Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Besprechungen und Beweisaufnahmen

Rz. 75 Die Teilnahme an Beweisaufnahmen und an Besprechungen mit Dritten löst keine gesonderten Gebühren aus, da die entsprechenden Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BRAGO nicht in das RVG übernommen wurden. Damit sollten nach dem Willen des Gesetzgebers die außergerichtlichen Erledigungen gefördert werden, weil der Griff zum Telefon und die damit mögliche...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / III. Schwer wiegende Pflichtverletzung erforderlich

Auf der Grundlage bejaht der BGH zwar grds. einen nach Kündigung des Mandats fälligen (§ 8 RVG) Vergütungsanspruch des Klägers, dieser könne gleichwohl aber i.H.v. 925,23 EUR nicht den Ausgleich seiner Kostennote verlangen. Die Kündigung des Rechtsanwalts könne mit erheblichen finanziellen Folgen für den Mandanten verbunden sein, der – wenn die Kündigung während eines laufen...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Unterschiedliche Gebührensätze und Erledigungswerte

Rz. 26 Sind sowohl die Gebührensätze als auch die Erledigungswerte unterschiedlich, kann der Anwalt die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Gebühren und den (fiktiven) gesetzlichen Gebühren nach dem Erledigungswert verlangen. Rz. 27 Umstritten ist, ob dies nur dann gilt, wenn das gesetzliche Gebührenaufkommen den Erstattungsbetrag nach den Abrechnungs...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XVII. Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid

Rz. 78 Der Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid gehört für den Anwalt des Antragsgegners nicht mehr zum → Mahnverfahren, sondern bereits zum streitigen Verfahren, unabhängig davon, wann die Anspruchsbegründung eingeht. Rz. 79 Beispiel: Nach Erhalt des Vollstreckungsbescheids beauftragt der Antragsgegner im Dezember 2020 einen Anwalt, Einspruch einzulegen. Die Sache wi...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Fassung des in Bezug genommenen Gesetzes richtet sich nach § 60 Abs. 1 RVG

Die vorstehenden erläuterten Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 1 bis 4 RVG gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit n...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / X. Vorschuss und Schlussrechnung

Rz. 50 Zu berücksichtigen ist, dass Vorschüsse, die der Anwalt berechtigterweise mit 19 % erhoben hat, jetzt im Nachhinein "rückzuvergüten sind", soweit der Steuersatz bei Fälligkeit 16 % beträgt. Rz. 51 Umgekehrt muss er einen mit 16 % erhobenen Vorschuss im Nachhinein mit 19 % versteuern und entsprechend an das Finanzamt nachzahlen. Diesen Mehrbetrag kann er dann auch vom M...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Zum 1.1.2021 sind aufgrund des KostRÄG 2021 für die Anwaltschaft wichtige Änderungen in Kraft getreten. Dabei ist nicht zur das RVG betroffen, sondern auch weitere Kostengesetze sind geändert worden. Rz. 2 Von den Änderungen des RVG (siehe § 2) ist aus Sicht der Anwaltschaft ist zunächst einmal die Anhebung der Gebührenbeträge von besonderer Bedeutung. Schon lange überf...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 159 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Tätigkeit (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 4. Hebegebühr

Rz. 80 Die Hebegebühr nach Nr. 1009 VV RVG erhält der Anwalt, wenn er im Auftrag seines Mandanten Gelder vereinnahmt und an ihn oder an einen Abtretungsgläubiger weiterleitet. Der Gegner muss die Hebegebühr im Regelfall nicht erstatten. Denn die Einschaltung eines Anwalts zum Inkasso ist nur ausnahmsweise zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig (§ 91 Abs. 2 ZPO), ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Analoge Anwendung der Nr. 1008 VV RVG

Rz. 136 Soweit der Anwalt mehrere Auftraggeber wegen verschiedener Gegenstände vertritt, und die Addition der Werte wegen der Begrenzung auf die Wertstufe von über 50.000,00 EUR nicht mehr zum Tragen kommt, also wenn der Gesamtwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG) mehr als 55.000,00 EUR beträgt, ist nach der Rechtsprechung insoweit Nr. 1008 VV RVG analog anzuwen...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 14. Straf- und Bußgeldverfahren

In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Recht richtet....mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Weitere Anwendungsfälle

Rz. 39 Über den Wortlaut hinaus ist § 14 Abs. 2 RVG auch dann anzuwenden, wenn es sich bei der anzurechnenden Gebühr nicht um eine Rahmengebühr handelt. Dass auch ein solcher Fall vorkommen kann, hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht. Rz. 40 Beispiel: Der Anwalt wird vom Rechtsuchenden im Rahmen der Beratungshilfe in einer sozialrechtlichen Angelegenheit beauftragt, gege...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 304 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 305 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Grundsatz (§ 60 Abs. 1 S. 3 RVG)

Rz. 32 Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Rz. 33 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Kostendeckungszusage

Rz. 82 Beauftragt ein rechtsschutzversicherter Mandant seinen Anwalt mit der Einholung einer Deckungszusage bzw. mit der weiteren Wahrnehmung der versicherungsrechtlichen Interessen gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, so erhält der Anwalt für diese Tätigkeit eine eigene Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigene Angelegenheit (s...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / V. Verweisung auf andere Vorschriften (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG)

Rz. 38 Die vorstehenden Grundsätze gelten auch dann, wenn das RVG auf ein anderes Gesetz verweist. Bedeutung hat dies vor allem für die Änderung von Wertvorschriften des GKG, des FamGKG oder des GNotKG etc., auf die § 23 Abs. 1 und 3 RVG verweist. Rz. 39 Ist also vor dem 1.1.2021 ein unbedingter Auftrag zu einer gebührenrechtlichen Angelegenheit nach § 15 RVG erteilt worden, ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Unterschreiten der gesetzlichen Gebühren

Rz. 115 In außergerichtlichen Angelegenheiten kann nach § 4 Abs. 1 RVG eine Vergütung vereinbart werden, die niedriger ist als die gesetzlichen Gebühren. Für sonstige Tätigkeiten des Anwalts – insbesondere für die gerichtliche Tätigkeit – wird dies durch § 49b Abs. 1 S. 1 BRAO untersagt. Wird der Anwalt auf Grundlage einer solchen Vergütungsvereinbarung tätig, so kann der Au...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / A. Allgemeines

Rz. 1 Nach Abschluss der außergerichtlichen Regulierung bzw. des Rechtsstreits stellt sich die Frage, gegenüber wem und auf welche Weise die anwaltlichen Gebühren geltend zu machen sind. Rz. 2 Dabei sind zum einen die verschiedenen vertraglichen bzw. erstattungsrechtlichen Beziehungen der Beteiligten zu berücksichtigen. Der Anwalt kann sich hinsichtlich seiner Vergütung in er...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / VIII. Anwaltswechsel

Rz. 63 Bei einem Anwaltswechsel kann der neue Anwalt, sofern er nach dem Stichtag beauftragt worden ist, nach neuem Recht abrechnen.[8] Nach der Rechtsprechung sind in diesem Fall allerdings nur die Kosten nach altem Recht zu erstatten, wenn der Anwaltswechsel nicht ausnahmsweise notwendig war.[9] Diese Auffassung ist jedoch unzutreffend. Bei einem Anwaltswechsel sind zwar n...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 In vielen Fällen wird die Vergütung nach dem RVG der Tätigkeit des Anwalts bzw. den Interessen des Mandanten nicht gerecht. Ist die gesetzliche Vergütung z.B. im Hinblick auf Umfang, Schwierigkeit und Risiko der Angelegenheit für den Anwalt nicht kostendeckend, hat dieser folglich ein legitimes Interesse, mit dem Mandanten ein höheres Honorar zu vereinbaren. Handelt es...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Anknüpfung an Bestellung oder Beiordnung

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 10 Der Anwalt war im Dezember 2020 als Pf...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLIII. Straf- und Bußgeldverfahren

Rz. 138 In Straf- und Bußgeldsachen bilden das vorbereitende Verfahren und das erstinstanzliche gerichtliche Verfahren zwei verschiedene Angelegenheiten (§ § 17 Nr. 10 Buchst. a), Nr. 11 RVG). Danach kann sich die Vergütung im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren bereits nach neuem Recht richten, obwohl sich die Vergütung im vorbereitenden Verfahren noch nach altem Rech...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 8 BerHG i.V.m. § 3a Abs. 4 RVG ...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IX. Abrechnung bei verschiedenen Angelegenheiten mit Anrechnung

Rz. 47 Problematisch sind Anrechnungsfälle. Die Problematik liegt hier darin, dass hinsichtlich der verschiedenen Angelegenheiten unterschiedliche Steuersätze gelten können. Das Ergebnis der Abrechnung hängt dann davon ab, wo die Anrechnung berücksichtigt wird. Rz. 48 Dies ist m.E. aber letztlich keine steuerrechtliche Frage, sondern eine vergütungsrechtliche Frage, deren Lös...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 130 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt ­gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle,...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34 Der Anspruch a...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Stundensätze

Rz. 55 Ist eine Stundensatzvereinbarung getroffen worden, ändert dies zunächst einmal nichts daran, dass die gesamte Vergütung unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 S. 1 RVG erst fällig wird, mit deren Erledigung oder Beendigung. Hier kann es allerdings vorkommen, dass Teilleistungen gegeben sind, die gesondert zu versteuern sind, nämlich dann, wenn in der Vergütungsverei...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 39 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 40 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Prozessführungsbefugnis des Versicherers

Rz. 208 Bei Annahme des Mandates treffen den Anwalt bestimmte Hinweispflichten. Wird er beispielsweise von einem bereits verklagten Unfallbeteiligten beauftragt, so muss er überprüfen, ob dessen Haftpflichtversicherer ebenfalls am Prozess beteiligt ist oder voraussichtlich sein wird. Denn der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Führung des Rechtsstreits dem Versichere...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Getrennte Aufträge

Rz. 174 Erhält der Anwalt von den einzelnen Geschädigten getrennte Aufträge, die er auch getrennt behandelt, so fallen für jeden Auftrag gesonderte Gebühren an, da es sich um mehrere Angelegenheiten handelt.[132] Rz. 175 Beispiel Nach einem Unfall beauftragten Eigentümer E und Fahrer F einen Anwalt, damit er für E Sachschaden in Höhe von 4.500 EUR und für F Schmerzensgeld in ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / II. Gegenstandswert

Rz. 94 Nach herrschender Meinung richtet sich der Gegenstandswert für die Frage der Kostenerstattung allein nach der Höhe des vom Ersatzpflichtigen tatsächlich bezahlten Betrages. Insofern gelten dieselben Grundsätze wie bei der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs, wo der Kläger ebenfalls das Risiko des (teilweisen) Unterliegens zu tragen hat, wobei hier ein teilwei...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 2. Vorbereitendes Verfahren (Nrn. 4104 f. VV RVG)

Rz. 6 Wird der Anwalt während des vorbereitenden Verfahrens (das ist der Abschnitt zwischen Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bis zum Erlass einer abschließenden Verfügung) tätig, erhält er eine Verfahrensgebühr nach Nr. 4104 VV RVG. Ein Zuschlag nach Nr. 4105 VV RVG ist bei Mandanten, welche sich nicht auf freiem Fuß befinden, möglich. Werden im Rahmen des Ermittlungsv...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / d) Anrechnung bei Festgebühren

Rz. 66 Vom Wortlaut nicht erfasst ist die Anrechnung von Festgebühren. Dies hat der Gesetzgeber offenbar übersehen. So gibt es keinen Grund, die Anrechnung bei mehreren Wahlanwaltsgeschäftsgebühren nach § 15a Abs. 2 S. 2 RVG zu begrenzen, nicht aber bei den vergleichbaren Beratungshilfegebühren. Rz. 67 Beispiel: Der Anwalt wird von der Rechtsuchenden nach einjähriger Trennung...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Gebührenvereinbarung nach § 34 RVG

Rz. 117 Bei einer Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG vor, dass der Anwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken soll. Kommt eine solche nicht zustande, richtet sich die Vergütung nach den Vorschriften des BGB und ist bei Verbrauchern auf maximal 190 EUR (Erstberatung) bzw. maximal 250 EUR (Beratung) begrenzt. Wie wirkt sich nun eine solche Gebührenvereinbarung auf die Erstattu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Verschiedene Prozessbevollmächtigte

Rz. 282 Vertreten verschiedene Prozessbevollmächtigte mehrere Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung verbunden sind, so verhandelt jeder der Rechtsanwälte nach dem seinen Mandanten betreffenden Streitwert, so dass dieser für die Berechnung der einzelnen Terminsgebühren auch nach der Verbindung der Verfahren maßgeblich bleibt.[197] Rz. 283 Beispiel Fahrer F wurde bei...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Kein Vorsteuerabzug

Rz. 146 In der vormaligen Fassung verwies § 55 Abs. 5 S. 1 RVG pauschal auf § 104 Abs. 2 ZPO. Damit war auch § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO erfasst. Formal gesehen wurde damit auch die Regelung in § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO für entsprechend anwendbar erklärt, wonach zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen die Erklärung des Antragstellers genügt, dass er diese Beträge nicht als Vorst...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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Literaturverzeichnis

van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat – Band 4: Versicherungsrecht, 3. Auflage 2016 – zit.: van Bühren, Das verkehrsrechtliche Mandat, Band 4 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 7. Auflage 2017 – zit.: van Bühren (Bearbeiter), Handbuch Versicherungsrecht van Bühren/Held, Unfallregulierung, 9. Auflage 2019 – zit.: van Bühren/Held, Unfallregulierung Burhoff/Volpe...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag)

Rz. 106 Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) Muster 3.6: Klageerwiderung bei betriebsbedingter Kündigung (mit Auflösungsantrag) An das Arbeitsgericht _________________________ (Anschrift) In dem Rechtsstreit _________________________ – Kläger – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen _________________________ GmbH, vertret...mehr

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / 1. Der Einwand der Erfüllung

Macht der Antragsgegner die Erfüllung geltend, berührt dies unmittelbar den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts. Mit der Leistung der Zahlung an den Anwalt erlischt nämlich der Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts.[17] Folglich führt der Einwand der Zahlung zur Ablehnung der Vergütungsfestsetzung gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG,[18] wenn der Rechtsanwalt die Zahlung nicht von vor...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / A. Überblick

Rz. 1 Auch wenn das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 in Kraft getreten ist, bedeutet dies nicht, dass der Anwalt sofort nach den neuen Beträgen und Vorschriften abrechnen darf. Er muss vielmehr prüfen, ob in seiner abzurechnenden Sache nicht doch noch altes Recht gilt oder ob er bereits nach neuem Recht abrechnen darf. Rz. 2 Der Schlüssel zu der Frage, welches Recht anzuwenden ist, ...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / IV. Praktische Auswirkungen

Kommt der Rechtsanwalt seiner Verpflichtung, nach Fälligkeit seine Vergütung abzurechnen und dabei auch die erhaltenen Vorschüsse zu berücksichtigen, nicht nach, so hat der Mandant den "schwarzen Peter", wenn er einen Rückzahlungsanspruch geltend machen will. Denn nach Auffassung des BGH[8] hat der Mandant die tatsächlichen Voraussetzungen des Rückzahlungsanspruchs darzulege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine Anwendung auf die Anrechnung einer Beratungshilfe-Gebühr

Rz. 182 Die neue Vorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 RVG gilt nicht für die Anrechnung einer der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr. Hat der Anwalt vorgerichtlich eine Beratungsgebühr nach Nr. 2501 VV RVG oder eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG erhalten, so sind die nach Anm. zu Nr. 2501 VV RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2503 VV RVG anzurechnenden Beträge in vollem Umfang auf Ver...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Allgemeine Fälligkeit

Rz. 20 In allen Mandaten tritt danach gem. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG Fälligkeit ein, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Rz. 21 Erledigt ist der Auftrag, wenn der Rechtsanwalt aus Sicht der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig nachgekommen ist, also wenn das Rechtsschutzziel des Mandanten erreicht ist. Eine Erledigung ...mehr

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AGS 01/2021, In diesem Heft

Zum 1.1.2021 ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Kernstück der Novelle ist die Anhebung sämtlicher Gebührenbeträge. Nicht nur die Wertgebühren der Tabellen § 13 und § 49 RVG werden angehoben, sondern auch sämtliche Betrags- und Betragsrahmengebühren mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV. Der Anwalt muss daher wissen, in ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 5. Streitgenossen

Rz. 81 Probleme kann die Berechnung des Erstattungsanspruchs bei teilweisem Obsiegen von Streitgenossen bereiten. Jeder einzelne Streitgenosse haftet dem Anwalt im Innenverhältnis nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG nur für diejenigen Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre (vgl. Rdn 10 ff.). Insgesamt kann der Anwal...mehr

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AGS 01/2021, Rückzahlung ni... / [Ohne Titel]

In der Praxis stellt sich gelegentlich die Frage, was der Mandant unternehmen kann, wenn sein Rechtsanwalt nach Beendigung des Mandats den geleisteten Vorschuss nicht abgerechnet hat und der Mandant der Auffassung ist, er habe seinem Anwalt mehr gezahlt als diesem an Vergütung angefallen ist.mehr