Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitgeber

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Grundsätzliche Zulässigkeit von Nebentätigkeiten

Rz. 1162 Unter einer Nebentätigkeit versteht man jede entgeltliche oder unentgeltliche Tätigkeit, die ein Arbeitnehmer außerhalb seiner Arbeitszeit erbringt. Ob der Arbeitnehmer dabei selbstständig oder unselbstständig tätig wird, ist unerheblich. Ein Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten im Grundsatz nicht verbieten, weil sie außerhalb des Arbeitsverhältnisses stattfinden und s...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

Rz. 324 Die Hinzuziehung des Rechtsanwalts muss weiter erforderlich sein. Die Erforderlichkeit ist zu bejahen, wenn sich der Betriebsrat aufgrund fehlender Sachkunde das notwendige Wissen nur durch einen Rechtsanwalt verschaffen kann, um die ihm obliegenden betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber sachgemäß erfüllen zu können.[793] Der Sa...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / e) Betriebliche Altersversorgung in der Insolvenz

Rz. 1186 Die Insolvenzordnung kennt keine bevorrechtigten Forderungen auf Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Hat der Arbeitgeber entgegen seiner Verpflichtung Zahlungen an die Altersversorgungseinrichtung nicht geleistet, sind diese vom berechtigten Arbeitnehmer als einfache Insolvenzforderungen zur Tabelle anzumelden. Eine insolvenzrechtliche Privilegierun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Inhalt des Direktionsrechts

Rz. 1653 Das Direktionsrecht ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im Einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen. Es gehört zum wesentlichen Inhalt eines jeden Arbeitsverhältnisses. Dabei unterliegt das Direktionsrecht einer Vielzahl von Beschränkungen. So kann es durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung od...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / b) Materielle Voraussetzungen

Rz. 275 Materiell setzt die Wirksamkeit der Änderung der Verteilung voraus, dass das betriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Änderung das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt. Entgegen dem Maßstab für das betriebliche Interesse, wo jeder rationale nachvollziehbare Grund ausreicht, muss hier also ein erhebliches Überwiegen der Interesse...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / d) § 4 Nutzungspauschale und Kilometergeld, Fahrtenbuch

Rz. 553 Das Muster kombiniert aus steuerlichen Gründen eine Nutzungspauschale mit einem Kilometergeld. Die Nutzungspauschale ist vom Arbeitnehmer voll zu versteuern und sozialabgabenpflichtig. Dagegen kann nach derzeitigem Recht dem Arbeitnehmer ein Kilometergeld für Dienstfahrten in Höhe von 0,30 EUR pro Kilometer steuerfrei zugewendet werden.[1358] Dies gilt allerdings nic...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Darlegungs- und Beweislast

Rz. 1106 Im Rahmen der gesetzlichen Mankohaftung sind daher unabhängig von der Haftungsgrundlage die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Darlegungs- und Beweislast zu berücksichtigen. Demnach hat der Arbeitgeber darzulegen, dass das Manko auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Arbeitnehmers beruht.[2589] Nur sofern der Arbeitnehmer eine – vom Arbeitgeber...mehr

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§ 12 Anspruch auf Verringer... / I. Allgemeines

Rz. 189 Anders als in § 15 Abs. 7 S. 3 BEEG, ist die Klagemöglichkeit nicht ausdrücklich im Gesetz vorgesehen. Da § 8 TzBfG jedoch dem Arbeitnehmer einen Anspruch i.S.v. § 194 BGB vermittelt, kann nicht zweifelhaft sein, dass dieser Anspruch auch einklagbar sein muss.[224] Rz. 190 Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, nach einer Ablehnung zu klagen. Klagt er nicht, so blei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Inhaltskontrolle, §§ 305 ff. BGB

Rz. 1581 Versetzungs-/Änderungsvorbehalte in Standardarbeitsverträgen sind zulässig, soweit sie einer Inhaltskontrolle gem. §§ 305 ff. BGB standhalten.[3705] Unter Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten (§ 310 Abs. 4 S. 2 BGB) bestehen gegen die Angemessenheit einer Versetzungsklausel zur Zuweisung anderer Aufgaben an den Arbeitnehmer zunächst keine Bed...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Konkretisierung des Vertragsinhalts

Rz. 1067 Die vertragliche Vereinbarung eines Kündigungsgrundes beinhaltet zunächst eine Konkretisierung der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers. Mit dem Ausspruch einer Kündigung reagiert der Arbeitgeber auf Störungen des Arbeitsverhältnisses, sodass auch nur Umstände, die einen Bezug zu dem Arbeitsverhältnis aufweisen, Anlass zur Kündigung geben können.[2489] Durch die...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Befristetes Probearbeitsverhältnis

Rz. 1230 Ein befristetes Probearbeitsverhältnis ist ein Arbeitsverhältnis, das für die Dauer der Erprobung befristet ist. Die Erprobung ist als Sachgrund einer Befristung ausdrücklich anerkannt, § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG. Die Befristungsvereinbarung unterliegt der Schriftform, § 14 Abs. 4 TzBfG. Der zugrunde liegende sachliche Grund – Erprobungszweck – ist objektive Wirksamkeit...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / ff) Reisekosten, § 6

Rz. 670 Die Übernahme der Reisekosten des Arbeitnehmers bei Antritt und Beendigung der Entsendung durch den Arbeitgeber dürfte eine Selbstverständlichkeit sein. Soweit bei einer längerfristigen Entsendung des Arbeitnehmers auch dessen Familie in das Einsatzland reist, werden üblicherweise auch die Reisekosten der Familie durch den Arbeitgeber getragen. Bleibt die Familie in ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / e) Ärztliche, psychologische oder grafologische Untersuchungen

Rz. 127 Schützenswert ist das Interesse des Arbeitgebers an Informationen, die die körperliche/gesundheitliche Eignung des Bewerbers für die beworbene Stelle betreffen. Das gilt auch für psychologische Untersuchungen.[292] Da der Bewerber die Frage der gesundheitlichen Eignung aus eigener Kompetenz i.d.R. nicht (überzeugend) beantworten kann, hat der Arbeitgeber oft ein Inte...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / d) Geschäftsordnung des Betriebsrats

Rz. 15 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.3: Geschäftsordnung des Betriebsrats Geschäftsordnung des Betriebsrats Der Betriebsrat der _________________________ (Unternehmensbezeichnung) hat in seiner Sitzung vom _________________________ (Datum) gemäß § 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen, welche die in §§ 26–41 BetrVG enthaltenen Vorschrift...mehr

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§ 29 Geringfügige Beschäfti... / IV. "Umlageversicherung" nach dem AAG

Rz. 23 Arbeitgeber i.S.d. § 1 Abs. 1 AAG und damit ggf. ausgleichsberechtigt ist auch, wer im Haushalt Arbeitnehmer (Haushaltshilfen) beschäftigt.[10] Rz. 24 Das Ausgleichsverfahren bei Krankheit (U1) ist für alle Arbeitgeber vorgesehen, die im Vorjahr des zu beurteilenden Kalenderjahres für mindestens acht Kalendermonate nicht mehr als 30 Mitarbeiter beschäftigt hatten. Bei ...mehr

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§ 28 Geringfügige Beschäfti... / 6. Zusammenrechnung mit anderen Arbeitseinkommen

Rz. 26 Abgesehen von der fehlenden oder fehlerhaften Kontrolle der für die Geringfügigkeit begrenzten Arbeitszeit dürfte es in der Praxis zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Einhaltung und Kontrolle der Geringfügigkeitsgrenze am häufigsten im Zusammenhang mit mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen kommen. Da mehrere rechtlich voneinander getrennte Arbeits- oder...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Zurückbehaltung der Arbeitsleistung

Rz. 1753 Das Zurückbehaltungsrecht des Arbeitnehmers nach § 273 Abs. 1 BGB besteht im Hinblick auf seine Arbeitsleistung und ist die wohl unmittelbarste Reaktion bei vertragswidrigem Verhalten des Arbeitgebers, etwa Lohnrückstand, vertragswidrige Beschäftigung etc. Der Arbeitnehmer muss das Zurückbehaltungsrecht tatsächlich und aktiv geltend machen, durch ausdrückliche Erklär...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Dienstliche Nutzung

Rz. 406 Bei der dienstlichen Nutzung des Internet- und E-Mail-Zuganges richtet sich die Zulässigkeit der Überwachung nach der DS-GVO sowie dem BDSG unter Berücksichtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer, speziell dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.[1183] Dienstliche Nutzung liegt immer dann vor, wenn ein tatsächlicher Bezug zu den dienstlic...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / 1. Allgemeines

Rz. 454 Die Telearbeit wird vielfach in der Arbeitsrechtswissenschaft als eine der modernsten Arbeitsformen der Zukunft beschrieben.[1125] Spätestens seit der Corona-Pandemie revolutionieren Telearbeit, mobile Arbeit und Homeoffice den Arbeitsmarkt und schaffen gänzlich neue Chancen und Risiken.[1126] Neue innovative und technische Möglichkeiten des digitalen Zeitalters stel...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (1) Allgemeine Urlaubsgrundsätze

Rz. 662 Allgemeine Urlaubsgrundsätze sind die betrieblichen Richtlinien, nach denen der Urlaub im Einzelfall gewährt oder – wie z.B. in Saison- und Kampagnenbetrieben – nicht gewährt werden darf oder soll.[1715] Hierzu gehört vor allem die generelle Entscheidung, ob der Erholungsurlaub von den Arbeitnehmern während des ganzen Jahres genommen werden kann oder während einer be...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / dd) Rechtsfolgen einer Nichtbeteiligung des Betriebsrats

Rz. 670 Hat der Arbeitgeber einseitig allgemeine Urlaubsgrundsätze oder einen Urlaubsplan aufgestellt oder diese einseitig geändert, so ist die Maßnahme unwirksam.[1741] In diesem Fall hat die Festsetzung des Urlaubs für die einzelnen Arbeitnehmer mitbestimmungsfrei einseitig durch den Arbeitgeber unter Berücksichtigung des § 7 BUrlG zu erfolgen, solange über die Festsetzung...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Hinweise und Anmerkungen

Rz. 601 Die Klausel 1 (siehe oben Rdn 599) ist für die Fallkonstellation vorgesehen, in der der Arbeitnehmer aufgrund seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit bei Dritten, insbesondere Kunden des Arbeitgebers, Bargeldbeträge auf Forderungen einzieht, die dem Arbeitgeber zustehen. Die Klausel soll sicherstellen, dass der Arbeitnehmer diese von ihm eingezogenen Beträge...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / II. Besonderer Kündigungsschutz

Rz. 70 Von den besonderen Kündigungsschutzvorschriften sind die Teilzeitbeschäftigten genauso begünstigt wie die Vollzeitbeschäftigten. Im Einzelnen gilt hierzu das Folgende. Rz. 71 Eine tarifliche Unkündbarkeit erfasst Vollzeitbeschäftigte wie Teilzeitbeschäftigte. Eine Differenzierung nach der Dauer der Arbeitszeit ist unzulässig. Demgemäß wurde eine Tarifbestimmung, die wi...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Allgemeines

Rz. 309 Aufhebungsverträge sind im Grundsatz ohne besondere Voraussetzungen für beide Seiten verbindlich. Kündigungsfristen brauchen nicht eingehalten zu werden. Allerdings können sich bei der Nichteinhaltung der Kündigungsfristen sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber nachteilige sozialversicherungsrechtliche Folgen ergeben (hierzu im Einzelnen vgl. Rdn 46...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / g) Forderungsübergang bei Dritthaftung

Rz. 503 § 6 EFZG ordnet für den Fall, dass die zur Arbeitsunfähigkeit führende Krankheit von einem Dritten verursacht wird und der geschädigte Arbeitnehmer gegen den Dritten einen Ersatzanspruch hat, einen gesetzlichen Forderungsübergang ("cessio legis") zugunsten des Arbeitgebers an. Der Forderungsübergang verhindert, dass der Arbeitnehmer einen doppelten finanziellen Ausgl...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / ff) Vorzeitige Beendigung und Gehaltskapitalisierung

Rz. 406 Arbeitgeber und Arbeitnehmer können darüber hinaus vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorzuziehen und vorsehen, dass sich in diesem Fall seine Abfindung aufgrund der Ersparnis weiterer Bruttogehälter erhöht (sog. "Turboklausel" oder "Sprinterklausel"). Die Beendigungserklärung des Arbeitnehmers bedarf gemäß...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Grundsätze der Incentive-Vergütung

Rz. 745 Auch Incentive-Systeme, die als Geld- oder Sachleistung ausgestaltet werden können, beinhalten eine Form der Bonusleistung. Dabei stellt etwa das sog. Mid Term Incentive eine zielerreichungsabhängige variable Vergütung dar, die von den individuellen Leistungen des Arbeitnehmers abhängt (vgl. hierzu Rdn 1735 ff.). Häufiger anzutreffen sind bei Incentive-Vergütungen je...mehr

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§ 10 Beendigung und Bestand... / D. Beendigung durch Befristung oder auflösende Bedingung

Rz. 82 Die gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen zur Zulässigkeit von Befristungen und auflösenden Bedingungen gelten gleichermaßen für Teilzeitbeschäftigte wie für Vollzeitbeschäftigte. Rz. 83 Gem. § 14 Abs. 1 TzBfG ist eine Befristung immer dann zulässig, wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 bis 8 TzBfG vorliegt. Rz. 84 Eine Befristung ohne Vorliegen eines sa...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Anfechtungsberechtigung

Rz. 277 Anfechtungsberechtigt sind nach § 19 Abs. 2 S. 1 BetrVG mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Anfechtungsberechtigung umfasst sowohl die Befugnis zur Beseitigung einer rechtsfehlerhaften Betriebsratswahl im Sinne eines materiellen Gestaltungsrechts als auch die prozessuale Antragsberechtigung.[...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / ee) Vertragliches Wettbewerbsverbot

Rz. 920 Nach (bisheriger) Ansicht des BAG verzichtet ein Arbeitgeber im Fall der Freistellung mit der Möglichkeit der Verdienstanrechnung auf die Einhaltung des vertraglichen Wettbewerbsverbots. Einen abweichenden Willen müsse der Arbeitgeber in der Freistellungserklärung zum Ausdruck zu bringen.[2142] Diese Argumentation überzeugt nicht.[2143] Ein unterstellter Verzicht des...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / c) Muster

Rz. 1205 Beschäftigte sind gem. Art. 14 DSGVO, § 33 BDSG über die Erhebung personenbezogener Daten zu informieren, sofern sie nicht bereits auf andere Weise Kenntnis hiervon erlangt haben. Es empfiehlt sich, in den Arbeitsvertrag einen entsprechenden Hinweis aufzunehmen, um den datenschutzrechtlichen Pflichten gerecht zu werden. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm überneh...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / c) Verhältnismäßigkeit der angestrebten Änderung

Rz. 121 Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist zusätzlich erforderlich, dass die vorgeschlagenen Änderungen verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und dem Arbeitnehmer zumutbar sind. Damit darf vom Vertragsinhalt nur das weggenommen bzw. geändert werden, was notwendig ist, um den Vertrag an die geänderten Beschäftigungsmöglichkeiten anzupassen.[217] Jede zusätzliche...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung

Rz. 1102 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch begleiteten Rechtsprechung, die ihren Höhepunkt in zwei Entscheidungen des BAG vom 17.9.1998[2569] und 2.12.1999[2570] gefunden hat. Wesentliche Fragestellung ist bei der Mankohaftung neben dem Haftungsumfang die sachgerechte Verteilung der Darlegungs- und ...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / a) Hintergrund

Rz. 231 In Zeiten der Verknappung des Gutes "Arbeitskraft" haben Arbeitgeber zunehmend ein Interesse daran, zu vermeiden, dass eigene Arbeitnehmer von Dritten abgeworben werden oder selber auf dem Weg in eine neue Beschäftigung Kollegen abwerben. Gerade im bestehenden Arbeitsverhältnis bietet die Nähe zu der funktionierenden und bekannten Arbeitsorganisation häufig Gelegenhe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Klauselvarianten

Rz. 836 Klauseln zur Einschränkung des Direktionsrechtes (1) Arbeitsort Der Arbeitnehmer wird ausschließlich in (…) (Arbeitsort) tätig. (2) Inhalt der Tätigkeit Der Arbeitnehmer wird ausschließlich mit Tätigkeiten eines (…) (konkrete Angabe der Tätigkeit) beschäftigt. (3) Zeit der Tätigkeit Der Arbeitnehmer erbringt seine Arbeitsleistung montags bis donnerstags von (…) Uhr bis (…...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / dd) Einwendungen gegen Schadensersatzanspruch

Rz. 887 Der Schädiger kann der übergegangenen Forderungen gem. § 412 BGB i.V.m. § 404 BGB alle Einwendungen entgegenhalten, die auch dem Arbeitnehmer gegenüber erhoben werden könnten. Ist dem Arbeitnehmer an dem erlittenen Schaden ein Mitverschulden anzulasten, führt der Mitverschuldensanteil zu einer Begrenzung auch des auf den Arbeitgeber übergegangenen Schadensersatzanspr...mehr

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§ 3 Prozessrecht / a) Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 255 Auskunftsanspruchsberechtigt sind nur Beschäftigte in Betrieben mit in der Regel mehr als 200 bei demselben Arbeitgeber Beschäftigten (§ 12 Abs. 1 EntgTranspG). Entscheidend für die Berechnung dieses Schwellenwertes sind der Betriebsbegriff im betriebsverfassungsrechtlichen Sinne[521] und die Anzahl der bei demselben Arbeitgeber Beschäftigten innerhalb des Betriebes....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / cc) Ärztliche Untersuchung im bestehenden Arbeitsverhältnis

Rz. 563 Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses, so ist er nach § 5 Abs. 1 S. 1 EFZG verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, mitzuteilen (§ 121 Abs. 1 BGB). Unter den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 S. 2 EFZG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine Bes...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Vertragliche Begrenzung von Nebentätigkeiten

Rz. 1165 Das Recht eines Arbeitnehmers zur Ausübung von Nebentätigkeiten kann einzelvertraglich begrenzt werden. Hierbei gelten jedoch von Verfassungs wegen enge Grenzen. Soweit die Nebentätigkeit beruflicher Natur ist, kann sich der Arbeitnehmer auf das Grundrecht der freien Berufswahl stützen (Art. 12 Abs. 1 GG).[2764] Diese schützt nicht nur die Ausübung eines Haupt-, son...mehr

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§ 3 Prozessrecht / dd) Antragsgestaltung

Rz. 394 Die Eingruppierung durch den Arbeitgeber ist kein rechtsgestaltender Akt, ebenso wenig die entsprechende Entscheidung des Betriebsrats. Es geht lediglich um eine Mitbeurteilung der Rechtslage zum Zweck der Richtigkeitskontrolle. Da die Eingruppierung keine nach außen wirksame Maßnahme des Arbeitgebers ist, sondern nur ein Akt der Rechtsanwendung,[953] kann der Betrie...mehr

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§ 1c Individualarbeitsrecht... / aa) Art und Zeitpunkt der Beendigung

Rz. 366 Charakteristikum des Aufhebungsvertrages ist, dass die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geregelt wird. Dabei sollte der Beendigungszeitpunkt möglichst konkret angegeben werden. Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt auf. Die Auflösung kann mit sofortiger Wirkung oder für einen zukünftigen Termin vereinbart werden. Die rückwirke...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / cc) Tägliche Arbeitszeit

Rz. 293 Nach § 12 Abs. 1 S. 4 TzBfG muss eine tägliche Mindestarbeitszeit festgelegt werden. Geschieht dies nicht, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers nach Satz 4 täglich für mindestens drei aufeinander folgende Stunden in Anspruch zu nehmen.[783] Der Arbeitnehmer ist jedenfalls entsprechend zu vergüten. Die Arbeitsvertragsparteien sind jedoch nicht ver...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 4. Gestuftes Frageverfahren

Rz. 60 Der Arbeitgeber sollte zwischen denjenigen Angaben unterscheiden, die er im Rahmen des Bewerbungsverfahrens benötigt und weiteren Angaben, die ggf. später für ein laufendes Arbeitsverhältnis nötig werden. Denn gerade Daten, die für die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Bedeutung sind, oder für eine eventuelle spätere Sozialauswahl, können im eig...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Einschränkung des Rechts zur außerordentlichen Kündigung

Rz. 1076 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund kann nach allgemeiner Auffassung[2515] auch einzelvertraglich nicht ausgeschlossen werden. Die Möglichkeit, sich von einem mit unzumutbaren Belastungen verbundenen Vertragsverhältnis lösen zu können, ist unabdingbar, und zwar für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.[2516] Dies gilt nicht nur für pe...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Mitteilungspflichten

Rz. 487 Gemäß § 5 Abs. 1 EFZG ist der Arbeitnehmer verpflichtet, bei jeder zur Arbeitsunfähigkeit führenden Krankheit dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Die Benachrichtigung hat "unverzüglich" (ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB) zu erfolgen. Unverzüglich meint, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell zu...mehr

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§ 3 Prozessrecht / b) Geltendmachung von Unwirksamkeitsgründen

Rz. 4 Seit der Änderung des Kündigungsschutzgesetzes durch das "Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt" vom 24.12.2003[9] müssen sämtliche Kündigungserklärungen, mit Ausnahme der mündlichen Kündigung, innerhalb der Frist des § 4 KSchG mit der Klage angegriffen werden. Das bedeutet zunächst, dass sowohl gegen die Beendigungskündigung als auch gegen die Änderungskündigung innerhal...mehr

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§ 19 Anspruch aus § 9 TzBfG... / I. Berechtigter Personenkreis

Rz. 31 Nach dem Wortlaut ist jeder Teilzeitarbeitnehmer berechtigt, den Anspruch nach § 9 TzBfG geltend zu machen, nach der Definition in § 2 Abs. 1 S. 1 TzBfG also jeder Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Mitarbeiter in Brückenteilzeit sind allerdings ausgenommen, § 9a Abs. 4 Hs. 2 TzBfG....mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / d) Verhalten und Auftreten in sozialen Netzwerken

Rz. 1365 Der Arbeitnehmer darf bei Nutzung von Social Media grundsätzlich selbst entscheiden, ob und wie er sich präsentiert. Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass der Arbeitnehmer ihm auf Social Media-Kanälen folgt, oder dass der Arbeitnehmer sich in eine bestimmte Weise online präsentiert. Der Arbeitgeber ist in der privaten Social Media-Nutzung des Arbeitnehmers auf ...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / aa) Kreislauf des ArbSchG und die Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 601 Die Beschlüsse des BAG vom 13.8.2019, 19.11.2019 und vom 7.12.2021[1579] klären die Integration der Mitbestimmung des Betriebsrats in die dem Arbeitgeber obliegenden Aufgaben des Gesundheitsschutzes. Die Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der GDA definiert den Begriff Gefährdungsbeurteilung wie folgt: Zitat Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematisc...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / f) Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.5: Betriebsvereinbarung zu Sprechstunden Zwischen dem Betriebsrat der X-GmbH, vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _________________________ – im Folgenden: Betriebsrat – und der X-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer _________________________ – im Folgenden: Arbeitgeber – wird folgende Betriebsvereinbar...mehr