Fachbeiträge & Kommentare zu Anwaltsgebühren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Prozessuales.

Rn 33 Den Abschluss des Reisevertrags, Nebenabreden, Anzahlungen, die Unwirksamkeit einer Vermittlerklausel, Erfüllung der Pflichten nach der BGB-InfoV, die Zumutbarkeit einer Leistungsänderungsklausel in ARB und dass eine konkrete Leistung eine Fremdleistung ist muss beweisen, wer sich darauf beruft. Bei einem Pauschalpreis besteht eine Vermutung, dass eine Gesamtheit von R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB A

Abänderung des Versorgungsausgleichs 51 VersAusglG 1 ff. Abänderung eines Ausschlusses 51 VersAusglG 11 Abänderungsantrag, Antragsberechtigung 52 VersAusglG 2 Abänderungsantrag, Antragsgegner 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, örtliche Zuständigkeit 52 VersAusglG 4 Abänderungsantrag, Zulässigkeit des ~ 52 VersAusglG 3 Abänderungsvoraussetzungen 51 VersAusglG 5 ff. Amtsermittlungsgr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Kosten.

Rn 31 Für vor dem 1.8.13 eingegangene Anträge gilt die KostO (dazu 8. Aufl), für später eingegangene das GNotKG (§ 136 I GNotKG; zum Ganzen Kroiß ZEV 13, 413; Trappe ZEV 13, 419). Das NachlassG bzw der Notar erhebt zwingend (§ 125 GNotKG) für jede Erbscheinserteilung pro Erbfall eine 1,0 Gebühr (§ 40 I 1 Nr 2 GNotKG mit KV Nr 12210), ggf zusätzlich für die eidesstattliche Ve...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Geldbußen, Ordnungsgelder u... / 4.2 Verfahrenskosten sind abziehbare Betriebsausgaben

Bei betrieblich veranlassten Sanktionen sind die Verfahrenskosten, insbesondere Gerichts- und Anwaltsgebühren, auch dann abziehbare Betriebsausgaben, wenn die Sanktion selbst nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 8 EStG vom Abzug ausgeschlossen ist.[1] Das heißt, die Kosten eines Verfahrens und der Verteidigung sind in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar. Strafverteidigungskosten s...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / a) FamGKG-Verfahrenswerte sind für Anwaltsgebühren maßgebend

In Familiensachen führt die Anhebung der VKH-Gebühren (s. dazu unter I., 1. b) und II., 1. a) und b)) und zusätzlich die Anhebung der Regelverfahrenswerte des FamGKG in Kindschaftssachen sowie in Abstammungssachen, Ehewohnungssachen und in Gewaltschutzsachen zu weiteren Gebührensteigerungen. Die Gebührensteigerung tritt dadurch ein, dass sich der Gegenstandswert im gerichtlic...mehr

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zfs 07/2024, Mutwilligkeit ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige sofortige Beschwerde (vgl. §§ 127 Abs. 2 S. 2, 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) des Kl. hat in der Sache keinen Erfolg. Das LG hat zu Recht die beantragte Gewährung von Prozesskostenhilfe wegen Mutwilligkeit der beabsichtigten Rechtsverfolgung (vgl. § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO) abgelehnt. 1. Maßgeblich sind hierbei die von der Rechtsprechung für den Begriff der Mutwilligkeit...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / dd) Eigener Versicherer

Rz. 1501 Rechtsverfolgungskosten gegenüber einem eigenen Versicherer (z.B. Kaskoversicherung, Unfallversicherung) können dem Geschädigten zu ersetzen sein, wenn er unfallbedingt davon abgehalten ist, seine Ansprüche anzumelden und anwaltliche Inanspruchnahme notwendig war.[1585] Rz. 1502 Anwaltskosten für die Einholung einer Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung sind ni...mehr

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AGS 07/2024, Auslagenerstat... / Leitsatz

Gebühren für das Rechtsmittelverfahren (hier: Berufung) sind nicht erstattungsfähig, wenn die Staatsanwaltschaft ihr Rechtsmittel zurücknimmt, bevor das Rechtsmittel begründet worden ist. Bei in der Zwischenzeit entstandenen Anwaltsgebühren handelt es sich nicht um notwendige Auslagen. LG Karlsruhe, Beschl. v. 20.6.2024 – KO 3 Qs 20/24mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / b) Schadenersatzverhältnis

Rz. 1558 Probleme ergeben sich bei Verzicht des Geschädigten – aus welchen Gründen auch immer – auf Mehrforderungen. Rz. 1559 Unstreitig kann der Geschädigte vom Schädiger nicht Ersatz der Anwaltsgebühren, berechnet auf der Grundlage eines Streitwertes in Höhe der vollen – aber letztlich vom Ersatzpflichtigen nicht vollständig erfüllten – Forderung verlangen. Für die Probleml...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / III. Übergangsrecht

Übergangsfälle bei der Anwaltsvergütung zum geplanten Inkrafttreten zum 1.1.2025 sind nach dem zum 1.1.2021 durch das KostRÄG 2021 geänderten § 60 RVG zu beurteilen. Die Übergangsfälle in den Justizkostengesetzen richten sich nach den darin jeweils enthaltenen Übergangsregelungen. Übergangsfälle sollen Gegenstand eines weiteren Beitrags in dieser Zeitschrift sein. Vorab ist a...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / 4. § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO

Rz. 228 Nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO hat der Kläger, der die Klage zurücknimmt, die Kosten des "Rechtsstreits" zu tragen. Im Kostenfestsetzungsverfahren können dementsprechend nur die "Prozesskosten" gegen den erstattungspflichtigen Prozessgegner festgesetzt werden (§ 103 Abs. 1 ZPO). Anwaltsgebühren sind nur insoweit Prozesskosten, als sie eine Tätigkeit des Anwalts im gerich...mehr

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AGS 07/2024, Entwurf eines ... / 6. Gegenstandswert für Klage auf Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete

In § 41 Abs. 5 GKG ist durch das KostRÄG 2021 zum 1.1.2021 ergänzt worden, dass bei Ansprüchen auf Feststellung einer Minderung der Miete für Wohnraum der Jahresbetrag der Mietminderung maßgebend ist. Weil in der Rspr. umstritten ist, ob für die Feststellung einer Überschreitung der nach § 556d Abs. 1 BGB höchstzulässigen Miete eine entsprechende Beschränkung des Streitwerts...mehr

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AGS 07/2024, Gegenstandswer... / III. Begründetheit des Antrags

Der Antrag hat auch in der Sache Erfolg. Die Voraussetzungen für eine abweichende Wertfestsetzung hinsichtlich der Anwaltsgebühren liegen vor. Voraussetzung einer Festsetzung des Wertes gem. § 33 RVG (abweichend von der Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren) ist, dass es sich um Gebühren für eine anwaltliche Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren handelt und dass...mehr

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AGS 07/2024, Kostenfestsetz... / II. Form des Kostenfestsetzungsantrags

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 2 S. 1 ZPO ist der Kostenfestsetzungsantrag bei dem Gericht des ersten Rechtszuges anzubringen. Nach § 130d S. 1 ZPO sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt eingereicht werden, dem Gericht als elektronisches Dokument zu übermitteln. Die Part...mehr

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zfs 07/2024, Anforderungen ... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Köln, der zuzustimmen ist, gibt Anlass zur Erörterung, was im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG zu prüfen ist. Zweck des Vergütungsfestsetzungsverfahrens Das Vergütungsfestsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG dient der schnellen, einfachen und kostengünstigen Titulierung des Vergütungsanspruchs des als Prozess- oder Verfahrensbevollmächtigten t...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / Literaturtipps

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AGS 06/2024, Gegenstandswer... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Keine Verfahrenswertfestsetzung In einem Vollstreckungsverfahren nach § 89 FamFG richtet sich die Gerichtsgebühr nach Teil 1 Hauptabschnitt 6 FamGKG KV. Danach fällt in einem Ordnungsgeldverfahren – wie es hier zugrunde liegt – gem. Nr. 1602 FamGKG KV eine Festgebühr i.H.v. derzeit 22,00 EUR an, sofern ein Zwangsmittel angeordnet wird. Kommt es – wie hier – nicht zur Anord...mehr

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AGS 06/2024, Gefälligkeitsv... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie bedarf jedoch einiger Anmerkungen. 1. Verfahrensrechtliches a) Vergessene Entscheidung über die sofortige Beschwerde des Antragstellers Das OLG Jena hat den Abhilfebeschluss der Rechtspflegerin des LG Meiningen aufgehoben und den Vergütungsfestsetzungsantrag des Antragstellers abgelehnt. Dabei hat das OLG übersehen, dass mit Auf...mehr

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AGS 06/2024, ABC der Gegens... / 27. Strafvollzug (StVollzG), gerichtliche Tätigkeit, Allgemeines

Für die Bestimmung des Gegenstandswerts im gerichtlichen Bereich gilt:[58] Der Wert bestimmt sich nach § 23 RVG, §§ 60, 52 Abs. 1 bis 3 GKG, für das Verfahren nach § 4 Abs. 2 StVollzG nach §§ 60, 51 Abs. 1 und 2 GKG. Soweit nichts anderes bestimmt ist, wird der Wert nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. Maßgeblich ist die sich aus dem Antrag des Antragstellers für ihn ergebe...mehr

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AGS 06/2024, Festsetzung de... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde ist zulässig. Der Klägervertreter ist durch den Wertfestsetzungsbeschluss beschwert. Insoweit kommt es nicht darauf an, ob die Festsetzung des Gegenstandswerts durch ihn oder die Landeskasse beantragt worden ist. 1. Festsetzungsantrag war zulässig Der Antrag des Bezirksrevisors auf Festsetzung des Gegenstandswerts war zulässig. 2. Wertfestsetzung für den Beklagte...mehr

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§ 4 Die Vergütung im Vorsor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Anwaltliche Gebühren sollten für den Mandanten immer transparent sein, dies gilt auch im Vorsorge- und Betreuungsrecht. Der Mandant sollte schon im Rahmen der Erstberatung und bevor er dem Rechtsanwalt das Mandat erteilt über die Höhe der zu erwartenden Anwaltsgebühren informiert und eine Gebührenvereinbarung getroffen werden.[1] Rz. 2 Im Vorsorge- und Betreuungsrecht s...mehr

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AGS 06/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich N. Schneider (S. 241) mit der Abrechnung bei unzulässigem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Hier herrscht häufig der Irrtum vor, dass bei Verwerfung des Einspruchs eine Terminsgebühr anfalle. Dabei wird übersehen, dass das Gericht für die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht der Zustimmung der Parteie...mehr

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AGS 05/2024, Schneider/Volpert/Fölsch, FamGKG-Kommentar mit Verfahrenswert-ABC

Herausgegeben von Norbert Schneider, Joachim Volpert, Peter Fölsch. 4. Aufl., 2024. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1.573 S., 149,00 EUR Der nunmehr in 4. Aufl. vorliegende Fachkommentar zum FamGKG von Schneider/Volpert/Fölsch hat das verhältnismäßig neue Kostengesetz von Anfang an begleitet. Seit Erscheinen der Vorauflage im Jahre 2019 wurden viele Gesetzesänderungen und die zahl...mehr

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AGS 05/2024, Gesonderte Wer... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Abgrenzung Streitwert/Gegenstandswert Die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 GKG ist von der Wertfestsetzung für die Anwaltsgebühren nach § 33 RVG zu unterscheiden. Zwar besteht nach § 32 Abs. 1 RVG eine Bindungswirkung für den Anwalt an den vom Gericht festgesetzten Streitwert; jedoch können Auftraggeber und Anwalt nach § 33 Abs. 1 RVG eine gesonderte Fest...mehr

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AGS 05/2024, Anwaltsvergütu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Nur zusätzliche Vergütung gehört zum Zwischenstreit Da für den Prozessbevollmächtigten die Vertretung des Mandanten in einem Zwischenstreit und damit auch in dem Verfahren über den Antrag auf Zurückweisung der Nebenintervention zum Gebührenrechtszug gehört, löst die Anwaltstätigkeit im Zwischenstreit grds. keine weiteren Gebühren und Auslag...mehr

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H / 12 Hauptverhandlung, Verständigung/Absprache im Bußgeldverfahren [Rdn 2546]

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V / 1 Vergütung des Verteidigers im OWi-Verfahren [Rdn 3758]

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 54 Der Anwalt erhält für Vollstreckungsanträge nach Abs 1 und Kostenvorschussanträge gem Abs 2 eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Kostenrechtlich bilden die Anträge nach Abs 1 und 2 auch bei späterer Verurteilung zur Vorauszahlung eine Angelegenheit. Gem § 18 I Nr 12 RVG stellt die Vollstreckung der Entscheidung auf Zahlung eines Kostenvorschusses jedoch eine ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 11 Der RA erhält eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG und eine 0,3-Terminsgebühr nach Nr 3310 VV RVG. Im Falle des Abs 2 iVm § 888 ist zu beachten, dass das Verfahren eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG darstellt.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 56 Der Anwalt erhält für das Verfahren eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG. Das Verfahren zur Ausführung der Zwangsvollstreckung stellt jedoch eine besondere Angelegenheit nach § 18 I Nr 13 RVG dar und löst damit eine zusätzliche 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr 3309 VV RVG aus. Werden mehrfach Zwangsmittel nach § 888 beantragt, stellt dies eine einzige besondere An...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Anwaltsgebühren.

Rn 18 Für die Tätigkeit des Anwalts ist eine Verfahrensgebühr nach Nr 3100 VV RVG zu entrichten, § 19 I Nr 15 RVG. Denn sie gehört zum Rechtszug. Die Gebühr des Vollstreckungsanwalts richtet sich nach Nr 3309 VV RVG, § 18 Nr 3 RVG. Eine Mehrvertretungsgebühr nach Nr 1008 RVG VV kann bei anwaltlicher Vollstreckungstätigkeit aus einem Titel, der auf einzelne Wohnungseigentümer...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / C. Anwaltsgebühren

Rz. 20 Wurde keine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, richtet sich die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit nach dem RVG. Der Rechtsanwalt erhält dann pro Angelegenheit eine gesetzlich näher festgelegte Vergütung, nämlich Gebühren und Auslagen nach § 1 Abs. 1 RVG. Gebühren i.d.S. sind die Geschäftsgebühr, die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anwaltsgebühren.

Rn 40 Gem § 18 I Nr 14 RVG stellt jede Verurteilung zu einem Ordnungsgeld eine besondere Angelegenheit dar (Hamm AGS 16, 296, Rz 19), so dass für jeden Festsetzungsantrag des RA eine 0,3-Verfahrensgebühr anfällt (Nr 3309 VV RVG). Entsprechendes gilt gem § 18 I Nr 15 RVG für den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit nach Abs 3. Im Gegensatz hierzu stellt der Antrag auf Andro...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Keine oder verhältnismäßig geringe Mehrkosten.

Rn 9 Darüber hinaus dürfen durch die Zuvielforderung entweder keine Mehrkosten oder nur geringfügige Mehrkosten entstanden sein. Im Gegensatz zu der bis zum 27.7.01 geltenden Gesetzeslage, wonach keine Mehrkosten entstanden sein durften, ist es jetzt also unschädlich, wenn geringfügige Mehrkosten entstehen. Auf die frühere Rspr kann insoweit daher nicht mehr zurückgegriffen ...mehr

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§ 43 Anspruchsdurchsetzung ... / Literaturtipps

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung.

Rn 6 Wenn über Anträge nach §§ 707, 719, 769 gesondert mündlich verhandelt wird, entstehen besondere Anwaltsgebühren gem VV 3328. Dann muss für ein solches Verfahren gesondert PKH beantragt werden.mehr

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§ 42 Das Kündigungsmandat a... / II. Kostentragung

Rz. 6 Die mit der rechtlichen Interessenwahrnehmung verbundenen Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung insoweit getragen, als sie erforderlich sind, § 1 ARB 2010 bzw. 1. ARB 2012. Dabei handelt es sich gem. § 5 Abs. 1 Buchst. a ARB 2010 (2.3. ARB 2012) hauptsächlich um die hier interessierenden "gesetzlichen", d.h. nach dem RVG zu bemessenden, Anwaltsgebühren sowie g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Kosten der Rechtsbeschwerde.

Rn 2 Die Gerichtskosten richten sich nach Nr 1821 KV GKG (5,0 Gebühren); die Anwaltsgebühren entsprechen denen eines Revisionsverfahrens (Vorbem 3.2.2 Nr 1e VV RVG).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsbehelfe.

Rn 15 Der beigeordnete Rechtsanwalt ist analog §§ 56 II, 33 III RVG beschwerdeberechtigt, wenn die vorläufige Einstellung der Ratenzahlungen fälschlicherweise angeordnet wird, sobald die ermäßigten Anwaltsgebühren gedeckt sind (Celle FamRZ 13, 1056; Köln FamRZ 97, 1283).mehr

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AGS 04/2024, Voraussetzunge... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Die Zusatzgebühr Nr. 1010 VV Die Einführung der Zusatzgebühr Nr. 1010 VV ist von Anfang an ein "totgeborenes Kind". Man hat den Eindruck, der Gesetzgeber habe diese Gebühr eingeführt, um die Rechtsanwälte etwas zu beschwichtigen und dabei genau gewusst, dass sich deren Anwendungsbereich auf nur wenige Fälle erstrecken würde. Deshalb nimmt e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten/Gebühren.

Rn 11 Die Entscheidung bedarf einer Kostenentscheidung nach §§ 91 ff (Frankf AG 18, 196; Hamm NJW 72, 2314). Gerichtsgebühren fallen nicht an, Anwaltsgebühren aus einem Bruchteil (Frankf JurBüro 85, 1211, 1212) des nicht angefochtenen Teil des Urteils nur, soweit dieser iRd Gebühren des Berufungsverfahrens nicht berücksichtigt wird (VV 3329, 3331; AG kompakt 18, 40; 15, 105).mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / VI. Gebühren in der 3. Instanz

Rz. 107 Die Gebühren, die der Anwalt nach § 17 Nrn. 1, 9 RVG für seine Tätigkeiten in der 3. Instanz fordern kann, ergeben sich aus Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 und Abschnitt 5 VV, also aus Nrn. 3206 ff., 3500 ff. VV. Wie auch in den vorangegangenen Instanzen kommen in der Regel die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und die Einigungsgebühr zum Tragen. 1. Nichtzulassun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Kostenentscheidung, Kosten und VKH.

Rn 21 Hinsichtlich der Gerichtskosten findet FamGKG-KV Nr 1912 Anwendung; die Gebühr beträgt 66 EUR (Art 2 II Nr 22 KostRÄG); ist das Beschwerdeverfahren vor dem BGH geführt worden, beträgt die Gebühr nach FamGKG-KV Nr 1923 132 EUR (Art 2 II Nr 26 KostRÄG). Gerichtskosten können nur im Fall der Zurückweisung oder Verwerfung der Beschwerde als unzulässig erhoben werden. Wird ...mehr

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§ 40 Gerichtskosten im Künd... / Literaturtipps

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / III. Außergerichtliche Vertretung

Rz. 39 Wird der Anwalt außergerichtlich für den Mandanten tätig, verdient er regelmäßig eine Vergütung nach Abschnitt 3 VV, konkret: eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. 1. Systematik Rz. 40 Die Geschäftsgebühr entsteht nach der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3 VV für das anwaltliche Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und für die Mitwirkung[73] bei der Gestaltung ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Vergütung nach bürgerlichem Recht

Rz. 36 Kommt es nicht zum Abschluss einer Vergütungsvereinbarung, erhält der Anwalt für seine beratende Tätigkeit über den Verweis in § 34 Abs. 1 RVG die nach bürgerlichem Recht übliche Vergütung gem. §§ 612, 632 BGB (zur Sonderregelung für Verbraucher siehe Rdn 4, 35). Für die Bestimmung der in diesem Sinne üblichen Vergütung kommt es auf die am gleichen Ort (= Kammerbezirk,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Besonderheiten beim Gebührenstreitwert.

Rn 206 Die Antragstellung kann nach § 47 I 1 GKG, § 40 FamGKG zur Ermäßigung des GeS führen (BGH MDR 13, 1376: auch mit Wirkung für die Anwaltsgebühren); Voraussetzung ist Antragstellung innerhalb der Begründungsfrist (Hambg MDR 12, 1379 [BGH 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 2/12]). Die Ermäßigung tritt nicht ein, wenn die Antragstellung kein sachliches Ziel hat, sondern alleine der ...mehr

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§ 41 Rechtsanwaltsvergütung... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 102 Wenn über den Gegenstand ein Berufungsverfahren anhängig ist, beträgt die Einigungsgebühr gem. Nr. 1004 VV 1,3. Werden nicht rechtshängige Ansprüche mitverglichen, bleibt es insoweit bei den in Nrn. 1000 bis 1002 VV vorgesehenen Gebühren von 1,5.[176] In einem solchen Misch-Fall müssen zunächst jeweils eine Einigungsgebühr nach den anhängigen und eine weitere nach den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / K. Kosten.

Rn 159 Im gerichtlichen Verfahren nach Abs 4 gelten die für die jeweiligen Änderungsgründe bestimmten Kosten. In den Verfahren nach Abs 5 und 9 sind keine besonderen Gerichtsgebühren vorgesehen. Die Anwaltsgebühren in diesen beiden Verfahren mit einem Satz von 0,3 der Gebühr entstehen gem § 18 I Nr 3 RVG iVm VV 3309. Der Gegenstandswert ist nach dem Betrag der zu vollstrecke...mehr