Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Namentliche Bezeichnung

Rz. 531 Diejenigen Mitglieder der Sozietät, die den Auftrag bearbeiten und auf welche die Haftung beschränkt wird, müssen namentlich bezeichnet werden. Bei überörtlichen Sozietäten ist es zulässig, die Haftung auf die Sozien desjenigen Büros zu beschränken, in welchem der Auftrag bearbeitet wird. Die namentliche Bezeichnung der in einem Büro zugelassenen Sozien ergibt sich d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / bb) Rechtswahlklauseln

Rz. 340 Speziell für die Wahl zwischen zwei oder mehreren Rechtsordnungen ist noch ein weiteres zu bedenken. Beruft sich der Mandant ggü. dem Rechtsanwalt darauf, dass dieser ihm geraten habe, sich auf eine Rechtsordnung einzulassen, die sich später als für ihn nachteilig erweist, ist davon auszugehen, dass die staatlichen Rechtsordnungen einander in dem Bemühen, einen gerec...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Gesetzeskenntnis

Rz. 57 Die Behauptung, die Rechtsprechung erwarte vom Rechtsanwalt "eine im Wesentlichen lückenlose Gesetzeskenntnis", ist in dieser Allgemeinheit falsch (vgl. Rdn 139 ff.). Eine entsprechende Forderung wäre irreal und – auch für Richter – unerfüllbar. aa) Mandatsbezogen Rz. 58 Die Rechtsprechung erwartet vielmehr (nur) eine mandatsbezogene Rechtskenntnis;[298] maßgeblicher Ze...mehr

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§ 3 Anspruchsgrundlagen / 3. Schadensersatz statt der ganzen Leistung

Rz. 18 Ein Anspruch auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung besteht, wenn die Pflichtverletzung des Beraters erheblich ist (§ 281 Abs. 1 Satz 3 BGB). Den Rechtsberater trifft die Beweislast für eine Unerheblichkeit der Pflichtverletzung; das geht aus der Fassung der Vorschrift deutlich hervor. Rz. 19 Hat ein Rechtsberater seine geschuldete Dienstleistung zu einem abtrenn...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 6. Übernahmeverbote und Rechtsfolgen

Rz. 48 Trotz grundsätzlicher Vertragsfreiheit gibt es eine Reihe von Tatbeständen, die dem Rechtsanwalt im Interesse der Sicherung seiner Unabhängigkeit und der Wahrung seiner Integrität die Übernahme eines Mandats verbieten.[119] a) Berufsrechtliche Verbote Rz. 49 Gem. § 43a Abs. 4 BRAO darf der Rechtsanwalt keine widerstreitenden Interessen vertreten. Diese eindeutige Regelu...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / C. Leitfaden zur Verjährung

Rz. 162 Nach neuem Recht (§§ 194 ff., 634a BGB) verjähren vertragliche, vorvertragliche und gesetzliche – auch deliktische – Schadensersatzansprüche des Auftraggebers oder eines Dritten gegenmehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Haftung für Fahrlässigkeit

Rz. 488 Nach § 52 Abs. 1 BRAO kann der Anspruch auf Ersatz eines fahrlässig verursachten Schadens beschränkt werden. Die Haftung des Rechtsanwalts für Vorsatz kann nicht im Voraus beschränkt werden (§ 276 Abs. 2 BGB). § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO enthält im Gegensatz zu § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO keine Einschränkung auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Daraus folgt, dass durch eine Ver...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / f) Beratungspflichten des Steuerberaters

Rz. 322 Der Steuerberater hat in den Grenzen des Mandats die übernommenen Aufgaben entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und in diesem Rahmen i.d.R. eine Minimierung der Steuerlast des Mandanten im Rahmen der vom Gesetz vorgegebenen Möglichkeiten[1228] anzustreben. Dazu kann v.a. die Buchführung oder die Schaffung eines Systems der Buchführung zur Durchführung d...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / dd) Recht der neuen Länder

Rz. 65 Ferner hat sich der Rechtsanwalt Kenntnis von mandatsbezogenen Rechtsvorschriften zu verschaffen, die sich aus dem Beitritt der Länder der ehemaligen DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990 ergeben.[331]mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / 1.2

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Richtiger Adressat der Beratung

Rz. 320 Inwieweit ein Rechtsanwalt oder Steuerberater Hinweise auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken haftungsvermeidend an Angestellte seiner Auftraggeberin (einer GmbH) erteilen kann oder ob er sie der Geschäftsleitung unmittelbar vortragen muss, hängt sowohl von der betrieblichen als auch von der persönlichen Stellung der angesprochenen Angestellten (im entschiedenen Fall...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Nachvertragliche Aufklärungspflichten

Rz. 231 Die Rechtsprechung hat aus § 242 BGB besondere nachwirkende Vertragspflichten zur Aufklärung und Belehrung des ehemaligen Auftraggebers abgeleitet, da kein Beteiligter den Vertragszweck nachträglich vereiteln oder gefährden darf. Hierbei geht es aber i.d.R. nur um Nebenpflichten, nicht um ein Fortdauern der – etwa auf Beratung gerichteten – vertraglichen Hauptpflicht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / cc) Verjährung der Sekundärhaftung

Rz. 239 Für Altfälle im Anwendungsbereich des bis zum 15.12.2004 gültigen § 51b BRAO kann die Sekundärhaftung noch bedeutsam sein.[594] Dabei handelt es sich um eine von der Rechtsprechung entwickelte sekundäre vertragliche Pflicht des Rechtsanwalts, seinen Auftraggeber auf eine eigene Schadensersatzpflicht hinzuweisen und über die Verjährung dieses Anspruchs zu belehren. Di...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / VI. Vergütungsvereinbarung

Rz. 447 Gem. des seit 1.7.2008 geltenden § 3a Abs. 1 Satz 1 RVG bedarf eine Vereinbarung der Vergütung der Textform. Die Neuregelung weist ggü. dem bisherigen Rechtszustand zwei gegenläufige Veränderungen auf.[1689] Nach bisherigem Recht wurde danach unterschieden, ob eine höhere oder eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden soll. Für eine Abrede, die ...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / II. Verschulden

Rz. 50 Hat der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer eine Treuhandpflicht verletzt, ist von seinem Verschulden (§ 276 BGB) auszugehen; er hat sich zu entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).[157] Verletzt eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Treuhandkommanditistin eine vorvertragliche Aufklärungspflicht ggü. einem Anlageinteressenten als künftigem Treugeber, häng...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Keine Eindringlichkeit

Rz. 96 Für diese Rechtsberatung (-belehrung, -aufklärung) ist nach ständiger Rechtsprechung keine besondere Nachdrücklichkeit oder Eindringlichkeit erforderlich.[482] Diese Aussage darf aber nicht dahin missverstanden werden, dass etwa ein beiläufiger Hinweis oder eine Formulierung ausreiche, welche die Erwartungshaltung des Mandanten schont.[483] Vielmehr ist dem Mandanten ...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / Teil 5 Zusatzvereinbarung zur Bürohaftpflichtversicherung

Durch entsprechenden Hinweis im Versicherungsschein oder Nachtrag kann für Rechts- und Patentanwälte sowie Steuerberater die Bürohaftpflichtversicherung mitversichert werden. Für vereidigte Buchprüfer und Wirtschaftsprüfer ist die Mitversicherung nur möglich, wenn sie vor der Bestellung gem. WPO bei einer Allianz-Gesellschaft Versicherungsschutz hatten oder die Rechtsanwalts...mehr

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§ 12 Treuhandvertrag / 1. Sicherungstreuhand

Rz. 12 Die rechtsgeschäftliche Treuhand kann eigenem oder fremdem Nutzen dienen. Sie verfolgt das eigene Interesse des Treuhänders, wenn der Treugeber den Treuhänder(-nehmer) sichern will – eigennützige Sicherungstreuhand.[32] Ein Mandant kann den Rechtsanwalt wegen seines Vergütungsanspruchs sichern, etwa durch treuhänderische Abtretung einer vom Rechtsanwalt beizutreibenden...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Kenntnis der Rechtsprechung

aa) Höchstrichterliche Rechtsprechung Rz. 77 Aus der Sicht des Mandanten und seines Rechtsberaters ergibt sich das Recht, das auf den Mandatsgegenstand anzuwenden ist, in erster Linie aus dem Gesetz und aus dessen Anwendung durch die Gerichte in früheren, gleichgelagerten Fällen ("Präjudizien"). Maßgeblich ist v.a. die "höchstrichterliche Rechtsprechung", die i.d.R. die Spitz...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Beweisaufnahme

Rz. 252 In der Beweisaufnahme hat der Rechtsanwalt die Belange des Mandanten zu wahren, bei Zeugenvernehmungen und Sachverständigenbefragungen für die Position des Mandanten sachdienliche Fragen zu stellen und dadurch die für den Mandanten günstigen Umstände herauszuarbeiten. Umgekehrt ist unzulässigen Fragen des Prozessgegners nach Möglichkeit Einhalt zu gebieten. Ergeben s...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Ausgleich im Innenverhältnis

Rz. 428 Zwischen mehreren – analog § 128 BGB persönlich haftenden – Gesellschaftern einer BGB-Außen-Gesellschaft besteht ein echtes Gesamtschuldverhältnis, weshalb sich der Ausgleich unter den haftenden Rechtsanwälten im Innenverhältnis nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB richtet. Danach sind mehrere Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / III. Die einzelnen Grundpflichten

Rz. 33 Eine Vertragspflicht, deren Verletzung in einem Regressfall geltend gemacht wird, muss auf eine der vier Grundpflichten des Rechtsberaters zurückzuführen sein.[207] 1. Klärung des Sachverhalts Rz. 34 Um die übernommene Rechtsbetreuung (Rechtsberatung und/oder -vertretung) fehlerfrei vornehmen zu können, hat der Rechtsberater (Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Steuerberater,...mehr

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§ 10 Vertrag mit Schutzwirk... / D. Rechtsberaterverträge mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

Rz. 19 Ein echter Anwaltsvertrag, aufgrund dessen der Rechtsanwalt seinem Auftraggeber Rechtsbeistand schuldet (§ 3 BRAO), oder ein berufstypischer Steuerberater- oder Wirtschaftsprüfervertrag kann zum Inhalt haben, dass der Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer mit seiner Leistungspflicht zumindest auch die Vermögensinteressen eines Dritten wahrzunehmen hat. Da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / I. Grundlagen

1. Vertragspflichten nach Maßgabe des Mandats Rz. 3 Vertragliche Pflichten ggü. seinem Auftraggeber (Mandanten) hat der Rechtsanwalt grds. nur im Rahmen seines Auftrags (Mandats), d.h. bzgl. des Gegenstandes des Anwaltsvertrages.[28] Welche einzelnen Pflichten der Rechtsanwalt zu erfüllen hat, richtet sich nach dem Inhalt und Umfang seines Auftrags sowie den Umständen des Einz...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Prozess- und Verkehrsanwalt

1. Begriffsbestimmung Rz. 252 Die Aufgabenteilung zwischen einem Prozess- und einem Verkehrsanwalt ergab sich über Jahrzehnte daraus, dass ein Rechtsanwalt seinen Auftraggeber in Zivilsachen grds. nur vor demjenigen Gericht vertreten konnte, bei dem er zugelassen war. Diese rechtliche Beschränkung entsprach nicht der Erfahrungstatsache, dass ein Rechtsuchender i.d.R. einen Re...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (5) Einlegung eines doppelten Rechtsbehelfs

Rz. 263 Bestehen Zweifel, ob der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstandes erreicht ist, hat der Rechtsanwalt den für seinen Mandanten sichersten Weg zu beschreiten, selbst wenn dies zu der Notwendigkeit führt, zwei Rechtsbehelfe (etwa: Berufung und Anhörungsrüge) parallel anhängig zu machen.[1050] Bestehen Zweifel, ob die Revision unbegrenzt zugelassen worden ist, kann ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / e) Erfolgshonorar mit Auslandsbezug

Rz. 498 Vereinbart ein deutscher Rechtsanwalt nach deutschem Recht ein unzulässiges Erfolgshonorar mit einem ausländischen Auftraggeber, so ist die Abrede gem. § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG Abs. 1 i.V.m. § 134 BGB unwirksam und von einem deutschen Gericht entsprechend zu beurteilen; dagegen kann eine solche Abrede bei Anrufung eines ausländischen Gerichts durchsetzbar sein.[19...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / aa) Unwirksame Einzelvereinbarung

Rz. 158 Ist eine verjährungserleichternde Einzelabrede unwirksam, so ist die Frage, ob der Rechtsberatervertrag trotz der – abtrennbaren – unwirksamen Verjährungsvereinbarung bestehen bleibt, nach § 139 BGB zu beantworten (vgl. auch § 140 BGB). Nach dieser Vorschrift ist in einem solchen Fall der Teilnichtigkeit das ganze Rechtsgeschäft nichtig, wenn nicht anzunehmen ist, da...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / d) Aufeinanderfolge anwaltlicher und notarieller Tätigkeit

Rz. 156 Die einem Anwaltsnotar aus seiner Beauftragung als Rechtsanwalt entstandenen Pflichten werden nicht nachträglich dadurch zu Amtspflichten, dass er einen von ihm als Rechtsanwalt eines Beteiligten ausgehandelten Vertrag beurkundet hat.[401] Berät ein Anwaltsnotar etwa einen Mandanten über ein Rechtsgeschäft und beurkundet er anschließend die Willenserklärung des Manda...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Internationale Sozietät

Rz. 419 Internationale Sozietäten sind gesellschaftsrechtliche Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten, die in mindestens zwei Jurisdiktionen zugelassen sind. Nicht notwendig ist demgegenüber, dass eine internationale Sozietät Kanzleien in mehreren Staaten unterhält, wie dies § 29a BRAO deutschen Rechtsanwälten erlaubt.[971] aa) Anwendbares Recht Rz. 420 Wie bei jedem Sachverhalt ...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / I. Die Regelung des § 52 BRAO

Rz. 480 § 52 BRAO hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt.[1111] Im Folgenden werden nur die zivilrechtlichen Fragen, d.h. die Haftung des Rechtsanwalts ggü. seinem Auftraggeber und die Möglichkeiten einer vertraglichen Haftungsbeschränkung, näher untersucht. § 52 BRAO entspricht inhaltlich weitgehend § 67a StBerG sowie § 54a WPO . Allerdings können Steu...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Pflichtenverstoß bei Vergütungsvereinbarung eines Pflichtverteidigers

Rz. 458 Ein zum Pflichtverteidiger bestellter Rechtsanwalt muss vor Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dem Beschuldigten einen eindeutigen Hinweis erteilen, dass er auch ohne den Abschluss einer Honorarabrede zu weiterer Verteidigung verpflichtet ist.[1743] Kommt er dieser Hinweispflicht nicht nach, liegt eine (vor)vertragliche Pflichtverletzung vor, die zu einem Schaden...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Außerordentliches Kündigungsrecht beider Parteien

Rz. 84 Aus § 627 Abs. 1 BGB wird allgemein gefolgert, dass sowohl der Auftraggeber als auch der Rechtsanwalt den Anwaltsvertrag grds. jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Nach § 627 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis i.S.v. § 622 BGB ist, gekündigt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 626 BGB vorliegen müssen. Es wird da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / IV. Zur Kritik an der Rechtsprechung

1. Anwaltliche Vertragspflichten überzogen? Rz. 139 Es ist verständlich, dass v.a. Rechtsanwälte, ihre Haftpflichtversicherer und ihnen nahestehende Autoren zuweilen insb. die Anforderungen der Rechtsprechung an die anwaltlichen Vertragspflichten als überzogen bewerten. Rechtsanwälte nutzen ihr weitgehendes Beratungsmonopol auf vielfältigen Rechtsgebieten; die damit verbunden...mehr

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§ 11 Auskunftsvertrag / III. Auskunftsvertrag mit Dritten in Wahrnehmung der Interessen des Mandanten

Rz. 11 In die Gefahr, unbewusst durch schlüssiges Verhalten eine vertragliche Auskunftshaftung zu übernehmen, gerät ein Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer v.a. dann, wenn er in Wahrnehmung der Interessen seines Mandanten mit Dritten – insb. mit einem Gegner des Mandanten – Verbindung aufnimmt.[26] 1. Rechtsanwalt Rz. 12 Ein Auskunftsvertrag wurde verneint in ei...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Rechtsgrundlagen

Rz. 386 Im Gegensatz zu anderen Formen der Zusammenarbeit schließen sich die Mitglieder einer Bürogemeinschaft [851] nicht zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammen, sondern teilen sich lediglich die Infrastruktur (Büro, Bibliothek, EDV, Personal usw.). Jeder Rechtsanwalt wirtschaftet auf eigene Rechnung. Gemeinsame Briefbögen können aber den Anschein einer Sozietät begr...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Gesellschaftsrecht

Rz. 393 Gesellschaftsrechtlich ist eine Sozietät der Zusammenschluss von Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung in einer GbR,[873] soweit die Rechtsanwälte nicht ausdrücklich eine andere Rechtsform gewählt haben. Einzelheiten der gesellschaftsrechtlichen Verfassung einer Sozietät ergeben sich aus §§ 705 ff. BGB , § 52 Abs. 2 Satz 1 BRAO und aus dem Gesellschafts...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / III. Vertrag über anwaltsfremde Tätigkeit

Rz. 161 Ein Rechtsanwalt kann im Rahmen seiner Berufsausübung auch anwaltsfremde Aufgaben wahrnehmen.[413] Ob im Einzelfall ein (typischer) Anwaltsvertrag mit der Verpflichtung zum rechtlichen Beistand oder ein Vertrag über eine anwaltsfremde Tätigkeit vorliegt, hängt vom Inhalt der Aufgabe ab, die dem Rechtsanwalt übertragen und von diesem durchgeführt wurde.[414] 1. Abgrenz...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / b) Mitglieder einer Sozietät

Rz. 522 § 52 Abs. 2 BRAO regelt die Haftung von "Mitgliedern einer Sozietät". Die Vorschrift hat einen berufsrechtlichen und einen zivilrechtlichen Gehalt. Zivil- bzw. gesellschaftsrechtlich umfasst der Begriff "Sozietät" speziell die Rechtsform einer GbR. Berufsrechtlich ist unter Sozietät allgemein der Zusammenschluss von Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübun...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Rechtsprüfung

a) Allgemeines Rz. 52 Hat der beauftragte Rechtsanwalt den zur Erledigung seines Auftrags maßgeblichen Sachverhalt ermittelt, so beginnt seine vornehmste und wichtigste Aufgabe, diesen Sachverhalt im Hinblick auf das von seinem Mandanten erstrebte Ziel – sorgfältig und "nach jeder Richtung"[280] – rechtlich zu prüfen. Erst nachdem der Rechtsanwalt selbst die Rechtslage festge...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 1. Verschulden bei Vertragsschluss

Rz. 209 Ein Rechtsanwalt kann bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit nach den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsschluss (culpa in contrahendo, vgl. § 13 Rdn 13 ff.), die jetzt in § 311 Abs. 2 BGB i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB kodifiziert sind, zum Schadensersatz verpflichtet sein.[537] Die vorvertraglichen Sorgfaltspflichten ggü. einem Vertragsinteressenten sind jedoch w...mehr

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§ 7 Verjährung vertragliche... / b) Überholte Rechtsprechung zum Schadenseintritt

Rz. 21 Die frühere Rechtsprechung, die seit der Grundsatzentscheidung des BGH vom 2.7.1992[30] überholt ist, hatte den Zeitpunkt des Schadenseintritts festgelegt mit der Formel, die Verjährungsfrist laufe, sobald eine verjährungsunterbrechende Klage auf Feststellung der Ersatzpflicht des Vertragsgegners erhoben werden könne.[31] Eine solche Abgrenzung kann den Verjährungsbeg...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Weitere Rechtsprechung zur Unzulässigkeit einer erfolgsbestimmten Vergütung

Rz. 494 Die Vereinbarung eines Streitanteils als Mindesthonorar ist nichtig (§ 49b Abs. 2 BRAO, § 134 BGB); diese Rechtsfolge kann bei Verbraucherverträgen nicht durch Wahl US-amerikanischen Rechts umgangen werden (Art. 29 EGBGB).[1899] Vereinbart ein Rechtsanwalt mit den Parteien eines Grundstückskaufvertrages, in deren Auftrag er mit Gläubigern des Verkäufers über die Ablös...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (e) Selbstständiges Beweisverfahren und Streitverkündung

Rz. 173 Grds. ist in Erwägung zu ziehen, zur Verjährungshemmung ein selbstständiges Beweisverfahren (§§ 485 ff. ZPO) einzuleiten (§ 204 Abs. 1 Nr. 7 BGB) oder Dritten, die an einem Rechtsstreit nicht beteiligt sind, in zulässiger Weise den Streit zu verkünden (§§ 72 bis 74 ZPO, § 204 Abs. 1 Nr. 6 BGB; zur Pflicht des Rechtsanwalts zur Streitverkündung siehe auch Rdn 220–223)...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder einer Partnerschaft

Rz. 542 Für Zusammenschlüsse von Rechtsanwälten in einer Partnerschaft sieht § 8 Abs. 2 PartGG seit dem 1.8.1998 eine gesetzliche Haftungskonzentration auf diejenigen Partner vor, die mit der Bearbeitung eines Auftrags befasst sind, wobei untergeordnete Bearbeitungsbeiträge ausgenommen sind (vgl. Rdn 444). Nach § 8 Abs. 2 PartGG in der bis zum 1.8.1998 geltenden Fassung bedu...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / a) Verbrauchervertrag

Rz. 43 Nach der Legaldefinition in § 310 Abs. 3 BGB sind "Verbraucherverträge" solche zwischen einem Unternehmer (§ 14 BGB) und einem Verbraucher (§ 13 BGB).[104] Da Rechtsanwälte einzeln oder zur Berufsausübung verbunden beim Abschluss von Anwaltsverträgen regelmäßig in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sind sie als Unternehmer ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Während des Mandats

Rz. 8 Diese Hauptpflichten obliegen dem Rechtsanwalt nur während des Mandats; sie beginnen und enden mit dem Anwaltsvertrag[68] (zur Vertragsbeendigung vgl. § 1 Rdn 69 ff.). Kann der Steuerberater das Mandat aus Gründen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen, nicht ordnungsgemäß erfüllen, muss er das Mandat niederlegen, andernfalls er dem Mandanten für Pflichtverletzung...mehr

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Allgemeine und Besondere Ve... / § 14 Kumulsperre

I. Ein Versicherungsnehmer mit unterschiedlichen Qualifikationen Unterhält der Versicherungsnehmer aufgrund zusätzlicher Qualifikationen weitere Versicherungsverträge (z.B. in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, Rechtsbeistand, Patentanwalt, Steuerberater, vereidigter Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer) und kann er für ein und denselben Verstoß Versicherungsschutz auch aus einem...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Anspruchssicherung

Rz. 159 Über die Beweissicherungspflicht, welche die tatsächlichen Grundlagen von Ansprüchen des Auftraggebers betrifft, hinaus muss ein Rechtsanwalt auch verhindern, dass dem Auftraggeber rechtliche Nachteile durch Zeitablauf entstehen, insb. dadurch, dass Fristen nicht beachtet werden. Dabei kann es sich insb. um Ausschluss- oder Verjährungsfristen handeln. Auf die Pflicht...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / e) Schadensersatz

Rz. 223 Wenn die vorbeschriebenen Voraussetzungen des § 44 Satz 2 BRAO vorliegen, muss der Rechtsanwalt dem Anfragenden den Verzögerungsschaden ersetzen. Der Anfragende ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Rechtsanwalt rechtzeitig erklärt hätte, dass er das Angebot zum Abschluss eines Anwaltsvertrages nicht annimmt. Dieser Schaden kann darin bestehen, dass zwisch...mehr