Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGkompakt 4/2014, Doppelte ... / 2 II. Die Entscheidung

Terminsvertreter hat Einigungsgebühr im Termin verdient Der Terminsvertreter hat die Einigungsgebühr dadurch verdient, dass er im Termin zur mündlichen Verhandlung den Vergleich – wenn auch unter dem Vorbehalt des Widerrufs – abgeschlossen hat (AG Köln AnwBl 2007, 239 = AGS 2007, 133 = JurBüro 2007, 139). Mit Ablauf der Widerrufsfrist ist der Vergleich wirksam geworden und da...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / IV. Verfahren vor und nach Zurückverweisung

Beispiel Der Anwalt war vor dem 1.8.2013 in einem Rechtsstreit beauftragt (Wert 10.000,00 EUR). Das Berufungsgericht hatte das Urteil der ersten Instanz im August 2013 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an das erstinstanzliche Gericht zurückverwiesen. Nach § 21 Abs. 1 RVG ist das Verfahren nach Zurückverweisung eine neue Angelegenheit, sodass sich die Gebühren ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / VIII. Verwaltungsverfahren/Widerspruchsverfahren (Betragsrahmengebühren)

Auch hier gilt der Grundsatz, dass sich die Anrechnung nach neuem Recht richtet und der Anrechnungsbetrag nach altem Recht. Beispiel Der Anwalt war im Juli 2013 in einem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren beauftragt worden. Im September 2013 ist ihm der Auftrag für das Widerspruchsverfahren erteilt worden. Ausgegangen werden soll jeweils von den Mittelgebühren. Für das Ver...mehr

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AGS 11/2013, Schadensersatz... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin macht einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Rechtsanwaltsgebühren für die Berichtigung eines gerichtlichen Vergleichs geltend, der im Rahmen eines früheren Mandats der Klägerin an den Beklagten im Rechtsstreit AG Freiburg abgeschlossen worden war. Sie trägt vor, in dem geschlossenen Vergleich seien die Parteirollen vertauscht worden; zudem sei der Regelung des...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / Leitsatz

Außergerichtliche Besprechungen eines Anwalts mit der Gegenseite zur Erledigung des Verfahrens lösen auch dann eine Terminsgebühr aus, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung weder vorgeschrieben noch konkret anberaumt ist. Eine derartige Terminsgebühr kann noch anfallen, wenn nach Eintritt eines den Rechtsstreit erledigenden Ereignisses ein Gespräch mit dem Ziel ei...mehr

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AGS 9/2014, Berücksichtigun... / 4 Anmerkung II

Häufig wird nicht hinreichend beachtet, dass ein Verfahren über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Angelegenheit darstellt. Dass eine gesonderte Angelegenheit mit gesonderten Gebühren vorliegt, hat der Gesetzgeber mit dem 2. KostRMoG für den Bereich der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit nochmals ausdrücklich klargestellt (§ 18 Abs. 1...mehr

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AGS 9/2014, Keine Wertfests... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Immer wieder – selbst bis hin zum BGH – finden sich "Streitwertfestsetzungen" in einfachen Beschwerdeverfahren. Dies ist unzutreffend. In einfachen Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gerichtsgebühren erhoben, sondern Festgebühren (z.B. wie hier nach Nr. 1812 GKG-KostVerz: 60,00 EUR). Eine Streitwertfestsetzung ist nach § 63 GKG ab...mehr

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AGkompakt 4/2014, Doppelte ... / 3 III. Der Praxistipp

Mehrkosten lagen unterhalb der 110%-Grenze Im zugrunde liegenden Fall wurde die 110%-Grenze nicht überschritten. Selbst unter Berücksichtigung der doppelten Einigungsgebühr lagen die Mehrkosten des Terminsvertreters (0,65-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3401, 3100 VV und 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV zuzüglich Postentgeltpauschale nach Nr. 7002 VV) immer noch unter d...mehr

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AGS 1/2014, Zusätzliche Geb... / 3 Anmerkung

Nach der Rspr. verdient auch der Anwalt eine zusätzliche Gebühr, der das Gericht über den Tod des Beschuldigten bzw. Angeklagten unterrichtet und damit für eine zeitnahe Einstellung des Verfahrens nach § 206 StPO sorgt.[1] Auch wenn dies makaber klingt; Sinn und Zweck der Vorschrift sprechen dafür. Je zeitiger der Verteidiger das Gericht über das Ableben des Beschuldigten bz...mehr

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Agkompakt 8/9/2014, Vergütu... / 4. Erstmaliges Geltendmachen im Berufungsverfahren

Bei erstmaligem Geltendmachen in der Berufung gilt Nr. 4143 VV Werden die zivilrechtlichen Ansprüche erstmals im Berufungsverfahren geltend gemacht, bleibt es bei der 2,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 4143 VV (Anm. Abs. 1 zu Nr. 4143 VV). Beispiel 9: Berufungsverfahren mit erstmaligem Geltendmachen zivilrechtlicher Ansprüche Der Angeklagte war wegen vorsätzlicher Körperverletzung ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / III. Mahnverfahren/streitiges Verfahren

Beispiel Der Anwalt war im Juni nach einem Streitwert von 5.000,00 EUR im Mahnverfahren tätig. Hiernach kam es dann im August zum Rechtsstreit. Anzurechnen ist die 1,0-Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens (Anm. zu Nr. 3305 VV), allerdings lediglich nach den Gebührenbeträgen des alten Rechts. Praxis-Beispiel I. Mahnverfahrenmehr

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AGS 1/2014, Gebührenanrechn... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat Erfolg. Der Senat hat die Streitfrage der Parteien bereits entschieden (Beschl. v. 24.8.2010 – 14 W 460/10, in AGS 2010, 465 = JurBüro 2010, 585 = MDR 2010, 1426 = Rpfleger 2011, 118 = NJW-RR 2011, 431). Anders als im dortigen Fall, ergibt die Auslegung des Prozessvergleichs der Parteien hier nicht, dass die eingeklagte Geschäftsgebühr ...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / V. Alte Wertbeträge liegen höher

Möglich ist, dass die Wertgebühren nach altem Recht höher liegen, als sie sich nach neuem Recht ergeben. Dies gilt allerdings nur für Werte zwischen 900,00 EUR und 1.000,00 EUR. Beispiel Der Anwalt war im Juni 2013 mit der Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens beauftragt (Streitwert: 1.000,00 EUR). Im September wurde dann mit demselben Wert die dazugehörige Haup...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / IX. Widerspruchsverfahren/gerichtliches Verfahren (Betragsrahmengebühren)

Auch hier gilt das Gleiche wie zur vorangegangenen Fallkonstellation. Die Geschäftsgebühr richtet sich nach altem Recht; die Verfahrensgebühr nach neuem Recht. Die Anrechnung wiederum richtet sich ebenfalls nach neuem Recht, allerdings nach den alten Beträgen: Beispiel Der Anwalt war im Juli 2013 in einem sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren beauftragt worden. Im September...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / II. Streitiges Verfahren hat geringeren Wert

Anrechnung erfolgt nur nach geringerem Wert des streitigen Verfahrens Hat das streitige Verfahren einen geringeren Wert, weil der Streitantrag nicht in vollem Umfang gestellt wird, etwa wegen teilweiser Erledigung oder weil der Antragsteller das Kostenrisiko scheut, die volle Forderung geltend zu machen, so ist in analoger Anwendung der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 3 VV nur insoweit a...mehr

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AGS 9/2014, Beck‘sches Formularbuch für die Anwaltskanzlei. Herausgegeben von Volker G. Heinz und Thomas Ritter. Verlag C. H. Beck, München 2014. XLV, 1586 S. mit CD-ROM. 129,00 EUR.

In der Beck‘schen Formularbuchreihe ist jetzt auch ein Formularbuch für die Anwaltskanzlei erschienen, das in der bewährten Struktur der Beck’schen Formularbücher Arbeitshilfen für den täglichen Gebrauch liefert. Sämtliche Fragen im Zusammenhang mit der Kanzleigründung und -führung, der Beendigung einer Kanzlei, der Übertragung und der gemeinschaftlichen Berufsausübung etc. ...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / IV. Streitiges Verfahren deckt sich nur teilweise mit Mahnverfahren

Anrechnung nur, soweit die Gegenstände sich decken Möglich ist auch, dass das streitige Verfahren nur einen Teil der im Mahnverfahren geltend gemachten Ansprüche betrifft, darüber hinaus auch weitere Gegenstände, die nicht im Mahnverfahren geltend gemacht worden waren. In diesem Fall ist die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens nur aus dem übergegangenen Teilwert anzurechnen. ...mehr

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AGkompakt 12/2013, Erneuter... / 6. Ruhen des Verfahrens

Wird das Ruhen des Verfahrens angeordnet, liegt kein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG vor, da der Anwalt während des Ruhens weiterhin beauftragt bleibt und weiterhin tätig werden muss. Er muss regelmäßig prüfen, ob die Voraussetzungen des Ruhens noch gegeben sind (BGH AGS 2006, 323 = RVGreport 2006, 219; OLG Nürnberg AGS 2004, 280; a.A. OLG Stuttgart AGS 2003, 19; OLG Köln AGS ...mehr

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AGKompakt 1/2014, Änderunge... / 6. Änderung des § 124 ZPO

Im Verlauf des Rechtsstreits muss die Erfolgsaussicht fortlaufend überprüft werden Die Voraussetzungen der Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach § 124 ZPO sind verschärft worden. Grundsätzlich ist bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 ZPO kein Ermessen mehr gegeben, was mit den Mitteilungspflichten des bedürftigen Antragstellers im Zusammenhan...mehr

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AGkompakt 4/2014, Doppelte ... / 1 I. Der Fall

Der in Baden-Württemberg wohnende Kläger hatte vor dem AG Berlin-Charlottenburg Klage gegen den in Berlin wohnenden Beklagten erhoben und dazu einen Anwalt aus Hamburg als Prozessbevollmächtigten beauftragt sowie für den Termin zur mündlichen Verhandlung einen Terminsvertreter in Berlin. Im Termin hatte der Terminsvertreter einen Vergleich unter Widerrufsvorbehalt geschlosse...mehr

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AGS 9/2014, Gebührenrechtli... / 1 Sachverhalt

Dem Ursprungsverfahren liegt ein vom Verurteilten begangener Diebstahl diverser Gegenstände zugrunde. Ein Antrag des Anwalts auf Beiordnung als Pflichtverteidiger wurde zunächst zurückgewiesen. Später wurden zum Ursprungsverfahren zwei weitere Verfahren hinzu verbunden, in denen der Verteidiger ebenfalls bereits tätig war. Hiernach ordnete das AG den bisherigen Verteidiger nac...mehr

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zerb 1/2014, Auslegungsvert... / 1

§ 253 Abs. 3 ZPO zwingt den Kläger, in der Klageschrift zu bekennen, ob der Klagerhebung der Versuch einer Mediation vorangegangen ist und welche Gründe einem solchen oder ähnlichen Verfahren entgegenstehen. Schon von daher kommt der Mediation in Erbsachen heute größere Bedeutung zu. Bevor in Teil II des Beitrags die Geeignetheit von Auslegungsproblemen und erbrechtlichen St...mehr

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zfs 12/2013, Keine Verpflic... / Sachverhalt

Die Kl. kaufte von der Rechtsvorgängerin der Bekl. im Juni 2007 einen gebrauchten Audi A8 Quattro mit einer Laufleistung von 124.058 Kilometern zum Preis von 34.500 EUR, den die Rechtsvorgängerin der Bekl. (im Folgenden Bekl.) im April 2004 von der Streithelferin mit einer Laufleistung von 30.800 Kilometer zum Preis von 55.000 EUR erworben hatte. Die Kl. unterzeichnete ein B...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr f... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend.[1] Das OVG Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Entscheidung vom 3.2.2014[2] noch die Auffassung vertreten, in Altfällen sei für die "Besprechungs-Terminsgebühr" nach wie vor ein Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung erforderlich. Davon ist es jetzt offenbar abgerückt. Hinsichtlich der Höhe der Terminsgebühr hat das OVG allerding...mehr

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AGS 11/2013, Entscheidung o... / 1 Sachverhalt

Für ein Verfahren über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Übertragung der elterlichen Sorge für die gemeinsamen Kinder war der Antragsgegnerin Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden und ihr Anwalt beigeordnet worden. Mit Beschluss des FamG wurde gem. § 36 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 278 Abs. 6 ZPO im schriftlichen Verfahren festgestellt, dass zwischen den Elte...mehr

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AGS 11/2013, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht. Handbuch. von Dr. Ulrich Tschöpe, Werner Ziemann und Stephan Altenburg. Verlag C. H. Beck 2013, XXIV, 578 S. 79,00 EUR.

Auf 542 Seiten erläutern die Autoren sämtliche Kostengebiete des Arbeitsrechts. Der umfangreichste Teil mit 217 Seiten ist der Ermittlung des zutreffenden Streitwerts in Urteilsverfahren gewidmet, wobei eine alphabetische Aufzählung mit insgesamt 106 Einzelfällen den Überblick und Zugriff enorm erleichtert. Insbesondere im Bereich der Arbeitsgerichtsbarkeit ist die Wertfests...mehr

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AGS 9/2014, Vergütungsberec... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist im Ergebnis zutreffend. Mehrere Auftraggeber haften nicht gesamtschuldnerisch, sondern gem. § 7 Abs. 2 RVG nur auf die Vergütung ihres Auftrags (sog. "eigenartiges Gesamtschuldverhältnis").[1] Will der Anwalt gegenüber mehreren Aufraggebern abrechnen, so hat er jedem Auftraggeber eine eigene, auf ihn lautende, Rechnung zu erteilten, und zwar eine solche,...mehr

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AGS 9/2014, Einigungsgebühr... / Leitsatz

Eine Einigungsgebühr nach Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV i.V.m. Nr. 1003 VV kann auch dann anfallen, wenn das gerichtliche Verfahren durch Anerkenntnis oder Verzicht beendet wird. Voraussetzung ist, dass die Einigung der Parteien sich nicht ausschließlich auf ein Anerkenntnis oder einen Verzicht beschränkt. Im Unterlassungsklageprozess fällt die Einigungsgebühr bereits dann an, w...mehr

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zfs 12/2013, Dauer der Nutzungsausfallentschädigung

Hinweis Wir machen darauf aufmerksam, dass unser Mandant nicht in der Lage ist, die Kosten für die Reparatur des durch den von Ihrem Versicherungsnehmer verursachten Unfall beschädigten Pkw aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Er ist Auszubildender, verfügt nicht über Rücklagen und kann auch keinen Kredit für die Finanzierung der Pkw-Reparatur erhalten. Unser Mandant ist dring...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / I. Normalfall

Grundsätzlich volle Anrechnung Im Mahnverfahren entsteht für die Vertretung des Antragsgegners eine 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3307 VV. Kommt es hiernach zum streitigen Verfahren, ist diese Gebühr in voller Höhe auf die nachfolgende Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) des streitigen Verfahrens anzurechnen (Anm. zu Nr. 3307 VV). Beispiel 1 Gegen den Mandanten war ein Mahnbescheid...mehr

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AGkompakt 12/2013, Anrechnu... / III. Streitiges Verfahren hat einen höheren Wert

Volle Anrechnung Hat das streitige Verfahren einen höheren Wert, ergeben sich keine Besonderheiten. Die Verfahrensgebühr des Mahnverfahrens ist dann voll anzurechnen. Beispiel 3 Gegen den Mandanten war ein Mahnbescheid wegen einer Forderung i.H.v. 5.000,00 EUR ergangen. Dagegen legt der Anwalt Widerspruch ein, sodass es zur Durchführung des streitigen Verfahrens kommt. Dort wi...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung in ... / Einführung

Seit dem 1.8.2013 muss sich der Anwalt aufgrund des Inkrafttretens des 2. KostRMoG wieder vermehrt mit Fragen des Übergangsrechts (§ 60 RVG) befassen. Das Augenmerk dieses Beitrags soll auf die Anrechnungsfälle gerichtet werden, also auf diejenigen Fälle, in denen sich die neue Angelegenheit bereits nach den Vorschriften des neuen Rechts richtet, die anzurechnenden Gebühren ...mehr

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AGS 1/2014, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Fahrtkosten können lediglich unter Berücksichtigung einer Entfernung von 20 km pro einfacher Fahrtstrecke; das Abwesenheitsgeld lediglich i.H.v. 20,00 EUR geltend gemacht werden. Bei einem nicht im Gerichtsbezirk ansässigen Rechtsanwalt sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts lediglich insoweit zur erstatten, als die Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -v...mehr

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AGS 11/2013, Anrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Zwar ist das LG bei der Zurückweisung der Erinnerung der bislang ständigen Rspr. des erkennenden Senats gefolgt. Der Senat hält indes an dieser nicht mehr fest (siehe dazu unten unter 2. b) aa)). a) Die Erinnerung war zulässig, § 56 Abs. 1 S. 1 RVG. b) Die Erinnerung war auch begründet. Die Antragstellerin kann als dem Beklagten gem. § 121 ZPO beigeordnete Rechtsanwältin für ih...mehr

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AGS 1/2014, Anwaltsbeiordnu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der in § 122 GVG vorgeschriebenen Besetzung, nachdem die Einzelrichterin die Sache wegen der grundsätzlichen Bedeutung gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO auf den Gesamtspruchkörper übertragen hat. Die sofortige Beschwerde ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt worde...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / 4

Auf einen Blick Es zeigt sich, dass das deutsche und das japanische materielle Erbrecht gerade aus historischen Gründen über ähnliche Strukturen (Institute der Erbeinsetzung, des Pflichtteilsrechts, der Möglichkeit zur Erstellung einer Verfügung von Todes wegen) verfügt, die aber im Detail deutlich differieren. In der Praxis wird sich für Japaner mit "gewöhnlichem Aufenthalt...mehr

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AGS 9/2014, Terminsgebühr d... / 2 Aus den Gründen

1. Soweit sich die Klägerin dagegen wendet, dass die Streithelfer Rechtsanwaltsgebühren für das Berufungsverfahren in Höhe von 2.406,89 EUR (1,9-Verfahrensgebühr gem. Nrn. 3200, 1008 VV in Höhe von 1.227,40 EUR; 1,2-Terminsgebühr gem. Nr. 3202 VV i.H.v. 775,20 EUR; Pauschale gem. Nr. 7002 VV von 20,00 EUR und Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV i.H.v. 384,29 EUR) als erstattungsfä...mehr

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AGS 1/2014, Umsatzsteuerber... / 2 Aus den Gründen

Das LG hat dem Pflichtverteidiger zu Recht einen Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 % auf die geltend gemachten Netto-Taxikosten zuerkannt. Zu den zur Vergütung eines Rechtsanwalts zählenden Gebühren und Auslagen gehören zunächst die hier unstreitigen ausgelegten Taxikosten, auf die gem. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG seitens des Taxiunternehmers der ermäßigte Umsatzsteuersatz i.H.v. 7...mehr

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AGS 1/2014, Rechtsanwaltsve... / 2 Aus den Gründen

1. Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat der an sich nach § 56 Abs. 1 S. 2, § 33 Abs. 8 S. 1 RVG zuständige Einzelrichter die Sache zur Entscheidung auf den Senat übertragen (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG). Das Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes v. 23.7.2013 (BGBl I S. 2586) zum 1.8.2013 einschließlich des damit einher gehenden Wegfalls der...mehr

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AGS 9/2014, Entgeltlichkeit... / Leitsatz

Wird ein Rechtsanwalt für ein Beratungsgespräch aufgesucht, ist von einer entgeltlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts auszugehen. Eine unentgeltliche Tätigkeit darf nicht erwartet werden. Bei Durchführung einer anwaltlichen Tätigkeit sind die Willenserklärungen nach §§ 133, 157 BGB der Verkehrssitte entsprechend grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass der Mandant für die Tä...mehr

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zerb 11/2013, Tagungsbericht VorsorgeAnwalt e.V.

Vom 26. bis 27. Mai 2013 fand in Berlin die diesjährige Tagung des VorsorgeAnwalt e.V. statt. Aufgrund der Vielzahl der Themen erstreckte sich die Veranstaltung erstmals über zwei Tage, was einen fundierten Austausch ermöglichte. Am ersten Tag trafen sich die 45 Teilnehmer im Veranstaltungsraum der Tertianum-Seniorenresidenz in Charlottenburg und erhielten damit zusätzlich e...mehr

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AGS 12/2013, Längenzuschlag... / 1 Sachverhalt

Rechtsanwalt X war im vorliegenden Sicherungsverfahren vor der Großen Strafkammer des LG als Pflichtverteidiger für den Beschuldigten tätig. Die Hauptverhandlung fand in seiner Anwesenheit statt. Die auf 9.00 Uhr anberaumte Sitzung – der Verteidiger war auf diesen Zeitpunkt geladen und auch erschienen – begann um 9.04 Uhr und endete um 15.30 Uhr. Sie wurde von 11.53 Uhr bis ...mehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / 1 Sachverhalt

Der Kläger, der bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung unterhielt, machte im Zuge eines Scheidungsverfahrens Freistellungsansprüche gegen seine frühere Ehefrau geltend. Dabei wurde er von seinen jetzigen Prozessbevollmächtigten vertreten. Auf seinen Antrag erteilte die Beklagte nach anfänglichen Bedenken wegen der “familienrechtlichen Beziehung" der Angelegenheiten ...mehr

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zfs 12/2013, Die Rechtsschu... / 2. LG Bochum, Urt. v. 26.6.2012 – I-11 S 150/11

"Mit dem Übergang eines Kostenerstattungsanspruchs des Versicherungsnehmers gegen den unterliegenden Prozessgegner auf den Rechtsschutzversicherer geht auch der Anspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Rechtsanwalt auf Auskunft über die vom erstattungspflichtigen Prozessgegner gezahlten Beträge über. Der Rechtsanwalt kann sich insoweit gegenüber dem Rechtsschutzversich...mehr

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AGS 12/2013, Umfang der Prü... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin ist zulässig, insbesondere gem. § 127 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 ZPO i.V.m. § 113 FamFG statthaft. Der Senat folgt der in der Rspr. überwiegend vertretenen Auffassung, dass gegen die Entscheidung der Einstellung der Ratenzahlungen wegen Kostendeckung nach § 120 Abs. 3 Nr. 1 ZPO die sofortige Beschwerde des beigeordneten Rechtsanwalts gem. § 127 Ab...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Wirkungen und Voraussetzungen

a) Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf ihr gesetzliches Erbrecht, ist nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Er verliert neben dem Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB auch einen Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 BGB und einen Pfl...mehr

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FF 1/2014, Der Versorgungsausgleich

Hartmut Wick3. Auflage 2013, 598 Seiten, 84 EUR, Erich Schmidt Verlag, ISBN 978-3-503-12035-2 Nachdem die 2. Auflage 2007 noch zum alten Recht des Ausgleichs erschienen war, hat der Gesetzgeber im Jahr 2009 ein neues Ausgleichssystem installiert mit der Konsequenz, dass eine dritte Auflage des geschätzten Werkes nicht mehr eine Nachbearbeitung und Verbesserung sein konnte, vi...mehr

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FF 12/2013, Rückblick auf Entwicklungen der Rechtsprechung im Familiensenat des BGH

Interview mit Dr. Meo-Micaela Hahne, Vors. Richterin am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Meo-Micaela Hahne FF/Schnitzler: Liebe Frau Hahne, Sie sind seit gut einem Jahr im Ruhestand. Sie haben 20 Jahre lang dem Bundesgerichtshof, davon einige Jahre als stellvertretende Vorsitzende und dann seit 2001 11 Jahre lang als Vorsitzende des Familiensenats, angehört. Wenn Sie auf diese lange...mehr

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zfs 1/2014, Deutscher Verkehrsgerichtstag

Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag 2012 zum 50. Mal präsentierte, erlebt er einen unerwarteten Aufschwung. In 2013 kam es zu einer Rekordbeteiligung und die gegenwärtigen Anmeldezahlen für den 52. Verkehrsgerichtstag vom 29. bis 31. Januar 2014 lassen vermuten, dass die Schallgrenze von 2000 Teilnehmern erstmals durchbrochen werden wird. Dies bestätigt auch, dass erneut ein...mehr