Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1

In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit kann das Gericht gem. § 35 FamFG Zwangsmittel anordnen, wenn der Verpflichtete aufgrund einer gerichtlichen Anordnung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung angehalten ist. Diese Verfahren stellen stets eigenständige Angelegenheiten dar und lösen daher eigenständige Anwalts- und Gerichtskosten aus. Diese sollen nachfolgend...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5. Vollstreckung des Zwangsmittels

5.1 Zuordnung zum Anordnungsverfahren Die nach § 35 FamFG festgesetzten Zwangsmittel werden von Amts wegen vollstreckt.[10] Zu beachten ist für die Vollstreckung die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO). Vollstreckungsbehörde ist danach nicht die Gerichtskasse, sondern das Gericht, welches das Zwangsmittel verhängt hat (§ 2 Nr. 2 EBAO), sodass die Zwangsgelder auch...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 6. Rechtsbehelfsverfahren

6.1 Besondere Angelegenheit Gegen den Beschluss, mit dem die Zwangsmaßnahme angeordnet wird, findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Bei dem Beschwerdeverfahren handelt es sich stets um eine eigenständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). In dem Verfahren können eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV sowie eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / I. Verfahrensrechtliches

1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich Wird in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Endentscheidung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen, kann zur Durchsetzung dieser Verpflichtung gegen den Verpflichteten ein Zwangsgeld festgesetzt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 FamFG). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher st...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4. Kostenentscheidung

In dem Beschluss, mit dem die Zwangsmittel festgesetzt werden, ist zugleich eine Kostenentscheidung zu treffen. Gem. § 35 Abs. 3 S. 2 FamFG sind die Kosten dem Verpflichteten aufzuerlegen.mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / II. Anwaltsvergütung

1. Entstehung der Gebühren In dem Verfahren nach § 35 FamFG entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV, weil es sich um eine Vollstreckungsangelegenheit handelt. Die Gebühr entsteht bereits mit Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Wird der Anwalt, egal, ob er bereits im Hauptverfahren mandatiert wurde, mit der Durchführung des Zwangsmittelverfahrens b...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2. Erstinstanzliche Verfahren

2.1 Entstehung der Gebühren In dem erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine Festgebühr, die stets 20,00 EUR beträgt (Nr. 1502 FamGKG-KostVerz., Nr. 17006 GNotKG-KostVerz.). Durch das KostRÄG 2021 werden die Gebührenbeträge auf 22,00 EUR angehoben. Neben der Gebühr sind Zustellungskosten von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen (Nr. 2002 FamGKG-KostVerz., Nr. 31002 G...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / III. Gerichtskosten

1. Anzuwendende Regelungen Die Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG löst Gerichtskosten aus. Für die Frage, welches Gerichtskostengesetz Anwendung findet, muss danach unterschieden werden, in welchem gerichtlichen Verfahren die Anordnung erfolgt war. Handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so findet das FamGKG Anwendung (§ 1 Abs. 1 S. 1...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4. Gerichtskosten in Rechtsbehelfsverfahren

4.1 Gebühren Gegen den Beschluss über die Anordnung des Zwangsmittels findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. bzw. Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. Es handelt sich um Festgebühren, die 60,00 EUR beträgt. Daneben werden Zustellungskosten von der ersten Zuste...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Entstehung der Gebühren

In dem Verfahren nach § 35 FamFG entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV, weil es sich um eine Vollstreckungsangelegenheit handelt. Die Gebühr entsteht bereits mit Entgegennahme der Information (Vorbem. 3 Abs. 2 VV). Wird der Anwalt, egal, ob er bereits im Hauptverfahren mandatiert wurde, mit der Durchführung des Zwangsmittelverfahrens beauftragt, so fällt hierfü...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4. Mehrere Verpflichtete

Richtet sich das Zwangsvollstreckungsverfahren gegen mehrere Schuldner, liegen jeweils verschiedene Angelegenheiten vor, da keine Streitgenossenschaft i.S.d §§ 59 ff. ZPO besteht.[8] Das gilt auch dann, wenn die Vollstreckung aufgrund eines Titels und eines Auftrags betrieben wird.[9] Auch wenn sich ein Zwangsgeldverfahren nach § 35 FamFG gegen mehrere Schuldner richtet, stel...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2. Verhältnis zum Hauptsacheverfahren

Im Verhältnis zu dem Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung, mit der die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen wurde, handelt es sich wegen § 18 Abs. 1 Nr. 21 RVG um eine besondere Angelegenheit. Für das Zwangsmittelverfahren entsteht deshalb stets eine gesonderte Vergütung, sodass die dort verdienten Gebühren nach Nrn. 3309, 3310...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 6.2 Mehrere Beschwerden

Obwohl im erstinstanzlichen Zwangsmittelverfahren wegen § 18 Abs. 1 Nr. 21 RVG auch dann nur eine Angelegenheit vorliegt, wenn mehrere Zwangsmittel erlassen werden, liegen gleichwohl verschiedene Angelegenheiten vor, wenn gegen solche verschiedenen Zwangsmittelbeschlüsse jeweils eigenständig sofortige Beschwerde eingelegt wird. Beispiel Das FamG ordnet ein Zwangsgeld von 1.00...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5.2 Rechtsbehelfe gegen Vollstreckungsmaßnahmen

Eine besondere Vergütung kann aber dann anfallen, wenn Vollstreckungsmaßnahmen durch den Verpflichteten angegriffen werden. Das gilt etwa dann, wenn gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss Erinnerung (§ 766 ZPO) bzw. sofortige Beschwerde (§ 793 ZPO) eingelegt wird. Für diese Verfahren entsteht eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV bzw. eine 0,5-Terminsgebühr na...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 6.1 Besondere Angelegenheit

Gegen den Beschluss, mit dem die Zwangsmaßnahme angeordnet wird, findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Bei dem Beschwerdeverfahren handelt es sich stets um eine eigenständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). In dem Verfahren können eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV sowie eine 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3513 VV entstehen. Letzte...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5. Rechtsbehelfe

Gegen den Beschluss, durch welchen Zwangsmittel festgesetzt werden, findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Ebenso findet die sofortige Beschwerde statt bei Ablehnung der Aufhebung eines Zwangsmittelbeschlusses nach Erreichung oder Erledigung des damit verfolgten Zwecks statt.[5]mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.2 Mehrfache Anordnung von Zwangsmaßnahmen

Da jede Anordnung einer Zwangsmaßnahme die Gebühr gesondert auslöst, entsteht die Gebühr selbst dann mehrfach, wenn das Gericht gegen dieselbe Person aufgrund derselben Verpflichtung mehrfach Zwangsmittel anordnet. Das gilt auch dann, wenn in einem Beschluss Zwangshaft und sogleich ersatzweise Zwangshaft angeordnet wird.[19]mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.4 Aufhebung der Anordnung

Wird der Beschluss über die Anordnung des Zwangsmittels später aufgehoben, z.B. aufgrund eines Rechtsmittels, so entfallen die Gerichtsgebühren rückwirkend, weil eine Anordnung nicht (mehr) vorliegt. Zudem dürfte dann die zugrundeliegende Entscheidungshaftung entfallen sein. Davon zu unterscheiden ist aber, dass das Gericht lediglich von der weiteren Beitreibung des Zwangsgel...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.3 Personenmehrheit

Werden Zwangsmaßnahmen gegen mehrere Personen angeordnet, so entsteht die Gebühr für jede Person gesondert, da mehrere Anordnungen vorliegen.[20] Das gilt auch dann, wenn die Maßnahmen in einem einheitlichen Beschluss angeordnet werden.mehr

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AGS 12/2020, Erstattungsfäh... / Leitsatz

Beauftragt ein Rechtsdienstleister im Mahnverfahren wegen einer eigenen Forderung einen Rechtsanwalt, sind dessen Kosten in den Mahnbescheid mit aufzunehmen. AG Coburg, Beschl. v. 17.6.2020 – 19-7724425-0-6mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 5.1 Zuordnung zum Anordnungsverfahren

Die nach § 35 FamFG festgesetzten Zwangsmittel werden von Amts wegen vollstreckt.[10] Zu beachten ist für die Vollstreckung die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO). Vollstreckungsbehörde ist danach nicht die Gerichtskasse, sondern das Gericht, welches das Zwangsmittel verhängt hat (§ 2 Nr. 2 EBAO), sodass die Zwangsgelder auch nicht zum Soll gestellt werden könne...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 7. Gegenstandswert

In den Verfahren nach § 35 FamFG entstehen weder im erstinstanzlichen noch in den Rechtsmittelverfahren wertabhängige Gerichtsgebühren. Da Festgebühren zur Anwendung kommen, sind auch für die Anwaltsgebühren die Wertvorschriften des gerichtlichen Verfahrens anzuwenden (§ 23 Abs. 1 S. 2 RVG).[16] Das gilt jedoch nur, wenn es sich um ein vom FamGKG erfassten Verfahren handelt....mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsbereich

Wird in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit in der Endentscheidung die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen, kann zur Durchsetzung dieser Verpflichtung gegen den Verpflichteten ein Zwangsgeld festgesetzt werden (§ 35 Abs. 1 S. 1 FamFG). Voraussetzung für die Festsetzung ist daher stets eine gerichtliche Anordnung über die...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4.1 Gebühren

Gegen den Beschluss über die Anordnung des Zwangsmittels findet die sofortige Beschwerde nach §§ 567 ff. ZPO statt (§ 35 Abs. 5 FamFG). Für das Beschwerdeverfahren entsteht eine Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 FamGKG-KostVerz. bzw. Nr. 19116 GNotKG-KostVerz. Es handelt sich um Festgebühren, die 60,00 EUR beträgt. Daneben werden Zustellungskosten von der ersten Zustellung an erh...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2. Androhung des Zwangsmittels

Eine vorherige Androhung des Zwangsmittels sieht das Gesetz nicht (mehr) vor. § 35 Abs. 2 FamFG bestimmt jedoch, dass der Verpflichtete, in der gerichtlichen Entscheidung, mit welcher die Verpflichtung zur Vornahme oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen wurde, auf die Folgen seiner Zuwiderhandlung hinzuweisen ist. Ist der Hinweis auf die möglichen Zwangsmittel unterb...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 3. Zwangsmittel

Nach § 35 Abs. 1 S. 1 FamFG kann Zwangsgeld festgesetzt werden. Eine Zwangshaft dann, wenn das Zwangsgeld nicht beigetrieben werden kann oder die Anordnung eines Zwangsgeldes keinen Erfolg verspricht (§ 35 Abs. 1 S. 2, 3 FamFG). Das einzelne Zwangsgeld darf den Betrag von 25.000,00 EUR nicht übersteigen (§ 35 Abs. 3 S. 1 FamFG). Für den Vollzug der Zwangshaft gelten § 802g Ab...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 1. Anzuwendende Regelungen

Die Anordnung von Zwangsmaßnahmen nach § 35 FamFG löst Gerichtskosten aus. Für die Frage, welches Gerichtskostengesetz Anwendung findet, muss danach unterschieden werden, in welchem gerichtlichen Verfahren die Anordnung erfolgt war. Handelt es sich um eine Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, so findet das FamGKG Anwendung (§ 1 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Handelt es sich ...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.1 Entstehung der Gebühren

In dem erstinstanzlichen Verfahren entsteht eine Festgebühr, die stets 20,00 EUR beträgt (Nr. 1502 FamGKG-KostVerz., Nr. 17006 GNotKG-KostVerz.). Durch das KostRÄG 2021 werden die Gebührenbeträge auf 22,00 EUR angehoben. Neben der Gebühr sind Zustellungskosten von der ersten Zustellung an in Ansatz zu bringen (Nr. 2002 FamGKG-KostVerz., Nr. 31002 GNotKG-KostVerz.). Die Gebühr...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 2.5 Kostenschuldner

Das Gericht hat mit der Anordnung die Kosten des Anordnungsverfahrens dem Verpflichteten aufzuerlegen (§ 35 Abs. 3 S. 2 FamFG). Der Verpflichtete haftet dann als Entscheidungsschuldner (§ 24 Nr. 1 FamGKG, § 27 Nr. 1 GNotKG) für die Gerichtskosten des Zwangsmittelverfahrens. Weitere Kostenschuldner sind nicht vorhanden. Auch ein Antragsschuldner (§ 21 Abs. 1 FamGKG, § 22 Abs. ...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 4.2 Kostenhaftung

Für die Gebühren haftet derjenige, dem das Beschwerdegericht die Kosten auferlegt (§ 24 Nr. 1 FamGKG, § 27 Nr. 1 GNotKG). Daneben haftet der Beschwerdeführer als Antragsschuldner (§ 21 Abs. 1 FamGKG; § 22 Abs. 1 GNotKG). Im Geltungsbereich des GNotKG ist jedoch § 25 Abs. 1 GNotKG zu beachten. Danach erlischt die Antragshaftung des Beschwerdeführers, wenn das Rechtsmittel ganz...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 3. Einziehung von Gerichtskosten und Zwangsgeld

Für den Einzug von Zwangsgeld und Gerichtskosten ist die Einforderungs- und Beitreibungsanordnung (EBAO) anzuwenden. Danach erfolgen Einforderung und Beitreibung durch das Gericht, das die Zwangsmaßnahme angeordnet hat, als Vollstreckungsbehörde (§ 1 Abs. 4, § 2 Nr. 2 EBAO). Die Vollstreckungsbehörde hat die Einforderung von Zwangsgeld und Gerichtskosten anzuordnen, sobald di...mehr

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AGS 12/2020, Anwalts- und G... / 3. Mehrere Zwangsmittel

Werden gegen den Verpflichteten mehrere Zwangsmittel festgesetzt, so liegt dennoch nur eine gebührenrechtliche Angelegenheit vor. Das Verfahren ist erst dann beendet, wenn der Verpflichtete seiner angeordneten Verpflichtung nachgekommen ist.[6] Gebühren fallen deshalb nicht gesondert an. Dies entspricht der Rechtslage zu den Zwangsmittelverfahren nach § 18 Abs. 1 Nr. 13 RVG, ...mehr

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AGKompakt 12/2020, Abrechnung in PKH-Mandaten - Übergangsrecht

Unterschiedliches Kostenrecht für Wahlanwalts- und PKH-Vergütung war möglich Mit dem KostRÄG 2021 wird die Übergangsvorschrift des § 60 Abs. 1 RVG hinsichtlich des beigeordneten Anwalts geändert. Nach der alten Fassung wurde zum Teil die Auffassung vertreten, dass für die Wahlanwaltsgebühr auf die Auftragserteilung abzustellen sei und für die PKH-Gebühren auf die Beiordnung. ...mehr

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AGS 12/2020, Erstattungsfäh... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin, ein zugelassener Inkassodienstleister, hatte in eigener Sache (abgetretene Forderung) den Erlass eines Mahnbescheids beantragt und hierbei Kosten i.H.v. 25,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 RDGEG angesetzt. Der Rechtspfleger beim Mahngericht war der Auffassung, dass ein Rechtsdienstleister in eigener Sache keine Kostenerstattung nach dem RDGEG verlangen könne. Die V...mehr

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AGS 12/2020, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist in der Sache auch begründet und führt im tenorierten Umfang zum Erfolg. Die Entscheidung in Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses (Zurückweisung von Inkassokosten i.H.v. 25,00 EUR gem. § 4 Abs. 4 S. 2 RDGEG bei Tätigwerden im Mahnverfahren in eigener Sache) war obsolet, weil die ursprünglich geltend gemachte Forderung mit Schreiben des Prozessbevollmächtigten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

Rn 6 Auch die Versagung der Beiordnung eines Rechtsanwalts wird vom Gesetzgeber als existenzielle Entscheidung für den Schuldner angesehen, wenn dieser rechtunkundig und nicht in der Lage ist, sich im Insolvenzverfahren angemessen mündlich und schriftlich zu äußern.[10] Wegen der ausdrücklich in § 4a Abs. 2 postulierten besonderen Fürsorge des Insolvenzgerichts für den Insol...mehr

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AGS 12/2020, Akteneinsichts... / 2 Anmerkung

Berechtigt ist berechtigt Der Entscheidung des LG München lag ein alltäglicher Sachverhalt zu Grunde. Im Rahmen eines rechtsschutzversicherten Mandates übersandte ein Anwalt 2016 eine Gerichtskostenvorschussrechnung an den Rechtsschutzversicherer. Dieser zahlte die geforderten Gerichtskosten an den Anwalt und bat um Weiterleitung an die Gerichtskasse. Mehr als vier Jahre späte...mehr

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FoVo 12/2020, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BT-Drucks 19/20348) mit einigen wenigen Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks 19/24735) beschlossen. Der Bundesrat stimmt dem am 18.12.2020 zu, so dass es noch im Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffent...mehr

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FF 12/2020, Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen

Hans Joachim Dose/Bettina Kraft (Hrsg.)Erich Schmidt Verlag, 4. völlig neu bearbeitete Aufl. 2018, 197 SeitenISBN 978-3-503-17784-436 EUR Die Beschäftigung mit dem Einstweiligen Rechtsschutz in Familiensachen bereitet dem/der in diesem Bereich tätigen erfahrenen Anwalt bzw. Anwältin nur begrenzt Vergnügen. Dies hängt schon damit zusammen, dass meistens wenig Zeit besteht, um s...mehr

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AGKompakt 12/2020, Änderung des § 58 Abs. 2 RVG

Anrechnung wird geregelt In § 58 Abs. 2 RVG wird der Gesetzgeber mit dem KostRÄG 2021 einen neuen Satz 2 einfügen, der eine klarstellende Anrechnungsregelung enthält. Hintergrund ist die Streitfrage, wie auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung anzurechnen ist, wenn der Anwalt vorgerichtlich vom Rechtsuchenden eine Wahlanwaltsgeschäftsgebühr erhalten hatte. § 58 Abs. ...mehr

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AGS 12/2020, Vergütungsfest... / 1 Sachverhalt

Die Antragsgegnerin hatte durch einen zuvor beauftragten Rechtsanwalt Klage beim AG eingereicht. Anschließend hat sie das Mandat mit diesem Anwalt gekündigt. Sie hat daraufhin den Antragsteller beauftragt, sie in diesem Verfahren zu vertreten. Bevor der Antragsteller einen Schriftsatz bei Gericht einreichen oder einen Termin wahrnehmen konnte, hat die Antragsgegnerin auch die...mehr

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AGS 12/2020, MüKo ZPO, Band 1: §§ 1 bis 354 ZPO

Herausgegeben von Dr. Wolfgang Krüger und Dr. Dr. H. C. Thomas Rauscher. 6. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XLI, 2.738 S., 359 EUR (339 EUR bei Bezug aller drei Bände) In sechster Auflage neu erschienen ist Band 1 des dreibändigen Münchener Kommentars zur ZPO. Mit der Neuauflage mussten zahlreiche Vorschriften neu kommentiert werden, die durch das Gesetz zur Förderung...mehr

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AGS 12/2020, Fiktive Termin... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Die Kostenbeamtin hat zu Recht bei der Festsetzung der dem Kläger zu erstattenden Kosten (§§ 164, 162 Abs. 1 u. 2 VwGO) die beantragte Terminsgebühr nicht festgesetzt. Eine mündliche Verhandlung fand nicht statt, sodass es allein um die Frage der Erstattung einer fiktiven Terminsgebühr geht. Diese ist vorliegend nicht zu gewähren, da abgesehen...mehr

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AGS 12/2020, Editorial

In diesem Heft finden sich gleich zwei Aufsätze. Lissner referiert zu den aktuellen Entwicklungen in 2020 zum Beratungshilferecht (S. 554). Hagen Schneider befasst sich mit der Abrechnung in den besonderen Zwangsmittelverfahren nach § 35 FamFG (S. 555). Dass ein Gutachten des Vorstands der Rechtsanwaltskammer nach § 14 Abs. 2 RVG nur im Vergütungsprozess einzuholen ist, dürft...mehr

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AGKompakt 12/2020, Der neue § 15a Abs. 2 RVG

Klarstellung der Anrechnung bei mehreren Gebühren Mit Inkrafttreten des KostRÄG 2021 wird in § 15a RVG ein neuer Absatz 2 (im Referenten- und Regierungsentwurf noch Abs. 3) eingefügt. Mit diesem Absatz 2 wird klargestellt, wie anzurechnen ist, wenn mehrere Gebühren aus Teilwerten auf eine Gebühr aus dem Gesamtwert anzurechnen sind. Diese Frage war bislang strittig. Beispiel De...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässigkeit... / 1 Sachverhalt

Die Beklagte begehrt nach Erledigung des Verfahrens die Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren. Im Verfahren war eine Krankenhausvergütung i.H.v. 26.770,16 EUR streitig. Mit Schriftsatz v. 20.3.2018 gab die Beklagte über einen Betrag i.H.v. 18.704,41 EUR ein Teilanerkenntnis ab und veranlasste eine entsprechende Auszahlung. Mit Schreiben v. 6.12.2019 unterbreitete die ...mehr

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AGS 12/2020, Streitwertbesc... / 1 Aus den Gründen

A. Die Beschwerdeführerin rügt, ihr sei verfassungswidrig Rechtsschutz gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss versagt worden. I. 1. Die Beschwerdeführerin hatte einem Arbeitnehmer gekündigt, der daraufhin beim Arbeitsgericht Chemnitz die Feststellung beantragte, dass die Kündigung unwirksam sei. Der Rechtsstreit wurde durch einen Vergleich beendet. In diesem wurde vereinbart, ...mehr

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AGS 12/2020, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 3 RVG zulässig. Ob die Voraussetzungen der Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG vorliegen, ist im Rahmen der Begründetheit der Beschwerde zu prüfen. Die Beschwerde ist statthaft, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt (§ 33 Abs. 3 S. 1 RVG). Die Beschwerdefrist von zwei Wochen (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG) ist eingehalten. B...mehr

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AGS 12/2020, Ersatz von Rec... / 2 Aus den Gründen

Die Revision hat Erfolg und führt zur Aufhebung des Berufungsurteils und in Abänderung des amtsgerichtlichen Schlussurteils zur antragsgemäßen Verurteilung der Beklagten. I. Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet: Ein Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten bestehe nicht aus §§ 280, 286 BGB. Die Beklagte sei erstmals durch das A...mehr

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AGS 12/2020, Keine Gebühren... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Die Antragstellerinnen wenden sich allein dagegen, dass das LG die beantragte Mehrvertretungsgebühr (Nr. 1008 VV) abgesetzt hat. Sie stehen auf dem Standpunkt, wenn – wie hier – zwei Antragsteller jeweils einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch gegen einen Antragsgegner geltend machen, läge nur eine Angelegenhe...mehr