Fachbeiträge & Kommentare zu Arbeitsstätte

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2.6.1 Verletzung der Ermittlungspflicht durch die Finanzbehörde

Rz. 137 Als bekannt haben auch solche Tatsachen und Beweismittel zu gelten, die der Finanzbehörde hätten bekannt sein müssen und deren Unkenntnis auf einer Verletzung der Ermittlungspflicht beruht.[1] Voraussetzung dafür, dass Tatsachen wegen einer Pflichtverletzung der Finanzbehörde als bekannt gelten, ist, dass der Tatbestand des § 173 Abs. 1 AO vorliegt, d. h. dass die Tat...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Keramiker (Professiogramm) / Zusammenfassung

Überblick Keramiker entwerfen und produzieren Zier- und Gebrauchskeramik (z. B. Vasen, Krüge, Tassen, Teller). Dazu mischen sie selbst Ton und Zuschlagstoffe für die Farbgebung (z. B. Schwermetalloxidzusätze) und formen daraus entweder unter Nutzung von Töpferscheiben runde Produkte, wie die bereits genannten Vasen, Krüge und Teller. Sie modellieren bzw. stellen aber auch mi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
JStG 2022: Änderungen im Ei... / 4. Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG)

Die sog. Homeoffice-Pauschale wird auf 6 EUR pro Tag angehoben und der Maximalbetrag auf 1.260 EUR pro Jahr erhöht. Üben Stpfl. verschiedene betriebliche oder berufliche Tätigkeiten aus, sind sowohl die Tagespauschale als auch der Höchstbetrag auf die verschiedenen Betätigungen aufzuteilen. Der Abzug der Tagespauschale ist neben dem Abzug von Fahrtkosten für die Fahrten zwisc...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Laufender Arbeitslohn

Tz. 40 Stand: EL 130 – ET: 02/2023 Bei jeder Lohnzahlung für das Kalenderjahr, für das das Lohnkonto gilt, sind im Lohnkonto die Art und die Höhe des gezahlten Arbeitslohnes einschließlich der steuerfreien Bezüge sowie die einbehaltene oder übernommene Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag einzutragen; an die Stelle der Lohnzahlung tritt in den Fällen des § 39b ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nudging: Einführung / 4 Gestaltung von Nudging und Nudges

Voraussetzungen für einen im Sinne der Begründer von Nudging gut gestalteten Nudging-Prozess sind Transparenz und freie Wahlentscheidungen. Nudging-Angebote müssen immer so transparent und eindeutig interpretierbar sein, dass der Entscheidende souverän seine Entscheidung treffen kann. Die Person darf für ihre Wahlentscheidung keinerlei explizite Beeinflussung oder gar Sankti...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Voraussetzung für die Befreiung

Rz. 15 [Autor/Stand] Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen, die wegen der in § 1 ZSKG[2] bezeichneten Zwecke geschaffen worden sind und im Frieden nicht oder nur gelegentlich oder geringfügig für andere Zwecke benutzt werden, bleiben nach § 245 BewG bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts außer Betracht. Für diese dem Zivilschutz dienenden Gebäude, Gebäudeteile und Anlagen greif...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.2 Aktivierung der Mitarbeitenden

Umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen begleiteten das Projekt von Beginn an. Schließlich kommt der Kommunikation von Zielen, Maßnahmen und Erfolgen eine besondere Bedeutung zu, wenn es um die Veränderung von Handlungsweisen der Mitarbeitenden geht. Denn wer sich einbringt, will auch etwas bewirken, mit sichtbaren Erfolgen und – nicht zuletzt – der damit verbundenen Wertschätz...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Durchschnittssätze für die Berechnung eines Teils der Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 2 UStDV – Abschnitt B der Anlage zur UStDV

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Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1 Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge nach § 70 Abs. 1 UStDV – Abschnitt A der Anlage zur UStDV

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.1 Reform des steuerlichen Reisekostenrechts ab 1.1.2014

Rz. 18 Mit dem "Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts" vom 20.2.2013[1] sollte das steuerliche Reisekostenrecht mit Wirkung ab 1.1.2014 grundlegend vereinfacht und vereinheitlicht werden.[2] Rz. 19 Anlass zu der Reform war u. a. die Rechtsprechung des BFH in den vergangenen Jahren, insbesondere in 3 Urteilen v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.2 Begriff und Abgrenzung der Reisekosten

Rz. 21 Bis zum 31.12.2013 kann eine zu Reisekosten führende beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit nur dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird.[1] Demnach konnten Reisekosten nur dann anfallen, wenn der Arbeitnehmer "auswärtig", d. h. eben nicht an seiner regelmäßigen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das Jahressteuergesetz 2022... / 2. Häusliches Arbeitszimmer und Homeoffice-Pauschale ab VZ 2023

Häusliches Arbeitszimmer: Nach der Neufassung des § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 2 EStG können die tatsächlichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer abgezogen werden, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Beachten Sie: Nach der Gesetzesbegründung gilt dies auch dann, wenn für die betriebliche oder berufliche Betätigung ein ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 3.3.2 Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte nach arbeits-/dienstrechtlichen Kriterien

Rz. 24 Ortsfeste betriebliche Einrichtung Als Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten in Betracht. Wird die Tätigkeit beispielsweise auf Fahrzeugen oder in Tätigkeitsgebieten ohne ortsfeste Einrichtung ausgeübt, kann keine erste Tätigkeitsstätte vorl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten nach HGB und EStG / 4.1.2 Einsatz anderer Beförderungsmittel

Rz. 46 Der Einsatz anderer Beförderungsmittel als Kraftfahrzeuge, insbesondere von Booten, Hubschraubern und Flugzeugen, zu Geschäftsreisen ist grundsätzlich möglich, jedoch vor dem Hintergrund der Zuordnung zum Betriebsvermögen[1] sowie der Angemessenheit der Aufwendungen im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG [2] zu sehen.[3] Rz. 47 Werden derartige Beförderungsmittel im ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Ort einer Personenbeförderung (§ 3b Abs. 1 S. 1 und 2 UStG)

Rz. 26 Gemäß § 3b Abs. 1 S. 1 UStG wird eine Beförderung einer Person dort ausgeführt, wo die Beförderung bewirkt wird. Erstreckt sich eine solche Beförderung nicht nur auf das Inland, fällt gem. § 3b Abs. 1 S. 2 UStG nur der Teil der Leistung unter das UStG, der auf das Inland entfällt (Streckenprinzip bzw. Aufteilungsprinzip). Abgesehen davon, dass die S. 1 und 2 im Vergle...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerpauschalierung / 1.4 Übersicht über Berufszweige und Prozentsätze

Abschnitt A der Anlage (zu den §§ 69 und 70 UStDV): Durchschnittssätze für die Berechnung sämtlicher Vorsteuerbeträge (§ 70 Abs. 1 UStDV, Vorsteuer jeweils in % des Umsatzes)mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Fahrzeuge im Unternehmen – ... / 2.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG und kann grundsätzlich Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen. Wichtig Kein zwingendes Aufteilungsgebot Da U das Fahrzeug nur für unternehmerische und private Zwecke und nicht auch für nichtwirtschaftliche Zwecke i. e. S. verwendet, kommt eine zwingende Aufteilung des Fahrzeugs (Aufteilungsgebot) nicht in Betracht. Soweit U Ausgangsleistu...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Anwendung der Fahrtenbuchmethode bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs des überlassenen Kfz

Leitsatz Eine Schätzung von belegmäßig nicht nachgewiesenen Aufwendungen – hier: Treibstoffkosten – schließt die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 bis 4, § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 38 Abs. 1, Abs. 3 Satz 1, § 41a Abs. 1 Satz 1 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesundheitszeugnis / 2 Infektionsschutzgesetz

Praktisch wichtig ist die amtliche Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 IfSG über die Belehrung hinsichtlich möglicher krankheits- oder infektionsbezogener Tätigkeitsverbote[1] und die daran anschließende Erklärung in Textform, keinen relevanten Tätigkeitsverboten im Sinne des IfSG zu unterliegen. Personen, die an bestimmten ansteckungsfähigen Krankheiten erkrankt oder dessen ver...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Begünstigte Zeiten

Rz. 58 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die begünstigten Arbeitszeiten für die Steuerfreiheit der SFN-Arbeitszuschläge sind für alle begünstigten ArbN einheitlich geregelt. Damit ist die tarifvertragliche Festlegung, wann SFN-Arbeit geleistet wird, für die Steuerfreiheit der Zuschläge ohne Bedeutung. Es gelten allein die in § 3b Abs 2 und Abs 3 Nr 2 EStG festgelegten Zeiten. Ein s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches und Überblick

Rz. 1 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts (Gesetz vom 20.02.2013, BGBl 2013 I, 285 = BStBl 2013 I, 188) wurden die früheren Bestimmungen zum Reisekostenrecht im EStG umgestaltet. Zu den weitreichendsten Änderungen gehörte die Abschaffung der früheren regelmäßigen Arbeitsst...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Anforderungen an eine Tätigkeitsstätte

Rz. 7 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Voraussetzung für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte ist eine von der Wohnung der ArbN getrennte, ortsfeste betriebliche Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten. Folglich können Fahrzeuge wie zB Reise- oder Linienbusse, Züge, Flugzeuge, Hubschrauber, Straßenbahnen und die LKW von Fern...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Erforderlicher Tätigkeitsumfang

Rz. 16 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die Zuordnung eines ArbN durch den ArbG muss sich auf einen Ort beziehen, an dem der ArbN auch tätig werden soll. Ein solches Tätigwerden setzt ein persönliches Erscheinen und die zumindest kurzfristige physische Anwesenheit des ArbN an diesem Ort voraus, sodass etwa rein die Abgabe von Krank- oder Urlaubsmeldungen durch Dritte (zB mittels P...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Rz. 51 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet ist eine bestimmte Fläche, an bzw auf welcher der ArbN seine Tätigkeit ausübt. Während es sich früher (> Rz 1) auch bei einem weiträumigen Arbeitsgebiet um eine > Regelmäßige Arbeitsstätte handeln konnte, gilt seit 2014 das weiträumige Tätigkeitsgebiet nicht (mehr) als erste Tätigkeitsstätte. Folglich liegt ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Grenzüberschreitende Arbeitnehmerentsendung

Rz. 35 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Bei der > Entsendung von Arbeitnehmern kann beim aufnehmenden Unternehmen eine erste Tätigkeitsstätte gegeben sein, wenn der ArbN mit diesem Unternehmen einen eigenständigen Arbeitsvertrag abschließt und er dessen betrieblicher Einrichtung dauerhaft zugeordnet wird. IdR ruht das bisherige Arbeitsverhältnis mit dem entsendenden Unternehmen. D...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VII. Erste Tätigkeitsstätte bei vollzeitigen Bildungsmaßnahmen

Rz. 39 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird (§ 9 Abs 4 Satz 8 EStG). Durch die gesetzliche Regelung seit 2014 ist die Rechtsprechung des BFH, wonach es sich bei vollzeitig besuchten Bi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Gaskrise: Welche Temperatur schuldet ein Vermieter?

Zusammenfassung Gas wird knapper und immer teuer, in ganz Deutschland soll Energie gespart werden. Also einfach Heizung runter und Warmwasser aus? – welche Temperatur Vermieter von Wohnungen und Gewerberäumen den Mietern schulden, muss rechtlich geklärt werden. Ein Überblick. Eine rechtliche Vorgabe zur geschuldeten Temperatur in Wohngebäuden gibt es nicht. Vereinzelte Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Auslagenersatz / 1 Allgemeines

Der Arbeitgeber ist, vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung, gem. §§ 670, 675 BGB verpflichtet, dem Arbeitnehmer als Aufwendungs- oder Auslagenersatz diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die der Arbeitnehmer bei Ausführung der ihm übertragenen Arbeiten gemacht hat und den Umständen nach für erforderlich halten durfte (z. B. Reisespesen, Übernachtungskosten bei Dienstreisen...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Sonstige arbeitsgerichtlich... / 16.1 Nichterfüllung bzw. Vertragsbruch

Für den Arbeitgeber können bei einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Arbeitspflicht des Arbeitnehmers Schadensersatzansprüche entstehen. Vertragsbruch ist die schuldhafte Nichterfüllung der Arbeitsverpflichtungen durch den Arbeitnehmer. Dies kann darin liegen, dass der Arbeitnehmer ohne hinreichenden Grund vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder vereinbart...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Arbeitsstätte (erste Tätigkeitsstätte)

Rn. 500 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ziel des Weges muss die erste Tätigkeitsstätte des StPfl sein. Der durch das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013 (BGBl I 2013, 285) neu eingeführte und in § 9 Abs 4 S 1 EStG definierte Begriff der"ersten Tätigkeitsstätte" tritt an die Stelle des bis 2013 gelte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung und Abgrenzung zwischen Auswärtstätigkeit und Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis VZ 2013

Rn. 187 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das einkommensteuerliche Reisekostenrecht ist in der Vergangenheit sehr stark durch die LStR (R 9.4–9.8 LStR 2013 und R 9.4–9.8 LStR 2015, früher: R 37ff LStR 2005) geprägt worden. Die Rspr hatte deren Begriffsdefinitionen und Abgrenzungen im Großen und Ganzen übernommen. Verwaltung und Rspr haben sich dabei bemüht, durch eine positive Begri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Berufliche Veranlassung

Rn. 191 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für den Unterhalt einer Wohnung sind – vom Sonderfall der doppelten Haushaltsführung einmal abgesehen – Lebensführungskosten, die nach § 12 Nr 1 EStG steuerlich nicht abzugsfähig sind. Dementsprechend betreffen auch die Kosten für den Umzug in eine neue Wohnung die Lebensführung des StPfl und sind deshalb steuerlich irrelevant....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Mischfälle

Rn. 548 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Besonderheiten ergeben sich, wenn für den ArbN, bedingt durch das jeweils verwendete Verkehrsmittel, an einigen Arbeitstagen die Kostendeckelung zur Anwendung kommt, an anderen hingegen nicht, oder wenn der Weg zur Tätigkeitsstätte am selben Arbeitstag abschnittsweise mit einem der Kostendeckelung unterliegenden Verkehrsmittel zurückgelegt ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ortsfeste betriebliche Einrichtung (§ 9 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 592 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (BFH v 04.04.2019, VI R 27/17, BStBl II 2019, 536; BFH...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Kurze Gesetzesentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Vorläufer des § 9 EStG in der jetzigen Fassung waren § 13 EStG 1920, § 16 EStG 1925 und § 9 EStG 1934. 1971 wurde die 40-km-Begrenzung in Abs 1 Nr 4 und 1978 die zeitliche Beschränkung für die doppelte Haushaltsführung aufgehoben (nunmehr Differenzierung zwischen Begründung und Beibehaltung einer doppelten Haushaltsführung). Seit 1984 stellen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zweiter Hausstand am Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Rn. 720 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zum Tatbestand der doppelten Haushaltsführung gehört ferner, dass der StPfl am Ort der ersten Tätigkeitsstätte eine zweite Wohnung unterhält und von dort aus seiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Der Ort der ersten Tätigkeitsstätte (bis VZ 2013 Beschäftigungsort) ist nach st Rspr weit auszulegen, so dass darunter insbesondere nicht nur die ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Abgeltungswirkung

Rn. 530 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 2 S 1 EStG bestimmt, dass durch die Entfernungspauschale sämtliche Aufwendungen abgegolten werden, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte veranlasst sind. Kosten für Versicherungen, Parkhaus, Abholfahrten, für einen Austauschmotor sowie Abschreibungen auf ein Fahrzeug können daher nicht zusätzlich angesetzt werden. Au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) StÄndG 2007 v 19.07.2006

Rn. 676 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das StÄndG 2007 v 19.07.2006 (BGBl I 2006, 1652) bewirkte nach dem Willen des Gesetzgebers im Wesentlichen keine inhaltliche, sondern nur eine systematische Änderung hinsichtlich der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung. Neu war lediglich, dass die Aufwendungen für Familienheimfahrten – analog zu den Aufwendunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. ABC der Arbeitsmittel

Rn. 875 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aktenkoffer und Aktentasche Aktenkoffer und Aktentasche sind Arbeitsmittel, wenn sie so gut wie ausschließlich zum Transport beruflicher Unterlagen verwendet werden: anerkannt von FG Bln v 02.06.1978, III 126/77, EFG 1979, 225 für Betriebsprüfer; von FG Münster v 12.11.1996, 8 K 2250/94 E, EFG 1997, 334 für Sporttasche eines Sportlehrers; von...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick über die gesetzliche Regelung

Rn. 590 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Beruflich veranlasste Fahrtkosten sind Erwerbsaufwendungen. Handelt es sich bei den Aufwendungen des ArbN um solche für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte iSd § 9 Abs 4 EStG, ist zu deren Abgeltung für jeden Arbeitstag, an dem der ArbN die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, idR eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Olbertz, Die Aufwendungen des ArbN für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gemäß § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG und das objektive Nettoprinzip, BB 1996, 2489; Richter, Unfallkosten bei (Umweg-)Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, DStR 1997, 229; Söhn, Entfernungspauschale ohne Aufwendungen?, FR 2001, 950; Höck, Entlastungswirkung der Entfernungspauschale – Mehr Belastungsgleic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gründe für das Unterhalten eines zweiten Haushalts maßgebend

Rn. 730 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur Begründung einer doppelten Haushaltsführung kann es aus unterschiedlichsten Motiven kommen. Von steuerlicher Relevanz ist die doppelte Haushaltsführung nur, wenn das auslösende Moment ihrer Begründung in der beruflichen Sphäre des StPfl zu finden ist. Das ist der Fall, wenn der ArbN den Zweithaushalt führt, um von dort aus seinen Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Erste gesetzliche Regelung

Rn. 670 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Rechtsinstitut der doppelten Haushaltsführung ist bereits seit den 1920er Jahren bekannt. Abgeleitet wurde die Berechtigung zum WK-Abzug zunächst aus dem allgemeinen WK-Begriff. Einzelheiten waren in Verwaltungsvorschriften geregelt. RFH und später der BFH folgten der Verwaltungsauffassung. Nachdem der BFH den Umfang der abzugsfähigen A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung

Rn. 1 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bei der Pauschalierung sonstiger Bezüge wurde eine Obergrenze (1 000 DM) eingeführt. Desgleichen sind die Übernahmeverpflichtung des ArbG und die Abgeltungswirkung durchgehend bindend. Ab 1983 ist der variable Pauschsteuersatz ein Nettosteuersatz (§ 40 Abs 1 S 2 idF HBeglG 1983). Rn. 2 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ab 1990 beträgt die Obergrenze ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Frühere Rspr des BFH: Berufliche Veranlassung nur, wenn die Begründung des zweiten Haushalts aus beruflichem Anlass erfolgte

Rn. 731 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach der früheren Rspr des BFH lag eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nur dann vor, wenn die Errichtung eines zweiten Haushalts beruflich motiviert war (zB BFH v 14.02.1975, VI R 125/74, BStBl II 1975, 607; BFH v 10.11.1978, VI R 21/76, BStBl II 1979, 219; BFH v 02.12.1981, VI R 167/79, BStBl II 1982, 297), beispielsweise ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Anwendbare Rechtsvorschriften

Rn. 890 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 7 EStG verweist in seiner gegenwärtigen Fassung auf die Vorschriften über die Absetzungen für Abnutzung, für Substanzverringerung und über erhöhte Absetzungen, ohne die anwendbaren Rechtsvorschriften im Einzelnen zu bezeichnen. Dies bedeutet, dass die Rechtsvorschriften der §§ 7ff EStG auch bei den Überschusseinkünften grun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Bildungseinrichtungen

Rn. 614 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 4 S 8 EStG sieht vor, dass auch eine Bildungseinrichtung eine erste Tätigkeitsstätte sein kann (Fiktion). Erklärtes Ziel dieser Neuregelung war die Außerkraftsetzung der BFH-Rspr, wonach es sich bei einer vollzeitig besuchten Bildungseinrichtung nicht um eine regelmäßige Arbeitsstätte handelte (s BFH v 09.02.2012, VI R 44/10, BStBl ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / II. "Nicht auf freiem Fuß"?

Nach Vorbem. 4 Abs. 4 VV entstehe – so das OLG – eine Gebühr mit Zuschlag, wenn sich der Beschuldigte "nicht auf freiem Fuß" befindet. Danach wurde die (frühere) Regelung des § 83 Abs. 3 BRAGO dem Grunde nach übernommen. Diese Regelung solle dem Umstand Rechnung tragen, dass die Inhaftierung oder Unterbringung des Mandanten für den Rechtsanwalt überwiegend zu einem erforderl...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Unfreiwillige Werbungskosten

Rn. 78 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ein Veranlassungszusammenhang zwischen Aufwendungen und der Erwerbssphäre kann auch dann vorliegen, wenn sich der StPfl nicht willentlich für die Wertabgabe entscheidet, sondern diese ihm ohne oder gegen seinen Willen aufgezwungen wird zB durch Veranlassung eines außen stehenden Dritten (BFH v 25.10.1989, X R 69/88, BFH/NV 1990, 553; BFH v 2...mehr