Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 24/2016, Aktuelle Entwi... / VIII. Verjährung

Der bis zum 14.12.2004 geltenden, für die Haftungspraxis in „Altfällen“ maßgebliche Verjährungsregel des § 51b BRAO kommt in der Judikatur zur Beraterhaftung weiterhin eine wesentliche Bedeutung zu (D. Fischer, VersR 2016, 700, 706). Nach dieser Bestimmung verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch ents...mehr

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ZAP 15/2016, Die Menschenre... / 7. Art. 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 8 EMRK enthält eine nur schwach formulierte Gewährleistung. Er verpflichtet die Vertragsstaaten zur Achtung des Jedermann zustehenden Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies umfasst namentlich die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie die Gewährleistung eines Brief- und Telekommunikationsgeheimnisses. Art. 8 EMRK beschreibt damit einen Teilbereich des allg...mehr

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ZAP 22/2015, Berufs-, vergü... / 2. Strafrechtliches Wiederaufnahmeverfahren

In besonderer Schärfe stellt sich diese Situation gleichfalls im strafrechtlichen Wiederaufnahmeverfahren nach § 359 StPO. Dem Verfahren (das mit der nicht fristgebundenen Ausbringung des Antrags an das Wiederaufnahmegericht beginnt) geht ein oftmals langjähriger Instanzenzug voraus. Beispiele: Auch in etlichen vom Verfasser geführten Umfangsverfahren waren es mehrere Jahre b...mehr

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Anwaltsmagazin / "Gender Pay Gap" in der Anwaltschaft

Vor einigen Wochen – am 19. März – wurde wieder der "Equal Pay Day" in Deutschland ausgerufen. Dieser jährlich stattfindende Aktionstag soll die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen symbolisieren, indem die durchschnittliche Entgeltdifferenz zwischen den Geschlechtern in einen Zeitraum von Kalendertagen umgerechnet wird. Ermittelt wird so der Tag, "bis zu dem Frauen umsonst...mehr

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ZAP 15/2016, Anwaltsmagazin / 3 Verordnung zum elektronischen Anwaltspostfach

Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf einer Ausführungsverordnung zum elektronischen Anwaltspostfach vorgelegt. Mit der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung (RAVPV), die sich auf die Ermächtigung in § 31c BRAO stützt, will das Ministerium u.a. die Einzelheiten zur Benutzung der neuen Postfächer regeln. Enthalten sind dort etwa Bestimmungen zur Einrichtung ...mehr

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ZAP 23/2016, Rechtsprechung... / 1. Nachweis der Anwaltsvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren

§ 73 Abs. 6 SGG regelt den Nachweis der Prozessvollmacht. Nach Satz 5 der Vorschrift hat das Gericht den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn ein anderer als ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter auftritt. Diese Norm wurde durch das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes vom 12.12.2007 (BGBl I, S. 2840) zum 1.1.2008 eingeführt. Sie ist ide...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / II. Kostenfestsetzungsverfahren

Das Kostenfestsetzungsverfahren – etwa im Zivilprozess gem. §§ 103 ff. ZPO – dient dazu, Grund und Höhe der erstattungsfähigen Kosten zu ermitteln und dem Erstattungsberechtigten auf schnellem Wege einen Vollstreckungstitel wegen seines Erstattungsanspruchs gegen den Gegner zu verschaffen. Dieses Verfahren ist im Zivilprozess, in familienrechtlichen Verfahren und im arbeitsg...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben

Hier fehlte es nach Auffassung des OLG Köln an dem Erfordernis der vorgeschriebenen mündlichen Verhandlung. Das OLG hat darauf hingewiesen, dass der Berufungssenat den Beweisbeschluss gem. §§ 525, 358a ZPO lediglich vorbereitend erlassen habe. Eine solche Anordnung könne ohne mündliche Verhandlung ergehen. Deshalb greife die Regelung von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 V...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Kosten der 1. Instanz

Dem Prozessbevollmächtigten des Klägers ist jedenfalls für das Einreichen der Klageschrift die 1,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG angefallen (s. Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG). Die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Berlin hat nach Nr. 3104 VV RVG die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG ausgelöst. Ferner hat der Kläger an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Rechtliche Bewertung zwischen den Parteien strittig

Die vorstehenden Ausführungen gelten im Grundsatz auch für Abgeltungsklauseln. Diese sind im Kostenfestsetzungsverfahren dann nicht zu berücksichtigen, wenn deren rechtliche Bewertung zwischen den Parteien umstritten ist und die Abgeltungsklausel jedenfalls nicht so offenkundig einen bestimmten Inhalt hat, dass keine ernsten Auslegungsschwierigkeiten auftreten können (BAG RV...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Gesetzessystematik

Der Ansatz des vollen Hauptsachewertes auch in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, in denen es um Zahlungsansprüche geht, entspricht der Gesetzessystematik. Der Gesetzgeber geht in § 35 FamGKG zunächst davon aus, dass sich der Verfahrenswert in Verfahren, in denen es um eine bezifferte Geldforderung geht, nach deren Höhe bestimmt, soweit nichts anderes bestim...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Voller Verfahrenskostenvorschussbetrag

Einige OLG setzen demgegenüber als Verfahrenswert den vollen Vorschussbetrag an (so OLG Bamberg RVGreport 2011, 271 [Hansens] = AGS 2011, 454; OLG Düsseldorf AGS 2014, 237; OLG Hamm RVGreport 2014, 365 [ders.]; OLG Frankfurt – 3. FamS AGS 2013, 585 und FamRZ 2015, 527; OLG Köln AGS 2015, 50 = JurBüro 2014, 536; OLG Bremen AGS 2014, 521 = FamRZ 2015, 526). Dies wird damit begr...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Entscheidung im Verhandlungstermin

Anders liegt der Fall, wenn die Parteien die Erledigungserklärung erst im Termin zur mündlichen Verhandlung abgegeben haben und das Gericht dann in dieser Verhandlung eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO erlässt. In diesem Fall ist allerdings nicht der Gebührentatbestand von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG einschlägig. Vielmehr entsteht den hieran mitwirkenden P...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 2. Abänderungsantrag

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses gem. § 107 ZPO erfolgt nur auf Antrag (§ 107 Abs. 1 S. 1 ZPO), über den das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 107 Abs. 1 S. 2 ZPO) und dort der für das Kostenfestsetzungsverfahren zuständige Rechtspfleger/UdG entscheidet. Nicht geregelt ist, ob die die Abänderung begehrende Partei einen unter Berücksichtigung der (geänderten) W...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Auffassung des OLG Karlsruhe

Das OLG Karlsruhe hat sich hier der letztgenannten Auffassung angeschlossen. Der Senat hat darauf hingewiesen, dass sich im Fall einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses infolge ihrer schnellen Vollstreckbarkeit eine Hauptsacheentscheidung erübrige und mit ihr dadurch nicht nur eine vorläufige, sondern eine endgültige Regelung erfolge. Fern...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Argumentation des OLG Brandenburg

Das OLG Brandenburg hat dies bejaht, weil in dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG die mündliche Verhandlung vorgeschrieben sei. § 51 Abs. 2 S. 2 FamFG bestimme zwar, dass das Gericht im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung entscheiden könne und erst nach deren Erlass im Verfahren auf Aufhebung od...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Ablehnung der Festsetzung

Gemäß § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Festsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben. Dabei wird in der Praxis immer wieder verkannt, dass die Einwendungen keiner Substantiierung bedürfen und sie erst Recht nicht schlüssig sein müssen (LAG Hessen RVGreport 2016, 54 [Hansens]; OLG Koblenz RVGreport...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Antragsfrist

Gemäß § 107 Abs. 2 ZPO muss der Abänderungsantrag binnen einer Frist von einem Monat beim Gericht angebracht werden. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses. Bedarf es einer solchen Zustellung nicht, ist die Verkündung des Wertfestsetzungsbeschlusses maßgebend (§ 107 Abs. 2 S. 2 ZPO). Da es sich bei der vorgenannten Monatsfrist nicht um eine Not...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Entscheidung gemäß oder entsprechend § 307 ZPO

Im Fall des OLG Oldenburg war primär das Verfahrensrecht der ZPO anwendbar, da es sich bei dem Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung um eine Zivilsache gehandelt hat. Im Fall des OLG Brandenburg waren ebenfalls die allgemeinen Vorschriften der ZPO und die Vorschriften der ZPO über das Verfahren vor den Landgerichten entsprechend anwendbar. Bei dem beim AG Potsda...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Fall des OLG Brandenburg

Der Entscheidung des OLG Brandenburg (RVGreport 2017, 223 [Hansens] = NZFam 2017, 321) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin hatte beim AG Potsdam – Familiengericht – den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung von Trennungsunterhalt beantragt. Das Familiengericht (FamG) hat einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt. Hierauf hat der Antragsg...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / III. Isolierte Verzinsung des Kostenerstattungsanspruchs bei unstreitiger Zahlung

Gemäß § 104 Abs. 1 S. 2 ZPO ist im Kostenfestsetzungsverfahren auf Antrag auszusprechen, dass die festgesetzten Kosten vom Eingang des Festsetzungsantrags mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen sind. Diese Formulierung spricht dafür, dass eine Verzinsung nur anzuordnen ist, wenn tatsächlich Kosten festgesetzt werden. Insbesondere in sozialgerichtlichen Ange...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 4. Entscheidung über den Abänderungsantrag

Auf den – zulässigen – Abänderungsantrag erlässt der Rechtspfleger/UdG einen auf § 107 ZPO gestützten neuen Kostenfestsetzungsbeschluss. Bei einer Herabsetzung des Werts sind auch die erstattungsfähigen Kosten geringer als zuvor festgesetzt. In diesem Fall wird der ursprüngliche Kostenfestsetzungsbeschluss geändert. Wird demgegenüber ein höherer Wert festgesetzt, sind die erst...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / ee) Zeitpunkt der Wertberechnung

Ob das Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung tatsächlich gegenüber einem entsprechenden Hauptsacheverfahren eine geringere Bedeutung hat, steht manchmal erst nach Beendigung des Verfahrens fest. Demgegenüber stellt § 34 S. 1 FamGKG für die Wertberechnung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der den jeweiligen Verfahrensgegenstand betreffenden ersten Antragstellung in...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / a) Folgen der Änderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung

Mit Änderung der Kostenentscheidung des LG Berlin im Urteil vom 9.4.2014 durch das Berufungsurteil des KG vom 2.7.2015 ist der auf der abgeänderten Entscheidung beruhende Kostenfestsetzungsbeschluss des Rechtspflegers des LG Berlin vom 5.6.2014 ohne weiteres wirkungslos geworden (s. BGH RVGreport 2010, 382 [Hansens] = zfs 2011, 41 m. Anm. Hansens = AGS 2011, 316). Einer förm...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / bb) Rückfestsetzungsantrag

Gehört der von dem letztlich obsiegenden Kläger dem im Ergebnis unterlegenen Beklagten im Verlaufe des Rechtsstreits aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 gezahlte Betrag gem. § 91 Abs. 4 ZPO zu den Kosten des Rechtsstreits, wird die Rückfestsetzung gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO nur auf Antrag vorgenommen. Zusammen mit diesem Rückfestsetzungsantrag kann die Partei au...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / IV. Höhe der Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im sozialgerichtlichen Verfahren

Nach Nr. 3106 VV RVG fällt in Verfahren vor den Sozialgerichten, in denen Betragsrahmengebühren entstehen, die Terminsgebühr mit einem Gebührenrahmen von 50–510 EUR (Mittelgebühr: 280 EUR) an. Nach Satz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3106 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Part...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 6. Sinn und Zweck der Gebührenregelung

Mit Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG soll nach Auffassung des OLG Brandenburg erreicht werden, dass der Verfahrensbevollmächtigte, der im Hinblick auf den auch in Familienstreitsachen geltenden Grundsatz der Mündlichkeit (s. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 128 Abs. 1 ZPO) erwarten kann, in der mündlichen Verhandlung eine Terminsgebühr zu verdienen, keinen Gebühren...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / II. Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils?

Mit einem weiteren Anwendungsbereich der Terminsgebühr hatte sich der BGH vor kurzem in einem Beschluss (RVGreport 2017, 140 [Hansens] = JurBüro 2017, 127) zu befassen. In jenem Fall hat der Kläger gegen den Beklagten vor dem LG Oldenburg eine Schadensersatzklage erhoben. Das LG hat die Zustellung der Klageschrift verfügt und den Beklagten unter Fristsetzung gem. § 276 Abs. ...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Grundsatz: Ausschluss im Urteilsverfahren

Gemäß § 91 Abs. 1 ZPO, der gem. § 46 Abs. 2 ArbGG auch im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren entsprechend gilt, hat die unterlegene Partei die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung ihres Gegners notwendigen Kosten zu erstatten. Hiervon ausgeschlossen ist im Urteilsverfahren des ersten Rechtszuges vor dem Arbeitsgericht gem. § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG der Anspruch der ob...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 4. Ergebnis

Der Rechtspfleger des LG wird somit auf den Kostenfestsetzungsantrag des Klägers dessen außergerichtliche Kosten und die von diesem gezahlten Gerichtskosten aufgrund der Kostenentscheidung im Urteil des KG vom 2.7.2015 verzinslich gegen den Beklagten festsetzen. Auch dem Rückfestsetzungsantrag des Klägers wird der Rechtspfleger in vollem Umfang entsprechend. Gegenstand des R...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / bb) Aufrechnung gegen Erstattungsforderung

Für das Kostenfestsetzungsverfahren entspricht es allgemeiner Auffassung, dass materiell-rechtliche Einwendungen, zu denen auch die Aufrechnung gehört, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, sondern außerhalb dieses Verfahrens geltend zu machen sind (BGH RVGreport 2010, 152 [Hansens]: Prozesskostenvorschuss; BGH RVGreport 2006, 233 [Ders.] = AGS 2007, 219: Verjährung; BGH R...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 1. Rechtliche Grundlage

Gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung, höchstens jedoch nach dem Wert des gepfändeten Gegenstandes. Soll ein bestimmter Gegenstand gepfändet werden und hat dieser einen geringeren Wert, so ist der geringere Wert maßgebend. Nach einer weit verbreiteten Auffassung (s. neulic...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / aa) Gesetzeswortlaut

Bereits der Wortlaut des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG spricht eigentlich gegen diese Auffassung. Die Vorschrift unterscheidet zwischen "dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung" im 1. Halbsatz einerseits und der Pfändung eines "bestimmten Gegenstandes" im 2. Halbsatz andererseits. Die Regelung, nach der der geringere Wert maßgebend ist, bezieht sich ausdrücklich nur auf die ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Gesetzeswortlaut

Der BGH hat sich der letztgenannten Auffassung angeschlossen. Auch nach seiner Auffassung spricht bereits der Wortlaut der Gesetzesregelung für diese Auslegung. Der BGH weist jedoch darauf hin, dass der Wortlaut insoweit nicht zwingend sei, denn das Wort "gemäß" vor der Angabe des § 331 Abs. 3 ZPO könne – jedenfalls bei isolierter Betrachtung – auch als "in Übereinstimmung m...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 4. Gebührentipp

Es kommt nach der – dem Gesetzeswortlaut und dem Sinn und Zweck der Gebührenregelung in Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG folgenden – zutreffenden Auffassung des BGH nicht darauf an, ob das Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren prozessordnungsgemäß – also auf einen entsprechenden Antrag des Prozessbevollmächtigten des Klägers – ergangen ist. In der Praxis i...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Beschwerdeverfahren

Nicht selten wird die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG für die Ermittlung des Gegenstandswertes bei Pfändung einer wertlosen Forderung für das Beschwerdeverfahren herangezogen. So ging es im Fall des OLG Brandenburg (RVGreport 2016, 470 [Hansens]) um die Vergütung des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners in einem Beschwerdeverfahren, das einem Pfändungs- und Überwei...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Fall des OLG Celle

Der Entscheidung des OLG Celle (RVGreport 2016, 396 [Hansens]) hat folgender Sachverhalt zugrunde gelegen: Die Antragstellerin jenes Verfahrens hatte im September 2014 von einem Autohaus einen Pkw Skoda Yeti 2,0 l TDI erworben, der von dem sog. Abgasskandal des Herstellers betroffen war. Die Antragstellerin hatte mit Anwaltsschreiben vom 4.2.2016 den Rücktritt vom Kaufvertra...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / c) Vermeidung eines gebührenrechtlichen Nachteils

Die 0,5 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 2 der Anm. zu Nr. 3105 VV RVG soll nach den weiteren Ausführungen des BGH gerade nicht den mit der Stellung des (Prozess-)Antrags auf Erlass eines Versäumnisurteils verbundenen – denkbar geringen – zusätzlichen Aufwand des Prozessbevollmächtigten vergüten. Vielmehr soll der dem Prozessbevollmächtigten ohne die Vorschrift drohende gebüh...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Prozesskostenhilfe

Einem bedürftigen Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Pkw kann Prozesskostenhilfe gem. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO bewilligt werden, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und diese nicht mutwillig erscheint. Aufgrund der Legaldefinition in § 114 Abs. 2 ZPO ist die Rechtsverfolgung dann mutwillig, wenn eine Partei, die keine Prozessko...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 2. Schriftlicher Vergleich

Nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. In dem vom OLG Köln (RVGreport 2016, 259 [Hansens]) entschiedenen Fall hatten die Parteien in dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit nach schriftlicher Korrespondenz ihrer...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist diejenige Partei, die durch die erstmalige oder abgeänderte Wertfestsetzung begünstigt wird. Wenn der Wert herabgesetzt wird, ist dies im Regelfall die erstattungspflichtige Partei. Bei einer Heraufsetzung des Werts ist dies die erstattungsberechtigte Partei. Im Fall des OLG Hamburg (zfs 2016, 463 mit Anm. Hansens = RVGreport 2016, 352 [Hansens]) hat di...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / dd) Geringerer Arbeitsaufwand des Gerichts

Demgegenüber ist der Arbeitsaufwand des Familienrichters im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses im Regelfall geringer als bei Durchführung eines entsprechenden Hauptsacheverfahrens. Regelmäßig erspart sich der Richter die Durchführung einer sonst in der Hauptsache erforderlichen mündlichen Verhandlung. Außerdem fäl...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gesetzliche Regelung

Ist Gegenstand des Verfahrens eine bezifferte Geldforderung, bemisst sich der Verfahrenswert gem. § 35 FamGKG nach deren Höhe, soweit nichts anderes bestimmt ist. § 41 FamGKG trifft eine Sonderregelung für Verfahren der einstweiligen Anordnung. Nach § 41 S. 1 FamGKG ist im Verfahren der einstweiligen Anordnung der Wert i.d.R. unter Berücksichtigung der geringeren Bedeutung g...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 3. Fall des OLG Oldenburg

Das OLG Oldenburg (RVGreport 2017, 225 [Hansens]) hatte sich in einem Zivilverfahren mit einem vergleichbaren Sachverhalt zu befassen. In jenem Fall hatte der Antragsteller beim LG Oldenburg im Hinblick auf die durch den Antragsgegner begangenen Wettbewerbsverstöße einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das LG Oldenburg hat die Sache nicht als dringl...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Grundsatz: Keine Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen

Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung sind materiell-rechtliche Einwendungen gegen den Kostenerstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Derartige Einwendungen sind vielmehr vorrangig mit der Vollstreckungsgegenklage außerhalb des Kostenfestsetzungsverfahrens geltend zu machen. Dies ist etwa für folgende Einwendungen...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / aa) Arbeitsaufwand ist nicht geringer

Der Arbeitsaufwand und die anwaltliche Verantwortung für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses sind nämlich nicht geringer als für einen entsprechenden Hauptsacheantrag. In beiden Verfahren muss der Antragsteller die gesetzlichen Voraussetzungen des Vorschussanspruchs nach § 1360a Abs. 4 BGB vortragen und die Zus...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / b) Vorangegangene Besprechungen

Außerdem kann der Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien eine Besprechung der Prozessbevollmächtigten zur Erledigung des Verfahrens vorausgegangen sein. In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG in Verbindung mit Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV RVG für die Mitwirkung an dieser Besprechung (KG RVGreport 2007, 185 [Hansens] = AGS 2...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / dd) Besonderheiten des vorliegenden Falls

Hier bestand jedoch die Besonderheit, dass der die Rückfestsetzung beantragende Kläger selbst Umstände vorgetragen hat, die möglicherweise seinem Rückfestsetzungsantrag in Höhe eines Teilbetrags von 231,25 EUR entgegenstehen könnten. Der Kläger hat nämlich selbst dargetan – und dies ist auch wegen des Schweigens des Beklagen hierzu als zugestanden anzusehen – er, der Kläger ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / I. Terminsgebühr im Verfahren der einstweiligen Anordnung bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr in Zivilverfahren anfällt, regelt Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG. Danach entsteht die Terminsgebühr für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen, aber auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Solche anderen Bestimmungen finden sich in den in Teil 3 VV RVG aufgeführ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Hälfte der verlangten Zahlung

Nach einer Auffassung bemisst sich der Verfahrenswert – wie auch sonst in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung – nach der Hälfte des für die Hauptsache bestimmten Wertes, hier also mit der Hälfte des verlangten Vorschussbetrags (OLG Frankfurt – 5. FamS AGS 2014, 417; OLG Frankfurt – 6. FamS FamRZ 2016, 163; OLG Celle – 10. FamS AGS 2013, 423 = JurBüro 2013, 588...mehr