Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGS 06/2019, Wirksamkeit ei... / Leitsatz

Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines anwaltlichen Zeithonorars, welches um das Sechsfache im Vergleich zur gesetzlichen Vergütung erhöht ist, ist ein maßgeblicher Gesichtspunkt, ob dies auf der Höhe des Stundensatzes oder auf den angefallenen Tätigkeitsstunden beruht. Ist diese Überhöhung auf den hohen Zeitaufwand zurückzuführen, spricht dies gegen eine Sittenwidri...mehr

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AGS 06/2019, Keine Kostenen... / 2 Aus den Gründen

Eine Beschlussergänzung analog § 321 ZPO ist nicht veranlasst, denn das Unterbleiben einer Kostenentscheidung ist nicht versehentlich erfolgt. Nach Auffassung des Senats gilt vielmehr Folgendes: Gerichtsbeschlüsse nach § 36 ZPO über die Bestimmung des zuständigen Gerichts erfordern keine Kostengrundentscheidung. 1. Soweit über die Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem ...mehr

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FF 06/2019, Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung

BGH, Urt. v. 2.4.2019 – VI ZR 13/18 Sachverhalt: Der 1929 geborene Vater des Klägers (Patient) litt an fortgeschrittener Demenz. Er war bewegungs- und kommunikationsunfähig. In den letzten beiden Jahren seines Lebens kamen Lungenentzündungen und eine Gallenblasenentzündung hinzu. Im Oktober 2011 verstarb er. Der Patient wurde von September 2006 bis zu seinem Tod mittels einer...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 4.4.5.2.3.4 Vertreterbetriebsstättenbegründung durch Subunternehmer

Tz. 1182 Stand: EL 81 – ET: 08/2014 Zu einer erheblichen Diskussion hat das sog Private Equity-Urt des BFH (s Urt des BFH v 24.08.2011, BFH/NV 2011, 2977) geführt. Zum einen stellt es die Abgrenzungskriterien im sog Private Equit- Erl in Zweifel, zum anderen berührt es auch die Frage, ob und wann ein (inl) ständiger Vertreter zur Vertreter-BetrSt uU sogar zu einer Geschäftsle...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 3 Nr. 41 EStG [Der Hinzurechnungsbesteuerung nachfolgende Gewinne]

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt, Dipl.-Kfm. Prof. Dr. Jens Schönfeld, Bonn Gary Rüsch, Köln Literaturverzeichnis Kommentare: von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Juli 2003); Dötsch in Dötsch/Pung/Möhlenbrock, KStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Dezember 2015); Erhard in Blümich, EStG/KStG/GewStG, § 3 Nr. 41 EStG (Stand: Sept...mehr

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ZErb 06/2019, Grundbuchberi... / Aus den Gründen

Die nach §§ 71 ff GBO zulassige Beschwerde der Beteiligten ist unbegrundet. Das Grundbuchamt hat die unter Loschung des Nacherbenvermerks vorzunehmenden Eintragungen zu Recht davon abhangig gemacht, dass samtliche Nacherben der in dem notariellen Vertrag vom 23. Mai 2018 (UR.-Nr. .../2018 des Rechtsanwalts T als Vertreter des Notars I) erklarten Ubertragung des Eigentums auf...mehr

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FF 06/2019, 10 Jahre Versorgungsausgleich

Klaus Weil Das im April 2009 vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats beschlossene Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs wird dieses Jahr 10 Jahre alt. Vermutlich werden die meisten von uns noch immer vom "Neuen Versorgungsausgleich" sprechen. Die vor 10 Jahren beschlossene Reform des alten Versorgungsausgleichs sollte eine gerechte Teilhabe an dem in der Ehe ...mehr

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FoVo 06/2019, Zwangsverstei... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht keine Aussicht auf Erfolg Die für die Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens beantragte Prozesskostenhilfe ist nicht zu bewilligen, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung des Antragstellers keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Weder sind Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, noch hätte eine Rechtsbeschwerde in ...mehr

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FF 06/2019, Kosten eines Sc... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung mag im ersten Moment überraschen, denn der BGH hat bekanntlich seine frühere Rechtsprechung, wonach Kinderbetreuungskosten mit dem Tabellenbedarf abgegolten waren, schon 2008 aufgegeben. Seitdem können Kindergartenbeiträge bzw. vergleichbare Aufwendungen – mit Ausnahme des Verpflegungsanteils – Mehrbedarf sein,[1] und zwar unabhängig vom zeitlichen Umfang de...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Betriebswirtschaftliche Beratung: BWL-Beratung durch Steuerberater ist förderungsfähig

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellt auf seiner Homepage klar, dass kleine und mittelständische Unternehmen, die sich von ihrem Steuerberater über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beraten lassen, für diese Beratungsleistung besondere Zuschüsse des Bundes im Rahmen des Programms "Förderung unterne...mehr

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Auslegung eines Einspruchs

Leitsatz Ein Einspruch gegen einen Sammelbescheid, der Umsatzsteuer und Zinsen umfasst, beinhaltet nicht zwingend auch einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung. Sachverhalt Der Antragsteller betrieb ein Hotel mit Gastwirtschaft. Nach einer Außenprüfung ergingen geänderte Umsatzsteuerbescheide. Aufgrund der Nachzahlungen wurden auch Nachzahlungszinsen festgesetzt. Der steuerl...mehr

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Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bei nachträglich festgestellter vGA

Leitsatz 1. Der Antrag auf Besteuerung der Kapitaleinkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft nach der tariflichen Einkommensteuer unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zu stellen (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 EStG). Ein entsprechender Antrag...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 411 Bußgeldverfahren gegen Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer

1 Grundlagen Rz. 1 Nach § 448 RAO als Vorgängervorschrift des § 411 AO war der Erlass eines Bußgeldbescheids wegen einer Steuerordnungswidrigkeit gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer davon abhängig, dass gegen ihn zuvor eine ehren- oder berufsgerichtliche Maßnahme verhängt oder ihm durch den Vorstand de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Der persönliche Anwendungsbereich des § 411 AO ist beschränkt auf Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer. Die Aufzählung in § 411 AO ist abschließend; die Norm ist somit auf andere Berufsgruppen nicht anwendbar. Dies gilt auch für die gem. § 4 StBerG zur (beschränkten) Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen, ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 6 Mitteilung bei gerichtlicher Ahndung von Straftaten

Rz. 12 § 411 AO ist lediglich anwendbar in Verfahren der Finanzbehörde wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Es besteht jedoch auch in gerichtlichen Strafverfahren Mitteilungspflichten für die Gerichte, die sich aus der "Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen" (MiStra) ergeben. Auf die Angehörigen der steuerberatenden Berufe und Wirtschaftsprüfer ist Nr. 24 MiStra anwendbar....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 1 Grundlagen

Rz. 1 Nach § 448 RAO als Vorgängervorschrift des § 411 AO war der Erlass eines Bußgeldbescheids wegen einer Steuerordnungswidrigkeit gegen einen Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer davon abhängig, dass gegen ihn zuvor eine ehren- oder berufsgerichtliche Maßnahme verhängt oder ihm durch den Vorstand der Berufskamm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 41... / 7 Mitteilung nach dem Steuerberatungsgesetz

Rz. 13 Gemäß § 10 Abs. 1 StBerG muss die Finanzverwaltung auch außerhalb von Bußgeldverfahren den Steuerberaterkammern Pflichtverletzungen mitteilen, die eine nach §§ 3, 3a, 4 Nr. 1 und 2 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigte Person begangen hat. Ein Ermessensspielraum besteht nach Ansicht der Verwaltung insoweit nicht.[1] Da diese Regelung unabhängig von der ...mehr

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Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (2)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

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Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters (1)

Leitsatz 1. Der Rentenberater übt keine Tätigkeit aus, die einem der in § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG genannten Katalogberufe – insbesondere dem des Rechtsanwalts bzw. Steuerberaters – ähnlich ist. Es fehlt an einer Vergleichbarkeit von Ausbildung und ausgeübter Tätigkeit. 2. Der Rentenberater erzielt auch keine Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit gemäß § 18 Abs. ...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / III. Aufgabenverteilung zwischen Anwälten und Gericht

Die Bemessung des Schmerzensgeldes obliegt dem Tatrichter. Aber es ist Sache des Anwalts, vorzutragen, welche Tatsachen der Richter der Bemessung zugrunde legen soll. Versäumnisse auf diesem Gebiet gehen regelmäßig zulasten der Partei. Sie sind in der Berufung nur selten und in der Revision gar nicht mehr zu korrigieren. Zwar mag bei vielen Fällen der Griff zur Schmerzensgel...mehr

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AGS 05/2019, Keine gestaffelte Wertfestsetzung; Bindungswirkung einer Wertfestsetzung; Beschwerde des Rechtsanwalts

RVG §§ 32 Abs. 1 u. 2, 33 Abs. 1; GVG §§ 63 Abs. 3, 68 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Für die Bestimmung des Streitwertes für die Gerichtsgebühren ist der Zeitpunkt der Anhängigkeit und nicht der der Rechtshängigkeit maßgeblich. Da die Teilklagerücknahme keine Auswirkungen auf die Höhe der Gerichtsgebühren hat, ist sie bei der Festsetzung des Streitwertes nicht zu berücksichtigen. Eine g...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 3 Anmerkung:

Der Beschl. des OLG ist die – soweit ersichtlich – erste bekannt gewordene Entscheidung eines Obergerichts, die sich mit der Verpflichtung des Rechtsanwalts befasst, den Mandanten auf die Möglichkeit einer Prozessfinanzierung hinzuweisen. Deshalb ist es verwunderlich, dass das OLG Köln der Rechtssache keine rechtsgrundsätzliche Bedeutung beigemessen hat. Hinweis auf Prozessfi...mehr

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AGS 05/2019, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Forderung aus einem Urteil oder Vergleich steht nicht dem Anwalt zu, sondern seiner Partei. Daher ist auch unmittelbar an die Partei zu zahlen und nicht an den Anwalt. Wird ungeachtet dessen an den Anwalt gezahlt, dann entsteht bei diesem eine Hebegebühr nach Nr. 1009 VV, soweit er die Gelder weiterleitet, was hinsichtlich der Hauptforder...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. kann von den Bekl. keinen Schadensersatz wegen einer Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrages gem. §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB oder gem. § 667 BGB verlangen." Solche Ansprüche scheitern dabei nicht daran, dass bereits Verjährung eingetreten wäre. Denn erst mit Abschluss des Arzthaftungsprozesses durch Urt. des LG Ko...mehr

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AGKompakt 05/2019, Fiktive ... / b) Anerkenntnis

Terminsgebühr für beide Anwälte Auch dann, wenn im schriftlichen Verfahren ein Anerkenntnisbeschluss ergeht, erhalten die beteiligten Anwälte eine Terminsgebühr. Das gilt sowohl für den Anwalt, der anerkennt, als auch für den Anwalt des Beteiligten, zu dessen Gunsten der Anerkenntnisbeschluss ergeht. Beispiel Nach Antragseinreichung (Wert: 5.000,00 EUR) erkennt der Antragsgeg...mehr

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zfs 05/2019, Hinweispflicht... / Sachverhalt

Der Kl. hatte die beklagten Rechtsanwälte vor dem LG Köln auf Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung des anwaltlichen Beratungsvertrags in Anspruch genommen. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kl. hatte sich von den Bekl. in einer Arzthaftpflichtsache beraten lassen. Diese wiesen den Kl. auf die grundsätzliche Möglichkeit der Prozessfinanzierung hin und schluge...mehr

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AGS 05/2019, Höhe der Verfa... / 2 Aus den Gründen

Die aufgrund eines Beschwerdewerts von mehr als 200,00 EUR nach § 1 Abs. 3 i.V.m. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthafte und fristgemäß eingelegte Beschwerde gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren ist unbegründet. Der Beschwerdeführer hat keinen über die bereits erfolgte Vergütungsfestsetzung hinausgehenden Anspruch. Über die Beschwerde entscheidet d...mehr

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AGS 05/2019, Langenberg/Zehelein, Betriebskosten- und Heizkostenrecht

Begründet von Dr. Hans Langenberg, fortgeführt von RiAG Dr. Kai Zehelein. 9. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXIV, 734 S., 59,00 EUR Mit der vorliegenden 9. Aufl. ist der Begründer und vormalige Mitautor Dr. Hans Langenberg ausgeschieden. Fortgeführt wird das Werk jetzt ausschließlich von Herrn Dr. Kai Zehelein, der bereits in der 7. und 8. Aufl. mitgearbeitet hat. Die...mehr

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AGS 05/2019, Neue Angelegen... / 3 Anmerkung

Wird ein Anwalt in einer erledigten Sache erneut beauftragt, so liegt für ihn grds. nur eine einzige Angelegenheit vor (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG). Er erhält daher seine Gebühren und Auslagen nur einmal (§ 15 Abs. 2 RVG). Bereits vereinnahmte Vergütungen sind dann auf die weitere Vergütung anzurechnen, wobei es sich nicht um eine Anrechnung i.S.d. RVG handelt, sondern rechtlich u...mehr

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AGS 05/2019, Obliegenheitsv... / 3 Anmerkung

Der Entscheidung des LG ist uneingeschränkt beizupflichten. Die streitgegenständliche Vergleichsregelung ist eine einfache Leistungsbeschränkung. Es handelt sich bekanntlich nicht um eine Verschuldensregelung. Verstöße gegen Obliegenheiten spielen daher keine Rolle. Es geht allein um den objektiven Umfang der Versicherungsleistung. Das LG hat den Kern der Regelung sehr anscha...mehr

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zfs 05/2019, Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Sachschaden – aktuelle Fragestellungen aus der instanzgerichtlichen Praxis Referent: Hans-Peter Freymann, Präsident des LG, Saarbrücken Ort: Dresden/Residenz "Alt Dresden" Datum: Freitag, 14.6.2019, 13.30 Uhr bis 19.00 Uhr (5 Vortragsstunden) Gebühr: 195 EUR Mitglieder Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht/Rechtsanwälte bis 3 Jahre nach Zulassung/Asses...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / Einführung

Fehlende Mehrwertfestsetzung Wird vor Gericht ein Vergleich geschlossen, der auch weitergehende, in diesem Verfahren nicht anhängige Gegenstände erfasst, so hat das Gericht einen Mehrwert festzusetzen. Dieser Mehrwert gilt dann auch für die Berechnung der Anwaltsgebühren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Übersehen wird dabei häufig, dass auch die unterbliebene Festsetzung eines Mehrwer...mehr

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AGS 05/2019, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung

Zugrunde lag eine isolierte Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung in einer Unterhaltssache. Diese richtet sich, wie das OLG[1] festgestellt hat, nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 567 ZPO und nicht nach den §§ 59 ff. FamFG. Für solche Beschwerdeverfahren kommt eine Wertfestsetzung von Amts wegen nach § 55 Abs. 1 FamGKG nicht in Betracht, da in einem Verfahren über eine ...mehr

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ZErb 05/2019, Nachlassrecht – Handbuch der Rechtspraxis –

Erbfolge, Testament, Erbvertrag, Pflichtteilsrecht, Rechtspflege, Insolvenz, Verfahren, Erbschaftsteuer, IPR Karl Firsching/Lothar Graf Bearbeitet von Holger Krätzschel, Melanie Falkner und Christoph Döbereiner. C.H.BECK, 11. Auflage 2019 XXXVIII, 895 S. Mit Freischaltcode zum Download der Formulare, 119 EUR ISBN 978-3-406-70969-2 Nach der 9. Auflage von 2008 und der 10. Auflage...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 3 Anmerkung

Nach der Anm. zu Nr. 3305 VV wird die durch den Bevollmächtigten des Antragstellers im Mahnverfahren verdiente 1,0-Verfahrensgebühr auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Das gilt nach Anm. zu Nr. 3307 VV auch für die Verfahrensgebühr des Vertreters des Antragsgegners im Mahnverfahren. Es handelt sich um echte und § 15a RVG unterfallende Anrech...mehr

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AGS 05/2019, Fiktive Termin... / 2 Aus den Gründen

Der gegen den Vergütungsfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist zulässig (§§ 165, 151 VwGO) und begründet. Die Urkundsbeamtin hat in ihrem Kostenfestsetzungsbeschluss zu Unrecht die geltend gemachte (fiktive) Terminsgebühr (Nr. 3104 Anm. Abs. 1 Nr. 2 VV) nicht als eine der Antragstellerin er...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / II. Die Bindungswirkung der Wertfestsetzung

Festsetzung hat Bindungswirkung Setzt das Gericht dagegen einen (Mehr-)Wert fest, so ist dieser Wert nach §§ 32 Abs. 1, 23 Abs. 1 RVG auch für die beteiligten Anwälte, Parteien und Beteiligte bindend. Im Gegenzug steht ihnen die Möglichkeit offen, die gegebenen Rechtsbehelfe und Rechtsmittel gegen diese Wertfestsetzung einzulegen (§ 68 GKG, § 59 FamGKG oder § 83 GNotKG ggfs. i...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / V. Sonderfall: Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände

Keine Festsetzung bei anhängigem Mehrwert Wird ein Vergleich über anderweitig anhängige Gegenstände geschlossen, fällt keine Gerichtsgebühr für den Vergleich an, da die Gerichtsgebühren für einen gerichtlichen Vergleich seit Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes ausdrücklich voraussetzen, dass der Gegenstand des Vergleichs überhaupt nicht, also auch ni...mehr

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AGS 05/2019, Keine Anrechnu... / 2 Aus den Gründen

In dem Kostenfestsetzungsbeschluss wurde die Anrechnung der 0,5-Verfahrensgebühr Nr. 3307 VV auf die 1,3-Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV vorgenommen, obwohl seit dem Abschluss des Mahnverfahrens mit Erhebung des Widerspruchs und der Einleitung des streitigen Verfahrens mehr als 2 Jahre vergangen sind und eine Anrechnung von Gebühren sodann gem. § 15 Abs. 5 S. 3, 2. Hs. RVG entf...mehr

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AGS 05/2019, Mehrfacher Anf... / 2 Aus den Gründen

Anzuwenden ist das RVG in der Fassung bis 31.7.2013 (a.F.), denn die Beiordnung des Rechtsanwalts ist vor diesem Zeitpunkt erfolgt (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG). Die Beschwerde ist nach §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 RVG statthaft und zulässig. Der Beschwerdewert übersteigt 200,00 EUR. Die Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Die Erinnerung des Beschwerdegegners war zulässig...mehr

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FF 05/2019, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

OLG Brandenburg, Beschl. v. 1.4.2019 – 13 WF 39/19 1. Die Erfolgsaussicht i.S.d. § 81 Abs. 2 Nr. 2 FamFG fehlt von vornherein, wenn die (abschlägige) Entscheidung sofort und ohne Anhörung eines weiteren Beteiligten möglich ist (vgl. Feskorn in: Prütting/Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 81 FamFG, Rn 23 m.w.N.). 2. Die subjektive Erkennbarkeit einer von vorneherein fehlende Erfolg...mehr

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AGKompakt 05/2019, Negative... / III. Die Bindungswirkung einer unterbliebenen Wertfestsetzung

Auch fehlende Mehrwertfestsetzung hat Bindungswirkung Die Bindungswirkung besteht aber nicht nur dann, wenn ein Wert (positiv) festgesetzt wird, sondern auch dann, wenn die Festsetzung eines Mehrwerts unterbleibt, also eine "negative Wertfestsetzung" erfolgt. Wenn das Gericht also entweder erklärt, der Vergleich habe keinen Mehrwert oder es nur den Verfahrenswert festsetzt, o...mehr

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AGS 05/2019, Neue Angelegen... / Leitsatz

Wird eine Kindschaftssache nach Ablauf von mehr als zwei Kalenderjahren seit ihrer Erledigung wieder aufgenommen, so liegt für den Anwalt eine neue Angelegenheit vor, in der er sämtliche Gebühren wieder erneut verdienen kann. AG Karlsruhe, Beschl. v. 21.1.2019 – 7 F 114/13mehr

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AGS 05/2019, Gebührenanspru... / 3 Anmerkung

Die Entstehung der Gebühr nach Nr. 2504 VV setzt voraus, dass der Anwalt eine Tätigkeit entfaltet, die auf die Erstellung eines Plans zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Grundlage zur Herbeiführung einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern gerichtet ist. Für die Entstehung der Gebühr ist nicht erforderlich, dass ein schriftl...mehr

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zfs 05/2019, Zur Frage der ... / A. Einleitung

Nahezu bei jeder Regulierungsverhandlung zwischen Anwalt und Versicherer wird darüber diskutiert, ob und inwieweit wiederkehrende Leistungen wie beispielsweise der Erwerbsschaden oder der Haushaltsführungsschaden der dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen. Ganz überwiegend wird vorgebracht, dass die kurze dreijährige Verjährungsfrist generell zu beachten ist. Es besteht d...mehr

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AGS 05/2019, Editorial

Gleich zwei Entscheidungen befassen sich mit der Zwei-Kalenderjahres-Frist des § 15 RVG. Das AG Grünstadt (S. 209) stellt zu Recht klar, dass nach Ablauf von zwei Kalenderjahren eine Anrechnung der im Mahnverfahren angefallenen Gebühren auf die Verfahrensgebühr des streitigen Verfahrens nicht mehr stattfindet. Das AG Karlsruhe (S. 213) ist der Auffassung, dass bei Wiederaufn...mehr

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AGS 05/2019, Mehrfacher Anf... / Leitsatz

Bei einer gemeinsamen Einigung in mehreren Rechtstreiten derselben Beteiligten entsteht die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1006 VV in jedem Verfahren, und nicht nur einmalig. Ohne Verbindung nach § 113 SGG bezieht sich der Beitrag des Anwalts an der Herbeiführung der Einigung oder Erledigung auf jedes einzelne durch Vergleich beendete Verfahren. Thüringer LSG, Beschl. v. 22.1...mehr

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AGS 05/2019, Gebührenanspru... / Leitsatz

Für den Anfall einer Gebühr nach Nrn. 2504 ff. VV reicht es aus, dass der im Wege der Beratungshilfe für ein Verbraucherinsolvenzverfahren tätig gewordene Anwalt den Gläubigern des Schuldners bei ungewisser Zukunftsperspektive einen sog. Nullplan angeboten hat. Der Senat hält an seiner früheren Rspr. (Beschl. v. 28.1.2014 – 8 W 35/14) nicht fest. OLG Stuttgart, Beschl. v. 8.2...mehr

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zfs 05/2019, Der Personensc... / II. Materielle Schäden

Insgesamt sind jedoch die materiellen Schäden im Vergleich zum immateriellen Schaden viel ergiebiger und im Gesetz auch viel ausführlicher geregelt. Auch die Rechtsprechung ist hierzu wesentlich umfangreicher, wie ein Blick auf die jährliche Berichterstattung zur Rechtsprechung des VI. Zivilsenats in DAR zeigt. Ich kann hier nur in aller Kürze die Grundzüge darstellen. Allem...mehr

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FF 05/2019, Wechselmodell und Ehegattenunterhalt oder: der Hang zum Atomisieren

Dr. Mathias Grandel Wenn es ein Ranking der kompliziertesten Unterhaltsberechnungen geben würde, die das deutsche Unterhaltsrecht auf die Beine zu stellen in der Lage ist, gebührte der Rechtsprechung, wie man richtigerweise bei einem paritätischen Wechselmodell den Kindesunterhalt minderjähriger Kinder berechnet, sicher einer der Spitzenplätze. Unübertroffen sind die Detailbe...mehr