Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 4. Kostenentscheidung ohne mündliche Verhandlung

Die Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht übrigens dann nicht, wenn das Prozessgericht nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien ohne mündliche Verhandlung gem. § 91a ZPO nur über die Kosten entschieden hat (BGH RVGreport 2007, 469 [Hansens] = AGS 2007, 610; OLG Karlsruhe AGS 2007, 346; OLG Frankfurt RVGreport 2006, 388 [ders...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Kosten der 2. Instanz

Das Einreichen der Berufungsschrift hat für den Prozessbevollmächtigten des Klägers die 1,6 Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ausgelöst (s. Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3201 VV RVG). Ferner ist dem Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem Zivilsenat des KG die 1,2 Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV RVG angefallen. Für die 4,0 Ver...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Änderung der Wertfestsetzung

Eine Abänderung eines rechtskräftig gewordenen Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn der Wert des Streitgegenstandes nach Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses festgesetzt wird und diese Festsetzung von der dem Kostenfestsetzungsbeschluss zugrunde liegenden Wertberechnung abweicht. Die Abänderung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach ...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / 1. Sachverhalt

Der Kläger hat vor dem LG Berlin Zahlungsklage über 22.000 EUR erhoben. Nach streitiger mündlicher Verhandlung hat das LG Berlin die Klage auf Kosten des Klägers durch Urteil vom 9.4.2014 abgewiesen. Mit seinem am 8.5.2014 beim LG eingegangenen Kostenfestsetzungsantrag vom Vortag beantragte der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigte Beklagte die Festsetzung seiner außergericht...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Gesetzliche Grundlagen der Rückfestsetzung

Gemäß § 91 Abs. 4 ZPO gehören zu den Kosten des Rechtsstreits, die gem. §§ 103 ff. ZPO im vereinfachten Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können, auch diejenigen Kosten, die die obsiegende Partei der unterlegenen Partei im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlt hat. Die Vorschrift des § 91 Abs. 4 ZPO ist durch das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 24...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / b) Verfahrensweise bei Abgeltungsklauseln

Gerichtliche Vergleiche werden vielfach mit Abgeltungsklauseln geschlossen. Häufig verpflichtet sich der Beklagte in einem Vergleich, an den Kläger zum Ausgleich der Klageforderung einen bestimmten Betrag zu zahlen. In der Abgeltungsklausel wird dann vereinbart, dass mit der vereinbarten Zahlung sämtliche Ansprüche der Parteien aus dem verfahrensgegenständlichen Sachverhalt ...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 9. Gebührentipp

Für die hier verfahrensgegenständliche Frage, ob nämlich im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. einer einstweiligen Anordnung, in der eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergeht, die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, zeichnet sich in der Rechtsprechung mit diesen beiden Beschlüssen des OLG Brandenburg und des OLG Oldenburg eine Tendenz ab,...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 3. Inhalt der Abänderung

Die Abänderung des Kostenfestsetzungsbeschlusses kommt nur im Hinblick auf den abgeänderten Streit-/Gegenstandswert in Betracht. Deshalb sind nur Änderungen zulässig, die wertabhängig sind. Eine Nachprüfung bereits festgesetzter Gebühren und Auslagen dem Grunde nach findet also im Abänderungsverfahren nach § 107 ZPO nicht statt. Diese Vorschrift ermöglicht lediglich, die fes...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Mögliche Maßnahmen

Eine Abänderung gem. § 107 Abs. 1 ZPO kann nach wohl herrschender Auffassung dann nicht erfolgen, wenn die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO versäumt worden ist (OLG München JurBüro 1991, 972; OLG Hamburg JurBüro 1990, 492; KG Rpfleger 1975, 324; Zöller/Herget, a.a.O., § 107 ZPO Rn 3). Versäumt der Erstattungspflichtige die Antragsfrist des § 107 Abs. 2 ZPO, kann er aber gege...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 7. Gesetzesbegründung

Ferner hat das OLG Brandenburg seine Auffassung damit begründet, der Gesetzgeber habe bei der Übernahme von Regelungen der BRAGO in Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG bewusst davon abgesehen, auch § 153 Abs. 4 SGG, nach dem in sozialgerichtlichen Berufungsverfahren eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann, in diese Anmerkung aufzunehmen. Dies habe de...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / d) Gegenstand der Rückfestsetzung

Gemäß § 91 Abs. 4 ZPO sind Gegenstand der Rückfestsetzung die von dem hier letztlich obsiegenden Kläger dem im Ergebnis unterlegenen Beklagten im Verlaufe des Rechtsstreits gezahlten Kosten. Zu diesen gezahlten Kosten gehört nicht nur der in dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom 5.6.2014 titulierte Erstattungsbetrag, sondern auch die aufgrund der Verzinsungsanordnung in dem Be...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Argumentation des OLG Oldenburg

Das OLG Oldenburg hat ähnlich argumentiert. Zwar sei für den Zeitraum bis zum Erlass der einstweiligen Verfügung gem. § 937 Abs. 2 ZPO eine mündliche Verhandlung nicht vorgeschrieben. Jedoch könnten die Parteien des Verfügungsverfahrens eine solche mündliche Verhandlung erzwingen, indem etwa nach Erlass eines ohne mündliche Verhandlung ergangenen Beschlusses nach Einlegung e...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Erinnerung

Aufgrund der Verweisung in § 11 Abs. 3 S. 2 RVG auf die Vorschriften über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren war hier der Vergütungsfestsetzungsbeschluss des UdG entsprechend § 165 Abs. 1 VwGO anfechtbar. Da nach Satz 2 dieser Vorschrift § 151 VwGO entsprechend gilt, konnte gegen die Entscheidung des UdG innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe die Entscheidung ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Abänderungsantrag und sofortige Beschwerde

Erfolgt die Abänderung zugunsten des Mandanten noch innerhalb der Erinnerungs-/Beschwerdefrist (§ 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1 ZPO), kann der hierdurch begünstigte Mandant entweder einen Abänderungsantrag nach § 107 Abs. 1 ZPO stellen oder gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss das gegebene Rechtsmittel einlegen. In diesem Verfahren kann er – anders als im Abänderungsve...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / aa) Aufhebung oder Änderung der Kostenentscheidung

Die Rückfestsetzung kommt dann in Betracht, wenn im Rechtsmittelzug die erstinstanzliche Kostenentscheidung, auf der der Kostenfestsetzungsbeschluss beruht, abgeändert oder aufgehoben worden ist (OLG Brandenburg RVGreport 2012, 194 [Hansens]; KG RVGreport 2011, 388 [Ders.]; s.a. BGH RVGreport 2004, 475 [Ders.]). Diese Voraussetzung hat hier vorgelegen. Das KG hat im Berufung...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 1. Gebührentatbestand

Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers keinen solchen Termin wahrgenommen und auch keine Besprechung geführt. Somit konnte hier die...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / 1. Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis

Die Voraussetzungen für die Aufrechnung sind in § 226 Abgabenordnung (AO) geregelt. Nach dessen Absatz 1 gelten für die Aufrechnung mit und auch gegen solche Ansprüche die Vorschriften des BGB sinngemäß, soweit die AO nichts anderes bestimmt. Solche Regelungen enthalten die nachfolgenden Absätze des § 226 AO. § 226 Abs. 2 AO verbietet die Aufrechnung mit Ansprüchen aus dem S...mehr

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ZAP 7/2016, Gebührentipps f... / cc) Ausnahmen

Für die Kostenfestsetzung entspricht es allgemeiner Auffassung, dass beispielsweise eine Anwaltsgebühr festgesetzt werden kann, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestands unstreitig sind (BGH RVGreport 2007, 103 [Hansens] = zfs 2007, 285 m. Anm. Hansens). Dies gilt einmal dann, wenn der Erstattungspflichtige sich selbst über die Tatbestandsvoraussetzun...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / 2. Fall des OLG Karlsruhe

Dem OLG Karlsruhe (NZFam 2017, 426) lag folgender Sachverhalt zur Entscheidung vor: Die Antragstellerin hatte beim AG Karlsruhe – Familiengericht (FamG) – einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, mit dem sie für ein laufendes Güterrechtsverfahren einen Verfahrenskostenvorschuss i.H.v. 9.582,48 EUR von dem Antragsgegner begehrte. Das AG hat diesem Antra...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / b) Sinn und Zweck der Vorschrift

Der Sinn und Zweck dieser Vorschrift steht jedoch nach den weiteren Ausführungen des BGH einer solchen Auslegung entgegen. Bereits zum Anfall der 1,2 Terminsgebühr nach Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG bei Abschluss eines schriftlichen Vergleichs hat der BGH darauf hingewiesen, mit dieser Regelung solle "in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtslage" nach § 35 B...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / III. Verfahrenswert einer einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht

In Verfahren der einstweiligen Anordnung vor dem Familiengericht ist der Verfahrenswert regelmäßig geringer anzusetzen als in einem entsprechenden Hauptsacheverfahren. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch Ausnahmen, auf die der Verfahrensbevollmächtigte im eigenen Interesse achten sollte. Denn die Festsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Verfahrenswertes durch da...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / a) Antrag erforderlich

Nach Auffassung des OLG Oldenburg (RVGreport 2008, 263 [Hansens] = AGS 2008, 386 m. Anm. N. Schneider), des OLG Düsseldorf (JurBüro 1984, 1838 zu § 35 BRAGO) und von Schneider/Winkler (GK, 2. Aufl. 2017, Nr. 3105 VV RVG Rn 31) fällt die 0,5 Terminsgebühr nur dann an, wenn der Kläger den Erlass des ergangenen Versäumnisurteils – wie von § 331 Abs. 3 S. 1 ZPO verlangt – beantr...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 1. Gesetzliche Regelung der Terminsgebühr

Unter welchen Voraussetzungen in Angelegenheiten, die nach Teil 3 VV RVG abzurechnen sind, die Terminsgebühr entsteht, ist im RVG etwas unübersichtlich geregelt. Zunächst geht man von der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG aus, die einige der Anwendungsbereiche der Terminsgebühr regelt. Nach Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV RVG fällt die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlich...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / II. Gegenstandswert bei Pfändung einer wertlosen Forderung

Betreibt der Gläubiger die Forderungspfändung, so weiß er zum Zeitpunkt seines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht, welchen Erfolg diese Zwangsvollstreckungsmaßnahme haben wird. Nicht selten stellt sich heraus, dass die gegen den Drittschuldner gerichtete Forderung objektiv wertlos ist. In einem solchen Fall stellt sich dann die Frage, nach ...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / a) Hauptsacheklagen

Zu den Hauptsacheklagen anderer Parteien sind bisher lediglich einige Entscheidungen von Landgerichten veröffentlicht worden. OLG-Entscheidungen sind bisher nicht bekannt geworden. Einige Landgerichte haben den Klagen der Käufer stattgegeben, so etwa LG Krefeld, Urt. v. 14.9.2016 – 2 O 83/16 und Urt. v. 14.9.2016 – 2 O 72/16; LG Oldenburg, Urt. v. 1.9.2016 – 16 O 790/16; LG Mün...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 2. Verfahrensweise bei (Teil-)Zahlungen

Wie im Einzelfall bei (Teil-)Zahlungen im Kostenfestsetzungsverfahren zu verfahren ist, soll unter Benutzung der Daten aus dem Fall des SG Frankfurt/M. (a.a.O.), anhand von verschiedenen Verfahrenssituationen dargestellt werden. In jenem Fall hatte die erstattungsberechtigte Klägerin mit ihrem beim SG am 12.2.2014 eingegangenen Kostenfestsetzungsantrag Kosten i.H.v. 530,74 E...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Zinsanspruch

Die Verzinsung des Erstattungsbetrags setzt zunächst den Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht voraus. Für den Verzinsungsbeginn ist dann der Tag dieses Eingangs maßgeblich, nicht etwa der etwaige spätere Eingang des Verzinsungsantrags. Der Zinsanspruch entsteht nämlich materiell-rechtlich mit der Stellung des Kostenfestsetzungsantrags (so bereits OLG München Rpf...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / b) Fall des LG Essen

Die Ausgangslage in dem Urteil des LG Essen (v. 18.5.2016 – 18 O 68/16, VRR 9/2016, 10) war ähnlich wie im Fall des LG Detmold. Auch hier wollte der bei der beklagten Rechtsschutzversicherung versicherte Kläger gegenüber dem Autohaus vom Kaufvertrag über das vom Abgasskandal betroffene Fahrzeug zurücktreten bzw. denselben wegen arglistiger Täuschung anfechten und gegenüber d...mehr

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ZAP 7/2017, Gebührentipps f... / 3. Abweichende Parteivereinbarungen

Die Parteien können abweichend von § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG hinsichtlich der Kostenerstattung eine andere Regelung treffen. Aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung oder eines außergerichtlichen Vergleichs können die Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren nicht festgesetzt werden. Ob die Kosten aufgrund eines Prozessvergleichs festgesetzt werden können, ist umstritten. Nac...mehr

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ZAP 22/2016, Gebührentipps ... / III. Aufrechnung gegen einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch

Ist eine Partei in einem Rechtsstreit oder sonstigen gerichtlichen Verfahren unterlegen, hat sie im Regelfall der obsiegenden Partei deren Kosten des Rechtsstreits bzw. Verfahrens zu erstatten. Nicht selten stehen der erstattungspflichtigen Partei jedoch gegen den Gegner eigene Ansprüche zu. Dann stellt sich die Frage, ab wann die erstattungspflichtige Partei gegen den proze...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / a) Objektive Voraussetzungen

Nach zutreffender Auffassung des OLG Köln waren hier die Voraussetzungen für den Anfall der Terminsgebühr erfüllt. In der hier einschlägigen Fallgestaltung erfordert das Gesetz nämlich in objektiver Hinsicht lediglich: Ein gerichtliches Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, was hier für den vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit vorgelegen hat, sow...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / 3. Schriftliche Entscheidung

Nach der soeben behandelten Vorschrift von Absatz 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG entsteht die Terminsgebühr auch, wenn in einem Verfahren, für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, im Einverständnis mit den Parteien ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Die Voraussetzungen dieser Bestimmung hat das OLG Köln (RVGreport 2016, 260 [Hansens]) in seinem z...mehr

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ZAP 13/2017, Gebührentipps ... / cc) Grundsätzlich keine Terminsgebühr

Außerdem beraumt das FamG im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschussbetrags einen Termin zur mündlichen Verhandlung gem. § 246 Abs. 2 FamFG ausnahmsweise nur dann an, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Einigung des Verfahrens geboten erscheint, was meist nicht der Fall ist. Damit hat der Ver...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / aa) Grundsatz

Ist die Beiordnung eines Verkehrsanwalts nicht notwendig, hat also die bedürftige Partei bzw. der bedürftige Beteiligte keinen Anspruch darauf, dass neben dem Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten auch ein Verkehrsanwalt beigeordnet wird, dann darf der auswärtige Anwalt nicht ohne Weiteres beigeordnet werden, wenn durch seine Beiordnung Mehrkosten gegenüber einem Anwalt a...mehr

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ZAP 22/2015, Anwaltmagazin / VW erklärt Verjährungsverzicht gegenüber Verbraucheranwälten

Der Fahrzeughersteller Volkswagen hat im sog. Diesel-Abgasskandal gegenüber einer Bremer Anwaltskanzlei einen zeitlich befristeten Verzicht auf die Einrede der Verjährung erklärt. Das teilte die Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen – KWAG am 31. Oktober mit; die Verbraucheranwälte hatten den Hersteller zuvor zu dieser Verzichtserklärung aufgefordert und...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / e) Keine Erteilung eines Mandats im Einzelfall

Durch die Kontaktaufnahme zum Zwecke der Vereinbarung des Beratungsvertrags liegt auch kein Verstoß gegen das Verbot zur Einzelfallwerbung vor. Anwälten ist es untersagt, auf die Erteilung eines Mandats im konkreten Einzelfall zu werben (Träger, in: Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl. 2016, § 43b Rn 31; kritisch dagegen: Kleine-Cosack, BRAO, 7. Aufl. 2015, Vor § 43b Rn 47). Die ...mehr

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ZAP 8/2015, Sorgerecht / 4. Gerichtliche Streitigkeiten über Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts nach Trennung der Eltern

Bestehendes gemeinsames Sorgerecht kann nach § 1671 BGB auf Antrag eines Elternteils vom Familiengericht aufgehoben werden. Nach Trennung und Scheidung der verheirateten Eltern besteht folglich kraft Gesetzes die gemeinsame elterliche Sorge über die gemeinschaftlichen Kinder fort, wenn und soweit beide Eltern dies wollen und deshalb keinen Antrag auf Übertragung der Alleinsor...mehr

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ZAP 21/2016, Fehlerquellen ... / 2. Vorteile, Nachteile

Ein erheblicher Teil der Zivilprozesse wird durch Vergleich beendet: Er spart dem Richter Arbeit und ist für seine Beurteilung günstig. Beim Anwalt lässt der Vergleich eine weitere 1,0-Gebühr anfallen (Nr. 1003 VV RVG) und erspart ihm weitere Termine. 2/3 der Gerichtskosten werden zurückbezahlt (Nr. 1210, 1211 KV GKG), weil gerichtliche Arbeit und Rechtsmittel erspart werden...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 1. Überblick

Mit Gesetz vom 15.12.1999 (BGBl I S. 2400) hat der Gesetzgeber in § 15a EGZPO die Landesjustizverwaltungen ermächtigt, Gütestellen zur obligatorischen außergerichtlichen Streitschlichtung einzurichten. Davon Gebrauch gemacht haben Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sa...mehr

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ZAP 23/2015, Wiedereinsetzung: Kenntnis von Fristversäumung

(BGH, Urt. v. 24.9.2015 – IX ZR 206/14) • Der deutliche Hinweis des gegnerischen Anwalts, dass die Klagebegründung nicht rechtzeitig eingereicht sei, kann die Kenntnis von einer Fristversäumnis begründen. Grund für die besondere Bedeutung der anwaltlichen Mitteilung ist das Vertrauen, welches der Rechtsverkehr der anwaltlichen Nachricht entgegenbringt. Bei Erhalt einer solch...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / 6. Säumnis der Gegenpartei, aber Erörterung mit dem Gericht

Erscheint weder der Gegner noch ein Vertreter und erörtert das Gericht zunächst mit dem erschienenen Anwalt, greift der Ermäßigungstatbestand nicht. Voraussetzung der Ermäßigung ist, dass "lediglich" ein Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt wird. Daran fehlt es, wenn zuvor erörtert wird. Dann wird nicht "lediglich" ein Antrag gestellt. In diesem Fall entsteht a...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Es wird lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil oder zur Prozessleitung gestellt oder das Gericht entscheidet von Amts wegen zur Prozessleitung

Wird bei Erscheinen der nicht postulationsfähigen Partei sogleich nach Hinweis auf die fehlende Postulationsfähigkeit der Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt, entsteht nur die 0,5-Terminsgebühr nach Nr. 3105 VV RVG (OLG Köln AGS 2007, 238 m. Anm. Schons = NJW 2007, 1694 = RVGreport 2007, 188). Beispiel 13: Im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgerich...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / IV. Fazit

Die auf die digitale Mandatsakquise gerichteten Geschäftsmodelle von Online-Plattformen begegnen in verfassungs- und europarechtskonformer – und somit letztlich auch zeitgemäßer – Auslegung keinen berufsrechtlichen Bedenken. Weder beim Entgelt-, Provisions- noch Auktionsmodell handelt es sich bei dem Akquiseprozess zwischen Anbieter, Rechtssuchendem und Anwalt um eine nach §...mehr

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ZAP 19/2015, Bankenhaftung ... / 3. Selbstauskünfte: Beurteilung des Kundenrisikos

Vor der Vermittlung des Vertragsabschlusses hat das WpD-Unternehmen von dem Kunden eine Selbstauskunft über Vermögen und Einkommen einzuholen. Außerdem sollte der Kunde zum Beratungsgespräch geeignete Unterlagen vorlegen. Je nach Volumen der gewünschten Anlage sind das z.B.: Steuerbescheide der letzten drei Jahre bzw. Steuererklärungen/Verdienstabrechnungen der letzten drei Ja...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Zulässigkeit der Werbung für anwaltlichen Rechtsrat über Google AdWords

Die Schaltung von Google AdWords Anzeigen zur Bewerbung anwaltlichen Rechtsrats bei Eingabe rechtsbezogener Suchbegriffe ist zulässig (LG Hamburg NJOZ 2010, 2072; LG München I NJOZ 2007, 470) und mittlerweile fast schon Standard anwaltlicher Marketingaktivitäten im digitalen Umfeld. Die Form der so geschalteten Werbung genügt insbesondere dem Sachlichkeitsgebot – das ist auc...mehr

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ZAP 12/2016, E-Mail-Postfach: Kontrolle spätestens mit Beginn der Bürozeit

(OLG Jena, Beschl. v. 19.2.2016 – 1 W 591/15) • Wer als selbstständiger Berufsträger eine E-Mail-Adresse auch zu geschäftlichen Zwecken nutzt und damit Mandanten oder sonstigen Dritten einen zusätzlichen Kommunikationsweg zur Verfügung stellt, hat dafür Sorge zu tragen, dass eine Kenntnisnahme eingegangener E-Mails während der üblichen Bürozeiten möglich ist und auch tatsäch...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / b) Teileinspruch und nachfolgende Verhandlung

Ergeht zunächst ein Versäumnisurteil und wird sodann nur teilweise Einspruch eingelegt und hierüber verhandelt, so ist zunächst aus dem Gesamtwert die 0,5-Terminsgebühr (Nr. 3104, 3105 VV RVG) angefallen. Aus dem Teilwert des Einspruchs erhöht sich die Terminsgebühr dann auf 1,2, so dass zwei verschiedene Gebühren zu berechnen sind. Insgesamt darf der Anwalt jedoch nicht meh...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / I. Einführung

Abgesehen von den Fällen der Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG kann der Anwalt in sozialgerichtlichen Verfahren, die sich nicht nach dem Wert richten, auch nach Anm. S. 1 zu Nr. 3106 VV RVG, Anm. S. 1 zu Nr. 3204 VV RVG und Anm. zu Nr. 3213 VV RVG eine Terminsgebühr verdienen. Diese Terminsgebühren werden gewährt, obwohl in diesen Fällen gar kein Termin stattgefunden hat. Ein Ter...mehr

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ZAP 11/2017, Digitale Manda... / b) Entgelt- und Provisionsmodell

Beim Entgelt- und Provisionsmodell erfolgt die Weiterleitung der Anfrage des Rechtssuchenden an den Anwalt durch den Anbieter regelmäßig erst nach einer vorhergehenden kursorischen Prüfung. Der Anbieter erfragt die vollständigen Kontakt- und Falldaten des Rechtssuchenden und prüft die Ernsthaftigkeit und Plausibilität der Anfrage. Zusätzlich prüft er die fallerheblichen Anga...mehr

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ZAP 4/2017, Die fiktive Ter... / 6. Vorläufige Rechtsschutzverfahren

Wird der Anwalt in einem gerichtlichen Verfahren auf Anordnung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGG), auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGG), auf Wiederherstellung der sofortigen Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 SGG) oder auf Aufhebung der Vollziehung (§ 86b Abs. 1 S. 2 SGG) tätig, so handelt es sich insoweit nach § 17 Nr. 4 ...mehr