Fachbeiträge & Kommentare zu Anwalt

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / I. Einleitung

Wird ein Anwalt als Unterbevollmächtigter beauftragt, einen gerichtlichen Termin wahrzunehmen, so richtet sich seine Vergütung nach den Nrn. 3401, 3402 VV. Darüber hinaus gelten für ihn auch die allgemeinen Gebühren nach Teil 1 VV sowie die Auslagentatbestände nach Teil 7 VV. Nicht immer kommt es auch zur Durchführung des Termins. Gegebenenfalls erledigt sich der Auftrag vorz...mehr

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AGS 5/2013, Erstattung vorg... / Leitsatz

Die Erstattung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn eine vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts auch notwendig war. Daran kann es fehlen, wenn bereits feststeht, dass der Schuldner freiwillig nicht erfüllen wird. Ob lediglich eine Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben angefallen ist, richtet sich nicht nach dem Erscheinungsbild des Auf...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Nur eine Terminsgebühr je Angelegenheit Kommt es in derselben Angelegenheit zu mehreren Terminen, entsteht nur eine einzige Terminsgebühr (§ 15 Abs. 2 S. 1 RVG). Auch die Verfahrensgebühr entsteht nur einmal. Beispiel 3 Der Anwalt nimmt auftragsgemäß am Verhandlungstermin teil. Es kommt hiernach zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme, an der der Terminsv...mehr

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AGS 5/2013, Nicht gebührenr... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist nicht begründet. Der Festsetzung der Vergütung der früheren Antragsbevollmächtigten steht gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG entgegen, dass die Antragsgegnerin Einwände erhoben hat, die nicht im Gebührenrecht gründen, und keine Fallgestaltung vorliegt, in der solches Vorbringen ausnahmsweise als unbeachtlich behandelt werden kann. Nach § 11 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / VI. Synopse

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / A. Einleitung

Kommt nach der Verletzung einer Person ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten in Betracht, ist zunächst zu klären, ob die Verletzung durch das Verhalten dieses Dritten hervorgerufen worden ist. Ist dies der Fall, ist die haftungsbegründende Kausalität zu bejahen und dem Geschädigten stehen dem Grunde nach Ansprüche gegen den Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversichere...mehr

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ZFS 5/2013, Jahnke/Thinesse-Wiehofsky, Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden, Deutscher Anwaltverlag, 1. Aufl. 2013, 544 Seiten, 59 EUR, ISBN 978-3-8240-1198-8

In der Reihe AnwaltsPraxis des Deutschen Anwaltverlags erscheint dieser bemerkenswerte Debütant der beiden Rechtsanwälte Jürgen Jahnke und Claudia Thinesse-Wiehofsky. Der Langtitel des 544 Seiten starken Werkes lautet: "Unfälle mit Kindern und Arzthaftung bei Geburtsschäden – Haftung, Schadensersatz, Regulierung". Hieraus kann man bereits den umfassenden Bearbeitungstenor un...mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / 2 Gründe:

II. Die Berufung des Beklagten ist unbegründet. Die Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" ist wettbewerbswidrig, weil damit die Gefahr einer Verwechslung mit der Fachanwaltsbezeichnung "Fachanwalt" begründet wird. Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch steht der Klägerin wegen der Verwechslungsgefahr nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. den §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs....mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung

Soweit das Gesetz eine Erörterung vor Gericht im Wege der Sollvorschrift in Versorgungsausgleichssachen nach § 221 FamFG vorsieht, ist – vergleichbar den Sorgerechtssachen – zwar eine "mündliche Verhandlung" nicht ausdrücklich vorgesehen, da in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht mündlich verhandelt, sondern erörtert wird. Diese Erörterung in Familiensachen der ...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / III. Versäumnisurteil

Ermäßigte Terminsgebühr bei Versäumnisurteil Kommt es im Termin bei Säumnis des Gegners lediglich zum Erlass eines Versäumnisurteils, reduziert sich auch die Terminsgebühr des Terminsvertreters über Nr. 3402 VV nach Nr. 3105 VV auf 0,5. Beispiel 2 Der Anwalt wird für einen Verhandlungstermin beauftragt. Der Gegner erscheint nicht, sodass ein Versäumnisurteil ergeht. An der Verf...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / I. Ausgangslage

Sachverständige werden nicht nur im familiengerichtlichen Bereich herangezogen, sondern in allen Rechtsgebieten beauftragt, bei denen es auf besondere Sachkunde ankommt. Nach älteren Schätzungen werden bei ca. 5–8 Prozent der Konflikte um Kinder, die vor Familiengerichten behandelt werden, psychologische Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben.[2] Zumeist werden Sachvers...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / c) Rückgewähranspruch der Staatskasse

Wird die Beratungshilfe aufgehoben, weil die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht vorgelegen haben (egal wie es zur Aufhebung kam), kann die Staatskasse nach freiem Ermessen und ohne Verpflichtung hierzu vom Rechtsuchenden Erstattung verauslagter Gebühren verlangen.[26] Ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Anwalt oder der Beratungsperson scheidet aus.[27] Wu...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen den Beschluss des SG, mit dem es die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin des SG über die vom Beschwerdegegner zu erstattenden notwendigen außergerichtlichen Kosten zurückgewiesen hat. Die Rechtsmittelbelehrung des Beschlusses lautet: "Dieser Beschluss ist endgültig (§ 11 Abs. 3 RVG i.V.m. § 197 Abs. 2 S...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / VII. Vergleich mit Mehrwert

Verfahrensdifferenzgebühr bei Mehrwertvergleich Kommt es zu einem Vergleich mit Mehrwert, erhält der Anwalt neben der 1,0-Gebühr aus dem Wert der anhängigen Gegenstände (Nr. 1003 VV) auch die 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert (Nr. 1000 VV). Ebenso entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Es kommt auch hier eine Verfahrensdifferenzgebühr hinzu, und zwar in Höhe der Hä...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 2. Verjährungshemmung bei Angabe eines falschen Stichtags für das Endvermögen

Nach Ansicht des BGH[14] hemmt auch eine solche Stufenklage die Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs, in deren Auskunftsstufe ein falsches Datum bei der Beendigung des Güterstandes angegeben ist. Die Auskunftsstufe dient regelmäßig der Vorbereitung der Leistungsstufe. Es ist zwar im Hinblick auf die Leistungsstufe wenig hilfreich, wenn den falschen Zeitpunkt betreffend...mehr

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FF 5/2013, Verwirkung des U... / III. Leichtfertig falsche, unbegründete, unberechtigte Strafanzeigen

Unvorsätzlich falsche Strafanzeigen können bei Leichtfertigkeit, d.h. bei grober Fahrlässigkeit,[17] den Unterhaltsanspruch mangels Straftat zwar nicht nach Nr. 3, aber u.U. nach § 1579 Nr. 5 oder Nr. 7 BGB ausschließen oder beschränken. Dabei muss die grobe Fahrlässigkeit sich darauf beziehen, dass der Unterhaltsberechtigte nicht erkannt hat, dass die von ihm vorgetragenen ...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / V. Mehrere Auftraggeber

Erhöhung bei mehreren Auftraggebern Vertritt der Terminsvertreter mehrere Auftraggeber, gilt auch für ihn die Vorschrift der Nr. 1008 VV. Er erhält jetzt aber nicht etwa die Hälfte der erhöhten Verfahrensgebühr des Hauptbevollmächtigten; vielmehr erhält er die Hälfte der Gebühr zuzüglich der Erhöhung, bei zwei Auftraggebern also 0,95. Beispiel 6 In einem Rechtsstreit über 8.00...mehr

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AGS 5/2013, Vergütung für A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend, Anträge auf gerichtliche Entscheidungen lösen in Bußgeldsachen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus. Das ergibt sich eindeutig aus Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV: "Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger abgegolten." Dass das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, führt nicht automatisch zu Anwaltskosten. Die Ko...mehr

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FF 5/2013, Aktuelle Haftung... / 1. Altersvorsorgeunterhalt

Laut Beschluss des BGH[6] gehört der Altersvorsorgeunterhalt zum angemessenen Lebensbedarf im Sinne von § 1578b Abs. 1 S. 1 BGB. Dahinter liegt die Erkenntnis, dass Altersvorsorgeunterhalt und Elementarunterhalt einen einheitlichen Anspruch darstellen. Das bedeutet für den Anwalt, dass er in jedem Fall nachehelichen Unterhalts auch an den Altersvorsorgeunterhalt als Teilaspe...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / Einführung

Derzeit steht der Sachverständige vermehrt in der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit, so bei psychiatrischen Gutachten wie im Fall Mollath, aber häufig auch bei familienpsychologischen Entscheidungen. Es wird dabei von Gutachtern, "die die Familie zerstören", "von unqualifizierten Gutachtern, die die Szene bestimmen", und von Sachverständigen, welche in enger Allianz mit dem ...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 3. Schaffung ausdrücklicher Aufhebungsregelungen

Weiterer Kernpunkt des Vorhabens ist die Schaffung einschlägiger Aufhebungsvorschriften. Was zuvor nur mittels Heranziehung der Rspr.[20] oder Lit.[21] möglich, jedoch selbst höchst umstritten war,[22] soll nun gesetzlich geregelt werden. Dabei beschränkt sich die Aufhebung nicht auf "Sonderfälle", sondern es werden gleich verschiedene Optionen eröffnet. Für die Beratungsper...mehr

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FF 5/2013, Deutscher Anwaltstag vom 6.–8. Juni in Düsseldorf

Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 6.6.2013, 14.00–18.00 Uhr Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaften Familienrecht und Erbrecht 14:00–15:00 Uhr Familiäre Solidarität im Unterhalts- und Erbrecht Prof. (em.) Dr. Rainer Frank, Universität Freiburg 15:00–16:00 Uhr Europa mitten drin: EuUntVO, Rom III – Lassen Sie sich nicht abschrecken! Rechtsanwalt Ge...mehr

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ZFS 5/2013, Toleranzgrenze ... / 2 Aus den Gründen:

[3]" … I. Das BG führt im Wesentlichen aus: [4] Die Berufung bleibe ohne Erfolg, soweit das LG die vorgerichtlichen Anwaltskosten nach Nr. 2300 VV-RVG auf Basis einer Geschäftsgebühr in Höhe der 1,3-fachen Regelgebühr statt einer 1,5-fachen Gebühr zugesprochen habe. Denn die vom Prozessbevollmächtigten der Kl. berechnete Gebühr sei im Verhältnis zu den Bekl. nicht verbindlich...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / Leitsatz

Verwendet ein Rechtsanwalt im Impressum seines Internetauftritts die Angabe "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", stellt dies eine irreführende Werbung dar, weil damit der unzutreffende Eindruck erweckt wird, der Rechtsanwalt verfüge gegenüber anderen Rechtsanwälten aufgrund der Zulassung an den ausdrücklich aufgeführten Gerichten über eine besondere Stellung oder Qualifikation. Di...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / 2 Aus den Gründen

1. Als Beschwerdeführer ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht die Nebenklägerin X, vertreten durch Rechtsanwalt T, sondern dieser selbst anzusehen. Er ist auch beschwerdebefugt. Nach § 53 Abs. 2 S. 1 RVG steht dem gem. § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellten Rechtsanwalt nur gegen den Verurteilten, nicht aber gegen den Nebenkläger, ein Anspruch auf ...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 1. Öffnung für weitere Beratergruppen – Aufgabe des anwaltlichen Beraterprivilegs

Einer der Kernpunkte des Vorhabens ist es, die bislang nur den Rechtsanwälten mögliche Beratungshilfe auch auf andere Gruppen auszuweiten. Während § 3 BerHG a.F. hier nur den Rechtsanwalt oder den Rechtsbeistand, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, vorsah, besagt zukünftig § 3 Abs. 1 BerHG n.F., dass die Beratungshilfe neben diesen Personen auch – im Umfang ihrer jew...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 2 Aus den Gründen

Gegen Entscheidungen des SG über Erinnerungen gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse des Urkundsbeamten ist die Beschwerde nicht statthaft. Denn § 172 Abs. 1 SGG eröffnet die Beschwerde gegen Beschlüsse des SG nur, soweit nicht in diesem Gesetz anderes bestimmt ist. Eine solche spezialgesetzliche Regelung trifft § 197 Abs. 2 SGG. Die Vorschrift lautet: "Gegen die Entscheidung de...mehr

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AGS 5/2013, Antragsrücknahm... / Leitsatz

Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. OLG Hamm, Beschl. v. 23.10.2012 – II-6 WF 197/12mehr

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AGS 5/2013, Geschäftsgebühr... / 1 Sachverhalt

Das Gericht hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit gewährt. Daraufhin beauftragte diese einen Rechtsanwalt, der sich gegenüber der Behörde legitimierte und Akteneinsicht beantragte. Nach Abschluss der Angelegenheit beantragte der Rechtsanwalt die Festsetzung seiner Vergütung in Höhe von 99,96 EUR, wobei er eine Geschäftsgebühr ge...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 2. Beibehaltung des unmittelbaren Zugangs zur Beratungsperson und damit der nachträglichen Möglichkeit der Antragstellung sowie Schaffung einer Frist für die nachträgliche Antragstellung

Während die Drucksache 17/11472 gem. §§ 4 Abs. 6, 6 Abs. 2 BerHG – anstelle der persönlichen Antragstellung bei Gericht – den Direktzugang zur Beratungsperson nur noch in absoluten Ausnahmefällen zulassen wollte,[15] sieht die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 15.5.2013[16] keine Abschaffung der nachträglichen Antragstellung mehr vor. Die Drucksache 17/11472 ging...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 3 Anmerkung

Sowas kommt von sowas. Ob der Beschluss des OLG Bremen zeitgemäß ist, ob also der Zulassungshinweis dem betroffenen Rechtsanwalt wirklich Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Rechtsanwälten bieten kann, kann sicherlich diskutiert werden. Die Praxis beweist, dass das rechtsuchende Publikum durch die Medien und durch das Internet recht gut informiert ist und mitbekommen hat, d...mehr

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AGS 5/2013, Streitwert bei ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zulässig. Insbesondere wurde sie form- und fristgerecht eingelegt. Der anwaltliche Vertreter der Beklagten kann sich bei einer zu niedrigen Festsetzung des Streitwertes im eigenen Namen hiergegen mit der Beschwerde zur Wehr setzen (Meyer, GKG/FamGKG 2012, 13. Aufl., § 68 Rn 7 m.w.N.). 2. Die Beschwerde ist jedoch nur teilweise begründet. a) Die Klägerin h...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr b... / 3 Anmerkung

Insoweit nach dem FamFG eine Erörterung nicht vorgesehen ist, entsteht in dem Fall, in dem das Gericht ohne mündliche Erörterung oder Anhörung entscheidet, auch keine Terminsgebühr, weil es sich nicht um Verfahren mit obligatorischer mündlicher Verhandlung oder Erörterung handelt. In Sorgerechtsverfahren "soll" das Gericht aber nicht ohne mündlichen Erörterungstermin entsche...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr f... / 3 Anmerkung:

1. Zutreffend hat sich hier der 10. Senat des BAG der Auffassung des 3. Senats des BAG RVGreport 2005, 318 (Hansens) angeschlossen, wonach der im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren erster Instanz obsiegende Bekl. im Falle der Verweisung des Rechtsstreits vom ordentlichen Gericht zum Arbeitsgericht die ihm vor dem ordentlichen Gericht angefallenen Anwaltskosten in vollem U...mehr

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ZFS 5/2013, Rechtskraftwirk... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… Zutreffend nimmt das BG an, dass aufgrund des im Adhäsionsverfahren ergangenen Urteils im Verhältnis zwischen dem Kl. und dem Bekl. zu 2) dessen Haftung dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt ist, dieses Urteil jedoch keine Bindung hinsichtlich der Bekl. zu 1) entfaltet. [8] a) Die in einem Strafverfahren ergangene Entscheidung über den Antrag des Verletzten auf Er...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / b) Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Die Aufhebung der bewilligten Beratungshilfe durch die Beratungsperson selbst ist unter dem Aspekt einer nun möglichen Abrechnung der Wahlanwaltsvergütung einerseits, aber andererseits auch durch die geschaffene Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars[25] ein ebenfalls interessanter Aspekt für die zukünftigen Berater. Doch die Voraussetzungen für einen solchen Wah...mehr

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FF 5/2013, Der psychologisc... / V. Zur Qualifikation des familienrechtspsychologischen "Sachverständigen"

Prinzipiell kann jeder Diplom-Psychologe Sachverständigengutachten bei Gericht erstellen, wenn er sich dazu bereit erklärt bzw. beauftragt wird. Eine Ausbildung zum familienpsychologischen oder forensischen Sachverständigen gibt es an keiner deutschen Universität, an einzelnen Hochschulen werden forensische Seminare angeboten. Zu der allgemeinen Qualifikation, die durch das ...mehr

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AGS 5/2013, Einigungsgebühr... / 2 Aus den Gründen

Die geltend gemachte Einigungsgebühr kann in die Berechnung des Erstattungsbetrages nicht einbezogen werden, weil eine Mitwirkung der Streithelfer i.S.v. Nr. 1000 VV am Abschluss des Vergleichs nicht vorliegt. 1. Der Rechtspfleger stützt die Festsetzung der Einigungsgebühr auf die in der Sitzungsniederschrift gewählte Formulierung, wonach die Parteien mit Zustimmung der Strei...mehr

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ZErb 5/2013, Bestandsaufnah... / D.47. Berliner Steuergespräch

Das 47. Berliner Steuergespräch zum Thema "Mobile Unternehmen – Steuerliche Standortentscheidungen" findet am 17. Juni 2013 um 17.30 Uhr im Haus der Deutschen Wirtschaft in Berlin statt (www.berlinersteuergespraeche.de). Autor: Dr. Andreas Richter LL.M. und Berthold Welling[2]mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

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AGS 5/2013, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

1. Die Festsetzung des AG zugunsten des Rechtsanwaltes ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693,18 EUR festzusetzen ist. a) Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat durch die Einleitung getrennter Verfahren gegen das Gebot der kostensparenden Verfahrensführung verstoßen. Grundsätzlich kann ein solcher Verstoß nach der std. Rspr. des Senats...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Nach der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten um die Hälfte der Geschäftsgebühr zu korrigieren. Eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr kann hier nach den Regelungen in § 15a Abs. 2 RVG erfolgen. Nach dieser Vorschrift kann ein Dritter sich auf die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr nur berufen, sow...mehr

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ZFS 5/2013, Toleranzgrenze ... / Leitsatz

Der Rechtsanwalt kann eine höhere Geschäftsgebühr über die Schwellengebühr von 1,3 hinaus nur dann fordern, wenn seine Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Ob dies der Fall war, ist der gerichtlichen Überprüfung nicht unter dem Gesichtspunkt der Toleranzrechtsprechung bis zu einer Überschreitung von 20 % entzogen. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Urt. v. 5.2.2013 – VI Z...mehr

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AGS 5/2013, Wettbewerbsvers... / 1 Sachverhalt

Die Parteien sind Rechtsanwälte. Der Verfügungsbeklagte (im Folgenden: Beklagte) verwendete im Impressum seines Internetauftritts den Zusatz "Zulassung OLG, LG, AG Bremen", was die Verfügungsklägerin (im Folgenden: Klägerin) für eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten hält. Auf Antrag der Klägerin hat das LG dem Beklagten im Wege der einstweiligen Verfügung unt...mehr

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ZFS 5/2013, Erwerbsschadens... / Einführung

In zfs 3/2013, 125 ff. hat Freymann das Thema "Darlegungs- und Beweiserleichterungen zur Erwerbsschadensermittlung vor oder kurz nach dem Berufseinstieg" vor dem Hintergrund der rechtlichen Grundlagen der Erwerbsschadensermittlung sowie der dezidierten Stellungsnahme der einzelnen Beweiserleichterungen erörtert. Im vorliegenden Beitrag greift Eilers diese Überlegungen auf un...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der ... / Leitsatz

Eine Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr findet auch dann statt, wenn ein Verkehrsunfallgeschädigter durch seinen Rechtsanwalt außergerichtlich mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners verhandelt, einen Verkehrsunfallprozess dann aber nur gegen den Schädiger und nicht auch gegen dessen Versicherer führt. KG, Beschl. v. 1...mehr

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AGS 5/2013, Zustimmung zur ... / Leitsatz

Hat ein vor dem BGH nicht postulationsfähiger Rechtsanwalt in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren einem Fristverlängerungsantrag zugestimmt, rechtfertigt diese Tätigkeit nur die Festsetzung einer 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3404 VV (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.4.2000 – 6 W 45/00). OLG Brandenburg, Beschl. v. 24.10.2012 – 6 W 138/12mehr

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FF 5/2013, Wettbewerbswidri... / Leitsatz

Ein Rechtsanwalt, der im Rechtsverkehr für sich mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht" wirbt, verstößt gegen § 43b BRAO i.V.m. § 7 Abs. 2 BORA und handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11, 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG wettbewerbswidrig. OLG Karlsruhe, Urt. v. 1.3.2013 – 4 U 120/12 (LG Konstanz)mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / I. Eingangsthese

Die Reform der Beratungs- und Prozesskostenhilfe stellt gleichermaßen Zuckerbrot und Peitsche für die Anwaltschaft dar. Mehr Gebührensicherheit, neue Wege der Vergütungsabrechnung und eine Klärung bestehender Ungewissheiten – so die erste Annahme vieler Rechtsanwälte zum neuen Beratungshilferecht. Doch stellen die neuen Regelungen – im Verbund mit der PKH – wirklich paradies...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 1 Aus den Gründen

Der Erinnerung war abzuhelfen. Die Gebühr Nr. 4141 VV ist vorliegend entstanden. Nach der Rspr. genügt hierfür jedes aktive Mitwirken an dem Verfahren, etwa durch Fertigung einer Einlassung. Ein solches Mitwirken liegt hier vor. Rechtsanwalt S. hat sich für seinen Mandanten eingelassen. Ein für die spätere Einstellung kausales Mitwirken des Verteidigers gefordert, ist dagege...mehr