11] Nach der BRAGO bestand diese Möglichkeit nicht, da in den §§ 97 und 102 BRAGO nicht auf § 88 BRAGO Bezug genommen wurde. Hier bestand nur die Möglichkeit, eine Pauschvergütung nach § 99 BRAGO zu beantragen.[12]...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Mitwirkung des Rechtsanwalts

Rz. 14 Für den Anfall der Einigungsgebühr nach VV 2508 ist weiter erforderlich, dass der Anwalt an dem Abschluss der Einigung mitgewirkt hat. Ausreichend ist grundsätzlich jede mitursächliche Tätigkeit des Rechtsanwalts, die zum Abschluss der Einigung führt.[29] Die Mitwirkung kann beispielsweise in der Beratung, in der Teilnahme an Verhandlungen oder in der Niederschrift ei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Ermittlung durch den Rechtsanwalt

Rz. 136 Die Ermittlung der Adresse des Schuldners durch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt zwecks Durchführung der Zwangsvollstreckung stellt ebenfalls eine die Zwangsvollstreckung vorbereitende bzw. begleitende Tätigkeit dar, die für den Anwalt die Gebühr VV 3309 entstehen lässt, soweit es sich dabei um die erste Vollstreckungstätigkeit handelt; ist die Verfahrensgebühr fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) PKH für Vergleich/Anwaltswechsel/im Gerichtsbezirk ansässiger Rechtsanwalt

Rz. 86 Soll die Staatskasse nur spezielle Tätigkeiten eines Anwalts in dem Verfahren, für das der bedürftigen Partei Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, entlohnen müssen, so bedarf es einer einschränkenden Beschlussfassung des Gerichts, aus der sich dies ergibt. So ist etwa die Praxis[107] verbreitet, bei Abschluss eines PKH-Verfahrens durch vergleichsweise Erledigung d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abtretung an Rechtsanwälte und Nicht-Rechtsanwälte

Rz. 27 Den Festsetzungsantrag kann nach Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse durch den beigeordneten oder bestellten bzw. den im Wege der Prozesskostenhilfe zugezogenen (§§ 397a Abs. 2, 406 Abs. 3 Nr. 2 StPO) Rechtsanwalt (Zedent) nur der neue Rechtsanwalt (Zessionar) stellen.[45] Der Rechtsanwalt, an den der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse abgetr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Vertreter des Rechtsanwalts

Rz. 3 Gewährt der Rechtsanwalt die Beratungshilfe nicht persönlich, sondern wird für ihn ein Vertreter tätig, so steht ihm die Vergütung aus der Staatskasse grundsätzlich nur dann zu, wenn es sich um eine der in § 5 genannten Personen handelt.[3] Wird die Beratungshilfe durch eine andere Person gewährt, so soll dem Anwalt kein Anspruch gegen die Landeskasse zustehen.[4] Dies...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erstattungsfragen bei Anwaltswechsel

Rz. 140 Nach § 689 ZPO ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ausschließlich für das Mahnverfahren zuständig. Durch diese gesetzliche Vorgabe wird der Antragsteller in aller Regel einen Rechtsanwalt seines Wohnsitzes mit der Vertretung im Mahnverfahren beauftragen. Die Kosten dieses Rechtsanwalts sind nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO vo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Rechtsanwalt und Staatskasse

Rz. 4 Erinnerungsberechtigt sind der gerichtlich beigeordnete oder gerichtlich bestellte und der im Wege von Beratungshilfe tätig gewesene Anwalt sowie dessen Rechtsnachfolger (siehe Rdn 6),[5] der als Antragsteller eine Zahlung aus der Staatskasse begehrt hat, sowie der Vertreter der Staatskasse,[6] gegen die sich der Zahlungsanspruch richtet (vgl. auch § 55 Rdn 13).[7] Die...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Beigeordnete und bestellte Rechtsanwälte

Rz. 5 Die Vorschrift des Abs. 3 regelt insbesondere die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten oder einem Dritten erhalten hat. Die Vorschrift ist ferner für alle in den Angelegenheiten nach VV Teil 4–6 beigeordneten oder bestellten Rechtsanwälte anwendbar, also z.B. für einen dem Privatkläger (§ 379 Abs. 3 StPO), dem Neben...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 10. Wahlrecht des Rechtsanwalts

Rz. 173 Es kann sich die Frage stellen, ob die Übermittlung von zwei Seiten Kopien (1 EUR) nicht günstiger gewesen wäre als deren elektronische Übermittlung als eine Datei (1,50 EUR). Insoweit muss dem Anwalt ein Wahlrecht zugestanden werden, wie er im konkreten Fall verfährt. Würde man im Nachhinein nachrechnen, welche Versendungsform günstiger gewesen wäre, so würde damit ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beiordnungen anderer Rechtsanwälte

Rz. 11 Als Adressat des § 45 kann allerdings nur der beigeordnete Anwalt in Betracht kommen, dessen Vergütung aus der Staatskasse sich nach dem RVG richtet. Wird ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe nach den §§ 129 ff. PatG, § 81a MarkenG, § 21 Abs. 2 GebrMG, § 24 DesignG, § 36 SortenSchG beigeordnet, so ist das zwar mit einer Beiordnung im Wege der Prozesskostenhilf...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Mitwirkung des Rechtsanwalts; Nachweis

Rz. 24 Der Rechtsanwalt muss bei der Aussöhnung der Eheleute mitgewirkt haben, damit er die Gebühr der VV 1001 abrechnen darf. Dabei kommt es nicht allein auf ein kausales Tätigwerden an, sondern auch auf den Erfolg. Die eheliche Gemeinschaft muss – zumindest auch – aufgrund der Aussöhnung, bei der der Rechtsanwalt mitgewirkt hat, wieder aufgenommen worden sein.[21] Unter "M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Bestellter Rechtsanwalt oder Bewilligung von PKH für Zuziehung eines Rechtsanwalts (S. 1)

1. Anwendungsbereich Rz. 3 Mehrere Nebenkläger können nach § 397a Abs. 1 StPO Anspruch auf Bestellung eines Beistands oder gem. § 397a Abs. 2 StPO Anspruch auf Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts haben. Beide Fälle erfasst § 397b StPO. 2. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45) a) Bestellung oder Beiordnung gem. § 397a Abs. 1, 2 StPO Rz. 4 Den gem. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Der Rechtsanwalt ist Familienangehöriger der Partei

Rz. 33 Kontrovers wird ferner die Frage behandelt, ob der Anwalt, der mit der Partei verheiratet ist oder in einem anderweitigen engen familiären oder verwandtschaftlichen Verhältnis zu ihr steht, eine Gebühr nach VV 3400 verdienen kann. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, der Anwalt handle hier in Erfüllung seiner ehelichen oder familienrechtlichen Beistandspflicht, so ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt als Partei kraft Amtes

Rz. 26 Informiert der Anwalt als Partei kraft Amtes den Verfahrensbevollmächtigten, so fehlt es auch hier an dem für VV 3400 erforderlichen Drei-Personen-Verhältnis. Der Anwalt ist selbst Partei und vermittelt daher nicht für diese den Verkehr mit dem Verfahrensbevollmächtigten. Er selbst führt vielmehr als Partei den Verkehr, so dass auch hier die Anwendung der VV 3400 begr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) Einzelfälle

Rz. 203 Anfechtung der Zustimmungserklärung. Hat der Auftraggeber eine Zustimmungserklärung abgegeben, erklärt er aber im Verfahren nach § 11, diese angefochten zu haben, so ist dies eine außergerichtliche Einwendung, die die Festsetzung hindert. Rz. 204 Anrechnung. Wendet der Auftraggeber ein, die zur Festsetzung angemeldete Berechnung sei insoweit unzutreffend, als es der A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Rechtsanwalt, der zugleich Steuerberater ist

Rz. 133 Rechtsanwälte sowie Partnerschafts- und Rechtsanwaltsgesellschaften i.S.d. BRAO sind nach den §§ 3, 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen befugt. Da jedoch auch – oder in erster Linie[217] – die Hilfeleistung in Steuersachen durch Steuerberater erfolgt, für die eine eigene Gebührenordnung ( Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) gilt, war unter Geltu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Entsprechende Anwendung auf den einem Privatkläger, Nebenkläger oder dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder sonst beigeordneten Rechtsanwalt

Rz. 88 Auch für den einem Privatkläger, einem Nebenkläger, dem Antragsteller im Klageerzwingungsverfahren oder einem sonst in Angelegenheiten, in denen sich die Gebühren nach VV Teil 4, 5 oder 6 bestimmen, beigeordneten Rechtsanwalt gegen seinen Auftraggeber gilt die Vorschrift des § 52 entsprechend (§ 53 Abs. 1). Diese Vorschrift geht damit den Bestimmungen des § 379 Abs. 3...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Bestellter oder beigeordneter Rechtsanwalt

Rz. 167 Auch der bestellte oder beigeordnete Anwalt erhält die Zusätzliche Gebühr. Eine gesonderte Bestellung oder Beiordnung ist nicht erforderlich. Auch im Falle der beschränkten Beiordnung nach § 408b StPO entsteht für den Pflichtverteidiger durch dessen Mitwirkung an einer endgültigen Verfahrenseinstellung die Zusätzliche Gebühr nach VV 4141.[168]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Verständiger und durchschnittlich erfahrener Rechtsanwalt

Rz. 54 Für die Beurteilung, ob die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken aus der Gerichts- oder Behördenakte zur sachgemäßen Bearbeitung der Rechtssache geboten ist, kommt es nicht auf den subjektiven Standpunkt des Anwalts an, sondern auf eine objektive Betrachtung (allgemeine Verkehrsanschauung im Prozessrechtsverkehr),[74] wobei dem Anwalt allerdings ein großzügiger Erme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Kündigung ohne vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers

Rz. 254 Kündigt der Anwalt, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten des Auftraggebers hierzu veranlasst worden zu sein, so richten sich die Rechtsfolgen nach § 628 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB. Das gilt auch dann, wenn der Anwalt aus wichtigem Grund gekündigt hat. § 628 Abs. 1 S. 1 BGB verweist auch auf die Kündigung nach § 626 BGB. Rz. 255 Auch hier gilt zunächst der Grundsatz de...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verfahrensgebühr trotz fehlender Postulationsfähigkeit

Rz. 31 Ob der Anwalt auch dann eine Verfahrensgebühr verdienen kann, wenn er vor dem entsprechenden Gericht nicht postulationsfähig ist, ist umstritten. Nach einer Ansicht[35] kann bei "sinnvoller Tätigkeit" des Anwalts das Fehlen der Postulationsfähigkeit unerheblich sein. Nach anderer Ansicht[36] wird die Postulationsfähigkeit für die Entstehung der Verfahrensgebühr unabhä...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beauftragter Rechtsanwalt

Rz. 59 Gläubiger des Vergütungsanspruch ist der Rechtsanwalt, der beauftragt worden ist.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Rechtsanwalt

Rz. 2 Die Vorschrift des § 44 ist unmittelbar für den Rechtsanwalt anzuwenden (vgl. § 1 Abs. 1).mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Gebühren des Rechtsanwalts des Antragsgegners

Rz. 44 Der Rechtsanwalt, der für den Antragsgegner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt hat, erhält hierfür eine 1,3-Verfahrensgebühr nach VV 3100.[38] Dies rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass das Mahngericht, das den Vollstreckungsbescheid erlassen hat, den Rechtsstreit gemäß § 700 Abs. 2 ZPO von Amts wegen an das Streitgericht zur Durchführung des st...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / C. Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Rz. 59 Soweit der Anwalt uneingeschränkt beigeordnet ist, erhält er seine Reisekosten aus der Staatskasse (§ 46 Abs. 1), es sei denn, die Reisekosten waren ausnahmsweise nicht notwendig. Das gilt auch dann, wenn das Gericht irrtümlich eine gebotene Beschränkung übersehen hat. Das Gericht ist im Rahmen der Festsetzung an die Bewilligungsbeschlüsse gebunden. Der Urkundsbeamte ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Ursächlichkeit

Rz. 128 Die Mitwirkung des Anwalts muss zumindest mitursächlich für den Abschluss der Einigung gewesen sein; sie muss also eine nicht hinwegzudenkende Handlung darstellen. Eine Mitursächlichkeit des Anwalts ist insbesondere in folgenden Fällen gegeben:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verweis auf Bereicherungsrecht (S. 2)

Rz. 127 Abs. 3 S. 2 verweist hinsichtlich der Zahlungen, die der Auftraggeber auf die nichtige Vergütungsvereinbarung bereits geleistet hat, auf die Vorschriften des BGB über die ungerechtfertigte Bereicherung. Der Reformgesetzgeber hat die spezielle Kondiktionsregel des § 4 Abs. 5 S. 1 a.F. durch das allgemeine Bereicherungsrecht ersetzt. Der Rechtsanwalt kann sich daher se...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Vertretung durch den gleichen Rechtsanwalt

Rz. 105 Die in Anm. Abs. 1 festgelegte Anrechnung erfolgt nur, soweit der gleiche Rechtsanwalt sowohl in dem einen wie in dem anderen Verfahren tätig war.[106] Zwar sieht dies der Wortlaut nicht ausdrücklich vor. Jedoch ergibt sich diese Auslegung aus der Überlegung, dass eine Anrechnung nur dann möglich ist, wenn der Anspruchsinhaber der gleiche ist. Sind zwei verschiedene ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anspruch des nicht zum gemeinschaftlichen Beistand für mehrere Nebenkläger bestellten Rechtsanwalts (§ 397b Abs. 2 StPO)

Rz. 7 Die nicht bestellten oder beigeordneten Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aus § 45 Abs. 3, auch wenn sie im Vertrauen auf eine spätere Bestellung oder Beiordnung bereits tätig geworden sind. Um den Nebenkläger, dessen Rechtsanwalt nicht bestellt oder beigeordnet worden ist, durch die g...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ermessen des Rechtsanwalts beim Arbeitsgang

Rz. 211 Letztlich bestimmt zwar der Rechtsanwalt, in wie vielen Arbeitsgängen er tätig wird. Dem Rechtsanwalt ist hierbei aber wie bei der Frage der Anlage von Dateien (vgl. Rdn 167) ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen.[316] Maßgebend ist letztlich, wie viele Arbeitsgänge ein vernünftiger Rechtsanwalt bei zweckdienlicher und für den Mandanten kostensparender Arbeitsw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Rechtsnachfolger des Rechtsanwalts

Rz. 6 Der Rechtsnachfolger des gerichtlich beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts ist ebenfalls erinnerungsberechtigt.[14] Nach Abtretung des Vergütungsanspruchs an einen anderen Rechtsanwalt ist dieser erinnerungsbefugt.[15] Das gilt entsprechend bei wirksamer Abtretung an einen Nicht-Rechtsanwalt. Zur Abtretung der Gebührenforderung siehe auch § 1 Rdn 65 ff.; im Übrig...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Rechtsanwälte

Rz. 4 Die Belehrungspflicht bei jeder anfechtbaren Entscheidung gilt generell. Die Belehrungspflicht besteht auch gegenüber Rechtsanwälten. Die Belehrung ist unabhängig davon zu erteilen, ob in dem Verfahren ein Anwaltszwang besteht. Eine derartige Einschränkung, wie es sie in § 232 S. 2 ZPO gibt, ist für das RVG-Verfahren nicht vorgesehen. Denn das Schutzbedürfnis des Manda...mehr