Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.1 Urlaubsanspruch

Rz. 84 Aus dem Charakter des Urlaubsanspruchs ergibt sich bereits, dass nach erfolgtem Betriebsübergang eine Gewährung von Urlaub durch Freistellung von der Arbeitspflicht nicht mehr durch den Veräußerer erfolgen kann[1]: Dieser ist nicht mehr Vertragspartner des Arbeitnehmers. Es besteht gerade keine Arbeitspflicht des Arbeitnehmers gegenüber dem Veräußerer, sodass dieser i...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.3 Provision

Weiterhin können Umsatzprovisionen als Vergütungsanreiz für Arbeitnehmer eingesetzt werden. Diese bieten vor allem im Einkaufsbereich großes Potenzial. Sofern Arbeitnehmer die Handelspartner, Zulieferer oder Spediteure im Rahmen ihrer Zuständigkeit auswählen dürfen, kann diese Auswahl durch finanzielle Anreize beeinflusst werden. Im Zuge der Nachhaltigkeitsstrategie kann der...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2.3 Stufenzuordnung der Angestellten (§ 6 TVÜ)

Die Stufenzuordnung gem. § 6 ist der 3. Schritt der Überleitung der Angestellten in den TVöD. Abs. 1 (Grundsatz) Für die Stufenzuordnung der Angestellten haben die Tarifvertragsparteien eine pragmatische Lösung gefunden, die Besitzstände für die Beschäftigten gesichert und Kostensteigerungen für die Arbeitgeber weitgehend vermieden hat. Nachdem die ersten 2 Schritte der Überlei...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.3.1 Urlaubsanspruch

Rz. 69 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist der Inhalt des Urlaubsanspruchs nach §§ 1, 3 BUrlG die Beseitigung der Arbeitspflicht für die Dauer der Urlaubszeit. Weil die Arbeitspflicht nach § 613 BGB regelmäßig an die Person des Arbeitnehmers gebunden ist, können solche Pflichten, auf die der Urlaubsanspruch bezogen ist, nach dem Tod des Arbeitnehmers als dem zur Arbeit...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.2 Die 2 Versionen des TVÜ

Am 13.9.2005 wurden 2 Textfassungen des TVÜ, der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) und der Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) unterzeichnet. Zwar wurden die Tarifverhandlungen zur Überleitung der ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7 Erlöschen des Urlaubsanspruchs

Rz. 59 Der Urlaubsanspruch entsteht nach der gesetzlichen Regelung des § 1 BUrlG in jedem Kalenderjahr neu. Bereits daraus ergibt sich, dass der gesetzliche Anspruch auf Erholungsurlaub auch hinsichtlich seiner zeitlichen Begrenzung einen Bezug zum Kalenderjahr [1] hat. Dementsprechend regelt § 7 Abs. 3 BUrlG klarstellend den Zeitraum, in dem der jeweils neu entstehende jährl...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.1.1 Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Rz. 61 Der Arbeitnehmer kann nach beendetem Arbeitsverhältnis auf einen gesetzlichen Abgeltungsanspruch, dessen tatsächliche und rechtliche Grundlagen außer Streit stehen, rechtswirksam verzichten. [1] Die frühere, gegenteilige Rechtsprechung[2] hat das BAG ausdrücklich aufgegeben. Infolge der Aufgabe der Surrogatstheorie[3] ist dies konsequent. Die übliche Formulierung – sei ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 7.5.3 Urlaubsgeld

Rz. 81 Nach § 850a Nr. 2 ZPO ist Urlaubsgeld im Rahmen des Üblichen unpfändbar und deshalb gemäß § 400 BGB auch nicht abtretbar. Für die Unpfändbarkeit ist es unerheblich, wenn das Urlaubsgeld als Einmalzahlung zu einem bestimmen Fälligkeitstermin ausgezahlt wird und nicht sukzessive entsprechend dem tatsächlich gewährten Urlaub.[1] Es ist auch nicht notwendig, dass tatsächli...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.2 Überleitungsregelungen (Abschn. II)

Abschn. II enthält die Vorschriften für die Überleitung der Beschäftigten hinsichtlich ihres Entgelts in den TVöD, die bereits vor dem 1.10.2005 im Arbeitsverhältnis beim Arbeitgeber standen. Den Grundsatz hierzu enthalten § 3 TVÜ-VKA und § 3 TVÜ-Bund . Da der TVöD ein überaus komplexes Tarifrechtsgefüge ersetzt und allein auf der Regelungsebene der Bundestarifvertragsparteien...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.1.1 TVÜ-VKA

Bei der Reform des Tarifrechts bestand frühzeitig Einvernehmen zwischen den Tarifvertragsparteien, dass es im TVöD keine Zeit-, Tätigkeits-, Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege mehr geben wird. Dies war in § 17 Abs. 5 Satz 1 in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung ausdrücklich geregelt (vgl. hierzu die Erl. zu § 17). Da bei der Gestaltung der Entgelttabelle des TVöD nich...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.2.3 Urlaubsabgeltung

Rz. 96 Bei der Urlaubsabgeltung ist zu unterscheiden: Handelt es sich um Urlaubsabgeltungsansprüche, die bereits vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind, ist gleichzeitig auch das Arbeitsverhältnis zwingend vor Insolvenzeröffnung beendet worden. Das Arbeitsverhältnis kann deshalb gar nicht auf den Erwerber übergehen. Die haftungsrechtliche Regelung des § 613a Abs. 1 BGB g...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.3.1 Masseforderung

Rz. 104 Gewährt der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens dem Arbeitnehmer Urlaub, so handelt es sich beim Anspruch auf Urlaubsentgelt um eine Masseforderung nach § 55 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. [1] Unbeachtlich ist, wenn der Urlaub bereits vor Insolvenzeröffnung vom insolventen Arbeitgeber bewilligt wurde. Im Gegensatz zur Masseunzulänglichkeit (s. Rz. 109...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.6.1 TVÜ-VKA

Hintergrund der Regelung (Abs. 1) Nach den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im "SIMAP-Urteil" vom 3.10.2000[1] und im Urteil[2] vom 9.10.2003 ist der Bereitschaftsdienst nach der EU-Richtlinie 2003/88/EG arbeitsschutzrechtlich als Arbeitszeit zu werten. Dieser Rechtsprechung hatte sich das Bundesarbeitsgericht in mehreren Entscheidungen[3] angeschlossen. Der d...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.5.2.2 Für Arbeiter

Arbeiter wurden der Stufe in ihrer jeweiligen Entgeltgruppe direkt aufgrund ihrer individuellen Beschäftigungszeit zugeordnet. Bei Arbeitern war zwar auch das Vergleichsentgelt zu ermitteln, dies erlangte jedoch nur im Rahmen der Günstigkeitskontrolle Bedeutung. Das heißt, die Stufenzuordnung in eine individuelle Zwischenstufe erfolgte für Arbeiter nur dann, wenn das Entgelt...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.1.4 Schadensersatz bei unterlassener Zielvereinbarung

Sofern es die Arbeitsvertragsparteien unterlassen, eine konkrete Zielvereinbarung aufgrund einer Rahmenregelung abzuschließen, kann dies zu Schadensersatzansprüchen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber führen und eine Zahlung auf der Grundlage von unterstellter 100 %-Zielerreichung fällig werden. Dies hängt auch davon ab, ob der Arbeitnehmer verpflichtet war, auf den ...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3 Charakter des Urlaubsanspruchs

Rz. 20 Rechtsprechung und Literatur haben sich schwergetan, den Urlaubsanspruch in all seinen Facetten rechtlich einzuordnen. Vertrat das Reichsarbeitsgericht zunächst die Auffassung, der Urlaubsanspruch setze sich aus 2 Ansprüchen, dem Freizeit- und Entgeltanspruch, zusammen (sog. Doppelanspruch), so folgte darauf die Auffassung, es liege ein "Einheitsanspruch" auf bezahlte...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 8.1.2 Urlaubsentgelt

Rz. 87 Hinsichtlich der Ansprüche des Arbeitnehmers auf Urlaubsentgelt ist zu unterscheiden, wann der Urlaubsantritt begann: vor oder nach dem Betriebsübergang: Wird der Arbeitnehmer bereits vor dem Betriebsübergang freigestellt, zahlt der Veräußerer jedoch trotz Fälligkeit (§ 11 Abs. 2 BUrlG [1]) das Urlaubsentgelt nicht, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner (§...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.5.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Im Bereich der VKA-Tarifgebiet West erfasste der Tarifvertrag über die Einmalzahlung vom 9.2.2005 lediglich das Jahr 2005. Die Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 sind Regelungsgegenstand des TVÜ-VKA geworden. Im Bereich der VKA-Tarifgebiet Ost erfolgte aufgrund der Tarifrunde 2005 keine Einmalzahlung. Stattdessen wurde der Bemessungssatz wie fo...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.3.1 TVÜ-VKA

Grundregelung (Abs. 1) Nach Abs. 1 Satz 1 erhielten Beschäftigte, denen nach § 24 Abs. 1 BAT vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit oder nach § 24 Abs. 2 BAT vertretungsweise eine höherwertige Tätigkeit übertragen worden war und welche die entsprechende Zulage am 30.9. bereits erhielten, auch nach dem 1.10.2005 weiterhin diese Zulage als Besitzstandszulage. Nun ist allerdings ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.8.1 TVÜ-VKA

Abs. 1 (aufgehoben) Die §§ 26, 27 TVöD enthalten wesentlich schlankere Regelungen zum Erholungsurlaub und Zusatzurlaub als die §§ 47, 48, 48a, 49 und 51 BAT/BAT-O. Die entsprechenden Regelungen des TVöD sind gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b TVöD überwiegend erst am 1.1.2006 in Kraft getreten. Die Tarifvertragsparteien haben aus Gründen der Praktikabilität und Vereinfachung ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.3.9.1 TVÜ-VKA

Zu einem Tarifrecht, das modern und zukunftsfähig sein will, gehören insbesondere praxisfreundliche Regelungen, die dazu beitragen, unnötigen Verwaltungsaufwand und aufwendige Berechnungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Tarifvertragsparteien haben sich deshalb im Rahmen der Tarifrunde im Februar 2005 u. a. darauf verständigt, dass einzelvertraglich zusätzliche Entgeltbes...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

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Nachhaltigkeit: ESG als Gru... / 2.7 Betriebliche Mitbestimmung

Sofern im Betrieb des Arbeitgebers ein Betriebsrat besteht, ist dieser insbesondere bei folgenden Bereichen miteinzubeziehen: Fragen der betrieblichen Lohngestaltung[1] Sonderurlaub für soziale/nachhaltige Zwecke[2] Technische Einrichtung zur Erhebung von Arbeitnehmerdaten[3] Grundsätze über das betriebliche Vorschlagwesen[4] Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschutz[5]...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.5 Masseunzulänglichkeit/vorläufiger starker Insolvenzverwalter

Rz. 109 Hinweis Die nachfolgenden Ausführungen betreffen nicht nur die Masseunzulänglichkeit im eröffneten Insolvenzverfahren, sondern auch die Konstellation, dass ein sogenannter "vorläufiger starker Insolvenzverwalter" (s. Rz. 99) bestellt ist (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2, 1. Alt. InsO, 22 Abs. 1 InsO). Auch insofern kommt es in Bezug auf das Vorliegen von Masseverbindlichkeiten (§...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der Anspruch auf Urlaub als Zeit der bezahlten Freistellung von der Arbeitsverpflichtung zum Zweck der Erholung gehört zu den grundlegenden Ansprüchen eines jeden Arbeitsverhältnisses. Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) gibt einen Mindeststandard vor, der jedoch oft und mit vielfältigen Varianten durch kollektive und/oder arbeitsvertragliche Regelungen ergänzt wird. Rz. 2...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9.6 Insolvenzgeld

Rz. 114 Nach § 165 Abs. 1 SGB III haben Arbeitnehmer Anspruch auf Insolvenzgeld gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, wenn ihnen bei Insolvenzeröffnung (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) für die vorausgehenden 3 Monate des Arbeitsverhältnisses Ansprüche auf Arbeitsentgelt zustehen. Das Gleiche gilt, wenn der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen w...mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 9 Insolvenz

Rz. 98 Wird über das Vermögen eines Arbeitgebers das Insolvenzverfahren eröffnet, sind die Regelungen der Insolvenzordnung (InsO) maßgeblich dafür, inwieweit der Arbeitnehmer seine Ansprüche noch durchsetzen kann. Ab 1.1.1999 ist die InsO vollständig in Kraft getreten.[1] 9.1 Urlaubsanspruch Rz. 99 Wird das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortgesetzt, ...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 2.4.9 Übergangsregelung zur Zusatzversorgungspflicht der Feuerwehrzulage (§ 25)

§ 25 enthält eine besondere Besitzstandsregelung für Angestellte im feuerwehrtechnischen Dienst. Die Besitzstandsregelung bezieht sich ausschließlich auf die Zusatzversorgungspflichtigkeit der sog. Feuerwehrzulage nach Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O und greift die dort verankerte Besitzstandsregelung auf. Nr. 2 Abs. 2 SR 2x BAT/BAT-O hat folgenden Wortlaut: Angestellte im Einsat...mehr

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Überleitungstarifvertrag / 1.3 Geltungsbereich des TVÜ und allgemeine Übersicht

Der TVÜ gilt für alle Beschäftigten eines tarifgebundenen Arbeitgebers, deren Arbeitsverhältnis über den 30.9.2005 hinaus fortbesteht und die am 1.10.2005 unter den Geltungsbereich des TVöD fallen, für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Unterbrechungen von bis zu einem Monat sind unschädlich. Diese Regelung in der Protokollerklärung zu § 1 Abs....mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 1.1 Bundesurlaubsgesetz

Rz. 3 Das BUrlG bildete seit Inkrafttreten die alleinige Rechtsgrundlage zur Begründung eines gesetzlichen Mindesturlaubsanspruchs eines Arbeitnehmers von nunmehr 24 Werktagen.[1] Durch den Einigungsvertrag vom 31.8.1990[2] sind die im Gebiet der ehemaligen DDR geltenden Urlaubsregelungen im Arbeitsgesetzbuch der DDR (§§ 189 ff. AGB-DDR) mit Wirkung zum 3.10.1990 außer Kraft...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3 Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot

Rz. 7 Betriebsratsmitglieder dürfen bei ordnungsgemäßer Tätigkeit nicht anders behandelt werden als andere Arbeitnehmer. Dies betrifft zum einen das Benachteiligungsverbot, das z. B. die Zuweisung einer weniger angenehmen Arbeit wegen der Betriebsratstätigkeit ausschließt. Dies umfasst auch das Verbot der Zuweisung eines Großraumbüros statt eines Büroraums mit 2 Arbeitsplätz...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2 Schutz vor Störung und Behinderung

Rz. 2 Der Begriff der Behinderung nach § 78 Satz 1 BetrVG ist umfassend zu verstehen. Er erfasst jede unzulässige Erschwerung, Störung oder gar Verhinderung der Betriebsratsarbeit.[1] Jede objektive Behinderung der Betriebsratstätigkeit ist von dem Verbot erfasst, unabhängig davon, ob sie mit dem Ziel der Behinderung ausgeübt wird oder schuldhaft erfolgt.[2] Rz. 3 Das LAG Ham...mehr

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Kündigung in der Insolvenz / 4 Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz

Der Insolvenzverwalter muss die Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes beachten. Unter der Voraussetzung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes [1] kann er nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen. Zudem muss der Betriebsrat nach § 102 Abs. 1 BetrVG vor Ausspruch der Kündigung unter Mitteilung der Kündigungsgründe a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 2 Kündigungsbefugnis in der Insolvenz

Noch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann das Insolvenzgericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen. Dabei kann ein "starker" oder auch nur ein "schwacher" Insolvenzverwalter bestellt werden. Ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter tritt weitgehend an die Stelle des Schuldners, da Letzterem durch das Insolvenzgericht im Wege eines allgemeinen Verfügun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4 Gerichtlicher Rechtsschutz

Rz. 13 Bei einem Verstoß gegen das Behinderungsverbot können vom Betriebsrat im Beschlussverfahren Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden, und zwar ggf. auch mittels einer einstweiligen Verfügung. Grobe Verstöße können ein Zwangsverfahren gem. § 23 Abs. 3 BetrVG zur Folge haben, vorsätzliche stellen eine Straftat gem. § 119 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG dar. Einzelne Betriebsrat...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.6 Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Sofern die Ausnahmen des § 173 SGB IX nicht greifen, kann der Insolvenzverwalter nur nach vorheriger Zustimmung des Integrationsamts kündigen (bei der ordentlichen Kündigung nach § 168 SGB IX, bei der außerordentlichen nach §§ 174, 168 SGB IX). In aller Regel wird es um eine ordentliche Kündigung gehen. Das Antragsverfahren ist in § 170 SGB IX geregelt. Die Entscheidung des I...mehr

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Forstwirt (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Begehung der stationären Arbeitsbereiche am Standort des Forstbetriebs sowie der Arbeitsbereiche im Wald und Mitwirkung bei der Durchführung von Analysen der Gefährdungen und ihre Beurteilung (möglichst gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit), Auswertung der Ergebnisse in Arbeitsschutzausschusssitzungen, Auswertung von Untersuchungsergebnissen zu arbeitsbedingten Er...mehr

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Kassierer (Professiogramm) / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Mitwirkung bei der Analyse und Beurteilung der Gefährdungen gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beratung zu einem sinnvollen Arbeitszeit-Pausen-Rhythmus, Motivation der Beschäftigten zu einem Wechsel der Arbeitstätigkeiten und Arbeitshaltungen üben den Arbeitstag (Wechsel zwischen Sitzen, Stehen und ggf. Gehen), Hinweise zu organisatorischen und personenbezogenen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift dient dem Schutz der in Satz 1 genannten betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger und der Unabhängigkeit ihrer Amtsführung. Die Schutzwirkung wird nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber entfaltet, sondern gegenüber jedermann, so z. B. auch gegenüber Arbeitnehmern, die die Tätigkeit des Betriebsrats stören wollen oder gegen Gewerkschaften, die keinen D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 1 Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz in der Insolvenz

Nach § 113 Satz 1 InsO kann ein Arbeitsverhältnis (Unterfall des dort genannten Dienstverhältnisses), bei dem der Schuldner der Dienstberechtigte (Arbeitgeber) ist, vom Insolvenzverwalter und vom anderen Teil ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung gekündigt werden. Damit gibt die Vorschrift ke...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.5 Schwangere oder Arbeitnehmer in Elternzeit

Der Insolvenzverwalter hat, wie auch sonst ein Arbeitgeber, die §§ 17 MuSchG und 18 BEEG zu beachten. Gemäß § 17 Abs. 2 MuSchG und § 18 Abs. 1 Satz 4 und 5 BEEG kann jedoch die für den Arbeitsschutz zuständige oberste Landesbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle in besonderen Fällen auf Antrag die beabsichtigte Kündigung ausnahmsweise vor ihrem Ausspruch für zulässig erkl...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.2 Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch Vereinbarung

In Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen (allerdings problematisch wegen § 77 Abs. 3 BetrVG) und Tarifverträgen kann vereinbart werden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist, wenn der Arbeitnehmer eine bestimmte Betriebszugehörigkeit und ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Die Wirksamkeit solcher Regelungen ist allerdings seit Ink...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 5.3 Berufsausbildungsverhältnisse

Während der Probezeit [1] gibt es keine Besonderheiten. Nach § 22 Abs. 1 BBiG kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Nach Ablauf der Probezeit kann jedoch nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG dem Auszubildenden nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Zu § 22 KO, der Vorgängerregelung von § 113 InsO, hatte das BAG[2] die Auffa...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigung in der Insolvenz / 9 Interessenausgleich in der Insolvenz

In der Insolvenz über das Vermögen seines Arbeitgebers hat der Betriebsrat bei Vorliegen einer Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG ein Mandat (bei Betriebsschließung, -spaltung und -zusammenlegung ggf. ein Restmandat nach § 21b BetrVG) für die Aufstellung eines Interessenausgleichs. Dies gilt auch nach Unternehmensteilung, wenn vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens mehrer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 1.2 Häufige Kurzerkrankungen

Die Sozialwidrigkeit einer wegen häufiger Kurzerkrankungen ausgesprochenen ordentlichen Kündigung des Arbeitgebers ist vom Gericht in 3 Stufen zu prüfen[1]: 1. Stufe: Besorgnis weiterer Erkrankungen Zunächst ist festzustellen, ob zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung objektive Tatsachen vorgelegen haben, die die Besorgnis weiterer Erkrankungen im bisherigen Umfang rechtferti...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kündigungsfristen / 2 Individualvertragliche Kündigungsfristen

Im Arbeitsvertrag können nach § 622 Abs. 5 Satz 3 BGB längere als die gesetzlichen Kündigungsfristen vereinbart werden. Eine ausdrückliche Obergrenze für arbeitsvertragliche Kündigungsfristen sieht das Gesetz nicht vor. Die Kündigungsfristen, die der Arbeitgeber einzuhalten hat, können bedenkenlos verlängert werden, da auch ein vollständiger Ausschluss einer ordentlichen Kün...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Krankheitsbedingte Kündigung / 2 Außerordentliche Kündigung

Eine Krankheit des Arbeitnehmers kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen und damit einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen. Beide Seiten müssen zunächst dafür Sorge tragen, dass ihr Arbeitsverhältnis nach Möglichkeit bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist in einer f...mehr