Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitssicherheit

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Verhaltensbasierter Arbeitsschutz (BBS) als Best Practice im Umgang mit Fremd- und Partnerfirmen

Zusammenfassung Überblick Betriebe haben die gesetzliche wie moralische Verpflichtung, alle erforderlichen Maßnahmen zur Unfallverhütung und Abwendung von Gesundheitsgefahren durchzuführen. Diese Schutzpflicht besteht uneingeschränkt für alle Personen, die sich auf einem Betriebsgelände befinden. Besonders häufig sind Mitarbeiter von Fremd- bzw. Partnerfirmen hiervon betroffe...mehr

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Verantwortung im Arbeitsschutz: Rechtsfolgen bei Verstößen

Zusammenfassung Überblick Rechtsverstöße gegen das Recht des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit können Rechtsfolgen verschiedenster Art nach sich ziehen. Im Privatrecht stehen das Verschulden und der entstandene Schaden im Mittelpunkt. Während z. B. im öffentlich-rechtlich strukturierten Recht bereits eine Gefährdung zu einer Sanktion führen kann, selbst wenn kein Scha...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.1 Aufgaben und Kompetenzen bei Ermittlungen

Ein größeres Schadensereignis zieht immer unterschiedliche Ermittlungen nach sich: Polizei: Hierbei geht es um die Spurensicherung und die Absicherung von Gefahrenbereichen zur Vermeidung weiterer Schäden. Die Polizei informiert i. d. R. die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die polizeilichen Ermittlungen leiten keine direkten Rechtsfolgen ein. Kriminalpolizei: Die Krimi...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.7 Mitteilungspflicht aus § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbSchG

Die Verpflichtung, über die Vorgaben nach § 16 Abs. 2 Satz 1 ArbSchG hinaus Unterstützungspflichten verantwortlich wahrzunehmen, umfasst auch die Aufgabe, festgestellte Gefahren für Sicherheit und Gesundheit und Mängel an den Schutzsystemen auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt oder dem Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII mitzuteilen. Zum Begriff de...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 3.1 Grundbetreuung

Die Grundbetreuung soll den Arbeitgeber darin unterstützen, seine im Arbeitsschutzgesetz festgelegten Pflichten zu erfüllen, die unabhängig von der Art und Größe des Betriebs kontinuierlich anfallen. Die Leistungen von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten im Rahmen der Grundbetreuung konzentrieren sich auf diese Basisaufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / Zusammenfassung

Überblick Das Arbeitsschutzrecht ist in seiner gesamten Grundstruktur ein Arbeitnehmerschutzrecht. Dieses zu realisieren und zu bewahren, ist v. a. Aufgabe des Arbeitgebers, seiner Führungskräfte und der Personen mit besonderen Aufgaben (verschiedenste Betriebsbeauftragte sowie fachkundige Personen mit Spezialaufgaben). Trotz dieser eindeutigen Rollenverteilung ist der Arbeit...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.11 Verantwortlicher Umgang mit bereitgestellten Arbeitsmitteln

Die Verpflichtung, geeignete und technisch ordnungsgemäße Arbeitsmittel zu beschaffen und bereitzustellen, obliegt allein dem Arbeitgeber. Das beste Arbeitsmaterial ist aber i. S. des Arbeitsschutzes "wertlos", wenn es nicht ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier liegt die Schnittstelle zu den Verpflichtungen der Beschäftigten. § 15 Abs. 2 ArbSchG sieht daher vor, dass die Besch...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage

Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchsetzung von Best-Practice-Arbeitsschutz bei F...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 1.2 Die Bedeutung der "Soft Skills"

So wichtig Fachwissen auch ist: Es reicht nicht aus, um mit Führungskräften und Geschäftsleitung auf Augenhöhe zu sprechen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit benötigen außer Fachkompetenz auch Methodenkompetenz (= Kenntnisse über Methoden zur Anwendung von sicherheitstechnischen Fragestellungen), Sozialkompetenz (= Fähigkeit, den eigenen Standpunkt darzustellen), persönliche Kom...mehr

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Warum muss ein Betriebsarzt... / Zusammenfassung

Überblick Arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten, Verletzungen und Unfälle sollen so weit wie möglich vermieden werden. Damit der Unternehmer und die Führungskräfte kompetent unterstützt werden, müssen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz neben Fachkräften für Arbeitssicherheit auch Betriebsärzte bestellt werden. Betriebsärzte sind Mediziner mit einer arbeitsmedizinischen Z...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1 Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes

Die einschlägigen Vorschriften zur verantwortungsvollen Mitgestaltung des betrieblichen Arbeitsschutzes finden sich in §§ 15 und 16 ArbSchG. 1.1 Pflichten der Beschäftigten Nach § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Ramadan / 3 Sicherheit und Arbeitsschutz

Wie stets im Arbeitsschutz muss der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung klären, ob bestimmte Umstände zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen und ob bzw. welche Maßnahmen deswegen zu ergreifen sind. Das gilt grundsätzlich auch, wenn Bedenken wegen der Fastenpraxis muslimischer Beschäftigter bestehen. Grundlegende Vorschriften im Arbeitsschutz wie die Arbeitsstätt...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.6 Technische Mittel

Dem Gebot, vom Beschäftigten nichts zu verlangen, was zu leisten er gar nicht imstande ist, gehört auch die arbeitgeberseitige Verpflichtung zur Bereitstellung der erforderlichen technischen Mittel. Zu den technischen Mitteln im vorstehend beschriebenen Sinne gehören u. a. Rettungseinrichtungen, Notrufmeldeanlagen, Schutzausrüstungen, Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen.mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 1 Unternehmenskulturelle Unterschiede erkennen

Unternehmen, die international arbeiten, haben i. d. R. schon aufgrund ihrer Größe eine Struktur, in der Sicherheit und Gesundheitsschutz eine feste Größe darstellen (typisch als Health and Safety, kurz H&S bezeichnet, ggf. mit bestimmten Erweiterungen). Häufig haben sie international gültige, teils sehr hochgesteckte Zielvorgaben im Arbeitsschutz, z. B. auf höchster Ebene a...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.5 Objektive Rahmenbedingungen

Zu den objektiven, vom Arbeitgeber zu schaffenden Voraussetzungen gehören zum einen das Vorhandensein der erforderlichen technischen Mittel sowie die notwendige Unterweisung und Weisung seitens des Arbeitgebers.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.8 Weisungen

Weisungen sind nach der Begrifflichkeit des ArbSchG Anordnungen des Arbeitgebers bzw. seiner Führungskräfte, die über die Unterweisung aller Beschäftigten hinausgehen und individualisiert sind. Weisungen ergehen i. Allg. bei atypischen Verfahrensverläufen, die in dieser speziellen Form in keiner Unterweisung bzw. Betriebsanweisungen vorhersehbar geregelt werden können.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.2 Anwendungsbereiche

Die Pflichten der Beschäftigten zur aktiven Teilhabe am Arbeitsschutz gelten in allen nur denkbaren Anwendungsbereichen i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG und reichen weit über den durch das BetrVG und die Personalvertretungsgesetze von Bund und Ländern skizzierten Bereiche hinaus. Der Bereich der Freien Berufe zählt ebenso dazu wie Religionsgemeinschaften und karitative Ein...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.4 Kontrolle

Best-Practice im Umgang mit Partnerfirmen braucht vor allem hinreichende Kontrolle vor Ort und Konsequenz bei Nichteinhaltung der Vereinbarungen. Durch entsprechend gute Umsetzung der in Abschn. 1.1 bis 1.3 genannten Punkte ist eine wirksame Überprüfung des Arbeitsschutzes bei Fremdfirmen dauerhaft gewährleistet. Gemäß dem Grundsatz "Fremde wie eigene Mitarbeiter behandeln" s...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.4 Subjektive Rahmenbedingungen beim Beschäftigten

Die erste Einschränkung enthält § 15 Abs. 1 ArbSchG dahingehend, dass die Beschäftigten für die Sicherheit und Gesundheit dritter Personen sorgen müssen, und zwar gemäß der Unterweisung durch den Arbeitgeber, nach ihren Möglichkeiten. D. h. zunächst, dass der Slogan "Nichts ist unmöglich …" hier nicht trägt. Den Beschäftigten soll nichts abverlangt werden, wozu sie persönlich (...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 4.2 Alternative bedarfsorientierte Betreuung kleiner Betriebe

Kleine Unternehmen haben die Möglichkeit, sich anstelle der Regelbetreuung für eine alternative Betreuungsform zu entscheiden. In deren Zentrum steht die Eigenverantwortung des Unternehmers in Sachen Arbeitsschutz. Eine Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der alternativen Betreuung – auch als Unternehmermodell bekannt – ist die Maßgabe, dass der Unternehmer aktiv in das B...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 3 Regelbetreuung von Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten

Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Betriebe setzt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung zusammen. Gemeinsam bilden beide die Gesamtbetreuung, die von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit erbracht und näher in der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 der beschrieben wird. Um die Gesamtbetreuung festzulegen, muss der Unt...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 2 Nutzen

2.1 Authentizität: Die Gerechtigkeitsfrage Mitarbeiter haben eine hohe Sensibilität dafür, wie authentisch eine Unternehmensleitung den Arbeitsschutz repräsentiert. Je höher der Duldungsgrad gegenüber Fremdfirmen bezüglich der Verletzung oder Missachtung ihrer Arbeitsschutzpflichten im Betrieb ist, desto stärker die Gerechtigkeitsfrage: "Wieso wir und die nicht!?" Die Durchset...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 3 Checklisten

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 4 Literatur

Siller/Schliephacke, Fremdpersonal und Leiharbeitnehmer, 1988. Tenckhoff/Siegmann, Vernetztes Betriebssicherheitsmanagement, 2009.mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 10 Das Arbeitsrecht

10.1 Arbeitnehmerhaftung Die Haftung des Beschäftigten gegenüber dem Unternehmer ist aufgrund der Rechtsprechung zur Arbeitnehmerhaftung bei allen Tätigkeiten eingeschränkt, die durch den Betrieb veranlasst sind und aufgrund des Arbeitsverhältnisses geleistet werden. Dies gilt in gleichem Maße für die Ersatzpflicht des Beschäftigten gegenüber Dritten, z. B. Kunden des Arbeitg...mehr

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Verhaltensbasierter Arbeits... / 1 Aufwand

1.1 Die vorhandenen Gefährdungsbeurteilungen nutzen und ergänzen Der Gesetzgeber weist die Unternehmen an, Gefährdungsbeurteilungen für die jeweiligen Tätigkeitsbereiche ihrer Mitarbeiter zu machen. Dies gilt im Falle eines Auftraggeber-/Auftragnehmerverhältnisses für beide Parteien gleichermaßen. Diese sind für den jeweiligen Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter nur dann durch ...mehr

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Warum sollten Mitarbeiter b... / 3 FAQs

1) Sollten alle Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung beteiligt werden? Es ist hilfreich, möglichst viele Mitarbeiter einzubinden. Jeder kennt seinen Arbeitsplatz am besten. Viele haben eine unterschiedliche Sichtweise für Gefährdungen. Die einen sehen mögliche Gefährdungen, andere wiederum sagen, dass dies keine Gefährdung sei. Bei gleichen Arbeitsplätzen brauchen Sie s...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 3.2 Rechtliche Argumentation

Fragen der Compliance[1] sind in den vergangenen Jahren immer mehr in den Mittelpunkt gerückt. Damit ist die Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes und Verträgen durch Unternehmen und deren Beschäftigte gemeint. Unternehmen müssen nicht nur wissen, welche rechtlichen Vorschriften für sie relevant sind, sondern auch, wie sie...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 2 Gefährdungsdelikte im Arbeitsschutzrecht

Neben der Strafbarkeit nach dem klassischen Strafrecht (StGB) enthält das Arbeitsschutzrecht darüber hinaus noch eine Fülle von Sachverhalten, die als Straftaten gewertet und auch so geahndet werden können. Das Besondere an diesem "Arbeitsschutz-Strafrecht" ist, dass vielfach bereits (lediglich) eine Gefährdung eines oder mehrerer Schutzgüter – vorrangig Leben und Gesundheit...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.7 Unterweisungen

Mit Unterweisungen i. S. v. § 15 Abs. 1 ArbSchG sind die in § 12 ArbSchG angesprochenen Unterweisungen gemeint. Diese sollten im Regelfall auf den individuellen Arbeitsplatz des Beschäftigten bezogen sein. Auch eine auf den Arbeitsbereich bezogene Betriebsanweisung ist denkbar und möglich. Dabei ist zu beachten, dass Unterweisungen im Einzelfall (z. B. Gefahrstoffrecht) schri...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.3 Verwarngeld

Die einfachste Form der gesetzlichen Rechtsfolgen ist das Verwarngeld. Reichen mündliche oder schriftliche Verwarnungen von Berufsgenossenschaften, Staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz zur Wiederherstellung der Ordnung nicht aus, so kann basierend auf § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz durch diese Behörden ein Verwarngeld verhängt werden. Es soll als einfacher Denkzettel zum be...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.5 Empfänger der Meldung

Als Empfänger der Meldung kommt v. a. der Arbeitgeber in Betracht. Im Übrigen orientiert sich der Kreis derer, die auch noch infrage kommen können, am Kreis der Vorgesetzten gemäß § 13 ArbSchG. Der Begriff der "Zuständigkeit" orientiert sich nicht vorrangig an der Hierarchie im Betrieb. Es wird zu beachten sein, dass in weiten Bereichen des Arbeitsschutzes die Zuständigkeit i...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.1 Angesprochener Personenkreis nach § 15 ArbSchG

Die "Beschäftigten" sind Normadressaten des 3. Abschnittes des ArbSchG. Damit wurde eine Erweiterung vollzogen gegenüber dem das Arbeitsrecht dominierenden Begriff des "Arbeitnehmers". Der Beschäftigten-Begriff des § 15 umfasst alle Personen, die aufgrund einer rechtlichen Beziehung – das muss nicht nur ein Arbeitsvertrag sein – zu einem Arbeitgeber Arbeitsleistungen erbring...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.10 Sicherheit weiterer Personen

§ 15 ArbSchG beinhaltet, losgelöst von den Pflichten des Arbeitsgebers, nicht nur die arbeitnehmerseitige Verpflichtung zum Selbstschutz, sondern auch den Auftrag, für die Sicherheit und Gesundheit anderer Personen zu sorgen. Voraussetzung dafür ist aber wiederum ein Betroffensein von arbeitstypischen Handlungen bzw. Unterlassungen der Belegschaftsmitglieder. Zu den "Dritten...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.3.9 Eigenverantwortlichkeit des Arbeitnehmers

Auch für den negativ zu beurteilenden Fall, dass dem Arbeitnehmer weder die erforderlichen technischen Hilfsmittel noch die gebotenen Unterweisungen und Weisungen an die Hand gegeben wurden, gibt es keine "Verantwortungsreduktion auf Null" zugunsten des Beschäftigten. Das Argument "Mir hat ja niemand etwas gesagt" zieht auch dann nicht. In diesem zugegebenermaßen nicht wünsch...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 4 Fazit

Gespräche mit der Geschäftsführung setzen immer eine gute Vorbereitung der Fachkraft für Arbeitssicherheit voraus. Insbesondere sollte vorab der "Perspektivwechsel" geprobt werden: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte in wenigen Sätzen schildern können, wie ihr Vorschlag an die aktuellen Belange des Unternehmens anknüpft und welche konkreten Verbesserungen das Unterneh...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 4.1.2 Anlassbezogene Betreuung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sein Unternehmen bei besonderen Anlässen durch einen Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes betreuen zu lassen. Als Gründe für die anlassbezogene Betreuung nennt die Anlage 1 z. B. die Planung und Errichtung von Betriebsanlagen, grundlegende Änderungen bei Arbeitsverfahren ...mehr

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Argumentationsstrategien de... / 2.2 Das Interesse der Geschäftsleitung wecken

Fachkräfte für Arbeitssicherheit sollten sich – am besten schon vor dem Gespräch – überlegen, wie sie das Interesse der Geschäftsleitung wecken können. Das geht am einfachsten, wenn sie klar in wenigen Sätzen formulieren können, welchen Nutzen ihr Anliegen für die Geschäftsleitung hat. Zu beachten ist, dass der Nutzen einer Dienstleistung nicht objektiv festgelegt ist, sonde...mehr

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Betriebsärztliche und siche... / 4 Kleinbetriebsbetreuung

Auch in Kleinbetrieben ab einem Beschäftigtem muss der Unternehmer Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Mit der DGUV Vorschrift 2 werden die bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften seit dem Jahr 2005 geltenden Regelungen für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung kleiner Betriebe auch für den Zuständigkeitsbereich der Unfallver...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Warum muss ein Betriebsarzt... / 1.3 Beratungs- und Unterstützungsaufgaben

Mit der Bestellung werden die Aufgaben übertragen, die der Betriebsarzt wahrzunehmen hat. Er soll den Unternehmer beraten und unterstützen in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, bezogen auf die Fachgebiete Arbeitsschutz und Unfallverhütung, bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und Einrichtungen sowie bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitt...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 1.4.3 Defekte an Schutzsystemen

Den zweiten meldepflichtigen Tatbestand leitet der Gesetzgeber aus Defekten an Schutzsystemen ab. Diese liegen stets dann vor, wenn die Betriebs- oder Arbeitseinrichtungen sowie die Geräte nicht in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand sind, die Arbeitsabläufe und/oder -verfahren nicht einwandfrei geregelt oder gestaltet sind oder gefährliche Stoffe nicht einwandfrei siche...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / Zusammenfassung

Überblick Der haftungsrechtliche Alltag unterliegt in jedem Unternehmen strengen Spielregeln, die es einzuhalten gilt. Dies gilt besonders in extremen Stresssituationen, wie bei schweren Unfällen und Schadensfällen. Je gründlicher sich ein Unternehmen auf diese Situationen vorbereitet hat, umso geringer ist ein zu erwartendes Haftungsrisiko. Die wohl rechtlich schwierigste P...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.1 Einfache Fahrlässigkeit

Vorwerfbare Handlung Eine einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand der allgemeinen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Er hätte aufgrund seines Fachwissens aufmerksamer handeln müssen. Er hat es etwas zu leicht genommen.mehr

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Arbeitsschutz in Niederlass... / 3.2 Schnittstellen abstimmen

Oft existieren in internationalen Konzernen ausgefeilte Arbeitsschutzmanagementsysteme, die in ihrem Anforderungsniveau manchmal weit über die in Deutschland gültigen gesetzlichen Forderungen hinausgehen. Das bietet vielfältige Ansätze, an die die Arbeitsschutzaktivitäten der deutschen Niederlassungen andocken können und sollten. Wenn auf Konzernebene z. B. eine detaillierte...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.7 Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Ein Verstoß gegen Sicherheits- und Umweltschutzvorschriften stellt immer eine Verletzung des Arbeitsvertrags dar und gibt dem Unternehmer die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Sie können von einer mündlichen Verwarnung bis hin zur Kündigung reichen. Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und weiteren ähnlich lautenden Gesetzen ist der Unternehmer auch nicht z...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 1.6 Zivilrechtliche Haftung

Den wohl schwierigsten und umfangreichsten Komplex stellen die zivilrechtlichen Haftungsmöglichkeiten dar. Zivilrechtliche Haftungsmöglichkeiten sind: Haftung für Sach- und Vermögensschäden, Haftung für Personenschäden, Haftung für Umweltschäden, Haftung für Sach- und Vermögensschäden. Ein Haftungsanspruch besteht immer für Sach- und Vermögensschäden, wenn jemand schuldhaft einen ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung im Arbeitssch... / 5 Verschuldensmaßstab

Die Frage des tatbestandsmäßigen Handelns bzw. Unterlassens (vgl. Abschn. 4) kann nicht getrennt werden von der Frage des Verschuldens in Form von Vorsatz und Fahrlässigkeit. Vorsatz ist die wissentliche und willentliche Tatbestandsverwirklichung, wobei noch zwischen verschiedenen Vorsatzformen zu unterscheiden ist. Direkter Vorsatz liegt vor, wenn der Handelnde weiß oder als...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verhaltensbasierter Arbeits... / 1.2 Innerbetriebliche Organisation fit machen

Die entsprechende Betriebsverordnung ist der Eckpfeiler eines funktionierenden Fremdfirmen-Managements. Hier wird geregelt: Art und Umfang der Auftragnehmererklärung, Art und Umfang der betriebsspezifischen Gefährdungsbeurteilung, Art, Umfang und Verantwortlichkeiten zur Unterweisung, Pflichten des Auftragnehmers bzgl. der Sicherstellung seiner gesetzlichen Arbeitsschutzaufgaben...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Richtiges Verhalten bei Haf... / 2.2 Vorgehensweise bei einer staatsanwaltschaftlichen Ermittlung

Wenn durch ein Schadensereignis rechtlich schützenswerte Güter, wie Leben, Gesundheit oder Umwelt, beeinträchtigt oder gefährdet sind, können Staatsanwaltschaften Ermittlungen mit dem Ziel einleiten, Verantwortliche für dieses Ereignis zur Rechenschaft zu ziehen. Folgende Punkte sind vor der Ermittlung durch die befragte Person zu klären: Können sich die ermittelnden Personen ...mehr