Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz

A. Rechtsgrundlagen Rz. 1 Neben dem technischen Arbeitsschutz besteht der soziale Arbeitsschutz als zweiter wesentlicher Regelungsbereich des Arbeitsschutzrechtes. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelungen der Arbeitszeit, die sowohl die Gestaltung der täglichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen umfassen. Die zentrale Vorsch...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz

A. Rechtsgrundlagen Technischer Arbeitsschutz Rz. 1 Der Umgang mit dem technischen Arbeitsschutzrecht wird erschwert durch das Fehlen einer klaren Struktur. Im Laufe der Zeit ist eine große Zahl von Einzelvorschriften geschaffen worden, die parallel nebeneinanderstehen und nur in seltenen Fällen aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft sind. Die Erwartungen an eine Ve...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / k) Förderung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes

Rz. 874 Ein heftig umstrittener weiterer Schwerpunkt des BetrVG-ReformG 2001 (krit. etwa Reichold, NZA 2001, 863; Annuß, NZA 2001, 370; Konzen, RdA 2001, 89) ist die Begründung der Zuständigkeit des Betriebsrates auch für den betrieblichen Umweltschutz ( § 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Die Vorschrift beinhaltet ebenfalls nur eine Aufgabenzuweisung, die ihre Brisanz in der betriebl...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / A. Rechtsgrundlagen

Rz. 1 Neben dem technischen Arbeitsschutz besteht der soziale Arbeitsschutz als zweiter wesentlicher Regelungsbereich des Arbeitsschutzrechtes. Dabei handelt es sich zum einen um die Regelungen der Arbeitszeit, die sowohl die Gestaltung der täglichen Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten, als auch die Arbeit an Sonn- und Feiertagen umfassen. Die zentrale Vorschrift ist hier das A...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / 2.2 Arbeitsschutz beim Umgang mit gefährlichen Abfällen

Vor Beginn von Tätigkeiten mit gefährlichen Abfällen muss eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführtwerden. Diese musssich an den Gefahren, Mengen und Entstehungsvoraussetzungen für die Abfälle orientieren. Hilfreich sind an dieser Stelle Vergleichswerte und Kenngrößen zu Qualität und Aufkommen solcher Abfälle. Wichtig Keine gefährlichen Abfälle am Arbeitsplatz lagern An den Arb...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Unterrichtung und Unterweisung

Rz. 62 Die Beschäftigten sind im Umgang mit den Gefahrstoffen vor der Arbeitsaufnahme und später regelmäßig zu unterweisen, insbesondere über Gefahren und Schutzmaßnahmen (§ 14 GefStoffV). Die konkreten Anforderungen an die Art und Weise solcher Informationen ergeben sich vor allem aus der TRGS 555 "Betriebsanweisung und Information der Beschäftigten" (http://www.baua.de/de/...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / F. Überwachung

Rz. 107 Die Überwachung der Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften erfolgt zweigleisig, zum einen durch staatliche Behörden, zum anderen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 108 Beide haben bei der Überwachung eng zusammenzuarbeiten und sich z.B. über Betriebsbesichtigungen zu unterrichten. Die obersten Landesbehörden können den gesetzlichen Unf...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / C. Gefährliche Arbeitsstoffe

Rz. 52 Der Umgang mit Gefahrstoffen wird im Wesentlichen durch zwei europäische Verordnungen geregelt, die Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH, 1907/2006/EG), sowie die Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP, 1272/2008/EG). Diese Verordnungen mit unmittelbarer Rechts...mehr

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§ 81 Entgrenzung des Arbeit... / 2. Arbeitsschutz, Haftung und Datenschutz

Rz. 4 Sowohl für die Telearbeit als auch für die Mobile Arbeit gelten nicht alle Arbeitsschutzvorschriften, die bei einer Arbeit im Betrieb zur Anwendung kommen. Die Arbeitsstättenverordnung findet auf die Telearbeit nur eingeschränkte, bei Mobiler Arbeit sogar überhaupt keine Anwendung. An der letztgenannten Besonderheit ändern die Novelle der Arbeitsstättenverordnung sowie...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 4. Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Rz. 43 Die besondere Gefahrensituation auf Baustellen ergibt sich vor allem aus einer sich ständig ändernden Arbeitsplatzsituation. Üblicherweise werden zudem Beschäftigte verschiedener Arbeitgeber nebeneinander oder nacheinander tätig, darunter häufig ein hoher Anteil ausländischer Arbeitnehmer. Die EU-Baustellen-RL (92/52/EWG) versucht, diesen besonderen Risikobereich euro...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / g) Regelungen über Verhütung von Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten sowie über Gesundheitsschutz i.R.d. gesetzlichen Vorschriften oder UVV (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

Rz. 986 Die Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG setzt voraus, dass überhaupt eine ausfüllungsbedürftige Regelung im Rahmen vorgegebener gesetzlicher Schutzstandards zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bzw. über den Gesundheitsschutz besteht. Dieser gesetzliche Rahmen muss dem Arbeitgeber einen Regelungsspielraum, d.h. die Auswahl...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / D. Jugendarbeitsschutz

Rz. 49 Ein besonderer Arbeitsschutz besteht für Kinder (unter 15 Jahren) und Jugendliche (ab 15 und bis 18 Jahren). Europarechtliche Grundlage ist die RL über den Jugendarbeitsschutz (94/33/EG). Wie beim Frauenarbeitsschutz (siehe oben Rdn 37 ff.) sind in dem maßgebenden Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) ebenfalls Regelungen für die Arbeitszeit und Beschäft...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / V. Beschäftigung von Kindern

Rz. 62 Die regelmäßige Beschäftigung von Kindern ist grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise zulässig (§ 5 JArbSchG). Ab einem Alter von 13 Jahren ist mit Einwilligung des Sorgeberechtigten eine leichte und für diese geeignete Beschäftigung zulässig, maximal zwei Stunden am Tag bzw. drei Stunden im Familienbetrieb der Landwirtschaft. Unter welchen weiteren Voraussetzung...mehr

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Sicheres Arbeiten in Laboren / 3.2 Laborleiter

In der Praxis beauftragt der Arbeitgeber den Laborleiter, sicheres Arbeiten im Labor zu organisieren und zu gewährleisten. Achtung Aufgaben schriftlich fixieren Aufgaben und Zuständigkeiten des Laborleiters sollten schriftlich festgelegt werden. Damit übernimmt der Laborleiter Aufgaben des Arbeitgebers: Er wählt u. a. aus, welche Betriebsanweisungen zu erstellen sind, führt Un...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / C. Frauenarbeitsschutz

Rz. 37 Einen besonderen gesundheitlichen Schutz für Arbeitnehmerinnen enthalten zahlreiche Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes. Neben den im Folgenden zu erläuternden arbeitszeitbezogenen Regelungen sind vor allem die Beschäftigungsbeschränkungen und die Gesundheitsvorsorge zu nennen. Zum arbeitsrechtlichen Mutterschutz insgesamt vgl. ausführlich § 21 Rdn 1274 ff. I. Besond...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Rz. 9 Wesentliche Grundlage für die Ausgestaltung von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Sie enthält einheitliche Regelungen für Industrie, Gewerbe und Handel. Der Kernsatz ist die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Arbeitsstätte so einzurichten und zu betreiben, dass davon keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ausg...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Arbeitsmedizinische Vorsorge

Rz. 93 Neben die organisatorischen und technischen Maßnahmen des Arbeitsschutzes tritt die arbeitsmedizinische Vorsorge. Im Interesse von Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Allgemeinheit soll sichergestellt werden, dass Arbeitsplätze nicht mit dafür körperlich ungeeigneten Arbeitnehmern besetzt werden. Ebenso ist Ziel die Vermeidung bzw. möglichst frühzeitige Erkennung von arbeit...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Technische Regeln für Gefahrstoffe

Rz. 70 Die Sammlung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) hat erhebliche Bedeutung für den Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb. Diese Technischen Regeln verkörpern im Wesentlichen die Erkenntnisse des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS). Dieses Gremium hat gemäß der GefStoffV u.a. die Aufgabe, Regeln und Erkenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen und zur Erfüllung...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 5. Allgemeine Betriebssicherheit

Rz. 47 Als weitere Ausführungsverordnung zum ArbSchG stellt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) umfangreiche Anforderungen an den Arbeitgeber hinsichtlichmehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / III. Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften

Rz. 101 Die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wird neben den grundlegenden Anforderungen des ArbSchG und des ASiG im Wesentlichen durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (UVT) geregelt. Dies sind Sie haben di...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 2. Manuelle Lastenhandhabung

Rz. 40 Mit der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der manuellen Handhabung von Lasten bei der Arbeit (LasthandhabV), die ebenfalls auf der Grundlage des ArbSchG entstanden ist und eine EU-RL (90/269/EWG) umsetzt, wird der Arbeitgeber zu geeigneten Maßnahmen verpflichtet, um die Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bei manueller Handhabu...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 1. Schutzmaßnahmen

Rz. 60 Schutzmaßnahmen sind nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung zu treffen und orientieren sich an dem Gefährdungspotenzial der eingesetzten Stoffe. Die GefStoffV enthält eine klare Reihenfolge der Schutzmaßnahmen in vier Stufen.mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 6. Lärm- und Vibrationsschutz

Rz. 51 Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) wurde im Jahr 2007 ebenfalls zur Umsetzung von Vorgaben der EU (insb. RL 2002/44/EG; 2003/10/EG; 2006/15/EG) erlassen. Sie regelt den Schutz der Beschäftigten vor Lärm und Vibrationen in allen Betrieben, die nicht dem BBergG unterliegen. Zunächst sind im Rahmen einer Gefährd...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / IV. Gesundheitsvorsorge für Jugendliche

Rz. 59 Das JArbSchG enthält umfangreiche Regelungen zur gesundheitlichen Betreuung der Jugendlichen (§§ 32 bis 46 ArbSchG). Dies beginnt mit einer Erstuntersuchung, die Voraussetzung für die Beschäftigungsaufnahme ist. Nach einem Jahr hat sich der Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung über eine erste Nachuntersuchung vorlegen zu lassen, die dann nicht älter als drei Monate...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Biologische Arbeitsstoffe

Rz. 74 In Umsetzung mehrerer EU-RL (90/679/EWG, 2000/54/EG, 2010/32/EG) regelt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV) den Umgang von Beschäftigten mit Mikroorganismen, die bei Menschen Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkung hervorrufen können. Sie beschränkt sich dabei auf Grundsätze, wäh...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / III. Beschäftigungsverbote und -beschränkungen

Rz. 57 Seit 1997 enthält das JArbSchG einen Katalog der "gefährlichen Arbeiten" (§ 22 JArbSchG), mit denen Jugendliche nicht beschäftigt werden dürfen. Dabei handelt es sich zunächst um Arbeiten, die die physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen oder solche, die mit sittlichen Gefahren oder mit Unfallgefahren verbunden sind, die von Jugendlichen nicht erkannt ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 47 Die bisher geltenden Regelungen aus der Verordnung zum Schutz der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) wurden mit Wirkung zum 1.1.2018 in das MuSchG integriert. Bisher musste der Arbeitgeber eine – über die nach § 5 ArbSchG durchzuführende allgemeine Gefährdungsbeurteilung hinaus – speziell auf die Arbeitsplätze werdender oder stillender Mütter ausgerichtete Beurteilung...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / E. Unfallverhütung und Gesundheitsvorsorge

Rz. 81 Gemäß der Legaldefinition des Begriffs Arbeitsunfall gem. § 8 Abs. 1 SGB VII handelt es sich dabei um einen Unfall, den ein Versicherter infolge einer versicherten Tätigkeit erleidet. Unfälle sind als "zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führen", zu verstehen (vgl. dazu ausführlich § 21 Rdn ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 3. Bildschirmarbeit

Rz. 42 Seit Dezember 2016 finden sich die Vorschriften zur Bildschirmarbeit nicht mehr in der Bildschirmarbeitsverordnung, sondern wurden in die allgemeinere ArbStättV integriert (vgl. Rdn 9). § 2 Abs. 5 ArbStättV definiert Bildschirmarbeitsplätze als Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sin...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / II. Spezielle Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Rz. 56 Über die allgemeinen Vorschriften des § 5 ArbSchG zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen hinaus enthält das JArbSchG die Forderung nach einer Beurteilung der speziellen, mit der Beschäftigung Jugendlicher verbundenen Gefahren (§ 28a JArbSchG). Dies muss vor Beginn der Beschäftigung und bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen erfolgen. Insoweit liegt ein...mehr

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§ 68 Allgemeines / C. HR-spezifisches Compliance Risk Assessment – ein Überblick

Rz. 3 Welche Sachverhalte unternehmensspezifisch im gegebenen Kontext relevant sind, ist im Rahmen eines geordneten Compliance Managements durch ein Compliance Risk Assessment (nachfolgend "CRA") zu ermitteln. Ein CRA ist die systematische Analyse möglicher Compliance-Defizite im Unternehmen. In seiner Ausgestaltung hat es stets den unternehmensspezifischen Gegebenheiten Rec...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Arbeitsschutzrechtliche Aspekte

Rz. 237 Das Arbeitsschutzrecht enthält eine Vielzahl von technischen und organisatorischen Regelungen zur Unfallverhütung. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem ArbSchG als Rahmengesetz sowie den Bestimmungen der BG in Form von BG-Vorschriften, -Regeln, -Informationen und -Grundsätzen sowie Rechtsverordnungen. Rz. 238 Zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen, die neb...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / 5 Lagerung von gefährlichen Abfällen

Die Lagerung gefährlicher Abfälle richtet sich nach den Gefahrenmerkmalen und -klassen. Grundlegend sind hier die TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" in Verbindung mit der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle". Wichtiger Grundsatz ist, dass durch die Art der Lagerung keine zu...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 112. Weiterbildung

Rz. 1826 Außer Bayern und Sachsen haben alle Bundesländer entsprechende Regelungen zur Weiterbildung in einem Landesgesetz (etwa Bildungsurlaubsgesetz, Bildungsfreistellungsgesetz) verankert. Insoweit handelt es sich, da der Bildungsurlaub nicht der Erholung dient, nicht um Urlaub i.S.d. BUrlG; er ist also zusätzlich zu gewähren; § 15 Abs. 2 S. 1 BUrlG ist nicht einschlägig....mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / B. Rechtsetzung der EU

Rz. 3 Ausgangspunkt ist die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die GRC-EU (ABl C 303, 14.12.2007, S. 1), die durch den 2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon (ABl C 306, 17.12.2007) als "Allgemeine Grundsätze" Teil des Unionsrechts wurde (Art. 6 EU-Vertrag). In der GRC-EU findet sich sowohl das Recht jedes Arbeitnehmers auf "gesunde, sichere und würdige Ar...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / I. Umgang mit Gefahrstoffen

Rz. 54 Zunächst ergibt sich aus dem Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (ChemG), welche Stoffe – auch als Arbeitsstoffe – als gefährlich anzusehen sind (§ 3a ChemG i.V.m. § 3 Abs. 1 GefStoffV). Dafür sind vor allem Eigenschaften wie giftig, ätzend, reizend, explosionsgefährlich, entzündlich, krebserzeugend, fruchtschädigend, erbgutverändernd oder andere chronisch schä...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / 1. Persönliche Schutzausrüstung

Rz. 37 Die allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) zum Schutz gegen Unfälle und Gesundheitsgefahren ergibt sich aus dem ArbSchG und der GefStoffV (vgl. Rdn 54 ff.). Einzelheiten hinsichtlich der Definition des Begriffes "Schutzausrüstungen" sowie zu deren Bereitstellung und Benutzung werden in der Verordnung über...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 38 Grundsätzlich sind für Arbeitszeiten weiblicher Beschäftigter die gleichen Regelungen maßgebend wie für männliche, im Wesentlichen also das ArbZG (vgl. oben Rdn 8 ff.). Dies ist der Fall, seitdem 1994 das ArbZG die AZO ersetzt hat, die noch unterschiedliche Arbeitszeitregelungen enthielt, so z.B. das Nachtarbeitsverbot für Frauen. Gemäß der EU-RL zur Verwirklichung de...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / I. Besondere Arbeitszeitregelungen

Rz. 50 Die Regelungen der Arbeitszeit für Personen unter 18 Jahren ergeben sich nicht aus dem ArbZG, sondern aus dem JArbSchG (§ 18 Abs. 2 ArbZG). Dieses unterscheidet zwischen den Regelungen der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen. Das Gesetz knüpft die Zulässigkeit der Beschäftigung und den Umfang der Arbeitszeit an einzelne Altersstufen. Die strengsten Regeln sind ...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / D. Produktbezogene Anforderungen an Technische Arbeitsmittel

Rz. 77 Maßgebend ist das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Diese Vorschrift ist am 1.12.2011 in Kraft getreten und hat als Umsetzung von elf Produktrichtlinien der EU, sowie der direkt geltenden Verordnung zur Akkreditierung und Marktüberwachung (765/2008/EG) das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPS...mehr

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§ 23 Technischer Arbeitsschutz / II. Rauchfreier Arbeitsplatz

Rz. 19 Zu dem von nicht rauchenden Arbeitnehmern häufig geäußerten Wunsch nach einem tabakrauchfreien Arbeitsplatz hatte das BAG bereits 1998 entschieden, dass sich aus § 618 Abs. 1 BGB der arbeitsvertragliche Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz (nur) dann ergibt, wenn dies für den betroffenen Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen geboten ist (BAG v. 17.2.1998 – ...mehr

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§ 24 Sozialer Arbeitsschutz / B. Allgemeine Arbeitszeitregelungen

Rz. 3 Die Gestaltung der Arbeitszeit wird vom Gesetzgeber als ein wesentliches Gestaltungsmittel des Arbeitsschutzes angesehen (vgl. MünchArbR/Anzinger, § 297 Rn 12 ff.). So ist der Zweck des hier grundlegenden Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts (ArbZRG) vor allem die Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Arbeitneh...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / A. Arbeitsschutzrecht

Rz. 1 Ziel des Arbeitsschutzrechtes ist der umfassende Schutz des Arbeitnehmers vor den mit der Erbringung seiner Arbeitsleistungen verbundenen Gefahren. Anknüpfungspunkt ist hier das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). Eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Schutzbestimmung dazu enthält das Grundgesetz jedoch nicht. Zu beachten ist, das...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / i) Beispiele aus der Rechtsprechung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG)

Rz. 924 Das hier angesprochene Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bezieht sich auf Regelungen, die das Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer des Betriebes gestalten. Dem Betriebsrat soll die Teilhabe an der Gestaltung hieran ermöglicht werden. Nicht unter die Vorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG fallen Arbeitsanweisungen, die im Einzelfall die vertraglich g...mehr

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Gefährliche Abfälle: Umgang... / Zusammenfassung

Überblick Auch gefährliche Abfälle sind Gefahrstoffe. Daher gelten auch für diese Stoffe die Grundsätze des sicheren Umgangs, damit Beschäftigte und Umwelt geschützt werden. Der Abfallerzeuger bleibt bis zum Ende des Entsorgungswegs verantwortlich dafür, dass die umweltverträglichste Entsorgung erfolgt. In diesem Beitrag werden der sichere innerbetriebliche Umgang sowie die ...mehr